Die technologische Inkompetenz der politischen Klasse – Einblicke in den Internet-Provinzialismus

Meine erste Kolumne für „The European“ beschäftigt sich mit dem Internet-Provinzialismus in Deutschland. Die Hysterie um Facebook, Google Street View und Co. verdeutlicht nur, wie sehr unsere Politik in ihrer Unwissenheit auf eine Jägerzaunpolitik setzt. Anstatt ständig einen deutschen Sonderweg einzuschlagen, sollten die sich die Damen und Herren im Bundestag besser um die Entwicklung einer deutschen Web-Exzellenz kümmern. Woher kommen der deutsche Verpixelungs-Sonderweg, die Sehnsucht nach technologisch sinnlosen digitalen Radiergummis und die Angst vor einer harmlosen Tracking-Software wie Google Analytics? Vielleicht liegt es daran, dass es für die politischen Jägerzaunregulierer in Deutschland so schön risikolos ist, sich mit Technologiegiganten in den USA anzulegen, um der Internetwelt zu zeigen, dass man als Staat netzpolitisch handlungsfähig bleibt. In Wahrheit verdeckt die politische Klasse ihre technologische Ahnungslosigkeit.

Die mentale Befindlichkeit der selbsternannten Internethausmeister erinnert an das kulturpessimistische und elitäre Credo des früheren FAZ-Herausgebers Karl Korn aus den 50er-Jahren: Auto, Flugzeug und Film verwandelten das „Raum- und Zeitgefühl, die Erlebniswelten, die bildliche und geistige Vorstellungswelt des Menschen“. Die technischen Apparaturen bedingten die Passivität der Menschen, schränkten ihre Spontaneität ein. Das Tempo der Maschinen zwinge sich dem menschlichen Rhythmus auf, führe zu Hektik – ein konditionierter, passiver, gehetzter Mensch sei aber „unfähig zur Kultur“. Klingt ein wenig nach den Schirrmacher-Neurothesen über die Gehirnerweichung durch übermäßigen Internetkonsum.

Offenbar halten die politischen Meinungsführer die Bürger für Volltrottel, die ohne Anweisungen, Verbote und gesetzliche Regeln in ihr Verderben stolpern. Eure Meinung interessiert mich. Auch über Themenvorschläge für die wöchentliche Kolumne würde ich mich freuen! Hier geht es zur Kolumne.

Der Bundesinnenminister, das Vermummungsverbot und die Geodaten

„Online-Konsultationen sind kein demokratischer Selbstläufer“, schreibt Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Beitrag für Spiegel online. Einfach nur „dagegen sein“ bringe niemanden weiter. „Wenn es selbstverständlicher Bestandteil unserer Kultur ist, dass auch im Internet Diskussionen sachbezogen, offen und nachvollziehbar geführt werden, dann wird es auch nicht darauf ankommen, ob der Bürger sich hinter einem Pseudonym versteckt oder seinen tatsächlichen Namen angibt“, so der Mann für die innere Sicherheit. Aber soll der Staat deshalb vorschreiben, ob jemand etwas unter Pseudonym postet oder nicht? Wie viele Journalisten sind denn unterwegs, die nicht unter ihrem richtigen Namen publizieren. Kommt bei Ihrem Ansinnen dann so etwas sinnreiches heraus, wie bei Ihrem Parteifreund Axel E. Fischer?

Die nächsten Schritte, die der Innenminister in seinem Gast-Opus verkündet, sollten wir in den nächsten Wochen wachsam begleiten. Er will im Dezember einen Gesetzesvorschlag vorlegen, durch den eine „rote Linie“ im Umgang mit Geodaten und personenbezogenen Daten markiert wird, welche die Diensteanbieter nicht überschreiten dürfen. Es werde festgelegt, wann ein besonders schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte vorliegt und – für den Fall eines Verstoßes – werden entsprechende Sanktionen geregelt. Gilt dieser Gesetzentwurf dann auch für die Geodaten-Schnüffelei des Staates. Bei Google und Co. geht es ja in erster Linie um das Datenverbrechen von personalisierten Diensten. Beim Staat geht es sicherlich um ehrenhaftere Motive?

