Deutschlands größter Entsorger Remondis will den Grünen Punkt – was ja nichts Neues ist. Die Übernahme der DSD-Holding durch den Konzern aus Lünen wird seit Längerem erwartet. Vorige Woche fiel beim Unternehmen der Rethmann-Gruppe die Entscheidung, dem Kauf von DSD näherzutreten, wie der Fachdienst EUWID aus Branchenkreisen erfuhr.
„Ob die beiden Hauptgesellschafter HIG Capital und Bluebay, die zusammen 80 Prozent an DSD halten, ein Angebot aus Lünen inzwischen akzeptiert haben, ist bislang nicht bekannt. Weder Remondis noch DSD wollten sich auf Anfrage zum Thema äußern“, schreibt Euwid.
Remondis hatte nach Euwid-Informationen im vergangenen Sommer ein nachgebessertes Angebot über 150 Millionen Euro vorgelegt, danach waren die Verhandlungen von Remondis aufgrund unterschiedlichen Vorstellungen über den Kaufpreis auf Eis gelegt worden.
„Spekulationen, nach denen Remondis aus kartellrechtlichen Gründen nicht die komplette DSD-Gruppe übernehme und die Kunststoffrecyclingsparte des Grünen Punkts anderweitig verkauft werde, dürften Branchenbeobachtern zufolge aus der Luft gegriffen sein“, erläutert Euwid.
Größtes Hindernis für die geplante Übernahme werde vermutlich die kartellrechtliche Prüfung sein. DSD habe aktuell einen Marktanteil von rund 35 Prozent bei der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung, Remondis ist mit rund 6,5 Milliarden Umsatz das mit Abstand größte Entsorgungsunternehmen in Deutschland. Weil fast nur der deutsche Markt betroffen sei, dürfte voraussichtlich das Bundeskartellamt und nicht die zuständige EU-Behörde das Verfahren an sich ziehen.
Wettbewerbspolitisch wird dieses Vorhaben kritisch gesehen. Schon jetzt würde Remondis rund 25 Prozent der Abfallsammlung via Gelbe Tonnen und Säcke dominieren, moniert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Werde das DSD gekauft, käme noch eine weitere Dominanz bei Sortierung und Recycling dazu.
“Dann hat das nichts mehr mit Wettbewerb zu tun.“
Ähnlich kritisch sieht das der Wettbewerbsökonom Justus Haucap:
Das Kartellrecht verbietet Wettbewerbsbeschränkungen nicht nur zwischen Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen (horizontal), sondern auch entlang der Lieferkette (vertikal), schreibt Axel Kallmayer in einem FAZ-Gastbeitrag:
„Ersteres betrifft vor allem Kartelle von Herstellern, die die Kartellbehörden seit Jahren intensiv verfolgen, jüngst beispielsweise im Automobilsektor. Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten zwischen Herstellern und Händlern wurde dagegen lange kaum verfolgt.“
Das ändert sich jetzt so langsam. Problem: Besonders in der Lebensmittelbranche gibt es eine ungleiche Verteilung der Marktmacht zugunsten der großen Handelsketten, von denen Lieferanten häufig abhängig sind. Hier muss man jetzt mal genauer beobachten, wie erfolgreich das Bundeskartellamt interveniert. So untersagten die Wettbewerbshüter Edeka weitreichende Rabattforderungen gegenüber Lieferanten – hierüber hat nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
„Um solches Verhalten zu begrenzen, verschärfte der Gesetzgeber jüngst das kartellrechtliche Missbrauchsverbot dahingehend, dass Marktbeherrscher andere Unternehmen nicht dazu auffordern dürfen, ihnen ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren – das ‚Anzapfverbot‘ gemäß § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“, erläutert Kallmayer.
„Dabei ist nicht erforderlich, dass die Preisbindung zwischen dem druckausübenden bzw. vorteilversprechenden Unternehmen und dem Adressaten vereinbart werden soll. Vom Verbot umfasst ist auch der Versuch, den Adressaten zur Vereinbarung einer Preisbindung mit einem dritten Unternehmen zu bewegen„, schreibt das Kartellamt.
Neue Verfahren wie etwa Bußgelder von 10,9 Millionen Euto gegen Peek & Cloppenburg und den Bekleidungshersteller Wellensteyn zeigen nach Auffassung von Kallmayer den Willen des Kartellamts, das vertikale Kartellrecht verstärkt durchzusetzen. „Dazu zählt auch das Vorgehen gegen Beschränkungen des Online-Handels. Hersteller und Händler sollten sich daher bewusst sein, dass das Kartellrecht bei Kontakten entlang der Lieferkette ebenso zu kennen und beachten ist wie bei Kontakten mit Wettbewerbern“, resümiert der FAZ-Gastautor.
Ich bin gespannt, wie das Bundeskartellamt die Kickback-Problematik zwischen den Handelskonzernen und den Dualen Systemen beim Verpackungsrecycling wertet. Das spielt sich ja auch in der Lieferkette des Einzelhandels ab – nämlich am Ende des Lebenszyklus der Produkte. Siehe auch: NEUER MONOPOLISMUS BEIM VERPACKUNGSRECYCLING? #DSD #GELBETONNE #REMONDIS @KARTELLAMT
Nach unserem Aufruf zur kollaborativen Recherche über die Merkwürdigkeiten bei der Gestaltung des Recyclings von Verpackungsabfall kommen bei uns die ersten Rückmeldungen aus der Konsumgüterindustrie an.
