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Und kannst Du Ängste schüren, verlange gleich Gebühren: Bonn, Google Street View und die Behinderung professioneller Bildberichterstattung

Nach mehrheitlichem Ratsbeschluss und einer entsprechenden Dringlichkeitsentscheidung hat Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch die Änderung der Sondernutzungssatzung unterzeichnet, nach der Kamerafahrten für “Google-Street-View” ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Unter http://www.bonn.de weist die Stadt außerdem auf das Widerspruchsrecht der Bürger hin. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Stadtdirektor Volker Kregel: “Auch mit Blick auf die aktuellen skandalösen Vorgänge um Google verbitte ich mir zurzeit Befahrungen in Bonn”. Zudem fordert Kregel den Bund auf, ganz kurzfristig klare datenschutzrechtliche Regelungen zu Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Soweit die Presseverlautbarung der Stadt.

Die Pressesprecherin konnte mir allerdings nicht sagen, wie viele “Ergänzungskilometer” Google noch abfahren muss und wie hoch die Gebühreneinnahmen ausfallen werden. Auch konnte sie mir nicht erläutern, ob denn diese Regelung generell für kommerzielle Bildaufnahmen gilt. Denn auch in meiner Bildberichterstattung kommt es vor, dass ich Straßenzüge in Bonn aufnehme. Wo ist der Unterschied zu Google? Auch der Hinweis auf die jüngsten Enthüllungen zum Datenskandal von Google kann wohl nicht der Grund für eine Satzungsänderung sein. Hier wird durch die kalte Küche ein neuer Paragraf zur Gebührenabzocke ins Amtsblatt gehoben, um die Kassen klingeln zu lassen. Und das sich die Satzungsänderung aus rechtlichen Gründen nicht nur gegen Google richten kann, belegt der konkrete Beschluss des Rates der Stadt Bonn, der mittlerweile im Amtsblatt erschienen und somit gültig ist:

Amtsblatt_Nr_18_aus_2010[1]
An § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgender Satz 3 angehangen:
Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden.

An den Gebührentarif zur Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgende Tarif-Nr. 24 angehangen:

Art der Sondernutzung: Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen/fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung
Bemessungseinheit: Angefangener Kilometer Gemeindestraße.

Gebühr: 20,00 Euro je angef. Km. Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden.

Artikel III
Die vorstehende Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bonn, den 17. Mai 2010
Nimptsch
Oberbürgermeister

Soweit die Bekanntmachung.
Ich halte das schlichtweg für einen Treppenwitz. Es wundert mich nicht, dass die Stadt Bonn hier den Trendsetter und Trittbrettfahrer spielt, in einer Zeit, wo sich Google aus berechtigten Gründen kritische Fragen gefallen lassen muss. Auch bei der Knöllchen-Jagd spielt die Bundesstadt eine unrühmliche Rolle, wie ich mehrfach berichtet habe.

Zur Erinnerung: Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kassen der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit“. Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach Auffassung nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, so Mirbach.

Bei der Änderung der Satzung geht es nicht um das skandalöse Absaugen von WLAN-Anschlüssen und E-Mail-Daten, wie es der Stadtdirektor in der Pressemitteilung insinuierte. Es geht um die fotografische Darstellung der Straßenzüge – also um das Kernprojekt von Google. Und wo ist der Unterschied zu einem Journalisten, der ebenfalls aus kommerziellen Gründen öffentliches Straßenland aufnimmt, wie ich es heute Vormittag getan habe – siehe Bild oben. Die Ahnungslosigkeit der von mir befragten Pressesprecherin spricht Bände. Das Verhalten der Stadthäuptlinge ist anmaßend. Ich habe niemanden das Mandat erteilt, für mich das Kindermädchen zu spielen. Die bestehende Rechtslage gibt eine ausreichende Grundlage für eine Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Ich halte das Vorgehen der Stadt schlichtweg für rechtswidrig. Ähnlich sehen es wohl die Juristen des Städte- und Gemeindebundes. Nach dem Datenschutzskandal von Google entwickelt sich nun ein Gebührenskandal der Kommunen (Bonn wird kein Einzelfall bleiben, die Stadt Köln wird wohl heute nachziehen).

Wer den Gebührenabzockern nicht auf den Leim gehen will, sollte bei der Facebook-Initiative mitmachen: Pro Google StreetView

Hier geht es zum Blog.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

13 Kommentare zu "Und kannst Du Ängste schüren, verlange gleich Gebühren: Bonn, Google Street View und die Behinderung professioneller Bildberichterstattung"

  1. Satzung ist offenkundig rechtswidrig, da verwaltungsgerichtlich bereits festgestellt wurde, dass keine Sondernutzung vorliegt:

    http://archiv.twoday.net/stories/6345491/

    Gut, dass es ein paar Journalisten gibt, die kühlen Kopf behalten.

  2. Rheinländer | 20. Mai 2010 um 18:07 Uhr |

    Geradezu antidemokratisch geht es aktuell in der “Bundesstadt Bonn” zu.

