Sensationelle Wendung im Staatstrojaner-Skandal: Innenministerium hat gar nichts in Auftrag gegeben

Eine phantastische Antwort des Bundesinnenministeriums und eine überraschende Wendung in dem Staatstrojaner-Skandal. Auf eine Anfrage über die Auftragsvergabe für die Erstellung von Software für Online-Durchsuchungen, die ich über Portal fragdenstaat.de an das BMI richtete, antwortet mir das Ministerium lapidar:

„Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen, die Software zur Informationstechnischen Überwachung (u.a. Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung) vertreiben, vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft (Anforderungskatalog) für die Vergabe solcher Software vor.“

Dingdong. Entweder will man mich hier verscheißern oder das Ministerium hängt sich an irgendeinem Formfehler auf und betreibt rabulistische Versteckspiele bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die vielleicht nicht genau den Ton des Verwaltungsjargons treffen.

Wie kommt denn der Bundestagsabgeordnete Stöbele zu seiner kritischen Einschätzung:

Die Bundesregierung müsse diejenigen Personen zur Verantwortung ziehen, die an Beschaffung und Einsatz solcher rechtswidrig gestalteten Software beteiligt waren. Ströbele und die Abgeordneten in den Landtagen sollten ihre Forderung noch erweitern: Es muss die Ausschreibung für die Anschaffung der Staatstrojaner offen gelegt werden. In den Leistungskriterien kann man erkennen, ob schon der Einkauf der Trojaner-Software verfassungswidrig war und den Schlapphut-Prinzipien “Legal, Illegal, Scheißegal” entspricht.

Und ein Blick in den Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten dokumentiert, dass ich mich jetzt für die Kategorie „Verscheißern“ bei der Bewertung des Antwortschreibens des Bundesinnenministeriums entscheide: Dort heißt es:

„Das BKA erstellt die Software für den Quellen-TKÜ-Einsatz nicht selbst, sondern verwendet Software der Firma DigiTask GmbH, mit der ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Nach Mitteilung des BKA sei der Markt für die Programmierung von ‚überwachungsprogrammen‘, die für den Einsatz beim BKA geeignet seien, sehr klein. Man habe deshalb auf die Firma DigiTask zurückgegriffen, weil diese am Markt etabliert sei und über einschlägige Erfahrungen verfüge. Der Rahmenvertrag sieht vor, dass das BKA entsprechende Software mit den ge- wünschten Funktionen abrufen kann. Jede Version wird individuell angepasst und auch abgerechnet. Die Überlassung des Quellcodes (eng!. source code) sieht der Vertrag nicht vor“, so der Schaar-Bericht.

Das BKA untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und unterliegt den Weisungen des Ministeriums.

Damit ist der Einkauf der DigiTask-Software über das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums getätigt worden!!!!!!

Und genau diese Ausschreibungsunterlagen samt Leistungsbeschreibung möchte ich erhalten, liebwerteste Sicherheits-Gichtlinge.

Und verweist bitte jetzt nicht wieder auf Paragraf 6 des IFG (Betriebsgeheimnisse), das hat doch schon das Bundeswirtschaftsministerium bei meinen Fragen zum Industriegutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft gemacht.

Jetzt kommt bei der Abwehrstrategie beim Informationsfreiheitsgesetz auch nach der Faktor „Rabulistik“ hinzu. Das Portal fragdenstaat.de erweist sich als wertvolle Quelle, um die Tendenzen zur Informationsgeheimhaltung aufzudecken.

Siehe auch meine heutige Kolumne über den Industrielobbyismus des Wirtschaftsministeriums: Öffentliche Aufträge öffnen – Die Nähe der Politik zur Industrie zeigt sich bei der Auftragsvergabe: Wer beim Schnitzelkauf nur Angebote von Bäckern einholt, trifft seine Entscheidung vorab.

Und auch: Wie Bundesbehörden die Informationsfreiheit aushebeln #rp12 #fragdenstaat

Interessant auch: PM Piratenfraktion Berlin – Neue Erkenntnisse zur Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz – Christopher Lauer

Update: Meine Nachfrage beim Bundesinnenministerium

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Schreiben vom 9. November 2012 teilen Sie mir folgendes mit: “Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen, die Software zur Informationstechnischen Überwachung (u.a. Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung) vertreiben, vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft (Anforderungskatalog) für die Vergabe solcher Software vor.” Aus dem Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten steht über die Vergabe des Auftrages an die Firma DigiTask: “Das BKA erstellt die Software für den Quellen-TKÜ-Einsatz nicht selbst, sondern verwendet Software der Firma DigiTask GmbH, mit der ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Nach Mitteilung des BKA sei der Markt für die Programmierung von ‘überwachungsprogrammen’, die für den Einsatz beim BKA geeignet seien, sehr klein. Man habe deshalb auf die Firma DigiTask zurückgegriffen, weil diese am Markt etabliert sei und über einschlägige Erfahrungen verfüge. Der Rahmenvertrag sieht vor, dass das BKA entsprechende Software mit den ge- wünschten Funktionen abrufen kann. Jede Version wird individuell angepasst und auch abgerechnet. Die Überlassung des Quellcodes (eng!. source code) sieht der Vertrag nicht vor”, so der Schaar-Bericht. Das BKA untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und unterliegt den Weisungen des Ministeriums.

Damit ist der Einkauf der DigiTask-Software über das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums getätigt worden. Und genau auf dieser Grundlage erbitte ich jetzt um die Beantwortung meiner Anfrage. Bitte teilen Sie mir mit, was bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben wurde und übersenden mir auch die vollständige Leistungsbeschreibung.

Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Sohn

IT-Gipfel: Stelldichein von Männern in dunklen Anzügen und einer Dame im Hosenanzug #itg12

Männer in dunklen Anzügen gaben sich in Essen ein Stelldichein und scharten sich um eine Dame im Hosenanzug: Man nennt das Spektakel auch „Nationaler IT-Gipfel“, der jährlich in einer anderen Stadt zelebriert wird. Organisiert vom Bundeswirtschaftsministerium, veredelt mit weihevollen Auftritten des Bitkom-Präsidenten und der Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Es ist eine Bühne für Schulterklopfereien und der Präsentation von neuen Broschüren über die Wunderwelt der Digitalisierung und Vernetzung. Dialog, Partizipation, Transparenz? Fehlanzeige. Klarheit über den Stellenwert der vernetzten Ökonomie, Politik und Gesellschaft steht bei diesem Schaulaufen der Eitelkeiten nicht an erster Stelle der Themenagenda. Im Gegenteil. So wurde mehrfach von Mitgliedern der Bundesregierung behauptet, man habe das Ziel des Breitbandausbaus erreicht. Ein schnelles Internet sei die Voraussetzung für die Szenarien, die auf dem Gipfeltreffen unter dem Stichwort „Intelligente Netze“ vorgestellt wurden.

Mit intelligenten Netzen versteht man Infrastrukturen, „die durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien neue Eigenschaften und innovative, übergreifende Anwendungen erfahren. Intelligente Netze nutzen die klassischen Breitbandnetze (Festnetz oder Mobilfunk) und entwickeln diese weiter, indem sie bereichsspezifische und bereichsübergreifend neue Anwendungen in den Feldern Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung und Verwaltung möglich machen“, so die Formulierung im feinsten Bürokratendeutsch, die ich der Studie „Gesamtwirtschaftliche Potenziale intelligenter Netze in Deutschland“ von Bitkom und Fraunhofer ISI entnommen habe.

In Wahrheit definiert sich der IT-Gipfel-Hofstaat von Frau Merkel den Breitbandstatus schön: Ein Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sei schon so etwas wie eine Breitbandverbindung.

„Legt man diese Zahl zugrunde, sind nach einem neuen Expertenbericht zum Breitbandatlas des Wirtschaftsministeriums inzwischen 39,4 Millionen oder 98,7 Prozent der Haushalte mit einer Breitbandverbindung ausgestattet. Dieses Ziel habe man 2011 ‘mit leichter Verspätung’ erreicht, heißt es jetzt aus dem Wirtschaftsministerium”, so Spiegel Online-Redakteur Christian Stöcker.

Dass man sich mit diesen willkürlichen Festlegungen selbst in die Tasche lügt, ist wohl auch der Bundesregierung bewusst. Erst ab einer Downloadrate von 30 Megabit pro Sekunde könne man von Breitband sprechen, erklärt der Booz-Berater Roman Friedrich. In deutschen Ministerien seien diese Zusammenhänge schlichtweg nicht bekannt:

„Man ist stolz darauf, dass wir zwei Megabit haben. Was helfen uns zwei Megabit? Der Markt geht woanders hin“, kritisiert Friedrich.

Es gebe eine ganz starke Korrelation zwischen der Infrastruktur-Ausstattung eines Landes und dem Sozialprodukt.

