
Der Tod eines Freundes reißt eine Lücke, die sich im privaten Gedächtnis anders zeigt als im öffentlichen Raum. Im Privaten bleiben Stimme, Witz, Gesten, gemeinsame Wege, Abende, Gespräche, Musik, Debatte. Im öffentlichen Raum bleibt häufig wenig: ein Name auf einem Titelblatt, ein Herausgebervermerk, ein Beitrag in einem Band, ein Hinweis im Vorwort. Danach kehrt der Betrieb zur Tagesordnung zurück. Dagegen arbeitet Erinnerung, sobald sie mehr leisten will als Trauerbekundung. Harald Korten starb 2017. Sein Tod liegt nicht erst hinter der nächsten Ecke der Gegenwart, er gehört bereits zu jenen Verlusten, die der Alltag gern überdeckt. Umso dringlicher wird der Blick auf das, was von ihm sichtbar bleibt. Einer dieser sichtbaren Orte ist der 1999 im Verlag Karl Alber erschienene Band „Recht – Staat – Gesellschaft. Facetten der politischen Philosophie“, herausgegeben von Petra Kolmer und Harald Korten.
Der Band entstand aus einer Tagung an der Universität Bonn, die am 25. und 26. Juni 1998 aus Anlass des 65. Geburtstags und der Emeritierung Hans Michael Baumgartners stattfand. Geplant war eine Festschrift. Nach Baumgartners Tod am 11. Mai 1999 wurde daraus ein Gedenkband. Diese Verschiebung verleiht dem Buch seine eigene Trauerschicht. Es würdigt einen Lehrer, Mentor und Freund, und es zeigt zugleich die geistige Umgebung, in der Harald Korten arbeitete.
Heute, Jahre nach Haralds Tod, erhält der Band eine zweite Lesart. Was damals dem Andenken Baumgartners galt, wird auch zu einer Spur Kortens. Sein Name steht neben Petra Kolmer auf dem Titelblatt, seine Mitarbeit prägt die Einleitung, seine Auswahl- und Ordnungsarbeit hält einen philosophischen Gesprächszusammenhang fest, der in Bonn am Ende der alten Bundesrepublik eine besondere Färbung hatte.
Harald Korten gehört zu jenen philosophischen Existenzen, deren Rang sich schwer am üblichen akademischen Inventar ablesen lässt. Er hatte Geist, rhetorische Kraft, Bildung, musikalisches Temperament, Geschmack, eine scharfe Wahrnehmung für intellektuelle Verwahrlosung und das Talent, Begriffe aus der Vitrine zu holen. Er hätte sich im universitären Raum profilieren können. Er hätte eine eigene Form der Kritik, der politischen Philosophie, der philosophischen Publizistik entwickeln können. Vieles blieb Möglichkeit. Umso wichtiger ist der Blick auf das, was greifbar vorliegt.
Der Band versammelt die Beiträge einer Tagung, die noch zu Baumgartners Ehren geplant war. Der Dank richtet sich an Autoren, Verlag und Herausgeberkreis. Dann folgt der Einschnitt: Am 11. Mai 1999 habe Hans Michael Baumgartner den harten Kampf gegen eine schwere Krankheit verloren. Der Band werde nun seinem Gedenken gewidmet.
Diese wenigen Sätze zeigen, wie rasch aus akademischer Feier Erinnerung wird. Eine Emeritierungstagung, gedacht als Würdigung eines lebenden Gelehrten, verwandelt sich in ein Buch des Nachrufs. Für Kolmer und Korten war diese Veränderung keine formale Korrektur. Sie betraf ihren Lehrer, ihren Gesprächspartner, ihr philosophisches Zentrum.
Die Einführung als Karte des Politischen
Die von Petra Kolmer und Harald Korten verfasste Einführung trägt den programmatischen Titel „Staat, Recht, Gesellschaft — Grunddimensionen des Politischen“. Sie beginnt mit einer klaren Geste der Einordnung: Die Beiträge des Bandes behandeln das Politische aus unterschiedlichen Perspektiven, doch das Zentrum bildet die Frage nach der Ordnung des staatlichen Gemeinwesens. Damit wird Politik weder auf Parteiengeschäft verengt noch auf Verfassungsjuristerei reduziert. Politische Philosophie meint hier die Grundfrage menschlichen Zusammenlebens unter Bedingungen von Recht, Macht, Geschichte, Freiheit und institutioneller Bindung.
