Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verschärft seine Kampagne gegen die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes – und arbeitet dabei mit einem Schreckbild, das an der betrieblichen Realität vorbeigeht. Unter dem Motto „Mit Macht für die 8“ warnt der DGB vor dem Ende des Acht-Stunden-Tags und vor Arbeitswochen von bis zu 73 Stunden. Arbeitszeitexperte Guido Zander hält diese Darstellung für zugespitzt bis irreführend: Die Reform ziele nicht auf pauschale Mehrarbeit, sondern auf eine flexiblere Verteilung bestehender Arbeitszeit.
Der DGB macht aus einer Rechengröße eine Drohkulisse
In einer aktuellen Stellungnahme auf LinkedIn wendet sich Zander gegen die gewerkschaftliche Dramatisierung der Reform. Seit Jahren werde gefordert, das Arbeitszeitgesetz zeitgemäß anzupassen – jetzt werde mit Extremszenarien dagegen polemisiert.
Im Kern, so Zander, gehe es nicht darum, den Acht-Stunden-Tag zu kippen. Die Bundesregierung wolle vielmehr die tägliche Höchstgrenze von zehn Stunden zugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden verschieben. Das entspreche dem Rahmen des EU-Rechts und sei in vielen anderen Ländern Realität. Rechnerisch wären damit an sechs Tagen zwar bis zu 73,5 Stunden möglich. Aber genau diese theoretische Obergrenze werde nun zur politischen Schreckenszahl aufgeblasen.
Zander widerspricht auch Merz, Söder und Co.
Zander stellt sich damit nicht auf die Seite jener Politiker, die Deutschland pauschal zu wenig Arbeit vorwerfen. Bereits vor rund zwei Monaten hatte er in der ZP-Nachgefragt-Week die Erzählung von Friedrich Merz, Markus Söder und anderen kritisiert, Wachstum lasse sich schlicht durch mehr Arbeitsstunden erzwingen. Pauschale Mehrarbeit sei in vielen Betrieben kein Produktivitätsprogramm, sondern eine Kostenfalle. Wenn Nachfrage, Lieferketten oder Auslastung schwanken, führe eine zusätzliche Wochenstunde häufig nur zu mehr bezahlter, aber nicht produktiv genutzter Anwesenheit.
Der Kern seiner Kritik: Anwesenheit ist nicht Wertschöpfung. In volatilen Betrieben entstehen Produktivitätsgewinne nicht dadurch, dass alle länger arbeiten, sondern dadurch, dass Arbeitszeit besser zum tatsächlichen Bedarf passt.
Es geht um Verteilung, nicht um pauschale Mehrarbeit
Zander bestreitet nicht, dass lange Arbeitszeiten Risiken bergen. Wochenarbeitszeiten jenseits der 40 Stunden können Krankenquoten erhöhen, tägliche Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden das Unfallrisiko steigern. Gerade körperlich oder geistig stark belastende Tätigkeiten eignen sich nicht für lange Schichten.
Doch in der aktuellen Reformdebatte gehe es aus seiner Sicht nicht um eine generelle Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Es gehe darum, bestehende Arbeitszeit vor allem innerhalb einer Woche anders verteilen zu können. Das ist der entscheidende Unterschied zur DGB-Erzählung.
Schon heute seien unter bestimmten Bedingungen 60-Stunden-Wochen möglich. Auch künftig blieben vertragliche Wochenarbeitszeiten, Ausgleichszeiträume und die durchschnittliche Höchstgrenze von 48 Stunden maßgeblich. Wer einmal 73 Stunden arbeite, müsse anschließend Wochen mit deutlich reduzierter Arbeitszeit haben.
Flexibilität kann auch im Interesse der Beschäftigten liegen
Die andere Seite der Medaille unterschlägt der DGB weitgehend: Es kann durchaus im Interesse der Beschäftigten sein, an einzelnen Tagen länger als zehn Stunden zu arbeiten. Messebauer könnten vor Ort länger arbeiten, den Auftrag schneller abschließen und anschließend mehr freie Tage mit der Familie verbringen. Bautrupps auf Montage könnten früher nach Hause fahren, statt nach zehn Stunden im Hotel festzusitzen. Außendienstler müssten seltener am Vorabend anreisen und hätten einen Abend mehr zu Hause.
Zander verweist auch auf Beschäftigte mit langen Anfahrtswegen, die längere tägliche Arbeitszeiten bevorzugen können, wenn dadurch weniger Arbeitstage und weniger Pendelzeiten entstehen. Im Chemiepark Leuna gebe es nach seiner Darstellung tarifliche Bestandsschutzregelungen für Zwölf-Stunden-Schichten, die bei Beschäftigten beliebt seien, weil sie nur drei Arbeitstage pro Woche ermöglichten. Ausgerechnet Gewerkschaften bestünden dort auf Bestandsschutz.
Starre Tagesgrenzen lösen nicht jedes Schutzproblem
Der DGB tut so, als sei die starre Tagesgrenze automatisch der beste Gesundheitsschutz. Das ist zu einfach. Wer Bautrupps, Messebauer oder Montageteams nach zehn Stunden ins Hotel zwingt, produziert nicht zwingend bessere Arbeitsbedingungen. Er produziert unter Umständen Leerlauf, höhere Kosten und weniger freie zusammenhängende Zeit.
Gleichzeitig wäre es fahrlässig, längere Arbeitstage pauschal freizugeben. In Pflege, Produktion, Logistik, Gastronomie oder belastender Schichtarbeit können Arbeitszeiten jenseits von zehn Stunden gesundheitlich problematisch sein. Gerade deshalb braucht es keine symbolische Verteidigung der Acht-Stunden-Norm, sondern eine arbeitsplatzbezogene Differenzierung.
Die Reform braucht Leitplanken, keine Angstkampagne
Zander plädiert nicht für grenzenlose Verfügbarkeit. Sein Ansatz ist eine differenzierte Modernisierung des Arbeitszeitrechts. Längere tägliche Arbeitszeiten müssten arbeitsplatzabhängig bewertet werden. Für körperlich und geistig sehr anstrengende Tätigkeiten seien Schichten über zehn Stunden nicht geeignet. Für andere Tätigkeiten könne eine längere Tagesarbeitszeit dagegen sinnvoll sein – wenn sie beantragt, geprüft, dokumentiert und durch Freizeit ausgeglichen werde.
Das setzt klare Leitplanken voraus: verlässliche Zeiterfassung, transparente Ausgleichszeiträume, Mitbestimmung, arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen und wirksame Grenzen für Tätigkeiten mit hoher Belastung. In nicht tarifgebundenen Betrieben darf Flexibilität nicht einseitig vom Arbeitgeber diktiert werden. Wo Betriebsräte und Tarifverträge fehlen, braucht es Mindeststandards und Kontrollmechanismen.
Die eigentliche Frage lautet: Wer entscheidet über Flexibilität?
Die Reformdebatte wird falsch geführt, wenn sie auf „Acht-Stunden-Tag ja oder nein“ verengt wird. Die entscheidende Frage lautet: Wer entscheidet über Flexibilität – Arbeitgeber allein, Betriebsparteien, Tarifparteien oder Beschäftigte mit echter Wahlfreiheit?
Eine moderne Arbeitszeitordnung müsste längere Tage dort ermöglichen, wo sie arbeitswissenschaftlich vertretbar, betrieblich sinnvoll und von Beschäftigten gewollt sind. Sie müsste sie dort verhindern, wo sie bloß Druck, Verschleiß und Personalmangel kaschieren.
Der DGB verfehlt den Punkt
Der DGB mobilisiert gegen ein theoretisch mögliches Extrem, verfehlt aber den Kern der Reformdebatte. Wer Merz, Söder und Co. wegen ihrer simplen Mehrarbeitsrhetorik kritisiert, sollte nicht selbst mit Schreckensbildern arbeiten. Nötig ist keine Angstkampagne gegen Flexibilität, sondern ein moderner Rahmen, der längere Arbeitstage dort erlaubt, wo sie Beschäftigten und Betrieben nutzen – und sie dort begrenzt, wo Gesundheitsschutz und Mitbestimmung gefährdet sind.
Gottfried Benn gehört in Professor Helmuth Kiesels Bonner Abend in der Buchhandlung Böttger als Prüfstein. An kaum einem anderen Autor zeigt sich so scharf, wie schwer das Verhältnis von politischem Fehlgriff, ästhetischer Selbstrettung und späterem Rang zu fassen ist. Benns kurzer, missratener Flirt mit dem Nationalsozialismus bleibt unbeschönigt. Kiesel zeichnet ihn als einen Intellektuellen, der 1933 im neuen Staat eine geschichtliche Form für seine alten Begriffe von Elite, Züchtung, Geist und Macht zu erkennen glaubte. Das Verhängnis lag nicht in bloßer Anpassung. Es lag tiefer: in der Versuchung, Barbarei als Elementarereignis zu deuten.
Der Vortrag „Der neue Staat und die Intellektuellen“, im April 1933 in der Berliner Funk-Stunde gesprochen und bald darauf gedruckt, war Benns fatale öffentliche Selbstfestlegung. Der Ton war hochfahrend, die Begriffe waren groß, die politische Urteilskraft erschreckend schwach. Gedankenfreiheit, Pressefreiheit, Lehrfreiheit erschienen ihm als Überbleibsel einer erschöpften Epoche. Ein autoritärer Machtstaat sollte den Übergang in eine neue anthropologische Ordnung erzwingen. Kiesels Urteil darüber trifft hart: Benns Deutung der „nationalen Revolution“ war idealistisch auf schlechte Weise. Sie verriet Recht, Freiheit, Humanität und Intellektualität, ohne die Wirklichkeit der Gewalt überhaupt sehen zu wollen.
Klaus Mann erkannte früher, was Benn nicht erkennen wollte. Der junge Emigrant schrieb aus Le Lavandou an den bewunderten Dichter, erschüttert über dessen öffentliche Stellungnahme. Benns Antwort verschärfte die Lage: Aus privater Irritation wurde publizistische Attacke auf die Emigranten. Erst viel später, im „Doppelleben“, gestand Benn ein, der Jüngere habe klarer gesehen. Doch dieses Eingeständnis kam aus der Nachgeschichte. Der Schaden von 1933 blieb.
Hannover als Zwischenreich
Paul Raabe hat in „Gottfried Benn in Hannover 1935–1937“ die nächste Szene dieser Biographie beschrieben. Ende 1934 war der Glaube an den „neuen Staat“ zerfallen. Die Hoffnung, Geist und Elite könnten die neue Macht in eine von Benn gedachte Form bringen, scheiterte an deren Banalität, Brutalität und Geistfeindschaft. Benn war kein Parteigenosse, kein Funktionär, kein nationalsozialistischer Autor im organisatorischen Sinn. Gerade das macht seinen Fall gefährlicher. Er zeigt, wie ästhetischer Radikalismus politisch blind werden kann.
Im Dezember 1934 zog er sich in die Armee zurück. Er nannte das eine „aristokratische Form der Emigrierung“. Diese Formel enthält Schutzsuche, Stolz, Selbsttäuschung und Flucht in einem. Am 1. April 1935 kam er nach Hannover, zur Wehrersatzinspektion. Aus dem Berliner Arzt und Dichter wurde der Oberstabsarzt in der Provinz. Die Stadt blieb ihm fremd. Er klagte über Quartiere, Vermieterinnen, Dienstbetrieb, militärische Gesellschaft, graue Straßen, leere Abende. Doch in dieser ungeliebten Stadt entstanden Gedichte, die später zum Kern seines Ruhms gehören sollten: „Anemone“, „Einsamer nie“, „Wer allein ist“, „Die Gefährten“, „Astern“, „Tag, der den Sommer endet“.
Linie 6, Richtung Kleefeld
Frank Schirrmacher hat den Weg zu diesem Hannover-Benn mit einer Genauigkeit beschrieben, die jede Weihestimmung zerstört. Der poetische Ort, so beginnt seine Annäherung, ist mit der Straßenbahn erreichbar: Linie 6 ab Kröpcke, Richtung Kleefeld. Links eine Weinterrasse, rechts eine Bierterrasse, in der Mitte die Musikkapelle; wenige Gäste, viele Invaliden; davor ein Bassin mit zwei Schwänen, Alleen, Blumenbeete. Dort lässt sich der Oberstabsarzt nieder.
Schirrmacher rückt die Prosa der Existenz bis unmittelbar an die Entstehung des Gedichts heran. Benn hat in Hannover Ärger mit der Hausbesitzerin, mit Badbenutzung, Wohnungsschlüssel und der Frage, wer in einem Mehrparteienhaushalt das Klosettpapier zu tragen habe. Er fährt sonntags mit Reiseomnibussen nach Hameln oder Celle. Er sitzt in der Stadthalle bei Bier oder Limonade. Er erlebt wenig und macht gerade daraus eine Art innerer Zwangslage. „Faulheit, Nichtsdenken, Indifferenz“ nennt er seine Beschäftigung; sein Leben, so schreibt er, überziehe sich mit Schimmel. Aus der Stumpfheit der Stadt entsteht Druck nach innen.
Am 6. August 1935 schickt er Friedrich Wilhelm Oelze ein Gedicht, das er „Stadthallenelegie“ nennt. Es beginnt mit „Tag, der den Sommer endet“ und endet mit „Unwiederbringlichkeit“. Schirrmachers entscheidende Beobachtung liegt darin, dass hier kein romantisches Modell mehr trägt. Nicht Rilkes außerordentliche Lebensführung, nicht Georges prophetische Pose, nicht Kafkas Erlösungsphantasie, nicht einmal Tonio Krögers komfortabler Zwischenraum zwischen Bürgerwelt und Künstlertum helfen weiter. Bei Benn führt der Weg nicht aus dem Alltag hinaus. Er führt tiefer in ihn hinein.
Nach 1933 konnte Benn die großen Gedanken nicht mehr unversehrt benutzen. Die metaphysischen Vokabeln hatten sich mit der Wirklichkeit des Machtantritts verbunden. Seitdem redet er, wie Schirrmacher zeigt, nie wieder von Visionen, ohne zugleich Omnibusfahrten, bunte Abende, schlechte Musik, Kinobesuche und Offiziersgesellschaft mitzuschleppen. Benns eigener später Satz, man komme den Dingen mit Gedanken nicht mehr nahe, erhält hier sein biographisches Bild: Kröpcke, Linie 6, Stadthalle, Musik, Bier, vielleicht abends in den „Zigeunerbaron“. Inmitten solcher Reste erscheint plötzlich das Gedicht.
Die Speisekarte der deutschen Lyrik
Das schönste Dokument dieser Verwandlung ist die Speisekarte der Stadthalle Hannover. Auf ihrer Rückseite schrieb Benn „Tag, der den Sommer endet“. Vorn aber steht der bürgerliche Speiseplan der dreißiger Jahre. Ein Gedeck zu 1,50 Reichsmark: Kraftbrühe mit Rindermark, Schmorbraten mit Rotweintunke, grüne Bohnen, Kartoffeln, Eisbecher. Ein weiteres Gedeck zu 2,25 Reichsmark. Dazu gefüllte Tomaten, Bismarckhering auf Gemüsesalat, Gänseleberpastete, Matjeshering, Steinbutt mit zerlassener Butter, Kalbszunge mit Pilzen, Wildkalbsbraten mit Salat, halbes Hähnchen mit Salat. „Bürgerliche Nahrung“ kostet 1 Reichsmark, „Mayonnaise von japanischen Krebsen“ 1,50 Reichsmark. Am Ende vermerkt die Karte zehn Prozent Bedienungszuschlag.
Das Gedicht „Tag, der den Sommer endet“ ist also nicht in poetischer Entrückung entstanden. Es wächst aus der Nachbarschaft von Kraftbrühe, Rotweintunke, Krebsmayonnaise und Bedienungszuschlag. Gerade das macht die Szene unvergesslich. Die Dichtung ist nicht vom Leben gereinigt. Sie steht auf dessen Rückseite. Der Satz von der „Unwiederbringlichkeit“ bekommt durch die Speisekarte keinen komischen Rand, er erhält historischen Druck. Benns späte Form entsteht dort, wo Pathos sich nicht mehr frei bewegen darf.