Die Quellen werden hier natürlich nicht genannt, sonst könnte es zu „Strafaktionen“ des Einzelhandels kommen: Fristlose Kündigung, Schadensersatz, Auslistung und sonstige „Späße“, die Firmen in den Ruin treiben können. Aber unsere Vermutungen, dass von den Lieferanten überhöhte Preise fürs Recycling verlangt werden, bestätigen sich. So sind vor zwei Jahren Preisanpassungen von einem großen Discounter mit unbestimmter Laufzeit vorgenommen worden (Vertrag liegt uns vor). Man kennt den Konzern aus der TV-Werbung.
Am Beispiel Kunststoff kann man das am besten nachvollziehen. Es werden 1.296 Euro pro Tonne als Entsorgungspreis verlangt. Da liegt man auf einem Preisniveau, wie zu Beginn des Verpackungsrecyclings. Technologisch hat sich allerdings einiges getan. Der Marktpreis ist mittlerweile unter 600 Euro gefallen. Wie kann es sein, dass ein Handelskonzern von seinen Lieferanten mehr als doppelt so viel verlangt? Was passiert mit den rund 700 Euro pro Tonne, die in der Kasse des beauftragten Dualen Systems landen?
„Schon jetzt betrifft die Handelslizenzierung rund 50 Prozent des Marktes. Sie stellt keinen Ausnahmetatbestand mehr dar und stellt den Markt für die Verpackungsentsorgung vor umfangreiche wettbewerbliche Probleme, da im Rahmen der Handelslizenzierung nur einige wenige Handelsunternehmen die Verpackungsentsorgung nachfragen und dies auch nur bei einigen wenigen Dualen Systemen. Regelmäßig erfolgt die Handelslizenzierung derzeit zu überhöhten Preisen. Diese werden letztlich von den Herstellern gegenüber den jeweiligen Dualen Systemen, die Handelslizenzierung betreiben, getragen.“
Und dann wird es in dem Schreiben noch interessanter:
„Ausdrücklich zu begrüßen ist das in § 7 Abs. 6 VerpackungsG verankerte Kick-Back Verbot. Gleichwohl bedürfte es einer solchen Regelung nicht, wenn klargestellt würde, dass ausschließlich die Hersteller und zwar auch für die Eigenmarken des Handels die Lizenzverantwortung tragen würden. Für eine derartige, zu begrüßende Regelung, spricht nicht zuletzt auch die Systematik der aktuellen Verpackungsverordnung, da der Hersteller als Erstinverkehrbringer auch die Lizenzverantwortung für die von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen tragen soll.“
Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs), Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) nicht gestattet, ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.
Also Handelskonzerne schließen schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen.
Wettbewerbspolitisch ist der Fall also klar. Wenn die Hersteller die Verträge für das Verpackungsrecycling direkt mit den Dualen Systemen abschließen würden – das sind einige tausend Unternehmen – dann könnte es nicht zu dem in Paragraf 7 beschriebenen Szenario kommen. Wenn allerdings die fünf großen Handelskonzerne, die 80 Prozent des Marktes dominieren, für die Lizenzierung zuständig sind, kommt es zu der Lage, die der Milchindustrieverband skizziert hat.
Soweit die ersten Recherche-Ergebnisse. Vielen Dank für den Hinweis auf das Schreiben des Milchindustrieverbandes und für den „lohnenden“ Vertrag eines Discounters. Wer weitere Informationen vermitteln möchte, sollte mich direkt telefonisch kontaktieren: 0177 620 44 74.
Auf einer Fachtagung der Entsorgungswirtschaft vor fünf Jahren verglich der Vorstandschef einer Recyclingfirma das Regelungschaos der Verpackungsverordnung mit dem französischen Sonnenkönig, der sich mit dem Bau der Maschine von Marly ein Denkmal setzen wollte. Ludwig der Vierzehnte investierte für dieses Ideal der Vollkommenheit unvorstellbare Summen. Es bestand aus 14 großen Wasserrädern, die 221 Pumpen betrieben. Mit dem Bau waren 1.800 Arbeiter und Techniker fünf Jahre lang beschäftigt. Sie verbrauchten das Holz etlicher Wälder, 17.500 Tonnen Eisen, 900 Tonnen Blei und 850 Tonnen Kupfer. Entstanden ist aber keine quasi-göttliche Schöpfung der Technik, keine perfekte Maschine, kein Monument der Ingenieurskunst, sondern ein schwerfälliges Monster.
Flut an Verordnungsnovellen
Ähnlich verhält es sich mit der Flut an Verordnungsnovellen, die uns seit Einführung der Gelben Tonnen und Säcke in den vergangenen 27 Jahren beschert wurden. Nach jeder Novelle entsteht in den beteiligten Wirtschaftskreisen – Handel, Industrie und Entsorgungswirtschaft – das gleiche Theater: Man klagt über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Abfallschwund, Platzhirsch-Gehabe und egoistische Finanzinteressen. In der Regel verbergen sich hinter den Klagen schlichtweg Machtinteressen der Platzhirsche.