In seiner Videobotschaft „Ich frage der Bundesinnenminister antwortet“ hat er ein wenig um die heißen Brei geredet.

Politische Netzexperten häufig offline

Für Überraschungen sorgt die zehnte Ausgabe des (N)Onliner-Atlas nicht wirklich. Die deutschlandweit größte Studie zur Internetnutzung untersuchte im Sonderband „E-Government-Monitor 2010“ erstmalig die Beziehung von Bürger und Staat auf elektronischem Wege.

„Behörden fehlt der Kontakt zum Bürger im Netz“, stellt York von Heimburg, Vorstand der IDG Communications Media AG., die die Sonderstudie „E-Government-Monitor 2010″2 unterstützt hat, in seinem Geleitwort fest. Siehe den Bericht des CIO-Magazins. Dies sei im Licht der vielfältigen Bemühungen zahlreicher öffentlicher Einrichtungen und Behörden auf allen Ebenen der Verwaltung aber auch „eine bittere Wahrheit, verbunden mit der dringenden Aufforderung zum Handeln“, schreibt von Heimburg, der auch Mitglied des Präsidiums der Initiative D21 ist.

Die besten E-Government-Anwendungen würden nichts nutzen, wenn sie nicht bekannt gemacht werden. So empfehlen die Autoren der Verwaltung eine bessere Kommunikation über ihre Vorhaben und Angebote. Selbst Leuchtturmprojekte wie die einheitliche Behördenrufnummer D115 seien nur wenig bekannt. Sie müssten deutlich offensiver vermarktet werden, damit Bürger und Unternehmen von den Serviceangeboten wissen und sie nutzen. Siehe auch meinen Beitrag: Zaunkriege am Bürgertelefon und die Illusion vom Amt 2.0: IT-Gipfel muss Impulse geben für Hightech im öffentlichen Dienst.

Das Resümee damals wie heute: Kaum ein Online-Projekt des Bundes habe bislang die erhoffte Nutzerfrequenz erreicht. Von einer Führungsrolle des Bundes beim Thema E-Government könne also keine Rede sein.

Ähnlich mangelhaft ist die Internet-Kompetenz einiger Bundesabgeordneten, die in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ sitzen.

Das hat Henning Krumrey in der Wirtschaftswoche sehr hübsch zusammengestellt:

„In dem vermeintlichen Expertengremium des Bundestags ist vieles verdreht. 17 Abgeordnete und 17 Sachverständige – selten war diese Unterscheidung treffender. Denn mit dem Gegenstand ihrer Arbeit hatten bisher die wenigsten MdBs Kontakt – die eigene Web-Site pflegt in der Regel der Mitarbeiter. Vor allem: Politische Erfahrung, die in einer Enquete-Kommission auf das Wissen externer Experten treffen soll, ist dünn gesät. 12 der 17 sitzen erst seit September 2009 im Bundestag, erleben gerade ihren ersten MdB-Sommer. Immerhin: Mit Axel E. Fischer (CDU) sitzt wenigstens der Erfahrenste der Kommission vor.“

Dafür sei die berufliche Vorbildung der Abgeordneten so weit gefächert wie das Internet-Lexikon Wikipedia.

Was aus diesem Unwissen dann letztlich herauskommt, werden wir ja irgendwann wissen. Vielleicht nutzen die Abgeordneten ihre Mitgliedschaft in der Enquete-Kommission zur Weiterbildung – dann könnte man die Vergeudung von Steuergeldern ein wenig besser verkraften.

Neues aus der technologischen Provinz: Konrad Zuse und der iPad-Zoff im Bundestag

