„Seit Jahren fliegen Flugzeuge – ausgerüstet mit hochauflösenden Kameras auch über Schleswig-Holstein und nehmen im Auftrag der Landesregierung jedes Detail in den Fokus. ‚Alle zwölf Monate wird so etwa ein Fünftel der Landesfläche erfasst‘, bestätigt das Landesvermessungsamt in Kiel. Die Liegenschaftsbehörden nutzen Satellitenbilder, um ihre registrierten Gebäudevermessungen mit der Realität abzugleichen. Jeder schwarz gebaute oder nicht eingemessene Schuppen ist auf den Bildern zu identifizieren. Die Folge: In den vergangenen Monaten wurden massenhaft Gebührenbescheide verschickt„, so die shz.
Pionier dieser Überwachung vom Himmel aus war das Landwirtschaftsministerium, das Subventionsbetrug bei der Stilllegungsprämie mit Hilfe der Satellitenüberwachung verhindern wollte. „Inzwischen sind nicht nur die Liegenschaftsbehörden auf den Zug aufgesprungen. In Niedersachsen zum Beispiel wurden von einer Kommune Wärmebilder von allen Häusern erstellt, um deren Wärmeverluste zu erkennen. Andere Gemeinden berechnen die Regenwasserabgaben anhand der ‚von oben‘ ermittelten versiegelten Grundstücksflächen“, schreibt die shz.
Nach meinen Informationen werden ähnliche Methoden auch in Bonn praktiziert. Ist je ein Hauseigentümer über diese Überwachung informiert worden? Gibt es Einspruchsmöglichkeiten? Wohl kaum. Ist Euch bekannt, welche Städte ähnliche Schnüffeleien an den Tag legen?
Datenschutz, Datenüberflutung und Data-Economy das sind nach meiner Meinung die Top-Themen, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen werden – die Street View-Debatte ist nur ein kleiner Vorgeschmack. Scheinbar jede Frage kann schon heute oder wird künftig automatisiert durch Analyse unterschiedlichster Daten beantwortet werden.
Die Protagonisten der bisherigen Business Intelligence-Lösungen propagieren längst eine New Intelligence! Mit Faszination aber auch Abscheu erleben wir, mit welcher Leichtigkeit große Teile unseres Lebens durch Algorithmen antizipiert werden. Wo ist die Grenze der Algorithmen?
Wer den augenblicklichen Hype um die iPhone-Apps verfolgt, der bekommt schon heute einen Vorgeschmack darauf, wie es künftig aussehen könnte. Auch Unternehmen werden Geld damit verdienen, die Daten ihrer Kunden zu sammeln, auszuwerten und gegen Geld wieder in das Leben der Kunden einzuspielen.
Sven Gabor Janszky von der Beratungsfirma 2b AHEAD hat ein Zukunftsszenario für eine Data Economy entwickelt, die wir intensiver diskutieren sollten. Kunden werden sich daran gewöhnen, durch die Data-Economy in allen Lebenslagen algorithmengestützt wie Profis zu agieren. Die Unternehmen werden sich daran gewöhnen, dass die heutige Google-Logik der Datenanalyse zum Nukleus neuer Geschäftsmodelle wird … nicht nur im Internet, sondern in jeder Situation der realen Welt. Auf den ersten Blick ist es nur eine technologische Entwicklung … auf den zweiten Blick erleben wir einen Prozess, der Spielregeln vieler Wirtschaftsbranchen verändern wird.
