Die Irrtümer der Verwertungsindustrie und ihrer Adepten – Aktive Fans statt Urheberrechtskontrolle

Verlage, Musikindustrie und Künstler wehren sich in einer Kampagne gegen die „Umsonstkultur“ des Netzes, die es allerdings in der behaupteten Form gar nicht gibt. Die Adepten der Verwertungsindustrie laufen den falschen Ideen hinterher. Das hat der Kulturwissenschaftler und Mitherausgeber des Sammelbandes „Vergessene Zukunft – Radikale Netzkulturen in Europa“ Felix Stadler im Interview mit tagesschau.de deutlich gemacht. Die alten Bezahlmodelle seien am Ende – die Zukunft der Kultur liege im Schwarm:

„Bislang waren wir als Leser oder Zuhörer dazu verdammt, passiv zu konsumieren. Durch die neuen Medien verschwimmen die Rollen zwischen Autor und Publikum und Zuhörer aber immer mehr“, so Stadler.

Wichtiger Punkt, der bei dieser gesamten massenmedial ausgerichteten Sender-Empfänger-Propaganda schön unter den Tisch gekehrt wird.

Die Gesellschaft verkomme nicht, betont Stadler. Sie stelle sich nur die Frage: Was ist wertvoll?

„Wir sehen im Internet einerseits ein generelles Überangebot, andererseits eine intensive Kultur der Wertschätzung innerhalb kleiner oder großer Nischen. Und das nicht nur auf einer künstlerischen Ebene, sondern es geht auch ganz konkret um finanzielle Werte. Wenn zum Beispiel Künstler durch Spenden finanziert werden. Wir sehen aktuell zwei Modelle in der Kultur, die miteinander konkurrieren: Einerseits der exklusive Produzent, der ein Produkt für eine große, passive Masse herstellt. Andererseits Künstler und Fans, die näher zusammenrücken.“

Sven Regner hat das wohl nicht kapiert. Dazu Stadler:

„Im klassischen Mäzenatentum des Mittelalters war der Künstler vollkommen abhängig von der Gunst eines Mäzens. Das war ein hierarchisches Verhältnis. Heute ist es eher ein kooperatives Verhältnis. Das alte Modell funktioniert nur noch für eine Minderheit, zu der auch Regener gehört. Das ist eine prominente Minderheit, die von den verkauften Kopien profitiert und davon leben kann. Es ist nicht so, dass auf der einen Seite Fans und Künstler stehen und auf der anderen Seite die bösen Verlage. Hier wird auch Hand in Hand gearbeitet, weil es in diesem Kultur-Modell darum geht, dass eigentlich die Kopie eines Werkes bezahlt wird, nicht der Inhalt.“

Bei den Crowdfunding-Modellen sei das anders: Ein Künstler stelle seine Idee vor oder hatte bereits einen tollen Roman geschrieben, eine gute CD gemacht, und wirbt um Unterstützer, die das Projekt mit Spenden oder anderen Leistungen ermöglichen.

„Dass ein Künstler für sein Publikum und zusammen mit seinen Fans arbeitet, das ist per se nichts Schlimmes. Wir werden in Zukunft vermutlich häufiger solche Projekte erleben“, sagt Stadler.

Jo. Richtig. Aber das ist Leuten wie Sven Regener wahrscheinlich viel zu anstrengend. Aber die Aufmerksamkeit muss man sich im Netz verdienen und kann sich nicht hinter dem Apparat der Verwertungsindustrie bequem verkriechen.

Die Masse der Künstler bekommt von den Verwertungsbubis noch nicht einmal ein Taschengeld. Auch was VG Wort für Publizisten ausschüttet ist lächerlich – da bekam ich jüngst schlappe 46 Euro. Wahnsinn. Stadler sieht das ähnlich.

„In der Schweiz bekommen viele Mitglieder der Verwertungsgesellschaft gar nichts, dreiviertel Peanuts, ein paar verdienen ganz gut und ganz wenige richtig viel – das sind die klassischen Bestseller. Das ist in Deutschland durchaus vergleichbar. Die neuen Modelle setzen genau dort an, wo es nicht mehr um die Kontrolle der Kopie geht, sondern um die künstlerische Idee. Der Niedergang der alten Modelle, die auf starker Urheberrechtskontrolle beruhen, ist begleitet von einem Aufblühen alternativer Ideen, eben zum Beispiel durch Crowdfunding, kooperative Produktionen, aktive Fans.“

Sogar Unternehmensberater können nicht mehr nach den alten Modellen arbeiten und die sind sicherlich andere Honorare gewöhnt: Schutzwälle für Verwertungsmonopole und gesetzlich initiierte Konjunkturprogramme für Abmahnanwälte zählen sicherlich nicht zu den innovativen Antworten auf die vernetzte Ökonomie. Die Altverleger-Weisheiten, die in der Mein-Kopf-gehört-mir-Aktion zum Ausdruck kommen, sind eher Rückzugsgefechte, so Bernhard Steimel von der Future Management Group im Ich sag mal-Bibliotheksgespräch.

„Am Ende einer Ära sieht man immer krisenhafte Zuspitzungen. Die Verlagswelt hat in den vergangenen zehn Jahren festgestellt, dass die herkömmlichen Abonnentenmodelle nicht mehr funktionieren. Ich kann das auch in meiner Funktion als Studienautor erkennen. Vor zehn Jahren habe ich eine Studie klassisch verkauft und habe dafür einen fünfstelligen Betrag verlangt. Diese Zeiten sind vorbei. Was da als Umsonstkultur bezeichnet wird, ist nur eine Verschiebung in andere Geschäftsmodelle. Unsere neue Abhandlung über Social Commerce wird beispielsweise gegen Registrierung kostenfrei angeboten. Deswegen arbeite ich aber nicht umsonst“, sagt Steimel.

Finanziert werden solche Projekte über Sponsoren, Vorträge und Werbung. Der Erfolg der Piraten sei ein Signal für die Umwälzungen der digitalen Welt:

„Diese Partei arbeitet mit sozialen Technologien und hat auf diesem Feld einen klaren Kompetenzvorsprung“, resümiert Steimel.

Die polemische Agitation der Etablierten würde in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu kurz greifen.