Politiker reden auf dem jährlichen IT-Gipfel gerne vom Future-Internet, von semantischen Technologien und moderner Sprachsteuerung, wenn allerdings neue Technologien im Parlament oder in Verwaltungen zum Einsatz kommen sollen, tun sich die Volksvertreter schwer. Welche Medien Bundestagsabgeordnete nun als Grundlage für ihre Reden einsetzen, dürfte eigentlich völlig wurscht sein: Das können Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher sein, aus denen Parlamentarier zitieren, sowie Karteikarten oder Zettel, die man als Gedankenstütze für Reden einsetzt. Nun hat der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz seine Notizen vom iPad abgelesen und das Ganze wird als neues Technik-Zeitalter im Bundestag gewertet. So sensationell finde ich das gar nicht. Eher peinlich, dass jetzt breit darüber diskutiert wird. Laptops sind im Hohen Haus verboten – auch das ist höchst befremdlich. Geräte wie das iPad tauchen in der Geschäftsordnung des Bundestages gar nicht auf. Nun ist Schulz vom Bundestagspräsidium darauf hingewiesen, dass der iPad-Einstaz gegen die Vorschriften verstoßen habe – merkwürdig, wenn das noch gar nicht im Regelwerk vorkommt.

Der Geschäftsordnungsausschuss wird sich jetzt umfassend mit der Angelegenheit befassen, heißt es Medienberichten zufolge. Schulz setzt sich unterdessen für eine Aufhebung des Computer-Verbots ein. Die Zeiten von Telefax und Telex seien vorbei: Auch der Bundestag sollte sich für neue Medien öffnen. Auch seine Fraktion sei dafür, die Nutzung digitaler Aktenmappen im Plenum zu ermöglichen. Es könne doch nicht sein, dass man weiterhin Berge von Akten herumschleppen müsse. Gegenüber der Wochenzeitung „Das Parlament“ sagte Schulz: „Wenn Zeitungen erlaubt sind, warum soll dann digitales Papier verboten sein?“

Der Fall ist eher ein Sturm im Wasserglas. Das ganz Spektakel ist allerdings ein weiterer Beleg für die technologische Provinzialität des Bundestages. Konrad Zuse würde sich an seinem 100. Geburtstag über solche ulkigen Rangeleien wohl nicht wundern. Er zweifelte ohnehin am IT-Sachverstand vieler Meinungsführer. Wer von den Bundestagsabgeordneten könnte denn aus dem Stegreif das binäre System erklären? „Was schätzen Sie, wie viele Leute in Deutschland, die Abitur haben, auf die entscheidende Frage antworten können: ja, Leibniz war es, der ein neues Zahlensystem erfunden hat, das auf den Ziffern Null und Eins aufgebaut ist, und der eine entsprechende Rechenmaschine aufs Papier gekritzelt hat. Keine fünf Prozent wissen das – die Grundlage des Rechnens heute, der gesamten Computerei und aller Fortschritte, auf allen Gebieten! Keine fünf Prozent der Gebildeten wissen von dem Geniestreich von 1679!“ Wohl jeder Politiker wird sich an das „Wunder von Bern“ erinnern. Wie steht es mit dem „Wunder von Zürich“? Das schrieb 1950 eine Schweizer Zeitung nach der Präsentation des Zuse-Computers A4 an der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Die Maschine erledigte Rechenarbeiten für Physiker, Ingenieure, Flugzeugbauer, Turbinenkonstrukteure, Biologen und Optiker.

„Damals, da konnten Sie die Leute an zwei Händen abzählen, die gesagt haben, die es gewagt haben zu sagen: die deutsche Industrie sollte sich am Wunder von Zürich orientieren….Keine Frage, da stünde Deutschland heute ganz anders in der Welt…..So war er hin, der schöne Vorsprung, der wir vor den Amerikaner hatten. Allein IBM hat in dieser Zeit siebzigmal so viel in Computer investiert wie alle Deutschen zusammen, die Firmen, uns eingeschlossen, Universitäten, Max Planck und wo weiter…Man hat sich berauscht am Wirtschaftswunder, am Glauben an stetiges Wachstum und nicht verstanden, dass stetiges Wachstum mit stetigem technischen Wandel einhergehen muss…“, mahnte Zuse (nachzulesen im wunderbaren Roman von Friedrich Christian Delius „Die Frau, für die ich den Computer erfand“). Geändert hat sich seit 1950 wenig.

Siehe dazu auch den Morgenpost-Artikel.