„Er beginnt mit der einfachen Feststellung der Hersteller, künftig an jeden Chip eine Antenne ranzubauen. Doch was bedeutet es für unsere Lebenswelten, wenn künftig jeder Gegenstand eine IP-Adresse hat und einzeln ansteuerbar ist? Jede Cola-Dose, jeder Wohnzimmerfernseher, jeder Badspiegel, jeder ICE-Sitz, jedes Autoradio, jede Schulbank und bei Bedarf auch jedes T-Shirt. Alle denkbaren Gegenstände, die einen Chip in sich haben, werden zu Internetgeräten! Und was ist die Folge? Ein unüberschaubares Chaos von Abermillionen angebotener Informationen, das durch den normalen Menschen nicht zu übersehen und zu verwalten ist. Wir steuern unausweichlich in einen Zustand, in dem jeder Mensch an jedem Ort und zu jedem Zeitpunkt mit einer Überfülle von Informationen konfrontiert ist, die die menschliche Verarbeitungskapazität bei weitem überschreitet. Wie werden wir das Problem lösen? Wir suchen uns Filter! Das ist nichts Neues, denn solche Filter kennen wir Menschen schon seit Ewigkeiten. Heute nennen wir sie Experten. Es sind Makler, Berater, Zeitungsredaktionen, Lehrer, Reiseführer … die alle ihr Geld damit verdienen, für uns Informationen zu sammeln, zu bewerten, zusammenzustellen und uns in bestimmten Situationen zu verkaufen. Doch mit der Zeit werden die Menschen feststellen, dass technologische Filter, den menschlichen Filtern überlegen sind. Man sollte jetzt bitte nicht an irgendwelche Blechroboter, die hinter einem her laufen. Wir sollten uns nicht unglaubhaften Science Fiction-Geschichten hingeben und der scheinbar tröstlichen Vorstellung, dass diese sowieso nie Realität werden. Realistischer ist die Vorstellung, dass man das eigene Handy zückt und zwei, drei Klicks ein Assistentenprogramm startet und von diesem eine personalisierte Antwort erhält. Die Strategie und das Geschäftsmodell ist dabei immer das gleiche: Der Nutzer wird in einer seiner alltäglichen Tätigkeiten durch die Technologie beobachtet. Aus seinen Entscheidungen, den Entscheidungen seiner Twinsumer (Menschen die ähnlich ticken), Geo- und Echtzeit-Informationen wird automatisiert ein Profil seiner Bedürfnisse und Lebensweisen gebildet. Auf Grundlage dieses Profils lässt sich der Nutzer, wann immer er es wünscht, die verfügbaren Informationen entsprechend seiner augenblicklichen Interessenslage und seinem messbaren emotionalen Zustand filtern und in seinen Alltag einspielen. Damit verlässt die Google-Logik der Datenanalyse, -auswertung und Geschäftsgenerierung den Computer und legt sich auf alle Situationen und alle Orte des realen alltäglichen Lebens“, prognostiziert Janszky
Kaum habe man sich an den Gedanken gewöhnt, dass mit dem Web 2.0, Facebooks, Twitter & Co. die Echtzeitkommunikation mit dem Kunden sowie innerhalb der Unternehmen zum Standard wird … steht ein weitere Umdenken bevor. Denn Echtzeit sei nicht mehr schnell genug!
„Wer den Trend schon heute ernst nimmt, muss seine Businessstrategien auf ein neues Paradigma umstellen. Unternehmen müssen schneller als Echtzeit sein. Wenn der Kunde eine Firma kontaktiert, dann sollte man bereits wissen, was er will. Das gilt auch für die klassische Kundenkommunikation via Call Center. Hier prognostizieren Experten, dass Unternehmen künftig bei 80 Prozent der Anrufe die Gründe bereits voraussagen können und der Call Center-Agent entsprechend reagieren kann“, so der Trendforscher.
Das gilt auch für neue Produkte der Data-Economy. Denn jene alltagsprägenden Assistenzsysteme werden prognostizieren, was die Nutzer in der aktuellen Situation erwarten, sobald sie per Fingertipp gestartet werden. Solche Dienste will auch der Smart Service Award prämieren, der in diesem Jahr das erste Mal in Nürnberg auf den Voice Days plus verliehen wird.Der Wettbewerb soll nicht das kundenorientiertes Unternehmen küren, sondern prämiert konkrete Dienstleistungen in den wichtigsten Kundenkanälen, die persönlichen Service und Automatisierung in perfekter Art und Weise miteinander verknüpfen.
„Mögliche Beispiele für einen smarten Service sind telefonische Dienste, die mich erkennen und wissen, dass ich zu einem Anliegen bereits angerufen habe, das Internet-Kundenportal, dass mich auf einen günstigeren Tarif aufmerksam macht oder der Online Shop mit One-Klick-Bestellung. Andere gute Bespiele wären die Mobile App, die mir den Check-In ermöglicht, der Hotline Mitarbeiter, der meine Kundenhistorie kennt, egal ob über Brief, Telefon oder Web oder auch der virtuelle Agent, der mich Schritt für Schritt bei der Problemlösung begleitet. Selbst der Fahrkartenschalter, der für meine Zieladresse eine Fahrkarte zur nächstgelegenen Haltestation löst oder der intelligente Stromzähler, der mir hilft Stromfresser zu identifizieren, stehen im Fokus des neuen Service-Preises“, so die Beschreibung des Testkonzeptes – entwickelt von Mind Business und Fraunhofer IAO.