Größere Rolle der Nische

Je mehr Güter ihre materiellen Eigenschaften verlieren und in digitalisierter Form vorliegen, desto mehr spiele die Nische eine große Rolle – Chris Anderson spricht vom Long-Tail-Effekt. Umso wichtiger werden im E-Commerce die sozialen Filter – also die Kultur der Weiterempfehlung. Für Unternehmen, die es gewohnt sind, alle Karten in der Hand zu halten, ist die neue Macht der Kunden ein furchterregender Zustand. Entsprechend haben sie als Anbieter zwei Möglichkeiten, auf die neue Situation zu reagieren: Die liebwertesten Gichtlinge der Gesternwelt können versuchen, einer Kontrollillusion anheimzufallen und den Anschluss an die vernetzte Ökonomie zu verlieren oder:

„Sie gehen den Erfolg versprechenden Weg und geben den Kunden Zugriff auf ihre Daten und die Chance, mit den Mitarbeitern des Unternehmens zu interagieren“, so die von Steimel betreute Social-Commerce-Studie, die in Kooperation mit dem Fachmagazin absatzwirtschaft erstellt wurde.

Siehe auch:

AGITATION GEGEN DIE „UMSONSTKULTUR“.

Oder: „Computer können Prosa schreiben“: Starre Strukturen und strenge Urheberrechtsbestimmungen: darauf hatten Eva von Redecker und Aurélie Herbelot keine Lust mehr. Sie gründeten den PeerPress-Verlag. Julia Korbik sprach mit den beiden Verlegerinnen über Computer, die Gedichte schreiben, und die Ähnlichkeit zwischen Lastwagen und Hamstern.

Alt-Verleger im Rückzugsgefecht #100Eierköpfe

Zur vorausdenkenden Avantgarde können die 100 kreativen „Beton“-Köpfe, die im Handelsblatt gegen die Umsonstkultur im Allgemeinen und die Piratenpartei im Besonderen lamentieren, nicht gezählt werden. Freie Geister würden sich nicht in dieses Kampagnen-Korsett der Verwertungsindustrie packen lassen. Bruno Kramm hat die Hintergründe der inszenierten Empörung in seinem Blog sehr gut recherchiert:

„Das Verlagshaus Gruner + Jahr hat bereits in der brancheninternen Publikation Musikwoche und dem angeschlossenen Mediabiz Portal in der Ausgabe Woche 12 die interne Kampagne ‚Kreativität schützen, Vielfalt bewahren‘ vorgestellt. Man will mit dieser Kampagne die eigene Medienmacht in den 500 angeschlossenen Publikationen nutzen und ‚ratlose und inaktive Politiker ..,ihr kritikloses Eintreten für Providerinteressen, … die Meinungshoheit weniger Blogger …‘ mit dem ‚O-Ton der Wut von Urhebern‘ auf Kurs der … ‚Kreativindustrie in ihrem Kampf um das Überleben und gegen politische Ignoranz bringen. Gruner und Jahr beweist gerade mit dieser Kampfansage die Nichterfüllung einer grundlegenden journalistischen Neutralität. Mit dem Begriff des ‚Qualitätsjournalismus‘ begründete man in der Vergangenheit die Kampfansage gegen Blogs und Internetjournalismus. Die inhaltlich deckungsgleichen Kommentare von Sven Regener oder den 51 Tatort Drehbuchautoren weisen in die gleiche Richtung einer falschinformierenden Kampagne gegen die Piratenpartei.“

Der staatstrojanische Minister in Bayern würdigt die Piraten gar als „weitgehend ahnungslose Illusionisten, die die demokratischen Spielregeln aushöhlen wollen“, so der CSU-Politiker Joachim Herrmann nach einem Bericht des Tagesspiegels.

Nur wer kultiviert hier wirklich Illusionen und betrachtet die Welt durch den Rückspiegel? Was den Piraten so alles angedichtet wird, ist wohl eher Ausfluss von digitaler Inkompetenz gepaart mit existentiellen Ängsten. So ist schon der Kampfbegriff „Umsonstkultur“ irreführend. Zielführend wäre eher ein Nachdenken über die undendlichen Möglichkeiten der technischen Reproduzierbarkeit und der Entmaterialisierung von Produkten im Netz. Der Journalist Dirk von Gehlen nennt das „digitale Kopien“:

„Es wird heute genauso geklaut aufgenommen wie zu Zeiten der Kassettenkopie. Die Menschen, die heute digital kopieren, sind genauso verkommen wie die Kassettenjungs und Kassettenmädchen aus Nick Hornbys ‚High Fidelity‘. Neu sind die technischen Bedingungen unter denen dies heute geschieht. Die digitale Kopie ist eine historische Ungeheuerlichkeit. Sie ermöglicht erstmals in der Geschichte der Menschheit das identische Duplikat eines Inhalts. Diese technische Möglichkeit ist in der Welt. Sie versetzt die Menschen in die Lage, ohne Bezahlung einen Inhalt zu verdoppeln. Das ist Fluch und Segen zugleich – und die Gesellschaft muss dringend eine Lösung für das Dilemma schaffen, in das die digitale Kopie sie gestürzt hat. Diese Lösung kann aber nur auf Basis von Einsicht in die technische Neuerung gefunden werden. Zu suggerieren, für eine Lösung des Dilemmas genüge lediglich eine andere Kultur oder ein moralischer Appell, ist unredlich.“

Das krisenhafte Ende einer Ära

Schutzwälle für Verwertungsmonopole und gesetzlich initiierte Konjunkturprogramme für Abmahnanwälte zählen sicherlich nicht zu den innovativen Antworten auf die vernetzte Ökonomie. Die Altverleger-Weisheiten, die in der Mein-Kopf-gehört-mir-Aktion zum Ausdruck kommen, sind eher Rückzugsgefechte, so der Unternehmensberater Bernhard Steimel von Future Management Group im Ich sag mal-Bibliotheksgespräch:

Mehr zu diesem Thema in meiner morgigen The European-Kolumne.

Update: Hier nun die Montagskolumne.

Tatort „offener Brief“: Digitale Lebenslügen von Gestern-Autoren auf GEZ-Niveau

Jetzt drehen auch die Tatort-Autoren durch und stricken eine neue Krimigeschichte rund um das Urheberrecht:

Kostprobe:

„Wie überhaupt der ganze Diskurs über das Netz und seine User einen hohen Ton anschlägt und damit die Banalität von Rechtsverstößen kaschiert oder gar zum Freiheitsakt hochjazzt. Die Grundrechte der Urheber bzw. der von ihnen beauftragten Rechteinhaber aber werden dagegen marginalisiert: Zum Beispiel das Grundrecht auf geistiges Eigentum. Dieses Recht wird nicht nur frontal angegriffen und infrage gestellt, neuerdings schicken gerade die Grü-nen gerne von Google alimentierte Initiativen wie collaboratory, Alexander-von-Humboldt-Institut oder auch das (vormalige) Max-Plank-Institut für geistiges Eigentum vor, die angeblich völlig autonom und unabhängig eine neue Rechtsgrundlage suchen würden – im sogenannten Immaterialgüter-Recht.“

Und weiter heißt es:

„Fakt ist, dass die Urheberrechte in der Bundesrepublik nicht nur durch die Verfassung, sondern auch durch zahllose, völkerrechtlich verbindliche Verträge auch innerhalb der EU ultimativ verbrieft sind. Dass dieses Grundrecht aktuell zur politischen Disposition stünde, gehört zu den liebevoll gehegten Lebenslügen der Netzgemeinde.“

In diesem hohen Ton der Empörung geht es lustig weiter. „Die Piraten“, „Die Grünen“, „Die Netzpolitiker“, „von Google alimentierte Initiativen wie collaboratory, Alexander-von-Humboldt-Institut oder auch das (vormalige) Max-Plank-Institut“. Alles nur Spinner, die einer Kostenlos-Kultur das Wort reden. Freunde des sonntäglichen Kriminalfilms, schaut Euch das Leistungsschutzrecht und die Hintermänner mal richtig an. Über die Konsequenzen dieses bescheuerten „Abmahn-Beschleunigungsgesetzes“ ist doch nun ausführlich in Blogs berichtet worden. Siehe auch meine aktuelle Kolumne: Die Parasiten und das Monopol.

Im Netz ticken die Uhren anders. Die Vermarktung geht eben nicht mehr über zentralistisch organisierte Verwertungskonzerne. Die vernetzte Ökonomie funktioniert nicht mehr so, wie sich das öffentlich-rechtliche Auftragnehmer vorstellen. Diese Zeiten sind vorbei. Denkt Euch doch mal was smartes aus. Quatsch. Tatort-Autoren haben das gar nicht nötig. Die werden doch, wenn man es etwas weiter interpretiert, von den GEZ-Gebührenzahlern alimentiert.

https://twitter.com/#!/udovetter/statuses/185347561274605568

Dabei sind Parasiten, Hacker, Daten-Piraten, Wissensdiebe, Kopisten und Collage-Künstler in diesem Spiel höchst nützliche Zeitgenossen. Sie stören die Monopolisten.

„Die Macht suchte und sucht das Zentrum einzunehmen. Wenn sie von diesem Zentrum aus wirken, ihre Wirksamkeit bis an die Grenzen des Raumes entfalten, wenn sie bis an die Peripherie reichen soll, so ist es notwendig, dass es kein Hindernis gibt, dass der Raum um ihre Aktion homogen ist. Kurz, der Raum muss frei von Rauschen, von Parasiten sein. Um Gehorsam zu finden, muss man gehört, muss man verstanden werden, muss die Ordnungsbotschaft Stille vorfinden“, schreibt der Philosoph Michel Serres in seiner Abhandlung „Der Parasit“.

Man müsse Stille schaffen, beispielsweise mit dem Leistungsschutzrecht und den Abmahnorgien der Musikindustrie. Man müsse die Parasiten vertreiben, um wieder die alten Monopolrenditen einsacken zu können. Das Verbrechen der Wissensmonopolisierung in allen seinen Varianten verlange nach Wiedergutmachung, so Serres; diese funktioniert jedoch nicht nach dem traditionellen paternalistischen Modell (Lehrer-Schüler-Verhältnis), sondern komme von der Peripherie; von jenen also, die bislang vom Wissen ausgeschlossen wurden. Die Zirkulation des Wissens könne man nicht durch Copyrights bändigen. Das technische Potenzial provoziert immer auch seine uneingeschränkte Nutzung – und sei es durch die parasitäre Piraterie. Der Parasit als Störfaktor kann seinen Wirt veredeln, aber auch töten.

Wenn er nutzlos wird, sucht sich der Parasit einen neuen Wirt oder schmeißt beispielsweise die Musikstücke von Sven Regener aus seiner Playlist. Mit dem Tatort wird mir das nicht so ganz gelingen. Die GEZ wird das nicht zulassen.

Warum gelingt es eigentlich anderen Künstlern, mittlerweile sehr gut von ihrer Präsenz in sozialen Netzwerken zu leben, wie dem Komiker Ray William Johnson?

Auf YouTube kommt er auf 5,3 Millionen Abonnenten und eine atemberaubende Zahl von 1,7 Milliarden Aufrufen seiner Videos. Entsprechend hoch sind seine Werbeeinnahmen, die er über das Partnerprogramm von YouTube erzielt. Dazu kommen Erlöse über Merchandising. Ähnliches praktiziert der Schriftsteller Paul Coelho, der aktiv Raubkopien seiner Werke im Netz kostenlos anbietet. Die Leute laden sich das Buch herunter, beginnen zu lesen und stacheln die Nachfrage an, weitere Bücher des Autors zu lesen. Entsprechend konnte er auch die Auflagen der verkauften Bücher in die Höhe treiben. Die Interaktion mit den Lesern im Web hat zu einer wesentlich breiteren Fan-Basis geführt, die sich auch pekuniär bemerkbar macht.

Warum kamen wir im 19. Jahrhundert ohne ein strenges Urheberrecht so gut über die Runden – im Gegensatz zu England, die eine wesentlich strengere Gesetzeslage hatten? Kann man hier nachlesen: Leistungsschutzrecht als Innovationsbarriere – Von der Sehnsucht der Monopolisten.

Und, liebe Tatort-Schreiberlinge, die dort ausgeführten Erkenntnisse von Höffner haben empirischen Charakter und verzichten auf diesen moralischen Grundton Eures Papiers:

Auf politischer Ebene schafft man mit wirtschaftlich unsinnigen Leistungsschutzrechten vor allem neue Begehrlichkeiten, so das Resümee von Eckhard Höffner. “Zu schnell scheint sich das Recht zu verselbständigen und zu laut klagen die Unternehmer (die bislang auch ohne das Schutzrecht ausgekommen sind) über angebliche Schäden, Entlassung von Mitarbeitern etc. Es sind die Jahrhunderte alten Jammerklagen der Zunftmeister und Priviliegieninhaber und sie stoßen noch heute auf Gehör bei den Politikern”, führt Höffner aus. Es geht den Befürwortern der Schutzrechte in erster Linie um Abschottungsstrategien. Ein Patent verbietet beispielsweise allen Nicht-Patentinhabern, ihr Eigentum in der patentrechtlich geschützten Weise einzusetzen. So würde ein Patent zur Herstellung von Zwetschgenkuchen – vergeben an einen Bäcker –, das die abschließende Bestreuung des Kuchens mit Zimt und Zucker vorsähe, allen Hausfrauen und Hausmännern, so patent sie auch sein mögen, verbieten, ihren Zwetschgenkuchen in der selben Weise zu krönen.