Der kluge Rat auf der Fachtagung im Juni 2012 lautete: Man sollte die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechts-Vollkommenheit zu machen.
Ansonsten könnte man das gleiche Schicksal wie die Wundermaschine von Marly erleiden. Sie wurde abgerissen und ist nur noch eine Anekdote der Technik-Geschichte.
Abriss bei sieben Dualen Systemen
Für den Abriss ihrer Existenzgrundlage sorgen im Jahr 2017 nun sieben der zehn zugelassenen dualen Systeme, die das Recycling des Verpackungsabfalls in Deutschland organisieren.
Die kündigenden Systeme scheiden nicht nur aus den gekündigten Verträgen aus, sondern verlieren damit zugleich auch die für ihre Tätigkeit als duales System zwingend erforderliche behördliche Feststellung (Zulassung) als Systemteilnehmer. Sie wird unwirksam. So wertet das Professor Tobias Leidinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, die Rechtslage in einer Stellungnahme.
Zulassung durch die Landesbehörde
Am bundesdeutschen Markt sind derzeit zehn duale Systeme tätig, die die Abholung und Sortierung des Verpackungsabfalls bewerkstelligen. Jeder Systemteilnehmer bedarf dafür der Zulassung durch die jeweils zuständige Landesbehörde.
„Dabei handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt. Die Feststellungen sind regelmäßig auch mit Nebenbestimmungen versehen, die die verbindliche Verpflichtung für den Systembetreiber enthalten, sowohl der Gemeinsamen Stelle anzugehören als auch wirksame Clearingverträge zu unterhalten“, schreibt Leidinger.
Die so genannte „Gemeinsame Stelle“ sorgt für die notwendige Koordinierung der am Markt tätigen Systeme. Sie ermittelt unter anderem regelmäßig die Marktanteile der dualen Systeme im Entsorgungsgebiet, auf deren Grundlage die Anteile an den erfassten Verpackungsmengen und damit die anteiligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Entsorgungsunternehmen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bestimmt werden. Rechtsgrundlage dafür sind die zwischen allen Systemteilnehmern abgeschlossenen Verträge: der Ausschreibungsvertrag, der Mengenclearingvertrag sowie ein Nebenentgeltvertrag.
„Die Beteiligung an der Gemeinsamen Stelle ist mithin Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftskreislauf nach der Verpackungsverordnung, der Mengenclearingvertrag ist die entscheidende Rechtsgrundlage für das Funktionieren der Gemeinsamen Stelle und dem Zusammenwirken der teilnehmenden Systeme“, erläutert der Fachanwalt.
Wie der Presse zu entnehmen sei, haben vier der sieben kündigenden Systembetreiber neue Clearingverträge abgeschlossen. Das Bundeskartellamt habe dazu eine rechtliche Einschätzung abgeben, wonach der von vier dualen Systemen abgeschlossene neue Vertrag „wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen“ enthält und somit ab 2018 kein Mengenclearing ermöglicht.
Anbieter ohne Genehmigung
Rechtsfolge der Kündigung der Clearingverträge ist, dass am 1. Januar 2018, mit Wirksamkeit der Kündigung, zugleich die Feststellung (Zulassung) der kündigenden dualen Systeme nach Paragraf 6, Absatz 5.3 der Verpackungsverordnung unwirksam werde.
„Daran ändert auch der zwischenzeitlich erfolgte Abschluss konkurrierender Clearingverträge durch vier duale Systeme nichts“, führt Leidinger aus.
Die Kündigung der Clearingverträge stelle sich als schärfste Form der Weigerung zur Zusammenarbeit dar, sofern nicht für den Zeitraum ab Wirkung der Kündigung alle zehn Dualen Systeme einen neuen, wirksamen abschließen. Damit würden ab dem 1. Januar 2018 nur noch drei Duales Systeme in Deutschland über wirksame Feststellungen verfügen. Nur diese zugelassenen Betreiber dürfen ab diesem Zeitpunkt noch am Markt als duale Systeme tätig sein.
„Hersteller und Vertreiber dürfen Verkaufsverpackungen ab dem 1. Januar 2018 nur noch an private Endverbraucher abgeben, wenn sie sich an diesen Systemen beteiligen“, resümiert Leidinger.
Was machen die großen Handelskonzerne?
Das dürfte vor allem die großen Handelskonzerne in Verlegenheit bringen, die sich mit jenen Dualen Systemen verbunden haben, die zur Kündigungsfraktion zählen. Die Zeit für eine Einigung wird jedenfalls knapp.
Nach Auskunft des Bundeskartellamts sollen sich die zehn dualen Systeme in der Gemeinsamen Stelle um eine Lösung für das Clearing bemühen.
„Wenn die Gemeinsame Stelle den Text eines von allen Systemen akzeptierten Regelwerks vorlegt, wird sich das Bundeskartellamt damit befassen, ob es kartellrechtswidrige Regeln enthält. Zu einem Szenario, in dem die Systeme bis zum Jahresende keine Lösung für ein Clearing finden, können wir uns derzeit noch nicht äußern“, so der Kartellamtssprecher Kay Weidner.