Horst Köhler und die Kunst der freien Rede

Der Rücktritt von Horst Köhler vom Amt des Bundespräsidenten ist bezeichnend für die mittelmäßige Eloquenz des politischen Führungspersonals. In der Regel wird bei öffentlichen Auftritten kaum noch die Kunst der freien Rede praktiziert. Bundestagsdebatten, Jahrestage oder Interviews mit Printmedien laufen ritualisiert ab. Rhetoren sind rar gesät. Im Bundestagsplenum gibt es keine spannenden Redeschlachten mehr, wie man sie zwischen Helmut Schmidt, Rainer Barzel, Herbert Wehner oder Franz-Josef Strauß erlebt hat. Da werden vorbereitete Manuskripte runtergestottert. Interviews mit Zeitungen oder Zeitschriften werden nachträglich „autorisiert“ – also glattgebügelt bis nur noch ein aseptisches Funktionärs-Geblubber übrig bleibt (am schlimmsten sind allerdings die Powerpoint-Reden der „Wirtschaftselite“).

Bei elektronischen Medien funktioniert das häufig nicht. Und genau da ist Köhler ausgerutscht, weil er nicht das sagte was er eigentlich meinte. Kriegseinsätze zur Wahrung der deutschen Wirtschaftsinteressen hat er in dem Radiointerview nicht gemeint – das konnten wir ja nicht ahnen. Wenn es um kritische Themen geht, sind Führungskräfte aus Politik und Wirtschaft wohl nicht mehr in der Lage, sich in Live-Situationen klar und verständlich auszudrücken – da steht eben kein Team von Redenschreibern und Pressereferenten zur Verfügung, um wieder auf das Phrasen-Niveau von Aussagen zu kommen wie „zum Friedenseinsatz gibt es keine Alternative“ oder „in Afghanistan stehen wir an der Seite unserer Soldaten“ oder „für den Weltfrieden ist internationale Solidarität gefragt“ oder „es darf keine Alleingänge geben“ oder „wir werden das mit unseren NATO-Partnern ausführlich abstimmen“ oder „es ist jetzt nicht die Zeit, diesen Militäreinsatz in Frage zu stellen“ oder, oder, oder…..

Der Rücktritt von Köhler ist schwach. Seine Rechtfertigung noch schwächer. Seine abgelesenen Reden als Bundespräsident – nicht der Rede wert.

Siehe auch:
PowerPoint-Schaumschläger und die Qualen der Zuhörer.

Köhler, Sie Horst!

China als Zensur-Trendsetter: Action-Games kommen auf den Index – Da wird sich Zensursula freuen

zensursulaBasic Thinking-Bloger André Vatter hat es auf den Punkt gebracht. Die Warnungen in der Zensursula-Debatte vor chinesischen Verhältnissen waren doch nicht ganz unberechtigt. „Nach dem Blockieren von Kinderpornografie sind die politischen Seiten der Opposition dran, dann kommen die Baller-Spiele und dann das nichtstaatliche Online-Glücksspiel. So wird es vorausgesagt. Das Reich der Mitte scheint nun genau diesem Drehbuch zu folgen. Wie Reuters gerade berichtet, machen die Chinesen nämlich ernst und heben die Zensur im Internet wieder einmal auf eine neue Stufe: nach der Pornografie und den Seiten der Regimekritiker (ja, da zählt auch manchmal YouTube und Co. zu) sind nun die Action-Spiele im Netz dran“, so Vatter.

Das Kulturministerium ließ verlauten, dass solche Spiele “die Obszönität, das Glücksspiel oder Gewalt” förderten und “die chinesische Moral und traditionelle Kultur untergraben”….“Diese Spiele ermutigen die Leute dazu, zu betrügen, zu plündern, zu töten und den Alltag der Gangster zu glorifizieren. Sie haben einen schlechten Einfluss auf die Jugend”, wird ein Minister zitiert. Und das die chinesischen Behörden da nicht zimperlich vorgehen werden, kann man sich vorstellen.

„Zurück nach Deutschland: Als Mrs. von der Leyen damals mit ihrer Netzsperren-Idee durch das Land vagabundierte, machten sich ja schon einige Gedanken darüber, was künftig auf der hiesigen Giftliste stehen könnte. Auf Zensiert das! findet ihr einige Anregungen…“, so der Hinweis von André Vatter. Alle Beschwichtigungen der Zensursula-Fraktion kann man in den Wind schreiben. Da werden die Moral- und Sittenwächter in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg schon für sorgen. Das sind ja die Hochburgen der bigotten Hausmeister für Kehrwochen, Mülltrennung, Nachbarschaftshygiene, Alkoholverbote, Terror gegen Raucher, Anschwärzer von Falschparkern und Knöllchenjäger. Die werden entsprechende Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen.