Untermieterliteratur und Dämonenzauber
Schirrmacher erweitert diese Hannover-Szene um die Briefe an Elinor Büller und Tilly Wedekind. Hier erscheint Benn nicht als weiser Leidender, auch nicht als geläuterter Mann. Er erscheint als ruheloser, ängstlicher, selbstverliebter und verletzender Briefschreiber. Die Nationalsozialisten hatten seine Hoffnungen enttäuscht; nach der Röhm-Affäre fühlte er sich bedroht; Angriffe auf ihn häuften sich. In Hannover möchte er „versteinern“. An Elinor Büller schreibt er, sie sei die Nabelschnur, die ihn mit der Erde verbinde. Er sei einsam und furchtsam.
Die Briefe aus dieser Zeit sind, wie Schirrmacher zeigt, meisterliche Untermieterliteratur. Benn beobachtet Frau Sattler, ihre Räume, ihre Offiziersbilder, das Gemälde über seinem Bett, den Forstmeister, das Wochenendleben, den roten Schlafrock, die bürgerlichen Insignien. Jeder Bericht über die Wohnung wird zum kleinen Racheakt, auch gegen den Beobachter selbst. Aus der Provinz macht Benn ein Theater der Zumutungen. Aus der Vermieterin wird eine Figur. Aus der eigenen Peinlichkeit wird Stil.
Gleichzeitig organisiert er sein erotisches Leben mit einer Regie, die mehr über ihn verrät, als ihm lieb sein konnte. Elinor Büller, Tilly Wedekind, später Herta von Wedemeyer: Die Beziehungen laufen nebeneinander, verdeckt voreinander, brieflich gesteuert. Oelze wird eingeweiht und eingespannt. Benn schreibt nahezu identische Briefe an verschiedene Frauen, verschiebt Besuche, bittet um Diskretion, inszeniert Abwesenheiten. „Gute Regie ist besser als Treue“ wird zum Motto dieser privaten Ökonomie. In diesem Zusammenhang fällt der Begriff „Doppelleben“ nicht als edle Formel, vielmehr als Praxis eines Mannes, der sich in Rollen rettet.
Der Durchbruch unter der Maske
Gerade in dieser Farce bereitet sich die große Lyrik vor. Schirrmacher hebt hervor, dass Benn fast alles beschreibt, nur nicht das, was man von ihm am meisten wissen möchte: wie die Gedichte entstehen. Er berichtet von Hans Albers, bunten Abenden, Herrenrunden, Offiziersdamen, Kinogängen, Ausflügen, Brieftricks und Wohnungsdetails. Über die innere Formung der Gedichte schweigt er. Im April 1936 schreibt er an Oelze: „Schreibe wenig“, und fügt hinzu: „Weine im Traum.“ Zugleich wartet er mit zäher Erwartung auf den Durchbruch.
Die Briefe von 1936 und 1937 zeigen Benn an der Schwelle. Er spielt den Erschöpften, doch die Gedichte entstehen. „Anemone“, „Einsamer nie“, „Wer allein ist“, „Die Gefährten“, „Astern“: Die Figur vor der Bierterrasse, dieser kleinkrämerische Regisseur seines Privatlebens, wird zu einem der großen Lyriker des Jahrhunderts. Das Schmutzige, Kleine, Lächerliche verschwindet dabei nicht. Es bleibt als Bodensatz in der Form. Das Gedicht erhebt sich nicht über die Scham, es kommt aus ihr.
Doppelleben ohne Freispruch
Benns „Doppelleben“ klingt nach Trennung von Amt und Kunst, Uniform und Gedicht, Tag und Nacht. Tatsächlich bezeichnet es eine beschädigte Selbstordnung. Der Arzt, der Offizier, der Liebhaber, der Briefschreiber, der Dichter, der politisch Gescheiterte: Sie alle wohnen in einer Person, ohne einander zu versöhnen. Kiesels Bonner Ausführungen machen daraus keinen Freispruch. Die Gedichte heben die Reden von 1933 nicht auf. Die Reden vernichten die Gedichte nicht. Benn bleibt schuldig und bedeutend. Genau diese Gleichzeitigkeit macht ihn für Kiesels Literaturgeschichte so wichtig.
Die letzten blauen Stunden
Der Blick auf Benn endet nicht in Hannover. Uwe Lehmann-Brauns führt ihn in „Benns letzte Lieben. Mit Originalbriefen von Gottfried Benn“ weiter nach Berlin, in die letzten Jahre, in Cafés, Restaurants, Kinos, Kneipen und Wohnungen. Wieder erscheinen kleine Zettel, Briefe, Postkarten, Telegramme, Mitteilungen auf Rezepten. Wieder steht neben dem Dichter der Regisseur seines Privatlebens. Gerda Pfau, die etwa dreißig Jahre jüngere Journalistin, wird zur letzten Partnerin seiner „Blauen Stunden“. Sie sammelt seine Schreiben akribisch, wahrt aber die Anonymität der Beziehung. Keine gemeinsamen Fotos, kein öffentlicher Anspruch, keine nachträgliche Pose. Benn trifft sie bei Dramburg, begleitet sie ins Kino, gibt ärztliche Ratschläge, notiert Begegnungen in Tageskalendern.
Daneben stehen Ursula Ziebarth, leidenschaftlich und fordernd, Astrid Claes, ferner und kühler, Ilse, die dritte Ehefrau, Benns „Stecken und Stab“, sowie Nele, die Tochter, deren Geschichte das Bild des alternden Dichters nicht milder macht. Lehmann-Brauns zeigt keinen gezähmten Altersweisen. Er zeigt einen Mann, dessen erotische Energie, Kälte, Bedürftigkeit und Selbstinszenierung bis zuletzt fortwirken.
Damit schließt sich der Kreis. Der Benn der Stadthalle und der Benn der letzten Berliner Jahre gehören zusammen. In Hannover schrieb er ein Gedicht auf eine Speisekarte; in Berlin schrieb er Mitteilungen auf Rezepte. Aus dem hohen Ton von 1933 war ein spätes Schreiben geworden, das nur noch durch die Dinge hindurch konnte. Benns politischer Fehltritt bleibt unverziehen. Seine Dichtung bleibt. Die Speisekarte der Stadthalle Hannover wird damit zu einem Schlüsselblatt: vorne bürgerliche Nahrung, hinten der späte Benn.
Auf der 39. AFCEA-Fachausstellung in Bonn spricht Norbert Ahrend von Arvato Systems über ein Thema, das in der Sicherheitsdebatte leicht übersehen wird, weil es nicht nach großer Strategie klingt: Information muss im Ernstfall weiterfließen. Nicht nur im militärischen Führungsnetz. Nicht nur in Behörden. Nicht nur in den Datenräumen der Betreiber kritischer Infrastrukturen. Auch dann, wenn Strom ausfällt, Mobilfunknetze überlastet sind, digitale Systeme gestört werden und Bürger nicht mehr wissen, welche Anweisung gilt.
Damit führt Ahrend die Untersuchung zum gesamtstaatlichen Sicherheitsökosystem an einen Punkt, der bislang zu selten im Mittelpunkt steht. Die Debatte über Verteidigungsfähigkeit spricht gern über Truppen, Transportkorridore, Cyberabwehr, künstliche Intelligenz, Cloud und Lagebilder. Ahrend erweitert den Blick. Er fragt, ob Deutschland seine zivilen und militärischen Strukturen so verbinden kann, dass das Land nicht nur kämpfen, verlegen und versorgen kann. Es muss auch informieren, erklären und handlungsfähig bleiben.
Im Interview beschreibt er den Kern der Untersuchung als ganzheitlichen Blick auf das deutsche Sicherheitsökosystem. Entscheidend sei vor allem das Zusammenwirken der zivilen und militärischen Seite. Genau dort sieht er eines der größten Handlungsfelder.
Deutschland ist Drehscheibe, nicht Zuschauerraum
Ahrend greift einen Gedanken auf, der in der Rede von General Vollmer auf der AFCEA-Fachausstellung besonders stark war: Deutschland ist im Verteidigungsfall Drehscheibe. Dieses Wort klingt nach Logistik. Tatsächlich beschreibt es eine staatliche Belastungsprobe. Truppen müssen nach Osten bewegt werden. Verwundete und Verletzte kommen zurück. Nicht nur deutsche Soldaten, auch alliierte Kräfte müssen transportiert und versorgt werden. Verkehrswege, Brücken, Straßen, Ausweichstrecken, zivile Versorgung und militärische Priorität geraten zugleich unter Druck.
Ahrends Hinweis ist wichtig: Selbst in einer militärischen Auseinandersetzung steht das zivile Leben nicht still. Das zeigen die Erfahrungen der Ukraine. Während militärische Transporte Vorrang bekommen, brauchen Bürger weiterhin Versorgung, medizinische Hilfe, Mobilität und Information. Der Verteidigungsfall verwandelt Deutschland nicht in eine leere Karte mit Pfeilen für Truppenbewegungen. Er trifft ein bewohntes, arbeitendes, verletzliches Land.
Genau hier liegt eine Schwäche vieler Planspiele. Sie betrachten Bewegung, aber zu wenig Gleichzeitigkeit. Sie betrachten militärische Korridore, aber zu wenig zivile Umleitung. Sie betrachten Nachschub, aber zu wenig Krankenhäuser. Sie betrachten Führung, aber zu wenig öffentliche Orientierung. Ahrend lenkt den Blick auf die praktische Frage: Was passiert auf den Straßen, Schienen, Brücken und in den Kliniken, wenn militärische Notwendigkeit und ziviler Alltag denselben Raum beanspruchen?
Siegfähigkeit braucht Durchhaltefähigkeit
Im Gespräch fällt auch der Begriff Siegfähigkeit. Ahrend nähert sich ihm ohne Pathos. Gemeint sei, einen Angreifer möglichst schnell dort zurückzudrängen, wo er angreift, damit kein langer Abnutzungskonflikt entsteht. Zugleich warnt er vor einer falschen Annahme: Resilienz darf nicht voraussetzen, dass eine Krise nach drei Tagen beendet ist. Wer widerstandsfähig sein will, muss Vorsorge für längere Lagen treffen.
Das ist ein zentraler Punkt für die Untersuchung. Deutschland neigt dazu, Krisen als Unterbrechung des Normalbetriebs zu denken. Kurz, heftig, dann Rückkehr zur bekannten Ordnung. Die neue Lage verlangt anderes Denken. Eine Krise kann dauern. Sie kann mehrere Systeme zugleich treffen. Sie kann militärische, zivile, digitale und psychologische Ebenen verbinden. Sie kann gerade dort wirken, wo das Land sich auf schnelle Wiederherstellung verlässt.
Durchhaltefähigkeit ist deshalb kein militärischer Spezialbegriff. Sie ist eine gesamtstaatliche Kategorie. Sie betrifft Energie, Lebensmittel, Krankenhäuser, Transport, Kommunikation, Verwaltung, Unternehmen, Familien, Schulen und Kommunen. Wer nach drei Tagen keine belastbaren Informationswege mehr hat, verliert nicht nur Komfort. Er verliert Vertrauen.
Informationsversorgung gehört zur Verteidigung
Hier kommt Arvato Systems ins Spiel. Ahrend beschreibt das Unternehmen als Dienstleister für Informationsversorgung und Informationssicherheit. Das klingt zunächst nach digitaler Infrastruktur, nach sicheren Systemen, Datenverarbeitung, Schutz und Verfügbarkeit. Genau das ist ein Teil der Aufgabe. Militärische und zivile Stellen müssen im Ernstfall robust aufgestellt sein und die Informationen bekommen, die sie zum Handeln brauchen.
Der bemerkenswerte Teil des Interviews beginnt dort, wo Ahrend den digitalen Raum verlässt. Er verweist auf den Bertelsmann-Konzern und dessen Druckmöglichkeiten. Wenn digitale Systeme nicht mehr funktionieren, können Informationen physisch bereitgestellt werden. Papier wird dann nicht zur Erinnerung an vergangene Bürozeiten. Es wird zur Rückfallebene staatlicher Handlungsfähigkeit.
Dieser Gedanke verdient Aufmerksamkeit. In vielen Digitalisierungsdebatten gilt Papier als Zeichen von Rückstand. In der Resilienzdebatte kann es zum Zeichen von Robustheit werden. Nicht als Ersatz für digitale Systeme. Als letzte Schicht, wenn Bildschirme dunkel bleiben. Ein Staat, der seine Bürger, Einsatzkräfte und Verwaltungen nur digital erreichen kann, ist verwundbarer, als er sich eingesteht.
Redundanz ist kein Rückschritt
Ahrends zentraler Hinweis liegt in einem Wort, das in Digitalisierungsdebatten meist wie eine Bremse klingt: Redundanz. Gemeint ist nicht Doppelarbeit. Gemeint ist Überlebensfähigkeit. Ein System, das nur funktioniert, solange Strom, Netz, Server, Cloud, Mobilfunk und Endgeräte laufen, ist kein robustes System. Es ist ein bequemes System.
Das bricht mit der üblichen Fortschrittserzählung. In normalen Zeiten gilt Print als langsam, teuer, alt. In der Krise kann gerade diese Materialität zum Vorteil werden. Ein gedruckter Hinweis braucht kein Netz. Ein Aushang stürzt nicht ab. Ein Handzettel hat keinen Akku. Eine gedruckte Lageinformation kann weitergegeben, aufgehängt, kopiert, verteilt und gelesen werden, wenn digitale Kanäle nicht mehr verlässlich sind.
Diese Einsicht ist nicht nostalgisch. Sie ist praktisch. Ahrend spricht nicht von einer Rückkehr des Faxgeräts. Er spricht von physischen Informationen, die im entscheidenden Fall verfügbar sein müssen. Niemand will Verwaltung wieder auf Papier zurückdrehen. Doch ein Staat, der keine analoge Rückfallebene mehr besitzt, hat seine eigene Verwundbarkeit erhöht.
Papier kann zur letzten Verbindung werden
Gerade im Bevölkerungsschutz zählt nicht nur, dass eine Information irgendwo existiert. Sie muss ankommen. Bei Bürgern ohne Strom. Bei älteren Menschen ohne Smartphone. In Ortsteilen ohne Mobilfunk. In Krankenhäusern mit überlasteten Systemen. In Notunterkünften. An Sammelpunkten. In Schulen, Rathäusern, Feuerwehrhäusern, Bahnhöfen, Apotheken, Supermärkten. Dort entscheidet sich, ob aus einer Lageinformation richtiges Verhalten wird.
Der Satz „digital first“ reicht für die Sicherheitsarchitektur nicht aus. Im Krisenfall braucht es: digital, solange es geht; analog, wenn es muss. Das klingt weniger modern. Es ist belastbarer.
Damit bekommt Print eine neue sicherheitspolitische Bedeutung. Nicht als Medium der Werbung. Nicht als Beilage für Imagepflege. Print wird relevant als Teil kritischer Kommunikation: Lagehinweise, Verhaltensanweisungen, Karten, Evakuierungsinformationen, Kontaktstellen, medizinische Hinweise, Versorgungsorte, Warnungen vor Falschmeldungen, einfache Checklisten für Haushalte und Betriebe.
In dieser Perspektive ist Bertelsmanns Druckfähigkeit kein Nebenaspekt des Interviews. Sie zeigt, dass private Unternehmen im Sicherheitsökosystem nicht nur digitale Dienste, Cloud-Infrastruktur oder Datenkompetenz einbringen können. Auch industrielle Druckkapazität, Logistik, Redaktion, Verteilung und Medienkompetenz können im Ereignisfall sicherheitsrelevant werden.
