Hurra, Google Street View wird auch in Bonn gestartet! Die Satzungsänderung gehört in die Mülltonne

Da haben die Muskelspielchen des Bonner Dorfschulzen wenig genutzt. Ende des Jahres wird Google Street View auch in Bonn verfügbar sein.

Weitere Städte sind: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart and Wuppertal. Sollte es in Bonn noch fotografischen Nachholbedarf geben, könnten ja die Street View-Befürworter aushelfen und die Kamera in Gang setzen.

Nach wie vor halte ich das Vorgehen des Bonner Oberbürgermeisters, Street View über die Sondernutzungssatzung zu reglementieren, für rechtswidrig und einen klaren Verstoß gegen die Panoramafreiheit. Die Regelungen sind so allgemein gehalten, dass jeder, der professionell öffentliche Straßen fotografiert, unter die Genehmigungs- und Gebührenpflicht fällt. Auf meinen Widerspruch gegen die Satzungsänderung per E-Mail hat jetzt die Stadt reagiert – natürlich in Briefform. Ich habe mir erlaubt, das Schreiben einzuscannen (kleiner Hinweis an den Autor: mit ein wenig Phantasie hätte man das Ganze auch auf einer Seite unterkriegen können – Papierverschwendung). Hier das zweiseitige Opus:


Zum Kern der Antwort: Ein Widerspruch gegen die Satzung ist nicht möglich. In NRW existiere – mit Ausnahme von Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne – kein unmittelbarer Rechtsschutz gegen Satzungen, „so dass weder ein Widerspruch noch eine Klage zulässig sind. Als etwaiger mittelbarer Rechtsschutz gegen eine Satzung ist lediglich die Klage gegen einen aufgrund der Satzung erlassenen Verwaltungsakt, so die Ablehnung oder die Erteilung einer beantragten Sondernutzungserlaubnis, denkbar.“ Ob das Verwaltungsgericht auch etwas zur Rechtmäßigkeit der Satzung entscheiden würde, sei nicht mit Sicherheit zu sagen. Der von mir aufgeführte Beschluss des Karlsruher Verwaltungsgerichtes sei keine Entscheidung in der Hauptsache. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es nach dem Kenntnisstand der Stadt Bonn nicht, „so dass entgegen Ihrer Auffassung die Rechtswidrigkeit dieser Satzungsänderung nicht feststeht“, schreibt Ulrich Erken im Auftrag des Oberbürgermeisters von Bonn. Ich werde das bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichtes in Karlsruhe überprüfen.

Jedenfalls sieht die Stadt Bonn keinen Verstoß gegen die Berufsausübungsfreiheit.

Tja, so kompliziert ist es, wenn man gegen staatliche Regelungen vorgehen will. Wie einfach es ist, Widersprüchen auch Taten folgen zu lassen, beweist Google: Zurzeit werden die Fotos für die ersten deutschen Städte, die in Street View erscheinen sollen, vorbereitet – „ein Prozess, bei dem modernste Technologie zur Unkenntlichmachung von identifizierbaren Gesichtern und Autonummernschildern zum Einsatz kommt. Falls ihr Gesichter oder Kfz-Kennzeichen entdeckt, die diese Technologie nicht erkennen konnte, stellen wir eine einfache Meldefunktion zur Verfügung, mit der ihr uns zur Unkenntlichmachung eines Bildes auffordern könnt“, so Google.

„Selbstverständlich verstehen wir, dass nicht jeder sein Haus oder seine Wohnung in diesem Dienst abgebildet sehen möchte. Für diese Nutzer haben wir zusätzlich zu dem automatischen Unkenntlichmachen, welches weltweit zum Einsatz kommt, eine Funktion für Deutschland entwickelt, die ab nächster Woche auf google.de/streetview zur Verfügung steht. Mit Hilfe dieser Funktion können sie uns auffordern, ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich zu machen, bevor die Bilder online zu sehen sein werden. Sie steht den Anwohnern in den 20 genannten Städten bis zum 15. September zur Verfügung. Im Anschluss wird die Online-Funktion geschlossen, um uns ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Anträge zu geben. Anträge, die sich auf Gebiete außerhalb der ersten 20 Städte beziehen, können auch danach weiterhin eingereicht werden. Selbstverständlich könnt ihr auch warten, bis die Straßenansichten in Google Maps zu sehen sind, um euch ein eigenes Bild darüber zu machen, wie euer Haus oder eure Wohnung in Street View aussieht. Wenn ihr euch dann für das Entfernen eines Bildes entscheidet, könnt ihr die Meldefunktion ebenfalls für die Unkenntlichmachung eures Wohnsitzes nutzen“, schreibt Google.

Eure juristische Meinung zum Antwortschreiben der Stadt Bonn interessiert mich. Wie soll ich weiter vorgehen?

Ach dann noch eine Randbemerkung: Werden nicht Grundstücke von den zuständigen Behörden per Satellit ohne Einwilligung der Eigentümer aufgenommen, um bauliche Veränderungen zu überprüfen für etwaige Gebühren- und Steuernachforderungen?

Google lässt Einsprüche zu und nutzt die Aufnahmen, um die Kartendienste zu perfektionieren. Für den Tourismus, für Dienstleister, für regionale Werbung, für die Verbesserung der Navigationsdienste ist Street View eine echte Bereicherung.

Die Satellitenaufnahmen von staatlichen Behörden erfreuen nur das Ordnungsamt und den Fiskus.

Google Street View: Bonn und die journalistische Berufsfreiheit – Bekomme ich jetzt einen Gebührenbescheid, Herr Oberbürgermeister?

Ich sag mal-Blog-Leser Andreas Frank hat wohl den Ursprung der sonderbaren Sondernutzungsregelung erkundet, die nun auch in Bonn in Kraft getreten ist. Ende vergangenen Jahres war es wohl Ratingen, die für die Kamerafahrten von „Google Street View“ Kohle verlangten. Und daran hat sich wohl Bonn orientiert. 20 Euro pro gefilmtem Kilometer muss der Internetriese zahlen. „Es soll wenigstens ein bisschen unbequemer werden“, sagt die Stadtsprecherin nach einem Bericht von „Der Westen“.