Siehe auch: Die Maschine als Hausmeister.

Zur Petition: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung – Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen.

Gewaltspiele sollen nicht verboten werden.

CDU-Politiker prüft Websperren für Gewaltspiele „ernsthaft“.

Video Diskusion über Gewaltspiele.

Exkurs zur Glühbirne – Gutgemeinte Verbote und die Gefahr eines paternalistischen Staates.

Es gibt in Deutschland 21 Millionen Computerspieler – könnten die sich nicht mal richtig organisieren….?

Gespräch mit Peter Schleußer, Initiator der Petition „Action-Computerspiele“.

Die Petition ist durch – nun entscheidet der Bundestag.

00004368Aktion “Ich wähle keine Spielekiller!“ geht weiter.

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Wähle die vodafonistische Worthülse einer neuen Zeitrechnung!

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In der Wochenzeitung „Die Zeit“ beklagt der Politiker Gregor Gysi den Niedergang der Redekunst. In der Antike stand die Rhetorik noch in einem hohen Ansehen. Zu den Lehrmeistern zählt Gysi den Platon-Schüler Aristoteles, der mit seiner Rhetorik das bis heute folgenreichste Lehrbuch einer rhetorischen Argumentationstheorie schrieb und ihre Aufgabe darin bestimmte, „nicht zu überreden, sondern zu untersuchen, was an jeder Sache Glaubwürdiges vorhanden ist“. Das war einmal, glaubt Gysi. An dem Verfall der Rhetorik sollen wieder einmal die Medien Schuld sein. Besonders das Fernsehen und seine Dramatisierung des optischen Erscheinungsbildes. Wie sitzt die Krawatte, wie sitzt sie nicht, wie sieht der Mann aus? Finden wir nirgendwo athenische Rhetoren?

Für den Bundestag mag das stimmen, Herr Gysi. Aber Sie kennen eben noch nicht die Generation upload, die beides vereinen kann. Eine gut sitzende Krawatte, einen maßgeschneiderten dunklen Anzug und rhetorische Brillanz. Gemeint sind die Meister des vodafonististischen Neo-Dadaismus. Sie sind die Wegbereiter einer neuen Stilkunst der Web 2.0-Prosa. Die schönsten Formulierungen des vodafonistischen Rhetorik-Manifestes stehen zur Auswahl für die Worthülse des Monats Juli. Und da wir am Beginn eines Epochenwandels stehen, halte ich es nicht für untertrieben, von der Worthülse einer neuen Zeitrechnung zu schreiben.

Für die Teilnahme gibt es auch wieder etwas zu gewinnen (bitte bei den Kommentaren eine E-Mail-Adresse eintragen oder mir direkt zuschicken gunnareriksohn@googlemail.com): Leben in Metaphern: Konstruktion und Gebrauch von Sprachbildern.

Vodafonistische Hintergrundinfo.

Erklärung zur kopernikanischen Wende (nicht die Erde ist der Zentralkörper des astronomischen Weltsystems, sondern knallrot angestrichene Zentren der Gesprächskultur)

Erklärung zu Nichtkunden an uns binden (Gesetz der Chemie: Nichtkunden als Oxidationsmitel, nehmen Elektronen auf und sind negativ geladen, Reaktion mit Bestandskunden als Reduktionsmittel, geben Elektronen ab, sind postiv geladen – Ergebnis: Spannung)

Neue Online-Petition starten: Schäuble, verbieten Sie das Topfschläger-Unwesen

Der Journalist und Blogger Jens Schröder, besser bekannt als „Popkulturjunkie“, befürchtet, dass sich “die Politiker” in Berlin gerade von einer ganzen Generation von heranwachsenden und jungen Erwachsenen entfernt, weil sie einfach nicht mehr kapieren, wie moderne Technik funktioniert und was Jugendliche in ihrer Freizeit tun. „Was wird als nächstes verboten? Autorennspiele, weil sie Unfälle im echten Leben wahrscheinlicher machen? Die Wii-Fernbedienung, weil man damit auch Ego-Shooter spielen kann und dabei auf Menschen im Fernseher zielt? Platzpatronen für Cowboy-Pistolen, weil Fünfjährige beim Fasching nicht an Waffen gewöhnt werden sollen“, fragt sich Schröder.

