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Sensationelle Wendung im Staatstrojaner-Skandal: Innenministerium hat gar nichts in Auftrag gegeben

Eine phantastische Antwort des Bundesinnenministeriums und eine überraschende Wendung in dem Staatstrojaner-Skandal. Auf eine Anfrage über die Auftragsvergabe für die Erstellung von Software für Online-Durchsuchungen, die ich über Portal fragdenstaat.de an das BMI richtete, antwortet mir das Ministerium lapidar:

“Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen, die Software zur Informationstechnischen Überwachung (u.a. Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung) vertreiben, vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft (Anforderungskatalog) für die Vergabe solcher Software vor.”

Dingdong. Entweder will man mich hier verscheißern oder das Ministerium hängt sich an irgendeinem Formfehler auf und betreibt rabulistische Versteckspiele bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die vielleicht nicht genau den Ton des Verwaltungsjargons treffen.

Wie kommt denn der Bundestagsabgeordnete Stöbele zu seiner kritischen Einschätzung:

Die Bundesregierung müsse diejenigen Personen zur Verantwortung ziehen, die an Beschaffung und Einsatz solcher rechtswidrig gestalteten Software beteiligt waren. Ströbele und die Abgeordneten in den Landtagen sollten ihre Forderung noch erweitern: Es muss die Ausschreibung für die Anschaffung der Staatstrojaner offen gelegt werden. In den Leistungskriterien kann man erkennen, ob schon der Einkauf der Trojaner-Software verfassungswidrig war und den Schlapphut-Prinzipien “Legal, Illegal, Scheißegal” entspricht.

Und ein Blick in den Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten dokumentiert, dass ich mich jetzt für die Kategorie “Verscheißern” bei der Bewertung des Antwortschreibens des Bundesinnenministeriums entscheide: Dort heißt es:

“Das BKA erstellt die Software für den Quellen-TKÜ-Einsatz nicht selbst, sondern verwendet Software der Firma DigiTask GmbH, mit der ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Nach Mitteilung des BKA sei der Markt für die Programmierung von ‘überwachungsprogrammen’, die für den Einsatz beim BKA geeignet seien, sehr klein. Man habe deshalb auf die Firma DigiTask zurückgegriffen, weil diese am Markt etabliert sei und über einschlägige Erfahrungen verfüge. Der Rahmenvertrag sieht vor, dass das BKA entsprechende Software mit den ge- wünschten Funktionen abrufen kann. Jede Version wird individuell angepasst und auch abgerechnet. Die Überlassung des Quellcodes (eng!. source code) sieht der Vertrag nicht vor”, so der Schaar-Bericht.

Das BKA untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und unterliegt den Weisungen des Ministeriums.

Damit ist der Einkauf der DigiTask-Software über das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums getätigt worden!!!!!!

Und genau diese Ausschreibungsunterlagen samt Leistungsbeschreibung möchte ich erhalten, liebwerteste Sicherheits-Gichtlinge.

Und verweist bitte jetzt nicht wieder auf Paragraf 6 des IFG (Betriebsgeheimnisse), das hat doch schon das Bundeswirtschaftsministerium bei meinen Fragen zum Industriegutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft gemacht.

Jetzt kommt bei der Abwehrstrategie beim Informationsfreiheitsgesetz auch nach der Faktor “Rabulistik” hinzu. Das Portal fragdenstaat.de erweist sich als wertvolle Quelle, um die Tendenzen zur Informationsgeheimhaltung aufzudecken.

Siehe auch meine heutige Kolumne über den Industrielobbyismus des Wirtschaftsministeriums: Öffentliche Aufträge öffnen – Die Nähe der Politik zur Industrie zeigt sich bei der Auftragsvergabe: Wer beim Schnitzelkauf nur Angebote von Bäckern einholt, trifft seine Entscheidung vorab.

Und auch: Wie Bundesbehörden die Informationsfreiheit aushebeln #rp12 #fragdenstaat

Interessant auch: PM Piratenfraktion Berlin – Neue Erkenntnisse zur Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz – Christopher Lauer

Update: Meine Nachfrage beim Bundesinnenministerium

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Schreiben vom 9. November 2012 teilen Sie mir folgendes mit: “Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen, die Software zur Informationstechnischen Überwachung (u.a. Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung) vertreiben, vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft (Anforderungskatalog) für die Vergabe solcher Software vor.” Aus dem Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten steht über die Vergabe des Auftrages an die Firma DigiTask: “Das BKA erstellt die Software für den Quellen-TKÜ-Einsatz nicht selbst, sondern verwendet Software der Firma DigiTask GmbH, mit der ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Nach Mitteilung des BKA sei der Markt für die Programmierung von ‘überwachungsprogrammen’, die für den Einsatz beim BKA geeignet seien, sehr klein. Man habe deshalb auf die Firma DigiTask zurückgegriffen, weil diese am Markt etabliert sei und über einschlägige Erfahrungen verfüge. Der Rahmenvertrag sieht vor, dass das BKA entsprechende Software mit den ge- wünschten Funktionen abrufen kann. Jede Version wird individuell angepasst und auch abgerechnet. Die Überlassung des Quellcodes (eng!. source code) sieht der Vertrag nicht vor”, so der Schaar-Bericht. Das BKA untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und unterliegt den Weisungen des Ministeriums.

Damit ist der Einkauf der DigiTask-Software über das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums getätigt worden. Und genau auf dieser Grundlage erbitte ich jetzt um die Beantwortung meiner Anfrage. Bitte teilen Sie mir mit, was bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben wurde und übersenden mir auch die vollständige Leistungsbeschreibung.

Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Sohn

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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