„Hier fallen wir zurück. Im weltweiten Maßstab sinken unsere Investitionen für Festnetz, Mobilfunk und Breitbandkommunikation. Wir verschenken damit Wachstum. Das ist leider ein Ergebnis der Regulierung.”

Vielleicht sollten die Marktforscher von TNS-Infratest ihre Indikatoren etwas genauer justieren, bevor sie behaupten, dass die digitale Wirtschaft im internationalen Vergleich auf dem sechsten Platz steht. In puncto schnelles Internet sind wir im weltweiten Vergleich auf einem Abstiegsplatz.

Und was macht Wirtschaftsminister Rösler? Richtig. Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis oder eine Arbeitsgruppe, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit wieder neue Papierchen produziert, die als Hochglanzbroschüren auf dem nächsten IT-Gipfel ausgelegt werden.

Vielleicht sollte der ehemalige IBM-Cheftechnologe Gunter Dueck die Programmhoheit für das Gipfeltreffen übernehmen. Denn er spricht ja in klaren und eindeutigen Worten von der Notwendigkeit Dueck spricht von der von der Notwendigkeit einer „strukturkultivierenden Marktwirtschaft“. Der Staat müsse die Infrastrukturen auf die Zukunft ausrichten. Zu einem solchen Schritt würde sich niemand entschließen. Ein superschnelles Internet sei für die Wirtschaft und für die Transformation zur Wissensgesellschaft unabdingbar.

„Dieselben Leute, die die 60 Milliarden für die Zukunft nicht geben wollen, argumentieren wie selbstverständlich, dass der entscheidende Anstoß zu Deutschlands Wirtschaftswunder der energische und kompromisslose Ausbau des Autobahnnetzes in den 1960er-Jahren war, der für Deutschland eine moderne Infrastruktur schuf.“

Ein kompromissloser Ausbau des Internets hätte ähnlich dimensionierte positive Auswirkungen.

Ein großer Teil der Wertschöpfung wandere schon jetzt in die digitalisierte und vernetzte Ökonomie, erklärt Bernd Stahl, Netzwerkspezialist von Nash Technologies in Stuttgart. Da gehe schon vieles an Deutschland vorbei. Wenn schon Steuergelder für einen Kongress wie dem IT-Gipfel ausgegeben werden, sollte man zumindest den Mut haben, jedes Jahr einen Kassensturz über den Status der Digitalisierung und Vernetzung zu organisieren. Es fehlt eine offenen, transparente und streitlustige Kultur der Beteiligung. Etwa bei den vorbereitenden Tagungen der IT-Gipfel-Arbeitsgruppen. Die könnte man über Hangout On Air live ins Netz streamen, so das Resümmee von Hannes und meiner Wenigkeit in einem Hangout, den wir auf dem IT-Gipfel starteten.

Oder in den Worten des Microsoft-Managers Ralph Haupter (Herausgeber des Buches „Der digitale Dämon“):

„Wir brauchen eine beständige argumentative Auseinandersetzung aller Beteiligten – Piraten und IT-Manager, Datenschützer und datenhungrige Innenpolitiker, wissenschaftliche Koryphäen und geniale Nerds, Weltkonzerne und Hinterhof-Firmen. So unterschiedlich die Themen und Positionen der Autoren in diesem Buch sind, so gibt es doch einen gemeinsamen Nenner: Nur durch die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich relevanten Fragen der digitalen Revolution kann ein gesellschaftliches Systemvertrauen geschaffen werden.“

Zu den erfrischenden Auftritten zählten übrigens Verena Delius von goodbeans und Christian Nagel von Earlybird Venture Capital.

Und natürlich die Begegnung mit Torsten Jensen 🙂

Ansonsten teile ich die Einschätzung von Markus Beckedahl: IT-Gipfel: Eine teure Alibi-Veranstaltung.

Unser Versprechen, auf dem IT-Gipfel wenigstens eine Reform des Rundfunkstaatsvertrages für eine Legalisierung von Livestreamings im Netz anzustoßen, haben wir ja erfüllt. Siehe unser IT-Gipfel-Resümee-Video. Das hat mir Spaß gemacht, der IT-Gipfel nicht.

IT-Gipfel in Essen: T-Systems und die Eingreiftruppe gegen Cyberattacken

Eine neue IT-Sicherheitstruppe soll nach einem Bericht der Financial Times Deutschland die Wirtschaft gegen Attacken aus dem Netz verteidigen.

„Telekom-Vorstand Reinhard Clemens ruft die Wettbewerber zur Gründung eines neuen Unternehmens auf.“

Für die Telekom wie für die gesamte IT-Branche seien Attacken von Hackern zu einem riesigen Problem geworden. „Vor ein paar Jahren haben wir rund 10.000 Angriffe pro Tag gezählt, jetzt sind wir bei 100.000“, zitiert die FTD Clemens. Zudem seien virtuelle Schädlinge immer ausgefuchster programmiert.

„Viren haben selber so viel Intelligenz, dass sie sich in Unternehmensnetzwerken die wichtigen Daten eigenständig suchen.“

Der Verfassungsschutz beziffere den jährlichen Schaden durch elektronische Spionage auf etwa 50 Mrd. Euro.

Der Bonner Konzern soll angeblich selber zu den Betroffenen zählen. Er betreibe selbst Netze, bietet Cloud-Dienste für Großkunden an, die sicher sein müssen, und ist selbst tausendfaches Ziel von Angriffen. Gleichzeitig könnten die wachsenden Sorgen in Politik und Wirtschaft vor IT-Attacken der Telekom neue Umsätze bescheren – und das ist wohl eher der Kern dieser Sirenengesänge für mehr Sicherheit im Netz.

„Um den Schutz und vor allem die Reaktionszeit bei erfolgreichen Attacken zu erhöhen, schwebt dem T-Systems-Chef ein Zusammenschluss von Unternehmen vor, in dem Spezialisten ein Überwachungszentrum für die wichtigsten IT-Systeme aufbauen. Dies müsse jedoch alle Branchen umfassen und nicht nur die als kritische Infrastrukturen bezeichneten Systeme von Telekom-, Energie- und Finanzkonzernen“, schreibt die FTD. Dem Telekom-Manager schwebe etwas vor wie eine „Noteingreiftruppe“.

Die geplante Meldepflicht reiche der Telekom nicht, „denn die hilft im Ernstfall nicht“, kritisiert Clemens. Die Meldepflicht für Attacken auf kritische Infrastrukturen wie Energie oder Telekommunikation ist Teil eines Eckpunktepapiers zur Verbesserung der Cybersicherheit von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU).

„Das Thema dürfte am Dienstag für heftige Diskussionen auf dem IT-Gipfel in Berlin sorgen“, führt die FTD aus.

Der IT-Gipfel ist allerdings nicht in Berlin, sondern in Essen. Und da wird Clemens auch einen Vortrag halten. Bei dieser Session habe ich mich jetzt nicht angemeldet, aber vielleicht gibt es für mich noch andere Möglichkeiten, ihm in Essen ein paar Fragen zu stellen. Welche Kompetenzen soll denn die Eingreiftruppe bekommen, wenn eine Meldepflicht alleine nicht ausreicht? Könnte Herr Clemens mal genau sagen, welche Hacker denn die Telekom und andere Unternehmen angreifen? Werden Sie doch mal konkreter? Um welche Angriffe handelt es sich? Welche Angriffe waren erfolgreich? Welcher Schaden ist entstanden?

Bei diesem Anti-Hacker-Alarmismus stört mich der Dauerton im Konjunktiv. Die liebwertesten IT-Sicherheits-Gichtlinge werden komischerweise nie konkret. Weltmeister der Horror-Warnungen ist der Dauer-Redner Kaspersky. Siehe: Kaspersky warnt mal wieder vor Cyber-Terrorismus: Der sollte einfach die Klappe halten. Und auch: Böse Hacker und die unheilige Allianz der Sicherheitsfuzzis #Cyberwar-Geschwätz.

Hier wird einfach eine andere Form des Verkaufs von Heizdecken betrieben – der läuft besonders gut, wenn sich Menschen vor dem Kälteeinbruch fürchten. Überhaupt ist das Säen von Furcht der Katalysator von Anbietern von entsprechender Software.

Ich bleibe bei meiner Forderung: Hosen runter, liebe Sicherheitsfetischisten. Es geht Euch doch gar nicht um die Abwehr von Netzangriffen. Es geht um das Zusammenschweißen einer unheiligen Allianz von Geheimdiensten, Politik und den pekuniären Interessen der Anbieter für Sicherheitssoftware. Wer soll denn meine Daten schützen? Der staatstrojanische Innenminister und die Telekom? Lächerlich.

Da Hannes und ich eh auf dem IT-Gipfel sind, könnten wir morgen ja mal kritisch nachfragen. Vielleicht macht der T-Systems-Clemens ein Live-Hangout mit uns oder ist das zu unsicher?