Wo bleibt der Datenschutz? Werden wir immer stärker von Algorithmen beherrscht, wie es der FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher befürchtet (der gleichzeitig auch die Datenflut beklagt)? Können wir die intelligenten Assistenten abschalten, wenn wir keine Lust auf sie haben? Und wie sieht es mit dem Recht auf die Abschaltung solcher Dienste aus, wenn wir Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre in Gefahr sehen?
Eure Meinung interessiert mich. Auch weitere Vorschläge für smarte Dienste interessieren mich, da ich gerade an einer größeren Story sitze.
Ich kann Politiker wie Ilse Aigner und Guido Westerwelle gut verstehen, warum sie ihre Privatwohnungen oder Privathäuser verpixeln lassen wollen. Die Wohnorte der Polit-Prominenz sollte man der Netzöffentlichkeit einfach nicht zumuten. Zumutung ist dabei ein ganz wichtiges Stichwort. Es gibt so viel Politiker-Schund im Internet, der so schnell wie möglich verpixelt werden sollte, um die Persönlichkeitsrechte der Allgemeinheit nicht zu beschädigen.
Dümmliche Urlaubsfotos, alberne Wahlkampfauftritte, modische Verirrungen, zersauste Frisuren, zu kurz geratene Röcke, miserables Schuhwerk, erotische Umarmungen von Parteifreunden, peinliche Semi-Prominente, unglaubwürdige Actionfotos, gruslige Porträtaufnahmen, beschämende Abendgarderobe und, und, und. Nach einigen Minuten der Bildrecherche habe ich schon mal folgende Fotos zusammengetragen, die dringend verpixelt werden sollten. Was fällt Euch noch dazu ein? Politiker-Homestorys, Scharping im Schwimmbecken, Bildergalerien auf Politiker-Websites, englischsprechende Politiker aus dem Schwabenland oder was noch?
P.S. Liebe Google-Entwickler, könntet Ihr nicht noch eine Software auf den Markt bringen, um zum Selbstschutz der Politiker peinliche Auftritte in der Öffentlichkeit automatisch zu verpixeln?
„Dass die gleichen Leute, die sich jetzt wie ein Rudel Robin Hoods so wehement für den Schutz der Privatsphäre des Bürgers einsetzen, gleichzeitig so Dinge wie Vorratsdatenspeicherung, biometrische Reisepässe, Nacktscanner am Flughafen oder das SWIFT-Abkommen zum Transfer der Kontobewegungen in die USA aussprechen – um nur einiges zu nennen – ist blanker Hohn! Auf der einen Seite können sie gar nicht genug Daten von uns bekommen, auf der anderen Seite führen sie mit Google Street View eine hervorragende Scheindebatte und geben sich als Hüter von Datenschutz und Privatsphäre aus.“ Das schreibt Blogger Denis Knake und bringt eindrucksvolle Beispiele für die Doppelmoral der Politik.
„Auf die Frage des Lesers, warum sie bei Street View so kritisch sei, aber bei staatlichen Datensammelaktionen wie ELENA oder der Vorratsdatenspeicherung nicht, ging sie in ihrer Antwort nicht weiter ein. Hier hilft eine weitere Recherche in abgeordnetenwatch.de: Als es um die mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht gestoppte Vorratsdatenspeicherung ging, war Frau Aigner weniger zimperlich. Die Telekommunikationsanbieter sollten verpflichtet werden, systematisch das Kommunikationsverhalten eines jeden Bürgers sechs Monate lang zu speichern: Also wann und wie lange ein Telefonat von A nach B geführt wurde und wann und wie lange eine Internetverbindung aufgebaut war oder wann und zu wem eine E-Mail gesendet worden ist“, führt Knake aus.
So schrieb sie 2007 auf abgeordnetenwatch.de warum sie sich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte:
„Für etwaige Eingriffe in den privaten Lebensbereich durch solche Ermittlungsmaßnahmen muss es jedoch hohe Schranken geben. Die vor kurzem verabschiedeten Regelungen tragen dem voll Rechnung. So werden bei der Vorratsdatenspeicherung keine Gesprächsinhalte aufgezeichnet, sondern lediglich die Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert.“ Dennis Knake hat weitere eindrucksvolle Beispiele recherchiert.
