Bonner Science TweetUp und Netzdiskurs mit einem klagenden Telekom-Chef – Über die Datenmisere der Netzbetreiber #wiss14

Da freuten wir uns noch auf die Netzdebatte in der Bundeskunsthalle
Da freuten wir uns noch auf die Netzdebatte in der Bundeskunsthalle

Sind Netzbetreiber wie die Telekom die geschundenen Esel, die für Silicon Valley-Riesen wie Google die schweißtreibende Arbeit für die Bereitstellung der Infrastruktur leisten müssen, damit die Internet-Stars ihre Datengeschäfte machen können? Oder waren die Telekommunikations-Konzerne einfach zu blöd, attraktive Geschäftsmodelle im Internet zu etablieren – stationär und mobil? Aktuell muss Google als Feindbild für die Telekom herhalten, um das lecken der eigenen Wunden erträglicher zu machen. Diesen Eindruck gewann man jedenfalls beim Auftakt der Follow me-Auftaktveranstaltung in der Bundeskunsthalle mit dem Telekom-Chef Timotheus Höttges, Netzaktivist Markus Beckedahl, Kryptographie-Professor Jörn Müller-Quade und der Medienwissenschaftlerin Caja Thimm.

Um die Klagelieder der Telekom etwas besser zu beurteilen, lohnt ein Blick auf die Versteigerung der UMTS-Lizenzen vor rund vierzehn Jahren, die die Netzbetreiber kurzseitig in Champagner-Laune versetzte.

50,8 Milliarden Euro spielte die Vergabe der Mobilfunk-Lizenzen in die Kasse des Bundes. Vier Jahre später wurde klar, dass die Netzbetreiber nicht in der Lage waren, die enormen Ausgaben wieder zu Geld zu machen. Trotz der „Alles-wird-gut-Kommentare“ zu UMTS auf der 3GSM Summit in Cannes waren die Zeichen nicht zu übersehen, dass die Hoffnungen auf Erfolge und Geschäfte mit UMTS im Grunde ad acta gelegt wurden. Bis 2006 hatten es die Netzbetreiber und auch die Hersteller nicht einmal geschafft, attraktive und leistungsfähige Endgeräte bereitzustellen. Betreiber und Hersteller zerhackten sich damals mit gegenseitigen Schuldzuweisungen. Wo lag die Ursache für das UMTS-Debakel? Es existierten keine überzeugenden Dienste, die mobiler Datenverkehr mit höheren Bandbreiten auf einem Handy oder Smartphone erfordern.

Als der große Run auf die UMTS-Lizenzen stattfand, träumte die Branche vom mobilen Surfen, Location Based Services und Navigationssystemen, mobilem Payment und vielfältigem M-Commerce. Außer den eher wenig erfolgreichen Versuchen, den japanischen i-Mode Service auch in Europa zu platzieren, war jeder Versuch, werthaltigen Content bereit zu stellen, bereits schon in der Produktentwicklung steckengeblieben. Display-Logos und Klingeltöne stellten den einzigen mobilen Content dar, für den bezahlt wurde.

Die grundlegenden Probleme der 3G-Netze waren aber nicht technischer Natur. Es fehlten nutzerfreundliche Endgeräte, smarte Dienstprogramme und Marketingideen. Die TK-Branche hat mit wenigen Ausnahmen nie Inhalte bereitgestellt, sondern immer als Transportmedium fungiert und damit ihre Profite erzielt. Die stolzen Geschäftsmodelle für UMTS basierten aber substantiell auf Erlösen für Content. Der durchschnittliche monatliche Umsatz pro Subscriber im 3G-Netze auf 60 Euro und mehr geschätzt. Das haben die Netzbetreiber aber nie erreicht. Es zeichnete sich ab, dass genau das eintreten wird, wovor Experten schon vor Jahren gewarnt haben: wenn die TK-Konzerne es nicht schaffen, das Nutzerverhalten und damit auch die alltäglichen Gewohnheiten der Anwender in Richtung mobile Anwendungen zu modifizieren, wenn die Mobilität sich nicht in den täglichen Bedürfnissen der Anwender und in ihren Lebensprozessen wieder findet, bleibt der Mobilfunk im bloßen mobilen Telefonieren stecken und somit weiterhin ein Transportmedium.

Für den Durchbruch von werthaltigem Content und entsprechende Umsätze zählen nicht die technischen Features, sondern überzeugende Anwendungen, die schnell die kritische Masse im Markt erreichen und dann einen Anwendungs-Standard bilden. Auf diesem Feld haben die Netzbetreiber kläglich versagt. Dann kam der 9. Januar 2007. Apple stellte der Öffentlichkeit einen Prototyp des iPhones auf seiner Macworld Conference & Expo in San Francisco vor. Was konnten wir dann lesen. Auf der Mobile World in Barcelona sprach man vom iPhone-Schock.