Nun, wir sollten der Berliner Politik trotzdem hilfreich zur Seite stehen und auf weitere bedrohliche Gefahren und unabdingbare Verbote hinweisen. Vor ein paar Tagen rief ich auf Twitter dazu auf, sinnvolle Vorschläge zu machen: Was könnte man neben #Paintball noch verbieten? Wasserbomben, Knallerbsen, Zwille, Pusterohr, Sandburgen zerstören, Schiffe versenken, Kriegsbrettspiele wie Stratego, Risiko, Mühle, Dame, Schach, Topfschlagen, Schokoküsse zerquetschen, Flaschendrehen, Knallbonbons, Schattenboxen, gedopte Biathleten, Rasensprenger

butterplanet@gsohn topfschlagen muss verboten werden. sonst plädiert jeder geschirrmörder auf topfschlag!

Nassovius@gsohn Zeittotschlagen, Kurvenschneiden und diese militanten Leichtathletik-Wurfdisziplinen. Lotto darf aber ohne Gewä/ehr bleiben.

HumphreyBlogart@gsohn Autos gehören außerdem verboten! Damit wurde vor kurzem ja auch ein Attentat verübt in NL.

butterplanet@gsohn hast du auch den film „der topfmacher“ mit goetz george gesehen? http://tr.im/kLN0Nassovius@gsohn Völkerball (Abwerfen!!!), Rhythmische Sportgymnastik (Keulen!) und Spargelstechen

Wir sollten deshalb dringend eine Online-Petition „Stoppt Topfschläger“ starten, um unser Anliegen dem Bundestag vorzutragen.

Das Grinsen der Call Center-Gauner

Was bewirken die strengeren Call Center-Regeln?
Was bewirken die strengeren Call Center-Regeln?
Belästigende Werbung durch unerwünschte Telefonanrufe hat sich nach Ansicht der Bundesregierung in den vergangenen Jahren zu einem enormen Problem entwickelt. Heute berät der Bundestag abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen. Er hat das Ziel, die Verbraucher in Zukunft besser vor unerlaubter Telefonwerbung und ihren Folgen zu schützen. In der Begründung des Gesetzesentwurfs wird angeführt, dass Telefonanrufe zu Werbezwecken zwar schon nach geltender Rechtslage rechtswidrig sind, wenn ihnen der Verbraucher nicht zugestimmt hat. In der Praxis kommt es aber gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen häufig zu erheblichen Beweisschwierigkeiten bei der Identifizierung des Anrufers. Daher will die Bundesregierung durch Gesetzesänderungen vor allem die Unterdrückung der Rufnummern bei Werbeanrufen verbieten. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem soll der Verbraucher nicht wie bisher nur bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, sondern bei allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen über jede Art von Dienstleistungen bis zur vollständigen Vertragserfüllung ein Rücktrittsrecht erhalten, wenn er über die Widerrufsmöglichkeit des Vertrages nicht informiert worden ist. Schwierigkeiten erwartet die Call Center-Branche bei der Vollzugspraxis. Nicht so das Justizministerium: „Ein Verstoß gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung soll mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro bewehrt werden. Wir gehen daher davon aus, dass diese Regelung eine abschreckende Wirkung entfalten wird – seriöse Unternehmen werden ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken“, so Dr. Thorsten Bauer, Pressesprecher des Bundesjustizministerium.