Das Kurbelradio war eine Warnung
Ahrend erinnert an Erfahrungen aus dem Ahrtal: Durchsagen per Megafon, Radio, einfache analoge Wege. Das Kurbelradio, über das viele zuvor gelächelt hatten, erwies sich als Bestandteil des Zivilschutzes.
Das ist mehr als eine Anekdote. Es zeigt, wie schnell moderne Gesellschaften ihre eigenen Voraussetzungen vergessen. Strom wird als selbstverständlich angenommen. Mobilfunk auch. Internet ebenso. Digitale Verwaltung, Warn-Apps, soziale Medien, Online-Karten, Messenger-Gruppen und elektronische Zahlungssysteme bilden den Alltag. Doch genau diese Normalität kann in der Krise brüchig werden.
Resilienz beginnt deshalb nicht erst bei der neuesten Plattform. Sie beginnt bei der Frage, welche Botschaft die Menschen erreicht, wenn Plattformen nicht erreichbar sind. Wo erfahren Bürger, ob Wasser trinkbar ist? Wo liegt die nächste Anlaufstelle? Welche Straße ist gesperrt? Welche Klinik nimmt Patienten auf? Wo gibt es Medikamente? Welche Meldung ist echt? Wer spricht mit Autorität, wenn Desinformation zugleich läuft?
In dieser Perspektive ist analoge Kommunikation kein Rückschritt. Sie ist Schutz gegen den vollständigen Kontrollverlust.
Die Bevölkerung muss mehr wissen als Warnmeldungen
Ahrend beobachtet, dass zivile Vorsorge und Handlungsfähigkeit in der Kommunikation wieder häufiger vorkommen. Auch über Vorsorge an Schulen werde erneut gesprochen. Diese Themen seien früher schon einmal präsenter gewesen und kehrten nun zurück. Es brauche einen Wandel im Denken: Es gebe mehr als „Brot und Spiele“.
Dieser Satz führt mitten in die Bevölkerungslücke der Untersuchung. Eine Gesellschaft kann nicht resilient sein, wenn ihre Bürger nur als Empfänger staatlicher Warnungen vorkommen. Sie müssen wissen, wie sie sich verhalten, wie sie Nachbarn helfen, wie sie Informationen prüfen, wie sie einige Tage überbrücken, wie sie lokale Strukturen entlasten. Vorbereitung ist keine Militarisierung des Alltags. Sie ist demokratische Selbstbehauptung im Störfall.
Gerade Deutschland tut sich damit schwer. Zu schnell klingt Vorsorge nach Alarmismus. Zu schnell wird über Zumutungen gestritten. Zu selten wird erklärt, dass Vorbereitung nicht Panik bedeutet, vielmehr Freiheit im Ausnahmezustand. Wer einige Tage selbst zurechtkommt, bleibt handlungsfähig. Wer handlungsfähig bleibt, entlastet andere. Wer andere entlastet, stärkt das Ganze.
Das Zieljahr 2029 macht Prioritäten unausweichlich
Am Ende richtet Ahrend seine Erwartung an die Untersuchung klar aus. Es geht um Handlungsfelder und Prioritäten. Das Jahr 2029 fällt im Gespräch als Zeitpunkt, zu dem Russland nach Einschätzungen in der Lage sein könnte, einen Angriff zu starten. Ahrend sieht in der Untersuchung einen Beitrag dazu, Schwerpunkte zu setzen, damit Deutschland bis dahin besser vorbereitet ist.
Das ist der entscheidende Wert solcher Gespräche. Sie verschieben den Blick von der allgemeinen Sorge zur konkreten Reihenfolge. Was muss zuerst geschehen? Welche Schnittstellen sind kritisch? Welche Informationswege brauchen Rückfallebenen? Welche zivil-militärischen Abläufe müssen geübt werden? Welche Rolle spielen private Dienstleister, Betreiber, Druckkapazitäten, Rechenzentren, Kommunikationskanäle und physische Verteilwege? Welche Aufgaben gehören in die Fläche, bevor der Ernstfall sie erzwingt?
Ahrends Beitrag zeigt: Das Sicherheitsökosystem 2030 darf nicht nur ein digitales Zielbild beschreiben. Es muss den Ausfall mitdenken. Die robuste Gesellschaft braucht beides: sichere digitale Systeme und analoge Sicherungen. Cloud und Papier. Lagebild und Megafon. Datenraum und Aushang. Hochverfügbarkeit und Handzettel. Das klingt zunächst widersprüchlich. In Wahrheit ist es der Kern von Resilienz.
Das digitale Rückgrat braucht analoge Rippen
Das Interview mit Norbert Ahrend bringt eine Dimension in die Untersuchung, die für die deutsche Sicherheitsarchitektur entscheidend wird: Information ist Versorgung. Wer Menschen, Behörden, Einsatzkräfte, Unternehmen und militärische Stellen nicht erreichen kann, verliert Ordnung. Wer nur auf digitale Kanäle setzt, baut Verletzlichkeit ein. Wer analoge Wege belächelt, hat aus Ahrtal, Ukraine und hybriden Angriffen zu wenig gelernt.
Deutschland wird seine Verteidigungsfähigkeit nicht allein an Brigaden, Drohnen, Cloud-Plattformen oder Beschaffungsprogrammen messen können. Es wird sie auch daran messen müssen, ob im Ernstfall noch jemand weiß, was gilt. Ob eine Kommune Bürger erreicht. Ob ein Krankenhaus Anweisungen bekommt. Ob ein Transportweg umgeleitet wird. Ob ein Betreiber kritischer Infrastruktur mit den richtigen Stellen verbunden ist. Ob aus Daten Entscheidung wird und aus Entscheidung verständliche Information.
Ahrends Hinweis auf Arvato Systems und den Bertelsmann-Konzern wirkt deshalb weniger wie Unternehmenspositionierung als wie ein praktischer Realitätscheck. Resilienz entsteht nicht aus Eleganz. Sie entsteht aus Redundanz, vorbereiteten Wegen, getesteten Abläufen und der Bereitschaft, auch das scheinbar Alte wieder ernst zu nehmen, wenn es im entscheidenden Moment das Einzige ist, was noch funktioniert.
Cloud, Datenräume, Lagebilder und sichere Plattformen sind notwendig. Sie reichen nicht. Ein belastbares Sicherheitsökosystem muss den Ausfall seiner bevorzugten Werkzeuge einplanen. Das ist keine Absage an Digitalisierung. Es ist reife Digitalisierung. Ein System ist erst dann ernst zu nehmen, wenn es seine Störung mitdenkt. Redundanz wirkt im Alltag überflüssig. Im Ernstfall entscheidet sie darüber, ob Führung noch sprechen kann oder sprachlos wird.
Am 12. Mai 2026 steht General a. D. Jörg Vollmer im World Conference Center Bonn vor einem Saal der AFCEA-Fachausstellung und spricht nicht zuerst über die Bundeswehr. Er spricht über die Welt, in der die Bundeswehr handeln müsste. Das ist der entscheidende Unterschied. Wer über Verteidigungsfähigkeit redet, ohne die Ordnung zu beschreiben, die verteidigt werden soll, redet über Mittel ohne Zweck.
Vollmer zeichnet keine Weltkrise als Kulisse. Er legt den Befund vor, aus dem alles Weitere folgt: Die regelbasierte Ordnung verliert Bindekraft. Multilaterale Institutionen werden schwächer. Führung wird nicht mehr selbstverständlich anerkannt. Die Vereinigten Staaten erscheinen nicht länger als jene Ordnungsmacht, auf deren dauerhafte Verlässlichkeit Europa seine strategische Bequemlichkeit gebaut hat. Machtpolitik tritt wieder offen auf. Gewalt wird Mittel der Revision. Einflusszonen kehren zurück, nicht als Begriff aus alten Lehrbüchern, als Praxis der Gegenwart.
Damit steht die eigentliche Frage im Raum: Was bedeutet Sicherheit für ein Land, das jahrzehntelang darauf vertraute, dass andere den harten Teil der Ordnung besorgen? Deutschland hat sich in einer Welt eingerichtet, in der Handel, Recht, Bündnisse und amerikanische Schutzgarantie zusammenwirkten. Diese Welt ist nicht plötzlich verschwunden. Sie wird Stück für Stück abgetragen. In der Ukraine mit Artillerie und Drohnen. Im Ostseeraum mit Sabotage und Störungen. In den Informationsräumen mit Desinformation. In Washington mit einer Außenpolitik, die Bündnisse stärker nach Nutzen und Lastenteilung bewertet.
Vollmers Einstieg ist nicht nur eine außenpolitische Analyse. Er ist die Vorbemerkung zu einer deutschen Selbstprüfung. Wer heute von Verteidigungsfähigkeit spricht, muss zuerst klären, ob der Staat die neue Lage überhaupt begriffen hat. Nicht als Ausnahme, nicht als Krise neben anderen, nicht als vorübergehende Überhitzung der Weltpolitik. Als Normalzustand einer Zeit, in der Stärke wieder zählt, Schwäche ausgenutzt wird und strategische Orientierung nicht mehr importiert werden kann.
Die Grauzone ist kein Vorraum mehr
Von dort aus führt Vollmer in die Gegenwart der hybriden Angriffe. Der Begriff klingt technisch, fast verwaltungstauglich. Seine Beispiele nehmen ihm jede Harmlosigkeit. Russische Drohnen über europäischen Luftwaffenstützpunkten und Flughäfen. Sabotage gegen Eisenbahnen und Logistikzentren für Ukraine-Lieferungen. Brandanschläge. Einschleusung von Geschäftsleuten in westliche Institutionen. Wahlbeeinflussung. Mordpläne. Störungen des Navigationssystems GPS im Ostseeraum. Der Verdacht, dass zivile Schiffe als Werkzeuge dienen, um Glasfaser- und Überwachungskabel in Nord- und Ostsee zu beschädigen.
Das alles ergibt keinen klassischen Krieg. Genau darin liegt die Gefahr. Die Handlungen bleiben einzeln bestreitbar, juristisch schwer zu greifen, politisch dosiert. Zusammen erzeugen sie ein Klima permanenter Prüfung. Wie schnell reagiert der Staat? Wer ist zuständig? Wie belastbar sind Bahn, Hafen, Netz, Krankenhaus, Flughafen, Polizei, Nachrichtendienst, Energieversorgung? Wo beginnt militärische Relevanz? Wo endet zivile Normalität?
Der Satz auf Vollmers Folie, Deutschland sei nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden, beschreibt diese Zwischenlage präzise. Sie ist unbequem, weil sie keine sauberen Kategorien anbietet. Sie erlaubt kein einfaches Entweder-oder. Sie verlangt Handlungsfähigkeit, bevor der Verteidigungsfall ausgerufen ist. Sie verlangt Wachsamkeit, bevor der Schaden beweisbar wird. Sie verlangt politische Sprache, die Gefahr benennt, ohne Panik zu erzeugen.
Die Ukraine ist der Prüfstein Europas
Der Krieg gegen die Ukraine bildet in Vollmers Vortrag kein Kapitel über Osteuropa. Er ist der Beweis, dass Europa sich in der Wirklichkeit des langen Krieges wiederfindet. Im fünften Kriegsjahr zeigt die Karte der Front, was in Deutschland lange als vergangene Epoche galt: Territorium zählt. Munition zählt. Personal zählt. Logistik zählt. Luftverteidigung zählt. Verwundetenversorgung zählt. Durchhaltefähigkeit zählt.
Die Ukraine zeigt zugleich, wie sehr sich der Krieg verändert hat. Drohnen machen das Gefechtsfeld durchsichtig. Elektronische Kampfführung entscheidet über Navigation und Kommunikation. Daten müssen schneller ausgewertet werden, als der Gegner handeln kann. Kleine Systeme erzeugen große Wirkung. Künstliche Intelligenz wird nicht als Zukunftsversprechen sichtbar, vielmehr als Werkzeug, um Geschwindigkeit in Führung zu übersetzen.
Für Deutschland ist das eine doppelte Lektion. Das Land muss die Rückkehr des industriellen Krieges begreifen und zugleich den technologischen Bruch ernst nehmen. Wer nur auf Masse setzt, verpasst den Wandel. Wer nur auf Hochtechnologie setzt, unterschätzt Verbrauch, Ersatz, Ausbildung und Vorrat. Vollmers Vortrag zwingt dazu, beides zusammenzudenken: das Munitionsdepot und den Algorithmus, die Brigade und das Datenbild, die Bahnstrecke und das Drohnenschwarm-Szenario.
Deutschland ist nicht Hinterland, Deutschland ist Durchgangsraum
Eine der wichtigsten Verschiebungen in Vollmers Rede betrifft die Rolle Deutschlands im Bündnis. Die Bundesrepublik erscheint nicht als rückwärtiger Raum, der im Ernstfall wohlmeinend Unterstützung leistet. Sie ist Drehscheibe. Verstärkungskräfte müssen durch Deutschland. Material muss durch Deutschland. Verwundete müssen zurückgeführt werden. Häfen, Schienen, Straßen, Flughäfen, Brücken, Energienetze, Kommunikationssysteme und Verwaltungen werden Teil der Verteidigungsfähigkeit.
Die Folien zum NATO-Verteidigungsplan zeigen Europa als gegliederten Operationsraum. Deutschland liegt nicht am Rand dieser Planung. Es liegt mittendrin. Wer Litauen verteidigen will, braucht verlässliche Verlegefähigkeit. Wer die Ostflanke stärken will, braucht funktionierende Korridore. Wer Truppen führt, braucht stabile Datenverbindungen. Wer abschrecken will, muss zeigen, dass Ankündigungen im Ernstfall nicht an Genehmigungen, fehlenden Fahrern, überlasteten Kliniken oder unklaren Zuständigkeiten scheitern.
Vollmer nennt die Begriffe, die moderne Verteidigungsfähigkeit prägen: Informationsüberlegenheit, Führungsüberlegenheit, Wirkungsüberlegenheit. Das klingt abstrakt. Gemeint ist etwas Einfaches: früher sehen, schneller verstehen, entschlossener handeln.
Diese Logik stellt Deutschland vor sein härtestes Problem. Die Bundesrepublik kann analysieren, prüfen, abwägen, verfahrenstechnisch sichern. Sie tut sich schwer mit Geschwindigkeit. Doch in der Welt, die Vollmer beschreibt, wird Zeit zum strategischen Gut. Wer spät entscheidet, verliert nicht nur Minuten. Er verliert Optionen. Wer Optionen verliert, wird erpressbar.
Das gilt im Gefecht. Es gilt auch im Staat. Ein ressortübergreifendes Lagebild, das erst entsteht, wenn die Krise läuft, kommt zu spät. Beschaffung, die perfekte Lösungen in ferner Zukunft sucht, verfehlt den Bedarf. Eine Bevölkerung, die erst im Ausfall lernt, was Selbstvorsorge bedeutet, belastet die Einsatzkräfte. Kliniken, die im Alltag schon am Limit arbeiten, können nicht plötzlich Reserven hervorbringen.
Der Sanitätsdienst verrät den Ernst der Lage
Besonders eindrücklich wird Vollmers Rede dort, wo sie das Pathos verlässt und in die Versorgung geht. Klinische Kapazitäten, Betten, Reservelazarette, Krankentransport, Personalgrenzen, Sicherstellungsgesetze: Das sind keine glamourösen Themen. Gerade deshalb zeigen sie, wie ernst ein Land es mit Verteidigungsfähigkeit meint.
Wer Truppenbewegungen plant, muss Verwundete mitplanen. Wer Bündnisverteidigung zusagt, muss Rücktransport, Behandlung, Verteilung und Rehabilitation beherrschen. Wer militärische Handlungsfähigkeit fordert, darf zivile Krankenhäuser nicht aus der Rechnung streichen. In diesem Feld zeigt sich, ob die Rede von der Zeitenwende mehr war als ein Regierungswort.