Ratingen reagiere auf das Unvermeidliche wenigstens mit Humor, meint etwas verharmlosend „Der Westen“: „Bei 309 Straßenkilometern, die zur Stadt gehören, sind das 6180 Euro. ‚Es soll wenigstens ein bisschen unbequemer werden‘, sagt Stadtsprecherin Ulrike Elschenbroich. Die Summe dürfte beim Unternehmen zwar kaum für Unruhe sorgen. Aber was wäre, wenn sich alle Städte so entschieden, in denen der Wagen noch nicht aufgetaucht ist? Und wenn es nicht bei 20 Euro je Kilometer bliebe? ‚Nach diesseitiger Auffassung handelt es sich bei der Befahrung zum Zwecke der Datenerhebung durch fotografische Erfassung des gesamten Stadtgebietes um eine Sondernutzung im Sinne des Paragraphen 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen‘, schreibt Rechtsdezernent Dirk Tratzig in seiner Ratsvorlage, die im Haupt- und Finanzausschuss bereits eine Mehrheit fand. Das Befahren der Straßen und das Abfilmen, so der findige Verwaltungsmann, könne man zwar nicht verbieten. Aber es liege kein kostenloser ‚Gemeingebrauch vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt wird, dem sie zu dienen bestimmt ist.'“ Und da stößt man auf der Der Westen-Website auf einen interessanten Leserkommentar: „Wie kann sich eine Stadtverwaltung nur so der Lächerlichkeit preisgeben? Hätte man im Ratinger Rathaus nur einmal das ‚verteufelte‘ Internet benutzt, dann wäre man schnell auf eine zehn (!!!) Jahre alte Entscheidung des VG Karlsruhe in einem vergleichbaren Fall gestoßen (2 K 2911/99)“.

Und was steht in dem Urteil des Verwaltungsgerichtes?

„Eine Gebäudedatenbank, bei der die Außenansichten der Wohngebäude von Straßenzügen in größeren Städten fotografisch erfasst und auf einer CD-ROM zusammengestellt werden, verletzt weder das Eigentumsrecht des Anliegers, noch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung; auch datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht verletzt.“

Um was ging es vor rund zehn Jahren bei diesem Verfahren (das sollte sich der Bonner Oberbürgermeister etwas genauer durchlesen)? Die Antragstellerin, ein in Niedersachsen ansässiges Verlagsunternehmen, das unter anderem digitale Verzeichnisse der Telefonanschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland auf CD-ROM vertreibt, befasste sich seit einiger Zeit mit dem Aufbau einer elektronischen Häuser- und Gebäudekarte. Zu diesem Zweck ließ sie bundesweit durch mehrere mit sechs und acht automatischen Präzisionskameras ausgerüstete Kleintransporter vom öffentlichen Straßenraum aus digitale Abbildungen des Straßenverlaufs sowie der angrenzenden Gebäudeansichten aufnehmen, wobei diesen Abbildungen jeweils die geographische Position (geographische Länge, Breite und Höhe) zugeordnet wird, von der aus das Bild aufgenommen wurde.

Die Aufnahmefahrzeuge waren mit Satelliten-Receivern ausgestattet, die insbesondere die von den amerikanischen GPS-Satelliten ausgestrahlten Signale aufzeichnen und – nach einer aufwendigen Nachbearbeitung – auf diese Weise eine möglichst punktgenaue Bestimmung des jeweiligen Kamerastandortes ermöglichen. Die elektronisch festgehaltenen Bilder (30-50 pro Sekunde) wurden auf der Festplatte eines in dem Pkw installierten Servers gespeichert. In einem weiteren Verarbeitungsschritt wurden die auf diese Weise den dazugehörigen geoterrestrischen Daten verbundenen Bildsequenzen – soweit möglich – einem bestimmten Straßennamen der jeweiligen Gemeinde zugeordnet. Der Betrachter der elektronischen Häuser- und Gebäudekarte sieht fortlaufende bewegte Bilder, die von der Fahrbahn die Häuserfronten rechts und links der Straße zeigen, und den Stadtplan, auf dem durch ein Symbol markiert wird, in welchem Teil der Straße sich der Betrachter befindet. An einigen Häusern ist die Hausnummer zu erkennen. Es bestand die Möglichkeit, die fortlaufenden Bilder anzuhalten und ein bestimmtes Haus zu vergrößern, so dass die Häuserfront und die Hausnummer, soweit sie aufgenommen wurde, erkennbar sind. Eine gezielte Verknüpfung einzelner Gebäudeansichten mit den dazugehörigen Hausnummern erfolgte hingegen nicht. So ist es insbesondere nicht möglich, Straße und Hausnummer einzugeben und auf diese Weise automatisiert das Bild eines einzelnen Hauses auszuwerten.

Das Verlagsunternehmen hat auf diese Weise die Straßenzüge in insgesamt 17 der größten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig, Hannover, Magdeburg und Nürnberg) und touristisch besonders interessanten (Weimar, Heidelberg, Würzburg, Potsdam, Regensburg und Schwerin) deutschen Städte erfasst. Nach den Planungen sollten bis in das Jahr 2001 sämtliche deutschen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern in die unter der Handelsbezeichnung „CityServer“ vertriebene elektronische Häuser- und Gebäudekarte aufgenommen werden. Als Verwendungsmöglichkeiten werden u.a. der Einsatz durch Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, in der Stadt- und Verkehrsplanung, durch Zustelldienste und Speditionen, Pkw-Pilotsysteme, die Scoring-Unterstützung für Banken, das Risk-Assessment bei Versicherungen und die Verwendung durch Versorgungsunternehmen genannt. Der Verlag hatte auch schon ein 11 CD-ROM umfassendes digitales Telefonverzeichnis herausgebracht, bei dem jedem Anschlussinhaber ein Kartenausschnitt zugeordnet ist, aus dem sich die ungefähre Lage des Anschlusses im jeweiligen Stadtbild ersehen lässt, wobei dieser Kartenausschnitt wiederum bezüglich 10 deutsche Städte mit den vom jeweiligen Standort aus aufgenommenen Straßen- bzw. Gebäudeansichten verbunden ist.