Die Explosion an intelligenten Datendienste läuft bis heute an den Telcos vorbei. Ohne Steve Jobs hätte es keinen 3G-Aufschwung, keine App-Economy und auch keine nutzerfreundlichen Smartphones gegeben. Einfache und kostengünstige Entwicklerwerkzeuge sowie neue Vertriebsformen über das weltumspannende Netz schufen eine Ökonomie mit neuen Regeln, in gewisser Weise sogar eine neue Welt. Alte Grenzen wie die zwischen Telefonie und Computer oder Fernsehen lösen sich auf.Wenn Unternehmen der Telekommunikation nicht dazu in der Lage sind, aus der Bereitstellung von Breitbanddiensten am Cash Flow der aufkommenden App-Economy zu partizipieren, die Schere zwischen den Netzbetreibern und Firmen wie Apple und Google immer weiter auseinander geht, dann könnten Übernahmeschlachten auch mal umgekehrt laufen. Die Schwergewichte der Web-Welt kaufen sich einfach die Netzbetreiber.

Vielnutzer sind schuld, Google ist schuld, Youtube ist schuld, Gott-und-die-Welt sind schuld – sie alle und noch viel mehr bereiten der Telekom Datenschmerzen. Dabei war und ist es doch eher die Flatrate-Propaganda der Netzbetreiber, die zu dieser Gemengelage führte.

Von Experten ist vor diesem Szenario gewarnt worden: Eine Umkehr sei nur möglich, wenn die Netzbetreiber konsequent in Innovationen, Inhalte und neue Geschäftsmodelle investieren. Diese Warnung kam vom TK-Berater Roman Friedrich: Die Agenda für Netzbetreiber sei eigentlich klar. Man sollte an der App-Welle partizipieren. Die Zahl der App-Downloads werde weltweit in den nächsten fünf Jahren von 1,4 Milliarden auf rund 19 Milliarden steigen. Dieses Volumen bringe den Anbietern einen App-Umsatz von 17 Milliarden Euro ein. Zudem sollten Netzbetreiber über die Vermarktung eigener mobiler Werbeformen nachdenken und ihre Aktivitäten im Videogeschäft ausbauen. Notwendig seien konvergente Betreibermodelle, eine radikale Kostenreduzierung und die Entwicklung zum „Smart Innovator”. So smart operieren Netzbetreiber wie die Telekom leider immer noch nicht: Übrig geblieben ist nur noch das Wehklagen über Google und Co. sowie die Erhöhung der Transportgebühren, nachdem andere heilige Kühe nicht mehr gemolken werden können, wie etwa SMS und Sprachdienste. Wo man doch so lange Skype und andere Angebote blockieren wollte. Auch WLAN-Hotspots sind über lange Zeit nur mit der Zange angepackt worden, um nicht das eigene Brot-und-Butter-Geschäft zu gefährden.

Kann man den Google-Argumenten der Telekom wirklich folgen?
Kann man den Google-Argumenten der Telekom wirklich folgen?

Immer ging es nur darum, als Quasi-Monopolist den schnellen Euro mit möglichst geringem Aufwand zu verdienen – ohne sich das Gehirn über neue Geschäftsmodelle zu zermartern. Nun klagt Telekom-Chef Timotheus Höttges über die marktbeherrschende Stellung von Google, bemängelt die Bevorzugung von Diensten des Mountain View-Konzern, beschwert sich beim EU-Wettbewerbskommissar über den Suchmaschinen-Marktführer und lenkt damit von den eigenen Plänen ab, im Internet über die Bevorzugung von eigenen Angeboten wie Home Entertain eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu schaffen. Ein durchsichtiges Manöver des TK-Dinosauriers aus Bonn.

Deshalb bleibe ich bei meiner Schlussfolgerung: Wir erleben in Deutschland eine Koalition der Google-Heulsusen.

Und so sieht die Realität des Datenschutzes in Deutschland aus: Innenminister de Maizière: “Deutsch-amerikanische Beziehungen sind wichtiger als das Thema NSA”

Genauso spannend: Wie aus der NSA-Affäre eine Google-Affäre wird.

Was hinter der aktuellen Anti-Google-Kampagne steht.

Wie aus der Spähaffäre so langsam eine Googleaffäre wird.

Die Anti-Google-Leimspur von Staat und Konzernen – Staatstrojanische NSA-Weisheiten des Bundesinnenministers

Wer von Google spricht, sollte von der NSA nicht schweigen
Wer von Google spricht, sollte von der NSA nicht schweigen

Konzern-Gichtlinge von Siemens bis Springer sowie europäische Politiker schießen sich auf den Silicon Valley-Riesen Google ein. Vom Recht auf Vergessen bis zu kartellrechtlichen Verfahren reicht der Kanon der Anti-Google-Pharisäer, die mit moralisierendem Getue von eigenen Versäumnissen und Schwächen in der digitalen Sphäre ablenken. Wie viele Kartellverfahren hatte eigentlich Springer schon an der Hacke? Und wie steht es mit den diversen Schmiergeld-Affären von Siemens? Wer wirft den ersten Stein, wo er doch einiges vor der eigenen Haustür zu bereinigen hat?

Man könnte sich jetzt zurücklehnen und zur Auffassung gelangen, dass der Suchmaschinen-Konzern die Quittung für sein arrogantes Auftreten bekommt, wo er doch seine Nutzer wie Klickvieh behandelt und sich zum Staat im Staate aufschwingt. Stimmt ja auch. Und es wäre an der Zeit, konkret über Plattformneutralität nachzudenken – aber da kommt von der Politik nichts. Siehe: Wie frei ist die privatisierte und kommerzialisierte Netzöffentlichkeit?