Einzelgänge führen also nicht zum Ziel. Auch die immer wiederkehrenden Erzählungen über Schwundmengen und Betrügereien, gegenseitigen Schuldzuweisungen und Empörungsrituale werden das Problem nicht lösen. Bislang sind die Fronten verhärtet. Mal schauen, welche Systeme dem Schicksal des Sonnenkönigs folgen.
Ihr habt Vorschläge gemacht und auf dieser Basis hat die Jury nominiert für den Wettbewerb „CEO des Quartals“ von Boardreport.
Wer die meisten Jury-Stimmen bekommen hat und mehr als einmal von den sieben Jury-Mitgliedern nominiert wurde, kam in die Endauswahl. Bis zu fünf Nominierungen pro Kategorie (Konzerne, Mittelstand, Gründer/Startups) waren möglich. Die Vorschläge kamen über das Social Web und wurden über die Facebook-Eventseite dokumentiert. Da nicht jeder Kandidat allen bekannt sein dürfte, hier noch einmal alle Nominierten für das Online-Voting und für das Jury-Voting (50 Punkte pro Kandidat könnt Ihr vergeben und 50 Punkte pro Kandidat vergibt die Jury):
Bill McDermott, Vorstandssprecher der SAP SE. SAP macht als Technologiekonzern eine weitsichtige Personalpolitik. Wie das abläuft, schildert Francis Cepero im Gespräch mit brandeins. Er war bei SAP Berater, Entwickler, Projektleiter, Manager. „Ich rotiere gern zwischen Managementaufgaben und den Fachbereichen, habe immer wieder Personalverantwortung und Leitungsfunktionen abgegeben, um etwas Neues zu machen.“ Siehe auch: Über die Kunst des Wechsels, Schwerpunktthema der nächsten Ausgabe von Boardreport, wo auch der CEO des Quartals vorgestellt wird.
Kategorie Mittelstand:
Thomas Jorberg, Vorstandssprecher der GLS Gemeinschaftsbank. Die GLS ist eine öko-soziale Genossenschaftsbank, für die Wirtschaftsethik kein Fremdwort ist.
Dr. Till Reuter, Vorstandsvorsitzender der KUKA Aktiengesellschaft. Kuka zählt zu den Hidden Champions des Mittelstandes und ist Taktgeber in der Robotik.
Dr. Hubert Lienhard, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung Voith GmbH. User begründet seinen Vorschlag so: Er stellt den Laden nicht nur strukturell komplett neu auf, sondern hat auch eine komplette digitale Agenda entwickelt und den Bereich Voith Digital Solutions aufgesetzt. Darin soll das gesamte Know-how für Industrie 4.0 gebündelt werden. Dazu passt auch die 25,1-prozentige neue Beteiligung an Kuka.
Kategorie Gründer/Startups:
Daniela Hinrichs, CEO und Gründerin von DEAR Photography Art Room. DEAR Photography ist eine junge Plattform auf der Kunstinteressierte Fotografie kaufen können. Die Liste der Fotografen enthält ein paar alte und bekannte Namen wie F.C. Gundlach, Walter Schels oder auch Ute Mahler aber auch jüngere und bereits etablierte Talente wie Kristian Schuller oder Armin Morbach.
Sina Trinkwalder, Geschäftsführerin der manomama GmbH. 2010 stieg Sina Trinkwalder aus der gemeinsam mit ihrem Mann geführten Werbeagentur aus und eröffnete mit zwei Millionen Euro Eigenkapital das erste Social Business in der Textilindustrie: Bei ihrem Modelabel „manomama“ beschäftigt sie in Augsburg auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen: Überwiegend Frauen über 50 Jahre, Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende und Migranten bekommen eine Chance und alle mittlerweile 140 Mitarbeiter dasselbe Gehalt wie Sina Trinkwalder (der Stundenlohn liegt bei 10 Euro). Zudem zeigt sie, dass es sich lohnt in Deutschland zu produzieren – fair, sozial und ökologisch. Dafür wurde sie mehrfach ausgezeichnet.
Soweit die nominierten Kandidaten. Ein breites und überraschendes Spektrum, was das Netz und am Schluss die Jury präsentiert. Spannend, weil es wohl kein Item oder Kriterium gibt, wo jeder Nominierte mit der vollen Punktzahl rechnen kann. Bis zum Donnerstag nächster Woche, um 20 Uhr könnt Ihr jetzt kräftig abstimmen. Wer trotz der Erläuterungen zu bestimmten Kandidaten gar keine Meinung hat, drückt beim Onlinevoting auf weiter bis der nächste Kandidat erscheint.
In dieser Zeit wird auch noch die Jury über fünf Items mit einer 10er-Skala votieren.
Items für das Jury-Voting
Der/die xy hat eine gute Reputation
Der/die xy führt das Unternehmen erfolgreich
Der/die xy ist eine erfahrene Führungskraft
Der/die xy ist ein Vorbild
Der/die xy ist offen für neue Ideen
Zur Jury zählen meine Wenigkeit und sechs externe Mitglieder.
