Der Bundesinnenminister, das Vermummungsverbot und die Geodaten

„Online-Konsultationen sind kein demokratischer Selbstläufer“, schreibt Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Beitrag für Spiegel online. Einfach nur „dagegen sein“ bringe niemanden weiter. „Wenn es selbstverständlicher Bestandteil unserer Kultur ist, dass auch im Internet Diskussionen sachbezogen, offen und nachvollziehbar geführt werden, dann wird es auch nicht darauf ankommen, ob der Bürger sich hinter einem Pseudonym versteckt oder seinen tatsächlichen Namen angibt“, so der Mann für die innere Sicherheit. Aber soll der Staat deshalb vorschreiben, ob jemand etwas unter Pseudonym postet oder nicht? Wie viele Journalisten sind denn unterwegs, die nicht unter ihrem richtigen Namen publizieren. Kommt bei Ihrem Ansinnen dann so etwas sinnreiches heraus, wie bei Ihrem Parteifreund Axel E. Fischer?

Die nächsten Schritte, die der Innenminister in seinem Gast-Opus verkündet, sollten wir in den nächsten Wochen wachsam begleiten. Er will im Dezember einen Gesetzesvorschlag vorlegen, durch den eine „rote Linie“ im Umgang mit Geodaten und personenbezogenen Daten markiert wird, welche die Diensteanbieter nicht überschreiten dürfen. Es werde festgelegt, wann ein besonders schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte vorliegt und – für den Fall eines Verstoßes – werden entsprechende Sanktionen geregelt. Gilt dieser Gesetzentwurf dann auch für die Geodaten-Schnüffelei des Staates. Bei Google und Co. geht es ja in erster Linie um das Datenverbrechen von personalisierten Diensten. Beim Staat geht es sicherlich um ehrenhaftere Motive?

In seiner Videobotschaft „Ich frage der Bundesinnenminister antwortet“ hat er ein wenig um die heißen Brei geredet.

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