Bei den Angreifern gegen Google sollten wir etwas genauer hinschauen. Etwa bei den Industrie 4.0-Schwätzern, die nicht in der Lage sind, eigene Standards für Betriebssysteme auf die Beine zu stellen, um das Internet der Dinge voranzubringen. Vom Begehren der Verlage, stärker vom Google-Werbetopf abzubekommen und sich hinter Schutzrechten zu verkriechen, brauche ich hier nicht weiter zu schreiben. Das ist hinlänglich bekannt.

Aufpassen sollte man bei den Repräsentanten des Staates. Hier wird eine staatstrojanische Anti-Google-Leimspur gelegt:

Recht eigentümlich rechtfertigt Innenminister Thomas de Maizière die Blockade der EU-Datenschutzverordnung, wo man doch mit so großer Sorge auf die Datenkrake Google blickt. Es sei ja keinesfalls richtig, dass die Bundesregierung die Verabschiedung blockiere. Es gebe halt noch einen großen Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts, zudem muss man auch die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat hinreichend berücksichtigen. Der Innenminister gehe davon aus, nach der Europa-Wahl soweit zu kommen, dass die Verordnung 2015 verabschiedet werden könne, so seine Aussage gegenüber dem Handelsblatt.

Fragt das Handelsblatt den Innenminister:

Was sagen Sie einem Internetaktivisten wie Markus Beckedahl, der erklärt: „Es ist unser Netz, lasst es uns endlich zurückerobern“?

Antwortet des Innenministers:

In der analogen Welt ist es Aufgabe des Staates, die Freiheit der Bürger zu schützen (staatstrojanisches Kichern, gs). Das Gewaltmonopol des Staates schützt den Schwächeren vor dem Stärkeren (zu beobachten in der offensiven Aufklärung der NSA-Totalüberwachung, gs). Ich bin der Meinung, und da streite ich mich gern mit Herrn Beckedahl, dass es sich in der digitalen Welt nicht völlig anders verhält. Zu glauben, dass Freiheit und Privatsphäre im Netz allein durch die Nutzer geschützt werden können, halte ich für naiv (für wie naiv hält der Thomas eigentlich die Bürgerinnen und Bürger?, gs).

Dann wird der Innenminister noch zu Snowden und NSA befragt und da antwortet de Maiziére:

Die A f f ä r e (ein Fall für Sascha Lobo) ist ein Kristallisationspunkt für die Debatte um die Sicherheit im Internet. Es wäre dabei nicht gut, wenn wir uns allein auf die NSA fixieren (hört, hört, gs). Sie schützen Ihr Haus ja auch gegen Einbruch, nicht nur gegen bestimmte Einbrecher (was für ein Vergleich, gs). Wenn die NSA ihre Arbeit morgen einstellen würde, wäre das Internet nur unwesentlich sicherer. Neben den grundlegenden Fragen, die die Veröffentlichungen ausgelöst haben, finde ich es bemerkenswert, dass ein einfacher Systemadministrator Zugang zu solchen Mengen hochsensibler Daten hatte (er könnte dann ja auch diesen Systemadministrator in Deutschland direkt fragen, gs).

Jetzt wird es noch spannender. Handelsblatt-Frage: Was kann der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags erreichen? Der Thomas antwortet:

Er wird die Affäre nun aufarbeiten, und die Regierung wird ihm die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen – soweit das nicht die Arbeit der Nachrichtendienste im Kern oder das transatlantische Verhältnis massiv beschädigt (Stichwort Nato-Truppenstatut und die Einschränkung parlamentarischer Rechte bei der Aufklärung von Spionage…., gs). Denn wir brauchen und möchten eine gute Zusammenarbeit mit den USA – nicht zuletzt für die Sicherheit unseres Landes (mir wird übel, gs).

Und zur Befragung von Snowden sagt der Innenminister:

Die Bundesregierung hat dazu eine klare Meinung und dabei bleibt es. Dann beruft er sich auf das ominöse Gutachten. Eine Befragung von Snowden könnte deutsch-amerikanische Verhältnis ernsthaft beschädigen. Dieser Punkt überwiegt.

Wer solche schwachen Aussagen zum Super-GAU in der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern vertritt, sollte über die Datenkrake Google schweigen. Zur Datenschutz-Verordnung möchte ich hier noch einmal die Aussagen der Schriftstellerin Juli Zeh in Erinnerung rufen: Die Rechtsverordnung könnte sofort in Kraft treten, wenn sich nicht die deutsche Regierung dagegen sperren würde. Formell wird als Argument von Gabriel und Co. angeführt, die Vorlage würde das Niveau des deutschen Datenschutzes absenken.

„Das ist völliger Quatsch. Ich war mit Sigmar Gabriel kürzlich in einer Talkshow. Er kam mit diesem Argument und konnte dennoch keinen einzigen Punkt nennen, wo der deutsche Datenschutz weiter geht“, bemerkt Zeh.

Trotzdem wollte Gabriel von seiner Haltung nicht abrücken. Da fehle schlichtweg die Kompetenz. Und auch die Bereitschaft, ernsthaft die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Wer hätte denn Lust, darüber kurzfristig mit mir Hangout-Interviews zu führen? Meldet Euch.

Siehe auch:

Die große Welle gegen Google.

Politiker und Pädophile wollen Google-Links löschen lassen.

Sigmar Gabriel: Unsere politischen Konsequenzen aus der Google-Debatte.

In dubio pro Google?