Seit zehn Jahren gibt es nun Wettbewerb beim Verpackungsrecycling. Vorher hatte der Grüne Punkt-Konzern eine Monopolstellung. Erst durch die Intervention des Bundeskartellamtes gibt es Konkurrenz bei der Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfall.
„Der Marktanteil des ehemaligen Monopolisten DSD liegt heute deutlich unter 50 Prozent, die Entsorgungskosten für die Verbraucher, die die Kosten letzten Endes als Teil der Produktpreise zahlen, sind ganz erheblich gesunken, wie die ausführliche Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes vom Dezember 2012 eindrucksvoll belegt. Während die Kosten ursprünglich bei etwa zwei Milliarden Euro lagen, betragen diese heute weniger als die Hälfte. Zugleich ist es zu erheblichen Qualitätsverbesserungen beim Recycling gekommen, vor allem durch Innovationen bei der Trenn- und Sortiertechnik“, bemerkt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission.
Dennoch fordern nun vor allem kommunale Entsorger eine Rückkehr zum Monopol und eine Abschaffung des Wettbewerbs dualer Systeme. Der Grund liegt nach Ansicht des Düsseldorfer Wettbewerbsexperten vor allem in unternehmerischen Interessen der Kommunen, die mit der Sammlung und Verwertung von Verpackungen gern Monopolgewinne realisieren möchten.
„Die geplante Ablösung der Verpackungsverordnung durch ein neues Wertstoffgesetz bietet für die Bestrebungen zur Re-Monopolisierung ein Einfallstor, wie bereits die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 in unrühmlicher Weise gezeigt hat“, moniert der Düsseldorfer Wissenschaftler.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz könne privaten Anbietern nur noch dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn sie „wesentlich leistungsfähiger“ als die kommunale Konkurrenz sind.
„Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist sowohl ordnungspolitisch als auch umweltpolitisch ein Rückschritt. Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren“, so Haucap.
In einer Sonderpublikation widmet sich der Mainzer Recyclingspezialist Landbell dem zehnjährigen Wettbewerbsjubiläum und blickt nicht nur auf die Auflösung des Grüne Punkt-Monopols zurück, sondern richtet den Blick auch in die Zukunft. Im Kapitel „Weiterdenken“ geht Professor Gunter Stephan vom Oeschger Center of Climate Change Research der Universität Bern der Frage nach, wie man die Abfallberge langfristig in den Griff bekommt. Ein wichtiger Punkt sei die Verbesserung der Recyclingfreundlichkeit der Produkte. Zudem sollte am Produktlebenszyklus gearbeitet werden. Auch die reine Müllbeseitigung könnte man verteuern. Zur Zeit werden die Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen zu Dumpingpreisen angeboten. Ein Tatbestand, den Tom Szaky von TerraCycle kritisiert.
„Mehrheitlich gehen Abfälle, die nicht über die Gelbe Tonne gesammelt werden, noch immer in die Verbrennung und werden somit stofflich verwertet. Genau diese Abfälle wollen wir nutzen. Außerdem möchten wir den aus dem Recycling hervorgegangenen Sekundärrohstoff als echte Alternative zu neuem Rohmaterial etablieren. Für die Herstellung vieler Plastikprodukte wird noch immer häufig hochwertiger reiner Kunststoff verwendet, obwohl auch Recyclingmaterial ausreichen würde.“
Das dürfte noch perfekter laufen, wenn alle Gegenstände des Alltags und damit auch alle Verbrauchsgüter im „Internet der Dinge“ digital vernetzt werden, heißt am Schluss der Landbell-Publikation. Produkte könne man mit „ökologischer Intelligenz“ aufladen.
„Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihre Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling. Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern signalisieren spezialisierten Logistikern, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metallen heben kann.“
Dann werde es spannend, wie der Gesetzgeber die hoheitlichen Aufgaben der Müllentsorgung gestaltet, wenn gar kein Müll zur archaischen Beseitigung mehr anfällt. So utopisch ist die Vision gar nicht mehr.
Eigentlich ist die Finanzierung staatlicher Aufgaben recht einfach geregelt. Es sind in erster Linie Steuern, die im Haushalt als Stellgrößen für die Finanzplanung einkalkuliert werden. Das gilt für Bund, Länder und Kommunen. Aber besonders in der Kommunalpolitik wird man erfinderischer, um die marode Finanzierung und die hausgemachten Fehlplanungen wieder ins Lot zu bringen. So hat sich in fast allen Gebietskörperschaften die Unsitte ausgebreitet, Bußgelder als feste Einnahmegröße im voraus einzuplanen.
„Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert der Jurist und Verwaltungskenner Horst Mirbach.
Wie das in der Praxis aussieht, belegt eine „Knöllchen-Dienstanweisung“ der Polizeiinspektion in Bonn, die vor einigen Jahren unfreiwillig an die Öffentlichkeit gelangte und eine Welle der Empörung auslöste. Es sei skandalös, dass ein Inspektionsleiter den Polizeibeamten Kopfquoten bei der Verteilung von Knöllchen vorgibt und eine verstärkte repressive Überwachung „bestimmter Zielgruppen“ verlangt, so die Kritik von Gewerbetreibenden. Nach einem Bericht des General Anzeigers (GA) hatte die Polizei die Beamten der Inspektion Bonn Mitte angewiesen, verstärkt Knöllchen zu schreiben. Jeder sollte pro Jahr „mindestens 100 folgenlose Verkehrsverstöße“ ahnden.