Und jetzt wird es spannend: Mit Schreiben vom 04.08.1999 teilte die Antragsgegnerin der Antragstellerin mit, dass die von ihr beabsichtigte Nutzung des öffentlichen Straßenraumes im Stadtgebiet Karlsruhes zum Zwecke des Fotografierens von Gebäuden eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstelle, eine Sondernutzungserlaubnis jedoch nicht erteilt werden könne. Hierauf ließ die Antragstellerin durch ihre Prozessbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 11.08.1999 entgegnen, die Nutzung des öffentlichen Straßenraums sei als Gemeingebrauch zu qualifizieren, so dass eine Sondernutzungserlaubnis nicht beantragt werde.

Mit Verfügung vom 22.09.1999 untersagte die Antragsgegnerin der Antragstellerin vorbeugend, die Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde der Stadt Karlsruhe mit Fahrzeugen zu nutzen, welche mit Digitalkameras ausgerüstet sind, um Aufnahmen der Häuserfassaden der an die Straßen angrenzenden Gebäude zu machen. Gleichzeitig ordnete sie die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an, da es sich bei dem Vorhaben der Antragstellerin um einen besonders publikumsintensiven Vorgang handele, der sich direkt im Straßenverkehr abspiele. Außerdem würden die Belange anderer Straßenverkehrsteilnehmer sowie die Interessen der Anlieger tangiert werden, die kein Interesse daran haben könnten, dass ihre Grundstücke gegen ihren Willen fotografiert werden. Mit dieser Argumentation hat sich die Kommune nicht durchgesetzt.

Durch die Aufnahme und gewerbliche Weiterverbreitung von Abbildungen der Außenansicht der Wohngebäude der Anlieger wird nur der Teilbereich des Persönlichkeitsrechtes berührt, der ohnehin der Öffentlichkeit zugewandt ist und deshalb von vornherein allenfalls einen sehr begrenzten Schutz genießen kann. Denn dass aus den sich im normalen Verkehrsfluss bewegenden Aufnahmefahrzeugen der Antragstellerin Abbildungen aufgenommen werden können, die über die äußere Gebäudefassade hinaus tiefergehende Einblicke in die Privat- oder Intimsphäre der Anlieger erlaubten, wird von der Antragsgegnerin nicht behauptet und ist auch sonst nicht ersichtlich.

Die Öffentlichkeitssphäre als der Bereich des menschlichen Lebens, von dem jedermann Kenntnis nehmen kann, genießt aber von vornherein keinen Schutz gegen Indiskretionen. Allenfalls gegen unrichtige oder ehrverletzende Darstellungen kann sich der Betroffene auch in diesem Teilbereich seiner Persönlichkeit mit Erfolg zur Wehr setzen. Solche Eingriffe drohen den Anliegern von dem völlig objektiven und wertneutralen Aufnahmeverfahren der Antragstellerin aber offensichtlich nicht. Auch die mit den technischen Möglichkeiten einer digitalen Bilderfassung und weitgehend automatischen Abrufbarkeit und Reproduzierbarkeit der Gebäudeabbildungen in der Bilddatenbank der Antragstellerin verbundenen erweiterten Verwertungschancen begründen insoweit keinen erweiterten Persönlichkeitsschutz. Zwar stehen die Abbildungen der Gebäude der Anlieger auf diese Weise dem Zugriff eines nicht mehr überschaubaren Personenkreises offen; dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den veröffentlichten Gebäudeansichten nur um einen sehr marginalen Ausschnitt aus dem Persönlichkeitsbild der Anlieger handelt, dessen Aussagekraft andere öffentlich zugängliche personenbezogene Daten nicht übersteigt (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, a.a.O.).

Nach Auffassung der Kammer dürfte auch die Befürchtung der Anlieger unbegründet sein, Diebesbanden könnten die Häuser- und Gebäudekarte nutzen, um Einbrüche zu planen. Professionelle Einbrecher, und nur solche würden das System im Hinblick auf die hohen Kosten (für eine mittlere Großstadt mehrere 100.000,00 DM) kaufen, werden das Objekt stets in Augenschein nehmen und sich nicht mit Aufnahmen begnügen, die nicht die für Einbrüche besonders interessante Rückseite des Gebäudes erkennen lassen. Weiterhin kann nur durch Prüfung vor Ort z.B. sicher erkannt werden ob das Haus von einem Hund bewacht wird oder ob eine Alarmanlage installiert ist und wie sie beschaffen ist (vgl. auch Nedden, DuD 1999, 533 [534]). Abwehrfähige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Anlieger sind nach alledem nicht zu erwarten.

Das Recht am eigenen Bild kann dem betroffenen Anlieger ebenfalls keinen Abwehranspruch vermitteln, da die Regelungen der §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz auf Abbildungen von Sachen nicht anwendbar sind (vgl. auch OLG Brandenburg, a.a.O.). Schließlich wird durch das Vorhaben der Antragstellerin auch nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dieses ist zunächst nicht schrankenlos gewährleistet, der Einzelne hat also nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über „seine“ Daten, er ist vielmehr als eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit verpflichtet, eine ihn nicht unangemessen stark belastende Preisgabe und Verwertung personenbezogener Daten im überwiegenden Allgemeininteresse oder auch im gleichrangigen Interesse Dritter hinzunehmen (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, a.a.O.).