Widerstand gegen die #Drosselkom hat nichts mit Vorwahlkampf zu tun, Mister Telekom-Sprecher

Telekom unter Druck

Die Telekom befindet sich mitten in einem Proteststurm und gibt sich dennoch betont gelassen. Zumindest nach außen, wie man an dem bemerkenswerten Deutschlandfunk-Interview mit Philipp Blank, Sprecher des Magenta-Konzerns, ablesen kann.

Blank: „Na ja, dass eine Preiserhöhung – und sei sie noch für so eine kleine Kundengruppe wie in unserem Fall – nicht besonders gut ankommt, hat uns nicht wirklich überrascht. Zudem befinden wir uns natürlich im Vorwahlkampf, in dem Politiker dankbar jedes Thema aufgreifen. Ich denke, für richtige Entscheidungen sollte man schon einige Tage Medienaufregung aushalten können.“

Klingt ein wenig arrogant und herablassend. Diese Worte könnte die Drosselkom noch bereuen. Genauso wie die rabulistische und durchsichtige Rechtfertigungsleier von Blank, dass es ja irgendwie um Gerechtigkeit geht:

„Auch ein Restaurantbesitzer wird sein ‚All you can eat‘-Angebot überdenken müssen, wenn einige Kunden daraus ‚You can eat it all‘ machen. Fakt bei uns ist: Drei Prozent der Kunden verursachen mehr als 30 Prozent des Datenvolumens. Das bedeutet für die Kunden: Lieschen Müller subventioniert bisher den Heavy User“, so Blank gegenüber dem Deutschlandfunk.

So stellt sich halt Klein-Fritzchen von der Telekom die Strategie in den nächsten Jahren vor, um ohne größere Blessuren einen Angriff auf die Netzneutralität vorzunehmen, dabei noch eigene Dienste zu bevorzugen und im gleichen Atemzug die Interessen der Shareholder zu bedienen.

In Wahrheit zeigt sich wohl die Telekom-Führungsspitze überrascht von der Breite des Widerstandes – so schilderte es jedenfalls ein Berater aus dem Umfeld des Bonner TK-Konzerns.

Die Welle der Empörung mit „Vorwahlkampf-Geplänkel“ abzutun, ist für all jene eine Provokation, die mit dem Vorwahlkampf rein gar nichts am Hut haben – wie die Initiative von Malte Götz, die immerhin schon von über 83.000 Menschen binnen weniger Tage unterzeichnet wurde. Von mir natürlich auch – es fehlen noch rund 16.000 Unterschriften. Also bitte weitersagen und die Petition unterstützen.

Und selbst Lieschen Müller wird sich vom Telekom-Schönredner nicht ins Boxhorn jagen lassen.

„75 Gigabyte, das sind acht HD-Filme im Monat und danach bekommt man ein Internet mit 90er-Jahre-Geschwindigkeit. Bei einer vierköpfigen Familie mit Kindern im jugendlichen Alter sind das dann eben nur zwei HD-Filme pro Kopf im Monat“, erläutert Netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl im Karlsdialog mit Patrick Breitenbach (das einstündige Gespräch sollte man sich anhören, um die Problematik der Netzneutralität im Detail zu verstehen).

Will man dann sein Netz in gewohnter Geschwindigkeit genießen, muss man Bandbreite nachkaufen. Ein Lieschen-Müller-Haushalt wird also geschröpft und nicht von der Last irgendwelcher Vielnutzer befreit, Mister Telekom-Sprecher.

Eigene Dienste und Partnerdienste sind bekanntlich von der Drosselung ausgenommen – aber mit welchem Effekt? Beckedahl nennt das den doppelten Markt. Die Telekom kassiert die normalen Nutzer mehr ab und verlangt noch Geld von externen Anbietern, um in den Genuss der Daten-Überholspur zu kommen.

Große Unternehmen können sich das leisten. Kleine und mittelständische Unternehmen aber nicht – auch hier fällt Lieschen Müller wieder durch den Rost der Drosselkom.

Bislang war ja der Begriff der Netzneutralität recht abstrakt und es fiel den Netzaktivisten schwer, diesen Punkt auf die politische Agenda zu bekommen. Dank der Telekom und Lieschen Müller, die schlauer ist als es der Telekom-Sprecher vermutet, sieht das nun anders aus. Jetzt wird klar, welche Tragweite der Abschied von der Netzneutralität für die Netzbewohner hat – mit Ausnahme der Provider und den großen Konzernen, die sich eine Sonderbehandlung im Internet erkaufen.

„Als Gesellschaft müssen wir uns jetzt klar positionieren und die Netzneutralität verteidigen. Sie hat uns Fortschritt und Innovation im Netz beschert. Als öffentliches Gut darf das Internet nicht den Profitinteressen der Provider geopfert werden“, fordert Beckedahl.

Hangout on Air-Operator Hannes Schleeh und bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk sehen das ähnlich. Jetzt sei die Zeit gekommen, gesetzliche Maßnahmen zur Bewahrung der Netzneutralität zu fordern, den Staat in die Pflicht zu nehmen bei der Etablierung eines schnellen Internets als Grundversorgungsauftrag und die zweifelhafte Rolle der Provider regulatorisch unter die Lupe zu nehmen.

Denn betroffen von der Drosselkom-Politik sind wir als Inhalte-Lieferanten von freien Software-Projekten, Podcasting- und Livestreaming-Formaten, Blogs und generell als Internet-Nutzer.

