Der verpixelte Kindermädchenstaat

Jeff Jarvis ist zurecht über die Anti-Street-View-Hysterie empört. „Deutschland, Du hast Deine Städte entweiht. Du hast die Zahl Deiner öffentlichen Orte verringert und sie entwertet. Du hast Deine Öffentlichkeit beraubt. Und Du hast einen gefährlichen Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen“, so Jarvis in einem Beitrag für Zeit online. Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einem digitalen und einem realen Rundgang durch eine Stadt? Ich laufe jeden Tag an einer Vielzahl von Häusern vorbei, kann mir die Vorgärten und auch die Architektur anschauen. Wer das verhindern möchte, könnte sich neben der digitalen Verpixelung ja noch eine Plastikfolie über das Haus ziehen, wie man sie von Toilettenfenstern kennt. Da kommt man dann ästhetisch auf eine Außenwirkung, über die sich Jarvis aus gutem Grund ärgert.

Woher kommt also dieser deutsche Verpixelungssonderweg? Jarvis hat die Klage gehört, dass Google mit seinen Bemühungen, das Straßennetz zu kartieren und zu fotografieren, nur Geld verdienen will. „Dabei fotografiert auch die deutsche Regierung das Land und verkauft die Daten (wie der Bundesinnenminister mir via Videobotschaft mitgeteilt hat, gs). Telefonbuch.de von T-Mobile listet nicht nur Namen und Telefonnummern der Bürger auf, sondern es zeigt auch Luftaufnahmen ihrer Häuser und Höfe – aus vier verschiedenen Perspektiven. Sightwalk.de tut dasselbe wie Google Street View. Wer protestiert dagegen? Liegt es daran, dass Google ein amerikanisches Unternehmen ist? Ich hoffe nicht“, schreibt Jarvis.

Vielleicht liegt es auch daran, dass es für die politischen Jägerzaun-Rebellen in Deutschland so schön risikolos ist, sich mit einem amerikanischen Technologie-Unternehmen anzulegen, um der Internetwelt zu zeigen, dass es man als Staat handlungsfähig bleibt. Können wir aber mit dieser Mentalität innovative Web-Technologien entwickeln, nutzen und veredeln? Wohl kaum. Wir können uns diese deppenhafte Rückwärtsgewandtheit einfach nicht mehr leisten. Aus Angst vor dem Unbekannten verschwenden unsere politischen Meinungsführer zuviel Energie, um jede Neuheit mit den Denkmustern von vorgestern abzuwehren. Als Beispiel benennt Jarvis die vorauseilende Ablehnung der staatlichen Hüter der Privatsphäre bei der Kombination von Geotechnologie und Gesichtserkennung.

„Aber womöglich können solche Technologien genutzt werden, um nach Katastrophen wie Katrina oder dem Erdbeben in Haiti Menschen wieder zu finden. Wie kann ein Politiker so voreilig verfügen, wie neue Technologien nicht genutzt werden dürfen“, fragt sich Jarvis. Und verdammt noch mal, wenn ich das als Privatperson nutzen möchte, brauche keine behördlichen Kindermädchen, die mir vorschreiben, was für mich gut oder schlecht sei. Wo fängt die fürsorgliche Umarmung des Staates an und wo hört sie auf? Offenbar halten Politiker wie Ilse Aigner die Bürger für Volltrottel, der ohne Anweisungen, Verbote und gesetzlichen Regeln in sein Verderben stolpert. Das Ganze ist ein rabulistischer Trick des Staates.

Mit den inflationären Präventionsmaßnahmen erteilt sich der Kindermädchen-Staat eine Blankovollmacht für Eingriffe ins Privatleben. Egal, ob es um Datenschutz, Rauchverbote, Ernährung, Energieverbrauch oder Bildung geht. Vielleicht bin ich schon ein Opfer der Social Media-Sucht und muss daher vor mir selber beschützt werden. Dann kommt die Ilse und sagt, wie ich das Internet gefälligst zu nutzen habe (bei den Netzsperren schwingt diese Geisteshaltung doch schon mit). Und die Probleme gehen niemals aus, um neue Regeln zu schaffen.

„Es können laufend neue hinzudefiniert werden. Irgendwann gehört jeder zu einer Problemgruppe. Was ist mit den Fernsehsüchtigen, den Autosüchtigen, den Kaufsüchtigen? Verdienen sie nicht ebenso Zuwendung, Beratung und Hilfe wie Raucher und Übergewichtige? Seit neuestem soll sogar die Raffgier, die sich in exzessiven Gehältern mancher Manager manifestiert, staatlich reguliert werden“, schreiben Dirk Maxeiner und Michael Miersch in dem Merkur-Sonderheft „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen – Über Freiheit und Paternalismus“.