Google sollte nicht mit Samthandschuhen angepackt werden bei fragwürdigen Praktiken wie dem Scannen von WLAN-Netzen. Auch die Frage nach dem Bestimmungsrecht der eigenen Daten ist ein diskussionswürdiges Thema. Jeder sollte beispielsweise das Recht haben, die Löschung seiner Daten zu verlangen – auch wenn eine vollständige Löschung wohl unmöglich ist. Aber was ist mit den Aktivitäten staatlicher Behörden, die ohne Einwilligung der Bürger Daten speichern und auswerten? Hier gilt ja bekanntlich das Legalitätsprinzip, um Willkür zu verhindern. Aber halten sich alle Behörden wie das BKA an geltende Gesetze oder gehen sie nicht schon längst einen Schritt weiter und versuchen ex post eine gesetzliche Absicherung durchzusetzen? Die derzeitig ablaufende Hetzjagd gegen Google ist nach meiner Meinung ein billiges Ablenkungsmanöver. Den Städten und Gemeinden geht es schlichtweg um Geld nach dem Motto: Und kannst Du Ängste schüren, verlange gleich Gebühren. Am Beispiel von Bonn habe ich das dokumentiert.
Es ist schlichtweg lächerlich, wenn sich der Staat jetzt zum Hüter der Privatsphäre aufschwingt. Das hat der Soziologe Wolfgang Sofsky in seinem Buch „Verteidigung des Privaten“ eindrucksvoll beschrieben. Wer Internetnutzer unter Generalverdacht stellt und Netzsperren fordert, wer im Internet Prangermethoden anwenden will, wer sich gegen die Kennzeichnung von Polizisten ausspricht und sich gleichzeitig gegen eine schrankenlose Anonymität im Internet ausspricht, wer im so genannten Anti-Terrorkampf Bürgerrechte über den Haufen schmeißt, ist kein glaubwürdiger Anwalt für die Privatheit. „Nicht der Rechtsstaat garantiert die Freiheit des Privaten, sondern nur die reale Geheimhaltung durch jeden einzelnen“, meint Sofsky.
Oder anders ausgedrückt mit den Worten des Dadaisten Walter Serner: „Tüchtig ist, wer nicht gegen die Gesetze sich vergeht. Tüchtiger, wer sich nicht auf sie verlässt. Am Tüchtigsten, wer immer wieder sich daran erinnert, dass nur staatliche Funktionäre sie ungestraft übertreten dürfen.“
Burka für Fassaden:Der Start des Street View-Projekts von Google führt zu „dramatischen“ Ausschlägen des Nörgel- und Erregungspegels der Hausmeisterrepublik Deutschland. „Selten sah ich die Rede von der ‚German Angst‘ so krass bestätigt wie beim Lesen der Kommentare zu den Streetview-Artikeln, die derzeit allüberall erscheinen. Da zeigt sich das sprichwörtliche ‚gesunde Volksempfinden‘ auf eine Art, die mich gruseln lässt: böses Google zeigt meine Hausfassade der Welt – und macht womöglich auch noch Geld damit. Was für eine Sauerei“, schreibt sehr treffend die Bloggerin Claudia Klinger. Noch vor 20 Jahren wäre ein “begehbarer Stadtplan” als eine tolle, äußerst wünschenswerte Utopie erschienen: „Wunderbar, dass man sich eine Gegend anschauen kann, bevor man hinfährt, dass man die Parkmöglichkeiten (und evtl. die Barrierefreiheit) checken und sich ein Bild von der Atmosphäre vieler Orte der Welt machen kann. Ungemein nützlich auch bei der Wohnungssuche: man spart sich Besichtigungen, wenn man bereits vom heimischen PC aus sehen kann, dass die Straße z.B. keine Bäume hat oder gegenüber ein belebter Supermarkt das Ruhebedürfnis stören würde“, so Klinger. Steigt etwa die Einbruchsgefahr? Da werden die 3-D-Ansichten nicht weiterhelfen. Jeder Einbrecher wird sich wohl am Ort des Geschehens einen Eindruck verschaffen. Street View wird nicht die Infos liefern, die für einen Einbruch nötig sind. Jeder Mensch kann an meinem Haus vorbeigehen und mir beim Unkrautzupfen zuschauen, wann immer das möchte. Ich kann es ihm nicht verbieten. Auf Street View zieht er die langweilige Fassade unseres Hauses in fotografierter Form und kann in einer 3-D-Variante durch unsere Straße spazieren. Das kann er physisch und virtuell tun und ich halte das für berechtigt.
