
Deutschland feiert seine Kreislaufwirtschaft oft auf Milchdöschen-Niveau. Gelber Sack, Joghurtbecher, Getränkekarton, Aludeckel: In diesem Ausschnitt funktioniert vieles inzwischen ordentlich. Die dualen Systeme haben Sortierung, Nachweisführung und Verwertung über Jahrzehnte professionalisiert. Bei Verkaufsverpackungen ist ein großer Teil des erreichbaren Potenzials ausgeschöpft. 2024 wurden erneut rund 5,5 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle aus der Sammlung der dualen Systeme verwertet. Fünf von acht gesetzlichen Quoten wurden erreicht oder übertroffen.
Doch diese Bilanz erzählt nur einen kleinen Teil der Wirklichkeit. Die deutsche Kreislaufwirtschaftsquote lag 2023 bei 13,9 Prozent. Die EU kam 2024 auf 12,2 Prozent. Das ist die magere Gesamtbilanz hinter der glänzenden Verpackungserzählung. Wir messen, sortieren und diskutieren mit großer Leidenschaft an vergleichsweise kleinen Stoffströmen, während die schweren Materialmassen aus Bau, Infrastruktur, Industrie und mineralischen Abfällen politisch viel zu wenig Druck erzeugen.
Jährlich fallen in Deutschland mehr als 200 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Das Bundesumweltministerium nennt sie den größten Abfallstrom des Landes. Straßen, Brücken, Schulen, Verwaltungsgebäude und Wohnquartiere liefern Material, das zu oft in Verfüllungen, Deponiebau oder minderwertigen Anwendungen endet. Dort liegt der Rohstoffhebel. Dort entscheidet sich, ob Kreislaufwirtschaft als nationale Rohstoffstrategie taugt.
Wer Rohstoffsicherheit ernst nimmt, muss in die Leistungsverzeichnisse schauen. Dort entscheidet sich, ob der Staat weiterhin Primärkies, Primärsand, Zement und Stahl nach altem Muster abruft oder ob Recyclingrohstoffe einen verlässlichen Markt bekommen.
Der Staat als größter Materialkunde
Öffentliche Beschaffung ist kein Randthema der Verwaltung. Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Unternehmen, Autobahn GmbH, DEGES, BImA und kommunale Bauherren vergeben Aufträge, setzen Standards und schaffen Nachfrage. Jeder Schulbau, jede Brücke, jede Straße und jedes Verwaltungsgebäude sendet ein Signal an Planer, Betonwerke, Recyclingbetriebe, Baustoffprüfer und Versicherer.
Die Rohstofffrage beginnt im Leistungsverzeichnis. Erst danach führt sie in Steinbrüche, Minen, Hafenstatistiken und Importberichte. Solange Ausschreibungen Naturmaterial voraussetzen, Nebenangebote ausschließen oder Recyclingbaustoffe über unklare Formulierungen verdrängen, bleibt Kreislaufwirtschaft ein Wort für Sonntagsreden.
Das Recht erlaubt mehr, als die Praxis nutzt
Die Kanzlei Becker Büttner Held hat im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft den Rechtsrahmen geprüft. Der Befund fällt eindeutig aus: § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die öffentliche Hand bei Beschaffung und Bauvorhaben zur Bevorzugung rohstoffschonender und recyclingbasierter Erzeugnisse. § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz verlangt, Klimaschutzziele bei Planungen und Entscheidungen öffentlicher Stellen zu berücksichtigen.
Das betrifft RC-Beton, RC-Stahl und mineralische Ersatzbaustoffe. Auftraggeber dürfen den Auftragsgegenstand ökologisch bestimmen. Das Vergaberecht ordnet das Verfahren. Die inhaltliche Zielrichtung des Auftrags liegt bei der öffentlichen Hand.
Damit entfällt eine häufige Ausrede. Wer Recyclingbeton oder Recyclingstahl rechtssicher verlangt, bewegt sich im bestehenden Rechtsrahmen. Die Frage lautet weniger, ob der Staat darf. Die Frage lautet, weshalb er seine Spielräume so selten nutzt.