Die Tendenz, Deutschland (und die EU) in einen Kindergarten zu verwandeln, „greift die Fähigkeit des Einzelnen an, Situationen richtig einzuschätzen und sich dementsprechend zu verhalten“, kritisiert die Schriftstellerin Thea Dorn. Das fängt bei der Beleuchtung meiner vier Wände an (Glühbirnen-Verbot – die kaufe ich allerdings weiter in Bosnien ein, hähä) und hört bei Sondersteuern auf, um den Konsum von Schokolade, Eis und süßer Limonade fiskalisch zu bestrafen. Immanuel Kant, so Maxeiner und Miersch, konnte von den Begründungsmöglichkeiten eines autoritären Fürsorgestaates noch nichts ahnen, aber den menschlichen Hang, sich vermeintlich höherer Einsicht zu beugen sah er klar: „Es ist so bequem unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger (oder Datenschützer, gs), der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurtheilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nöthig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen.“ Typisch deutsch, ach nee, in Brüssel ist es ja ähnlich.

Man kann den Street View-Dienst aber auch ganz anders sehen:

Einmal verpixelt, immer verpixelt!

Nun ist es bald soweit. Google steht kurz davor, Street View-Bilder für die 20 größten deutschen Städte einzuführen. „Für diese Städte haben wir die Anzahl an Haushalten gezählt, die ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich machen lassen wollen. Insgesamt gibt es in diesen Städten 8.458.084 Haushalte (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder), erhalten haben wir 244.237 Anträge. Das entspricht 2,89 Prozent der Haushalte. Zwei von drei Anträgen wurden dabei über unser Online-Tool eingereicht“, teilt Google mit.

Und das Schöne an der Verpixelung ist ja, dass man sie nicht mehr rückgängig machen kann. Da bleibt uns bei der 3D-Ansicht doch einiges erspart. Die Häuser von Westerwelle, Aigner und Konsorten muss man sich nicht unbedingt ansehen. Hoffentlich hat der Bonner Oberbürgermeister für alle hässlichen Gebäude der Stadt auch Verpixelungsanträge gestellt: Stadthaus, Fußgängerzone, Bonner Loch, Hauptbahnhof etc. Das will ich nicht sehen im Netz.

Was von der gesamten Hysterie nun übrig geblieben ist, sind schlappe 2,89 Prozent, die sich gegen Google Street View ausgesprochen haben. Das ist aber ein laues Lüftchen Frau Aigner.

Torsten Krauel hat übrigens in einem Kommentar für Welt kompakt die Scheinheiligkeit der Debatte auf den Punkt gebracht. Wer sich über Google aufregt, sollte sich auch mit den staatlichen Übergriffen auseinandersetzen. Das ist nicht weniger harmlos, nur weil es vom Staat ausgeht – ganz im Gegenteil. So sollten sich Westerwelle und Aigner beispielsweise über die GEZ aufregen. „Von Staats wegen Bürger jagen, um Zwangsgebühren für ein TV-Programm einzutreiben, von dessen Gestaltung die Bürger ausgeschlossen sind? Einschließlich der Pflicht, Wohnungen für die GEZ zu öffnen? (Häufig sind es ja private Drückerkolonnen Dienstleister, die diesen schmierigen Job für den Staat erledigen, gs). Selbst dann, wenn man die Programme gar nicht sehen möchte? In Amerika wäre das ein Grund zur Revolte. Wer bei uns dagegen protestiert, bekommt es mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Der in Deutschland nicht von den Bürgern gewählt, sondern von denselben Parteien ernannt wird, die auch den Sender kontrollieren. Wäre es nicht ein Schutz der Privatsphäre, sich auch bei der GEZ auf Knopfdruck abmelden zu dürfen, wie Google es bei Street View gestattet“, fragt sich Krauel. So etwas geht in Deutschland eben nicht automatisch, in einem Land, in dem es eine unbefristete Untersuchungshaft ohne Anklage gibt, in dem staatliche Behörden jederzeit private Konten einsehen dürfen und ansonsten höchst zurückhaltend mit Informationen sind – siehe Stuttgart 21. Da kommt doch Google gerade recht als Prügelknabe für die Polit-Apparatschicks.