Stand-by geschaltetes Kontrollgremium des Kleingedruckten: Microsoft und die Cloud-Zensur


„VIELEN DANK, DASS SIE SICH FÜR MICROSOFT ENTSCHIEDEN HABEN!“ Es klingt so freundlich, wenn man sich entschließt, die Dienste des Software-Konzerns in der Computerwolke zu nutzen. Der Teufel steckt aber im Kleingedruckten. Wer hier moralisch, juristisch oder politisch über die Strenge schlägt, muss mit Sanktionen rechnen, wie die Tageszeitung „Die Welt“ am Wochenende berichtete: „Softwarekonzern sperrt plötzlich Nutzerkonten.“

Microsoft durchsuche offenbar Accounts – und legt sie lahm, wenn Inhalte darin gegen die AGBs verstoßen:

„Der Softwarekonzern Microsoft beweist in einem aktuellen Fall, welche Tücken Verbraucher bei der Verwendung von Cloud-Speicherdiensten im Netz erwartet. Der Konzern sperrte Nutzern den Zugang zu ihren Microsoft-Accounts, da sie auf Microsofts Servern Daten abgelegt hatten, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Ein Sprecher konnte auf Anfrage nicht ausschließen, dass bei der Suche nach solchen Daten Nutzeraccounts automatisch durchgescannt werden.“

In einem niederländischen Support-Forum hätten sich Nutzer darüber beschwert, dass Microsoft ihnen sang- und klanglos ihre sogenannte LiveID, also das Nutzerkonto, gesperrt hat.

„Damit verlieren sie nicht nur den Zugang zu den in Microsofts Cloud-Dienst SkyDrive gespeicherten Dateien, sondern auch gleich noch den Zugang zu Microsofts Mailservice Hotmail. Sollten sie weitere Microsoft-Produkte nutzen, etwa Mobiltelefone mit Microsofts ‚Windows Phone‘-Betriebssysstem, verlieren sie auch hier den Zugang zu gekauften Apps und Multimedia-Inhalten“, schreibt die Welt.

Dabei sei völlig unerheblich, ob die Daten als öffentliche Ordner online freigegeben oder nur zur privaten Nutzung gespeichert sind. Je nachdem wie wortgetreu Microsoft den eigenen Kodex interpretiere, kann selbst eine private Oben-Ohne-Aufnahme mit dem Windows-Smartphone im Zweifelsfall zum Sperrgrund werden.

Der Welt-Bericht veranlasste mich, in einem Telefonat mit dem Microsoft-Pressesprecher Thomss Baumgärtner die Umstände für eine Account-Löschung etwas genauer zu klären.

Baumgärtner konnte mir die Frage noch immer nicht beantworten, ob Verstöße gegen den Verhaltenskodex nun automatisch über Scanner oder Crawler detektivisch ermittelt werden oder nicht.

„Ich weiß zumindest, dass diese Dinge, bevor ein Account geschlossen wird, manuell geprüft werden. Eine Schließung wegen des Inhalts kommt aber extrem selten vor“, sagt Baumgärtner.

Wie das technisch geschieht, könne er im Moment nicht sagen.

„Aber einfach, um das Thema mal zu relativieren: Die Schließung eines Accounts bedeutet in der Regel, dass eine illegale Ursache als Treiber vorliegt“, so Baumgärtner.

Aha, also illegale Ursachen.

Aber wer entscheidet denn nun, was illegal ist? Ist es jemand von Microsoft? Darauf antwortet der Pressesprecher mit einem klaren „Nein“.

„Das müssen unter Umständen die Strafverfolgungsbehörden entscheiden.“

Also vor einer Account-Schließung schaltet Microsoft die Strafverfolgungsbehörden ein?

Darauf antwortet der Sprecher wieder mit einem „Nein“. Das könne man auch nicht so sagen.

In einem demokratischen Rechtsstaat ist es ja normalerweise so, dass eine Hausdurchsuchung richterlich verfügt werden muss, wenn der Anfangsverdacht für Straftaten vorliegt. Eine virtuelle Durchsuchung dürfte da ja nicht anderen Regeln folgen. Unter welcher Voraussetzung durchsucht denn nun Microsoft die Accounts ihrer Nutzer?

„Dazu haben wir die Möglichkeiten, die in den ‚Terms of use’ stehen.“

Schlauer bin ich durch diese Antwort nicht geworden. Werden denn nun die Straftverfolgungsbehörden vor oder nach der Account-Schließung eingeschaltet, wenn der Verdacht auf illegale Handlungen besteht oder erst danach. Darauf antwortet der Pressesprecher: „Danach“. Also erst stellt Microsoft illegales Handeln fest und entscheidet über die Auslöschung der virtuellen Existenz. Der Software-Konzern schafft also Fakten, die zum Ausschluss des Cloud-Kunden führen. Im zweiten Schritt werden die Strafverfolgungsbehörden informiert. Sozusagen eine doppelte Bestrafung.

Jetzt sehe ich aber einen Widerspruch in den Antworten von Herrn Baumgärtner. Er sagte doch am Anfang des Gespräches, dass in seinem Unternehmen niemand entscheidet, was illegal oder legal sei. Unter Umständen machen das die Strafverfolgungsbehörden. Die werden doch aber erst nach der Schließung des Accounts informiert und eine Account-Schließung, die so extrem selten vorkommt, geschehe nur, wenn ein Microsoft-Kunde illegal gehandelt habe. Das erinnert ein wenig an den Hauptmann von Köpenick.

Eine Löschung werde übrigens ohne oder mit Ankündigung vorgenommen. Das komme immer auf den einzelnen Fall an.

Das führt mich direkt zum Verhaltenskodex, den Microsoft seinen Cloud-Kunden auferlegt und die wohl die Basis dafür sind, um zu entscheiden, ob sich jemand illegal verhält. Den Widerspruch des Pressesprechers lasse ich jetzt mal außen vor:

Jedenfalls regelt der Verhaltenskodex für Cloud-Dienste die unzulässigen Verhaltensweisen:

Hier ein Auszug:

„Sie sind nicht berechtigt, Inhalte (einschließlich Text, Bildern, Ton, Video, Daten, Informationen oder Software) hochzuladen, bereitzustellen, zu übermitteln, zu übertragen, zu vertreiben oder ihren Vertrieb zu erleichtern bzw. den Service wie folgt zu nutzen:

Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen von Menschen oder in Cartoons, Science Fiction oder Manga.

Pornografie, Obszönität, Anstößigkeit, Frevel, Hass, Fanatismus, Rassismus oder grundlose Gewalt anregen, diese befürworten oder ausdrücken.“

Auf dieser Basis entscheidet Microsoft also, was legal oder illegal ist, obwohl es ja Microsoft gar nicht entscheidet, sondern unter Umständen die Strafverfolgungsbehörden, die allerdings erst nach der Account-Schließung informiert werden, weil vorher ja schon irgend jemand entschieden hat, was legal oder was illegal ist. Vielleicht sind es ja irgendwelche Außerirdischen oder Bots, die das dann entscheiden.

Aber was ist nun illegal?

Der Dienst sei für Kinder ab 13 Jahren geöffnet. Deshalb seien die Nutzungsbestimmungen so eng gefasst. Es könnte ja sein, dass Jugendliche Zugriff auf Content bekommen, der vielleicht nach den Gesetzesbestimmungen legal ist, beispielsweise legaler Porno, aber gegen Jugendschutzbestimmungen verstößt.

Danach hatte ich aber den Pressesprecher gar nicht gefragt. Ich war ja erst bei der ersten Bestimmung. Wenn ich im Urlaub auf Ibiza war und eine Aufnahme vom Strand mache, könne es ja durchaus passieren, dass dort eine Badeschönheit ohne Oberteil auf den Fotos erscheint. Ist das schon eine anstößige Nacktaufnahme. Antwort des Pressesprechers:

„Ja“.

Das führe aber nicht direkt zur Schließung des Accounts. Wer sich unzulässig verhalte, werde nicht sofort bestraft. Aber wann entscheidet denn nun Microsoft, wann ein Verhalten unzulässig ist und gleichzeitig zur Schließung des Accounts führt?

„Wenn Sie es veröffentlichen. Wenn Sie beispielsweise Nacktfotos haben, die Sie veröffentlichen, dann ist es so, dass unter Umständen hier bestimmte Kinderschutz-Kriterien greifen“, erläutert Baumgärtner.

Ok. Jetzt geht es also gar nicht mehr um Illegalität, die Microsoft gar nicht feststellt, sondern Strafverfolgungsbehörden, die allerdings erst nach einer Account-Schließung informiert werden, sondern um Kinder- und Jugendschutz. Und auch hier wäre es interessant, wer denn nun wieder Verstöße gegen Kinder- und Jugendschutz feststellt. Die Entscheidungsschleife beginnt wieder von vorn. Diese Frage ersparte ich dem Pressesprecher. Aber was heißt denn nun veröffentlichen?