Beim geistigen Eigentum scheine man nach Ansicht von Höffner in den Industriestaaten inzwischen eine neue Rechtfertigungsmethode gefunden zu haben. Sie sei wohl ganz im Sinne von Fritz Machlups Äußerungen aus der Zeit um 1960: Wenn wir im 19. Jahrhundert gewusst hätten, was wir heute wissen (1960), dann hätten wir das Patentrecht wohl nicht eingeführt. Jetzt, wo wir es haben, können wir es aber schwerlich wieder abschaffen, scheint die Devise zu sein. Das alles klingt nun nicht nach Innovation oder Dynamik in der Politik, sondern verheißt vor allem Stillstand. So führte die EU ein abstraktes Schutzrecht “auf Probe” ein — zur Evaluierung — und entschuldigt sich hinterher, dass man den neuen Besen nicht mehr kontrollieren kann.

“Da wird auch verständlich, wieso es bislang anstelle von drei oder vier Berichten über die Erfolge der Datenbankrichtlinie nur einen über den Misserfolg gab. Die Berichte über die Erfolge fallen offenbar sehr kurz aus, nämlich gar nicht: Wenn es keine Erfolge zu vermelden gibt, wird geschwiegen. Wo bleibt der Hexenmeister, der dem Spuk der Lehrlinge ein Ende bereitet”, fragt sich zu recht der Wirtschaftshistoriker.

Siehe auch: „Tatort“-Autoren wettern gegen Netzgemeinde

Wer folgt eigentlich als Nächstes mit öffentlichen Empörungsschreien? Wie wäre es mit Dieter Bohlen?

Der Parasit als Störenfried etablierter Industrien – Aber: Finger weg von Regners Paranoia

Auf die GEMA-Propaganda-Wutrede des Musikers Sven Regener hat der Journalist und Vorsitzende der Piraten-Schwaben Fritz Effenberger die richtige Antwort gegeben:

„Ich lebe von meiner Arbeit als Urheber, vor allem als Journalist, mit Artikeln, die zu 100 Prozent frei im Internet zu lesen sind. So leid es mir tut, das schon wieder sagen zu müssen, aber die Industrie-Ära ist vorbei, und mit ihr das Geschäftsmodell der massenproduzierten Kulturdatenträger. Viele Musiker auf der Welt leben inzwischen von neuen Geschäftsmodellen.“

Leute wie Effenberger seien inzwischen aktiv in der Piratenpartei, weil nur noch hier ein Urheberrecht diskutiert wird, das auch den Urhebern nützt, und nicht nur den industriellen Verwertern. „

Sorry, aber als Autor oder Musiker kriegst du üblicherweise nicht mehr als füng Prozent vom Endverkaufspreis. Auf deinem YouTube-Channel bekommst du 50 Prozent der Werbeeinnahmen. Und wenn du den Deal direkt mit Amazon machst, 70 Prozent des Umsatzes. Überleg dir das mal. Nur weil jemand Kunst macht, hat er kein Recht auf Geld dafür. Er muss die Kunst verkaufen. Er muss die Leute überzeugen, ihm Geld zu geben“, schreibt Effenberger.

Mich kotzt es so langsam ab, wie Sven Regener dieselben dümmlichen Argumente der verschlafenen Musikindustrie nachträllern kann und das sogar mit einigen Jahren Verspätung. Auch früher war es normal, Songs über den guten alten Kassetten-Rekorder aufzunehmen, die in den Lieblingssendungen des Hörfunks liefen und auch heute noch laufen. Beliebt war auch der Tausch von Platten und CDs, um sich mit neuer Rockmusik zu versorgen. Nichts anderes läuft heute über das Internet mit Diensten wie Spotify.

Sich hinter den Mauern der Verwertungs-Seilschaften zu verschanzen und Giftpfeile gegen die „parasitären“ User des Netzes sowie gegen den bösen Google-Konzern mit seinem Goldesel Youtube abzufeuern, ist ein durchsichtiges Manöver. Die alte und bequeme Renditemaschine funktioniert eben nicht mehr wie früher. Wer auf Youtube pisst, wie der liebwerteste Gichtling Sven Regener, hat die neuen Freiheiten der Eigenvermarktung nicht erkannt. Dabei sind Parasiten, Hacker, Daten-Piraten, Wissensdiebe, Kopisten und Collage-Künstler in diesem Spiel höchst nützliche Zeitgenossen. Sie stören die Monopolisten.

„Die Macht suchte und sucht das Zentrum einzunehmen. Wenn sie von diesem Zentrum aus wirken, ihre Wirksamkeit bis an die Grenzen des Raumes entfalten, wenn sie bis an die Peripherie reichen soll, so ist es notwendig, dass es kein Hindernis gibt, dass der Raum um ihre Aktion homogen ist. Kurz, der Raum muss frei von Rauschen, von Parasiten sein. Um Gehorsam zu finden, muss man gehört, muss man verstanden werden, muss die Ordnungsbotschaft Stille vorfinden, schreibt der Philosoph Michel Serres in seiner Abhandlung „Der Parasit”.

Man müsse Stille schaffen, beispielsweise mit dem Leistungsschutzrecht und den Abmahnorgien der Musikindustrie. Man müsse die Parasiten vertreiben, um wieder die alten Monopolrenditen einsacken zu können. Das Verbrechen der Wissensmonopolisierung in allen seinen Varianten verlange nach Wiedergutmachung, so Serres; diese funktioniert jedoch nicht nach dem traditionellen paternalistischen Modell (Lehrer-Schüler Verhältnis), sondern komme von der Peripherie; von jenen also, die bislang vom Wissen ausgeschlossen wurden. Die Zirkulation des Wissens könne man nicht durch Copyrights bändigen.

Das technische Potenzial provoziert immer auch seine uneingeschränkte Nutzung – und sei es durch die parasitäre Piraterie. Der Parasit als Störfaktor kann seinen Wirt veredeln aber auch töten. Wenn er nutzlos wird, sucht sich der Parasit einen neuen Wirt oder schmeißt die Musikstücke von Sven Regener aus seiner Playlist. Regener könnte doch auf Youtube einen Kanal aufbauen und sehen, wie gut er im Netz ankommt. Warum gelingt es denn anderen Künstlern, mittlerweile sehr gut von ihrer Präsenz in sozialen Netzwerken zu leben, wie der Komiker Ray William Johnson.