Kolmer und Korten räumen ein, dass manche Autoren des Bandes sich selbst kaum als politische Philosophen verstanden hätten. Gerade diese kleine Distanz ist aufschlussreich. Die Herausgeber wählen bewusst einen weiten Begriff politischer Philosophie. Er umfasst die Ordnung des Gemeinwesens, die Verfasstheit der Gesellschaft, die rechtliche Gestalt des Staates, die historische Erinnerung, die demokratische Verantwortung, die Frage der Führung und die europäische Selbstverständigung.
Der Staat erscheint in dieser Einführung nicht als bloße Verwaltungskonstruktion. Er ist eine besondere Form menschlicher Verbandsbildung. Schon Aristoteles’ Formel vom Menschen als Lebewesen der Polis bildet einen Hintergrund. Kolmer und Korten führen den Leser jedoch rasch in die Moderne, in der Staat, Recht und Gesellschaft auseinandergetreten sind. Der Staat steht nicht mehr selbstverständlich als umfassende Ordnung über allem. Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Familie, Verbände, Öffentlichkeit und Recht gewinnen eigene Formen. Aus dieser Ausdifferenzierung entsteht die Frage, welche Funktion der Staat noch erfüllt, wie er sich legitimiert, wo er begrenzt werden muss und welche Voraussetzungen er braucht.
Der eigentliche Reiz der Einführung liegt darin, dass sie den Staat weder feiert noch verabschiedet. Sie fragt nach seiner Notwendigkeit. Braucht der Mensch den Staat wirklich? Darf man ihn als Maschine verstehen, in der freie Menschen zu mechanischen Rädern werden? Oder ist der Staat ein notwendiges, wenngleich unvollkommenes Ordnungsgebilde, das menschliches Zusammenleben vor Gewalt, Willkür und Zerfall bewahrt? Kolmer und Korten verweisen hier auf Baumgartners Plädoyer für einen imperfekten Staat. Der Staat darf sich nicht als vollendete Gemeinschaft ausgeben. Er bleibt defizitär, korrekturbedürftig, begrenzungsbedürftig. Gerade diese Unvollkommenheit schützt vor politischen Heilslehren.
Damit ist die Einführung zugleich eine Absage an politischen Totalitätsanspruch. Humane Formen des Zusammenlebens entstehen nicht aus der Verschmelzung aller Unterschiede in einem großen Kollektiv. Sie entstehen durch Verständigung, Konfliktfähigkeit, Recht, institutionelle Begrenzung und dialogische Vernunft. Der Staat hat darin eine dienende, ordnende, sichernde Aufgabe. Er ist kein Erlösungsorgan.
Kolmer und Korten führen die Beiträge anschließend wie Stationen eines Problemfeldes zusammen. Isensee fragt nach der Legitimation des Staates im langen historischen Prozess. Brandt untersucht die Institution als Grundform politischer und sozialer Ordnung. Kersting befragt den Sozialstaat auf Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität. Kluxen sucht nach ethischen Grundlagen der Demokratie. Wellershoff rückt die Führungspflicht ins Zentrum. Frühwald arbeitet an Erinnerung und Gedächtnis. Gerhardt setzt beim Menschen als rationalem Tier an. Baumgartner richtet den Blick auf Europa. So entsteht keine geschlossene Lehre. Es entsteht eine philosophische Topographie.
Darin zeigt sich Kortens sichtbare Arbeit. Eine Einführung dieser Art hält einen Sammelband zusammen, ohne die Beiträge zu nivellieren. Sie macht verständlich, weshalb sehr verschiedene Texte in einen gemeinsamen Zusammenhang gehören. Sie spricht vom Politischen als einer offenen Ordnung von Fragen, die das Gemeinwesen im Innersten betreffen.