„Verkehrsteilnehmer müssen das Gefühl haben, immer und überall kontrolliert werden zu können. Nur eine verstärkte repressive Überwachung bestimmter Zielgruppen führt zu einer dauerhaften Verhaltensänderung“, heißt es in dem siebenseitigen Werk, das dem GA vorliegt.
Kopfquoten und die feste Einplanung von Bagatell-Delikten, die über Bußgelder zu einem Geldsegen in den kommunalen Kassen führen sollen, seien verwaltungsrechtlich angreifbar, heißt es in juristischen Kreisen. Eine Organisation wie der ADAC könnte das über Musterklagen ins Wanken bringen.
Auf unsicherem Boden agieren die Kommunen auch auf dem Umwelt- und Energiesektor. So wird das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz instrumentalisiert, um private Recyclingbetriebe aus Tätigkeitsfeldern zu verdrängen, die schon seit Jahrzehnten zu den Leistungsmerkmalen von kleinen und mittelständischen Unternehmen zählen – etwa die Sammlung von Altmetall. Verwaltungsgerichte sind hier mittlerweile deutschlandweit tätig.
Ebenso fragwürdig agieren die Kommunen auf dem Energiesektor. Stadtwerke sind alles andere als ein Garant für Wirtschaftlichkeit und günstigen Strompreisen, wie ein Bericht der NZZ untermauert. So haben sich die Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrem Entscheid zum Rückkauf des Energienetzes auf ein schwer zu kalkulierendes Abenteuer eingelassen.
„Viele kommunale Versorger setzen monopolähnliche Preise, um andere öffentliche Leistungen zu finanzieren“, sagt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, gegenüber der NZZ.
Das sei aber fragwürdig, da Staatsleistungen über Steuern finanziert werden sollten.
„Haucap sieht Rekommunalisierungen denn auch sehr kritisch. So hat die Monopolkommission mit Blick auf den Strommarkt im Jahr 2011 festgestellt, dass die Stadtwerke kaum je zu den günstigsten Anbietern gehörten. Es sei auch nicht einsichtig, warum staatliche Anbieter auf diesen Markt drängen müssten, da der Wettbewerb im liberalisierten Markt für Endkunden relativ gut spiele“, so die NZZ.
Wenn das Engagement der Kommunen in die Hose geht, tragen die Steuerzahler das Risiko.
„Einige hoch verschuldete Ruhrgebietskommunen sind bei der Steag investiert, viele auch noch bei RWE. Die Re-Kommunalisierung wird oft mit der Hoffnung auf Renditen zur Sanierung der Kommunalfinanzen verbunden – oft zerschlägt sich diese Hoffnung aber auch, weil Risiken unterschätzt und falsch gemanagt werden und die Governance von öffentlichen Unternehmen oft Defizite hat, weil beispielsweise altgediente, aber inkompetente Parteifreunde mit Posten versorgt werden“, moniert Wettbewerbsökonom Haucap im Gespräch mit NeueNachricht.
In der Hansestadt dürfte es noch ein böses Erwachen geben. Anders als beim Planungsdebakel mit der Elbphilharmonie darf die Bürgerschaft allerdings nicht mit dem Finger auf die Stadtpolitik zeigen.
Für den Systemingenieur Bernd Stahl liegt die Lösung in dezentralen Strukturen, die für mehr Konkurrenzdruck sorgen könnten.
„Immer mehr Leute denken über sogenannte Mesh-Networks nach. Es wäre eine Renaissance des ursprünglichen Internet Spirits“, so Stahl von Nash Technologies.
Internet ohne Kontrollpunkte
Personalisierte Cloud-Dienste unterliegen dann keinem Diktat mehr von Algorithmen oder moralinsauren Web-Konzernen. Ähnlich sieht das Felix Stadler von der Zürcher Hochschule der Künste. Anstatt auf eine zentrale und zentralisierte Infrastruktur zu vertrauen, die Vernetzung organisiert, werde eine neue Generation von Plattformen entwickelt, die auf dem Prinzip der Maschen (engl.: mesh) beruht. Eine gemeinsame Infrastruktur soll durch die Vernetzung vieler einzelner lokaler Netze entstehen, die Daten untereinander weiterreichen. Damit würden die zentralen Kontrollpunkte des Netzes entfallen und man stärkt das emanzipatorische Potenzial des Netzes.
Virtuelle Assistenzsysteme wirken dann als Stützpfeiler und nicht als Heilige Inquisition. Sie befreien mich von ärgerlichen Routinearbeiten. Nicht mehr und nicht weniger. Der Rest wird bestimmt durch die eigene Intuition und die kann man auch künftig nicht perfekt vorhersagen.