Auch nach diesen Grundsätzen stellt die digitale Erfassung einer Abbildung der Gebäudeaußenseite des Wohnhauses eines Anliegers aber keinen unzulässigen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht dar. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass die zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Bundesdatenschutzgesetz bei der datenschutzrechtlichen Prüfung und Bewertung der elektronischen Häuser- und Gebäudekarte der Antragstellerin unter dem 23.06.1999 zu dem Ergebnis kam, dass diese derzeit nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße. Das Bundesdatenschutzgesetz sei schon deshalb nicht anzuwenden, weil es sich nicht um eine Datei im Sinne des § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BDSG handele, was Voraussetzung einer Anwendbarkeit der für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen geltenden Vorschriften der §§ 27 ff. BDSG wäre. Die Kammer sieht keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Feststellung der zuständigen Aufsichtsbehörde nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu zweifeln.

Selbst im Falle der Anwendbarkeit der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes wäre die geschäftsmäßige Speicherung der öffentlich ohne Weiteres zugänglichen Gebäudeabbildungen nach § 29 Abs.1 S.1 Nr.2 BDSG auch nur dann unzulässig, wenn dem offensichtlich überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegenstünden. Auch hiervon kann angesichts des eher begrenzten Aussagegehalts der Abbildung einer Gebäudefassade nicht ausgegangen werden. Dass die für eine Verwertung dieser Daten sprechenden Interessen der Antragstellerin rein kommerzieller Natur sind, ändert hieran nichts, da auch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit grundgesetzlichen Schutz (Art. 14 Abs. 1) genießt und bei der Abwägung der gegenläufigen Interessen der Daten speichernden Stelle und der Betroffenen somit durchaus zu berücksichtigen ist (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, a.a.O.; Nedden, DuD, 533 [534 f.]).

Festzuhalten bleibt daher, dass durch das Vorhaben der Antragstellerin weder Belange der übrigen Straßenverkehrsteilnehmer noch der Eigentümer der erfassten Gebäude beeinträchtigt werden, so dass ein Vollziehungsinteresse im Sinne von § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO nicht festzustellen ist. Dementsprechend ist der Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs der Antragstellerin nicht gerechtfertigt und deshalb die aufschiebende Wirkung entsprechend dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO wiederherzustellen. Bingo.

Als NeueNachricht-Redakteur bin ich heute mit meinem Fahrrad durch Bonn-Duisdorf gefahren und habe einige Straßenzüge aufgenommen. Das Ganze hat also einen kommerziellen Hintergrund, Herr Oberbürgermeister. Damit falle ich unter die Regelungen von von § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden.
An den Gebührentarif zur Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgende Tarif-Nr. 24 angehangen:
Art der Sondernutzung: Befahren (das habe ich mit meinem Fahrrad getan!) der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen/fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung
Bemessungseinheit: Angefangener Kilometer Gemeindestraße.
Gebühr: 20,00 Euro je angef. Km. Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden. Ich verfolge einen wirtschaftlichen Zweck, Herr Oberbürgermeister, denn ich möchte als Journalist nachweisen, dass die Satzung der Stadt Bonn gegen geltendes Recht verstößt und ein Fall für die kommunale Aufsicht ist. Sie können mir einen Gebührenbescheid schicken, den ich allerdings nicht bezahlen werde.

Hier noch einige Schnappschüsse meiner Kamerafahrt durch Bonn-Duisdorf:

Wo die Bundesländer im Kampf gegen Google hinwollen, belegt die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz. Verbandsklagerecht soll wohl eine Prozessflut auslösen – typisch deutsch.

Und kannst Du Ängste schüren, verlange gleich Gebühren: Bonn, Google Street View und die Behinderung professioneller Bildberichterstattung

Nach mehrheitlichem Ratsbeschluss und einer entsprechenden Dringlichkeitsentscheidung hat Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch die Änderung der Sondernutzungssatzung unterzeichnet, nach der Kamerafahrten für „Google-Street-View“ ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Unter http://www.bonn.de weist die Stadt außerdem auf das Widerspruchsrecht der Bürger hin. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Stadtdirektor Volker Kregel: „Auch mit Blick auf die aktuellen skandalösen Vorgänge um Google verbitte ich mir zurzeit Befahrungen in Bonn“. Zudem fordert Kregel den Bund auf, ganz kurzfristig klare datenschutzrechtliche Regelungen zu Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Soweit die Presseverlautbarung der Stadt.

Die Pressesprecherin konnte mir allerdings nicht sagen, wie viele „Ergänzungskilometer“ Google noch abfahren muss und wie hoch die Gebühreneinnahmen ausfallen werden. Auch konnte sie mir nicht erläutern, ob denn diese Regelung generell für kommerzielle Bildaufnahmen gilt. Denn auch in meiner Bildberichterstattung kommt es vor, dass ich Straßenzüge in Bonn aufnehme. Wo ist der Unterschied zu Google? Auch der Hinweis auf die jüngsten Enthüllungen zum Datenskandal von Google kann wohl nicht der Grund für eine Satzungsänderung sein. Hier wird durch die kalte Küche ein neuer Paragraf zur Gebührenabzocke ins Amtsblatt gehoben, um die Kassen klingeln zu lassen. Und das sich die Satzungsänderung aus rechtlichen Gründen nicht nur gegen Google richten kann, belegt der konkrete Beschluss des Rates der Stadt Bonn, der mittlerweile im Amtsblatt erschienen und somit gültig ist:

Amtsblatt_Nr_18_aus_2010[1]
An § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgender Satz 3 angehangen:
Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden.

An den Gebührentarif zur Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgende Tarif-Nr. 24 angehangen:

Art der Sondernutzung: Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen/fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung
Bemessungseinheit: Angefangener Kilometer Gemeindestraße.

Gebühr: 20,00 Euro je angef. Km. Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden.

Artikel III
Die vorstehende Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bonn, den 17. Mai 2010
Nimptsch
Oberbürgermeister

Soweit die Bekanntmachung.
Ich halte das schlichtweg für einen Treppenwitz. Es wundert mich nicht, dass die Stadt Bonn hier den Trendsetter und Trittbrettfahrer spielt, in einer Zeit, wo sich Google aus berechtigten Gründen kritische Fragen gefallen lassen muss. Auch bei der Knöllchen-Jagd spielt die Bundesstadt eine unrühmliche Rolle, wie ich mehrfach berichtet habe.