Die alte Frage nach der Rechtfertigung des Staates
Josef Isensee führt diese Grundfrage in seinem Beitrag „Die alte Frage nach der Rechtfertigung des Staates. Stationen in einem laufenden Prozeß“ durch die Geschichte der politischen Philosophie. Schon der Untertitel ist wichtig. Die Rechtfertigung des Staates ist kein erledigtes Kapitel. Sie ist ein Prozess, der immer wieder neu aufgenommen werden muss.
Isensee beginnt bei Platon und der Spannung zwischen Ideal und Wirklichkeit. Der Staat tritt dort als Frage nach Gerechtigkeit auf. Er ist nicht bloß Machtverband, nicht bloß Zweckapparat. Er wird zum Gegenstand philosophischer Prüfung. Darin liegt bis heute die Brisanz: Der Staat darf sich nicht allein dadurch rechtfertigen, dass er existiert. Er steht unter dem Anspruch der Vernunft.
Isensee formuliert diesen Gedanken mit großer Klarheit. Der Staat steht unter Rechtfertigungszwang. Wer nach seiner Rechtfertigung fragt, macht den Staat gleichsam zum Angeklagten vor dem Tribunal der Vernunft. Diese Formulierung hat Gewicht. Sie trennt politische Philosophie von Staatsromantik. Der Staat ist kein sakraler Körper. Er muss Gründe liefern. Er muss zeigen, weshalb seine Macht, seine Gesetze, seine Eingriffe, seine Ordnung und seine Ansprüche legitim sind.
Der Durchgang durch Platon, Aristoteles, Christentum, Moderne und Zweckrationalität zeigt, wie wechselhaft diese Begründungen waren. Mal erscheint der Staat als Ort der Gerechtigkeit, mal als Schutzverband, mal als Ordnungsmacht gegen Sünde und Gewalt, mal als Vertrag, mal als Nutzenkalkül, mal als Garant äußerer Freiheit. Isensee interessiert sich für diese Wandlungen, weil sie zeigen, dass der Staat keine ein für alle Mal feststehende Begründung besitzt. Seine Legitimation wandert mit den geschichtlichen Erfahrungen.
Der Abschnitt zu Platon macht sichtbar, wie eng politische Ordnung und Seelenordnung in der klassischen Philosophie verbunden waren. Die Frage nach dem gerechten Staat ist dort zugleich die Frage nach dem gerechten Menschen. Der Philosoph erscheint als derjenige, der die Ordnung erkennt, die der Staat verwirklichen soll. Isensee zeigt dabei auch die Distanz zwischen Idee und Wirklichkeit. Der Staat als Ideal bleibt gefährdet durch seine geschichtliche Ausführung. Er kann zum Projekt der Erziehung werden, zum Entwurf einer vernünftigen Ordnung, zum Zwangsgebilde.
Aristoteles bringt eine andere Färbung hinein. Der Staat entsteht aus den natürlichen Gemeinschaften und findet in der Polis seine höchste Form. Der Mensch vollendet sich als Bürger. Doch die Moderne zerbricht diese Ganzheit. Der Staat verliert seine umfassende Rolle. Religion, Gesellschaft, Ökonomie, Individuum, Familie und Recht treten auseinander. Der moderne Staat muss sich aus Zwecken rechtfertigen: Schutz, Frieden, Freiheit, Sicherheit, Rechtsordnung, soziale Sicherung. Damit wird er zugleich begrenzbar. Was aus Zwecken begründet wird, kann an Zwecken gemessen werden.
Aus heutiger Sicht wirkt Isensees Beitrag besonders aktuell, weil die Frage nach staatlicher Rechtfertigung wieder unter Druck geraten ist. Der Staat soll schützen, steuern, fördern, sanktionieren, regulieren, digitalisieren, versorgen, integrieren, abwehren, finanzieren. Jede neue Erwartung erweitert seinen Anspruch. Jede neue Krise vergrößert die Versuchung, aus Notwendigkeit Legitimität abzuleiten. Isensee erinnert daran, dass ein Staat gerade im Ernstfall begründungspflichtig bleibt. Ohne diese Pflicht wird politische Ordnung bloße Verfügungsmacht.