Street View-Einspruchsfrist läuft ab – Wie steht es mit den Einspruchsmöglichkeiten bei staatlichen Geodaten?

Um Mitternacht läuft die Einspruchsfrist gegen die Erfassung in Googles Street-View-Dienst für die Bewohner der 20 größten Städte Deutschlands ab. Nach einem Bericht von Spiegel Online sieht die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner großzügiger Weise keine Notwendigkeit mehr für Gesetze gegen solche Dienste: Die Wirtschaft solle das selbst regeln. Etwas anders sieht es der Hardliner Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg. Er hält die Pläne der Bundesregierung zum Datenschutz bei Geodiensten für nicht ausreichend. Der „Berliner Zeitung“ sagte er: „Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht aus. Der Staat darf nicht nur Eckpunkte vorgeben, er muss klare Regeln aufstellen und durchsetzen.“ Gut gebrüll, Caspar. Gelten diese Regeln dann auch für den Staat?

Welche Einspruchsmöglichkeiten sind beispielsweise den Bürgern in NRW eingeräumt worden beim Geodaten-Projekt des Instituts für Geodäsie und Geoinformation der Universität Bonn? Hier wurden flächendeckend dreidimensionale Geodaten über Geländebeschaffenheit, Gebäude, Straßen und Schienen aufgenommen. Auftraggeber des Projekts war das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Informiert wurde ich über diese Geschichte nicht.

Was ist denn beispielsweise hier für die Stadt Bonn geplant? Ist irgendwie noch im Aufbau, sieht aber auch für eine 3-D-Darstellung der Stadt aus?

Was leistet der Geoserver?

Der Pressestelle des NRW-Umweltministeriums habe ich jetzt jedenfalls auch ein paar Fragen gestellt.

….nach Informationen der Uni Bonn, ist das Bundesland NRW komplett in 3D erfasst worden. Siehe: http://ichsagmal.com/2010/10/06/staatliches-google-street-view-projekt-hoch-drei-nrw-in-3d/. Auftraggeber war das Umweltministerium.
Hatten die Bürger Einspruchsmöglichkeiten bei diesem Projekt? Und wenn nein, welche Möglichkeiten haben NRW-Bürger, sich gegen die Darstellung ihrer Gebäude oder Grundstück zu wehren? Gibt es eine Möglichkeit zur Verpixelung wie bei Google Street View?

Über eine kurzfristige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.

Mal schauen, ob die Antworten ähnlich ausweichend ausfallen wie beim Bundesinnenminister und der Stadt Bonn.

Staatliches Google Street View-Projekt hoch drei: NRW in 3D

Dirk Schumacher vom Bonner Presseblog hat mich gerade auf eine Pressemitteilung der Uni Bonn aufmerksam gemacht, die bereits im April veröffentlicht wurde.

Hier der vollständige Text: Nordrhein-Westfalen gibt es im Internet jetzt auch in „3D“: Erstmals stellt das Land flächendeckende dreidimensionale Geodaten über Geländebeschaffenheit, Gebäude, Straßen und Schienen im Internet bereit. Die Webdienste für das neue Angebot wurden unter Leitung des Instituts für Geodäsie und Geoinformation der Universität Bonn aufgebaut. Auftraggeber des Projekts war das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, das diese Dienste erstmals eingesetzt hat, um Daten verschiedener Landesbehörden für die Lärmkartierung gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie in einem einheitlichen Modell zusammenzuführen und zu nutzen.

Die für die Umgebungslärmkartierung aufgebaute Service-Architektur ist laut Projektleiterin Angela Czerwinski der erste großflächige Anwendungsfall für eine komplexe 3D-Geodateninfrastruktur in Europa. Professor Dr. Lutz Plümer ergänzt: „Die bedeutendste Neuerung ist, dass erstmals landesweite 3D-Geodaten über einheitliche Standards bereitgestellt werden.“ Alle Daten der Web-Services seien in einem einheitlichen Datenformat verfügbar, das auf dem Geodatenstandard CityGML beruht, der am Institut für Geodäsie und Geoinformation entwickelt wurde. Daten können so leicht in andere Systeme übertragen werden. Die bereitgestellten 3D-Geodaten sind außerdem langfristig einsetzbar und aktualisierbar.