Hier liegt ein bislang zu wenig beachteter Aspekt. Die militärische Seite der Verteidigung kann nicht stärker sein als ihre zivile Grundlage. Ein Land mit knappen Pflegekräften, ausgelasteten Kliniken, ökonomisiertem Gesundheitswesen und schwacher Reserveplanung muss ehrlich rechnen. Vollmers Folie zur klinischen Versorgungskapazität ist deshalb kein Spezialthema. Sie ist ein Stresstest für die Republik.
Bevölkerungsschutz beginnt nicht beim Sirenenton
Am Ende führt Vollmer die große Sicherheitslage in den Alltag zurück. Der Ratgeber des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erscheint nicht als pädagogische Fußnote. Er steht für einen Wandel im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Der Alltag kann unterbrochen werden. Strom, Mobilfunk, Internet, Zahlungssysteme, Kühlung, Heizung, Wasser, Medikamente, Supermarktversorgung und Informationen können ausfallen.
Das ist keine Dramatisierung. Es ist die praktische Seite der Sicherheitslage. Ein Staat, der seine Bevölkerung nicht vorbereitet, schwächt sich selbst. Eine Bevölkerung, die jede Vorsorge an den Staat delegiert, macht den Staat im Ernstfall langsamer. Selbstvorsorge ist deshalb kein Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung. Sie ist ein Teil seiner Verteidigungsfähigkeit.
Dieser Gedanke ist in Deutschland schwer vermittelbar, weil er eine bequeme Erwartung stört. Viele Bürger wollen Sicherheit, aber keine Zumutung. Viele Institutionen wollen warnen, aber nicht erschrecken. Viele Politiker wollen Resilienz, aber keine Debatte über Vorräte, Ausfälle, Pflichten und Verzicht. Vollmers Rede zeigt: Diese Schonung passt nicht mehr zur Lage.
Innere und äußere Sicherheit fallen zusammen
Der stärkste Gedanke des Vortrags liegt in der Verbindung der Ebenen. Ein Hafen ist Handelsort und militärischer Umschlagpunkt. Eine Bahnstrecke ist Pendlerweg und Nachschubachse. Ein Krankenhaus ist Daseinsvorsorge und Verteidigungsressource. Ein Unterseekabel ist zivile Infrastruktur und strategisches Ziel. Ein Desinformationsangriff ist Medienphänomen und Sicherheitsoperation. Eine Drohne über einem Flughafen ist Verkehrsproblem und möglicher Vorläufer militärischer Aufklärung.
Damit verliert die alte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit an Wirklichkeitskraft. Sie bleibt rechtlich wichtig. Politisch reicht sie nicht mehr aus. Der Gegner nutzt gerade jene Übergänge, an denen Zuständigkeiten enden und Unsicherheit beginnt.
Das ist der Anschluss an die laufende Untersuchung zum Sicherheitsökosystem 2030. Vollmer liefert die strategische Rahmung: Deutschland braucht kein Nebeneinander von Sicherheitszuständigkeiten, es braucht belastbare Übergänge. Es braucht ein gemeinsames Lageverständnis. Es braucht Geschwindigkeit. Es braucht die Fähigkeit, private Infrastruktur, staatliche Führung, militärische Anforderungen und gesellschaftliche Resilienz zusammenzubringen.
Die neue Lage duldet keine deutsche Selbstberuhigung
Vollmers Rede in Bonn war kein Aufruf zur Erregung. Sie war eine Absage an Selbstberuhigung. Die Welt wird nicht wieder übersichtlicher, weil Deutschland Komplexität ungern ausspricht. Die Vereinigten Staaten werden nicht automatisch alte Rollen spielen, weil Europa darauf angewiesen ist. Russland hört nicht auf, Schwächen zu testen, weil der Westen Regeln zitiert. Die Ukraine gewinnt keine Zeit, weil Berlin Verfahren braucht.
Die Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland die Lage ausreichend kommentiert. Das kann es. Die Frage ist, ob es sie organisieren kann. Ob es schneller beschafft, besser führt, verlässlicher verlegt, robuster kommuniziert, Kliniken vorbereitet, Bevölkerung einbindet, Daten zusammenführt und Entscheidungen unter Unsicherheit trifft.
Das ist die Lage der Nation, die aus Vollmers Vortrag spricht: Deutschland ist kein Beobachter einer unruhigen Welt. Es ist Teil des Konfliktraums. Wer das erkennt, muss Sicherheit neu ordnen. Wer es verdrängt, wird von der nächsten Krise geordnet.
Vom Lagebild zur Wirkungskette: Multi-Domain Operations als neue Verteidigungsfrage
Im ehemaligen Plenarsaal des Bonner Bundestagsgebäudes wurde in einer „Digital Defence Debate“ über ein Thema gesprochen, das sich nicht mehr in Teilstreitkräften, Ressorts oder Zuständigkeiten ordnen lässt: Multi-Domain Operations (MDO) – der Versuch, aus Sensoren, Daten und Entscheidungen eine Wirkungskette zu bauen, die schneller ist als der Gegner. Moderiert von Valerie Lünsmann und Yuliya Maltseva aus dem Kreis der AFCEA Emerging Leaders, trafen vier Perspektiven aufeinander: NATO-Planung, deutscher Weltraumauftrag, Industrie- und Innovationslogik sowie die Übersetzung in ministerielle Praxis.
Weltraum: Das Ende des bequemen Hintergrunds
Generalmajor Michael Traut, Kommandeur des Weltraumkommandos der Bundeswehr, verschob in wenigen Sätzen die Koordinaten. Der Weltraum, so seine zentrale Setzung, sei Gefechtsfeld – nicht nur Unterstützungsraum. Das klingt nach Semantik, ist aber Operationsrealität: Wer Satelliten nur als „Enabler“ behandelt, rechnet falsch, weil der Gegner sie längst als Ziel behandelt. Traut verwies auf Szenarien, die nicht in der Zukunft liegen: Systeme werden beobachtet, gestört, manipuliert, im Extremfall zerstört; teils so, dass es politisch schwer zuzuordnen ist, wer gerade welche Grenze überschritten hat.
Die sicherheitspolitische Brisanz liegt in der Kaskade. Fällt der Satellit aus, fällt nicht nur militärische Aufklärung aus, sondern auch Navigation, Zeit- und Ortssynchronisation, Kommunikationswege – jene unsichtbaren Dienste, auf denen Logistik und kritische Abläufe hängen. Traut machte damit klar: Weltraumverteidigung ist kein Spezialthema. Sie ist ein Querprofil, das jede Wirkungskette berührt, vom ersten Hinweis bis zur letzten Lieferung.
KI und Cloud: Bündnisfähigkeit als Infrastrukturfrage
Brigadegeneral Frank Endler, Programme Director ACE bei der NATO, zog die Linie von der Weltraumabhängigkeit zur Datenabhängigkeit. KI und Cloud seien Grundpfeiler der Verteidigungsfähigkeit im Bündnis. Was auf Folien schnell wie Technikoptimismus aussieht, meint in der Praxis das Gegenteil: Ohne skalierbare Datenverfügbarkeit, ohne verlässliche Rechenleistung, ohne standardisierte Zugriffs- und Berechtigungsketten bleibt MDO ein Wort, das in PowerPoint funktioniert und im Einsatz versandet. Endler verwies auf NATO-Programme, die bis 2029 Cloud-Fähigkeiten bereitstellen sollen – nicht als Komfort, sondern als Voraussetzung, um Datenfusion und gemeinsame Lagebilder im Bündnis überhaupt in die Fläche zu bekommen.
In dieser Perspektive wird „Souveränität“ messbar: nicht als Abgrenzungsrhetorik, sondern als Frage, ob ein Bündnis die eigenen Datenwege, Modelle und Schnittstellen so beherrscht, dass es im Ernstfall nicht an der Integrationsarbeit scheitert.
Der Sensor entscheidet mit: Industrieperspektive ohne Verkaufsfolie
Dr. Stefanie Schrader, Chief Innovation Manager bei Hensoldt, brachte den Punkt auf einen Satz, der im Saal hängen blieb: MDO beginne nicht erst im Führungsstand, sondern am Sensor. Damit ist mehr gemeint als Sensorik-Aufrüstung. Schrader argumentierte entlang der Datenqualität: Mehr Sensoren helfen wenig, wenn die Daten ohne Kontext ankommen, wenn Metadaten fehlen, wenn Interoperabilität nur behauptet wird, wenn Systeme keine modularen Schnittstellen haben, die in Übungen, Nachrüstungen und wechselnden Lagen tragen.
Damit bekam die Debatte ihren nüchternen Kern: Die Wirkungskette beginnt dort, wo Wahrnehmung entsteht. Wer in der Wahrnehmung nicht sauber ist, wird in der Entscheidung hektisch – und in der Wirkung teuer.
Tempo ist eine Fähigkeit – Perfektion eine Ausrede
Fregattenkapitän Dirk-Oliver Jankowski aus dem Referat Operationalisierung MDO im BMVg (SKI 2) sprach über den Übergang vom Lagebild zur Entscheidung. Sein Beitrag war der Realitätscheck für jede technologische Hoffnung: MDO werde scheitern, wenn der Anspruch auf Vollständigkeit die Geschwindigkeit frisst. Jankowski plädierte für eine Kultur der „80-Prozent-Lösungen“, sobald sie verfügbar, nutzbar und einsatzpraktisch sind. Der Gegner wartet nicht, bis ein System „fertig“ ist; er nutzt, was funktioniert.
Das ist keine Kapitulation vor Qualität, sondern eine andere Definition von Qualität: Wirkung unter Zeitdruck, mit verantwortbarer Unsicherheit, in klaren Verfahren. Genau hier kippt MDO von Technik in Führung.
Anschluss an das gesamtstaatliche Sicherheitsökosystem
Die MDO-Debatte im Plenarsaal zeigte damit etwas, das über Streitkräfte hinausweist: Wer Wirkungsketten bauen will, muss Abhängigkeiten sichtbar machen. Und wer Abhängigkeiten sichtbar macht, landet zwangsläufig bei der Systemfrage – nicht als Theorie, sondern als operative Anforderung.
Dass die Keynotes der AFCEA-Fachausstellung im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfinden, ist mehr als Symbolik. In diesem Raum wurde Politik jahrzehntelang nach Zuständigkeiten sortiert. Die Bedrohungslage sortiert anders: Sie ist vernetzt, kaskadiert, zeitkritisch. Generalmajor Armin Fleischmann, Vorsitzender der AFCEA Bonn, macht in seiner Eröffnung genau daraus eine Leitfrage und stellt sie ausdrücklich „gesamtstaatlich“: Verteidigung sei längst keine ausschließlich militärische Aufgabe mehr, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung – von kritischer Infrastruktur bis Katastrophenschutz, von Industrie bis Wissenschaft.
„Abschreckungs- und siegfähig“ – eine deutsche Zumutung
Der Satz, der an diesem Vormittag den höchsten Nachrichtenwert trägt, kommt von General a. D. Jörg Vollmer: „Verteidigungsfähigkeit heißt, abschreckungs- und siegfähig zu sein.“ Das ist in Deutschland immer noch eine Zumutung, weil sich die politische Sprache lange um das Wort „Sieg“ herumgeschlängelt hat. Vollmer meint damit keine martialische Pose, sondern einen nüchternen Maßstab: Abschreckung funktioniert nur dann, wenn der Gegner davon ausgehen muss, dass er nicht nur aufgehalten, sondern im Ernstfall auch geschlagen wird – und zwar bevor er irreversiblen Schaden anrichtet.
Vollmer zieht daraus eine zweite, für die öffentliche Debatte mindestens ebenso unbequeme Konsequenz. Die Ukraine sei nicht die Blaupause, sagt er sinngemäß; die Lehre sei nicht, fünf Jahre „durchzuhalten“, sondern den Krieg, wenn er kommt, „schnell und erfolgreich zu beenden“. Das ist der Punkt, an dem „Siegfähigkeit“ aus dem Militärischen herauswächst. Wer einen Krieg schnell beenden will, braucht nicht nur Waffen, sondern vor allem Tempo in Aufklärung, Führung, Wirkung – und Schutz der eigenen Infrastruktur. Genau hier berührt sich die militärische Forderung mit Fleischmanns gesamtstaatlichem Ansatz.
Deutschland als Drehscheibe – und damit als Angriffspunkt
Vollmer macht außerdem unmissverständlich klar, was es heißt, wenn Deutschland im Bündnis als logistisches Drehkreuz gilt. Er nennt es die „berühmte Drehscheibe“: Versorgungs- und Verlegebewegungen laufen durch Deutschland – nach Norden, Nordosten oder Südosten. Damit wird „Drehkreuz Deutschland“ zu einem operativen Risiko: Wer die Drehscheibe stört, stört die Bündnisverteidigung. Und wer sie schützen will, muss nicht nur Kasernen, sondern Netze, Knoten, Brücken, Energie, Kommunikationswege und Datenräume schützen.
Das ist der Moment, in dem die klassische Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit brüchig wird. Denn ein Gegner, der Deutschland als Transit- und Logistikraum sieht, wird nicht zuerst Panzer angreifen, sondern Schnittstellen: GPS-Störungen, Unterseekabel, Cyberangriffe, Desinformation, Drohnen über kritischen Anlagen – Vollmer beschreibt diese hybride Wirklichkeit als bereits tägliche Realität.
2029 ist keine Zahl für Sonntagsreden
In der Diskussion kommt Vollmer auf die häufig genannte Jahreszahl 2029 zurück – und er entzieht ihr den Charakter einer bloßen Chiffre. Er erklärt die Zahl als Ableitung aus russischer Rüstungsproduktion, dem Aufbau neuer Verbände und steigenden Rekrutierungszahlen; sie sei „extrapoliert“ aus dem, was Russland derzeit leistet und parallel zur Front aufbaut. Entscheidend ist aber der Zusatz: Wenn man eine Zahl in den Raum setzt, müsse man sich auch daran orientieren und alles tun, damit der Eintritt dieser Lage verhindert werde. Damit wird 2029 zu einem Test politischer Ernsthaftigkeit: nicht als Deadline für Papiere, sondern als Taktgeber für Fähigkeiten.
Bonn als Beweis, dass Sicherheit in der Fläche beginnt
Der Bonner Oberbürgermeister Guido Déus setzt in seinem Grußwort einen lokalen Akzent, der in Wahrheit bundespolitisch ist: Bonn sei als Standort von Behörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in besonderer Weise Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur. Das ist mehr als Stadtstolz. Es ist der Hinweis darauf, dass Resilienz nicht nur in Berlin produziert wird. In föderalen Strukturen entscheidet sich Handlungsfähigkeit im Krisenfall immer auch in Gebietskörperschaften: Leitstellen, kommunale Krisenstäbe, Betreiber kritischer Infrastruktur vor Ort. Wer „gesamtstaatlich“ sagt, muss Bund, Länder und Kommunen im selben Takt denken.
Fleischmann macht in der Eröffnung deutlich, dass „vernetzt denken und sicher handeln“ nicht als Motto genügt. Er formuliert eine Prüfliste in Klartext: Wo entsteht heute ein gemeinsames Lagebild, wo existieren mehrere nebeneinander? Wo reißen Entscheidungsketten an Länder- und Organisationsgrenzen? Was muss vor der Krise geklärt sein, damit in der Krise nicht improvisiert wird? Und er bleibt nicht im Appell. Er verweist auf eine kurze Community-Befragung und kündigt an, dass die gebündelten Ergebnisse im Oktober auf dem Bonner IT-Dialog vorgestellt werden.
Der Anschluss an das Sicherheitsökosystem 2030
Hier schließt sich der Kreis zur laufenden Untersuchung zum „Gesamtstaatlichen Sicherheitsökosystem 2030“, die genau diese Integrationsfrage ins Zentrum stellt: Deutschland habe leistungsfähige Einzelsysteme, aber die Verbindungen fehlten; das System sei gut organisiert, aber schlecht vernetzt – und Krisen scheiterten wiederholt an Lagebildern, die nicht ankommen, und Entscheidungen, die zu spät fallen. Die Vorstudie formuliert daraus eine Logik, die auffällig gut zu Fleischmanns Eröffnungsfragen passt: Orchestrierung statt Zuständigkeitsdenken, Wirkung statt Struktur, Fähigkeiten statt Produktkatalog.