„Wenn Sie den Dienst anderen verfügbar machen.“ Also zum Beispiel dem Freundeskreis: „Ja, das wäre so ein Fall.“

Ich nutze ja nun keine Cloud-Dienste von Microsoft. Aber wenn ich in meiner Dropbox meine Ibiza-Urlaubsfotos einigen Freunden zur Verfügung stelle und die sich das runterladen und eventuell ihre Kinder daneben stehen und einen Blick auf die Badenixen werfen, dann wäre das also ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Äh, ja. Für den Microsoft-Pressesprecher wäre das schon ein Grund, den Account zu schließen, obwohl ja Microsoft nicht entscheidet, was illegal ist und so weiter.

Ich fragte Herrn Baumgärtner noch, ob denn Microsoft eine spezielle Task Force eingerichtet hat, die zusammen sitzt und eigentlich nicht entscheidet, was illegal ist – aber trotzdem irgendwann eine Account-Schließung dabei herauskommt?

„Das passiert über die Technik“, sagt Baumgärtner.

Ja dann wohl doch eine automatische Prüfung, die aber der Pressesprecher nicht bestätigen kann. Wenn ein Account geschlossen werde, wird das aber noch von Menschen angeschaut. Meine Nachfrage: Haben diese Menschen denn eine spezielle Qualifikation? Sind das gar Juristen?

„Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen“, sagt der Herr Baumgärtner.

Diese Antwort hat mich jetzt nicht wirklich überrascht. Aber wo wird das denn entschieden? In den Landesvertretungen von Microsoft oder in der Konzernzentrale in Redmond?

„Das wird von der Microsoft Corporation entschieden.“

In den USA legt man also fest, ob ein deutscher Nutzer gegen den Verhaltenskodex verstoßen hat, obwohl man ja nicht entscheidet, was illegal ist oder was nicht. Meine Abschlussfrage: Wie viele Fälle gab es denn in Deutschland, die zur Account-Löschung führten? Antwort des Herrn Baumgärtner:

„Ganz wenig.“

Was heißt denn ganz wenig?

„Ganz wenig heißt ganz wenig.“

So lässt der Herr Baumgärnter mich etwas ratlos zurück. Für mich riecht das Ganze kräftig nach Zensursula. Das stinkt nach Staat im Staate. Das müffelt nach Selbstjustiz und Willkür.

Es wird Zeit, dass sich das Verfassungsgericht, der EuGH und von mir aus die UNO damit beschäftigen und diesem bunten Treiben von privaten Moralwächtern ein Ende bereiten. In etwas anderer Deutung verlaufen sonst Entscheidungen über das Ende einer virtuellen Existenz nach dem Motto: Legal, illegal, scheißegal. Deshalb wiederhole ich mein Plädoyer aus dem vergangenen Jahr:

Die digitale Existenz wird immer mehr zum Menschenrecht, das es zu schützen gilt.

Notwendig wäre wohl auch eine breitere Debatte über die politische Netzneutralität von Infrastrukturanbietern wie Google, Apple, Facebook oder eben Microsoft – denn auch Cloud-Dienste zähle ich zur Infrastruktur des Netzes.

Es geht also nicht um die Frage nach dem gleichberechtigten Transport von Datenpaketen, sondern um die Zurückhaltung von Konzernen in politischen, moralischen und ethischen Angelegenheiten. Was passiert, wenn digitale Existenzen von Google und Co. einfach ausgelöscht werden?

Privatwirtschaftliche Konzerne dürfen sich nicht zur richterlichen Instanz aufschwingen und entscheiden, was im digitalen Leben richtig oder falsch ist, für welche Produkte geworben werden darf oder welche Nacktfotos über Apps auf Smartphones oder in der Cloud erscheinen dürfen. Sie sind nicht die Hohepriester, die Urteile fällen können für „Lawful Content“, der selbstverständlich nicht behindert wird. Im Umkehrschluss heißt das ja, was die Web-Giganten als illegal einstufen, kann behindert werden. Liebwerteste Silicon Valley-Bubis, ihr seid aber nicht Justitia. Hier muss das ordnungspolitische Regelwerk geändert werden.

Oder was meint Ihr?

Die Gebrüder Grimm und der Daten-Schlussverkauf des Staates – Wer schützt denn nun die Privatsphäre?

Bei aller berechtigten Aufregung über den zweifelhaften Umgang von Facebook und Google mit unseren Daten, der Staat ist ein noch schlechterer Hüter der Privatsphäre. Gegen die Friss-oder-stirb-Geschäftspolitik der Web-Konzerne kann ich mich schon selbst zur Wehr setzen – da brauche ich auch die staatlichen Datenschützer nicht als Kindermädchen, um mich vor dem Ausverkauf meiner Daten zu retten, liebwertester Casper.

„Persönliche Daten werden immer mehr zu einer Handelsware, an der private Unternehmen mehr Interesse haben als der Staat“, so die Aussage des Hamburger Datenschützers.

Und ich schrieb in meiner The European-Kolumne:

Dieses Bekenntnis des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar im Vorfeld der Call Center World in Berlin sollte man dringend in die Märchensammlung der Gebrüder Grimm aufnehmen und ihm einen Ehrenplatz einräumen.

Aber was haben die Datenschützer denn nun im Vorfeld der Beratungen des neuen Meldegesetzes getan, wo sie doch sonst so gerne Jagd auf jeden Cookie und jede Trackingsoftware machen?

Welt Online hat das auf den Punkt gebracht:

Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden

Erst jetzt bequemt sich der oberste Staatsdatenschützer zu einer kritischen Bewertung, wie Spiegel Online berichtet:

„Direkt nach der Billigung des neuen Meldegesetzes durch den Bundestag blieb es seltsam ruhig, aber jetzt wird die Empörung bezüglich der Neuregelung immer größer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung Peter Schaar sagte der Bild-Zeitung: ‚Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden.‘ Schaar verlangte generell, zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs zurückzukehren, die eine Einwilligung des Bürgers zur Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten durch die Meldebehörde machte.“

Wo war Schaar eigentlich während der Beratungen im Parlament? Erinnert sei noch einmal an den Spackeria-Vortrag von Spiegel Online-Redakteur Ole Reißmann, der vorschlug, dem Staat beim Datenschutz mehr auf die Finger zu schauen.

Was bringt das inszenierte Datenschutz-Theater den Bürgern wirklich? Was haben die Datenschutz-Bürokraten erreicht? Wie viel kündigen sie an und am Ende kommt nichts heraus? Was wurde denn nun ermittelt beim Staatstrojaner-Skandal? Da ist uns der Bundesbeauftragte noch ein paar Antworten schuldig. Reißmann hat diesen Wunsch an die Spackeria ab der Sendeminute 10:40 ausgeführt.

Wer zerstört nun mehr die Privatsphäre? Zucki-Boy oder der Staat? Wie soll ich die Kontrollhybris eines Richters werten, der den Zugriff auf schon gelöschte Facebook-Daten eines Angeklagten begehrte, wo doch der amerikanische Konzern seit Monaten dafür geprügelt wird, dass Nutzer ihre Einträge nicht endgültig löschen können? Nicht nur die liebwertesten Gichtlinge mit Kontrollparanoia in den Sicherheitsbehörden unterminieren die Sphäre des Intimen und Privaten. Auch die Hüter des Rechts beteiligen sich am Rat Race der Indiskretion.

So haben die Staatsanwaltschaften kräftig bei ihrer „Pressearbeit“ aufgerüstet, wie die Juristen Christian Schertz und Dominik Höch in ihrem Buch „Privat war gestern“ dokumentieren.

„So wurde im Fall Kachelmann von der Staatsanwaltschaft nach der Verhaftung eine Pressemeldung herausgegeben, in der von der Festnahme eines Moderators gesprochen wurde. Es dauerte nur Minuten, bis die Boulevardpresse wusste, dass es sich um Jörg Kachelmann handelte.“

Es stehe außer Frage, dass der Wetter-Mann nicht nur Medienopfer ist, sondern selbst „seltsame Medienauftritte“ zelebrierte. Aber Schertz und Höch kritisieren zu Recht, dass hier fundamental Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, zumal ehemalige Freundinnen in den Zeugenstand treten mussten, die mit dem Tathergang nichts zu tun gehabt hatten.

Ähnlich verlief die Festnahme der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa mit anschließender medialer Hexenjagd und den mittlerweile üblichen Vorverurteilungen – ausgelöst durch eine Pressemeldung der Staatsanwaltschaft. Die Vertreter der Judikative tragen hier kräftig dazu bei, dass alles Private zum vermarktbaren Gut wird. Der Schutz des Menschen, seiner Würde und seiner Privatsphäre fällt hinter dem Schauspiel der Anklage zurück.

