
Es gehört zu den zuverlässigsten Reflexen deutscher Politik, dass sie dort nach dem Gesetz ruft, wo ihr die Gestaltungskraft abhandenkommt. Wenn die Welt unübersichtlich wird, wenn technische Systeme schneller sind als die Institutionen, wenn Eltern überfordert, Schulen unterfinanziert und Aufsichtsbehörden unterbesetzt sind – dann erscheint das Verbot wie eine moralische Erlösung: eindeutig, schnell, wohlklingend. Und am Ende unerquicklich folgenlos.
Der Antrag R06 „Digitale Öffentlichkeit ordnen – Demokratie, Jugend und Medienvielfalt wirksam schützen“ auf dem heute beginnenden CDU-Bundesparteitag in Stuttgart folgt diesem Muster. Er fordert ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene soziale Netzwerke, „nach australischem Vorbild“. Das klingt nach Entschlossenheit. In Wahrheit ist es – so die Stellungnahme des cnetz – vor allem: Symbolpolitik, die das Problem verfehlt und Grundrechte beiläufig in Kauf nimmt.
Der Staat als Erziehungsverein – und die Jugend als Kollateralschaden
Man muss sich den Kern des Vorschlags nüchtern ansehen: Ein starres U16-Verbot schließt Jugendliche von gesellschaftlicher Teilhabe, vom Grundrecht auf Information, von Meinungsfreiheit und gerade auch von politischer Information aus – ohne die schädlichen Mechanismen der Plattformökonomie wirksam zu brechen. Genau das moniert cnetz mit einer Klarheit, die in Parteitagsrhetorik selten geworden ist: Das Verbot bekämpfe nicht die Ursachen, sondern sanktioniere die Falschen.
Denn die Architektur der Plattformen – Algorithmik, Aufmerksamkeitsoptimierung, Engagement-Logik – bleibt unangetastet. Der Antrag bestraft die Rezipienten, nicht die Infrastrukturbetreiber. Er erklärt die Jugendlichen zu einem Risiko, das man verwahren müsse, statt die Betreiber zu verpflichten, Risiken zu minimieren. Ein Verbot wirkt so „wie eine Strafe für die Fehler der Anbieter“ – und genau darin liegt seine politische Bequemlichkeit.
Australien als Vorbild – oder als Warnschild?
Wer sich auf „Australien“ beruft, sollte die dortigen Effekte nicht verschweigen. cnetz hält fest: Das Verbot führt zu Umgehung (VPNs), zu einer Verlagerung der Kommunikation in unregulierte Räume („Dark Social“) – und es lädt zu Fake-Identitäten ein. Wenn Anbieter die Schwellen so niedrig setzen, dass ein falsches Geburtsdatum reicht, entsteht nicht Schutz, sondern ein Markt für Täuschung. Diese Erfahrungen seien „seit Tag eins“ zu beobachten.
Politisch ist das die denkbar schlechteste Dynamik: Man verabschiedet ein Gesetz, das man nicht durchsetzen kann, und erzeugt damit eine Kultur der Umgehung. Der Staat verliert Autorität – nicht weil er zu streng, sondern weil er zu leichtfertig war.
Grundrechte sind kein Feigenblatt
Die Pointe ist: Ein solches Pauschalverbot bewegt sich nicht nur sozialpolitisch, sondern auch verfassungs- und völkerrechtlich auf dünnem Eis. cnetz verweist auf mögliche Konflikte mit der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere dem Recht auf Zugang zu Information und Medien (Art. 17).
Wer Freiheit rhetorisch hochhält und sie praktisch einschränkt, betreibt eine Politik der doppelten Buchführung: im Leitbild liberal-konservativ, im Instrumentarium paternalistisch. cnetz erinnert in seiner Präambel ausdrücklich daran, dass Freiheit erst durch Verantwortung Sinn gewinnt – aber eben nicht durch Entmündigung.