Der harte Befund
Vollmer liefert den militärischen Maßstab: Siegfähigkeit als Bedingung glaubwürdiger Abschreckung. Fleischmann liefert die organisatorische Konsequenz: gesamtstaatliche Verteidigung als vernetzte Praxis – mit einem Lagebild, das geteilt wird, und Entscheidungswegen, die im Takt der Lage funktionieren. Und Déus erinnert daran, dass die operative Wahrheit des Föderalismus nicht erst im Bundeskanzleramt beginnt, sondern in Bonn, in Behörden, in Kommunen, in Infrastruktur und Bevölkerungsschutz.
Die Nachricht aus Bonn lautet damit: Wer Siegfähigkeit fordert, muss das Sicherheitsökosystem liefern. Und wer das Sicherheitsökosystem ernst nimmt, muss akzeptieren, dass es nicht aus Zuständigkeiten besteht, sondern aus Verbindungen, die unter Druck halten.
Uwe Schneidewinds „Dienstschluss – Herausforderung Kommunalpolitik“ wird leicht zu klein gelesen. Als Erfahrungsbericht eines ehemaligen Oberbürgermeisters. Als Wuppertaler Nachwort auf eine Amtszeit. Als Bilanz eines Transformationsforschers, der glaubte, eine Stadt könne man mit guten Argumenten, Reallaboren und Zukunftsbildern bewegen. Diese Lesart ist bequem. Sie ordnet das Buch in das Regal der politischen Erinnerungen ein, gleich neben die Schriften enttäuschter Seitenwechsler. Doch Schneidewinds neues Buch und das Autorengespräch darüber erzählen mehr. Sie handeln von einer Form der Macht, die keine Programme braucht, keine Visionen, keine erkennbare Verantwortung. Sie handelt vom Nein als Währung. Der Verlag beschreibt „Dienstschluss“ als Rückblick auf fünf Jahre im Wuppertaler Rathaus und als Buch über das alltägliche Systemversagen im Lokalen, von Schwimmbad über Schulbau bis Nahverkehr. Die Süddeutsche Zeitung las daraus eine ernüchterte Bilanz eines Quereinsteigers, dessen Erkenntnisse sich nicht immer verallgemeinern lassen. Gerade an dieser Stelle beginnt der interessantere Befund.
Das Nein trägt Geschäftsordnung
Schneidewind spricht von der „politischen Ökonomie des Neins“. Das klingt zunächst nach einer glänzenden Formulierung für alte kommunale Missstände. Gemeint ist aber keine bloße Lust an der Verhinderung. Gemeint ist ein Tauschsystem. Wer gestalten will, braucht Mehrheiten, Termine, Verträge, Verwaltungsvorlagen, Öffentlichkeit. Wer blockiert, braucht vor allem Ausdauer. Der eine tritt mit einem Projekt auf, der andere mit einem Verfahrensvorbehalt. Der eine hat ein Risiko, der andere eine Geschäftsordnung.
In diesem System wird Kritik, eigentlich die Sauerstoffzufuhr der Demokratie, zur Tarnkappe für Motive, die mit besserer Politik wenig zu tun haben. Schneidewind beschreibt Akteure, die kaum Gestaltungsanspruch besitzen, über ihr Nein aber eine Verhandlungsposition gegenüber jenen aufbauen, die etwas erreichen wollen. Das Autorengespräch fasst diese Diagnose als zentrales Thema: „Nein-Profis“ können kommunale Entwicklungen aktiv blockieren, während engagierte Politiker in Frust geraten.
Wer gestalten will, macht sich verwundbar
Das Neue an Schneidewinds Diagnose liegt nicht im Vorwurf, Kommunalpolitik sei langsam. Das weiß jeder, der einmal eine Schulturnhalle sanieren, eine Busspur einrichten oder ein Schwimmbad retten wollte. Neu ist die Entdeckung der Verwundbarkeit des Reformers. Wer einen Plan hat, ist erpressbar. Wer nur nein sagt, bleibt frei. Der politische Preis entsteht aus dieser Asymmetrie.
Schneidewind nennt ihn Transformationszoll. Das Bild ist stark, weil es nicht vom Kampfplatz stammt, sondern vom Weg. Fortschritt ist bei ihm kein Durchmarsch, eher eine Karawane durch ein Gebiet voller Schlagbäume. An jeder Station wartet jemand, der die Weiterfahrt nicht organisieren muss. Er muss sie nur verzögern können. So entsteht Macht aus Nichtleistung. Der Blockierer kassiert Einfluss, Zugeständnisse, Aufmerksamkeit, manchmal Personaloptionen. Das Nein wird nicht ausgesprochen, um die Sache zu prüfen. Es wird zur Ressource.
Der Kaufhof als Ruine politischer Gelegenheit
Die Wuppertaler Kaufhof-Immobilie ist in diesem Buch mehr als ein lokales Beispiel. Sie ist die Allegorie einer Republik, die in leerstehenden Warenhäusern ihre Zukunft sucht und dann am Absender der Idee scheitert. Schneidewind schildert ein Nutzungskonzept mit Schule und Zentralbibliothek, getragen von einem Projektentwickler mit kapitalstarken Investoren. Für die finanzschwache Stadt wäre das ein seltener Glücksfall gewesen. Im Gespräch heißt es, die Stadt habe aus eigener Kraft kaum Investitionsspielraum gehabt; der Investor habe in der entscheidenden Phase eine Exklusivität beim Eigentümer besessen. Hätte der Rat damals zugestimmt, wäre der Umbau nach Schneidewinds Einschätzung womöglich weit vorangeschritten.
Dann aber wurde aus der Immobilie ein politisches Beweisstück. Schneidewind sieht die Ablehnung im Sommer 2024 im Zusammenhang mit der Sorge, er könne vor einer möglichen Wiederwahl mit der Rettung des Kaufhofs einen sichtbaren Erfolg erzielen. Später sei ein nahezu identisches Konzept wieder aufgegriffen worden, nur war das Zeitfenster mit der Exklusivität dahin. Hier liegt der Fall nicht im früheren Kaufhaus. Der Fall liegt im Umgang mit Gelegenheit. Eine Stadt verpasst nicht einfach eine Chance. Sie verhandelt erst, wem die Chance nützen könnte.
Fortschritt zahlt Zoll
Das ist die Stelle, an der viele Rezensionen zu früh abbiegen. Sie fragen, ob Schneidewind abrechnet. Natürlich tut er das teilweise. Wer fünf Jahre an lokalen Vetomächten, juristischen Fesseln, Parteistrategien und öffentlicher Feindseligkeit gerieben wurde, schreibt nicht wie ein neutraler Kommentator aus dem Archiv. Doch die interessantere Frage lautet: Was verrät die Abrechnung über das System?
Schneidewind berichtet im Gespräch selbst von der Gefahr solcher Bücher. Unmittelbar nach Amtszeiten entstehen oft Texte, die mehr über den Gemütszustand des Autors verraten als über die politische Wirklichkeit. Sein eigener Anspruch sei gewesen, aus der Erfahrung eine analytische Schrift für andere Seitenwechsler zu machen. Auch diese Selbstbeschreibung ist nicht frei von Eigeninteresse. Aber sie öffnet den Blick auf einen blinden Fleck: Die Demokratie kennt viele Regeln für Machtmissbrauch durch Regierende. Sie kennt weit weniger Begriffe für Machtgewinn durch folgenloses Verhindern.
Poppers Versuch trifft auf deutsche Regelangst
An diesem Punkt wird Karl Popper zu Schneidewinds unfreiwilligem Zeugen. Poppers Idee der Stückwerk-Sozialtechnik zielte auf Reformen ohne Allmachtsphantasie: kleine Schritte, prüfbare Folgen, Korrektur von Fehlern. In der offenen Gesellschaft wird Politik nicht als Erlösung betrieben, sie lernt aus Irrtümern. In der Forschung wird Poppers „piecemeal social engineering“ als Verbindung seiner politischen Philosophie mit seinem Verständnis von Erkenntnis und Versuch beschrieben.
Schneidewinds Kommunalpolitik hätte so verstanden werden können: Reallabore, Experimente, konkrete Korrekturen. Doch im deutschen Rathaus wird der Versuch schnell zur Zumutung, der Fehler zur Munition, das Experiment zur Haftungsfrage. So entsteht eine Kultur, in der alle Innovation wünschen und niemand den ersten Kratzer am Lack verantworten will. Der Fortschritt soll probiert werden, aber bitte ohne Risiko, ohne Gegner, ohne falsche Vorlage, ohne unklare Rechtslage. Ein Experiment, das nicht scheitern darf, ist kein Experiment mehr. Es ist Dekoration.
Der Zebrastreifen, den der Staat nicht erlaubt
Die eindrucksvollste Szene des Gesprächs ist nicht der große Kaufhof-Fall. Es ist der kleine Zebrastreifen. Schneidewind erzählt von einem Unternehmen, dessen Mitarbeiter regelmäßig eine Straße queren mussten. Vor Ort wünschten sich alle einen sicheren Übergang. Das Straßenverkehrsrecht ließ ihn nicht zu, weil die nötige Unfalllage fehlte. Erst wenn Gefahr statistisch sichtbar geworden ist, darf Sicherheit amtlich plausibel werden. Schneidewind spielte mit dem Gedanken, den Streifen nachts mit einer Unternehmerin einfach auf die Straße zu malen. Er ließ es bleiben, weil daraus ein strafrechtlicher Fall hätte werden können.
Diese Episode ist fast zu gut, um wahr zu sein, und gerade deshalb so aufschlussreich. Der Staat verwaltet die Vorsicht so lange, bis sie gefährlich wird. Er wartet auf den Beweis des Schadens, ehe er Schutz erlaubt. Die Verwaltung erscheint hier nicht als Gegnerin des Gemeinwohls. Sie erscheint als Gefangene einer Ordnung, die Verantwortung durch Zuständigkeit ersetzt.
Die Idee allein ist nichts wert
Schneidewinds schärfster Satz im Gespräch lautet: „Macht geht immer vor Sachpolitik.“ Man kann ihn als Übertreibung eines Enttäuschten abtun. Man kann ihn auch als nüchterne Beschreibung eines politischen Selektionssystems lesen. Wer als Bürger mit einer guten Idee in den Betrieb eintritt, stößt zuerst nicht auf die Frage nach Qualität, Tragfähigkeit oder Gemeinwohl. Zuerst läuft der Machtfilter: Wem nützt das? Wer steht dahinter? Welche Gruppe bringt Gewicht mit? Welche Partei kann daraus Kapital schlagen? Im Gespräch heißt es, eine Idee allein sei zunächst nichts wert; der Betrieb sei darauf trainiert, Ideen wieder auszuspucken, wenn sie seine Machtlogik nicht stören.
Das ist eine bittere Absage an die bürgerliche Romantik des Sacharguments. Sie trifft auch die Wissenschaft. Schneidewind kam aus jener Welt, in der Evidenz, Diskurs und Konzeptbildung zählen. Im Rathaus lernte er: Ein gutes Argument ohne Bündnis ist eine Münze in einer fremden Währung. Es glänzt, aber niemand muss es annehmen.
Wenn gute Leute aus der Politik herausselektiert werden
Noch härter ist Schneidewinds Gedanke der Selbstselektion. Kommunalpolitik wird für jene attraktiv, die an anderen Orten wenig Bedeutung erfahren und im System der Sitzungen, Listenplätze und Verfahren plötzlich Wirksamkeit spüren. Für produktive, beruflich erfolgreiche, ideenstarke Menschen kann sie hingegen zum Abschreckungsapparat werden. Wer merkt, dass er seine Energie andernorts besser einsetzen kann, geht. Zurück bleiben jene, die das Aussitzen beherrschen.
Das ist kein moralisches Einzelurteil über Ratsmitglieder. Es ist eine institutionelle Warnung. Die Demokratie verliert nicht erst dann Kraft, wenn Extremisten gewählt werden. Sie verliert auch dann Kraft, wenn konstruktive Menschen die Arena verlassen, weil die Spielregeln Verhinderung belohnen. Der stille Exodus der Fähigen ist weniger sichtbar als der laute Triumph der Populisten, aber politisch kaum weniger gefährlich.
Reallabore gegen die Herrschaft der Bedenken
Schneidewinds Reformvorschlag klingt auf den ersten Blick freundlich: mehr Experimentierräume. In Wahrheit steckt darin ein Angriff auf ein tiefes deutsches Selbstbild. Städte sollen nicht nur Verfahren vollziehen, sie sollen lernen dürfen. Sie sollen mit Governance-Modellen, Beteiligungsformen, zivilgesellschaftlichen Allianzen und unternehmerischen Kräften arbeiten können. Im Gespräch nennt Schneidewind sogar den Vergleich mit Los Angeles, wo ein viel kleinerer City Council professioneller organisiert ist. Solche Modelle könnten über Experimentierklauseln zeitlich begrenzt erprobt werden.
Das klingt fremd, weil die deutsche Kommune am Bild der Feierabenddemokratie hängt. Ehrenamtliche Räte gelten als Nähegaranten. Doch gerade Großstädte müssen über Milliarden, Klimaanpassung, Schulbau, Verkehr, Digitalisierung, Sicherheit und soziale Spaltung entscheiden. Die Frage ist nicht, ob das Ehrenamt wertvoll ist. Die Frage ist, ob es unter heutigen Bedingungen noch jene Steuerungsfähigkeit erzeugt, die man ihm zuschreibt.
Die Republik der Verhinderer ist kein Wuppertaler Sonderfall
Wuppertal ist der Tatort, nicht der Fall selbst. Schneidewind verweist auf andere Kommunen, auf Kollegen, auf eine politische Kultur, die sich an manchen Orten konstruktiver zeigt und an anderen vergiftet. Der Rückzug von Silvio Witt in Neubrandenburg wurde bundesweit zum Menetekel. Nach Angriffen auf die Regenbogenfahne und dem Beschluss der Stadtvertretung, sie am Bahnhof nicht mehr zu hissen, kündigte Witt seinen Rücktritt zum Mai 2025 an. Medien berichteten über persönliche Anfeindungen und den politischen Druck rund um diesen symbolisch aufgeladenen Konflikt.
Schneidewinds Beitrag zu dieser Debatte liegt nicht in der Klage über Hass. Er zeigt, dass Hass auf eine ohnehin erschöpfte Struktur trifft. Wer im Amt gleichzeitig Projektionsfläche, Verwaltungschef, Mehrheitsbeschaffer, Krisenmanager und Symbolfigur sein soll, kann durch jedes Verfahren, jede Anzeige, jede Kampagne verwundbar gemacht werden. Die toxische Öffentlichkeit ist dann kein Zusatzproblem. Sie wird Teil des Steuerungssystems.
Die Demokratie braucht mehr als Kritik
Das Unbequeme an „Dienstschluss“ liegt darin, dass Schneidewind der Demokratie nicht weniger Kritik empfiehlt. Er zeigt aber, wie Kritik ihre demokratische Würde verlieren kann, wenn sie zum Geschäftsmodell wird. Die offene Gesellschaft lebt vom Widerspruch. Sie stirbt nicht am Streit. Sie verkümmert, wenn das Risiko des Handelns bei den einen liegt und die Rendite des Verhinderns bei den anderen.
Am Ende steht eine allegorische Figur: der Bürgermeister als Baumeister vor einem verschlossenen Grundstück. Er hat Plan, Material, Arbeiter, vielleicht sogar Geldgeber. Vor dem Tor stehen jene, die keinen Bauplan vorlegen müssen, aber den Schlüsselbund verwalten. Die alte politische Theorie fragte, wer den besseren Entwurf hat. Schneidewinds Buch stellt die härtere Frage: Wer verdient daran, dass das Tor geschlossen bleibt?