Exekutive, Legislative und Judikative sind schlechte Partner beim Schutz des Privaten.

Die Empfehlung von Schertz und Höch ist eindeutig: Es bleibt nur der Ruf nach Selbstverantwortung beim Schutz der eigenen Privatsphäre. Da kann auch ein Datenschutz-Caspar nicht weiterhelfen. Es kann nur einer helfen, das wissen wir alle: Chuck Norris!

Siehe auch:
Das Laientheater Bundestag und das Meldegesetz.

Bananenrepublik Deutschland.

Die Reaktionen auf das Meldegesetz hat Hyperland sehr gut zusammengefasst: Deutschland, das “Schilda des Datenschutzes” Sehr schon die Frage von Felix Schwenzel:

Update: Dass der Datenschutz beim Staat in schlechten Händen liegt, habe ich auch auf der Marketingforum-Podiumsdiskussion deutlich gemacht, die während der Hannover Messe stattfand.

Keine technische Lösung für kostenlose Warteschleife

Ein Leben in der Hotline-Warteschleife zählt für Viele sicherlich zum Gipfel der täglich erlebten Service-Bürokratie in Deutschland. Vor über fünf Jahren produzierte sich deshalb der damalige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer als Retter geplagter Verbraucher und kündigte scharfe gesetzliche Maßnahmen an. Den Worten folgten ausnahmsweise auch einmal Taten. Ab dem nächsten Jahr müssen Call Center kostenlose Warteschleifen anbieten. Politische Appelle an die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft fruchteten nicht. Seit 2007 wurde in den betroffenen Unternehmen sehr viel lamentiert und nur wenig laboriert. Zufriedenstellende Lösungen konnten die Anbieter nicht vorweisen. Man ist immer noch nicht in der Lage, die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen.

Es gebe in Deutschland keine technische Lösung für die kostenlose Warteschleife, weil die Netzbetreiber es nicht wollen und verbindliche Vorgaben der Bundesnetzagentur nicht vorhanden sind, moniert Genesys-Manager Heinrich Welter im Interview mit dem Fachdienst Service Insiders.

„Wenn ich als Vodafone-Kunde bei einer Hotline anrufe, die über die Telekom läuft, startet bei Vodafone sofort der Gebührenzähler und das Gespräch wird berechnet. Wenn jetzt die Telekom später sagt, dass der Kunde drei Minuten in der Warteschleife hing und der Anruf nicht berechnet werden soll, müsste ich der Vodafone einen speziellen Gebührennachweis zurückliefern – in Fachkreisen auch ‚Advice of Charge Zero ’ genannt. Dafür gibt es ein Protokoll, das aber kein Netzbetreiber in Deutschland unterstützt und in Zukunft auch nicht unterstützen wird. Die generelle kostenlose Warteschleife als technische Lösung gibt es nicht“, erläutert Welter auf der Technologiekonferenz seines Unternehmens in San Francisco.

Diese Gemengelage werde dazu führen, dass die kostenlose Warteschleife über kostenlose Rufnummern oder Blocktarife etabliert wird. Anders könne man die Anforderungen des Gesetzgebers derzeitig erfüllen.

Software-Concierge als Warteschleifen-Manager

„Wartezeiten werden sich aber dennoch nicht vollständig vermeiden lassen. Der Anbieter muss das bezahlen – beispielsweise für die 0800er Rufnummer. Man kann das allerdings auch intelligenter lösen. Wir nennen das virtuelles Warten. Wenn der Kunde am Anfang einer Wartezeit steht wird ihm mitgeteilt, wie lange er potenziell warten muss. Das braucht er aber nicht mit dem Hörer in der Hand zu tun. Ihm wird der Rückruf angeboten in einem bestimmten Zeitfenster, so dass der Kunde nur noch virtuell warten muss. Hier kommt ein Software-Concierge zum Einsatz, der in normaler Sprache mit dem Kunden kommuniziert und ihm sagt, wie lange er auf den Rückruf warten muss und unter welcher Rufnummer ein Rückruf erfolgen soll. Der Software-Concierge ruft dann nach der vereinbarten Zeit beim Kunden an und teilt ihm mit, dass er jetzt mit einem Call Center-Agenten verbunden wird. Es ist ein zuverlässiger Service, der für beide Seiten einen Vorteil hat. Der Kunde spart die Wartezeit am Telefon und der Anbieter spart die Infrastrukturkosten für die 0800er-Rufnummer. Zudem können Überlastungen im Call Center besser verteilt werden“, erläutert Welter.

Müssen Roboter für unsere Rente schuften? Frank Rieger und die Automatisierungsdividende

Frank Rieger vom Chaos Computer Club hat in einem Gastbeitrag für die FAZ über die leise rollenden Technologiewellen geschrieben, die unsere gesellschaftlichen Grundfesten erschüttern werden. In Expertenkreisen stoßen seine Thesen auf ein breites Echo.

In meiner Kolumne für den Fachdienst Service Insiders habe ich die Reaktionen ausführlich aufgegriffen. Die wird wohl morgen erscheinen. Hier die komplette Kolumne 🙂

Hier schon mal ein Vorgeschmack: Es sei nicht eine einzelne Technologie, so Rieger, die zu den Umwälzungen beiträgt, sondern die Kombination und gegenseitige Potenzierung paralleler Entwicklungen. Dieser digitale Tsunami könnte ganze Branchen umpflügen und selbst qualifizierte Berufe wegspülen:

„Es sind nicht länger nur die Fließbandarbeiter, deren Job durch einen Roboter ersetzt werden kann. Es sind auch Buchhalter, Anwälte, Personalentwickler, Marketingmitarbeiter, sogar Journalisten und Wissensvermittler, also Lehrer und Professoren, die sich Sorgen um ihr berufliches Arbeitsfeld machen müssen. Diese Veränderungen sind nicht nur rein technischer Natur, die Kombination von Vernetzung, Computerleistung und einer Umgewöhnung der Kunden schafft einen qualitativen Sprung, und das kann sehr schnell dramatische Auswirkungen haben – wie etwa das Beispiel der verschwindenden Reisebüros zeigt“, erläutert Rieger.

Eine Verbrauchssteuer für Algorithmen?

Wie könnten also Wirtschaft und Gesellschaft weiter funktionieren, wenn immer weniger Menschen noch eine dauerhafte Arbeit haben, die gut genug entlohnt wird, dass davon Steuern, Sozialversicherungs-, Renten- und Krankenkassenbeiträge gezahlt werden können? Der Vorschlag des Chaos Computer Club-Sprechers klingt auf den ersten Blick logisch: Ein schrittweiser, aber grundlegender Umbau der Sozial- und Steuersysteme hin zur indirekten Besteuerung von nichtmenschlicher Arbeit und damit zu einer Vergesellschaftung der Automatisierungsdividende.

Was heißt das konkret?

Eine Steuer auf den Konsum von Künstlicher Intelligenz, eine Luxusabgabe für den Einsatz von besonders leistungsfähiger Software oder eine höhere Mehrwertsteuer für Algorithmen? Bei indirekten Steuern wird die Steuer über den Preis einer Ware oder Dienstleistung erhoben. Problem: Jeder Verbraucher wird unabhängig von der Höhe seines Einkommens mit einem annähernd gleichen indirekten Steuerbetrag belastet wird – das Prinzip der Leistungsfähigkeit bleibt auf der Strecke.

An dieser Stelle muss Rieger etwas konkreter werden und sich mal äußern zur Frage der Steuergerechtigkeit.

Rieger-Manifest ohne empirisches Fundament

Aber nicht nur an dieser Stelle gibt es Klärungsbedarf über das Manifest für eine Sozialisierung der Automatisierungsdividende:

„Es ist richtig, dass wir Fortschritte in der IT haben – auch in der Automatisierung. Die Diskussion ist aber viel älter als es scheint. Es geht schon los in der Science Fiction von 1842, wo darüber spekuliert wird, dass Maschinen die menschliche Arbeit übernehmen und die der Einsatz von Menschen nur noch eine Option sei. Und wir finden das auch in der klassischen marxistischen Lehre, der die Welt in Proletarier und Bourgeoisie einteilt, wo das Innehaben von Produktionsmitteln zu einem Mehrwert führt. Das kann man analog zur Dividendentheorie von Rieger betrachten. Der Computer als Produktionsmittel erzeugt einen Mehrwert, der den Kapitalisten zufällt. Dieses Gedankengut ist 150 Jahre alt. Danach hatten wir ähnliche Diskussionen in den 1970er Jahren über Rationalisierung und Humanisierung der Arbeitswelt. Da hat man schon versucht, die tayloristischen Prozesse in den Fabriken menschenfreundlicher zu gestalten und das hat ja zu Dingen wie das Betriebsverfassungsgesetz, der Arbeitsstätten-Verordnung, Gesundheitsregeln und kollektiven Arbeitszeitregeln geführt. Was wir jetzt im Zusammenhang mit Computern diskutieren, hat bereits mit dem Beginn der Industrialisierung angefangen“, so der Internet-Berater Christoph Kappes im Gespräch mit Service Insiders.