Zur Erinnerung: Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kassen der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit“. Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach Auffassung nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, so Mirbach.

Bei der Änderung der Satzung geht es nicht um das skandalöse Absaugen von WLAN-Anschlüssen und E-Mail-Daten, wie es der Stadtdirektor in der Pressemitteilung insinuierte. Es geht um die fotografische Darstellung der Straßenzüge – also um das Kernprojekt von Google. Und wo ist der Unterschied zu einem Journalisten, der ebenfalls aus kommerziellen Gründen öffentliches Straßenland aufnimmt, wie ich es heute Vormittag getan habe – siehe Bild oben. Die Ahnungslosigkeit der von mir befragten Pressesprecherin spricht Bände. Das Verhalten der Stadthäuptlinge ist anmaßend. Ich habe niemanden das Mandat erteilt, für mich das Kindermädchen zu spielen. Die bestehende Rechtslage gibt eine ausreichende Grundlage für eine Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Ich halte das Vorgehen der Stadt schlichtweg für rechtswidrig. Ähnlich sehen es wohl die Juristen des Städte- und Gemeindebundes. Nach dem Datenschutzskandal von Google entwickelt sich nun ein Gebührenskandal der Kommunen (Bonn wird kein Einzelfall bleiben, die Stadt Köln wird wohl heute nachziehen).

Wer den Gebührenabzockern nicht auf den Leim gehen will, sollte bei der Facebook-Initiative mitmachen: Pro Google StreetView

Hier geht es zum Blog.

Was Sprachcomputer noch leisten werden – O-Töne von Professor Wahlster sind sehr interessant

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Über die Voice Days plus habe ich ja schon einiges berichtet. Interessant sind noch die Ausführungen von Professor Wahlster vom Deutschen Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI) zu den sprachgesteuerten Diensten. Hier die O-Töne der Pressekonferenz. Am Anfang reden die beiden Vertreter der Nürnberg-Messe, dann Voice Days plus-Sprecher Bernhard Steimel und am Schluss dann Professor Wahlster.

Geisterblitzer: Die neuen Abzock-Methoden der Knöllchenjäger

NNNach einem Bericht von Focus TV wird die Jagd auf vermeintliche Verkehrssünder in Deutschland immer dreister. „Im Ringen gegen Raser – und den daraus resultierenden warmen Geldregen für öffentliche Kassen – rüsten die Behörden auf. So sind im jüngst eröffneten Richard-Strauss-Tunnel in München sechs Blitzanlagen installiert, deren Tätigkeit für den Autofahrer nicht sofort ersichtlich ist, da sie unauffällig mit Infrarot-Licht Tempoüberschreitungen messen. Verständlich, dass da manch mehrfach betroffener Pendler hier eher das Bemühen um den erwähnten Geldgewinn und nicht um mehr Sicherheit vermutet“, so Focus TV, die von einem Blitzkrieg auf deutschen Straßen sprechen.

logo_head„Fährt der Autofahrer im Richard Strauss Tunnel schneller als die erlaubten 50 oder 60 Stundenkilometer drohen Bußgelder, Punkte und schlimmstenfalls auch der Führerscheinverlust. Nach den Erfahrungen des A99 Aubinger Tunnels und den Ergebnissen am McGraw Graben werden wohl auch hier viele tausend Autofahrer im Richard Strauß Tunnel betroffen sein. Verwaltungsbehörde ist allerdings dieses Mal nicht die Stadt München, sondern das Polizeipräsidium München. Eine Vorwarnung für die Blitzer wie z.B. beim McGraw Graben durch einige Schilder gibt es übrigens hier nicht. Ein Grund mehr hier nicht die Sicherheit, sondern die Finanznot als Ursache zu vermuten“, teilt der Verein „Mobil in Deutschland“ mit. Der Verein schätzt, dass es bis Ende des Jahres 2009 50.000 Bußgeldbescheide geben wird, 2,5 Millionen Euro an Bußgeldern eingenommen werden dürften und rund Fahrzeughalter Ihre Fahrerlaubnis verlieren bzw. ein Fahrverbot bekommen.

Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kasse der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit“.

Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürften nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, so Mirbach.

Mittlerweile seien die kommunalen Kassen leer und entsprechend würden die Begehrlichkeiten wachsen, generell über Ordnungsämter Mehreinnahmen zu erwirtschaften. „Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in fast allen Kommunen leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert Mirbach.

Es sei doch höchst merkwürdig, dass viel häufiger an den Stellen kurz vorm Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit kontrolliert werde als vor einem Kindergarten, wo es eigentlich mehr Sinn machen würde. „Aber die teuren Überwachungsgeräte müssen sich amortisieren und es ist halt lukrativer, drei Meter vorm Ortsausgangsschild Blitzer aufzustellen, wo die Leute noch mit Tempo 70 unterwegs sind. Ich sehe in der kommunalen Finanzierungspraxis einen klaren Verstoß gegen die Verfassung“, meint Mirbach. Das sei mit den Grundprinzipien nicht Staates nicht vereinbar. „Wenn man sich juristisch systematisch die ersten Artikel im Grundgesetz anschaut, dann ist es relativ klar, die Menschenwürde steht an der Spitze und sie wird dann detailliert durch die nachfolgenden Grundrechte manifestiert und das sind fast alles Freiheitsrechte. Wenn das der Leitgedanke unseres Staates ist, dann kann man nicht an jeder Straßenecke ein Parkverbotsschild, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und alle anderen möglichen Beschränkungen realisieren“, führt Mirbach weiter aus. So dominiere in Bonn eine Verkehrspolitik, die einseitig gegen Autofahrer gerichtet sei. „Man sieht es an der Ampelschaltung in den verschiedensten Straßen, wo bewusst die Rotschaltung als Geschwindigkeitsbremse eingesetzt wird. Auch diese kommunale Praxis könnte man als Rechtsverstoß werten – ein Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Ampelschaltung darf nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung benutzt werden“, moniert Mirbach.