Erstes Einsatzgebiet der dreidimensionalen NRW-Geodaten ist die Kartierung von Umgebungslärm gemäß der neuen EG-Umgebungslärmrichtlinie. Diese EG-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten die Lärmbelastung in Ballungsräumen und für besonders laute Straßen, Schienen und Flughäfen zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Auf dieser Grundlage sind anschließend Aktionspläne zu erarbeiten. In Nordrhein-Westfalen erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW die Lärmkarten außerhalb der Ballungsräume. Das Landesamt führt hierzu komplexe Lärmausbreitungsrechnungen durch auf der Grundlage von Geometrie und Sachdaten, die das Landesvermessungsamt NRW und der Landesbetrieb Straßenbau NRW beim Landesamt für Daten und Statistik NRW bereitstellen.

Die Lärmkartierung ist die Pilotanwendung, um Datenströme verschiedener Stellen über Dateninfrastrukturen abzuwickeln. Dies spart Kosten bei der Datenbeschaffung und -integration und führt gleichzeitig zu einer flexiblen und zukünftig erweiterbaren Lösung. Hierfür haben die Bonner Geowissenschaftler nun die Grundlage geschaffen.

Die nun verfügbaren Lärmdaten liefern nicht nur Behörden wichtige Informationen über die Lärmbelastung. So können auch Häuslebauer und Immobilienkäufer bequem über das Internet auf Lärmdaten zugreifen; die Datendienste liefern ihnen wertvolle Informationen und Entscheidungshilfen.

Die dreidimensionalen Geodaten können in Zukunft auch für andere Bereiche genutzt werden: So könnten sie schon bald zur Hochwasser-Simulation dienen und den Kommunen bei der Aufstellung von Katastrophenschutz-Plänen helfen. Auch Stadt- und Straßenplaner werden künftig auf die zentralen Daten zugreifen können, wenn es um die Verringerung der Belastung mit Abgasen und Feinstaub geht, die Führung von Verkehrsströmen und die Planung neuer Wohn- und Gewerbegebiete. Für das Ruhrgebiet wurden die Daten bereits für die Erstellung einer Übersicht Luft belastender Stoffe an Straßen genutzt. In der Telekommunikation werden 3D-Geodaten schon heute zur Optimierung der Mobilfunknetze eingesetzt. Ende der Pressemitteilung.

Es stehen dem Staat also Geodaten über Geländebeschaffenheit, Gebäude, Straßen und Schienen im Internet zur Verfügung. Wo bitte ist der Unterschied zum Google Street View-Projekt? Der einzige Unterschied ist wohl die mangelhafte Transparenz des NRW-Projektes. Da wurde doch überhaupt nicht groß in der Öffentlichkeit diskutiert, geschweige denn Musterbriefe zum Widerspruch an Hausbesitzer in NRW geschickt, wie es der Bonner Oberbürgermeister praktiziert hat.

Der Staat als Datensammler und Datenhändler – Werden die Bürger korrekt informiert?

Der Staat sammelt nicht nur kräftig Daten seiner Bürger. Er verkauft sie auch noch. Das berichtet Golem unter Berufung auf die ZDF-Sendung Wiso.

„Es kommt schon vor, dass mit einer Anfrage 1.000 Adressen vermittelt werden“, so Klaudia Zurth, Abteilungsleiterin im Bürgeramt Berlin, gegenüber Wiso.

Der Zugriff auf die Bürgerdaten sei gebührenpflichtig, die Preise sind bundesweit uneinheitlich: „Das Bürgeramt Berlin kassiert fünf Euro pro Adresse, in München liegt der Preis pro Adressdatensatz bei 15 Euro. Der Eintrag in das amtliche öffentliche Verzeichnis unterliegt in Deutschland der Meldepflicht und beinhaltet Namen, Staatsangehörigkeit, Religionsgemeinschaft, gegenwärtige und frühere Adresse, Familienstand und Kinder“, berichtet Golem.

Bundesdatenschützer Peter Schaar hat gegenüber Wiso den Handel mit Bürgerdaten kritisiert: „Im Internetzeitalter hat das eine neue Qualität gewonnen. Diese Daten werden verwendet, um Profile zu aktualisieren, um den Adresshandel gegebenenfalls noch effizienter und noch ertragreicher zu gestalten.“ Das Bundesinnenministerium kündigte gegenüber Wiso an, zu prüfen, ob Melderegisterauskünfte „neu austariert werden müssen“.