Auf Youtube kommt er auf 5,3 Millionen Abonnenten und eine atemberaubende Zahl von 1,7 Milliarden Aufrufen seiner Videos. Entsprechend hoch sind seine Werbeeinnahmen, die er über das Partnerprogramm von Youtube erzielt. Dazu kommen Erlöse über Merchandising. Ähnliches praktiziert der Schriftsteller Paul Coelho, der aktiv Raubkopien seiner Werke im Netz kostenlos anbietet. Die Leute laden sich das Buch herunter, beginnen zu lesen und stacheln die Nachfrage an, weitere Bücher des Autors zu lesen. Entsprechend konnte er auch die Auflagen der verkauften Bücher in die Höhe treiben. Die Interaktion mit den Lesern im Web hat zu einer wesentlich breiteren Fan-Basis geführt, die sich auch pekuniär bemerkbar macht. Sveni-Boy ist wohl mehr daran interessiert, seine Netzblödheiten zu kultivieren. Aber ich möchte ihn da nicht weiter überfordern: Seine Forderung sollte jeder respektieren: „Finger weg von meiner Paranoia“ – beim Schreiben gerade kostenlos über Spotify gehört: Element Of Crime – Finger weg von meiner Paranoia.

Soweit ein Auszug meiner heutigen The European-Kolumne: Die Parasiten und das Monopol.

Hörenswert auch: TRB 271: Künstlereinkommen, Störer-WLANs, Regeners Rant, Schriftbau, Julia.

Zu den Auf-Regener in dieser Woche zählt wahrscheinlich Norbert Lammer, der wieder mit einer Geschichte aus der Mottenkiste des Internets aufwartet: Bundestagspräsident beklagt Aggressivität in Onlineforen.

Altpapier-Weisheiten

„Unsere journalistische Leistung hat einen hohen Wert und kann deshalb nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.“

So begründet vollmundig der stellvertretende Vorsitzende der „Madsack“-Geschäftsführung Thomas Düffert die Umstellung eines Großteils der Web-Inhalte seiner Mediengruppe. Nicht-Abonnenten der Zeitungs-Titel „Hannoversche Allgemeine Zeitung“, „Neue Presse“, „Göttinger Tageblatt“ und „Oberhessische Presse“ müssen für exklusive Inhalte auf den Online-Portalen zahlen. Die Umstellung soll bis zum Ende des Jahres auf alle Webseiten der insgesamt 18 „Madsack“-Zeitungen ausgedehnt werden.

Wow. Das ist sehr betrüblich für mich. Schade, dass die exklusiven Inhalte dieser Blätter hinter einer Bezahlwand verschwinden. Allerdings muss ich ein Geständnis machen, liebe Madsack-Jungs: Ich habe die Web-Angebote dieser journalistischen Schnellboote nie so richtig zur Kenntnis genommen. Sie tauchen weder in meinem Google Reader auf, noch habe ich sie in meiner Flipboard-App favorisiert.

Warum hauen mich auch Schlagzeilen der Tagespresse – ob Online oder Print – nicht vom Sockel, wenn wieder irgendein Land der EU einen Blauen Brief wegen erhöhter Defizite kassiert oder mich der Bonner General Anzeiger mit einer dpa-Meldung über die Filialschließungen von Schlecker berieselt. Über die Stellenstreichungen des „For-you-Vorort-im-Abgrund-Ladens“ bin ich überall schon zugedröhnt worden. Genauso öde sind die Seifenblasen-Statements von irgendwelchen Polit-Apparatschicks oder Verbandsfunktionären, die mir jeden Tag an den Kopf geknallt werden. Auswechselbare Sprechblasen, die Reich-Ranicki in Romanform als stinklangweilig titulieren würde. Die anmaßende Attitüde des Madsack-Verlages korrespondiert hübsch mit der aufgeblasenen Aussage von Christoph Keese, die er im Handelsblatt losgelassen hat:

„Die Zeit des undifferenzierten Verschenkens von Journalismus ist vorbei.“

Ok, Springer-Keese. Dann wird also künftig differenziert verschenkt? Ist ja auch ok. Inhaltlich hat Matthias Spielkamp von iRights.info sehr schön gekontert: Was Christoph Keese verschweigt.

In der Debatte sei es nur fair und redlich, die Gründe dafür zu nennen, warum die Verlage aus den Angeln gehoben werden.

„Vor allem Tageszeitungen verlieren seit Jahrzehnten an Auflage. Das bedeutet einerseits niedrigere Einnahmen aus dem Verkauf. Zum anderen bedeutet es auch niedrigere Einnahmen aus Werbung. Zwar ist die Zahl der Leser, die die Verlage mit ihren Publikationen erreichen – gedruckt und online – bei manchen Marken sogar gestiegen. Aber Werbekunden zahlen für Leserkontakte in den Online-Medien erheblich weniger als in den gedruckten. Und die Leser wandern zunehmend ins Netz.“

Zudem verlieren die Verlage ihr Gebietsmonopole.

„Früher konnte ein Verlag seinen Lesern ein Paket verkaufen, in dem der Lokalteil das Feuilleton subventioniert hat, der Sport die Politikberichterstattung. Die Leser hatten keine Wahl, als dieses Paket zu kaufen, und die Anzeigenkunden hatten keinen anderen Weg, um zu den Kunden zu gelangen. Das ist vorbei.
Außerdem haben die Verlage die Anzeigenmärkte verloren. Auto-, Immobilien- und Stellenanzeigen suchen und finden Interessierte nicht mehr in der Zeitung, sondern im Netz. Gewaltige Einnahmen, die den Verlagen abhanden gekommen sind“, schreibt Spielkamp.

Man könnte es auch zugespitzt formulieren: Anzeigen finanzieren Printmedien, nicht Leser: Und die wandern ins Netz!

Alle Einnahmen kamen in der guten alten Zeit in einen Pott. Druckereierlöse, Vertriebserlöse, Anzeigenerlöse. Am Ende wurde zusammengezählt. Heraus kam oft eine schöne schwarze Zahl. Und das war kein Wunder. Denn die Verlage hatten nicht nur ein begehrtes Produkt anzubieten. Sie hatten auch einen starken Zugriff auf die Margen eines bedeutenden Teils des Produktionsprozesses.

Und sie hatten wie in Bonn oder Köln auch ein schönes Zeitungsmonopol. Da waren die Lokal- oder Regionalzeitungen richtige Dukatenesel. Damit konnten sie bei den Anzeigenpreisen kräftig zulangen. Über Jahrzehnte hinweg erzielten sie Traumrenditen, von denen nicht nur viele Verleger, sondern auch so manche Redakteure in ihren Nischen wie die Maden im Speck lebten. Im Internet herrscht dagegen Wettbewerb, den man mit dem Leistungsschutzrecht aushebeln will.

Beim Schutz des geistigen Eigentums, den Kees einklagt, geht es überhaupt nicht um den abnehmenden Respekt vor geistigem Eigentum, der zu Umsatzverlusten führt.

„Denn es gibt im Internet keine Angebote gibt, die den Umsatz der Verlage nennenswert mindern, indem sie Urheberrechte verletzen. Zumindest sind die Verlage in den vergangenen Jahren nicht in der Lage gewesen, auch nur ein einziges Beispiel für einen solchen Fall zu nennen“, so Spielkamp.

