Verleger, Google und das Strucksche Gesetz: Was bleibt vom Leistungsschutzrecht übrig?

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So langsam wird es spannend in den Beratungen des Lobbyisten-Gesetzes – auch „Leistungsschutzrecht“ genannt. Jedenfalls haben die Oppositionsfraktionen eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Anhörung findet nun im Unterausschuss Neue Medien am Montag, den 25. Februar um 13 Uhr statt.

Es geht allerdings nur um die „technische Fragen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage“.

Als Sachverständige wurden von den Fraktionen bisher benannt:

Dr. Arnd Haller, Google Germany GmbH
Dr. Thomas Höppner, Bundesverband der Zeitschriftenverleger
Prof. Dirk Lewandowski, Universität Hamburg
Michael Steidl, International Telecommunications Council, London

Die Anhörung ist öffentlich und es wird unter www. bundestag.de einen Livestream geben. Noch besser wäre eine Übertragung via Hangout on Air, um die Bürgerinnen und Bürger noch aktiver in den Dialog einzubinden. Statt sich jetzt in technischen Fragen zu verlieren, wäre es doch angebracht, Google und Verleger zu fragen, ob sie nicht außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens eine Einigung finden.

Denn auch die Verleger sollten sich nicht zu sicher sein, ob der Gesetzentwurf so bleibt, wie es sich Keese und Co. erhoffen. Der parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums Hans-Joachim Otto sprach in der gestrigen Bloggercamp-Sondersendung vom „Struckschen Gesetz“ (ab der 25. Sendeminute).

Es beruht auf dem legendären Satz des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck:

„Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“

Und in unserer Talkrunde sagte Otto wörtlich:

„Keiner kann die Hände in den Schoß legen, keiner sollte sich sicher sein, dass die Gesetzesänderung genau so durchgeht, wie sie eingebracht wurde. Es gilt immer das so genannte Strucksche Gesetz: Ein Gesetz kommt immer anders aus dem Bundestag heraus als es eingebracht worden ist. Das kann beim Leistungsschutzrecht auch passieren.“

Das ist wohl eher eine Botschaft an die Verleger, denn nur die ursprüngliche Fassung des Leistungsschutzrechtes würde doch die Keese-Lobbyisten so richtig glücklich machen. Die Begründung für die zweite Anhörung sollte daher vielleicht auch als Warnzeichen gewertet werden, noch bis zur Sommerpause eine vertragliche Vereinbarung mit Google abzuschließen, damit das Leistungsschutzrecht in die Mülltonne wandern kann. Denn Branchenlösungen seien nach Ansicht von Otto der bessere Weg als starre Antworten des Gesetzgebers, die den technologischen Entwicklungen stets hinterherhinken. Allerdings müsste das jetzt schnell gehen, denn die Legislaturperiode endet im Sommer. Es sei jetzt fünf vor zwölf.

Das Leistungsschutzrecht ist keese: Wie könnte man die parlamentarischen Beratungen begleiten?

Von Ole Reißmann kam der wichtige Hinweis, dass die erste Lesung über das umstrittene Springer-Keese-Döpfner-Lesitungsschutzrecht am Donnerstag – also morgen – zu später Stunde im Bundestag stattfindet und nicht am Freitag. Das läuft wohl so gegen 22.35 Uhr über die Bühne. Könnte aber auch früher oder später geschehen.

Und die erste Lesung sollte zwar beobachtet werden, ist aber nicht entscheidend. Einen entsprechenden Kommentar habe ich gerade auf dem neunetz-Blog losgelassen:

Ob nun die erste Lesung oder Beratung überflüssig ist oder nicht. Formal wird eben der Gesetzentwurf im Bundestag aufgerufen und es kommt zur Debatte über die Grundzüge des Entwurfs. Dann folgt in der Regel die Überweisung an den Fachausschuss – können auch mehrere Ausschüsse sein. Aber einer wird dann als federführend festgelegt. Dann kommt es zu den Detailberatungen in den Ausschüssen, zu Anhörungen etc. Dann gibt es irgendwann eine Beschlussempfehlung. Wir sollten also unsere Aufmerksamkeit jetzt auf die Beratungen der Ausschüsse richten.

Meine Position zum Leistungsschutzrecht ist ja hinlänglich bekannt, das muss ich hier nicht noch mal wiederholen. Zudem haben in den vergangenen Tagen und Stunden einige Blogger dazu Stellung bezogen.

Besonders lesenswert Stefan Niggemeier: Google ist nicht das Netz, und Verlage sind nicht der gute Journalismus.