Mit dem Geist des Grundgesetzes habe der Knöllchen-Terror nach Meinung des Fernsehjournalisten Günter Ederer nicht viel zu tun. „Da passt nichts zusammen. Vom gegängelten Bürger, von der Pflicht zur Jagd auf Staatseinnahmen, von Haushaltsansätzen, die darauf spekulieren, dass sich Bürger so falsch verhalten, dass sich damit Planstellen bezahlen lassen – von solchen Anmutungen ist unser Grundgesetz frei – und das lässt sich auch nicht hineininterpretieren. Was machen denn die Kommunalpolitiker, wenn alle Bürger richtig parken? Müssen Sie dann immer mehr Straßen absperren, Parkverbotszonen einrichten, sinnwidrige Geschwindigkeitsbegrenzungen einrichten? Ich habe für solche Ordnungspolitiker eine Empfehlung parat: Zum Beispiel eine Dienstreise nach Singapur. Sollten die Knöllchen für Verkehrssünder nicht mehr ausreichen, gibt es dort weiteren Nährboden für Drangsalierungen: Spucken auf den Fußboden, kauen und ausspucken von Kaugummi und urinieren in öffentlichen Aufzügen. Singapur legt allerdings auch keinen Wert darauf, als liberale Demokratie zu gelten – im Gegenteil“.

Über weitere Hinweise kommunaler Knöllchenjagd-Schikanen würde ich mich sehr freuen. Vor allem über Hinweise auf kommunale Haushalte, wo Bußgelder fest eingeplant sind. Diese Fälle dokumentiere ich. Zudem sollte man mit Musterklagen diesem bunten Treiben ein Ende bereiten!

Radiobericht über die Kontrollwut in München.

Radarforum.

Website des Vereins Mobil in Deutschland.

Das Microsoft-Auto – Fahrkomfort durch Internet-Dienste und Sprachsteuerung

C-Kl. Elegance_Cockpit_04Sowohl Microsoft als auch Open-Source-Initiativen sehen ein großes Potenzial für den Einsatz von Internet-Software in Autos. Ein System von Microsoft und Fiat soll nach einem ORF-Bericht den Nutzern dabei helfen, ihren Fahrstil umweltfreundlicher zu machen. „In den USA hockt schon ein virtueller Versicherungsagent mit im Bordcomputer, der risikoreiches Fahren mit höheren Prämien bestraft“, so der Fernsehsender ORF. „Microsoft bringt webbasierte Dienste ins Auto“, kündigte Microsoft-Manager Tom Philipps im Gespräch mit ORF.at an. Seit etwa zehn Jahren spiele Software im Auto eine zunehmend wichtigere Rolle. Microsoft möchte Autoanwendungen um Internet-Dienste erweitern. Philipps bezeichnet das Auto als „Aktivitätsinsel“, da es bisher nicht ins Internet integriert war. Ein Beispiel für die Verschränkung von Fahrzeug und Web sei das eco-Drive-Programm, das der italienische Autohersteller Fiat auf Basis der Software-Plattform „Microsoft Auto“ entwickelte. Hier die komplette Meldung.

Sprachcomputer und die Forschung für Künstliche Intelligenz: Projekte, die unser Leben verändern werden

100 ProdukteUnternehmen und Wissenschaft in Deutschland sind bei der Entwicklung von automatischen Sprachdialog-Systemen nach Auffassung von Voice Days plus-Sprecher Bernhard Steimel auf einem guten Weg und international sogar an der Weltspitze. „So zählt der Physik-Nobelpreisträger Theodor Hänsch das SmartWeb-Projekt von DFKI-Leiter Professor Wolfgang Wahlster zu den 100 Produkten der Zukunft , die unser Leben verändern werden – das ist sicherlich kein Zufall“, sagt Steimel.

So wollen Wissenschaftler das Auto zum mobilen Informationszentrum machen. „Das SmartWeb-Auto macht dem Nutzer das Leben besonders leicht, weil es die Informationen auf Nachfrage in gesprochener Sprache liefert. Eine Reihe von Sensoren sammeln Daten rund um das Auto, die durchaus in der Lage sind, eine Gefahrenstelle, etwa eine glatte Fahrbahn, zu erkennen. Ist das der Fall, wird nicht nur der Fahrer des Wagens gewarnt, sondern auch die Insassen nachfolgender Fahrzeuge werden informiert. Das System ergreift das Wort und leistet aktive Hilfe“, erklärt Wahlster.

Eine weitere Informationsquelle sei das Internet. Via Spracheingabe könne man nach Daten fragen, egal ob es um die letzten Fußballergebnisse gehe oder um die aktuelle Presseschau. „Im Vordergrund stehen jedoch sicherheitsrelevante Informationen. Sie reichen von Warnhinweisen und Staumeldungen bis zur Unterstützung bei der Parkplatzsuche. Die Informationen werden dem Fahrer als digitales Radiosignal übermittelt. Die Kommunikation mit dem Internet wird im Wagen über ein Bordgerät koordiniert. Dieses Instrument greift nicht bei jeder Nachfrage direkt auf das Internet zu. Es lädt vielmehr die Information einmal herunter und aktualisiert sie von Zeit zu Zeit. So wird der Zugriff auf Daten möglich, ohne ständig kostenpflichtige Mobilfunk-Verbindungen nutzen zu müssen“, so Wahlster.