„Wollen wir Burkas für Fassaden? Offenbar würde sowas vielen gefallen! Im Kampf um Google Streetview zeigt sich ein deutscher Wesenszug, der alles andere als weltoffen und Neuem aufgeschlossen, sondern provinziell, überängstlich und neidisch ist. Und wenn es dafür auch keinen Button gibt: Nein, das gefällt mir nicht“, resümiert die Bloggerin Klinger. „Die amtliche Aufregung verhilft einer provinziellen Ängstlichkeit vor dem bösen Blick des Nachbarn zum Durchbruch – in einer Welt, in der wir so stolz darauf sind, offen für alles, global vernetzt und unglaublich kommunikativ zu sein. Das ungute Gefühl, das manche Bürger haben, wenn sie daran denken, dass künftig in New York jeder sehen kann, wie ihr Reihenendhaus in Hamburg-Hoheluft von außen aussieht, muss man wohl respektieren. Aber sollte es zum Maßstab des deutschen Grundrechtsschutzes werden? Das wäre wirklich die Datenschutzhölle“, schreibt Verfassungsrechtler Thomas Darnstädt für Spiegel Online.
Kleinbürger hinter dem Jägerzaun: Warum laufen die Angstdebatten in Deutschland so reibungslos? Warum setzen die Abgesandten des Kindermädchen-Staates auf Verbotsschilder, Netzsperren, Muster-Widersprüche und Warnhinweise? Tagesordnung, Gartenkodex und Ordnungsämter stoßen auf einen kleinbürgerlichen Humus. Es ist die deutsche Sehnsucht nach Ordnung und Normen. „Diese Ordnungen, kanonisiert in Gesetzestafeln, Kodices und Konstitutionen, manifest gemacht im Großlettrigen wie im Kleingedruckten, oktroyieren Macht, regeln Interessen“, schreibt Professor Heinz Schilling in seinem Buch „Kleinbürger – Mentalität und Lebensstil“. Es dominiere das Strebsame und Planvolle; das sich Sichern und sich Rückversichern; jene Fürsorglichkeit und Ängstlichkeit; das Egoistische und Neidische; Zufriedenheit und Knauserigkeit bis zum Geiz; eine gewisse Hasenfüßigkeit und Kleinmäusigkeit; die pedantische Sorge um Ordnung und Schicklichkeit; die Angst vor dem anderen; das Enge und Ortsbezogene; das Beharrende und Antimoderne – das Credo des kleinbürgerlichen Angsthasen: Ordentlichkeit! „Bürger, schützt Eure Anlagen“! – das Stadtparkgebot: Ihr habt sie ja auch bezahlt. „Rasen betreten verboten!“ – das Stadtparkverbot. „Hunde an die Leine!“ – die Stadtpark-Scheißvermeidung. „Mein Haus und meine Hecke sind unantastbar!“ – ein Eldorado für kommunalpolitische Verbotsorgien.