Vielleicht sollten wir jetzt ein paar überraschende Ideen entwickeln, wie man die parlamentarischen Beratungen begleiten kann.

Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern

Deutschland ist Recyclingland – doch im Dschungel der Bürokratien und Rechtsnovellen haben selbst Experten den Überblick verloren. Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? Darüber diskutierten wieder Abfallexperten auf der Tagung der Beratungsfirma Ascon im Kinosaal des Bonner Landesmuseums. Thema: Wertstoffkreisläufe schließen.

Seit dem Start der Gelben Tonnen und Säcke singt man das Klagelied über die umweltpolitischen Schwarzfahrer. Da gibt es Firmen, die noch nie einen Cent für die Entsorgung ihrer Verpackungen bezahlt haben und das in Zukunft wohl auch nicht tun werden.

Dass die Totalverweigerer – gerade aus dem Ausland – seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcken am besten fahren, liegt vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt und jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle könnten bestehende staatliche Stellen übernehmen, die in anderen Anwendungsfeldern über ausreichende Erfahrungen verfügen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Branchenkenner empfehlen mehr Geduld beim Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung. Selbst die kühnsten Optimisten rechnen in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr mit einem neuen Wertstoffgesetz, um das bestehende Sammelsystem neu zu organisieren und auch stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen.

Das bestätigte Dr. Dirk Grünhoff vom Umweltministerium in Rheinland-Pfalz. Bundesumweltminister Peter Altmaier werde wohl das Wertstoffgesetz nach dem Scheitern der Konsensgespräche in der vergangenen Woche weiter vorantreiben, aber nicht mehr mit erster Priorität. Es gebe ein Stillhalteabkommen im Bundestag wegen der Wahl im Herbst. „Ab März werden keine Gesetzesvorhaben mehr vorangetrieben, weil man der neuen Regierung nach der Wahl die Chance geben will, ihre eigenen Interessen in dieses Gesetz zu schreiben“, sagte Grünhoff auf der Ascon-Tagung in Bonn (Siehe die Audioaufzeichnung ab Sendeminute 9:17).

Wenn das in diesem Zeitraum nicht mehr auf die Tagesordnung komme, gewinnt man die nötige Zeit, um in Ruhe darüber über ein neues Wertstoffgesetz nachzudenken. Ein Bürokratiemonster mit schlechteren Regeln im Vergleich zur bestehenden Verpackungsverordnung müsse verhindert werden. Bei so sensiblen Themen sei nicht davon auszugehen, dass man es unter zwei Jahren schafft. Ascon-Geschäftsführer Sascha Schuh hält das sogar für eine optimistische Schätzung. Die neue Bundesregierung habe innenpolitisch sicherlich noch ein paar andere Felder zu beackern. Drei bis vier Jahre für ein neues Wertstoffgesetz seien realistisch.

Ein Teilnehmer aus dem Auditorium kritisierte die Motivation der Kommunen beim Vorantreiben des Wertstoffgesetzes. Es gehe der öffentlichen Hand wohl nur darum, an dem mittlerweile lukrativen Sekundärrohstoffmarkt zu partizipieren. Dieser Markt sei aber in erster Linie durch das Engagement der privaten Entsorgungswirtschaft zustande gekommen. Der Dauerstreit um Altpapier würde das belegen.

Siehe auch die Einleitung meiner heutigen The European-Kolumne: Kundendienst als Foltermethode.

Interessant auch: Pyromanen-Semantik: Müllverbrennung soll künftig das Gütesiegel “Recycling” tragen

Wer hat noch nicht, wer will noch mehr? Daten-Ausverkauf via Meldegesetz als Lobbyisten-Geschenk

Bei der Vorbereitung des umstrittenen neuen Meldegesetzes waren Lobbyisten aus Verbänden und Unternehmen stärker beteiligt als bisher bekannt. Nach Recherchen von stern.de hatten Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion bereits Anfang Dezember 2011 eine größere Zahl von Interessenvertretern aus der Wirtschaft zu einer internen Anhörung eingeladen. An der Sitzung unter der Leitung der Abgeordneten Helmut Brandt (CDU) und Hans-Peter Uhl (CSU) nahmen neben zwei Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen auch Lobbyisten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie der Deutschen Post teil, deren Tochter Deutsche Post Direkt einer der größten deutschen Adresshändler ist.

Die beteiligten Verbände und Unternehmen bestätigten im Gespräch mit stern.de ihre Teilnahme an der Anhörung. Der GDV wandte sich damals bereits gegen die vom Innenministerium favorisierte Lösung, wonach Anschriften aus dem Melderegister nur bei Einwilligung der betroffenen Bürger verwendet werden dürften. Stattdessen plädierte der GDV für die sogenannte Widerspruchslösung, die CDU/CSU und FDP dann auch gegenüber dem Vorschlag des Innenministeriums präferierten.