All das werden Lieschen Müller und viele andere dem Telekom-Vorstand um die Ohren hauen. An sein Deutschlandfunk-Interview wird Philipp Blank wohl noch lange zurückdenken müssen:

„Wie konnte ich mich nur so irren über den Protest, der uns nun schon seit Monaten und Jahren begleitet.“

Siehe auch:

Vergleich verschiedener Netzneutralitätsgesetze.

Best of #Drosselkom-Satire: Telekom im Skitstorm.

Wie frei ist die privatisierte und kommerzialisierte Netzöffentlichkeit? #Beckedahl #scd3 #BloggerCamp

Markus Beckedahl beim Social Community Day in Köln

Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl hat mit seinem Eröffnungsvortrag auf dem Social Community Day in Köln eine schöne Steilvorlage für die zweite Session des heutigen Blogger Camps um 19,30 Uhr geliefert, wo wir uns bekanntlich mit den AGB-Diktatoren des Netzes auseinandersetzen.

Besonders treffend fand ich die von Markus vorgetragene Analogie zu Beginn seiner Rede:

„Wie funktionierte früher Öffentlichkeit und wie funktioniert heute noch Öffentlichkeit? Dann gibt es einen Unterschied, ob ich auf einem Marktplatz bin und von meinen Bürgerrechten Gebrauch machen und demonstrieren kann, oder ob ich in ein Einkaufszentrum gehe und dort demonstriere, meine politische Meinung frei äußern möchte und mich mit mehr als drei Leuten treffe. Da kann ich dann sehr schnell vom Sicherheitsdienst des Einzelhändlers vor die Tür gesetzt werden. Wir haben es im Netz mit privatisierten Öffentlichkeiten zu tun, die die Regeln festlegen, wie wir miteinander kommunizieren. Das mag im Moment noch nicht problematisch sein. Aber stellen sie sich mal vor, mehr als 30 Prozent der deutschen Bevölkerung ist bei Facebook unterwegs, was bedeutet es dann, wenn Algorithmen irgendwelche Postings löschen oder komplette Accounts sperren? Den Grund erfährt man als Betroffener vielleicht nie. Oder wenn unterbezahlte und schlecht gelaunte Mitarbeiter von Facebook im mittleren Westen der USA mit einem dort typischen religiösen Weltbild entscheiden, was an Veröffentlichungen auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen moralisch in Ordnung ist und was nicht“, so Beckedahl.

Und das ist schon heute Realität, wenn etwa Apple Apps aussperrt, weil dort Aktfotos gezeigt und von den puritanischen Sittenwächtern in Cupertino als Pornografie gewertet werden. Markus Beckedahl brachte das Beispiel einer Adam und Eva-Karikatur des Intellektuellen-Blattes „New Yorker“. Diese Karikatur wurde von Facebook zensiert – also gelöscht. Und es waren nicht die Brustwarzen des Mannes, die zur Eliminierung führten, sondern die Brustwarzen der Frau, die in kleinen Punkten gezeichnet wurden. Ähnliches könnte mir mit meinem Foto des griechischen Gottes Priapos widerfahren, den ich auf Zypern aufgenommen und gestern gepostet habe. Siehe: Crowdfunding, Beethoven und Viagra für Alt-Verleger.

Wer liest sich die 47-seitigen Geschäftsbedingungen von Facebook schon durch? Fast niemand. Zudem werden sie ständig geändert.

„Facebook diktiert die Bedingungen und wir laufen wie die Lemminge hinterher, weil uns ansonsten die Kommunikation mit anderen Menschen verwehrt wird. Das ist ein großes Problem“, sagt Beckedahl.

Und da reicht der Spruch eben nicht aus, dass ja niemand gezwungen sei, bei Facebook und Co. mitzumachen. Die großen Social Networks repräsentieren mittlerweile den größten Teil der Netzöffentlichkeit und wer dort nicht präsent ist, existiert virtuell kaum noch. Wie gehen wir also mit dieser privatisierten Netzöffentlichkeit um, die von Konzernen bestimmt wird, auf die wir keinen Einfluss haben? Eine Frage, die auf der netzpolitischen Agenda sehr weit oben stehen muss.

Ein Schauplatz für Gegengewichte sieht Beckedahl in Brüssel. Hier werde gerade eine Datenschutz-Richtlinie verhandelt, die für die Europäische Union gelten soll. Amerikanische Konzerne könnten sich dann nicht mehr in Staaten wie Irland verstecken, um strengere Datenschutz-Regeln zu unterlaufen.

Hier die Video-Aufzeichnung des Beckedahl-Vortrages. Zwischendurch ist der Ton leider komplett weg – aus welchen Gründen auch immer. Aber der Teil über die Geschäftsbedingungen kommt glücklicherweise am Anfang:

Zur Sicherheit hatte ich noch eine Audioaufzeichnung gemacht. Die veröffentliche ich morgen auf Soundcloud, denn auch die anderen Passagen des netzpolitischen Exkurses von Markus sollte man sich zumindest anhören.