Das ist die Nachricht dieses Autorengesprächs. „Dienstschluss“ ist kein bloßer Abschiedsbericht aus Wuppertal. Es ist eine Schrift über die Macht des Nicht-Handelns in einer Republik, die Veränderung beschwört und den Fehltritt fürchtet. Wer verstehen will, weshalb Deutschland in Städten, Schulen, Verkehr, Bau und Verwaltung so schwer in Bewegung kommt, sollte nicht nur auf Bundesministerien schauen. Er sollte in den Stadtrat gehen. Dort sitzt das Nein, gut vorbereitet, aktenkundig, wiedergewählt.
Joseph von Görres und Johann Joseph Eichhoff sind keine historischen Zwillinge. Der eine, 1776 in Koblenz geboren, wurde zum großen Erreger der deutschen Öffentlichkeit, zum romantischen Universalisten, zum katholischen Publizisten von europäischem Echo. Der andere, 1762 aus dem Bonner Raum stammend, war Verwaltungsfachmann, Rheinschifffahrtsexperte, Zollkritiker und politischer Ökonom der Durchlässigkeit. Ein Briefwechsel zwischen beiden ist bislang nicht nachweisbar. Gerade dieser Mangel an direkter Begegnung macht den Vergleich reizvoller. Denn er zwingt dazu, nicht Freundschaft zu behaupten, wo nur Nähe des Problemfeldes belegt ist, und nicht Bekanntschaft zu erfinden, wo die Quellen schweigen. Görres und Eichhoff gehören auf andere Weise zusammen: als zwei rheinische Antworten auf die große Frage, wie aus der zerschnittenen Welt des Alten Reiches, der französischen Herrschaft und der nachnapoleonischen Restauration ein freiheitlicher Zusammenhang entstehen könne.
Der Rhein als Denkform
Der Rhein ist bei beiden mehr als Herkunftszeichen. Er ist Erfahrungsraum, Denkform, politische Schule. Bei Görres wird er zum Resonanzraum nationaler Öffentlichkeit. Der „Rheinische Merkur“ war keine Regionalzeitung im engen Sinn, er war eine Erfindung publizistischer Verdichtung. Aus Koblenz sprach ein Blatt zu Deutschland, gegen Napoleon, später gegen die restaurative Verengung der Freiheitsversprechen. Bei Eichhoff hingegen erscheint der Rhein als Verkehrsorgan, als empirische Widerlegung territorialer Eifersucht. Seine Denkschrift über Handel, Zölle und den Artikel XIX der Bundesakte kreist um die Einsicht, Deutschland müsse „in commercieller Hinsicht“ als Ganzes gedacht werden; zugleich erkennt er nüchtern, dass dieser Zustand nicht per Dekret entsteht, da Interessen, Steuersysteme und politische Zuständigkeiten auseinanderlaufen.
Einheit durch Sprache, Einheit durch Verkehr
Darin liegt die erste große Parallele. Beide dachten Einheit nicht als bloße Parole. Görres suchte sie im Medium der öffentlichen Meinung, Eichhoff im Medium des Verkehrs. Görres wollte die Nation durch Sprache, Erinnerung, Streit und religiös-politische Selbstdeutung zusammenführen. Eichhoff wollte ihr Wege, Flüsse, Verträge und Zollordnungen geben. Der eine arbeitete mit Satz, Bild und Donnerrede, der andere mit Tarif, Transit und Bundeskompetenz. Doch beide erkannten, dass Freiheit ohne Form zerfällt. Görres blieb, bei aller eruptiven Energie, kein bloßer Aufrührer. Eichhoff blieb, bei aller Nähe zum Amt, kein bloßer Verwalter. Beide verbanden Freiheitsdenken mit Ordnungsdenken.
Die Zollschranke als politische Torheit
Eichhoffs Modernität liegt besonders in seiner Skepsis gegenüber der Zollschranke. Die Binnenzölle der deutschen Staaten erscheinen ihm nicht als Ausdruck legitimer Staatlichkeit, vielmehr als teure und oft feindselige Apparate, die den Nachbarn behindern, den Schmuggel fördern und das Vertrauen der Regierten schwächen. Seine Kritik reicht über fiskalische Zweckmäßigkeit hinaus. Sie ist eine politische Anthropologie des Verkehrs. Wo Waren, Schiffe, Produzenten und Käufer ständig angehalten, durchsucht, verteuert und gegängelt werden, entsteht kein Gemeinsinn. Der Staat, der jede Grenze in eine Einnahmequelle verwandelt, beschädigt jene Loyalität, die er zu sichern vorgibt. In diesem Sinn ist Eichhoff ein früher Theoretiker der friedensstiftenden Interdependenz. Die Freiheit des Handels ist bei ihm nicht liberaler Selbstzweck, sie ist eine Schule politischer Nachbarschaft.
Der Brief an Hardenberg
Noch schärfer tritt diese Modernität in dem Brief hervor, den Eichhoff am 18. April 1814 aus Paris an Staatskanzler Karl August von Hardenberg richtete. Die archivalische Spur führt in das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, III. HA MdA, Nr. 1367; im selben Zusammenhang wird seine Denkschrift „Considérations sur l’Octroi de navigation du Rhin“ genannt. Dieser Brief gehört in einen Augenblick, in dem die Zukunft des Rheins politisch neu verhandelbar wurde. Napoleon war geschlagen, die linksrheinische Ordnung der Franzosenzeit zerfiel, der Wiener Kongress stand bevor. Wer jetzt über den Rhein schrieb, schrieb nicht über ein technisches Detail. Er schrieb über die künftige Gestalt Mitteleuropas.
Eichhoff tat dies als Sachverständiger, nicht als Schwärmer. Seine Argumente zielten auf einen freien, rechtlich gesicherten, international koordinierten Rheinhandel. Der Strom, der die Schweiz, Deutschland und die Niederlande verband, durfte aus seiner Sicht nicht länger als Beutestück einzelner Uferstaaten behandelt werden. Er verlangte eine Ordnung, die den Rhein als gemeinsamen Verkehrsraum auffasste, seine Schifffahrt von überkommenen Hemmnissen befreite und die Abgabenverwaltung rationalisierte. Damit griff Eichhoff einen älteren Gedanken auf, der seit dem Dreißigjährigen Krieg formuliert worden war, aber nie die Kraft zur politischen Institution gewonnen hatte: die freie Rheinschifffahrt als europäische Aufgabe.
Der Brief an Hardenberg ist deshalb mehr als eine Eingabe an einen mächtigen Staatsmann. Er ist ein Dokument rheinischer Staatsklugheit. Eichhoff erkennt, dass der Rhein nicht durch nationale Verfügung zu ordnen ist, weil er seiner Natur und seiner wirtschaftlichen Bedeutung nach über Territorien hinausweist. Was später Binnenmarkt heißen sollte, erscheint hier noch in der Sprache von Octroi, Polizei, Schifffahrt, Handel und Abgaben. Doch der Kern ist bereits sichtbar: Mobilität braucht Recht, Verkehr braucht Verlässlichkeit, und Wohlstand entsteht dort, wo politische Grenzen nicht in ökonomische Fesseln verwandelt werden.
Bei dieser Hardenberg-Korrespondenz wird Eichhoff auch biographisch schärfer sichtbar. Er ist nicht nur der ehemalige Maire von Bonn, nicht nur der Generaldirektor des Rheinschifffahrtsoktrois, nicht nur der Mann der Tabellen und Denkschriften. Er ist einer jener bürgerlichen Experten, die der Wiener Kongress brauchte, obwohl dessen Bühne von Fürsten, Diplomaten und Adeligen beherrscht wurde. Als Sachverständiger für Rheinschifffahrtsfragen wurde er nach Wien geladen; dort fertigte er eine ausführliche Denkschrift an, in der er für freie Schifffahrt eintrat. Gerade darin liegt seine europäische Qualität: Er übersetzte die Erfahrung des Flusses in eine politische Form.
Hardenberg als Zeuge der Vernunft
Der spätere Eichhoff liest Hardenberg nicht nur als Adressaten, auch als Zeugen. In seiner Schrift über die Handels- und Fabrikverhältnisse Deutschlands beruft er sich auf Hardenbergs Antwort an Fabrikinhaber aus Rheidt, Süchteln, Gladbach, Viersen und Kaldenkirchen vom 27. April 1818. Deren Anliegen war Schutz gegen fremde Erzeugnisse; Hardenbergs Antwort durchkreuzte die einfache Logik des Protektionismus. Wer den Fremden hindere, seine Waren abzusetzen, nehme ihm zugleich die Mittel, heimische Waren zu kaufen. Einfuhr und Ausfuhr seien eng verschränkt; leicht könne auf der einen Seite mehr verloren gehen, als auf der anderen gewonnen werde.
Für Eichhoff war dieser Vorgang mehr als ein nützlicher Beleg. Er zeigte, dass seine eigene Kritik an Zollmauern nicht außerhalb preußischer Staatsvernunft stand. Hardenberg erscheint bei ihm als Gewährsmann eines aufgeklärten Regierungssinns, der den Produzenten nicht gegen den Konsumenten ausspielt. Schutz könne nur dort gerechtfertigt sein, wo heimische und fremde Erzeugnisse nahezu gleichwertig seien und eine mäßige Abgabe genüge; die Interessen der Verbraucher müssten ebenso beachtet werden wie die der Hersteller. Damit erhält Eichhoffs Argument eine doppelte Schärfe: gegen den naiven Freihandel, der die Krisen der Fabriken übersieht, und gegen den protektionistischen Reflex, der im Zoll die Rettung des Gemeinwesens sucht.
Gerade hier zeigt sich Eichhoffs Format. Er denkt nicht gegen den Staat, aber gegen dessen fiskalische Kurzsichtigkeit. Er verteidigt Handel nicht als Standesinteresse der Kaufleute, vielmehr als Zusammenhang von Produktion, Konsum, Transit und politischem Vertrauen. Die Hardenberg-Stelle erlaubt ihm, seine rheinische Erfahrung mit der Sprache preußischer Reformpolitik zu verbinden. Wo Görres den preußischen Staat bald als Macht der Restauration angreifen sollte, sucht Eichhoff noch den vernünftigen Staat im preußischen Staat selbst. Dieser Unterschied ist entscheidend. Görres wird zum Ankläger der nicht eingelösten Freiheitsversprechen. Eichhoff bleibt der Sachverständige, der den Regierenden zeigen will, dass schlechte Zölle nicht nur den Handel, auch die Staatskasse und die Loyalität der Bürger beschädigen.
Görres’ Öffentlichkeit als nationales Gewissen
Görres kommt von einer anderen Seite zu einer verwandten Einsicht. Für ihn wird Öffentlichkeit zum Gewissen der Nation. Nach der Ernüchterung über Paris und Napoleon ersetzt nicht die alte Untertanenwelt den revolutionären Traum. An ihre Stelle tritt eine anspruchsvolle Vorstellung politischer Freiheit, die geschichtlich, religiös und ständisch vermittelt sein soll. Er fürchtet die abstrakte Revolution, aber nicht weniger die Staatsallmacht. Seine spätere Verteidigung der kirchlichen Freiheit gegen den preußischen Zugriff zeigt, dass sein Konservatismus keine Anbetung der Obrigkeit war. Görres wollte Bindung, Tradition und Autorität; doch diese Begriffe durften nicht zu Decknamen administrativer Willkür verkommen. In ihm lebte der frühere Jakobiner nicht fort als Programm, wohl aber als Unruhe gegen Knechtung.
Zwei Temperamente der rheinischen Moderne
So stehen Görres und Eichhoff für zwei Temperamente der rheinischen Moderne. Der Görressche Typus ist prophetisch, geschichtsmächtig, gelegentlich apokalyptisch. Er sieht den Staat aus der Perspektive von Nation, Kirche, Geschichte und Freiheit. Der Eichhoffsche Typus ist aufgeklärt, verfahrensklug, empirisch. Er fragt nach Durchführbarkeit, Nebenfolgen, nach dem Verhältnis von Ideal und Lage. Seine Denkschrift hält dem Handels- und Gewerbsverein zugute, das Richtige zu wollen, warnt aber vor dem Sprung vom Grundsatz zur nicht ausführbaren Totalordnung. Wo die allgemeine Zollunion noch nicht erreichbar sei, empfiehlt er kleinere Vereine, wechselseitige Verständigungen und abgestufte Erleichterungen. Diese Nüchternheit ist nicht Kleinmut. Sie ist die Kunst, das Größere durch das Mögliche vorzubereiten.
Das Rheinland als europäisches Labor
Darin berühren sich beide erneut. Görres und Eichhoff sind Männer des Übergangs. Beide kommen aus geistlichen Territorien des alten Rheinlands, beide erleben die französische Umwälzung nicht als fernes Ereignis, beide sehen, wie politische Räume neu vermessen werden. Die Französische Revolution sprengt die alte Ordnung; Napoleon diszipliniert den revolutionären Impuls imperial; der Wiener Kongress schafft Frieden, lässt aber viele Hoffnungen unbefriedigt zurück. In dieser Abfolge wird das Rheinland zum Labor. Es lernt Verwaltung, Rechtsgleichheit, Zentralisierung, Presse, Okkupation, nationale Erwartung und staatliche Restauration in beschleunigter Folge kennen. Görres und Eichhoff sind Kinder dieses Experiments, auch wenn sie ganz verschiedene Sprachen daraus gewinnen.
Aufklärung im Amt, Romantik in der Publizistik
Bei Eichhoff tritt die Aufklärung in das Amt ein. Sein Denken ist geprägt von Lesegesellschaft, Reformmilieu, Bonner Kultur und der Nähe zu jenen Kreisen, in denen Vernunft, Bildung und soziale Beweglichkeit gegen den Immobilismus des Herkommens gerichtet waren. Die biographische Überlieferung fasst ihn als Mann, der den Rhein als Verkehrsraum, nicht als Besitzgrenze dachte, und der Politik als Kunst verstand, aus vielen Teilen ein vernünftiges Ganzes zu machen. Das ist eine genaue Charakterisierung, sofern man sie nicht in heutige Europa-Rhetorik auflöst. Eichhoff ist kein Vorläufer der Brüsseler Gegenwart im Kostüm des Vormärz. Er ist interessanter: ein Beamter, der aus der Erfahrung des Flusses eine Theorie der begrenzten, aber realen Integration entwickelt.
Bei Görres tritt die Aufklärung durch die Revolution hindurch in die Romantik und den politischen Katholizismus. Auch er will Zusammenhänge heilen, aber er sucht deren Grund tiefer: im Geschichtlichen, Religiösen, Symbolischen. Für ihn wird die Nation nicht allein durch Wege und Märkte zusammengehalten, auch durch Sprache, Erinnerung, Glaube und Recht. Sein Projekt ist weniger administrativ, riskanter, pathetischer, anfälliger für Überwältigung durch den eigenen Ton. Doch gerade daraus rührt seine Wirkung. Eichhoff schreibt für Sachkundige, Behörden, Bundesversammlung und Handelswelt. Görres schreibt so, dass eine Nation sich selbst zu hören glaubt.
Gegen die kleine Macht
Die vielleicht stärkste Verbindung beider liegt im gemeinsamen Misstrauen gegen Zersplitterung. Eichhoff bekämpft sie als ökonomisches und administratives Übel. Görres bekämpft sie als geistig-politische Schwäche. Dem einen sind die Sperrketten der Territorien ein Ärgernis, weil sie Verkehr, Wohlstand und Vertrauen mindern. Dem anderen ist die deutsche Ohnmacht ein Skandal, weil sie Freiheit, Würde und geschichtliche Aufgabe gefährdet. Eichhoff denkt vom Transit aus, Görres vom Gewissen. Doch der Gegner besitzt ähnliche Gestalt: die selbstgenügsame kleine Macht, die sich an der Grenze, am Formular, am Verbot und an der Einschüchterung berauscht.