Der BDIU wandte sich gegen das vom Innenministerium favorisierte Verbot der Mehrfachnutzung von einfachen Melderegisterabfragen. Auch diesem Einwand trug die Koalition Rechnung. Die CDU/CSU-Fraktion verweigerte auf Anfrage jede Auskunft über Kontakte der beteiligten Abgeordneten mit Lobbyisten.

„Das wollen wir nicht sagen“, sagte eine Sprecherin.

Christian Humborg von der Antikorruptionsorganisation Transparency International forderte angesichts des Vorgangs mehr Transparenz beim Lobbyeinfluss auf die Gesetzgebung. Deutschland brauche einen „legislativen Fußabdruck“, damit „deutlich wird, wer an der Entstehung eines Gesetzentwurfs beteiligt war“, sagte Humborg stern.de. Gemeint ist eine Regelung, die Regierung und Parlament dazu zwingt offenzulegen, welche Interessenvertreter ihre Spuren bei einem neuen Gesetz hinterlassen haben.

Zum Kotzen, was da abläuft.

Die liebwertesten Gichtlinge des Parlaments sollten aufhören, uns zu verscheißern. Und was machen eigentlich die staatlichen Datenschützer, die sonst auf jeden Cookie draufhauen? Es gibt mindestens 17 Datenschutzbehörden mit vielen Mitarbeitern. Was leisten die eigentlich? Schon bei der Staatstrojaner-Affäre haben diese Aktenträger nach Strich und Faden versagt. Populärer ist es wohl, sich gegen Google und Facebook in Szene zu setzen. Aber die schreien ja auch förmlich nach Interventionen.

Und die Bundestags-Gichtlinge dürfen sich nicht wundern, dass die Bürger ein desaströses Bild von ihnen haben.

„Auf die Frage, ob die meisten Abgeordneten ihre Arbeit engagiert und sachgerecht verrichten würden, antworteten zwei von drei Bürgern (66 Prozent) mit ‚Nein'“, schreibt Spiegel Online.

Auf dem Fischmarkt geht es ehrlicher zu.

Die Gebrüder Grimm und der Daten-Schlussverkauf des Staates – Wer schützt denn nun die Privatsphäre?

Bei aller berechtigten Aufregung über den zweifelhaften Umgang von Facebook und Google mit unseren Daten, der Staat ist ein noch schlechterer Hüter der Privatsphäre. Gegen die Friss-oder-stirb-Geschäftspolitik der Web-Konzerne kann ich mich schon selbst zur Wehr setzen – da brauche ich auch die staatlichen Datenschützer nicht als Kindermädchen, um mich vor dem Ausverkauf meiner Daten zu retten, liebwertester Casper.

„Persönliche Daten werden immer mehr zu einer Handelsware, an der private Unternehmen mehr Interesse haben als der Staat“, so die Aussage des Hamburger Datenschützers.

Und ich schrieb in meiner The European-Kolumne:

Dieses Bekenntnis des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar im Vorfeld der Call Center World in Berlin sollte man dringend in die Märchensammlung der Gebrüder Grimm aufnehmen und ihm einen Ehrenplatz einräumen.

Aber was haben die Datenschützer denn nun im Vorfeld der Beratungen des neuen Meldegesetzes getan, wo sie doch sonst so gerne Jagd auf jeden Cookie und jede Trackingsoftware machen?

Welt Online hat das auf den Punkt gebracht:

Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden

Erst jetzt bequemt sich der oberste Staatsdatenschützer zu einer kritischen Bewertung, wie Spiegel Online berichtet:

„Direkt nach der Billigung des neuen Meldegesetzes durch den Bundestag blieb es seltsam ruhig, aber jetzt wird die Empörung bezüglich der Neuregelung immer größer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung Peter Schaar sagte der Bild-Zeitung: ‚Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden.‘ Schaar verlangte generell, zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs zurückzukehren, die eine Einwilligung des Bürgers zur Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten durch die Meldebehörde machte.“

Wo war Schaar eigentlich während der Beratungen im Parlament? Erinnert sei noch einmal an den Spackeria-Vortrag von Spiegel Online-Redakteur Ole Reißmann, der vorschlug, dem Staat beim Datenschutz mehr auf die Finger zu schauen.