Unendlich viel wichtiger als die nächste stirnfaltige Beschwerde über Google & Co. wäre es, die Schaffung einer nichtkommerziellen digitalen Öffentlichkeit auf die politische Agenda zu setzen, die nicht den Regeln der Börsen folgt. Das nötige Geistkapital für eine Anti-Monopol-Strategie sei in der deutschen Forschungslandschaft vorhanden, so der Netzwerkspezialist Bernd Stahl. Das Ganze könnte sogar noch mit einer Verbesserung der Netzqualität angereichert werden:
„Mein Traum ist ein Social Media Dial Tone. Darüber ist noch nicht viel gesprochen worden. Einen Dial Tone kennt jeder von uns aus dem Telefon – es geht um den Wähl-Ton. Er garantiert den ständigen Zugriff auf Dienste, unabhängig vom Operator und vom Aufenthaltsort meines Kommunikationspartners sowie ohne Ausfälle, die bei Skype, Twitter, Facebook oder Apps an der Tagesordnung sind. Beim Social Media Dial Tone stürzt nichts ab. Keine Mehrfachkonten. Keine separaten Social Media-Inseln. Ein Access. Ein View. In alle Netze. Semantisch angereichert. Sozusagen unter einer Haube. Wieso muss der Wildwuchs-Spaghetti der Entwickler dem Internet-Nutzer eins zu eins zugemutet werden? Es geht darum, aus sozialen Netzwerken echte Services zu generieren: vernetzt, hochverfügbar, flexibel und unabhängig vom Endgerät“, erklärt Stahl.
In Arnsberg gibt es Sackmangel, der die Bürger auf die Barrikaden treibt und auch bei den Systembetreibern steigt der Wutpegel.
Der Müllkonzern DSD mit dem Erkennungszeichen „Der Grüne Punkt“ verlor vor einigen Jahren seine Alleinherrschaft und steht mittlerweile im Wettbewerb mit acht weiteren Dualen Systemen, die ihre Dienstleistungen für die Mülltrennung über Gelbe Tonnen, Container und Säcke anbieten. Wie in der Telekommunikation macht es auch in der Recyclingwirtschaft keinen Sinn, eine Vielzahl von unterschiedlichen Systemen für die Infrastruktur zu etablieren. Kein Verbraucher möchte sich neben der Blauen und Grauen Tonne, noch neun weitere Tonnen für jedes Duale System vor die Haustür stellen. Alle Wettbewerber greifen also auf ein einziges Erfassungssystem zurück.
Um Ungleichgewichte bei der Lizenzierung und der Sammlung von Verpackungen zu vermeiden, wurde eine so genannte Clearingstelle aus der Taufe gehoben. Konsumgüterindustrie und Handel, die Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen, schließen Verträge mit den Dualen Systemen für die Entsorgungsdienstleistungen ab. Und da kann es im Laufe des Jahres natürlich zu Vertragskündigungen und Anbieterwechsel kommen. Die Clearingstelle soll diese Schwankungen ausgleichen.
Wer wenig meldet, gewinnt
Und genau hier fängt das Problem an: Nehmen wir einmal an, einer der neun Dualen Systeme hat einen Marktanteil von 50 Prozent erreicht und meldete der Clearingstelle nur 40 Prozent. Dann muss dieses Unternehmen zehn Prozent nachkaufen und in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Dieses Geld wird dann nach den gegenwärtigen Marktanteilen an die neun Dualen System aufgeteilt. Soweit so gut. Ein Rechenbeispiel macht allerdings deutlich, dass die Väter des Clearingsystems in mathematischen Fragen nicht zu den Höchstleistern zählen. Stellen wir uns vor, in Deutschland wären jährlich 1.000 000 Tonnen Verpackungen im Umlauf. Das System mit dem Marktanteil von 50 Prozent hatte im Laufe des Jahres aber nur 40 Prozent gemeldet. Es muss für 10 Prozent und einem Tonnage-Preis von 800 Euro nachkaufen und die Summe in den gemeinsamen Topf einzahlen. Das wären dann 100.000 Tonnen zu einem Gesamtpreis von 80 Millionen Euro. Mit dem aktuellen Markanteil von 50 Prozent bekäme das nachzahlende Unternehmen aus dem gemeinsamen Topf den Betrag von 40 Millionen Euro zurück. Auf wundersame Weise reduziert sich dann der Tonnage-Preis auf nur 400 Euro und liegt weit unter den marktüblichen Preisen der Konkurrenz.
Existenzgründer können 10.000 Euro gewinnenDas Interesse an Selbständigkeit hat in den Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland nachgelassen. Noch 2008 gingen beispielsweise die Gründungen von Kleinunternehmen um 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück, wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt. Allerdings zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass in Phasen eines wirtschaftlichen Abschwungs das Interesse an Existenzgründungen wieder ansteigt. Viele qualifizierte und hochqualifizierte Angestellte sowie Menschen aus den mittleren und höheren Führungsebenen suchen in solchen Zeiten neue Herausforderungen und Perspektiven. „Das rege Interesse an der Boss-Challenge ist ein Indiz für die Richtigkeit dieser Annahme“, so Horst Becker, Geschäftsführer der ISOTEC Franchise-Systeme GmbH und Initiator der „Boss-Challenge“.