Die Kenntnis der Telefonnummer des Anrufers werde die Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung wesentlich erleichtern. Der Verbraucher könne sich entweder an eine Verbraucherzentrale oder an die Bundesnetzagentur wenden. „Natürlich wird es sowohl zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit als auch zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen weiterhin notwendig sein, dass sich der Verbraucher die Umstände und den Inhalt des Telefongesprächs notiert und der zuständigen Stelle schildert. Dafür ist es durchaus sinnvoll, als Verbraucher mit dem Anrufer ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen: Für wen rufen Sie an? Was ist Ihr Anliegen? Das gilt natürlich in besonderer Weise, wenn die Rufnummer unterdrückt wird“, sagt Bauer. An diesem Punkt kristallisiert sich wahrscheinlich die Schwachstelle des Gesetzesvorhabens heraus. „Die Vorstellungen des Justizministerium sind naiv. Der Verbraucher hat keinerlei Anhaltspunkte, wenn er mit unterdrückter Rufnummer angerufen wird. Und wie aus dem Vorgehen vieler Call Center bekannt ist, unterbrechen viele Agenten das Gespräch, wenn der Angerufene den Namen einfordert. Zwischen theoretischen Trockenübungen und Praxis liegen eben erhebliche Unterschiede: Ist der Verbraucher verpflichtet zu recherchieren, wer ihn angerufen hat? Schließlich wird diese Information benötigt, um den Verstoß auch ahnden zu können. Hier hat die Politik wieder mal einen Gedanken nicht zu Ende gedacht“, kritisiert Bernhard Steimel, Sprecher der Nürnberger Voice Days und Customer Contact Days.

Die Branchengauner zwinge man mit der Gesetzesnovelle nicht in die Knie, prognostiziert Strateco-Chef Jens Klemann: „Die werden ihr ‚Geschäftsmodell‘ so abändern, dass sie entweder Abmahnungen und Strafen einkalkulieren oder ihren Geschäftssitz und Firmenstruktur so aufsetzen, das man ihnen nicht an die Wäsche kann“, befürchtet Klemann. Die härtere Gangart bei der Rufnummernunterdrückung werde den Firmenchefs mit krimineller Energie nur ein müdes Lächeln entlocken. „Es ist aus technischer Sicht ein leichtes – und obendrein schon jetzt gängige Praxis unseriöser Firmen – eine andere Rufnummer als die eigene zu übermitteln. Läge die Beweislast im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher beispielsweise beim Call Center selbst, würden alle seriösen Anbieter von sich aus gerne eine umfassende Qualitätssicherung und Dokumentation mit Anrufaufzeichnung einführen“, sagt Klemann.

Es könne nicht Aufgabe der Bürger sein, semi-professionelle Recherchen in der Call Center-Landschaft zu betreiben. Gerade ältere Menschen seien damit hoffnungslos überfordert. „Außerdem ist es gängige Praxis, dass aufgelegt wird, sobald der Angerufene detaillierte Angaben zum Unternehmen und zum Agenten haben möchte. Ist dann noch die Rufnummer unterdrückt – wovon in diesem Fall ausgegangen werden kann – ist die Handlungsanweisung des Justizministeriums schlicht und ergreifend absurd“, bemängelt Steimel. Ins Leere gehe auch das Verbot unerlaubter Telefonwerbung für Anrufe, die aus dem Ausland kommen. Im Wettbewerbsrecht gelte zwar das Marktortprinzip. Es besagt, dass immer das Recht des Landes Anwendung findet, an dessen Markt die Leistung bestimmungsgemäß angeboten wird. „Da bekommt der Geschäftsführer einer verschachtelten Konstruktion von verschiedenen Limited-Gesellschaften, die über mehrere Länder verteilt ist, schon heute einen Lachanfall“, resümiert Klemann.

Trittbrettfahrer der Wirtschaftskrise

Das Wirtschaftsministerium registriert massenweise Anfragen zum Konjunkturpaket. „Wenn wir alle Anträge genehmigen würden, kämen wir mit den geplanten 100 Milliarden Euro nicht aus“, sagt ein Insider nach einem Bericht des Spiegels. Viele Firmen sind offenbar gesund – Bürgschaften wollen sie nur, um an billige Zinsen zu kommen. Verdächtig ist auch, wie in Wirtschaftsbranchen, die kaum von Exporten abhängig sind oder die nicht zum Industriekern zählen, Kurzarbeit angemeldet und das Geschrei nach einem Rettungsschirm des Staates zelebriert wird. Das öffentliche Meinungsklima liefert für diese Trittbrettfahrer auch noch die Munition.