Was bringt das inszenierte Datenschutz-Theater den Bürgern wirklich? Was haben die Datenschutz-Bürokraten erreicht? Wie viel kündigen sie an und am Ende kommt nichts heraus? Was wurde denn nun ermittelt beim Staatstrojaner-Skandal? Da ist uns der Bundesbeauftragte noch ein paar Antworten schuldig. Reißmann hat diesen Wunsch an die Spackeria ab der Sendeminute 10:40 ausgeführt.

Wer zerstört nun mehr die Privatsphäre? Zucki-Boy oder der Staat? Wie soll ich die Kontrollhybris eines Richters werten, der den Zugriff auf schon gelöschte Facebook-Daten eines Angeklagten begehrte, wo doch der amerikanische Konzern seit Monaten dafür geprügelt wird, dass Nutzer ihre Einträge nicht endgültig löschen können? Nicht nur die liebwertesten Gichtlinge mit Kontrollparanoia in den Sicherheitsbehörden unterminieren die Sphäre des Intimen und Privaten. Auch die Hüter des Rechts beteiligen sich am Rat Race der Indiskretion.

So haben die Staatsanwaltschaften kräftig bei ihrer „Pressearbeit“ aufgerüstet, wie die Juristen Christian Schertz und Dominik Höch in ihrem Buch „Privat war gestern“ dokumentieren.

„So wurde im Fall Kachelmann von der Staatsanwaltschaft nach der Verhaftung eine Pressemeldung herausgegeben, in der von der Festnahme eines Moderators gesprochen wurde. Es dauerte nur Minuten, bis die Boulevardpresse wusste, dass es sich um Jörg Kachelmann handelte.“

Es stehe außer Frage, dass der Wetter-Mann nicht nur Medienopfer ist, sondern selbst „seltsame Medienauftritte“ zelebrierte. Aber Schertz und Höch kritisieren zu Recht, dass hier fundamental Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, zumal ehemalige Freundinnen in den Zeugenstand treten mussten, die mit dem Tathergang nichts zu tun gehabt hatten.

Ähnlich verlief die Festnahme der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa mit anschließender medialer Hexenjagd und den mittlerweile üblichen Vorverurteilungen – ausgelöst durch eine Pressemeldung der Staatsanwaltschaft. Die Vertreter der Judikative tragen hier kräftig dazu bei, dass alles Private zum vermarktbaren Gut wird. Der Schutz des Menschen, seiner Würde und seiner Privatsphäre fällt hinter dem Schauspiel der Anklage zurück.

Exekutive, Legislative und Judikative sind schlechte Partner beim Schutz des Privaten.

Die Empfehlung von Schertz und Höch ist eindeutig: Es bleibt nur der Ruf nach Selbstverantwortung beim Schutz der eigenen Privatsphäre. Da kann auch ein Datenschutz-Caspar nicht weiterhelfen. Es kann nur einer helfen, das wissen wir alle: Chuck Norris!

Siehe auch:
Das Laientheater Bundestag und das Meldegesetz.

Bananenrepublik Deutschland.

Die Reaktionen auf das Meldegesetz hat Hyperland sehr gut zusammengefasst: Deutschland, das “Schilda des Datenschutzes” Sehr schon die Frage von Felix Schwenzel:

Update: Dass der Datenschutz beim Staat in schlechten Händen liegt, habe ich auch auf der Marketingforum-Podiumsdiskussion deutlich gemacht, die während der Hannover Messe stattfand.

Ein Herz für Wertvernichtungsanlagen? Die Müllverbrennung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Am 8. Februar gehen die Beratungen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in eine neue Runde:

„Erwartet wird seitens Beteiligten, dass ein Kompromiss im Streit um die Gleichwertigkeitsklausel für gewerbliche Sammlungen von Abfällen bei privaten Haushalten gefunden wird. Das Bundesumweltministerium hatte nach der Vertagung des Ausschusses im Dezember einen geänderten Formulierungsvorschlag zur Diskussion gestellt. Sinn und Zweck der Gleichwertigkeitsklausel ist, gewerbliche Sammlungen zuzulassen, wenn ihr Leistungsangebot wesentlich leistungsfähiger ist als das eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und des von diesem beauftragten Dritten. Besonders geschützt sein sollen zudem die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführten Ausschreibungen – auch dann, wenn das Serviceangebot des gewerblichen Sammlers wesentlich leistungsfähiger ist“, schreibt der Fachdienst Euwid.