Leider bleibe Rieger bei seinen Thesen auf einem feuilletonistischen Niveau, ohne empirische Belege zu liefern. Wenn es beispielsweise um maschinelle Textgenierung gehe, beschäftigt man sich in der Regel mit Daten, denen keine weiteren Informationen hinzugefügt werden.

Rieger sage einfach nur, Maschinen machen Arbeiten, die bislang von Menschen erledigt wurden, also werden die Menschen arbeitslos: Das sei falsch. Die gesamte Geschichte der technischen Industrialisierung belege das Gegenteil. In Dienstleistungsberufen arbeiten heute rund 70 Prozent der Beschäftigten. Das hätte Karl Marx nie für möglich gehalten. Arbeit wurde nur in industriellen Kategorien gedacht. Selbst der geistige Vater der Marktwirtschaft, Adam Smith, wertete die Arbeit von Kirchenmännern, Anwälten und Ärzten als „unproduktiv und ohne Wert“.

„Die geschichtliche Evidenz steht im Widerspruch zu den Thesen von Rieger. Müssen sich nun Professoren, Lehrer und Marketingmanager Sorgen um ihre Zukunft machen? Das Internet bietet Informationen, die vorher so nicht verfügbar waren. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass diese Informationen in Wissen transformiert werden. Beim Wissen geht es um tiefes Verstehen, um Ad-hoc-Nutzen, um Anwendungsorientierung und um die Entwicklung von Intuition. Da geht es um menschliches Wissen und nicht nur um maschinelle Informationen. Hier wirkt sich das Internet nicht als negativer Indikator aus. Wir haben Datenrohmaterial und müssen das in Wissen ummünzen. Es gibt sicherlich Fortschritte beim E-Learning. So findet man alle Vorlesungen des MIT auf Youtube. Bestimmte Frontalvorlesungen werden nicht mehr belegt. Es kommt darauf an, wie soziale Systeme auf diese Entwicklungen reagieren. Es muss ja nicht zu einer Reduktion der Professorenstellen führen. Spitzenvorlesungen kann man heute im Netz abrufen. Man könnte jetzt die Anforderungen erhöhen, die Professoren erfüllen müssen. Professoren können mehr forschen und in den direkten Dialog mit Studenten treten. Das führt zu einer Beschleunigung der Wissensaufnahme. Dieser Effekt ist sehr positiv. Die Entscheidung über einen Stellenabbau liegt bei uns. Deshalb verstehe ich die Maschinenlogik von Frank Rieger nicht. Unser Anspruch wird sein, dass noch mehr Wissen in die Köpfe kommt. Es ist zum Teil gar nicht belegbar, ob Maschinen wirklich zu einer Steigerung der Produktivität beitragen“, erläutert Kappes.

Steigert Informationstechnologie die Produktivität?

Erinnert sei an das Paradoxon der Informationstechnologie.

„Bis zum Jahr 2000 gab es keine belastbaren Studien, die den Produktivitätsfortschritt durch den Einsatz der IT untermauern. Wenn in Konzernen bei einem IT-Kostenanteil von 50 Prozent eine Fehlallokation auftritt, müssen die IT-Investitionen in die Tonne getreten werden. Macht man alles richtig, können die 50 Prozent IT-Kosten sich als hervorragender Hebel erweisen. So einfach ist das alles nicht. Selbst wenn man davon ausgeht, dass Informationstechnologie immer zu einem Produktivitätsfortschritt führt, treten Kompensationseffekte auf. Es fallen die Preise und auf der Kundenseite steigt das Realeinkommen. Das sehen wir bei ja bei Software. Da hat Rieger wirtschaftlich überhaupt nicht nachgedacht. Es gibt immer zwei Möglichkeiten: Sinkende Priese führen zu einem höheren Realeinkommen und Wohlstand der Verbraucher. Oder der Preis bleibt gleich und es steigt die Leistungen, wie man es bei PCs beobachten kann. Die Theorie, dass die Maschinen-Dividende beim Unternehmen bleibt, halte ich für Unsinn“, so das harte Urteil von Kappes.

Zwei Bergsteiger auf dem Weg zum Mond und der Nutzen marxistischer Ökonomie

Ebenso skeptisch beurteilt Dr. Gerhard Wohland, Leiter des Instituts für dynamikrobuste Höchstleistung, die Weissagungen von Rieger:

„Aussagen über die Zukunft haben eines gemeinsam, sie sind nur zufällig richtig. Die Welt ist keine Maschine, bei der sich die Zukunft aus der Vergangenheit ergibt. Die Zukunft der Welt ist grundsätzlich offen.“

Auch Wohland sieht die Analogien zu Karl Marx.

„Das ist löblich, aber selbst dieser große Denker konnte die Zukunft nur durch ein Schlüsselloch sehen. Auch machen es die vielen Geister im Text schwer zu ergründen, was der Autor eigentlich meint. Wer zum Beispiel ist ‚Wir‘? Die Profiteure, die Leidenden, der Autor und ich als Leser, oder alle zusammen? Wer ist ‚der Mensch‘? Es hat den Anschein, es ist eine Person, die handelt und denkt und sich an Kommunikation beteiligt. Hat ihn, ‚den Menschen‘, schon jemand gesehen? Nein, es sind Geister“, erwidert Wohland vom Ityx-Thingtank.

An der Diskussion, ob „der Computer“ „den Menschen“ eines Tages überflügeln werde, möchte Wohland sich nicht beteiligen. Denn sie sei ähnlich spannend wie die Diskussion zweier Bergsteiger auf dem Weg zum Gipfel über die Frage, ob man gerade auf dem Weg zum Monde sei.

Wohland empfiehlt weiteres Nachdenken:

„Eine vollautomatische Produktion kann keinen ökonomischen Wert erzeugen und damit auch keinen Profit. Beispiel: die Produktion des allgemein zugänglichen Luftsauerstoffs. Kein Wert, kein Preis, kein Profit. Profit wird also immer von Menschen produziert. Maschinen schaffen keinen Wert, sie übertragen ihn nur auf Produkte. Deshalb hilft gegen die Verelendung der Produzenten nur deren Organisierung. Wenn ein ‚Wir‘ entsteht, kann die Herstellung von Profit verweigert werden. Diese Gewalt kann Interessen durchsetzen. Ich hätte nicht gedacht, dass ich meine verstaubten Kenntnisse der marxistischen Ökonomie nochmal brauchen könnte.“

Nach Ansicht von Reinhard Karger, Unternehmenssprecher des Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), sollte die zunehmende Konkurrenz von Algorithmen und Robotern nicht instrumentalisiert werden, Ängste zu schüren und Innovationen zu bremsen. Seine Hoffnung:

„Je höher der Bildungsgrad der durch Echtzeitalgorithmen ersetzbaren Berufsstände, desto größer die Einsicht in die offensichtliche Eigendynamik der Innovationsintensität, hoffentlich verbunden mit energetischen Initiativen, die die notwendigen Veränderungen des Steuersystems mit Verve und Expertise voran treiben.“

Entscheidend sei jetzt die breite und vorausschauende öffentliche Diskussion über einen finanzierbaren und wünschenswerten Gesellschaftsentwurf, in dem Kreativität, soziales Engagement und familiäre Sorge eine überraschende neue Aufwertung erfahren könnten.

Unabhängig von den volkswirtschaftlichen Verwerfungen, die Frank Rieger nicht mit Fakten untermauert, rechnet auch Bernhard Steimel von der FutureManagementGroup mit gewaltigen Verschiebungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Ein wichtiger Zukunftstrend sei die wachsende Autonomie der Verbraucher.

„Das Internet bietet heute schon dem vernetzten Kunden vielfältige Möglichkeiten, um Social Software und das Expertenwissen seiner Peers zu nutzen. Serviceautomatisierung und Selbstberatung sind aus meiner Sicht zwei Seiten der gleichen Medaille und haben die Tendenz, sich gegenseitig zu verstärken. Das wird von vielen Führungskräften in seinen Auswirkungen zuweilen unterschätzt. Oftmals befinden sie sich in der Kurzfrist-Falle und richten ihre Entscheidungen an den Erfordernissen des Tagesgeschäfts aus. Unsere Erfahrung zeigt, es lohnt sich, den Blick in die nächste Ära des eigenen Geschäfts zu richten, um Zukunftschancen frühzeitig zu nutzen, bevor krisenhafte Entwicklungen wie bei Videotheken oder Reisebüros eintreten, die nur noch wenig Handlungsspielraum bieten“, rät Steimel.