Keese schreibt, „Der Gesetzgeber muss Urheberrechte und Allgemeinwohl ausbalancieren“, und dass Urheberrechte nicht absolut sein können.

„Und verschweigt, dass es den Verlagen beim Leistungsschutzrecht nicht (nur) darum geht, eine Vergütung für Nutzungen zu bekommen, die derzeit frei sind. Sondern sie wollen sogar ein Verbotsrecht gegenüber allen haben, die auf ihre Inhalte – viele davon kostenlos im Netz – hinweisen möchten, egal ob Suchmaschine oder Blogger. Das Gegenteil einer Balance also, vielmehr ein weiteres Recht für die Verwerter, dessen Schaden potenziell gewaltig, dessen Nutzen bisher aber vollständig ohne Beleg geblieben ist“, so die Replik von Spielkamp.

Es geht also gar nicht um fairen Wettbewerb. Zurückgesehnt werden die Zeiten, in denen man im Lehnstuhl sich dumm und dämlich verdienen konnte mit den Verbreitungsmonopolen der klassischen Medien.

Interessant auch:

Bundesregierung ist weiter für ACTA

Leistungsschutzrecht-Verlogenheit: Die Frankenstein-Falle

Aus aktuellem Anlass habe ich noch mal meine Beiträge durchgeschaut, die sich mit der pharisäerhaften Strategie der Verlage beschäftigen. Hier meine Hitliste – nicht chronologisch sortiert:

Warum Verleger weinen würden und die Blockadestrategie gegen Google verlogen ist

Lars Reppesgaard, Autor des Buches “Das Google-Imperium”, findet es verlogen, wenn die Verleger behaupten, sie würden durch Google enteignet werden. Als Autor findet er diese Position unverschämt, da ihn Verleger jeden Tag mit buy out-Verträgen und anderen Unfreundlichkeiten knebeln würden. Dadurch werde man als Urheber faktisch enteignet durch das Ungleichgewicht der Kräfte. Beim Druck, den Verleger derzeitig gegen Google aufgebauen, gehe es nicht um die Aufrechterhaltung von Qualitätsjournalismus, sondern nur um eine bessere Verhandlungsposition mit dem Mountain View-Konzern, um die eigenen Kassen zu füllen. Hier liegen die wahren Gründe für die Forderung nach einem so genannten Leistungschutzrecht.

Der (ehemalige, gs) FAZ-Netzökonom Holger Schmidt hat es zum zehnjährigen Jubiläum von Google den Punkt gebraucht: „Ohne Google sind Informationen wenig wert, weil sie – ganz simpel – nicht gefunden werden. Und was nicht gefunden wird, existiert nicht. Zumindest nicht für die junge Generation, für die das Internet Leitmedium und Google ihr zentraler Wegweiser ist: Auf die Frage, wo sich die Menschen näher über ein Thema informieren, antworten heute 51 Prozent der Deutschen ‚im Internet’. 1999, als es Google in Deutschland noch nicht gab, waren es 9 Prozent. Noch deutlicher fällt dieser Anstieg unter jungen Menschen aus: Von 19 Prozent auf 75 Prozent ist dieser Wert hochgeschnellt. Ob Online-Händler, Reiseanbieter, Produktvergleichsmaschine oder Medien – fast alle, die im Internet Geld verdienen, bekommen einen großen Teil ihrer Kunden oder Leser über Google. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um reguläre Suchtreffer handelt oder Werbung auf der rechten Seite. Die Präsenz unter den Top-Ten-Suchtreffern entscheidet über Sein oder Nichtsein im Internet“.

Und wenn Google so eine Teufelsmaschine ist, warum forcieren denn viele Verleger ihre Präsenz in der Suchmaschine? „Heerscharen sogenannter Suchmaschinenoptimierer basteln zurzeit an den Internetseiten der Medien, damit ihre Inhalte von Google möglichst prominent angezeigt werden. Die Journalisten müssen heute ‚Google-optimiert’ schreiben, also die richtigen Schlagworte in der richtigen Häufigkeit einsetzen. Die ‚optimale Keyword-Dichte’ ist im Google-Zeitalter essentiell geworden. Denn auch Journalisten wissen längst: Zugriffe auf Artikel, die auf Google News oben stehen, schnellen sofort hoch. Wessen Artikel nur unter einer Sammeladresse wie ‚und 856 ähnliche Artikel’ aufgeführt ist, hat es schwer, die gewünschte Aufmerksamkeit zu bekommen“, so Schmidt.

Immanuel Kant und die vergangene Zukunft der Verleger #Leistungsschutzrecht

Mich würde interessieren, ob es schon Pläne gibt, einen neuen Abmahnverein zu gründen, der die Verstöße gegen das Leistungsschutzrecht ahndet. News-Aggregatoren wie Google, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Freiberufler, Rechtsanwälte, Steuerberater oder freie Journalisten sollen ja zur Kasse gebeten werden. Wenn für Texte, die Verlage gratis online veröffentlichen und die dann “gewerblich genutzt” werden und die Verleger selbst für kleinste Textbausteine wie Überschriften Abgaben verlangen, entsteht hier ein neues Biotop für professionelle Abmahner. Im Fadenkreuz der Verleger stehen ja vor allen Dingen die Google und Google News, die automatisiert laufen. Wie steht es denn mit Facebook? Soziale Netzwerke haben Google als Quelle der Aufmerksamkeit schon längst überholt. Nur sind es keine Algorithmen, sondern Menschen, die Empfehlungen für interessante Artikel posten und entsprechende Links setzten. Werden die dann auch zur Kasse gebeten oder Facebook oder Twitter.

Warum “Frankenstein” kein Bestseller wurde und die Printjünger ins Abseits marschieren

Mit merkantilistischen Schutzzöllen, Schutzgebühren, Abmahn-Gefechten und mit dem von Döpfner und seinen Printjüngern so sehr herbeigesehnten Leistungsschutzrecht werden sich die Verlage ihr eigenes Grab schaufeln. “Die Verlage zeigen ihr Unvermögen, auf die Abwanderung der Konsumenten und damit auch der Werbung ins Internet sinnvoll zu reagieren. Sie versuchen dieses mit einem Abgabengesetz zu kompensieren und ihre Kosten über Subventionen zu sozialisieren. Die Ausrede, wonach die Gratiskultur im Internet dies erfordere, ist doppelt falsch: Erstens machen die Verlage ihre Inhalte freiwillig im Internet zugänglich, und zweitens zeigen Firmen wie Amazon, Apple, Ebay, Google oder auch Facebook eindeutig, dass man im Internet Geld verdienen kann”, schreibt Cognita-Geschäftsführer Denis Nordmann in einem Gastbeitrag für die NZZ.