Die Einleitung von Kolmer und Korten gewinnt durch Isensees Beitrag ein historisches Fundament. Der Staat steht nicht einfach da. Er wird befragt, angeklagt, verteidigt, begrenzt, neu bestimmt. Seine Legitimation ist ein laufender Prozess. Das passt zu Baumgartners Vorstellung eines imperfekten Staates: Ein Gemeinwesen, das sich rechtfertigen muss, hat seine eigene Begrenzung bereits anerkannt.
Dieter Wellershoff und die Ernstform der Führung
Admiral a. D. Dieter Wellershoff bringt mit „Die Pflicht zu führen“ eine andere Tonlage in den Band. Schon der Autor steht für eine besondere Verbindung von Praxis und Reflexion. Wellershoff schreibt nicht als akademischer Theoretiker des Führungsbegriffs, auch nicht als Managementredner. Er schreibt aus militärischer Erfahrung, politischer Beobachtung und philosophischer Rückbindung.
Sein Beitrag beginnt mit einer kleinen Selbstverortung: Praktische Philosophie stehe über dem Symposium; er nehme für sich den Sinn eines wissenschaftlich gebildeten Liebhabers in Anspruch. Dann wendet er sich einem Thema zu, das in Deutschland sofort gereizte Reaktionen hervorruft: Führung. Wellershoff registriert diese Reizbarkeit genau. Deutsche Geschichte, Demokratieverständnis, Selbstbestimmungsideal und Misstrauen gegenüber Autorität haben den Begriff beschädigt. Doch er lässt sich damit nicht erledigen.
Wellershoff arbeitet zunächst die Vorbehalte heraus. Die deutsche Geschichte habe Führung verdächtig gemacht. Demokratie werde häufig als Gegenbegriff zu Führung missverstanden. Selbstbestimmung richte sich gegen Fremdbestimmung. Naturtalent werde überschätzt. All das führt zu einer Lage, in der Führung gebraucht, zugleich gemieden wird. In Politik, Wirtschaft, Streitkräften, gesellschaftlichen Organisationen und internationalen Hilfsorganisationen steigen die Anforderungen. Wer Verantwortung trägt, kann sich nicht in Nischen zurückziehen oder Aufgaben aussitzen.
Seine Definition von Führung ist präzise und anspruchsvoll. Führung ist ein Prozess sozialen Handelns, in dem Wille zielgerichtet übertragen und durchgesetzt wird. Sie beruht auf gegenseitiger Information, Legitimation, Zielbildung, Einsatz von Mitteln, Bewertung des Verlaufs und Verantwortung für Folgen. Führung ist daher weder Befehlstechnik noch Charisma-Ersatz. Sie verlangt soziale Kompetenz, fachliches Können, Beherrschung von Methoden, Information der Öffentlichkeit und ethische Verantwortung.
Diese fünf Elemente zeigen, wie weit Wellershoff vom platten Führerkult entfernt ist. Er will Autorität nicht als Pose retten. Er bindet sie an Können, Vertrauen, Überzeugung, Verantwortung und Maß. Besonders eindrücklich sind seine klassischen Prüffragen am Ende: Ist es klug? Ist es gerecht? Ist es tapfer? Habe ich das rechte Maß gefunden? Diene ich mit meinem Verhalten dem Gemeinwohl?
Damit rückt Wellershoff Führung in den Bereich praktischer Urteilskraft. Wer führt, entscheidet unter Unsicherheit. Er trägt Folgen. Er kann sich weder hinter Verfahren noch hinter Popularität verstecken. Demokratie braucht Führung, gerade weil Macht begrenzt, geteilt und kontrolliert wird. Führung ohne Recht wird gefährlich. Demokratie ohne Führung verliert Handlungsfähigkeit.