Eigentlich streiten die Parteien ja nur über Sinn und Unsinn einer Ausweitung der Wertstoffsammlung, die über Einwegverpackungen hinausgeht. Was ja sehr sinnvoll ist, die Betreiber von kommunalen Verbrennungsöfen aber nicht glücklich macht. Deshalb drohen Lobbyisten der Kommunen mit einer Erhöhung der Müllgebühren. Vielleicht sollten sich die Adepten der Müllverbrennungsanlagen die Frage stellen, wie lange sie ihre Kirchturmspolitik eigentlich noch fortsetzen wollen. Der energetische Wirkungsgrad der feurigen Wertvernichtungsanlagen ist lächerlich gering und passt ja nicht mehr so ganz zur angestrebten Energiewende. Um fossile Energieträger einzusparen, müssen die Anstrengungen bei der Gewinnung von Sekundärrohstoffen erhöht werden. Bei normalen Abfällen geht das über eine Wertstofftonne, für höherwertige Verfahren, die man beispielsweise für Handys benötigt, könnte es andere Rücknahmesysteme geben – etwa in den Büros von Firmen und Behörden. Siehe auch den Bitronic-Blogpost: Mehr Einfallsreichtum beim Recycling von Altgeräten.

Nur ein Prozent der Seltenen Erden werden über Recyclingverfahren wiedergewonnen. 99 Prozent gehen über die klassische Müllentsorgung verloren.

Vorbildlich ist das TerraCycle-Projekt des Jungunternehmers Tom Szaky. In seinem Blog schreibt er:

At TerraCycle, we’ve done similar things. My book, Revolution in a Bottle, about the company’s early days, generated almost six figures in income for the company, while also getting out the word about our products. I’m in the process of writing a second book, and our design team is working on one, too. We’re also producing a magazine that will discuss the science of garbage and suggest crafts projects that make use of garbage (and when readers are done, they will have instructions on how to turn the magazine into a fruit bowl). We are partnering on the magazine project with a publishing house. We oversee production of the content, and the publisher finds the advertisers. Of course, we get a cut of the advertising revenue.

We also recently introduced a Facebook game called Trash Tycoon. The idea is that a game player lands in a city covered in garbage and wins points for cleaning it up. The player can then build recycling facilities, trash cans, and other things that help clean up the city faster. After just one month, Trash Tycoon already has 360,000 active users. The game, which promotes the TerraCycle brand, was developed by Guerilla Apps at no cost to us. We are partners on all of the advertising revenue.

„Zwei Milliarden Verpackungen hat Terracycle bereits in 15 Ländern gesammelt und zu Flugdrachen, Toilettensitzen oder Lautsprechern weiterverarbeitet“, so die Wirtschaftswoche. Diese Idee, mit der er in den USA bekannt geworden ist, will Tom Szaky auch nach Deutschland bringen – er hat wohl auch schon Vertragspartner gewonnen (darüber berichte ich in den nächsten Wochen). Wäre doch eine prima Idee, wenn sich die Damen und Herrn des Vermittlungsausschusses mal Gedanken machen, ob es beim Kompromiss über das Kreislaufwirtschaftgesetz auch Raum für smarte Recyclingideen gibt, die mir bislang in der kommunalen Verwaltung noch nicht über den Weg gelaufen sind.

Mit der thermischen Müllgebühren-Logik der Kommunen sind solche Umweltprojekte sicherlich nicht umsetzbar.

„Falls der Ausschuss einen Kompromiss erzielt, können Bundestag und Bundesrat noch am 9. und 10. Februar das Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschieden. Es würde dann vollständig zum 1. Juni oder 1. Juli 2012 in Kraft treten“, so Euwid. Mal gucken, was dabei raus kommt.

Hier die deutsche Facebook-Präsenz von TerraCycle.

Müllgebühren-Politik der Kommunen ist nicht öko-logisch #Kreislaufwirtschaftsgesetz

Nach Informationen der FAZ legt die Koalition den Streit über die Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei. Die Einigung soll den Wettbewerb beleben und das Recycling verbessern.

Der Gesetzgeber hat sich über zwanzig Jahre Zeit gelassen, nicht nur die Rohstoffressourcen von Elektronikschrott, Altautos und Verpackungsmüll ökologisch sinnvoll zu nutzen, sondern auch die großen Potenziale des Hausmülls zu erschließen. Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll dazu dienen, noch mehr Abfälle zu verwerten, die bislang in der Restmülltonne landeten.

Der Bundestag will das Gesetz am Freitag beschließen. Doch könnte die SPD, die sich für die Interessen der kommunalen Betriebe eingesetzt hatte, das Gesetz im Bundesrat blockieren. Der Kern des Streites ist die Furcht der Kommunen, einen Teil des Abfallstromes zu verlieren.