Im Juni 2008 waren bereits durch ein Datenleck beim Behördensoftwarehersteller HSH Daten der Einwohnermeldeämter in 200 Kommunen über das Internet frei zugänglich. „Wer eine Mausbewegung über einen Link zu einer Demoversion einer Onlineauskunft machte, erhielt den voreingestellten Benutzernamen und das Passwort für die Datenbank. Wurden mit der Installation das Auslieferungspasswort und der Benutzername vom Betreiber nicht geändert, war es möglich, auf das Informationsregister zuzugreifen und Einwohnerdaten zu lesen“, führt Golem weiter aus.

In der Frage der Sammlung von Geodaten habe ich in der vergangenen Woche eine Antwort der Stadt Bonn erhalten.

Sehr geehrter Herr Sohn,

Ihre Frage nach dem Einsatz von Geodaten bei der Stadtverwaltung Bonn kann ich wie folgt beantworten:

Geodaten (Karten, Luftbilder, raumbezogene Informationen) stellen heute für die Kommunen wichtige Arbeitsgrundlagen bei der Erfüllung der gestellten Aufgaben dar. Bereiche wie Stadtplanung, Umweltschutz, Liegenschaftsverwaltung etc. kommen ohne Geodaten nicht aus.

Die Kommunen in NRW stützen sich hier im Wesentlichen auf die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens, deren Rechtsgrundlagen im Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) definiert sind. Hierzu gehören insbesondere die in Kooperation mit der Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln (GEObasisNRW) erstellten Ortophotokarten sowie das Automatisierte Liegenschaftskataster als öffentliches Register mit dem Nachweis aller Liegenschaften und Gebäude.

Diese Geobasisdaten werden in einer Vielzahl von Aufgaben der Verwaltung im Sinne des §1 Nr 4 des VermKatG NRW eingesetzt und mit Geodaten der einzelnen Fachbereiche zusammengeführt. Die Erteilung einer Baugenehmigung, die Verkehrssicherung eines Straßenbaumes, die Planungsvorarbeiten für einen Bebauungsplan oder auch die Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes nutzen die Geodaten. Kommunales Handeln wird hierdurch sicherer, effizienter und auch bürgerfreundlicher.

Ein Einsatz von Geodaten zur „Kontrolle“ der Bürger erfolgt in der Bundesstadt Bonn nicht. Die von Ihnen angesprochenen „Schwarzbauten“ stellten in Bonn in der Vergangenheit kein relevantes Problem dar. Die Überwachung der Bautätigkeit in Bonn erfolgt durch das Bauordnungsamt im Rahmen des Einsatzes der Baukontrolleure. Auf die Gebäudeeinmessungspflicht nach VermKatG NRW werden die Bauherren im Rahmen der Baugenehmigung hingewiesen und die Einhaltung als Folgevorgang der Baugenehmigung behandelt.

Als Bürgerservice stellt die Bundesstadt Bonn im Rahmen des städtischen Internetauftritts einen online-Stadtplan mit städtischen Informationen z.B. der Bereiche Planen-Bauen und Umweltschutz zur Verfügung (http://stadtplan.bonn.de). Hierüber werden auch Bürgerbeteiligungverfahren wie z.B. die bis zum 24.09.2010 gelaufene Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (http://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&Thema=Umweltschutz&Subthema=Lärm&Subsubthema=Bürgerbeteiligung&act=0) gestaltet.

Eine Einzel-Information der Bürger über die Erhebung und Nutzung von Geodaten erfolgte bisher nicht. Meist erfolgen Pressemitteilungen über einzelne Projekte. Nach dem Umweltinformationsgesetz sowie dem Geodatenzugangsgesetz Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden dazu gehalten, vorhandene Umweltinformationen über Mittel der elektronischen Kommunikation öffentlich zugänglich zu machen. Auf dieser Grundlage wurde z.B. das seit diesem Jahr bestehende Solardachkataster in das Internet-Angebot der Bundesstadt Bonn aufgenommen. Sofern Bürgerinnen und Bürger der Kennzeichnung der Dachflächen zur Eignung für Solaranlagen widersprechen, werden die entsprechenden Daten aus der Internet-Darstellung herausgenommen.