    Vor einigen Wochen wollte die Stadtverwaltung unter Führung des neuen SPD OB Nimptsch die lokale Tagespresse mundtot machen. Hintergrund ist die Berichterstattung des Mediums um einen der größten nationalen Bauskandale, das World Conference Center Bonn. Der Versuch misslang kläglich weil die Redaktion für ihre Berichterstattung mit dem “Wächterpreis” ausgezeichnet wurde.

    Gestern toppte die Bonner Stadtverwaltung ihr antidemokratisches Verhalten und erstattete Anzeige gegen einen “anonymen” Blogger sowie den “Verantwortlichen” des Bonner Presseblogs http://www.bonner-presseblog.de. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines “illegalen” Mitschnitts einer nicht-öffentlichen Ratssitzung. Titel: SGB „Forschungs – Abteilungsleiter“ leimt Bürgerausschuss

    Es wird Zeit das die Bürger das Ruder wieder selbst in die Hand nehmen!

    Der Rheinländer sagt: Dat sin er villleich Verhäldnisse!

  3. Das wundert mich nicht. Die mächtigste Verwaltungsstelle in Bonn ist das Ordnungsamt. Da erlebt man unterirdische Dinge.

  4. Lieber Herr Dr. Graf, was kann man denn als Bonner Bürger gegen die Satzungsänderung unternehmen?

  5. Das ist ja unglaublich. Danke für den Artikel. Wehret den Anfängen…

    Bitte auf dem Laufenden dazu halten.

  6. Jeder kann zB die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Überprüfung der Satzung bitten …

    Und Verwaltungsgerichtsklage geht natürlich auch, ist nicht so entsetzlich teuer, wenn man ein bißchen sammelt.

    In Gelsenkirchen sah das Rechtsamt keine Möglichkeit, über Sondernutzungsgebühren Google Einhalt zu gebieten – man könnte eine Stellungnahme von dort einholen und den Bonner Politikern unter die Nase reiben.

    Ich denke aber, Google und andere werden sich von der Satzung überhaupt nicht beeindrucken lassen.

    Bonner BürgerInnen sollten nun schon anfangen, “umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden.”

    Noch gibt es keine Website für die Lücken-Bilder, die Jens Best organisiert:
    http://www.doodle.com/2ur4ifhm5467puxz

    Aber man kann sie unter freier Lizenz z.B. auf Flickr oder Wikimedia Commons hochladen oder ne eigene Bonner Website aufmachen.

    Und dann wird man ja sehen, ob ein Gebührenbescheid kommt …

  7. Diese Gebührensatzung wird wohl kaum einer juristischen Prüfung standhalten. Ein Indiz evidenter Verfassungswidrigkeit ist allein der dringende Verdacht, dass es sich hierbei offensichtlich um eine lex google handelt, was bedeutet, dass diese Verordnung geschaffenworden ist, um einen Einzelfall zu regeln. Derartige Gesetze jedenfalls sind vom Grundgesetz verboten.

    Gebühren darf die Gemeinde im übrigen dann für eine Strßennutzung erheben, wenn die Nutzung zu Einschränkungen des normalen Verkehrs führt oder der Gemeinde dadurch – ach indirekt – Kosten entstehen. Beides trifft auf den Service von ggogle nicht zu. Dieser wird sogar kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Viele weitere Argumente intendieren die Rechtswidrigkeit: Die Höhe der gebühr von 20 Euro für einen Kilometer bedarf der Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit.

  8. vielen Dank für die juristischen Kommentare und Ratschläge. Ich werde gleich mal in Gelsenkirchen nachfragen und mir Informationen einholen. So langsam wird das Ganze interessant.

  9. Hier ist noch eine weitere Quelle für die Bonner Stadtverwaltung zur juristischen Nachhilfe: Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Deutschland

  10. Bravo, Herr Bürgermeister!

  11. Mehrwürdiges Demokratieverständnis. Ich brauche diesen Kindermädchen-Staat nun wirklich nicht. Billiger und durchsichtiger Populismus.

  12. “Noch gibt es keine Website für die Lücken-Bilder, die Jens Best organisiert:”
    @Dr. Klaus Graf: Doch, gibt es: http://www.time-o-rama.com
    Jedes Foto kann auf die Hausnummer genau verortet werden.

  13. Interessanter Einwurf von GA-Leserin Ursula Kunz: Sie weist darauf hin, dass auch andere den Blick aufs Eigenheim ermöglichen. So etwa die Deutsche Telekom auf http://www.dastelefonbuch.de, wo nach der Adresssuche diese auf Wunsch aus der Vogelperspektive gezeigt wird.

    Schon seit gut anderthalb Jahren lässt sich Bonn sogar per Video erkunden: Eine Kölner Immobilienfirma stellt ihren Service unter Weitere Informationen unter http://www.e-rent.de/prima-facie-bonn.htm zur Verfügung.

    Befürworter solcher Dienste freuen sich, dass sie in Sekundenschnelle Sehenswürdigkeiten, Kneipen oder Tankstellen im Internet finden und wollen nicht, dass die Stadt Google das Leben schwer macht. Manche Familie kann sich eine Urlaubsplanung ohne Satellitenfotos kaum noch vorstellen.

    Da wird vor der Reise nachgeschaut, ob Pool und Strand vom Hotel auf Mallorca wirklich so traumhaft liegen, wie versprochen. Siehe auch: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=739539

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