Da der Wettbewerb mit der Fragestellung „Was macht den Unternehmer der Zukunft aus?“ verbunden sei, beteiligen sich zahlreiche prominente Vertreter aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft an der Wertediskussion: Der Ex-BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel, die Unternehmensberaterin und Publizistin Professor Gertrud Höhler, BVMW-Präsident Mario Ohoven, CDU-Bundestagsabgeordneter Wolfgang Bosbach, Dr. Hans-Joachim Schabedoth vom DGB oder Bane Knezevic, Vorstandsvorsitzender Mc Donald’s Deutschland. Jungunternehmer sollten sich vom derzeitigen Krisenszenario nicht einschüchtern lassen, rät der Personalexperte Udo Nadolski, Geschäftsführer von Harvey Nash in Düsseldorf. Mit Verweis auf die Forschungsarbeit von Gerd Gigerenzer, Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, plädiert er dafür, stärker seiner Intuition zu folgen. Auf diesen Trick griff beispielsweise der kanadische Starpianist Glenn Gould zurück, über den Gigerenzer in seinem Buch „Bauchgefühle“ berichtet: Als Gould kurz vor einem Konzert einmal nichts zustande brachte, weil er nervös versuchte, sich auf die Musikstücke zu konzentrieren, schaltete er kurzerhand Staubsauger, Fernseher und Radio in seiner Wohnung ein. Er nahm sich selbst die Möglichkeit, auf seine Spielweise zu achten, und plötzlich gingen ihm die Stücke wie traumwandlerisch von der Hand. „Rasches Handeln und spontane Entscheidungen sind vor allen Dingen in turbulenten und unübersichtlichen Zeiten wichtig. Das gilt besonders für Existenzgründer. Da helfen die Rationalitätsmythen von Controlling-Freaks und Statistikbesessenen nicht weiter. Die können eigentlich nur im nachhinein Dinge erklären. Ihre Prognosekraft hat den Wert von Tageshoroskopen“, kritisiert Nadolski.
Neue Produkte, Märkte oder Trends könne man nicht am Reißbrett entwerfen. Gerade in turbulenten Zeiten brauche Deutschland mehr Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeits- und Ausbildungsplätze in zukunftsfähigen Wirtschaftsbereichen schaffen und damit den strukturellen Wandel vorantreiben, so Mittelstandspräsident Ohoven. „Die Unternehmerlücke kann nur dann geschlossen werden, wenn die vielgestaltigen Gründungshemmnisse möglichst schnell und vollständig beseitigt werden und eine breite Gründerwelle im selbstständigen Mittelstand ausgelöst wird. Im OECD-Vergleich rangiert die deutsche Selbstständigenquote nur im Mittelfeld. In den kommenden Jahren wird die Gründungsintensität aufgrund des demografischen Wandels noch weiter zurückgehen. Mehr junge Menschen müssen dazu motiviert werden, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen“, fordert Ohoven. Sie dürften dabei mit den unvermeidbaren Risiken nicht allein gelassen werden. „Innovative Unternehmensideen müssen mehr zählen als die banküblichen Sicherheiten. Beim Scheitern einer Unternehmensgründung muss es die Möglichkeit der zweiten Chance geben. Deutschland braucht eine neue Kultur der Selbstständigkeit. Die Bereitschaft zu unternehmerischer Tätigkeit ist in der Bevölkerung vorhanden, jedoch müssen die Bedingungen so sein, dass aus der Bereitschaft auch Entschlossenheit wird“, sagt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft. Die Kernforderungen des BVMW lauten daher: Verbreitung eines positiven Unternehmerbildes in der Gesellschaft durch gezielte Aufklärung an Schulen und Hochschulen; Errichtung weiterer wirtschaftswissenschaftlicher Lehrstühle mit dem Schwerpunkt Unternehmensgründung an Hochschulen; Stärkere Förderung von Start-Ups; Reduzierung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren; Einrichten einer einzigen Anlaufstelle (one-stop-agency) in den Kommunen; generelle Steuerbefreiung für Existenzgründungen für die ersten drei Jahre; Ausbau der Eigenkapitalhilfe für Existenzgründer und größere Transparenz und Zielorientierung in der Gründungsförderung.
Beim Boss-Chanllenge-Wettbewerb werden die Teilnehmer seit Mitte März einem Kompetenztest unterzogen, den man online bearbeiten muss. Sie werden einmal wöchentlich in Fallbeispielen mit typischen Herausforderungen für einen Unternehmer konfrontiert. Mitarbeiterführung, Kundenorientierung, Intelligenz und Werteorientierung stehen dabei im Mittelpunkt der zu lösenden Aufgaben. Die zehn Besten qualifizieren sich dann zur zweiten Stufe, einem öffentlichen Wettbewerb am 6. Juni 2009 in Bayern. Dabei stehen Aufgaben zu Intelligenz, Mut, Teamgeist und Ausdauer im Zentrum. Eine prominente Jury wird die Leistungen bewerten. Die zehn Teilnehmer qualifizieren sich mit ihrer jeweiligen Punktzahl für die dritte und entscheidende Stufe: das große Finale am 12. September 2009. Dem Gewinner des letzten sportlichen Wettbewerbs, einem Orientierungslauf mit weiteren Herausforderungen, winken dann 10.000 Euro als Startkapital für seine Selbständigkeit und eine professionelle Beratung für den Einstieg ins Unternehmertum. Anmeldungen für den Gründerwettbewerb sind noch bis zum 10. April 2009 möglich.