Gestatten Sie mir abschließend noch eine generelle Einschätzung. Moderne und effiziente Verwaltungen benötigen qualitativ hochwertige und aktuelle Geodaten in fast allen Bereichen. Die gesetzlichen Regelungen das Datenschutzes stellen hierbei den gesellschaftlichen Kompromiss zwischen dem Schutzbedürfnis des einzelnen Bürgers und den Notwendigkeiten der Gestaltung des Gemeinwesens dar. Von einer „Sammelwut“ der Kommunen kann keine Rede sein. Die Erhebung von Geodaten ist mit hohen Kosten verbunden, die die Kommune einzig vor dem Hintergrund der Effizienzsteigerung investieren kann. Der Schutz der Privatsphäre der Bürger hat hierbei einen hohen Stellenwert. Ende der Antwort Dr. Monika Hörig, Bundesstadt Bonn, Stellvertretende Pressesprecherin.

Interessant ist nun, dass die Stadt Bonn Bürger über die Erhebung von Geodaten nur über Pressemitteilungen informiert. Widerspruchsmöglichkeiten werden wohl nicht in Musterschreiben beworben, wie es der Bonner Oberbürgermeister im Fall von Google Street View gemacht hat. Auf Kosten des Steuerzahlers 🙁

Die Antwort schließt zudem nicht aus, dass personenbezogene Daten erfasst, anonymisiert und in Geomarketing-Systemen verarbeitet zum Einsatz kommen, zum Beispiel bei den Infas-Geodaten. Generell wächst bei mir der Eindruck, dass Erhebungen und Verarbeitungen von Geodaten stattfinden, die Bürger aber nicht offensiv informiert werden.

Was ist zum Beispiel mit dem Bonner Solarkataster? Das ist ein sehr praktisches Vertriebssystem für die Solarwirtschaft. Wurden die Hausbesitzer vorab informiert? Das kann ich mir nicht vorstellen. Wer in Bonn schon einschlägige Erfahrungen gesammelt hat mit dem Ordnungsamt oder anderen Behörden, kann sich bei mir gerne melden. E-Mail: gunnareriksohn@googlemail.com oder hier einen Kommentar posten.

Wo setzt denn nun die Stadt Bonn Geodaten ein? Die Pressestelle antwortet nicht :-(

Vor knapp zwei Wochen habe ich der Pressestelle (presseamt@bonn.de) der Stadt Bonn eine Mail geschickt, um in Erfahrung zu bringen, wo die Verwaltung bei der Überwachung von Bürgern Geodaten einsetzt. Hier die Anfrage:

Sehr geehrter Herr Frechen!
Zum Einsatz von Geodaten bei Google würde mich interessieren, auf welche Geodaten die Stadt Bonn bei der Kontrolle von Bürgern zurückgreift. Medienberichten zufolge ist der Staat der eifrigste Sammler von Geodaten. Die shz hat zu diesem Thema einen interessanten Beitrag veröffentlicht.
„Seit Jahren fliegen Flugzeuge – ausgerüstet mit hochauflösenden Kameras auch über Schleswig-Holstein und nehmen im Auftrag der Landesregierung jedes Detail in den Fokus. ‘Alle zwölf Monate wird so etwa ein Fünftel der Landesfläche erfasst’, bestätigt das Landesvermessungsamt in Kiel. Die Liegenschaftsbehörden nutzen Satellitenbilder, um ihre registrierten Gebäudevermessungen mit der Realität abzugleichen. Jeder schwarz gebaute oder nicht eingemessene Schuppen ist auf den Bildern zu identifizieren. Die Folge: In den vergangenen Monaten wurden massenhaft Gebührenbescheide verschickt„, so die shz.
Pionier dieser Überwachung vom Himmel aus war das Landwirtschaftsministerium, das Subventionsbetrug bei der Stilllegungsprämie mit Hilfe der Satellitenüberwachung verhindern wollte. „Inzwischen sind nicht nur die Liegenschaftsbehörden auf den Zug aufgesprungen. In Niedersachsen zum Beispiel wurden von einer Kommune Wärmebilder von allen Häusern erstellt, um deren Wärmeverluste zu erkennen. Andere Gemeinden berechnen die Regenwasserabgaben anhand der ‘von oben’ ermittelten versiegelten Grundstücksflächen“, schreibt die shz.
Wo setzt die Stadt Bonn Geodaten ein? Werden die Bürger im Einzelfall darüber informiert? Welche Einspruchsmöglichkeiten haben die Bürger?
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen. Ende der Mail.

Selbst der Bundesinnenminister hat mir schon auf meine Fragen geantwortet, wenn auch etwas unvollständig.

Hier gibt es das Filmchen in besserer Tonqualität.