Die Aktualität dieses Textes liegt offen zutage. Politik leidet nicht nur unter falschen Entscheidungen. Sie leidet auch unter verschleppten Entscheidungen, unter taktischer Vermeidung, unter Angst vor Verantwortung, unter der Flucht in Verfahren, Moderation und Zuständigkeitssprache. Wellershoff schreibt dagegen aus einer Welt, in der Führung mit Folgen verbunden ist. Seine militärische Erfahrung führt nicht zu Befehlspathos. Sie zwingt zur Frage, wer Verantwortung trägt, sobald eine Lage unübersichtlich wird.
Am Ende seines Beitrags kehrt Wellershoff persönlich zu Baumgartner zurück. Er dankt ihm für Einsichten in politische Philosophie und für Freundschaft. Er erinnert daran, dass Baumgartner in seinem wichtigen Beitrag zu Wellershoffs Buch über Macht, Sicherheitspolitik und Streitkräfte den Staatszweck im Schutz der Freiheit als Autonomie und in der Sicherung der Freiheit als äußerer Handlungsraum bestimmt habe. Hier berühren sich militärische Praxis und politische Philosophie. Freiheit braucht Recht. Recht braucht Schutz. Schutz braucht Führung. Führung braucht Verantwortung.
So fügt sich Wellershoffs Beitrag in den Band ein. Er zeigt, dass politische Philosophie nicht beim Begriff stehenbleiben darf. Sie muss sich der Wirklichkeit aussetzen: Macht, Entscheidung, Risiko, Öffentlichkeit, Krieg, Frieden, Organisation, Verantwortung. In dieser Nähe zur Praxis liegt eine besondere Qualität des Bandes.
Baumgartners Europa ohne Erlösungsrhetorik
Hans Michael Baumgartners eigener Beitrag „Europa als Thema und Herausforderung der Philosophie“ wirkt im Band wie ein Vermächtnis. Er beginnt mit einer Feststellung, die heute wieder brennend erscheint: Europa wird gerade in Krisenzeiten zum Thema philosophischen Denkens. Baumgartner erinnert an die großen Deutungen Europas nach dem Ersten Weltkrieg, an Kulturpessimismus, Krisendiagnosen, geschichtsphilosophische Entwürfe, politische Hoffnungen und ideologische Übergriffe.
Sein Zugriff ist kantisch geschult und ideologiekritisch. Philosophie hat die Aufgabe, Begriffe zu prüfen, Voraussetzungen freizulegen, Widersprüche aufzudecken und metaphysische oder politische Selbsttäuschungen abzuweisen. Europa darf daher nicht als Mythos behandelt werden. Es ist kein Heilszeichen, kein geschichtlicher Automatismus, keine harmonische Einheit. Europa ist ein Problem politischer Vernunft.
Baumgartner unterscheidet zwischen verschiedenen Staatstheorien, die für Europa lehrreich sind. Der Staat als vollkommene Gemeinschaft, der den Menschen vollständig in sich aufnimmt, führt in gefährliche Nähe totaler Ordnungsphantasien. Der rein instrumentelle Staat, der allein äußere Freiheit sichert, bleibt ebenfalls unzureichend. Baumgartner sucht nach einem Staatsverständnis, das Freiheit, Recht, Institution und geschichtliche Erfahrung zusammendenkt. Der Staat ist dabei kein Ort menschlicher Vollendung. Er ist eine notwendige, begrenzte, korrekturbedürftige Form, die äußere Freiheit sichern und ein Zusammenleben unter Gesetzen ermöglichen soll.
Von hier aus nähert er sich Europa. Europa kann für ihn kein Nationalstaat im Großformat sein. Auch die Vorstellung eines harmonischen Kulturkörpers trägt nicht. Europas Traditionen sind vielfältig, konfliktreich, religiös, philosophisch, politisch und geschichtlich ineinander verschlungen. Gerade diese Verschlungenheit macht jede einfache Identitätsformel verdächtig.
Baumgartner verweist auf die gemeinsame Geschichte Europas, doch er verklärt sie nicht. Das Gemeinsame liegt nicht allein in großen Werken, Kathedralen, Universitäten und philosophischen Traditionen. Es liegt auch in den Katastrophen, Kriegen, ideologischen Verirrungen, nationalen Hybrisformen und gegenseitigen Verletzungen. Europa besitzt keine unschuldige Herkunft. Seine politische Aufgabe entsteht aus dieser beschädigten Geschichte.