Hörfunkjournalist und Blogger Heinrich Rudolf Bruns hält eine Maschinensteuer in Kombination mit dem bedingungslosen Grundeinkommen für diskutabel. „Wer durch eine Maschine ersetzt wird und keine Angst mehr haben muss, dass er darbt, weil die Besteuerung der Maschine seinen Lebensunterhalt sichert, der kann sich auf Neues einlassen.“

Soweit die die unterschiedlichen Reaktionen auf den sehr sinnvollen Debattenbeitrag von Frank Rieger. Das Thema wird uns mit Sicherheit weiter beschäftigen. Vielleicht auch auf unserem Blogger Camp, dass wir (Heinrich Bruns, Hannes Schleeh, Bernd Stahl und icke) für den September planen. Näheres folgt in den nächsten Wochen.

Wer schon jetzt Lust verspürt, sich an den Vorbereitungen zu beschäftigen, kann sich direkt bei mir melden. Hier einfach einen kurzen Kommentar hinterlassen.

Nach dem Relegationsspiel-Theater mit den richtigen Pyromanen beschäftigen: Die Kommunen!

Ganz so falsch lag ich mit meiner Einschätzung über die Aushöhlung des Recyclingsprinzips. Nach der krachenden Niederlage in NRW droht dem Umweltminister Norbert Röttgen weiteres Ungemach. Diesmal aus Brüssel.

So hält nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid der ehemalige EU-Kommissar Günter Verheugen das neue deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz für europarechtswidrig.

Das sagte Verheugen auf einer Podiumsdiskussion der Fachmesse Ifat in München.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setze die europäische Abfallrahmenrichtlinie nicht richtig um und stelle „unsinnigerweise Müllverbrennung und Recycling gleich“, so Verheugen laut einer Pressemitteilung des Entsorgungsunternehmens Veolia.

Darüber hinaus unterbinde das Gesetz den Wettbewerb, indem es Kommunen das Recht einräume, Wertstoffe ohne jede Ausschreibung für sich zu beanspruchen.

Da erweist sich das Geschenk von Röttgen an die Kommunen wohl als Rohrkrepierer.

Der Bonner Abfallexperte Sascha Schuh hält in diesem Streit zwei Aspekte für wichtig. Es gehe um die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe beim Wertstoffhandel. Erinnert sei an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier. Darüber seien die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen. Das führte zu einem Überangebot an Verbrennungskapazitäten.

„Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen“, so Schuh im Interview mit dem Ich sag mal-Blog.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist die sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8 Absatz 3 getroffen wurde. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von 11.000 Kilojoule wird. Auch das sieht Sascha Schuh kritisch:

„Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den vergangenen 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht, eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen werden und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden, um neue zu erzeugen.“

In erster Linie würden Kommunen das Geld sehen. „Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihren Kassen zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen mehr Einnahmen kreieren und sehen, dass wir mittlerweile in der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt, der wir vor vielen Jahren auch noch waren, zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren“, erläutert Schuh.

Den Widerspruch zum EU-Recht sieht auch die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede: Nunmehr stehe das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz klar im Widerspruch zur Abfallrichtlinie der EU, so Stede. Hier gebe es eine klare Vorgabe: Erst komme die Vermeidung, dann die Wiederverwendung, danach die stoffliche Verwertung (Recycling) und erst am Schluss folgt die sonstige Verwertung, zu der auch die Müllverbrennung zählt.

„Berlin durchbricht komplett die Hierarchiefolge, die Brüssel vorschreibt“, sagt Stede.

Das sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling. Die von Verbänden bereits angekündigte Beschwerde bei der EU-Kommission werde sich daher wohl auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten. Es könnte sogar zu einer Klage der EU-Kommission gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommen, vermutet Stede. Norbert Röttgen wird wohl auch als Umweltminister noch ein paar Niederlagen hinnehmen. Da wäre wohl die Rolle als Oppositionsführer im NRW-Landtag besser gewesen.

Zu den Beschwerdeführern in Brüssel gesellen sich jetzt noch die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM). Die Ausgestaltung der „gewerblichen Sammlung“ im neuen Abfallgesetz verstoße, insbesondere was kleingewerbliche Sammlungen von Schrott betrifft, gegen europäisches Recht, erklärten die beiden Verbände nach einem weiteren Bericht des Fachdienstes Euwid.

„In der von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett verfertigten Beschwerdeschrift monieren die Verbände, dass die gewerblichen Kleinsammlungen von Schrott aus privaten Haushaltungen in Zukunft mit derartigen Restriktionen versehen sein werden, dass sie faktisch ausgeschlossen sind. Nutznießer davon seien die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen), denen der Schrott überlassen werden muss. Damit werde die privatwirtschaftliche Sammeltätigkeit ausgelöscht, die in Deutschland auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken kann“, schreibt Euwid.

Update: Und so schnell wird man von der Realität überrollt. Da schmeißt doch die Merkel den Röttgen raus. Ok. Dann muss halt Peter Altmaier die Kreislaufsuppe auslöffeln.

Liebwerteste Kanzlerin, wo bleibt der kompromisslose Internet-Ausbau? #Heinrich-von-Stephan #informare12

Am 11. Mai jährte sich in Berlin ein Stück deutscher Wirtschaftsgeschichte: Die DeTeWe Communications feierte ihr 125-jähriges Jubiläum. Gegründet im Jahr 1887 als Zulieferer in der Telefonapparateproduktion, war das Unternehmen Pionier bei der Konstruktion von Fernmeldeämtern, Co-Erbauer des ehemaligen Berliner Rohrpostsystems, millionenfacher Hersteller von Telefonen und ist heute einer der größten ITK-Systemintegratoren in Deutschland. „Die DeTeWe blickt auf Generationen von Ingenieursleistung zurück und hat die Kommunikationsbranche wie kaum ein anderes Unternehmen mitgeprägt. Ob Telefon, Rohrpost, Fax, schnurlose Telefone, Internet, E-Mail: Die Informations- und Telekommunikationsbranche ist schnelllebig, die DeTeWe war und ist immer dabei“, sagt Christian Fron, Geschäftsführer der DeTeWe Communications.

Der Architekt für die Technik-Revolutionen im Berlin des 19. Jahrhunderts war der Generalpostmeister Heinrich von Stephan. Er erkannte sofort die wirtschaftliche und gesellschaftliche Dimension der elektrischen Nachrichtenübertragung. Mitte Oktober 1877 wurde Stephan ein Bericht der Zeitschrift „Scientific American“ vom 6. Oktober 1877 über Bells Telefon vorgelegt.

Schon am 24. Oktober hat er zwei Telefone in Händen. Es waren die ersten Apparate, die überhaupt nach Europa kamen. Schon am gleichen Tage beginnt der Generalpostmeister mit den ersten Versuchen in seinem Amtsgebäude. „Dann werden das Generalpostamt Berlin, Leipziger Straße und das Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße verbunden“, schreibt Hermann Heiden in seinem Buch „Rund um den Fernsprecher“, erschienen 1963 im Georg Westermann Verlag. Am 26. Oktober erklärt Stephan: „Meine Herren! Diesen Tag müssen wir uns merken“. Es war die Geburtsstunde des Fernsprechers in Deutschland.

„Ende 1877 sind es 19 Orte, Ende 1880 bereits 1000 geworden, die über den Fernsprecher Anschluss an das Telegrafennetz erhielten. In Amerika war der Fernsprecher zur Errichtung von Fernsprechnetzen in Städten und zur Herstellung von Privattelegrafenlinien benutzt worden. Dass man ihn zur Erweiterung des staatlichen Telegrafennetzes benutzte, war etwas ganz Neues“, erläutert Heiden. Die Widerstände in Deutschland gegen die Einführung des Telefons waren so groß, dass Stephan sich mit der Bitte an die Ältesten der Kaufmannschaft wendet, ihm geeignete Persönlichkeiten zu nennen, die bereit wären, gegen Vergütung die Werbung für den Fernsprecher in die Hand zu nehmen. Die Wahl fällt auf Emil Rathenau, den späteren Gründer der AEG. 1897, im letzten Lebensjahr des Generalpostmeisters, werden in Berlin von neuen Fernsprechämtern 170 Millionen Gespräche vermittelt. Davon 20 Millionen Ferngespräche nach den von Berlin zu erreichenden Orten mit Fernsprechanschlüssen. Drei Jahre später schreibt die „Berliner Illustrirte“ stolz, dass Berlin mehr Fernsprechanschlüsse habe als ganz Frankreich mit Paris und dass es sogar London und New York übertreffe.

https://twitter.com/#!/SERVICEInsiders/status/200264792659861505

„Die Beharrlichkeit, Weitsicht und Intuition des Generalpostmeisters Heinrich von Stephan könnten wir heute in Deutschland sehr gut gebrauchen, um für die vernetzte Ökonomie die modernste Infrastruktur zu schaffen. Nur so ist wirtschaftliche Prosperität möglich – von der Logistik bis zur Energiewende“, sagte Systemingenieur Bernd Stahl vom Netzwerkspezialisten Nash Technologies auf der Berliner Wissenschaftskonferenz Informare.