Update: Hier die Audioaufzeichnung in besserer Qualität:

Um 19,30 Uhr nehmen wir die Steilvorlage von Beckedahl auf und sprechen über Möglichkeiten, wie man sich gegen die AGB-Dikatur der Netzgiganten wehren kann. Man hört und sieht sich nachher. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe während Hangout On Air-Liveübertragung #BloggerCamp

Das Ganze ist übrigens nicht nur ein Facebook-Problem! Siehe:

Stand-by geschaltetes Kontrollgremium des Kleingedruckten: Microsoft und die Cloud-Zensur.

Woz warnt vor Benutzungsbestimmungen der Cloud-Dienste #AGB-Diktatur

Über die Facebook-Instagram-Google-Ignoranz im Umgang mit Nutzern: Digitale Kometen können auch verglühen

Die Machtanmaßung der Web-Zensoren: Wie Google & Co. Weltpolizei und Justitia spielen.

Über

Menschenrechte in der digitalen Öffentlichkeit und freiheitsbeschränkende AGBs #rp12

Abschied von der Agora? Warum die Web-Monopolisten nach Zensursula stinken.

Wie merkwürdig sich die Dinge auswirken, wenn Netz-Konzerne Ermittler, Staatsanwalt und Richter in einer Person spielen, belegt mein Interview mit dem Sprecher von Microsoft Deutschland:
“Aber einfach, um das Thema mal zu relativieren: Die Schließung eines Accounts bedeutet in der Regel, dass eine illegale Ursache als Treiber vorliegt”, so Baumgärtner.

Aha, also illegale Ursachen.

Aber wer entscheidet denn nun, was illegal ist? Ist es jemand von Microsoft? Darauf antwortet der Pressesprecher mit einem klaren “Nein“.

“Das müssen unter Umständen die Strafverfolgungsbehörden entscheiden.“

Also vor einer Account-Schließung schaltet Microsoft die Strafverfolgungsbehörden ein?

Darauf antwortet der Sprecher wieder mit einem “Nein“. Das könne man auch nicht so sagen.

In einem demokratischen Rechtsstaat ist es ja normalerweise so, dass eine Hausdurchsuchung richterlich verfügt werden muss, wenn der Anfangsverdacht für Straftaten vorliegt. Eine virtuelle Durchsuchung dürfte da ja nicht anderen Regeln folgen. Unter welcher Voraussetzung durchsucht denn nun Microsoft die Accounts ihrer Nutzer?

“Dazu haben wir die Möglichkeiten, die in den ‚Terms of use’ stehen.“

Schlauer bin ich durch diese Antwort nicht geworden. Werden denn nun die Straftverfolgungsbehörden vor oder nach der Account-Schließung eingeschaltet, wenn der Verdacht auf illegale Handlungen besteht oder erst danach. Darauf antwortet der Pressesprecher: „Danach“. Also erst stellt Microsoft illegales Handeln fest und entscheidet über die Auslöschung der virtuellen Existenz. Der Software-Konzern schafft also Fakten, die zum Ausschluss des Cloud-Kunden führen. Im zweiten Schritt werden die Strafverfolgungsbehörden informiert. Sozusagen eine doppelte Bestrafung.

Update:
So ist das Blogger Camp über die Netz-Diktatoren gelaufen:

Über den Würgegriff der IT und die Deutungshoheit der netzpolitischen Nerds

Soziale Netzwerke und neue Technologien verändern die Kommunikation im Geschäftsleben grundlegend:

„Es beschleunigt nicht nur den Informationsaustausch drastisch, sondern auch die gemeinsame Ideenfindung. Schon jetzt wirken sich soziale Medien, mobile Geräte und Cloud Computing erheblich darauf aus, wie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht und Unternehmen strukturiert werden“, sagte Google-Manager Michael Korbacher auf einer Fachtagung, die der Münchner Kreis organisierte.

Nachzulesen in meiner heutigen Kolumne für Service Insiders: Rechner als soziale Maschinen: Über das neue Rollenverständnis der CIOs.

Das hat auch Auswirkungen auf die technische Infrastruktur und die Rolle der CIOs im Unternehmen. Rechner wandeln sich immer mehr zu sozialen Maschinen und zum ständigen Begleiter im Berufs- sowie Privatleben, wie die Zeitschrift brand eins in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet: „

Das digitale Mitmachmedium Internet erklärt sich an allen Ecken und Enden von selbst und hat das Wissen über Informationstechnik demokratisiert. Die Smartphones mit ihren Apps verstärken diese Entwicklung“, schreibt brand eins-Redakteur Thomas Ramge.

Agile Programmierung statt Pflichtenheft

Nutzer diktieren immer mehr, wo es in der IT-Welt langgehen soll. Die Zeiten seien vorbei, in denen an jedem Server-Raum ein großer Zettel mit der Aufschrift hing: Bitte auf keinen Fall anfassen!!! Entsprechend antiquiert ist die elitäre Ingenieursdenke, die man in der Informationstechnologie immer noch vorfindet. Das Spezialistengehabe in Kombination mit einem unverständlichen Techno-Kauderwelsch beeindruckt nicht mehr. Früher dominierten Lasten- und Pflichtenhefte beim Bau von neuen IT-Systemen den Arbeitsalltag. Der Nutzer war in diesem Szenario nur ein Störfaktor.

„Agile Programmiermethoden bauen ein IT-System wie einen App-Store mit vielen kleinen Anwendungen darin. CIO, Systemarchitekten und Vertreter der Anwender entscheiden gemeinsam, welche Funktionen das Unternehmen braucht“, erläutert Ramge.