Beschleunigung braucht Materialintelligenz
Zum 1. Juli 2026 tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Der Bundestag beschloss es am 23. April 2026; im Bundesgesetzblatt wurde es am 18. Mai 2026 veröffentlicht. Es soll Verfahren vereinfachen, digitalisieren, Wertgrenzen anheben und öffentliche Aufträge schneller machen. Für Infrastruktur, Verkehr, Schulen und klimaneutrale Investitionen zählt Tempo. Doch Tempo allein löst die Rohstofffrage kaum.
Schnellere Vergaben können alte Muster beschleunigen. Dann fließt öffentliches Geld schneller in Primärmaterial, lange Transporte, Deponiedruck und importabhängige Lieferketten. Beschleunigung gewinnt wirtschaftliche Vernunft erst mit klaren Anforderungen an Kreislauffähigkeit, Lebenszykluskosten und Sekundärrohstoffe.
Die Reform lässt damit eine Baustelle offen. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen fehlt weiterhin ein allgemeiner Grundsatz für umweltfreundliche Beschaffung. Genau dort gehört er hin. Ökologische Kriterien müssen von der Bedarfsermittlung über die Leistungsbeschreibung bis zur Zuschlagsentscheidung wirken.
Der Preis erzählt zu wenig
Viele öffentliche Ausschreibungen behandeln den Angebotspreis als wichtigste Wahrheit. Diese Rechnung verkürzt die Wirklichkeit. Ein Bauwerk verursacht Kosten bei Rohstoffgewinnung, Transport, Herstellung, Betrieb, Rückbau, Aufbereitung und Entsorgung. Wer allein den Einkaufspreis bewertet, belohnt frisches Material und blendet Folgekosten aus.
Lebenszykluskosten machen sichtbar, was im klassischen Preis verschwindet: Emissionen, Transportwege, Deponieraum, Ressourcenverbrauch, Rückbauoptionen und Wiederverwendbarkeit. Genau hier können Recyclingrohstoffe ihre Vorteile ausspielen. Sie sparen Primärrohstoffe, verkürzen Wege, entlasten Deponien und sichern regionale Wertschöpfung.
Eine Beschaffung, die nur den niedrigsten Anfangspreis sucht, arbeitet gegen die eigene Rohstoffstrategie. Der Staat kauft kurzfristig günstig und bezahlt später über Importabhängigkeiten, Klimakosten, Flächenverbrauch und Entsorgungsdruck.
RC-Beton bleibt unter Wert
Das Beispiel Recyclingbeton zeigt die Lücke zwischen Möglichkeit und Anwendung. In Deutschland liegt der Anteil von RC-Beton am Gesamtbetoneinsatz weiterhin auf niedrigem Niveau. Technisch wären in geeigneten Anwendungen deutlich höhere Anteile möglich. Die Schweiz zeigt seit Jahren, dass Recyclingbeton im Hochbau keine Exotik bleiben muss.
Die Blockade entsteht selten im Material allein. Sie entsteht in Ausschreibungstexten, Normen, Gewohnheiten und Haftungsroutinen. Viele Leistungsverzeichnisse verlangen Natursteinmaterial. Nebenangebote fehlen. Planungsbüros verfügen über wenig Erfahrung mit Recyclinggesteinskörnung. Auftraggeber fürchten Rügen. Versicherer scheuen neue Risikoprofile. Recyclingbetriebe erhalten keine planbare Nachfrage.
So bleibt ein Markt klein, obwohl Material, Technik und Rechtsrahmen vorhanden sind. Das Problem liegt weniger im Bauschutt als in der institutionellen Trägheit des Beschaffungsapparats.
Normen, Gütezeichen und Mustertexte entscheiden
Recyclingrohstoffe brauchen Vertrauen. Vertrauen entsteht durch klare Standards, Güteüberwachung, Prüfzeugnisse, Musterleistungsverzeichnisse und verlässliche Haftungsregeln. Öffentliche Auftraggeber benötigen Textbausteine, die RC-Beton, RC-Stahl und mineralische Ersatzbaustoffe rechtssicher in Ausschreibungen bringen. Planungsbüros brauchen Routine. Vergabestellen brauchen Rückendeckung.