Siehe auch:Künstliche Intelligenz zählt schon längst zur Alltagstechnologie

Sprachsteuerung als Dialogmanager für mobile Geräte

Die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine wird nach Expertenmeinung vor allen Dingen durch die mobile Spracherkennung vorangetrieben. So geht Datamonitor in der Studie „The Proliferation of Innovative Speech Applications in Mobile Computing“ davon aus, dass sich die Sprachsteuerung von Handsets in den kommenden fünf Jahren verdreifacht: von 32,7 Millionen US-Dollar auf 99,6 Millionen US-Dollar. In Fahrzeugen geht man von einer Steigerung von 64,3 Millionen auf 208,2 Millionen aus. Als wichtigen Wachstumsfaktor sieht das CIO-Magazin die immer besseren Netzwerke, die zu neuen Wegen bei der Sprachübertragung führen. „Der Trend scheint zu einer Mischung aus netzwerkbasierter und eingebetteter Sprache zu gehen, mit der man beispielsweise das Menü steuern und eine Internetsuche durchführen kann“, so die Fachzeitschrift. Vor allem bei Arbeitnehmern im Außendienst und in Lagerhallen würde sich die Nützlichkeit der Sprachsteuerung erweisen. Die Datamonitor-Studie berichtet von positiven Erfahrungen von Betreibern von Lagern, deren Mitarbeiter ihre Konzentration dank der mobilen Spracherkennung nicht von Tätigkeiten wie dem Heben von Gegenständen abwenden mussten. Ein Wachstumsmarkt sei auch das Gesundheitswesen und hier vor allem die Altenpflege. Bei gleich bleibenden Budgets müssten immer mehr alte Menschen betreut werden.

Die von der Berliner Firma Aastra-Detewe entwickelte Sprachtechnologie soll Pflegedokumentationen in der stationären Altenhilfe einfacher, schneller und besser machen: „So ist eine Nachtschwester für viele Bereiche und Bewohner zuständig und kann nicht alle Akten ständig bei sich tragen. Die Spracherfassung über das mobile Telefon vereinfacht die Dokumentation, sichert die Qualität und spart nebenbei noch Zeit“, erklärt Andreas Latzel, Deutschlandchef der Aastra-Gruppe. Aastra-DeTeWe kombiniere interaktive Anwendungen auf DECT-Mobiltelefonen mit einem speziell von Pflegewissenschaftlern angepassten Sprachportal. So werden alle Eingaben in Echtzeit überprüft und direkt in einer elektronischen Patienten-Akte abgelegt. Bei einem Pflegeheim mit etwa 100 Mitarbeitern und einer durchschnittlichen Fluktuation setzt Aastra-DeTeWe auf Sprachportale. Bei ihnen können interaktive Sprachdialoge zusammengestellt werden, um automatisiert mittels Sprache zu navigieren.

„Die Prognosen der Marktforscher und Branchenvertreter spiegeln die aktuelle Entwicklungsdynamik wider. Dabei zeichnen sich drei Trends ab, die getrennt zu betrachten sind. Erstens ist die Endgeräte-Bedienung per Sprachbefehl im Auto stark im Kommen und wird die Akzeptanz von Spracherkennung in vielen anderen Anwendungsgebieten positiv beeinflussen. So bietet Navigon die Spracheingabe von Navigationszielen mit einem Satz in ihren Highend-Versionen ihrer Navigationssysteme an. Die großen Autokonzerne werden hier nachziehen“, erklärt Bernhard Steimel, Sprecher der Voice Days plus. Allerdings könne es noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die Technik für alle Fahrzeugklassen verfügbar ist. „Zweitens gibt es vielversprechende Ansätze, Sprachsteuerung bei Smart Phones im Zusammenspiel mit anderen Eingabe- und Ausgabemodi einzusetzen. Ein gutes Beispiel ist die mobile Internetsuche ‚Google Mobile App’ für das iPhone. Innovationsmotor ist hier die rasant wachsende Entwickler-Community für den App Store von Apple“, so Steimel.

Als dritten Faktor sieht er die intelligente Verknüpfung von mobilen Applikationen und Sprachcomputern im Call Center-Umfeld. „Das Handy wird hier zu einem Serviceterminal, wo man ähnlich wie am Bankautomat seinen Kontostand abfragt oder eine Buchung vornimmt. Bei komplexeren Transaktionen kann jederzeit eine Telefon-Verbindung mit einem Service-Mitarbeiter aufgebaut werden; das intelligente Sprachsysteme übergibt alle Eingaben an dessen Arbeitsplatz“, erläutert Steimel. Auf den Voice Days plus in Nürnberg werden T-Mobile und Vodafone erste Prototypen im Praxisforum „Mobile Service“ am 7. Oktober vorstellen.

Dialogmanagement-System
Dialogmanagement-System
Bei der Sprachsteuerung für die mobile Internetnutzung steckt man allerdings noch in den Kinderschuhen. Das gilt vor allen Dingen für die entsprechenden Dienste der Suchmaschinenanbieter. Ein intelligentes Dialogmagement ist noch nicht möglich, um wirklich von virtuellen und persönlichen Assistenten zu sprechen: „Der Dialog-Manager agiert als zentrale Stelle im System, interpretiert jede Anfrage und leitet diese zur Verarbeitung an die übrigen Module weiter. Er entscheidet, ob und wie eine Frage gestellt wird und wie eingehende Fragen beantwortet werden. Diese auf Künstlicher Intelligenz beruhende Komponente enthält dynamische Strategien, die abhängig von der jeweiligen Situation aufgerufen werden können“, erklärt Lupo Pape, Geschäftsführer von SemanticEdge in Berlin. So könne man einen Flug nach London buchen, dann nach den Temperaturen fragen und nach Erhalt der Antwort sich wieder der Flugbuchung zuwenden. Regelbasierte und heuristische „wenn….dann“-Abfragen machten es möglich, dem Kunden auch komplexe Informationen mitzuteilen: „Für den angegebenen Preis stehen nur zwei Drucker zur Verfügung, aber für einen Aufpreis von nur 50 Euro kann ich Ihnen vier weitere Drucker anbieten, die schneller und besser sind“.