Der Ausgleicher und der Mahner
Der Unterschied bleibt erheblich. Eichhoff ist ein Mann des Ausgleichs, Görres ein Mann der Zuspitzung. Eichhoff fragt, wie Bundesstaaten trotz divergierender Interessen zu praktischen Vereinbarungen gelangen können. Görres fragt, wie ein Volk im Angesicht von Fremdherrschaft und Restauration seine Freiheit wiederfindet. Eichhoff hat Sinn für die Legitimität gradueller Lösungen. Görres hat Sinn für den historischen Augenblick, in dem Mäßigung zur Mitschuld werden kann. Eichhoffs Stärke ist seine institutionelle Geduld. Görres’ Stärke ist sein moralischer Alarm.
Was dem Gemeinwesen fehlt, wenn eines von beiden fehlt
Gerade darum ergänzen sie einander im Rückblick. Die deutsche Geschichte des frühen neunzehnten Jahrhunderts brauchte beide Fähigkeiten: die Sprache, die ein Gemeinwesen wachruft, und die Verwaltungskunst, die ihm Bewegungsfreiheit verschafft. Öffentlichkeit ohne Verkehrsordnung bleibt Erregung. Verkehrsordnung ohne Öffentlichkeit bleibt Fachpolitik. Der Rhein brachte beides hervor. In Koblenz wurde er publizistische Bühne; in Eichhoffs Denken wurde er ökonomischer und völkerrechtlicher Zusammenhang. Beide Male widersprach der Strom der Kleinstaaterei. Er floss durch Territorien, bevor diese lernten, ihn als gemeinsamen Raum zu behandeln.
Ein Sensorium Europas
Man kann aus dieser Doppelgestalt eine Lehre ziehen, ohne sie didaktisch zu verengen. Das Rheinland war in jener Epoche kein Rand, es war ein Sensorium Europas. Dort wurden die Zumutungen der Moderne früher spürbar: Besatzung und Befreiung, Rechtsvereinheitlichung und Identitätsverlust, wirtschaftliche Verflechtung und politische Zensur, nationale Erwartung und konfessioneller Konflikt. Görres reagierte darauf mit der Erfindung einer machtvollen politischen Publizistik. Eichhoff reagierte mit der Suche nach Regeln, die den Verkehr von der Laune der Grenze lösen. Beide wollten dem Zufälligen eine Form abringen.
Merkur und Maut
Der fehlende Nachweis direkten Kontakts mindert diese Nähe nicht. Er schützt sie vor biographischer Romantisierung. Görres und Eichhoff müssen einander nicht geschrieben haben, um zusammenzugehören. Sie antworteten auf verwandte Fragen in verschiedenen Registern. Görres fragte, wer für Deutschland spricht. Eichhoff fragte, wie Deutschland verkehren kann. Zwischen Stimme und Strom, Merkur und Maut, öffentlicher Leidenschaft und administrativer Vernunft liegt ein Spannungsfeld, in dem das neunzehnte Jahrhundert seine politische Grammatik lernte. Wer die beiden nebeneinander liest, sieht das Rheinland nicht als Kulisse, auch nicht als bloße Herkunftslandschaft. Man sieht es als Werkstatt einer Moderne, die ihre Freiheit erst noch buchstabieren musste.
VR-Onboarding verlässt die Spielwiese. Aus der alten Verheißung der Immersion wird eine harte Frage der Unternehmensführung: Wer Menschen gewinnen, einarbeiten und qualifizieren will, muss Erfahrung als Produktionsfaktor behandeln.
Vor rund neun Jahren war dieses Thema auf der Next Economy Open bereits als Zukunft der Arbeit verhandelt worden. Damals ging es um Oculus Rift, virtuelle Handballfelder, Architekturbegehungen, Industrie 4.0, Montage, Logistik, Smart Home, Handwerk und die Frage, was geschieht, wenn der Mensch ein Medium nicht mehr betrachtet, vielmehr in ihm handelt. In der Session wurde beschrieben, wie eine Person mit VR-Brille nach kurzer Zeit die reale Messeumgebung vergisst und in einem virtuellen Handballspiel agiert; ebenso wurde AR als Überblendung realer Umgebung mit digitalen Objekten erläutert.
Aus Information wird Situation
Das Entscheidende an dieser Szene war nie die Brille. Es war die Verwandlung von Information in Situation. Der Vortrag auf der Next Economy Open zeigte früh, dass VR dort stark wird, wo räumliche Verhältnisse, gefährliche Abläufe, komplexe Bedienungen und schwer erklärbare Prozesse nicht mehr als Text, Video und Präsentation vermittelt werden können. Wer eine Maschine wartet, einen Schaltschrank prüft, einen Raum plant und ein Lager virtuell begeht, lernt mit dem Körper.
Die damalige Diskussion enthielt bereits den Kern dessen, was heute Personalentwicklung, Qualifizierung und Onboarding beschäftigt: Lernen wird nicht mehr nur übertragen, es wird begehbar. In der Session ging es um virtuelle Schulungen, Prototypen in Originaldimension, Interaktion mit 3D-Objekten, Montageinformationen am Objekt und industrielle Anwendungen in Logistik, Anlagenbau und Handwerk. Damit war die Frage gestellt, die heute an HR zurückfällt: Was passiert, wenn Einweisung, Einarbeitung und Training nicht länger als Dokumente existieren, vielmehr als Erfahrungsräume?
Die PwC-Zahlen beenden die Schonfrist
Die neue PwC-Studie macht aus dieser Intuition eine Managementzahl. Die Untersuchung von PwC und Universität Münster analysiert immersive Formate in Employer Branding, Recruiting und Onboarding im Vergleich zu etablierten Verfahren. Sie kombiniert Laborexperimente mit Experteninterviews und betrachtet zentrale Größen wie Motivation, Zufriedenheit, Effektivität, Arbeitgeberattraktivität, Bewerbungsabsicht, Flow und Präsenz.
Besonders deutlich wird der Effekt im Onboarding. Beim VR-basierten Cybersecurity-Training stieg die Motivation gegenüber klassischem E-Learning um 49 Prozent, die Zufriedenheit um 27 Prozent und die wahrgenommene Effektivität um 8 Prozent. Die wahrgenommene Arbeitgeberattraktivität erhöhte sich um 8 Prozent, die Bewerbungsabsicht ebenfalls. Das VR-Tool wurde deutlich innovativer bewertet, und die Innovationskraft des Arbeitgebers stieg im Onboarding um 46 Prozent.
Onboarding ist keine Verwaltungsetappe mehr
Damit wird Onboarding aus der Randzone der Personalentwicklung herausgelöst. Es ist nicht länger die administrative Phase zwischen Vertragsunterschrift und produktivem Arbeitstag. Es ist ein ökonomischer Prüfstand. Unternehmen zeigen neuen Mitarbeitenden in den ersten Stunden, welches Bild sie vom Lernen haben. Die alte Organisation sendet PDF, Video, Pflichtquiz. Die neue Organisation konstruiert Erfahrungsräume. Sie lässt Phishing nicht erklären, sie lässt es erkennen. Sie lässt Compliance nicht anklicken, sie lässt Folgen simulieren. Sie lässt Arbeit nicht beschreiben, sie lässt Arbeit probeweise geschehen.
Das verändert die Rolle der Personalabteilung. HR wird zur Produzentin von Welten. Sie muss Skript, 3D-Objekte, Szenografie, Interaktion, Datenschutz, Betriebsrat, IT-Sicherheit und Didaktik verbinden. Früher konnte ein Lernmodul schlecht sein und trotzdem skalieren. VR verzeiht das weniger. Ein unpräziser Controller, eine unnatürliche Bewegung, ein schlecht modellierter Raum, ein falsches Tempo, ein Moment von Übelkeit, und aus Innovationssignal wird Misstrauenssignal. Auch die PwC-Studie benennt Nutzerakzeptanz, Datensicherheit, fehlende Infrastruktur, Governance und Umsetzungsqualität als zentrale Hürden.
Der Engpass heißt nicht Brille, er heißt Inhalt
Genau hier liegt der wirtschaftliche Kern. Die Branche hat lange über Hardwarepreise gesprochen. Auf der Next Economy Open wurde noch an eine Zeit erinnert, in der vergleichbare VR-Systeme 15.000 bis 20.000 Euro kosteten, während Consumer-Technologie ähnliche Effekte zu deutlich geringeren Preisen versprach. Heute verschiebt sich das Kostenproblem. Die Brille bleibt sichtbar, doch sie ist nicht mehr der alleinige Flaschenhals. Der Engpass heißt Inhalt. Wer jede Schulung, jede Werkhalle, jedes Onboarding-Modul als Einzelanfertigung in 3D bauen muss, bleibt im Pilotmodus.
Die nächste Rationalisierung beginnt daher bei der industriellen Fertigung von Erfahrung. Unternehmen brauchen wiederverwendbare Szenarien, modulare Lernlogiken, digitale Zwillinge, standardisierte Asset-Bibliotheken, klare Messgrößen und die Fähigkeit, Fachwissen schnell in interaktive Räume zu übersetzen. Erst dann wandert VR aus der Demo-Ecke in den Betrieb. Der Business Case entsteht nicht durch Staunen. Er entsteht durch weniger Fehlbedienung, schnellere Qualifizierung, bessere Erinnerung, geringere Risiken und stärkere Bindung in den ersten Wochen.
Im Onboarding akzeptieren Nutzerinnen und Nutzer die Technologie leichter, weil sie eine konkrete Aufgabe löst. Sie hilft beim Lernen. Sie nimmt niemandem die Stimme. Sie macht eine Pflichtübung wirksamer. Für das Personalmanagement ist das eine Lehre gegen die eigene Innovationsrhetorik. Nicht jede neue Technologie verbessert die Candidate Journey. Ein Avatar, der Vertrauen simuliert, kann Vertrauen beschädigen. Eine VR-Anwendung, die einen riskanten Ablauf gefahrlos trainierbar macht, kann Vertrauen schaffen. Die Grenze verläuft nicht zwischen analog und digital. Sie verläuft zwischen Erfahrungsgewinn und dekorativer Modernität.
Die Zukunft Personal braucht weniger Brillenfotos
Die Zukunft Personal wäre der richtige Ort, diese Differenz ernsthaft zu vertiefen. Nicht als Produktparade. Nicht als Bühne für Headset-Selfies. Entscheidend wäre die Frage, welche Personalprozesse überhaupt eine räumliche, körperliche, interaktive Form verdienen. Arbeitsschutz, Cybersecurity, technische Einarbeitung, Vertriebstraining, Führungssimulationen, realistische Tätigkeitsvorschauen, internationale Onboarding-Programme: Dort kann Immersion Wert erzeugen. Bei reiner Unternehmensselbstdarstellung droht rasch die Politur.
Die alte Next-Economy-Frage kehrt damit in veränderter Gestalt zurück. Damals lautete sie: Was kann VR alles? Heute lautet sie: Welche Organisation kann sich leisten, Erfahrung weiterhin als Nebensache zu behandeln? Die PwC-Zahlen liefern keine endgültige Antwort, aber sie verschieben die Beweislast. Wer weiterhin behauptet, Onboarding sei mit E-Learning, Intranet und Willkommensvideo erledigt, muss erklären, weshalb eine Methode ignoriert wird, die Motivation, Zufriedenheit, Konzentration und Innovationswahrnehmung messbar steigert.
Die begehbare Organisation
Am Ende steht eine paradoxe Entwicklung. Je digitaler die Arbeit wird, desto wichtiger wird das Erleben. Je abstrakter Prozesse werden, desto stärker wächst der Wert von Präsenz. Je mehr Künstliche Intelligenz Texte, Bilder und Dialoge erzeugt, desto knapper wird glaubwürdige Erfahrung. Die Personalabteilung der kommenden Jahre wird daher nicht an der schönsten Karrierewebsite erkannt. Sie wird daran erkannt, ob neue Mitarbeitende nach dem ersten Tag wissen, was sie tun, wo Risiken liegen, wie Kultur praktisch wirkt und welche Rolle sie im System einnehmen.
Die Brille ist dabei nur das sichtbarste Gerät. Der eigentliche Apparat ist das Unternehmen, das gelernt hat, seine eigene Wirklichkeit begehbar zu machen.
Alle reden über Filterblasen, Meinungsmacht und die Dominanz der großen Plattformen. Doch die entscheidende Frage wird selten gestellt: Wer bestimmt eigentlich, was wir sehen, kaufen, lesen, hören oder finden?
Google, Meta, Amazon, Apple, TikTok und andere digitale Vermittler treten nach außen als Dienstleister auf. Sie suchen, empfehlen, verbinden, sortieren. In Wahrheit kontrollieren sie Zugänge. Sie entscheiden durch Ranking, Vorauswahl, Voreinstellungen und technische Regeln, welche Angebote sichtbar werden und welche im digitalen Halbdunkel verschwinden.
Genau dafür hat das deutsche Kartellrecht längst einen Begriff: Intermediationsmacht. Er steht in § 18 Abs. 3b GWB und beschreibt die Macht von Unternehmen, die zwischen Anbietern und Nutzern stehen und dadurch den Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten prägen. Das klingt technisch. Es ist politisch brisant. Der Gesetzestext verlangt ausdrücklich, bei Vermittlern auf mehrseitigen Märkten die Bedeutung ihrer Vermittlungsdienstleistungen für den Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten besonders zu berücksichtigen.
Denn wer den Zugang zum Markt kontrolliert, kontrolliert mehr als Wettbewerb. Er beeinflusst auch die Bedingungen öffentlicher Wahrnehmung. Presseverlage, App-Entwickler, Händler, Werbekunden, politische Inhalte und kulturelle Angebote hängen heute oft von privaten Vermittlungsarchitekturen ab. Sichtbarkeit wird damit zur Vorfrage wirtschaftlicher und publizistischer Freiheit.
Das Erstaunliche ist: In der öffentlichen Debatte wird diese Macht meist moralisch beklagt, medienpolitisch kritisiert oder kultursoziologisch beschrieben. Das geltende Kartellrecht bietet aber längst ein Instrumentarium, um sie juristisch zu fassen. § 18 Abs. 3b GWB benennt den Zugriff. § 19a GWB verschafft dem Bundeskartellamt scharfe Eingriffsmöglichkeiten gegen digitale Schlüsselunternehmen. Der Digital Markets Act ergänzt den Zugriff auf europäischer Ebene. Das Recht ist weiter, als die Debatte glaubt. Nur seine Anwendung bleibt hinter der Größe des Problems zurück.
Der Markt beginnt vor dem Markt
Das alte Kartellrecht dachte in Märkten, auf denen Anbieter und Nachfrager einander begegnen. Das digitale Kartellrecht muss früher ansetzen. Es muss die Instanz betrachten, die diese Begegnung erst ermöglicht oder verhindert. Wer Produkte listet, Suchergebnisse ordnet, Apps zulässt, Nachrichten priorisiert, Händler bewertet oder Werbeflächen algorithmisch verteilt, steht nicht am Rand des Wettbewerbs. Er steht an dessen Eingang.
§ 18 GWB ist deshalb der Ausgangspunkt. Absatz 2a erkennt, dass Märkte auch dort bestehen können, wo Nutzer kein Geld zahlen. Der Nullpreis täuscht. Bezahlt wird mit Daten, Aufmerksamkeit, Bindung, Gewohnheit. Absatz 3a nennt bei mehrseitigen Märkten und Netzwerken Faktoren wie Netzwerkeffekte, Wechselkosten, parallele Nutzung, Größenvorteile, Datenzugang und Innovationsdruck. Absatz 3b fügt die Intermediationsmacht hinzu. Damit wird die Zugangsfunktion selbst zum wettbewerblichen Machtindikator.
Das ist der entscheidende Schritt. Marktmacht zeigt sich nicht mehr nur in der Fähigkeit, Preise zu erhöhen. Sie zeigt sich in der Fähigkeit, andere unsichtbar zu machen. Der digitale Intermediär muss niemanden förmlich ausschließen. Es genügt, ihn schlechter zu platzieren, seine Daten schlechter nutzbar zu machen, den Zugang technisch zu erschweren oder eigene Angebote bevorzugt erscheinen zu lassen. Die Marktwirkung kann massiv sein, auch wenn die Oberfläche freundlich bleibt.