Weizsäcker: „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler“

Die Logik der Müllgebühren-Kalkulation giert nach mehr Müll in der Restmülltonne, um die überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen der Kommunen auszulasten. Wo das hinführt, kann man in den kommunalpolitischen Niederungen der rheinischen Tiefebene besichtigen mit teuren und zu großen MVAs in Bonn, Leverkusen und Köln. Aber wer redet heute noch über die Schmierenkomödie, die der Journalist Werner Rügemer so treffend als „Colonia Corrupta“ entlarvt hat. Die Zeche zahlen die Privathaushalte im Rheinland mit überhöhten Müllgebühren. Ökologische Faktoren wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Energiegewinnung oder die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien sucht man in der Restmüll-Kalkulation der Stadtkämmerer vergeblich.

Die Betriebskosten orientieren sich an der Tonnage.<

Je mehr Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto geringer sind die Müllgebühren pro Tonne. Wird eine Müllverbrennungsanlage nicht ausgelastet, fallen „Leerkosten“ an, die zu einem Anstieg der Müllgebühren führen. „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler, auch wenn sie meist ‚ökologisch‘ begründet wurde“, kritisiert Ernst von Weizsäcker, Ko-Präsident des Internationalen Ressourcenpanels, gegenüber dem Debattenmagazin „The European“. Mein Müllepos ist dort heute erschienen.

Bei den ehrgeizigen Zielen, die sich die Bundesregierung in der Energiewende gesetzt hat, wäre es doch ein Treppenwitz, sich in der mehr als fragwürdigen Kameralistik der Gebietskörperschaften zu verheddern. MVAs sind Energiefresser mit beschämend schlechten Wirkungsgraden bei der Strom- und Wärmegewinnung – von der aufwändigen Rauchgasreinigung und der Entsorgung der MVA-Schlacke mal ganz abgesehen. Mit diesen technologischen Dinosauriern ist kein Staat zu machen. In der Umwelt- und Energiepolitik sollte man jetzt aufpassen, sich nicht in kleinkarierten Kämpfen um die Entsorgungshoheit von Plastikbechern zu verlieren. Daran sind leider auch die Herrscher über Gelbe Tonnen und Säcke nicht ganz unschuldig, die mit Phantasierechnungen die Entsorgungspreise nach unten mogeln (Siehe: Alles klar beim Clearing? Die buchhalterischen Wunder des Gelbe Tonnen-Systems http://ne-na.de/alles-klar-beim-clearing-die-buchhalterischen-wunder-des-gelbe-tonnen-systems-ein-fall-fuer-das-bundeskartellamt/001133)

Der Gesetzgeber sollte ähnlich vorgehen wie in der Telekommunikation. Klare Regeln für die Kreislaufwirtschaft formulieren und über die Bundesnetzagentur überwachen lassen – fernab von egoistischen Zielen von Kommunen und Entsorgungskonzernen.

Kleine hausmeisterliche Korrektur in Richtung des FAZ-Redakteurs.

So schreibt Andreas Mihm: „Bisher dürfen nur vorher durch den ‚grünen Punkt‘ lizenzierte Verpackungen in den Wertstofftonnen oder gelben Säcken entsorgt werden.“

Mensch Mihm. Auch die WAZ hat diesen Blödsinn schon geschrieben. Die Zeiten der Alleinherrschaft sind durch Interventionen des Bundeskartellamtes und der EU-Kommission schon lange vorbei. Mittlerweile muss sich der gewinnorientierte Grüne Punkt-Müllkonzern mit acht Konkurrenten um Marktanteile streiten. Da war es nur logisch, dass der Gesetzgeber in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung die Kennzeichnungspflicht für Hersteller und Vertreiber in Deutschland abschaffte. Die Beteiligung an einem „Dualen System“ erfolgt nicht mehr durch den Aufdruck des Grüne Punkt-Zeichens.

Es läuft wie bei den Goldbärchen in der Thomas Gottschalk-Werbung. Sie gelten ja auch nicht als Symbol für die Süßwaren-Industrie, sondern stehen für ein einziges Unternehmen: Haribo. Beim Grünen Punkt ist es die Duales System Deutschland GmbH in Köln – nicht mehr und nicht weniger.

Siehe auch:
Floskeln und Sonntagsberichte: Warum wir in Fragen der Nachhaltigkeit nicht vorwärts kommen.

Was wurde nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben? #Staatstrojaner

Gestern wurde im Innenausschuss und in der aktuellen Stunde des Bundestages mit schweren Geschützen gegen den Chaos Computer Club, gegen Chaoten des Netzes und Piraten geschossen.