Das eigentliche Problem heißt Plattformarchitektur, nicht Jugend
cnetz schlägt statt des Verbots einen Ansatz vor, der in Deutschland noch immer wie technokratische Zumutung klingt, in Wahrheit aber der Kern moderner Regulierung ist: „Care by Design“. Also: psychisches Wohlbefinden, Sicherheit und mentale Gesundheit als Bestandteil der Plattformarchitektur – nicht als nachträgliche Reparatur am Nutzer.
Das wird konkret: verpflichtende, altersgerechte Defaults – etwa keine algorithmischen Feeds für U16, Zeitlimits, Schutzmechanismen gegen bekannte Schadensfelder (Extremismus, Hate Speech, Mobbing, Essstörungen, irreführende Werbung). Und vor allem: gestufte Verfahren mit empfindlichen Sanktionen, wenn Plattformen nicht liefern.
Das ist der Unterschied zwischen Moralpolitik und Ordnungspolitik: Nicht die Schwächeren werden vom öffentlichen Raum ausgeschlossen, sondern die Betreiber werden gezwungen, diesen Raum so zu gestalten, dass er nicht systematisch schädigt.
Medienkompetenz entsteht nicht im Vakuum
Der zweite Einwand des cnetz trifft die pädagogische Illusion des Verbots: Wer Jugendlichen den Umgang mit Risiken verbietet, verhindert den Erwerb von Risikokompetenz – Media Literacy, Data Literacy, AI Literacy. Jugendliche müssen lernen, mit digitalen Räumen umzugehen, statt aus ihnen ausgesperrt zu werden.
Das ist unbequem, weil es Aufwand bedeutet: Schulen, Eltern, Institutionen. Es verlangt Programme, Übungsräume, didaktische Konzepte, Lehrkräftefortbildung. Ein Verbot hingegen verlagert Verantwortung ins Gesetzblatt – und hofft, dass der Rest sich von selbst erledigt. Genau das ist das politische Grundproblem: Man ersetzt die Mühe der Bildung durch den Komfort der Norm.
Der stille Skandal: Wir regulieren an der falschen Stelle
Der Antrag R06 wirkt, als sei das Problem primär ein Jugendproblem. Es ist ein Plattformproblem. Und noch genauer: ein Problem von Anreizsystemen, die Aufmerksamkeit in Erregung verwandeln, Erregung in Reichweite und Reichweite in Umsatz. Wenn das so ist, dann ist das Verbot nicht Lösung, sondern Ablenkung.
cnetz fordert daher eine umfängliche Befassung mit wissenschaftlicher Expertise und breitem Diskurs, statt eines Pakets aus Klarnamenpflicht, Algorithmuskontrolle, U16-Verbot und Digitalabgabe, das technisch schwer umsetzbar und teils widersprüchlich sei.
Man kann das auch härter sagen: Ein Staat, der sich an Kindern abarbeitet, weil er den Plattformkonzernen nicht beikommt, betreibt Politik an der schwächsten Stelle des Systems – dort, wo es am wenigsten Widerstand gibt.
Mut zur Ordnung statt Lust am Verbot
Ein U16-Verbot ist ein politischer Kurzschluss. Es sieht aus wie Handeln, ist aber vor allem Entlastung: für überforderte Institutionen, für zögerliche Aufsicht, für eine Regulierung, die sich lieber an Bürgern als an Strukturen beweist.
Die digitale Öffentlichkeit braucht Ordnung – ja. Aber Ordnung entsteht nicht dadurch, dass man die Jüngeren aus ihr verbannt. Ordnung entsteht, wenn man die Infrastruktur so reguliert, dass Freiheit möglich bleibt, ohne dass sie zur Zumutung wird. Genau diese Linie zieht cnetz – und sie ist, gerade in ihrer Unbequemlichkeit, der ernsthafte Beitrag zur Debatte.
Auf dem Foto: cnetz-Sprecher Professor Jörg Müller-Lietzkow





