Ein Recyclinglabel, Gütezeichen nach Vergabeverordnung und standardisierte Nachweise könnten den Aufwand senken. Dann müsste jede Kommune das Rad bei jedem Bauvorhaben neu erfinden. Die öffentliche Hand könnte Nachfrage bündeln und dem Markt signalisieren, welche Qualität sie erwartet.
Rohstoffsicherheit entsteht durch Wiederholung. Ein einzelnes Pilotprojekt verändert wenig. Tausende Ausschreibungen mit gleichen Qualitätsanforderungen verändern Produktionskapazitäten, Investitionsentscheidungen und Versicherbarkeit.
Rohstoffpolitik ohne Pathos
Die geopolitische Dimension liegt offen. Wer Sekundärrohstoffe nutzt, reduziert Rohstoffentnahme, senkt Transportabhängigkeiten, schont Deponieraum und macht Lieferketten berechenbarer. Das gilt für Beton, Stahl, Asphalt, mineralische Ersatzbaustoffe und perspektivisch für viele weitere Materialströme.
Kreislaufwirtschaft ist damit Rohstoffpolitik, Standortpolitik und Sicherheitsvorsorge. Ein Staat, der Milliarden in Infrastruktur steckt, sollte wissen, welche Materialmärkte er damit schafft. Jede Ausschreibung entscheidet über Nachfrage. Nachfrage entscheidet über Investitionen. Investitionen entscheiden über Kapazitäten.
§ 97 GWB als fehlendes Gelenk
KrWG und KSG setzen bereits Pflichten. Doch ihre Wirkung bleibt schwach, solange das Vergaberecht keinen allgemeinen Grundsatz für umweltfreundliche Beschaffung enthält. Das GWB prägt die Vergabepraxis. Dort suchen Auftraggeber, Juristen und Vergabekammern nach Orientierung.
Der Vorschlag des BBH-Gutachtens führt an die richtige Stelle: ökologische Kriterien als verbindlichen Grundsatz in § 97 GWB verankern. Dann werden Recyclingrohstoffe kein freiwilliger Zusatz für engagierte Vergabestellen. Sie werden Teil des normalen Prüfprogramms.
Das würde die Beschaffung verändern. Auftraggeber müssten bereits bei der Bedarfsermittlung prüfen, ob Recyclingrohstoffe geeignet sind. Leistungsbeschreibungen müssten den Einsatz ermöglichen. Zuschlagskriterien müssten Lebenszykluskosten und Ressourcenschonung abbilden. Dokumentationen müssten erklären, weshalb verfügbare Recyclinglösungen ungenutzt bleiben.
Versorgungssicherheit aus Bauschutt
Deutschland braucht keine neue Grundsatzrede über Kreislaufwirtschaft. Deutschland braucht Ausschreibungen, die den vorhandenen Rechtsrahmen nutzen. Bei Schulen, Brücken, Straßen, Verwaltungsgebäuden und Infrastrukturprojekten sollten RC-Beton, RC-Stahl und mineralische Ersatzbaustoffe zum Regelfall werden, sobald technische Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehören Mustertexte, Gütezeichen, Lebenszykluskosten, Schulungen, digitale Materialnachweise und klare Verantwortlichkeiten. Der Preis bleibt wichtig. Er darf den Rohstoffkreislauf nicht unsichtbar machen.
Rohstoffsicherheit entsteht in Verträgen, Leistungsverzeichnissen und Zuschlagskriterien. Das Recht erlaubt mehr Kreislauf, als die Praxis nutzt. Das neue Vergaberecht setzt Tempo. Jetzt braucht dieses Tempo eine Richtung: weniger Primärmaterial in Standardfällen, mehr Recyclingrohstoffe, klare Lebenszyklusrechnung und verbindliche ökologische Kriterien im GWB. Dann wird jeder öffentliche Bauauftrag zu einem Stück Rohstoffpolitik. Aus Bauschutt wird Versorgungssicherheit.
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