Vom Heinrich von Stephan-Gründergeist könnte sich die Berliner Politik eine große Scheibe abschneiden, um die Voraussetzungen für eine vernetzte Ökonomie zu schaffen.

Gunter Dueck spricht in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit einer „strukturkultivierenden Marktwirtschaft“. Der Staat müsse die Infrastrukturen auf die Zukunft ausrichten. „Zum Beispiel könnte die Bundesregierung einen verbindlichen ‚Fahrplan‘ für den Ausbau des Breitbandinternets herausgeben. Das würde etwa 60 Milliarden Euro kosten, nicht mehr als die Rettung einer Bank“, erläutert Dueck. Zu einem solchen Schritt würde sich niemand entschließen. Ein superschnelles Internet sei für die Wirtschaft und für die Transformation zur Wissensgesellschaft unabdingbar. Ein kompromissloser Ausbau des Internets hätte ähnlich dimensionierte positive Auswirkungen.

„Dieselben Leute, die die 60 Milliarden für die Zukunft nicht geben wollen, argumentieren wie selbstverständlich, dass der entscheidende Anstoss zu Deutschlands Wirtschaftswunder der energische und kompromisslose Ausbau des Autobahnnetzes in den 1960er-Jahren war, der für Deutschland eine moderne Infrastruktur schuf“, führt Dueck weiter aus.

Immer grössere Teile der gesellschaftlichen Werte werden digitalisiert.

„Und damit auch deren Wertschöpfung. Man sieht das sehr schön an Garys Social Media Count. Nicht nur die Tatsache, dass die Zahl der Google+ und Facebook User schneller wächst als die der neuen Internet-Teilnehmer. Der Hammer befindet sich hinter dem Tab ‚heritage‘: diese gigantischen Wertschöpfungen werden zum grossen Teil in die virtuelle Welt wandern: digitalisiert und vernetzt“, meint Stahl.

Content bedeute die vollständige Digitalisierung ALLER Lebensbereiche, Branchen und Prozesse. Die Kanzlerin sollte also aufhören, noch weiter von dümmlichen Herdprämien zu träumen, sondern sich den wesentlichen Zukunftsaufgaben widmen. Ich möchte nichts mehr hören von tausend Projekten, Kompetenz-Zentren und sonstigen Alibi-Veranstaltungen. Die Bundesregierung sollte auf dem nächsten IT-Gipfel am 13. November in Essen einen Internet-Masterplan auf den Tisch legen.

Siehe auch:

Heinrich von Stephan, DeTeWe und die Technikrevolutionen in Berlin.

Digitales Entwicklungsland: Warum der IT-Gipfel einen Heinrich von Stephan-Preis vergeben sollte.

Ideenlos im Netz: Es fehlen Visionen für die Hightech-Kommunikation.

Vom „Buch der Narren“ zum Mekka der Kommunikation.

Bestraft mich doch endlich!

Der liebwerteste Zeit-Gichtling Adam Soboczynski ist ein heldenhafter Kämpfer für die Rechte von geknechteten, gebeutelten und verarmten Künstlern, die in den Fängen von freibeuterischen Piraten bald ein Dasein am Hungertuch fristen müssen. Die Wochenblatt-Edelfeder macht sich wenig Gedanken, wie das Vollzugsdefizit des Urheberrechtes beseitigt werden kann und schreibt in unnachahmlicher Klarheit, dass sich die Künstler mit ihrer Protestnote „Wir sind die Urheber“ bemerkenswert kompromisslos in Szene setzen. Achtung, ich verdinge mich jetzt als Kopist und zitiere Sobo in Auszügen, bitte nicht abmahnen:

„Sie zielen nicht auf bereits diskutierte Modelle wie etwa Kultur-Flatrates oder freiwillige Bezahlsysteme, die das Urheberrecht ersetzen könnten, sondern unmissverständlich auf die Stärkung desselben unter den neuen digitalen Gegebenheiten – mit welchen Mitteln auch immer.”

Mit welchen Mitteln auch immer! Da sind doch Bedenkenträger wie Dirk von Gehlen oder Frank Schirrmacher völlig fehl am Platz. Sie reden einfach zu viel von den Kehrseiten der Urheber- und Verwerter-Herrlichkeit sowie von den digitalen Irrläufen der etablierten Industrien, die sich in ihren analogen Erdlöchern verschanzen zur Vorbereitung der finalen Abwehrschlacht gegen Filesharing-Piraten.

Nachdenken könnte Künstler verwirren

Warum sollten sich auch Künstler die Finger schmutzig machen mit Recherchen über die Abmahn-Gichtlinge dieser Republik, die in unsäglich aufwändigen Verfahren IP-Adressen identifizieren, jeden noch so kleinen Regelverstoß ahnden, grotesk überhöhte Strafzölle mit einer Durchschnittssumme von 1000 Euro erheben und damit, „wie Constanze Kurz in der FAZ schrieb, allein 2011 Einnahmen in Höhe von 190 Millionen Euro generierte, die in Anwaltskanzleien und Eintreiberbüros größtenteils versickern“, so Frank Schirrmacher. Bislang konzentriert sich die Gebühren-Abzocke noch auf die Musikbranche. Im Literaturbetrieb geht es gerade erst los, wie der FAZ-Herausgeber in seinem Opus „Schluss mit dem Hass“ konstatiert. Da ist es Sobo und Co. wohl wurscht, wenn man nur die Dummen erwischt und die schlauen Kopisten an ihrem bösen Treiben auch in Zukunft nicht hindern kann. Hauptsache, die Kasse klingelt.

Warum sollten die Protest-Künstler überhaupt nur in Ansätzen differenziert über Ursache und Wirkung der vernetzten Ökonomie nachdenken. Das von den Verwertern aufgeführte Untergangsdrama folgt einem bewährten Drehbuch, wie Dirk von Gehlen in seinem Buch Mashup darlegt: In er ersten Phase singt der Klagechor vom Sterben einer ganzen Branche – hier dienen die Musikmanager als profilierte Regisseure: „

In der zweiten Phase versucht man dann, durch technische Mittel wie das sogenannte Digitale Rechtemanagement (DRM) nicht nur das Vagabundieren der Kopien, sondern das Kopieren an sich zu unterbinden; und schließlich gehen die Konzerne dazu über, juristische Schritte gegen den kopierenden Verbraucher einzuleiten, um so ein Klima der Abschreckung zu schaffen. Diese dritte Phase ist verbunden mit Lobbyarbeit bei Politikern und Parlamentariern, die diese für eine Verschärfung des Urheberrechts gewinnen soll“, erläutert SZ-Redakteur Dirk von Gehlen.

Die Empörung der „Funk-Jockeys“

Dann stößt man die Medienarbeit an mit Überschriften wie „Die Musikindustrie steht vor ihrer gefährlichsten Krise“ oder „Umsatzverlust von mehr als einer Milliarde“. Diese Headlines kann man mit dem Zufallsgenerator aus dem Zeitungsarchiv gewinnen. Bei der Umsatzverlust-Story habe ich etwas geschwindelt und die Währung unterschlagen. Es war von „Mark“ die Rede und man blickte in den 1970er Jahren sorgenvoll auf die Partisanen und Piraten des verschworenen Ordens der Cassetten-Raubkopierer, zu denen auch ich damals zählte. „Funk-Jockeys“ wie Frank Elstner und Thomas Gottschalk sowie der damalige Jupiter-Rekord-Chef Ralph Siegel bildeten die Speerspitze der Schallplatten-Industrie. Die Totschlagformel „Umsonstkultur“ war noch nicht erfunden. Damals ging es um „Hits zum Nulltarif“. Heute wohl semantisch etwas zu kompliziert für die PR der Verwerter und Urheber. Da liebt man es derber und formuliert nicht mehr allzu komplizierte Sätze wie „Hometaping is killing music“. Besser ist: „Raubkopierer sind Verbrecher“ oder „Aufruf gegen den Diebstahl geistigen Eigentums“.

Die Aufruf-Künstler mögen es monokausal. Wer den starken Staat gegen digitale Hausierer und Kopisten in Stellung bringen will, darf nicht zurückblicken auf die Fehler der Gesternbranchen, wie ich sie in dem Fachmagazin „Absatzwirtschaft“ beschrieben habe. Und was ich weiter noch so alles zu diesem Thema geschrieben habe, steht morgen in meiner The European-Kolumne.

Update: Hier geht es zur Kolumne.