Datenschutz für alle? Staatliche Datenschützer haben ein höchst selektives Verständnis von Datenschutz. Das schreibt die Zeit und zitiert Nils Zurawski, Kulturantrophologe an der Universität Hamburg und Blogger von Surveillance-Studies: „Es gibt einige wenige Themen, die Prominenz besitzen, und die ich für überbewertet halte.“ Ein Beispiel sei die Debatte um Googles Street View. „Wie nachhaltig ist hier der Datenschutz dadurch wirklich betroffen, und: für wen ist das wichtig – für Hausbesitzer?“ fragt er. Dass der Internetkonzern sich nun daran macht, die Straßenzüge der Welt zu fotografieren, gereichte in den USA lediglich Swimming-Pool-Besitzern zum Nachteil. Diese hatten das Loch für ihr Schwimmbad ohne Baugenehmigung gegraben. (Entdeckt wurden sie auch nicht von Googles Street View, sondern von Google Earth.) „Ähnliches gilt für die Vorratsdatenspeicherung“, sagt Zurwaski. „Die existierenden Probleme sind alltagspraktisch nicht greifbar und bleiben wohl ohne Konsequenzen für die meisten von uns.“ (Wird Google Earth nicht auch von kommunalen Ordnungsämtern eingesetzt? Könnten mir mal die Bonner Stadthäuptlinge beantworten). Warum müssten Hartz-IV-Empfänger bestimmte Kontrollen über sich ergehen lassen, fragt Zurwaski. Und antwortet selbst: „Aus Angst vor Leistungsbetrug – ja sicher. Aber auch, weil die Härte, mit der Arbeitslose und die Sozialschwachen angefasst werden, inzwischen gesellschaftsfähig ist.“ Behörden würden immer öfter Konten von Hartz-IV-Empfängern überprüfen. „Seit dem Jahr 2005 haben sich die Kontoanfragen allein in Mecklenburg-Vorpommern mehr als verfünffacht, brachte zuletzt eine Anfrage der FDP ans Licht. Vor fünf Jahren überprüften Ämter noch lediglich ein Konto. 2008 waren es schon 55, im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der überprüften Konten auf 72. Eine Sprecherin der Bundesagentur formulierte dazu in der Ostsee-Zeitung: ‚Langzeitarbeitslose haben weniger Potenzial, ein Konto zu verschweigen'“, so der Zeit-Bericht. In der Bremer Hartz-IV-Verwaltung drohte man den Antragsstellern gar mit finanziellen Einbußen, sollten sie nicht einwilligen, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Inzwischen sei es zudem üblich, private Inkassobüros damit zu beauftragen, Außenstände bei Hartz-IV-Empfängern einzutreiben. Für die würden jedoch nicht die gleichen Regeln der Verschwiegenheit wie für einen staatlichen Gerichtsvollzieher gelten.
Einen Widerspruch zum Projekt möchte ich noch nachlegen. Er stammt aus der Feder von Zippert, der in der Welt herumzappt. Er kritisiert, dass den Verbrauchern nicht genug Zeit gelassen wurde, ihre Häuser und Gärten aufzuräumen. In diesem beklagenswerten Zustand könne man diese Objekte nicht zur Schau stellen. In einer Pressekonferenz habe deshalb der Innenminister Straßennamen, Hausnummern und Stockwerke benannt, bei denen es unzumutbar für Google sei, alle Mängel wegzuretuschieren. So gibt es in Bielefeld ein Eckhaus, wo die Gardinen seit Jahren nicht mehr gewaschen worden seien. „Kritisiert wurde auch die Balkonbepflanzung im Schwickertweg in Wuppertal, die ungelenken Graffiti in der Hornigstraße in Köln und eine Garageneinfahrt am Doktor-Drostel-Ring in Essen“, so Zippert der Zapper. Besonders schlimm ist es ja bekanntlich im Antoniusstift in Neuenkirchen mit dem zerstörten großen Blumenkübel. Das wird jetzt alles schonungslos weltweit über Street View dokumentiert – eine Blamage für Deutschland.
Weitere Städte sind: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart and Wuppertal. Sollte es in Bonn noch fotografischen Nachholbedarf geben, könnten ja die Street View-Befürworter aushelfen und die Kamera in Gang setzen.
Nach wie vor halte ich das Vorgehen des Bonner Oberbürgermeisters, Street View über die Sondernutzungssatzung zu reglementieren, für rechtswidrig und einen klaren Verstoß gegen die Panoramafreiheit. Die Regelungen sind so allgemein gehalten, dass jeder, der professionell öffentliche Straßen fotografiert, unter die Genehmigungs- und Gebührenpflicht fällt. Auf meinen Widerspruch gegen die Satzungsänderung per E-Mail hat jetzt die Stadt reagiert – natürlich in Briefform. Ich habe mir erlaubt, das Schreiben einzuscannen (kleiner Hinweis an den Autor: mit ein wenig Phantasie hätte man das Ganze auch auf einer Seite unterkriegen können – Papierverschwendung). Hier das zweiseitige Opus:
Zum Kern der Antwort: Ein Widerspruch gegen die Satzung ist nicht möglich. In NRW existiere – mit Ausnahme von Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne – kein unmittelbarer Rechtsschutz gegen Satzungen, „so dass weder ein Widerspruch noch eine Klage zulässig sind. Als etwaiger mittelbarer Rechtsschutz gegen eine Satzung ist lediglich die Klage gegen einen aufgrund der Satzung erlassenen Verwaltungsakt, so die Ablehnung oder die Erteilung einer beantragten Sondernutzungserlaubnis, denkbar.“ Ob das Verwaltungsgericht auch etwas zur Rechtmäßigkeit der Satzung entscheiden würde, sei nicht mit Sicherheit zu sagen. Der von mir aufgeführte Beschluss des Karlsruher Verwaltungsgerichtes sei keine Entscheidung in der Hauptsache. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es nach dem Kenntnisstand der Stadt Bonn nicht, „so dass entgegen Ihrer Auffassung die Rechtswidrigkeit dieser Satzungsänderung nicht feststeht“, schreibt Ulrich Erken im Auftrag des Oberbürgermeisters von Bonn. Ich werde das bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichtes in Karlsruhe überprüfen.