Die Aufgabe der Philosophie besteht für Baumgartner darin, Europa gegen zwei Versuchungen zu schützen. Die erste ist die Idealisierung: Europa als moralisch höheres Wesen, als Erfüllung der Geschichte, als sanfte Universalmonarchie des Guten. Die zweite ist die bloße Verwaltung: Europa als Vertragsapparat, als Marktordnung, als technischer Mechanismus ohne geistige Selbstprüfung. Beides reicht nicht. Europa braucht Recht, Erinnerung, politische Form, geschichtliche Wahrhaftigkeit und kritische Vernunft.
Am Ende steht bei Baumgartner keine Utopie. Er warnt davor, Europa als neues Heilsprojekt aufzubauen. Angesichts des Scheiterns großer Vernunftutopien empfiehlt er Maß, Bescheidenheit, Rechtsstaatlichkeit, kritische Vernunft und eine politische Form, die Unterschiede anerkennt, ohne sie in Feindschaft treiben zu lassen. Sein fast ironisch klingender Hinweis, Europa solle es vielleicht machen wie die Schweizer, ist kein folkloristischer Einfall. Er zielt auf Föderalität, Rechtsbindung, Pluralität, Selbstbegrenzung und institutionelle Klugheit.
Das ist Baumgartners Vermächtnis im Band: Europa bleibt Aufgabe, keine Erlösung. Der Staat bleibt notwendig, keine Vollendung. Recht bleibt Schutzform der Freiheit, kein bloßes Instrument der Macht. Philosophie bleibt kritische Prüfung, keine Begleitmusik politischer Großformeln.
Harald Kortens sichtbare Arbeit
In diesem Gefüge liegt Harald Kortens Leistung. Sie besteht nicht darin, dass er den Band mit einem großen eigenen System überragt. Seine sichtbare Arbeit liegt in der editorischen, konzeptionellen und einführenden Formung eines Gesprächs über politische Philosophie am Ende der Bonner Republik. Zusammen mit Petra Kolmer gibt er dem Band eine Architektur. Die Einführung zeigt, wie die Beiträge gelesen werden sollen: als Annäherung an den Staat aus den Perspektiven von Recht, Gesellschaft, Demokratie, Geschichte, Führung, Europa und menschlicher Vernunft.
Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Ein Sammelband kann leicht zu einer bloßen Ansammlung von Beiträgen werden. Kolmer und Korten vermeiden das durch eine Einführung, die Zusammenhänge herstellt, Begriffe schärft und die Beiträge in ein gemeinsames Problemfeld stellt. Sie zeigen, dass die politische Philosophie gerade dort lebendig wird, wo sie nicht als Sonderdisziplin auftritt, die nur Fachleute bedient. Sie greift in Fragen ein, die alle betreffen: Wer darf herrschen? Wer muss gehorchen? Was schützt Freiheit? Was leistet Recht? Was begrenzt Macht? Was hält Gesellschaft zusammen? Was kann Europa sein?
Harald Kortens Name steht daher für eine Form philosophischer Vermittlung, die heute selten geworden ist. Er arbeitete an Begriffen, an Übergängen, an Kontexten. Er nahm das Politische ernst, ohne es dem Tageskommentar zu überlassen. Er nahm den Staat ernst, ohne staatsfromm zu werden. Er nahm Europa ernst, ohne Europa in Festrede aufzulösen.
Wer sein Lebenswerk bewahren will, muss auch solche Spuren lesen. Das Werk eines Menschen besteht nicht immer aus einem dicken Hauptbuch, einer Professur, einer Schule, einem Kanon eigener Monographien. Es kann auch in einem herausgegebenen Band liegen, in einer Einführung, in einem Denkzusammenhang, in einer Treue zu einem Lehrer, in einem intellektuellen Milieu, das durch Namen, Gespräche und Bücher fortlebt.