Döpfner und der Nutzen des Parasiten

Das Verbrechen der Wissensmonopolisierung in allen seinen Varianten verlangt nach Wiedergutmachung, so Serres; diese funktioniert jedoch nicht nach dem traditionellen paternalistischen Modell (Lehrer-Schüler Verhältnis), sondern komme von der Peripherie; von jenen also, die bislang vom Wissen ausgeschlossen wurden. Die Zirkulation des Wissens könne man nicht durch Copyrights bändigen. Das technische Potenzial provoziert immer auch seine uneingeschränkte Nutzung – und sei es durch die parasitäre Piraterie. Der Parasit als Störfaktor kann seinen Wirt veredeln aber auch töten, Herr Döpfner. Wenn er nutzlos wird, sucht sich der Parasit einen neuen Wirt.

Leistungsschutzrecht als Innovationsbarriere – Von der Sehnsucht der Monopolisten

Die deutsche Wissensoffensive führte zu einer kuriosen Situation, die damals freilich kaum jemandem aufgefallen sein dürfte: So erwirtschaftete der längst in Vergessenheit geratene Berliner Professor für Chemie und Pharmazie, Sigismund Hermbstädt, mit seinem Werk “Grundsätze der Ledergerberei” (1806) ein höheres Honorar als die britische Autorin Mary Shelley mit ihrem bis heute berühmten Horrorstück “Frankenstein”.

Auf politischer Ebene schafft man mit wirtschaftlich unsinnigen Leistungsschutzrechten vor allem neue Begehrlichkeiten, so das Resümee von Eckhard Höffner. “Zu schnell scheint sich das Recht zu verselbständigen und zu laut klagen die Unternehmer (die bislang auch ohne das Schutzrecht ausgekommen sind) über angebliche Schäden, Entlassung von Mitarbeitern etc. Es sind die Jahrhunderte alten Jammerklagen der Zunftmeister und Priviliegieninhaber und sie stoßen noch heute auf Gehör bei den Politikern”, führt Höffner aus. Es geht den Befürwortern der Schutzrechte in erster Linie um Abschottungsstrategien. Ein Patent verbietet beispielsweise allen Nicht-Patentinhabern, ihr Eigentum in der patentrechtlich geschützten Weise einzusetzen. So würde ein Patent zur Herstellung von Zwetschgenkuchen – vergeben an einen Bäcker –, das die abschließende Bestreuung des Kuchens mit Zimt und Zucker vorsähe, allen Hausfrauen und Hausmännern, so patent sie auch sein mögen, verbieten, ihren Zwetschgenkuchen in der selben Weise zu krönen.

Beim geistigen Eigentum scheine man nach Ansicht von Höffner in den Industriestaaten inzwischen eine neue Rechtfertigungsmethode gefunden zu haben. Sie sei wohl ganz im Sinne von Fritz Machlups Äußerungen aus der Zeit um 1960: Wenn wir im 19. Jahrhundert gewusst hätten, was wir heute wissen (1960), dann hätten wir das Patentrecht wohl nicht eingeführt. Jetzt, wo wir es haben, können wir es aber schwerlich wieder abschaffen, scheint die Devise zu sein. Das alles klingt nun nicht nach Innovation oder Dynamik in der Politik, sondern verheißt vor allem Stillstand. So führte die EU ein abstraktes Schutzrecht “auf Probe” ein — zur Evaluierung — und entschuldigt sich hinterher, dass man den neuen Besen nicht mehr kontrollieren kann. “Da wird auch verständlich, wieso es bislang anstelle von drei oder vier Berichten über die Erfolge der Datenbankrichtlinie nur einen über den Misserfolg gab. Die Berichte über die Erfolge fallen offenbar sehr kurz aus, nämlich gar nicht: Wenn es keine Erfolge zu vermelden gibt, wird geschwiegen. Wo bleibt der Hexenmeister, der dem Spuk der Lehrlinge ein Ende bereitet”, fragt sich zu recht der Wirtschaftshistoriker.

Soweit meine kleine Auswahl.

Lobby-Geschenke der Regierungskoalition #Leistungsschutzrecht #Scheiße

Das Protokoll über die Beschlüsse der gestrigen Koalitionsrunde läuft im Internet ja schon hoch und runter. Die Verlage bekommen von der Bundesregierung jetzt also ihr lang ersehntes Lobby-Geschenk:

Urheberschutz – Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.

Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.

Beteiligen die Verlage die Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren an den Gewinnen, die sie über höhere Klickraten erzielen? Wie kann man den eineindeutig abgrenzen, ob etwas gewerblichen Charakter hat oder nicht? Wer trägt die Beweislast? Fällt ein schnöder Link mit der Überschrift schon unter die Verbreitung von Presseerzeugnissen? Hier droht also eine Abmahn-Lawine und ein Absturz der Verlinkungsquote im Netz. Allerdings auch eine Chance für Blogs, die nicht von Verlagen betrieben werden. Dann sollten wir künftig darauf verzichten, auch noch mit einer Zeile auf das einzugehen, was über die Massenmedien verbreitet wird. Man könnte sich darüber hinaus auch stärker auf Newsquellen im Ausland beziehen. Das Ganze ist eine Frechheit. Weil die Verlage zu blöd sind, rentable Geschäftsmodelle für das Internet zu entwickeln, wollen sie nun über eine Verwertungsgesellschaft abzocken. Wahrscheinlich noch bestückt mit Heerscharen von Abmahn-Anwälten. Wenn ich komplett einen Text klaue und ihn in meinem Blog oder meinem Online-Magazin publiziere, liegt ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht vor – da kann man heute schon mit dem bestehenden Recht sich ausreichend zur Wehr setzen.

Was die Verlage wollen, ist klar: Eine bequeme und ergiebige Erlösquelle, ohne großartig den Arsch in Bewegung zu setzen für die Entwicklung von rentablen Online-Produkten. Scheiße!

Es könnte auch anders kommen. Denn: SOZIALE INTELLIGENZ SCHLÄGT MACHT-CLIQUEN!

Das Sprecher-Monopol alter Machtcliquen ist gebrochen. Obsessionen für Verbote, Beschränkungen und Regulierungen der Netzfreiheit zeigen allerdings sehr deutlich, dass sich die liebwertesten Gichtlinge in den Chefetagen damit noch nicht abgefunden haben – sie stehen aber gegen die Weisheit der Masse auf verlorenem Posten.