Es sinkt die Gefahr, nach einer langen Planung am Reißbrett, ein völlig veraltetes System in Betrieb zu nehmen. Man braucht sich ja nur die IT-Großprojekte der Bundesregierung anschauen.

Bei der agilen Programmierung werde stärker das Unvorhersehbare einkalkuliert. Unmittelbares Feedback sei möglich. Wenn eine Applikation misslingt, kann sie schnell wieder entfernt und verändert werden, ohne große Flurschäden für das gesamte Unternehmen zu produzieren.

CIOs als Geschäftsstrategen

„Zukunftsprojekte wie digitale Medien und soziale Netzwerke dominieren derzeitig die Innovationsprojekte der CIOs“, bestätigt Udo Nadolski, Deutschlandchef des IT-Beratungshauses Harvey Nash.

Sie seien nicht mehr als Verwalter der IT gefragt, sondern als Gestalter für das Kerngeschäft der Firmen. Kluge Vorstandschefs positionieren ihre CIOs denn auch auf der Chefebene. 37 Prozent der von Harvey Nash befragten IT-Manager berichtet in Deutschland direkt an den Vorstandschef. Im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 11 Prozentpunkten. Allerdings steigen damit auch die Erwartungen an das Kompetenzprofil des IT-Fachpersonals. Es gilt nicht mehr das Credo: Ich beherrsche als einziger die Informationstechnologie und bin deshalb unverzichtbar. Mit Cloud Computing, wo IT-Anwendungen wie Strom aus der Steckdose zur Verfügung stehen, wird sich das Herrschaftswissen der CIOs weiter reduzieren. Wer sich nicht als Geschäftsstratege in Szene setzen kann, zählt zum Auslaufmodell.

Wie sich Social Web-Technologien auf den Arbeitsalltag von IT-Führungskräften auswirken werden, beleuchtet eine Harvey Nash-Tagung in München am 9. November. Hauptredner Mirko Lange von der Agentur talkabout. Seine Themen: Ist Social Media nun mehr Technologie oder mehr Kommunikation?; Spielverderber oder Enabler: Welche Rolle spielt die IT bei Social Media?; Social Media als Dialogtool: Wann stirbt die E-Mail?; Social Intelligence, Social Analytics & Social CRM: Verändert Social 
Media die IT?; Wo Technologie unverzichtbar ist: Wie können Unternehmen 
„Dialog“ skalieren?; Eine Frage des Timings: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um auf 
neue Technologie zu setzen?; Der IT-Manager der Zukunft. Nach dem Vortrag moderiere ich das Panel.

Thomas Ramge wirft in seinem brand eins-Beitrag unter dem Titel „Im Schwitzkasten der Nerds“ noch einen Aspekt auf, der ganz gut zur Debatte um die gescheiterte Petition gegen den Rettet-die-Verlage-Ablasshandel namens Leistungsschutzrecht passt. Nach meiner Meinung ist die Aktion einfach nur schlecht vorbereitet worden:

„Ein deutliches Verfehlen des Quorums von 50.000 UnterstützerInnen, ab dem es zu einer verpflichtenden öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags kommt, lädt ja geradezu dazu ein, jetzt zu behaupten, die Petition sei gescheitert, die ‚Netzgemeinde‘ habe an Saft und Kraft verloren, und überhaupt stünde der Umsetzung jetzt ja nichts mehr im Wege“, schreibt Till Westermayer in seinem Blogpost „Aus der LSR-Petition lernen, statt zu verzweifeln“.

Mehr als 20.000 Mitzeichnungen seien nicht nichts. Auch eine Petition mit “nur” 20.000 Mitzeichnungen gehe den Gang des Petitionswesens – nur eben ohne prestigeträchtige öffentliche Anhörung (die auch nicht unbedingt dazu führt, dass mehr erreicht wird).

Nun aber zurück zu Ramge. Welche Deutungsmacht haben die netzpolitischen Nerds wie Markus Beckedahl, Jens Best oder Constanze Kurz? Mit ihrem Expertenwissen haben sie Kommunikationsmacht aufgebaut. So sei Acta an vielleicht 50 bis 100 Leuten gescheitert, die sich erfolgreich als netzpolitische Experten positioniert haben.

„Kommunikationsmacht hört sich nach einem abstrakten Begriff an. Für Berliner Politiker aller Fraktionen wird er konkret, wenn es um Gesetzesvorlagen zu Netzsperren, Leistungsschutzrechten, Vorratsdatenspeicherung oder Online-Durchsuchungen geht“, führt Ramge aus.

Wenige Kundige würden die vielen Unkundigen in der politischen Schwitzkasten nehmen. Doch auch hier deuten sich nach Meinung des brand eins-Redakteurs wie bei den IT-Führungskräften Abnutzungseffekte des Expertentums an. Mit etwas Zeitverzögerung baue die Politik nun das nötige Fachwissen auf – was ich allerdings in der täglichen Politik so nicht beobachten kann. Ein Branchenkenner sage es noch drastischer:

„Politiker haben keine Lust mehr, sich von Leuten ohne Mandat am digitalen Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen. Der Trick wird nicht mehr lange funktionieren. Aber dafür müssen zumindest Fachpolitiker endlich selbst zu Experten werden.“

Welche „Fachpolitiker“ meint denn der Branchenkenner ohne Namen? Und was heißt denn Leute ohne Mandat? In einer repräsentativen Demokratie gibt es doch keine anderen Möglichkeiten als auf Protest zu setzen um die „Volksvertreter“ zum Handeln zu bringen. Und warum sollte jetzt der Druck aus den netzpolitischen Debatten rausgehen, wenn beispielsweise die CSU-Staatstrojaner-Partei weiterhin vorhat, Schnüffelsoftware einzusetzen, die sich weit über den zulässigen Rechtsrahmen bewegt. Mit Netzkompetenz hat das nichts zu tun, eher mit Machtanmaßung.

