Und kannst Du Ängste schüren, verlange gleich Gebühren: Bonn, Google Street View und die Behinderung professioneller Bildberichterstattung

Nach mehrheitlichem Ratsbeschluss und einer entsprechenden Dringlichkeitsentscheidung hat Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch die Änderung der Sondernutzungssatzung unterzeichnet, nach der Kamerafahrten für „Google-Street-View“ ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Unter http://www.bonn.de weist die Stadt außerdem auf das Widerspruchsrecht der Bürger hin. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Stadtdirektor Volker Kregel: „Auch mit Blick auf die aktuellen skandalösen Vorgänge um Google verbitte ich mir zurzeit Befahrungen in Bonn“. Zudem fordert Kregel den Bund auf, ganz kurzfristig klare datenschutzrechtliche Regelungen zu Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Soweit die Presseverlautbarung der Stadt.

Die Pressesprecherin konnte mir allerdings nicht sagen, wie viele „Ergänzungskilometer“ Google noch abfahren muss und wie hoch die Gebühreneinnahmen ausfallen werden. Auch konnte sie mir nicht erläutern, ob denn diese Regelung generell für kommerzielle Bildaufnahmen gilt. Denn auch in meiner Bildberichterstattung kommt es vor, dass ich Straßenzüge in Bonn aufnehme. Wo ist der Unterschied zu Google? Auch der Hinweis auf die jüngsten Enthüllungen zum Datenskandal von Google kann wohl nicht der Grund für eine Satzungsänderung sein. Hier wird durch die kalte Küche ein neuer Paragraf zur Gebührenabzocke ins Amtsblatt gehoben, um die Kassen klingeln zu lassen. Und das sich die Satzungsänderung aus rechtlichen Gründen nicht nur gegen Google richten kann, belegt der konkrete Beschluss des Rates der Stadt Bonn, der mittlerweile im Amtsblatt erschienen und somit gültig ist:

Amtsblatt_Nr_18_aus_2010[1]
An § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgender Satz 3 angehangen:
Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden.

An den Gebührentarif zur Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgende Tarif-Nr. 24 angehangen:

Art der Sondernutzung: Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen/fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung
Bemessungseinheit: Angefangener Kilometer Gemeindestraße.

Gebühr: 20,00 Euro je angef. Km. Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden.

Artikel III
Die vorstehende Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bonn, den 17. Mai 2010
Nimptsch
Oberbürgermeister

Soweit die Bekanntmachung.
Ich halte das schlichtweg für einen Treppenwitz. Es wundert mich nicht, dass die Stadt Bonn hier den Trendsetter und Trittbrettfahrer spielt, in einer Zeit, wo sich Google aus berechtigten Gründen kritische Fragen gefallen lassen muss. Auch bei der Knöllchen-Jagd spielt die Bundesstadt eine unrühmliche Rolle, wie ich mehrfach berichtet habe.

Zur Erinnerung: Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kassen der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit“. Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach Auffassung nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, so Mirbach.

Bei der Änderung der Satzung geht es nicht um das skandalöse Absaugen von WLAN-Anschlüssen und E-Mail-Daten, wie es der Stadtdirektor in der Pressemitteilung insinuierte. Es geht um die fotografische Darstellung der Straßenzüge – also um das Kernprojekt von Google. Und wo ist der Unterschied zu einem Journalisten, der ebenfalls aus kommerziellen Gründen öffentliches Straßenland aufnimmt, wie ich es heute Vormittag getan habe – siehe Bild oben. Die Ahnungslosigkeit der von mir befragten Pressesprecherin spricht Bände. Das Verhalten der Stadthäuptlinge ist anmaßend. Ich habe niemanden das Mandat erteilt, für mich das Kindermädchen zu spielen. Die bestehende Rechtslage gibt eine ausreichende Grundlage für eine Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Ich halte das Vorgehen der Stadt schlichtweg für rechtswidrig. Ähnlich sehen es wohl die Juristen des Städte- und Gemeindebundes. Nach dem Datenschutzskandal von Google entwickelt sich nun ein Gebührenskandal der Kommunen (Bonn wird kein Einzelfall bleiben, die Stadt Köln wird wohl heute nachziehen).

Wer den Gebührenabzockern nicht auf den Leim gehen will, sollte bei der Facebook-Initiative mitmachen: Pro Google StreetView

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