Gerade im Fall Harald Kortens ist dieser Blick wichtig. Er war keine Randfigur des bloß Privaten. Er bewegte sich in einem anspruchsvollen philosophischen Kontext. Er war Schüler und Mitarbeiter Baumgartners. Er gehörte zu einem Kreis, der das Politische nicht als Tagesgeschäft begriff, vielmehr als Frage nach den Bedingungen von Freiheit, Recht und Gemeinwesen. Seine Spur ist leise, aber lesbar.
Ein gemeinsamer Denkraum
Hans Michael Baumgartner war bereits tot, als der Band erschien. Harald Korten starb 2017. Zwischen beiden Namen spannt sich eine kleine Bonner Geistesgeschichte. Der eine war Mentor, der andere Schüler, Mitarbeiter, Freund, Herausgeber. Der Band „Recht – Staat – Gesellschaft“ hält diesen Zusammenhang fest.
Man spürt in ihm eine Zeit, in der politische Philosophie nach Grundlagen fragte. Sie ging an Platon, Aristoteles, Kant, Hegel, Hobbes, Rousseau und Schelling nicht museal heran. Sie brachte diese Traditionen in Berührung mit Bundesrepublik, Sozialstaat, Führung, Europa und Rechtsstaatlichkeit. Das ist die Welt, in der Harald Korten sich bewegte.
Sein Tod im Jahr 2017 darf nicht bedeuten, dass diese Spur versandet. Man muss keine akademische Heroisierung betreiben, um ihm gerecht zu werden. Es genügt, genau hinzusehen: auf den Band, auf die Einführung, auf den geistigen Umkreis Baumgartners, auf die Fragen, die dort gestellt wurden. In diesen Fragen lebt Haralds philosophische Arbeit weiter.
Der Staat bleibt rechtfertigungspflichtig. Führung bleibt verantwortungspflichtig. Europa bleibt eine Aufgabe kritischer Vernunft. Das Gemeinwesen bleibt angewiesen auf Menschen, die Begriffe ernst nehmen. Harald Korten war einer dieser Menschen.
Vielleicht ist das auch der angemessene Ton der Erinnerung. Nicht Überhöhung, nicht Nachrufspathos, nicht die private Anekdote als Ersatz für Werkbetrachtung. Der Blick geht auf die Texte, auf den Band, auf das Denken, auf die Verbindung zu Baumgartner. Freundschaft kann sich gerade darin bewähren, dass sie den Freund nicht in bloßer Wehmut festhält. Sie liest, was er mitgetragen hat. Sie zeigt, was sonst im Regal verschwände.
Gegen das Verschwinden
Nach dem Tod eines Menschen gewinnt die Tagesordnung rasch wieder Macht. Termine laufen weiter. Bücher bleiben im Regal. Namen verschwinden aus Gesprächen. Die akademische Welt ist darin besonders hart. Wer kein Amt mehr ausfüllt, keine Vorlesung hält, keine neuen Texte veröffentlicht, gleitet schnell aus der Wahrnehmung.
Seit 2017 fehlt Harald Korten. Der Abstand macht den Verlust leiser, aber nicht geringer. Erinnerung braucht darum konkrete Orte: Titel, Daten, Beiträge, Gedanken. Bei Harald führt ein solcher Weg zu „Recht – Staat – Gesellschaft“. Zu einem Band, der Baumgartner gewidmet war und zugleich als sichtbare Spur Haralds gelesen werden kann. Zu einem Vorwort, in dem aus einer Festgabe ein Gedenkbuch wurde. Zu einer Einführung, die den Staat aus Recht und Gesellschaft heraus befragt. Zu Isensees Rechtfertigungsprozess. Zu Wellershoffs Pflicht zu führen. Zu Baumgartners Europa der kritischen Vernunft.
Wer Harald Korten bewahren will, sollte diesen Band wieder aufschlagen. Nicht aus Antiquariatsnostalgie. Aus Treue zu einem Denken, das noch wusste, dass politische Begriffe Gewicht haben. Aus Dank für einen Freund, dessen Stimme seit Jahren fehlt, dessen Spur aber lesbar bleibt.
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