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Nach dem Relegationsspiel-Theater mit den richtigen Pyromanen beschäftigen: Die Kommunen!

Ganz so falsch lag ich mit meiner Einschätzung über die Aushöhlung des Recyclingsprinzips. Nach der krachenden Niederlage in NRW droht dem Umweltminister Norbert Röttgen weiteres Ungemach. Diesmal aus Brüssel.

So hält nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid der ehemalige EU-Kommissar Günter Verheugen das neue deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz für europarechtswidrig.

Das sagte Verheugen auf einer Podiumsdiskussion der Fachmesse Ifat in München.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setze die europäische Abfallrahmenrichtlinie nicht richtig um und stelle „unsinnigerweise Müllverbrennung und Recycling gleich“, so Verheugen laut einer Pressemitteilung des Entsorgungsunternehmens Veolia.

Darüber hinaus unterbinde das Gesetz den Wettbewerb, indem es Kommunen das Recht einräume, Wertstoffe ohne jede Ausschreibung für sich zu beanspruchen.

Da erweist sich das Geschenk von Röttgen an die Kommunen wohl als Rohrkrepierer.

Der Bonner Abfallexperte Sascha Schuh hält in diesem Streit zwei Aspekte für wichtig. Es gehe um die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe beim Wertstoffhandel. Erinnert sei an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier. Darüber seien die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen. Das führte zu einem Überangebot an Verbrennungskapazitäten.

“Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen”, so Schuh im Interview mit dem Ich sag mal-Blog.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist die sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8 Absatz 3 getroffen wurde. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von 11.000 Kilojoule wird. Auch das sieht Sascha Schuh kritisch:

“Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den vergangenen 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht, eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen werden und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden, um neue zu erzeugen.”

In erster Linie würden Kommunen das Geld sehen. “Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihren Kassen zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen mehr Einnahmen kreieren und sehen, dass wir mittlerweile in der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt, der wir vor vielen Jahren auch noch waren, zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren”, erläutert Schuh.

Den Widerspruch zum EU-Recht sieht auch die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede: Nunmehr stehe das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz klar im Widerspruch zur Abfallrichtlinie der EU, so Stede. Hier gebe es eine klare Vorgabe: Erst komme die Vermeidung, dann die Wiederverwendung, danach die stoffliche Verwertung (Recycling) und erst am Schluss folgt die sonstige Verwertung, zu der auch die Müllverbrennung zählt.

„Berlin durchbricht komplett die Hierarchiefolge, die Brüssel vorschreibt“, sagt Stede.

Das sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling. Die von Verbänden bereits angekündigte Beschwerde bei der EU-Kommission werde sich daher wohl auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten. Es könnte sogar zu einer Klage der EU-Kommission gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommen, vermutet Stede. Norbert Röttgen wird wohl auch als Umweltminister noch ein paar Niederlagen hinnehmen. Da wäre wohl die Rolle als Oppositionsführer im NRW-Landtag besser gewesen.

Zu den Beschwerdeführern in Brüssel gesellen sich jetzt noch die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM). Die Ausgestaltung der „gewerblichen Sammlung“ im neuen Abfallgesetz verstoße, insbesondere was kleingewerbliche Sammlungen von Schrott betrifft, gegen europäisches Recht, erklärten die beiden Verbände nach einem weiteren Bericht des Fachdienstes Euwid.

“In der von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett verfertigten Beschwerdeschrift monieren die Verbände, dass die gewerblichen Kleinsammlungen von Schrott aus privaten Haushaltungen in Zukunft mit derartigen Restriktionen versehen sein werden, dass sie faktisch ausgeschlossen sind. Nutznießer davon seien die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen), denen der Schrott überlassen werden muss. Damit werde die privatwirtschaftliche Sammeltätigkeit ausgelöscht, die in Deutschland auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken kann”, schreibt Euwid.

Update: Und so schnell wird man von der Realität überrollt. Da schmeißt doch die Merkel den Röttgen raus. Ok. Dann muss halt Peter Altmaier die Kreislaufsuppe auslöffeln.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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