An vorderster Front marschierte dabei der Unionspolitiker Uhl, der sich mit seinen Äußerungen allerdings selbst zerlegt hat, wie es einige Blogger bereits berichtet haben. So etwa Thomas Stadler:

„Den einsamen Höhepunkt der Rede Uhls bildete allerdings nicht das naheliegende CCC-Bashing, sondern folgende Aussage:

‚Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet (…) es wird regiert von Sicherheitsbeamten‘

Das ist das Outing eines Zwangsdemokraten. Für ein Land, das von Sicherheitsbehörden geleitet und regiert wird, gibt es einen äußerst prägnanten Begriff: Polizeistaat. Dessen Apologet Hans-Peter Uhl hat heute für die Union im Bundestag gesprochen. Wirkliche Angst kann einer wie Uhl dennoch nicht mehr verbreiten. Dafür agiert sein Widersacher der CCC zu überzeugend und zu souverän.“

Oder Nico Lumma:

„Nein, das ist keine Satire. Nein, niemand hat diese Rede neu vertont. Das ist Hans-Peter Uhl im O-Ton. Vorwärtsverteidung unter Zurhilfenahme von vielen, vielen Blendgranaten. Ein twitternder Altmaier macht noch keine Partei der Internetversteher.“

Blendgranaten wurden auch im Innenausschuss losgelassen:

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wandte sich in der Ausschusssitzung entschieden gegen Unterstellungen, dass „unsere Beamte mehr machen, als sie dürfen“. Dies machten sie nicht. Es sei rechtlich und technisch dafür gesorgt, dass „nur angeschaut werden kann, was angeschaut werden darf“. Der Ausschuss forderte zugleich vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, einen weitergehenden Bericht zu der Thematik. Friedrich betonte (immer noch, gs), er könne nicht sagen, mit welcher Software sich der CCC beschäftigt habe (dabei ist das Ganze doch hier abrufbar, Herr Innenminister – sehr komfortabel auf der FAZ-Website, gs). Nach seinem Wissen hätten die ihm unterstellten Behörden diese nicht eingesetzt. Friedrich verwies zugleich darauf, dass er am Donnerstag mit seinen Länderkollegen über das Thema beraten werde. Er mahnte zugleich, den Länder-Innenministern und ihren Behörden bis zum Beweis des Gegenteils keine Rechtsverstöße zu unterstellen. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, verteidigte das Vorgehen seines Hauses bei der Quellen-TKÜ. Das BKA habe keinen Verfassungsbruch begangen, versicherte er. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums unterstrich, der Einsatz von Trojanern durch den Zoll sei auf Grundlage geltenden Rechts erfolgt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar machte im Ausschuss deutlich, derzeit keine Anhaltspunkte dafür zu haben, dass in Verantwortung des Bundes Daten rechtswidrig erhoben wurden. Aber dann kommt der Hammer!

Schaar äußerte sich „schockiert“ über die Aussage Zierckes, dass das BKA keinen Einblick in den Quellcode der von ihm genutzten Software genommen habe. Nur durch eine Analyse der Quellcodes könne garantiert werden, dass die Software nicht über weitergehende Funktionalitäten verfügt.

Und eine Frage blieb bisher unbeantwortet, die heute auf der Sitzung der Innenminister von Bund und Ländern endlich geklärt werden könnte. Was wurde von den Innenministerien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben. Wahrscheinlich im Wege einer freihändigen Vergabe. Denn es geht doch so: Der Auftrag beschreibt den Leistungsumfang der Programmierung. Dann bekommt man die Leistung geliefert, es kommt zur Abnahme der Leistung und schließlich wird die Rechnung nach der Freigabe bezahlt. Wenn also nach 2008 Funktionälitäten bei DigiTask abgerufen wurden, die gegen das Verfassungsgerichtsurteil verstoßen, ist es schlichtweg egal, wie der Staatstrojaner zum Einsatz kam. Entscheidend ist die Wunschliste der Sicherheitsbehörden, die mit dem Einkauf der Leistungen erfüllt wurde. Und schon hier sehe ich den Verfassungsbruch. Oder läuft der Einkauf der Innenministerien doch so ab wie auf dem Hamburger Fischmarkt?