Ich frage, der Bundesinnenminister antwortet….nicht ganz auf meine Fragen

Das Frageportal zum Thema „Digitalisierung von Stadt und Land – Chancen und Grenzen von öffentlichen und privaten Geodatendiensten“ des Bundesinnenministeriums ist abgeschlossen. Zahlreiche Fragen haben das Ministerium erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger hatten anschließend die Möglichkeit für die Frage zu stimmen, die der Minister am dringlichsten beantworten soll.

Drei Fragen haben das Rennen gemacht – meine Frage landete wohl auf dem ersten Platz: Der Minister hat diese Fragen in einer Videobotschaft beantwortet. Und ich habe das natürlich direkt wieder aufgegriffen und antworte dem Innenminister auf seine Antworten:

Da gibt es also noch Klärungsbedarf, Herr Minister. Oder wie es Bertolt Brecht formulierte: “Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.” Die Stadt Bonn hat mir übrigens noch nicht geantwortet auf die konkreten Anwendungsfelder der Behörden.

Geodaten, Google und viele Fragen an den Innenminister

Ich hatte hier ja schon einen Hinweis gegeben, dass der Bundesinnenminister Bürgerfragen sammelt zum Datenschutz und dann großzügig beantworten möchte. Ein paar Fragen habe ich gestellt:

Zum Einsatz von Geodaten bei Google würde mich interessieren, auch welche Geodaten der Staat (Bund, Länder und Kommunen) bei der Kontrolle von Bürgern zurückgreift. Medienberichten zufolge ist der Staat der eifrigste Sammler von Geodaten. Die shz hat zu diesem Thema einen interessanten Beitrag veröffentlicht.

„Seit Jahren fliegen Flugzeuge – ausgerüstet mit hochauflösenden Kameras auch über Schleswig-Holstein und nehmen im Auftrag der Landesregierung jedes Detail in den Fokus. ‘Alle zwölf Monate wird so etwa ein Fünftel der Landesfläche erfasst’, bestätigt das Landesvermessungsamt in Kiel. Die Liegenschaftsbehörden nutzen Satellitenbilder, um ihre registrierten Gebäudevermessungen mit der Realität abzugleichen. Jeder schwarz gebaute oder nicht eingemessene Schuppen ist auf den Bildern zu identifizieren. Die Folge: In den vergangenen Monaten wurden massenhaft Gebührenbescheide verschickt„, so die shz.

Pionier dieser Überwachung vom Himmel aus war das Landwirtschaftsministerium, das Subventionsbetrug bei der Stilllegungsprämie mit Hilfe der Satellitenüberwachung verhindern wollte. „Inzwischen sind nicht nur die Liegenschaftsbehörden auf den Zug aufgesprungen. In Niedersachsen zum Beispiel wurden von einer Kommune Wärmebilder von allen Häusern erstellt, um deren Wärmeverluste zu erkennen. Andere Gemeinden berechnen die Regenwasserabgaben anhand der ‘von oben’ ermittelten versiegelten Grundstücksflächen“, schreibt die shz. Wo setzen staatliche Stellen Geodaten ein? Werden die Bürger im Einzelfall darüber informiert? Welche Einspruchsmöglichkeiten haben die Bürger?

Jetzt kann man darüber abstimmen, welche Fragen besonders wichtig sind. Bis zum 19. September kann man noch abstimmen.
Die am besten bewerteten Fragen wird der Bundesinnenminister am 20. September in Form eines Videopodcasts beantworten.
Für die Abstimmung wurden die Beiträge thematisch geordnet und die darin enthaltenen Fragen herausgefiltert. Doppelt gestellte Fragen wurden zusammen gefasst. Meine Fragen kommen so an 19. Stelle und wurde folgendermaßen zusammengefasst: Wo setzen staatliche Stellen Geodaten ein? Werden die Bürger im Einzelfall darüber informiert? Welche Einspruchsmöglichkeiten haben die Bürger?

Der Stadt Bonn werde ich diese Fragen wohl auch mal stellen.

Der Innenminister antwortet

Die Debatte um den Internetdienst Google Street View in Deutschland dauert an – so sieht es jedenfalls das Bundesinnenministerium. Im Kern gehe es um die schwierige Grenzziehung zwischen Privatem und Öffentlichem im Internet. Der Schutz der Privatsphäre und das Interesse des Datenschutzes müssten mit dem Informationsinteresse des Einzelnen in Einklang gebracht werden.