Siehe auch:

Leistungsschutzrecht: Nur weil “nur” 20.000 Menschen dagegen unterschrieben haben, ist es immer noch nicht akzeptabel.

PETITION GEGEN DAS LEISTUNGSSCHUTZRECHT – Dafür interessiert sich kein Schwein.

Warum die Digitale Gesellschaft-Lobbyisten im Datenschutz auf dem Holzweg sind

Markus Beckedahl begründet in einem Blogpost auf der Website seiner Lobbyorganisation “Digitale Gesellschaft” seine positive Haltung zum Nordlicht-Datenschützer Thilo Weichert noch einmal etwas ausführlicher:

Dass das ULD nicht direkt an Facebook herantreten kann, ist das Verschulden der Politik: die Durchsetzung von Datenschutzrecht auf internationaler Ebene ist trotz aller Sonntagsreden von Innen- und Verbraucherschutzministern bislang kein bisschen verbessert worden. Das ULD macht nun schlicht seinen Job: es übt indirekt Druck auf Facebook aus, weil das richtige Instrumentarium für andere Wege fehlt. Wer durch Facebooks ignorante Haltung und das Versagen der Politik am Ende doof da steht, ist der einfache Nutzer, der sich um solche Details einfach nicht kümmern müssen sollte.

Damit wird das Ganze Argumentarium aber nicht richtiger, wie Internet-Law-Blogger Thomas Stadler zurecht bemerkt:

Eine Ansicht die eher kurz springt. Denn wir haben es mit einer Reihe von Problemen zu tun, für die man Politik und professionelle Datenschützer, insbesondere die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, gleichermaßen verantwortlich machen muss. Dass die einen nur ihren Job machen, während die anderen versagt haben, ist ein zu einfaches Erklärungsmuster, das die Realität nicht abbildet.

Und Thomas Stadler kommt zu einer ähnlichen Einschätzung, wie ich sie heute im Debattenmagazin „The European“ formuliert habe:

Das geltende Datenschutzrecht ist über Jahrzehnte hinweg maßgeblich von den professionellen Datenschützern bestimmt und mitgestaltet worden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Landesbeauftragten und die Art. 29-Gruppe der EU machen in diesem Bereich Politik. Sie sind keinesfalls bloße Rechtsanwender. Die Aussage, dass die Datenschützer nur ihren Job machen, während die Politik versagt hat, verkennt die Realitäten. Das geltende Recht ist nämlich gerade auch wegen des Einflusses der Datenschützer so wie es ist.

Stadler verweist dann noch auf einen Beitrag des Kollegen Niko Härting, der in der Zeitschrift Computer & Recht (CR) veröffentlicht wurde. Härting hält die Vorgehensweise des ULD für verfassungswidrig. Er sieht in der primär Unternehmen treffenden Aufforderung, Fanseiten bei Facebook zu löschen, einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Also, liebe digitale Wirtschaft, ab zum Verfassungsgericht!

Leistungsschutzrecht: Die Pläne der Verleger führen zu einem Abmahn-Tsunami

Aus einer anonymen Quelle sind netzpolitik.org aktuelle Papiere aus dem Verlegerumfeld zugeschickt worden. Es geht um eine gemeinsame Strategie bei der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht: „Besonders der erste Punkt ist mehr als heikel, mit der Forderung möchte man Sprache monopolisieren, die gesellschaftlichen Auswirkungen sind immens“, schreibt Markus Beckedahl. Und seine Bedenken kann ich voll unterstreichen.

Auszug aus dem Eckpunktepapier von VDZ und BDZV zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger:

„Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen…..

Um einen möglichst einheitlichen Ansprechpartner für Nutzer sicherzustellen, sollte die Auswertung des Leistungsschutzrechtes nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich sein.

Das Recht sollte nicht zu einer Situation führen, in der die Rechteinhaber dazu gezwungen wären, zu Beweiszwecken umfassende Daten über das Verhalten konkreter gewerblicher Nutzer auf den Onlineseiten der Presseverlage zu sammeln. Es sollte daher auf gesetzlicher Ebene eine Beweisregelung geschaffen werden, die eine sachgerechte Rechtsdurchsetzung ermöglicht“, Zitat Ende.

Überschriften, Sätze oder Satzteile fallen in das Leistungsschutzrecht? Wie soll dann noch aus anderen Quellen zitiert werden? Und Überschriften. Hier werden die Geschütze nicht nur gegen Google positioniert. Das kann auch jeden Blogger treffen. Verräterisch ist ja auch die Forderung nach der Einrichtung einer „Verwertungsgesellschaft“, die mit möglichst geringen Beweisregeln die Interessen der Verlage durchsetzen soll. Da werden sich die Justiziare schon jetzt die Hände reiben und ihre Serienabmahnungen vorbereiten.