Wie Primärquellen verdunsten: War der Wissenschaftliche Dienst die Hauptquelle für die baroneske Kopisten-Arbeit? #Guttenberg

Der Spiegel hat die Rolle des Wissenschaftlichen Dienstes als Recherchequelle für die Doktorarbeit von Dr. a. D. Guttenberg etwas eingehender untersucht. Nur die Überschrift ist wohl etwas ungenau: „Guttenberg kopierte auch von Bundestagsdienst“. Man dürfte bald schlauer sein: „Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka richtete an Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Brief die Frage, wie oft und zu welchen Themen Guttenberg als CSU-Parlamentarier zwischen 2002 und 2007 dort juristische Ausarbeitungen und Literaturlisten bestellt habe“, berichtet tagesschau.de.

Hier könnte man erkennen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes die Hauptquelle für die Kopisten-Arbeit des Barons waren. Da auch in diesen Ausarbeitungen Fußnoten und Quellen angegeben werden, kann es über die weiteren „Verarbeitungsschritte“ des Abgeordneten oder seines Büros zu einer Verdunstung der Primär- und Sekundärquellen gekommen sein.

Der Spiegel ist schon fündig geworden. So übernahm Guttenberg einen von Ministerialrat Ulrich Tammler ausgearbeiteten Text vom 13. Mai 2004 mit nur wenigen Wort- und Formulierungsänderungen nahezu komplett in seine Dissertation. In der Quellenangabe steht lediglich: „Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004.“ Das reicht aber nicht aus. „Für die Verwendung solcher Ausarbeitungen gibt es klare Regeln der Wissenschaftlichen Dienste. Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte daran vor. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Abteilungsleitung erlaubt“, berichtet tagesschau.de. Da bin ich gestern von der Bundestagsverwaltung nicht richtig informiert worden.

Die GuttenPlag-Initiatoren sollten die Antwort des Bundestagspräsidenten auf die Frage des SPD-Abgeordneten Lischka auf jeden Fall in die Überprüfung mit einbeziehen.

Herr (Dr.) Guttenberg, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages arbeitet mit Fußnoten

Die FAZ hat in der Gutti-Plagiatsaffäre den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als Quelle für das schriftstellerische Schaffen des amtierenden Verteidigungsministers etwas genauer untersucht. An mehren Stellen verweise Guttenberg in den Fußnoten auf Gutachten der Unterabteilung der Bundestagsverwaltung. Ein Sprecher des Hauses teilte der FAZ mit, „in Wahrnehmung seines Mandats“ habe jeder Abgeordnete das Recht, „die fachliche Zuarbeit durch die Wissenschaftlichen Dienste in Anspruch zu nehmen“. Auskünfte zur Nutzung des Dienstes durch einzelne Mitglieder des Bundestages könne er nicht machen.

„Rechercheaufträge der Abgeordneten werden üblicherweise von ihren Mitarbeitern erteilt. An einigen Stellen zitiert Guttenberg den Dienst als Sekundärquelle eigener Vorträge, an einer Stelle aber auch als Primärquelle. In einem Kapitel bezieht er seine Kenntnisse über Vertragsänderungen direkt aus einer ‚Ausarbeitung‘ des Dienstes“, berichtet die FAZ in der heutigen Ausgabe. Die Ausarbeitung des Dienstes sei laut Fußnote „im Auftrage des Verf.“ erstellt worden. „Der Wissenschaftliche Dienst soll den Mitgliedern des Bundestages ‚bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten.‘ Der Dienst recherchiert und analysiert Informationen im Auftrag der Abgeordneten und der Gremien“, schreibt die FAZ. Im Großen und Ganzen entspricht das meinen gestrigen Ausführungen.

Ich habe gerade die Pressestelle der Bundestagsverwaltung kontaktiert und nachgefragt, in welcher Form den die Ausarbeitung erstellt wird.
Darauf sagte mir die Sprecherin, dass die Ausarbeitungen nach wissenschaftlichen Kriterien angefertigt werden – also auch mit Fußnoten und Quellenverzeichnis.
Die Ausarbeitung gehöre dem Abgeordneten. Wie er damit weiter verfährt und in welcher Form die Ausarbeitung verwertet werde, sei Sache des Abgeordneten. Hier muss ich meinen gestrigen Beitrag also korrigieren. Ich schrieb: „Zudem erhält er (der Bundestagsabgeordnete) eine mehrseitige schriftliche Zusammenfassung, allerdings nicht in Form einer ‚kleinen‘ Doktorarbeit. Schließlich soll sich der Abgeordnete möglichst schnell in ein Thema einlesen können, um eine Rede vorzubereiten oder eine parlamentarische Anfrage zu stellen“.

Wenn aber Fußnoten und Quellenverzeichnis in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes aufgeführt sind, dann muss jetzt wirklich ernsthaft geprüft werden, ob Guttenberg in seiner Dissertation vorsätzlich getäuscht hat.