Viele Fragen: Wann hat die Abbildung einer Häuserfassade Persönlichkeitsrelevanz? Wer hat die Verfügungsgewalt über die Veröffentlichung? Ist es der Eigentümer oder der Mieter? Wie lösen wir den Konflikt, wenn der Ladenbesitzer im Erdgeschoss eine Veröffentlichung wünscht, gegen die sich der Mieter aus dem dritten Stock wehrt? Wie gehen wir mit Diensten um, bei denen die Verknüpfung mit anderen Daten im Vordergrund steht?

Dem Innenminister Dr. Thomas de Maizière kann man jetzt einige Fragen stellen -aber nur bis zum 14. September. zum neuen Internetdienst von Google stellen. Die gestellten Fragen sind auf der Homepage einsehbar und können nach der Fragerunde bewertet werden.
Der Minister antwortet per Videobotschaft – ich nehme an, völlig unverpixelt: Die am meisten bewerteten Fragen beantwortet der Bundesinnenminister im Anschluss an das Spitzengespräch zu Google Street View am 20. September mit einer Videobotschaft. Fragen kann man hier loswerden.

Eine Frage würde mir schon einfallen. Welche Geodaten-Dienste nutzt der Staat (Bund, Länder, Kommunen) ohne Zustimmung der Bürger zur Überwachung oder Kontrolle ein, um dann rechtlich gegen die betreffenden Bürger vorzugehen? Zusatzfrage: Welche Widerspruchsmöglichkeiten hat in diesen Fällen der Bürger? Siehe auch: Der Staat als Geodaten-Krake.

Google Street View und der Kontrollverlust für Internet-Nicht-Nutzer, Verleger, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik

Michael Seemann hat in einem interessanten Beitrag verdeutlicht, dass der Kontrollverlust, den Unternehmen, Gesellschaft und Politik durch die Dezentralisierung der Kommunikationsströme im Internet erleben, auch vor Internet-Nicht-Nutzern nicht halt macht: „Im Netz existiert bald eine Repräsentation von jedem, ob wir wollen, oder nicht. Man kann das ignorieren. Verschwinden aber wird das virtuelle Profil dadurch nicht. Es wird wachsen und immer wichtiger werden, auch für das Offline-Leben. Man kann versuchen, mit Anwälten und vielen Briefen dagegen anzukämpfen, aber diesen Kampf wird man auf lange Frist verlieren. Wer Teil der Welt ist, wird Teil des Internets sein.“

Es bleibe nur eine Chance: es beeinflussen. Es gibt effektivere und bessere Möglichkeiten, Einfluss auf das eigene Bild zu nehmen, als es verpixeln zu lassen. Man sollte seine Daten selber in die Hand nehmen, an seinem öffentlichen Bild arbeiten. In der stofflichen Welt überlegen wir auch, was wir wem erzählen und was besser nicht – wir gehen bewusst mit unserem Wissen und unserem Selbst um.

Und ganz entscheidend: „Je mehr Menschen sich an der Kommunikation im Netz beteiligen, desto engmaschiger wird die Informationsabdeckung, desto ‚unverpixelter‘ wird diese eins-zu-eins-Weltkarte, die längst aus viel mehr besteht als aus Hausfassaden“, so Seemann. Da können die Hausmeister, Abmahnheinis und Urheberrechts-Keulenschwinger machen was sie wollen, den Kontrollverlust über ihre Hoheitsgebiete können sie nicht mehr zurückerobern. Das musste heute auch die Medienredaktion der NZZ einräumen. Vor zwei Wochen war ein Namensbeitrag des Verlegers Norbert Neininger erschienen, der sich vehement für das Leistungsschutzrecht einsetzte. Sein Plädoyer hat etliche Reaktionen provoziert: „Allerdings nur ablehnende“, so die NZZ. Der Gastbeitrag würde nicht die Meinung der Redaktion wiedergeben. Hinter einem Leistungsschutzrecht würde mehr oder weniger versteckt die Forderung nach einem Gebühren-Erhebungssystem lauern. Ein grenzüberschreitendes bürokratisches Monster wäre die Folge. „Das Internet wirbelt nicht nur die alte Medienordnung durcheinander, es verändert auch die Meinungslage“, schreibt die NZZ. Eine breite libertäre Grundstimmung sei aufgekommen. „Das Vorhaben der Verleger wird als rückwärtsgewandt und protektionistisch wahrgenommen“, resümiert das Schweizer Blatt.

Im Vergleich mit der technologisch ausgelösten libertären Welle im Netz wirken die Erbauer von neuen Barrieren wie Museumswärter.