Jedenfalls sieht die Stadt Bonn keinen Verstoß gegen die Berufsausübungsfreiheit.
Tja, so kompliziert ist es, wenn man gegen staatliche Regelungen vorgehen will. Wie einfach es ist, Widersprüchen auch Taten folgen zu lassen, beweist Google: Zurzeit werden die Fotos für die ersten deutschen Städte, die in Street View erscheinen sollen, vorbereitet – „ein Prozess, bei dem modernste Technologie zur Unkenntlichmachung von identifizierbaren Gesichtern und Autonummernschildern zum Einsatz kommt. Falls ihr Gesichter oder Kfz-Kennzeichen entdeckt, die diese Technologie nicht erkennen konnte, stellen wir eine einfache Meldefunktion zur Verfügung, mit der ihr uns zur Unkenntlichmachung eines Bildes auffordern könnt“, so Google.
„Selbstverständlich verstehen wir, dass nicht jeder sein Haus oder seine Wohnung in diesem Dienst abgebildet sehen möchte. Für diese Nutzer haben wir zusätzlich zu dem automatischen Unkenntlichmachen, welches weltweit zum Einsatz kommt, eine Funktion für Deutschland entwickelt, die ab nächster Woche auf google.de/streetview zur Verfügung steht. Mit Hilfe dieser Funktion können sie uns auffordern, ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich zu machen, bevor die Bilder online zu sehen sein werden. Sie steht den Anwohnern in den 20 genannten Städten bis zum 15. September zur Verfügung. Im Anschluss wird die Online-Funktion geschlossen, um uns ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Anträge zu geben. Anträge, die sich auf Gebiete außerhalb der ersten 20 Städte beziehen, können auch danach weiterhin eingereicht werden. Selbstverständlich könnt ihr auch warten, bis die Straßenansichten in Google Maps zu sehen sind, um euch ein eigenes Bild darüber zu machen, wie euer Haus oder eure Wohnung in Street View aussieht. Wenn ihr euch dann für das Entfernen eines Bildes entscheidet, könnt ihr die Meldefunktion ebenfalls für die Unkenntlichmachung eures Wohnsitzes nutzen“, schreibt Google.
Eure juristische Meinung zum Antwortschreiben der Stadt Bonn interessiert mich. Wie soll ich weiter vorgehen?
Ach dann noch eine Randbemerkung: Werden nicht Grundstücke von den zuständigen Behörden per Satellit ohne Einwilligung der Eigentümer aufgenommen, um bauliche Veränderungen zu überprüfen für etwaige Gebühren- und Steuernachforderungen?
Google lässt Einsprüche zu und nutzt die Aufnahmen, um die Kartendienste zu perfektionieren. Für den Tourismus, für Dienstleister, für regionale Werbung, für die Verbesserung der Navigationsdienste ist Street View eine echte Bereicherung.
Die Satellitenaufnahmen von staatlichen Behörden erfreuen nur das Ordnungsamt und den Fiskus.
Die Bundesländer spielen Trittbrettfahrer und wollen den Datenschutz für die fotografische oder filmische Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten – wie zum Beispiel durch Google Street View – ausweiten und „verbessern“.
Da hierbei „vielfach“ auch Angaben über einzelne natürliche Personen erfasst würden, seien die geltenden Rechtsvorschriften zum wirksamen Schutz der Betroffenen nicht ausreichend. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es daher besonderer datenschutzrechtlicher Regelungen. Aus diesem Grund hat er gestern einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit der Erhebung solcher Daten vorsieht.
Der Entwurf begründet die Verpflichtung der verantwortlichen Stelle, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Eigentümer, Mieter, Fahrzeughalter und sonstige Betroffene sollen das Recht erhalten, der Nutzung ihrer Daten widersprechen zu können, die in diesem Fall zu löschen oder zu anonymisieren wären.