Siehe auch:

CDU/CSU und FDP: Presseleistungsschutzrecht wird bedeuten, dass Google News zahlen muss (nicht nur Google News, gs)

Die Verleger bekommen das ersehnte Leistungsschutzrecht

Axel Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition

Schwarzer Tag für das Urheberrecht – Lobbyismus setzt sich vorerst durch

DIE FDP KNICKT EIN: LEISTUNGSSCHUTZRECHT KOMMT

Verlage verspielen Verlinkungswürdigkeit

https://twitter.com/#!/mspro/status/176634890790514688

Verbietet endlich das Abmahnwesen und die dubiosen so genannten Wettbewerbsvereine!

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zu „Perspektiven liberaler Netzpolitik“ an, einen Gesetzentwurf gegen den „ausufernden Abmahnmissbrauch“ vorlegen zu wollen. Das meldete gestern heise.de.

„Jährlich erhielten Internetnutzer rund 700.000 entsprechende Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen, führte die Liberale auf dem ersten Online-Medientreff der FDP-Bundestagsfraktion aus. Das Instrument der Abmahnung werde ‚als sehr entwickeltes Geschäftsmodell‘ zunehmend in einer nicht vorgesehenen Weise etwa gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt.“

Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro.

„Dies geht Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht weit genug. Das jurisitsche Mittel der Abmahnung solle zwar nicht abgeschafft werden, seiner Handhabe sollten aber Grenzen aufgezeigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.“

Da sollte endlich mal alles genau durchleuchtet werden: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten in Bagatellfällen generell verboten werden. Damit meine ich vor allen Dingen die Serienabmahner in den dubiosen Wettbewerbsvereinen und Anwaltskanzleien, ie ihr Geld mit dem Aufspüren oft minimaler Wettbewerbsverstöße, Urheberrechtsverletzungen und dem Verschicken gebührenpflichtiger Abmahnungen verdienen. Abmahnvereine kassieren mit ihren Hausmeister-Aktionen Millionenbeträge an Vertragsstrafen und Abmahnpauschalen, finanzieren damit Geschäftsstellen, besetzt mit mehreren Geschäftsführern nebst Personal und beschäftigen auch noch Heerscharen von Anwälten. Dahinter stehen schnöde Lobbyinteressen von der Pharmaindustrie bis zu Verlagen. Mit Wettbewerb hat das nichts zu tun.

Filesharing und die Autoren-Ehre

Bevor ich noch einen ausführlichen Bericht über die Berliner Wissenschaftskonferenz Informare schreibe (der wird am Freitag erscheinen), bei der ich ja noch einen Vortrag über Kopisten, Imitatoren und Kombinierer halte, hier schon einmal zwei kurze Videos der heutigen Expertendiskussion zum Thema „Guttenplag, Axolotl Roadkill & RapidShare. Was das Internet aus Autorenethik, Nutzerethik und Urheberrecht macht“. Mit dabei Constanze Kurz vom Chaos Computer Club, MdB Ansgar Heveling, Dr. Torsten Casimir vom Börsenblatt des Deutschen Buchhandels und der Journalist Dr. Hajo Schumacher.

Immanuel Kant und die vergangene Zukunft der Verleger #Leistungsschutzrecht

Der NZZ ist es hoch anzurechnen, dass sie den Kritikern des so genannten Leistungsschutzrechtes in regelmäßigen Abständen eine Plattform bietet. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wie heute Philipp Otto, Redakteur von iRights.info und Mitbegründer der Initiative gegen das Leistungsschutzrecht (IGEL), in einem NZZ-Gastbeitrag schreibt. Denn es sei möglicherweise kein Zufall, „dass der breite Widerstand gegen das Leistungsschutzrecht bisher kaum Niederschlag in der deutschen Presse fand. Das betriebswirtschaftliche Eigeninteresse der Verleger scheint hier eine ausgewogene Berichterstattung zu verhindern. Die Unabhängigkeit der Redaktionen ist durch diesen Interessenkonflikt offenkundig gefährdet.“

Um die Argumente pro und contra Leistungsschutzrecht darzustellen und auch den Gegnern eine Stimme in dieser wichtigen Debatte zu geben, formierte sich vor wenigen Wochen die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht oder kurz IGEL – unterstützt von einer Koalition von bisher fast 40 Organisationen, Blogs und Unternehmen. Nur dem Engagement des Urheberrechtsportals iRights.info ist es übrigens zu verdanken, dass der von den Verlegern ausformulierte Gesetzentwurf im Mai 2010 ans Tageslicht gebracht wurde. Die Argumente, die gegen das Leistungsschutzrecht sprechen, möchte ich hier an dieser Stelle nicht wiederholen.

Mich würde interessieren, ob es schon Pläne gibt, einen neuen Abmahnverein zu gründen, der die Verstöße gegen das Leistungsschutzrecht ahndet. News-Aggregatoren wie Google, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Freiberufler, Rechtsanwälte, Steuerberater oder freie Journalisten sollen ja zur Kasse gebeten werden. Wenn für Texte, die Verlage gratis online veröffentlichen und die dann „gewerblich genutzt“ werden und die Verleger selbst für kleinste Textbausteine wie Überschriften Abgaben verlangen, entsteht hier ein neues Biotop für professionelle Abmahner. Im Fadenkreuz der Verleger stehen ja vor allen Dingen die Google und Google News, die automatisiert laufen. Wie steht es denn mit Facebook? Soziale Netzwerke haben Google als Quelle der Aufmerksamkeit schon längst überholt. Nur sind es keine Algorithmen, sondern Menschen, die Empfehlungen für interessante Artikel posten und entsprechende Links setzten. Werden die dann auch zur Kasse gebeten oder Facebook oder Twitter.

Dass sich die Verleger mit der Gebühren-Gier selbst ins Abseits schießen, habe ich in dem Beitrag „Warum ‚Frankenstein‘ kein Bestseller wurde und die Printjünger ins Abseits marschieren“ ausführlich dargelegt.

Philipp Otto kommt zu einem ähnlichen Befund: „Die deutschen Presseverlage hätten ein Leistungsschutzrecht gar nicht nötig. Gerade sie verfügen über Kompetenzen und Mittel, zukunftsfähige Geschäftsmodelle im Internet zu etablieren und so den vielzitierten Qualitätsjournalismus zu erhalten. Allein, viele von ihnen tun es nicht, zumindest nicht mit der erforderlichen Konsequenz und Kreativität. Nun den Gesetzgeber zu Hilfe zu rufen, ist tragisch und komisch zugleich. Immanuel Kant hätte seine wahre Freude gehabt. Nimmt man die Befreiung aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit als Kerngedanken der Aufklärung, so müssen sich die Presseverlage grundsätzlich fragen lassen, warum sie mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht die Vergangenheit in die Zukunft holen wollen.“