Antizyklisch agieren: Harvey Nash-Chef Nadolski weitet Geschäft aus

Harvey Nash-Deutschlandchef Udo Nadolski
Harvey Nash-Deutschlandchef Udo Nadolski
Harvey Nash-Chef Udo Nadolski hatte schon im November 2008 eindrücklich davor gewarnt, wegen der Krisenberichterstattung mit Schockstarre zu reagieren und Investitionen zu stoppen: „Die wirtschaftliche Dynamik ist nicht nur abhängig von äußeren Faktoren wie Steuerlast oder Arbeitsgesetzen, sondern in hohem Maß auch von Psychologie. Für die Konjunkturentwicklung ist es relevant, wie es zu gleichgerichteten Verhaltensweisen der Bevölkerung bei jenen Faktoren kommt, die Expansion und Rezession beeinflussen; denn erst der Gleichschritt erzeugt die Durchschlagskraft, verstärkt die Wirkung so sehr, dass der Konjunkturverlauf einen schicksalhaften Rang erhält. Als Ursache ist ein sozialpsychologischer Faktor herausgearbeitet worden – Ansteckung. Sie wird ausgelöst durch übereinstimmende Motive der Wirtschaftsakteure, gemeinsame, unter bestimmten Umständen erweckte Vorstellungen, Nachahmung, Übertragung von Gefühlen und überspringende Stimmung…Deshalb sollten wir uns in der Realwirtschaft vom Chorheulen der Wölfe verabschieden und antizyklisch agieren. Investieren, konsumieren, Firmen gründen, zukunftsfähige Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Die wirtschaftliche Prosperität ist abhängig von der Summe der Einzelentscheidungen“, so die Ausführung von Nadolski im vergangenen Jahr. Nach einem Bericht der Nürnberger Zeitung (NZ) lässt er jetzt auch Taten folgen. Mit der Übernahme des Mobilfunk-Teams von Alcatel-Lucent habe Harvey Nash ein attraktives Geschäftsfeld in der Hand. „Nash hat den Mobilfunk-Bereich mit fast allen Mitarbeitern übernommen. Denen wurde der Wechsel zum neuen Arbeitgeber vom bisherigen kräftig versüßt. Für eineinhalb Jahre bekommen die Mitarbeiter einen Bonus, der das Gehalt praktisch verdoppelt. Und: Nash wickelt nicht ab, sondern baut den Standort nach Aussagen von Nadolski aus: Seit Oktober wurden rund 20 Arbeitsplätze geschaffen. Zusätzlich sind 50 Externe beschäftigt“, so die NZ.

Zielgröße für Nürnberg seien 250 Beschäftigte, die von etwa 100 Spezialisten in einem Test- und Entwicklungszentrum in Vietnam unterstützt werden sollen. In Nürnberg habe man ein hochqualifiziertes Entwicklungsteam mit 170 Ingenieuren« in einem Marktsegment übernommen, in dem Ingenieursmangel herrsche. Alles Fachleute für sogenannte „embedded software“, also „für hardware-nahe Programmierung“. Dieses Know-how sei auch abseits des bisherigen Schwerpunkts Kommunikationstechnik heiß begehrt. Es werde praktisch überall gebraucht, etwa in der Medizin, Luftfahrt oder Verkehr. Potenzielle Kunden seien Siemens und Nokia sowie asiatische Anbieter. Einen ersten Auftrag der schwedischen Firma Ericsson habe Nadolski schon eingefahren. Ein großer Vorteil sei das hochmoderne Funknetz in Nürnberg. „Bei uns lassen sich neue Anwendungen, wie zum Beispiel Kommunikationsfunktionen im Auto oder neue Handy-Familien, inklusive des Netzwerkes komplett simulieren. Das kann kein kommerzieller Anbieter“, so Nadolski gegenüber der NZ.

Potenziale biete beispielsweise die neue Technologie Long Term Evolution (LTE) oder 4G, also die vierte Mobilfunk-Generation. Das konnte man an der Ankündigung von Verizon ablesen, dem größten US-Mobilfunkanbieter, sein Netzwerk in den nächsten Jahren auf LTE umzustellen. Mobilfunk-Experte Dirk Zetzsche von der Harvey Nash-Tochter Nash Technologiesgeht davon aus, dass vor allen Dingen die Länder der westlichen Hemisphäre auf die LTE-Technologie setzen werden. Sein Unternehmen betreibe in Nürnberg bereits ein eigenes Netz für Feldtests der Netzbetreiber.

Generell werde der Trend zu vernetzten Welten für einen wirtschaftlichen Schub sorgen.
Davon geht auch die Studie „IT-Industrie 2020“ von A.T. Kearney aus. Zu den besonders wachstumsstarken IT-Sektoren zählt das Beratungsunternehmen die sogenannten Embedded Systems – IT-Komponenten, die in andere Produkte wie etwa Automobile oder Industrieanlagen integriert sind -, sowie Softwaresysteme. Beide Sektoren sollen bis 2020 um 8,5 beziehungsweise 6,2 Prozent pro Jahr wachsen – und dabei als Nachbrenner für die Gesamtwirtschaft fungieren.

Jammernde Industriekapitalisten und der Staat als Rettungsengel: Konjunkturpakete in Zeiten des Aberglaubens

Das öffentliche Schauspiel der hochkochenden Wirtschaftskrise verläuft nach Ansicht von brandeins-Redakteur Wolf Lotter zwischen Zähneklappern und nach Mutti rufen. Im Zentrum stehe die Gier nach Staatszuschüssen, um die guten alten Zeiten des Industriekapitalismus ins 21. Jahrhundert zu retten. Erkennbar sei bei den Konzernmanagern eine Erschütterung der Psyche: „Die Unfähigkeit, sich seiner eigenen Fehler bewusst zu werden, kostet mehr als die Milliarden, die von den Verbündeten der Manager, den Politikern, verteilt werden. Ein Popanz wird aufgebaut, Alarmismus gepredigt, statt nach Ideen und Lösungen zu suchen“, kritisiert Lotter in der Einleitung des Schwerpunktthemas „Unternehmer“ der März-Ausgabe von brandeins.