Um den Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, sehen die Länder eine Verpflichtung der verantwortlichen Stelle vor, die geplante Erfassung entsprechender Geodaten spätestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung im Internet und örtlichen Tageszeitungen bekanntzugeben. Das ist ein Witz. Wenn ich ereignisbezogen professionell Aufnahmen machen will, ist das schlicht nicht möglich.
Der Entwurf enthält auch eine Verpflichtung, das Vorhaben der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Der Beschluss des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Im Zusammenhang mit der Übermittlung des Gesetzentwurfs hat der Bundesrat im Rahmen einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung gebeten, umgehend einen intensiven Dialog mit den Ländern zu eröffnen, um baldmöglichst konkrete Vorschläge für notwendige Verbesserungen des Datenschutzrechts zu entwickeln. Hier der Gesetzentwurf.
Hierbei erinnerte er an einen von ihm im vergangenen Jahr gefassten Beschluss, mit dem er die Bundesregierung gebeten hatte, einen Diskussionsentwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen.
Nach Auffassung der Bitkom ist das ganze Spektakel vor allem eines: politischer Aktionismus. „Wir brauchen keine Einzelfallgesetzgebung zu populären Themen, sondern einen strategischen und in sich stimmigen Ansatz in der Netzpolitik. Hierzu gehört auch eine Reform des Datenschutzrechts. Dabei müssen wir uns an internationalen Maßstäben orientieren, nationale Alleingänge lehnen wir ab. Deutschland darf nicht zum Bedenkenträgerland für neue Technologien werden. Die Frage der bildlichen Erfassung des öffentlichen Raumes muss ganz grundlegend und unabhängig von einem speziellen Dienst eines einzelnen Unternehmens diskutiert werden. Wir können nicht für jede neue Technologie ein eigenes neues Gesetz machen“, kritisiert BITKOM-Präsident Professor August-Wilhelm Scheer.
Den Diskussionsverlauf müssen wir in den nächsten Wochen wohl intensiver verfolgen.
In einem Blogkommentar wertet Dr. Graf die Anti-Street-View-Kampagne noch düsterer: „Ich spreche den Gegnern von Google-StreetView die echte Sorge und die persönliche Betroffenheit nicht ab. Aber die weltweite Verfügbarkeit der Abbildung des von ihnen bewohnten Hauses ist kein Eingriff, der es gestattet, in massiver Weise Bürgerrechte einzuschränken. In der Liste Netlaw-L habe ich der dort vertretenen juristischen Meute mal aufgezählt, welche Grundrechte die geplante gesetzliche Regelung, die ja nie nur eine Lex Streetview sein darf, beeinträchtigt:
* die allgemeine Handlungsfreiheit (ich darf alles tun, was nicht verboten ist bzw. in Rechte anderer eingreift)
* die Pressefreiheit – wer das Straßenbild in Publikationen dokumentiert kann sich auf diese berufen
* die Meinungsfreiheit – es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch Dokumentationen darunter fallen
* eventuell auch die Informationsfreiheit, also das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten
* die Wissenschaftsfreiheit, denn auch die gewerbliche Forschung anhand von Hausabbildungen steht unter dem Schutz des GG
* die Berufsfreiheit der Unternehmen, die Geld mit der Erstellung und der Vermarktung von Straßenabbildungen machen“, so Graf.
Gestern bekam ich Post vom Bonner Oberbürgermeister. Wie jedes Jahr flatterte der Abgabenbescheid für die Grundsteuer ins Haus, den ich natürlich brav entrichten werde. Aber welche Hornisse hat Euch gestochen, Ihr Stadtoberen, mit dem Schreiben des Steueramtes auch gleich noch auf Staatskosten das Pamphlet für die Kampagne gegen das Street View-Projekt von Google zu verschicken? Mit einem Musterschreiben will die Stadtverwaltung die Bonner Bürger dazu antreiben, mit Hausmeister-Methoden gegen das Abfotografieren von Immobilien vorzugehen.
Herr Oberbürgermeister, Sie verschwenden nicht nur Steuergelder für sinnlose Spam-Aktionen, das Ganze macht den Eindruck einer kollektiven Panikmache.
„An § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgender Satz 3 angehangen:
Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden“. Siehe auch die Veröffentlichung im Amtsblatt.