Der Algorithmus ist kein Naturereignis
Plattformen sprechen gern von Relevanz, Nutzererlebnis und Qualität. Das ist nicht falsch. Kein digitaler Dienst kann ohne Sortierung funktionieren. Ein Suchergebnis ohne Ordnung wäre wertlos, ein soziales Netzwerk ohne Filter unbenutzbar, ein Marktplatz ohne Empfehlung ein Warenlager ohne Türen.
Aber diese Notwendigkeit entlastet nicht von Verantwortung. Ranking ist Gestaltung. Voreinstellung ist Gestaltung. Personalisierung ist Gestaltung. Die Reihenfolge von Ergebnissen, die Einbindung eigener Dienste, die Gewichtung bestimmter Anbieter, die Anzeige oder Nichtanzeige journalistischer Inhalte, die Regeln eines App-Stores: All das sind Entscheidungen mit Wettbewerbsfolgen.
Der große Irrtum der öffentlichen Debatte liegt darin, Technik als Schicksal zu behandeln. Das Kartellrecht darf sich diesen Irrtum nicht leisten. Es fragt nicht, ob ein Algorithmus elegant programmiert ist. Es fragt, ob seine Wirkung den Wettbewerb verfälscht, Abhängigkeiten ausnutzt oder Zugangschancen verzerrt. Damit wird der Algorithmus nicht politisch verurteilt. Er wird rechtlich adressierbar.
§ 19 GWB: Das klassische Verbot bleibt scharf
§ 19 GWB enthält das klassische Missbrauchsverbot. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist verboten. Der Tatbestand erfasst insbesondere Behinderung, Diskriminierung, Ausbeutung und ungerechtfertigte Zugangsverweigerung. Für digitale Märkte bleibt diese Norm unverzichtbar, weil nicht jeder Fall die Schwelle des § 19a GWB erreicht und nicht jedes Plattformverhalten unmittelbar vom DMA erfasst wird.
Gerade in Verbindung mit § 18 Abs. 3b GWB gewinnt § 19 GWB neue Schärfe. Die Feststellung von Marktmacht kann heute nicht mehr bei Umsatz, Nutzerzahl und Marktanteil stehen bleiben. Sie muss fragen, welche Zugangsmacht ein Vermittler ausübt. Wenn ein Anbieter auf eine Plattform angewiesen ist, um Kunden überhaupt zu erreichen, dann kann eine Verschlechterung der Sichtbarkeit dieselbe wirtschaftliche Wirkung haben wie eine Lieferverweigerung alter Prägung. Das Recht muss diesen Strukturwandel nachvollziehen.
§ 20 GWB: Abhängigkeit unterhalb der Marktbeherrschung
§ 20 GWB ist die unterschätzte Norm im Schatten der großen Plattformverfahren. Sie betrifft Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht. Damit zielt sie auf Fälle, in denen ein Unternehmen formal vielleicht nicht marktbeherrschend ist, einzelne Geschäftspartner aber faktisch von ihm abhängen.
Besonders wichtig ist § 20 Abs. 1a GWB. Eine Abhängigkeit kann sich daraus ergeben, dass ein Unternehmen für die eigene Tätigkeit auf Daten angewiesen ist, die ein anderes Unternehmen kontrolliert. Die Verweigerung des Datenzugangs gegen angemessenes Entgelt kann eine unbillige Behinderung darstellen. § 20 Abs. 3a GWB richtet den Blick zudem auf die Gefahr des Kippens von Märkten, wenn Wettbewerber an der Erzielung eigener Netzwerkeffekte gehindert werden.
Das ist präventives Wettbewerbsrecht. Es wartet nicht, bis ein Markt vollständig verfestigt ist. Es greift den Moment auf, in dem Netzwerkeffekte, Datenmacht und Wechselkosten eine Entwicklung auslösen, die später kaum noch umkehrbar ist. Wer digitale Märkte erst reguliert, wenn der letzte Wettbewerber verschwunden ist, schreibt Nachrufe auf den Wettbewerb. § 20 GWB erlaubt früheres Denken.
§ 19a GWB: Der Zugriff auf die digitalen Schlüsselunternehmen
Die eigentliche Verschärfung brachte § 19a GWB. Das Bundeskartellamt kann feststellen, dass einem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Maßgeblich sind unter anderem die Tätigkeit auf mehrseitigen Märkten, Finanzkraft, Zugang zu Daten, vertikale Integration, Ökosystemmacht und die Bedeutung für den Marktzugang anderer Unternehmen. Die Vorschrift ist 2021 in Kraft getreten und wurde gerade für Wettbewerbsgefährdungen durch große Digitalkonzerne geschaffen.
Der Zugriff ist zweistufig. Zuerst wird die besondere Stellung festgestellt. Danach kann das Bundeskartellamt bestimmte Verhaltensweisen untersagen. Dazu gehören Selbstbevorzugung, Behinderung von Wettbewerbern, Kopplung, Bündelung, Abschottung durch Datenverarbeitung, Verweigerung von Interoperabilität oder Datenportabilität und unzureichende Informationen gegenüber Geschäftspartnern. Der Gesetzestext gibt der Behörde damit ein Instrument, das schneller ansetzt als die klassische Missbrauchskontrolle.
Das ist keine Bestrafung von Größe. Es ist die Kontrolle von Schlüsselstellungen. Wer über ein digitales Ökosystem verfügt, kann Macht aus einem Bereich in andere Märkte übertragen. Aus Suche wird Werbung. Aus Betriebssystem wird App-Distribution. Aus Marktplatz wird Logistik. Aus sozialem Netzwerk wird Werbemacht. Aus App-Store wird Zahlungs- und Datenkontrolle. § 19a GWB erkennt diese Hebelwirkung und macht sie angreifbar.
Die Durchsetzungsnormen: Ohne Tempo bleibt Recht Dekoration
Die materiellen Tatbestände genügen nicht. Entscheidend ist der Vollzug. § 32 GWB erlaubt Abstellungsverfügungen. § 32a GWB erlaubt einstweilige Maßnahmen, wenn eine Zuwiderhandlung überwiegend wahrscheinlich erscheint und ein Eingriff zum Schutz des Wettbewerbs oder wegen drohender schwerwiegender Beeinträchtigung geboten ist. § 32b GWB ermöglicht Verpflichtungszusagen. § 32f GWB schafft nach Sektoruntersuchungen zusätzliche Abhilfemöglichkeiten bei erheblichen und fortwährenden Wettbewerbsstörungen.
Gerade § 32a GWB müsste in digitalen Märkten häufiger aus dem Schatten treten. Plattformverhalten wirkt schnell. Eine Rankingänderung, eine technische Schnittstellenbeschränkung, eine Bündelung, eine neue Voreinstellung oder eine Datenkombination kann binnen kurzer Zeit Marktverhältnisse verschieben. Wer jahrelang prüft, findet am Ende womöglich einen juristisch sauberen Befund und einen ökonomisch verlorenen Markt.
Hier liegt die zentrale Forderung an das Bundeskartellamt. Es hat neue Instrumente. Es hat gerichtliche Rückendeckung. Es hat praktische Erfolge. Nun muss es häufiger zeigen, nach welchen Maßstäben digitale Zugangsmacht bewertet wird. Die Öffentlichkeit braucht nicht nur Bußgeldmeldungen. Sie braucht eine erkennbare Linie: Wann wird Rankingmacht zur Behinderung? Wann wird Selbstbevorzugung zur Abschottung? Wann wird Datenzugang zur Wettbewerbsfrage? Wann kippt legitime Plattformgestaltung in private Marktordnung?
Der Medienstaatsvertrag erkennt die andere Seite des Problems
Die medienrechtliche Ordnung sieht das Problem aus einer anderen Richtung. Der Medienstaatsvertrag regelt Medienintermediäre. § 93 MStV verlangt Transparenz über Kriterien der Aggregation, Selektion und Präsentation von Inhalten. § 94 MStV untersagt Diskriminierung journalistisch-redaktioneller Angebote, wenn Medienintermediäre auf deren Wahrnehmbarkeit besonders hohen Einfluss haben.
Das ist für die Debatte über Plattformmacht entscheidend. Das Kartellrecht spricht über Zugang zu Märkten. Das Medienrecht spricht über Zugang zu Wahrnehmbarkeit. Beide Ordnungen treffen sich an demselben Punkt: Private Vermittler strukturieren Sichtbarkeit. Wer Sichtbarkeit strukturiert, beeinflusst wirtschaftliche Chancen und öffentliche Meinungsbildung zugleich.
Die Landesmedienanstalten und das Bundeskartellamt sollten diese Schnittstelle offensiver nutzen. Das Kartellamt verfügt über die stärkere ökonomische Analyse von Marktmacht. Die Medienaufsicht verfügt über die nähere Sensibilität für Vielfalt, Auffindbarkeit und publizistische Diskriminierung. Getrennt wirken beide Zugriffe häufig zu leise. Zusammen könnten sie die Macht privater Öffentlichkeitsinfrastrukturen präziser erfassen.
Europa zieht die Schleuse enger
Der Digital Markets Act ist die europäische Antwort auf Gatekeeper-Macht. Er gilt seit dem 2. Mai 2023 und richtet sich an große Plattformen, die zentrale Plattformdienste wie Suchmaschinen, App-Stores, soziale Netzwerke, Messenger oder Online-Marktplätze bereitstellen. Der DMA enthält Pflichten und Verbote, mit denen Märkte bestreitbar und fair gehalten werden sollen.
Damit bekommt die deutsche Debatte eine europäische zweite Ebene. Der DMA nimmt manches vorweg, was im nationalen Kartellrecht erst in Einzelfällen durchgesetzt werden muss. Er verbietet bestimmte Praktiken nicht erst nach langem Nachweis konkreter Missbrauchswirkungen, sondern setzt Gatekeepern Regeln für ihr Verhalten. Das ist der europäische Versuch, digitale Zugangsmacht nicht nur nachträglich zu reparieren, vielmehr von Beginn an einzuhegen.
Die Europäische Kommission hat inzwischen gezeigt, dass der DMA mehr ist als Programmatik. Im April 2025 stellte sie Verstöße von Apple und Meta gegen den DMA fest; Apple wurde wegen Verstoßes gegen Anti-Steering-Pflichten, Meta wegen seines Modells zur Zustimmung bei personalisierter Werbung beanstandet.
Erste Erfolge: Der Staat hat getroffen
Das Bundeskartellamt kann erste Erfolge vorweisen. Es hat Verfahren nach § 19a GWB gegen die großen Digitalkonzerne geführt und Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterworfen. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2024 die Einstufung von Amazon und 2025 die Einstufung von Apple als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb.
Im Verfahren Google News Showcase erreichte das Amt Verbesserungen zugunsten der Verlage. Der kartellrechtliche Kern lag in der Sorge, dass Google seine Zugangsmacht zur Suche mit einem eigenen Nachrichtenangebot verbindet und dadurch Verlage oder konkurrierende Angebote benachteiligt. Das Verfahren wurde 2022 abgeschlossen.
Im Facebook-Verfahren setzte das Bundeskartellamt nach langem Streit ein Maßnahmenpaket durch, das Nutzern mehr Kontrolle über die Zusammenführung ihrer Daten geben soll. Das Verfahren wurde im Oktober 2024 abgeschlossen. Gerade dieser Fall zeigt, wie eng Datenschutz, Datenmacht und Wettbewerbsrecht verbunden sind. Wer Nutzer aufgrund seiner sozialen Unverzichtbarkeit zu umfassender Datenverknüpfung drängt, handelt nicht nur datenschutzrechtlich problematisch. Er stabilisiert auch seine eigene wettbewerbliche Überlegenheit.
Auch bei Google Automotive Services und der Google Maps Platform kam es 2025 zu verbindlichen Änderungen. Das Bundeskartellamt beanstandete Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere bei Bündelung, Kombinierbarkeit und Nutzung konkurrierender Dienste in Fahrzeug-Infotainmentsystemen. Google musste Beschränkungen abstellen.
Das ist beachtlich. Der Staat steht nicht mehr staunend vor der Plattformmacht. Er greift ein, lässt Zusagen bindend werden, schafft gerichtsfeste Einstufungen und zwingt Konzerne zu Änderungen. Aber genau deshalb darf die Behörde nun nicht in Zufriedenheit verfallen.
Das Kartellamt muss sichtbarer werden
Vom Bundeskartellamt muss mehr kommen. Nicht als Aktivismus. Nicht als politisches Schauspiel. Aber als konsequente Anwendung des geltenden Rechts auf die Machtfrage unserer digitalen Öffentlichkeit.
§ 18 Abs. 3b GWB sollte nicht nur ein leiser Baustein in der Marktmachtprüfung bleiben. Die Intermediationsmacht gehört in die Mitte der Begründung großer Plattformverfahren. Das Amt sollte deutlicher erklären, wie es Zugangsmacht, Rankingmacht, Datenmacht, Selbstbevorzugung und Ökosystembindung zusammendenkt. Es sollte häufiger Sektoruntersuchungen nutzen, schneller einstweilige Maßnahmen prüfen und die Verbindung zu Medienaufsicht und europäischem DMA-Vollzug schärfen.
Die entscheidenden Felder liegen offen. Suchmaschinen entscheiden über die Auffindbarkeit von Presse, Handel und Wissen. App-Stores entscheiden über Zugang zu mobilen Ökosystemen. Soziale Netzwerke entscheiden über Reichweite politischer und journalistischer Kommunikation. Marktplätze entscheiden über Sichtbarkeit von Händlern und Eigenmarken. KI-Assistenten werden künftig entscheiden, welche Quellen, Produkte und Antworten überhaupt noch erscheinen. Wer heute über Intermediationsmacht spricht, spricht morgen über die Macht der Antwortmaschine.
Gerade dort darf das Kartellrecht nicht zu spät kommen. Die neue Gefahr liegt nicht nur im Ausschluss. Sie liegt in der Voreinstellung. Nicht nur im Verbot. Auch in der Sortierung. Nicht nur im Preis. Auch in der Wahrnehmung.
Freiheit braucht faire Zugänge
Eine freiheitliche Wettbewerbsordnung darf Erfolg nicht verdächtigen. Größe allein ist kein Rechtsverstoß. Innovation ist kein Missbrauch. Wer bessere Produkte anbietet, darf wachsen. Wer Nutzer überzeugt, darf mächtig werden.
Doch Marktwirtschaft lebt nicht von privater Zugangsmonarchie. Sie lebt von Bestreitbarkeit. Neue Anbieter müssen eine reale Chance haben, Kunden zu erreichen. Presseverlage müssen auffindbar bleiben. Entwickler dürfen nicht in undurchsichtigen App-Store-Regeln gefangen werden. Händler dürfen nicht von Plattformlogiken abhängig werden, die zugleich eigene Angebote bevorzugen. Nutzer müssen wählen können, ohne durch Architektur gelenkt zu werden, die als Komfort erscheint und als Abhängigkeit wirkt.
Der Satz ist einfach: Wer sortiert, trägt Verantwortung. Je größer die Abhängigkeit vom Sortierer, desto strenger muss das Recht prüfen. § 18 Abs. 3b GWB gibt dieser Macht einen Namen. § 19a GWB gibt dem Amt den Zugriff. § 20 GWB erkennt Abhängigkeit und Kippgefahr. Die Durchsetzungsnormen geben Tempo. Der Medienstaatsvertrag schützt Vielfalt und Transparenz. Der DMA europäisiert den Kampf gegen Gatekeeper.
Die Öffentlichkeit unterschätzt dieses Recht. Sie redet über Plattformmacht, als gäbe es nur Empörung und Resignation. Tatsächlich steht ein rechtliches Instrumentarium bereit. Es muss nur entschlossener gespielt werden. Die Macht der Plattformen ist kein Naturzustand. Sie ist ein Fall für den Rechtsstaat.