Unheilige Allianz gegen einen neuen Journalismus

In einem lesenswerten Gastbeitrag erläutert Andrea Kamphuis, warum sie nach der Verabschiedung des Urheberrechtspositionspapiers aus ver.di ausgetreten ist:

„Jeder Schöpfer nutzt die Werke anderer, und insofern schadet jede Ausgestaltung des Urheberrechts oder der aus diesem abgeleiteten Schutzrechte, die den Zugriff auf Werke über das notwendige Mindestmaß hinaus beschneidet, potenziell der Erschaffung neuer Werke und dem Dialog zwischen den Werken bzw. ihren Autoren, gemeinhin Kultur genannt. Mir fällt auf, dass der Ausdruck ‚copy and paste’ fast immer negativ besetzt ist – auch im Positionspapier-Entwurf … Dabei ist ‚copy and paste’ auch ein unentbehrliches Werkzeug zur Qualitätssicherung/Fehlervermeidung, ohne das ich meine Übersetzungen und Lektorate nicht im Sinne meiner Auftraggeber erledigen könnte … Ein Urheber, der in diesem Sinne kopiert, trägt nicht zum Untergang des Abendlandes bei und bringt weder seine Geringschätzung anderer Urheber noch eine Freibiermentalität zum Ausdruck, er verrät auch nicht die Werte der Aufklärung, sondern nimmt seinen – auch gesellschaftlichen – Auftrag ernst.“

Dirk von Gehlen hatte vorher in der Süddeutschen Zeitung Verdi demontiert:

Im Positionspapier werde angeregt, „Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Registrierung der Nutzer/innen-IP auf dem Monitor eine – von dazu legitimierten Institutionen vorgeschaltete – Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint.“

Das klinge vor allem wegen seiner einschränkenden Sprache vorsichtig abwägend, birgt aber große politische Sprengkraft. „Denn vergleichbare Warnschilder tauchten zuletzt in der sogenannten Zensursula-Debatte auf, als die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, mittels einer Sperrtechnologie gegen Kinderpornographie vorgehen wollte. Kritiker hielten ihr damals vor, damit mindestens billigend eine Infrastruktur aufzubauen, die geeignet ist, Zensur- und Überwachung auch in anderen Fällen zu befördern. Unter dem Slogan ‚Löschen statt Sperren‘ setzte sich die digitale Zivilgesellschaft im Jahr 2009 stattdessen dafür ein, konsequente Löschungen zu forcieren und dafür die demokratischen Grundlagen des Internet nicht in Frage zu stellen“, schreibt von Gehlen.

Allein die Tatsache, dass Verdi den Verstoß gegen Urheberrechte in einen Kontext mit der Debatte um Kinderpornographie bringe, verhöhnt die Opfer und wirft ein fragwürdiges Licht auf die Gewerkschaft. Bei der gesamten höchst fragwürdigen Debatte müsse man anerkennen, dass das digitale Kopieren für viele Menschen zu einem selbstverständlichen Bestandteil ihres Alltags geworden ist, der sich kaum vom Hören eines Lieds im Radio unterscheidet. Dabei habe niemand das Gefühl, einen Raub oder Diebstahl zu begehen.

Der Schriftsteller Walter Kempowski hätte mit dem Leistungsschutzrecht sein Collage-Opus „Echolot“ nie erstellen können. Diese unheilige Allianz aus Verdi, Döpfner und Co. steht nach meiner Ansicht auch einer neuen Form des Journalismus entgegen. Marcus Bösch hat die notwendige Überwindung des tradierten Journalismus sehr gut beschrieben: „Disruptive Storytelling plus 6 neue W“.

Innovation entstehe nicht durch das Kopieren oder Verbessern bereits vorhandener Ansätze. Daraus leiten sich die sechs neuen journalistischen W’s ab:
Wer – hat dazu bereits Sinnvolles gesagt, gesammelt, gefilmt oder geschrieben?
Wie – kann ich aus der Flut der Daten Sinn und Bedeutung extrahieren?
Was – ist der Mehrwert meiner Geschichte?
Wann – wird mein Nutzer das Stück lesen, hören, sehen? Auf welchem Gerät und in welchem Nutzungsszenario?
Wo – in meinem Werk ist der SLAT (Shit look at that) – Moment der meinen Nutzer fesselt?
Warum – sollte irgendjemand da draussen im Netz mein journalistisches Werk beachten?

Wenn man das über einen neuen Abmahn-Terror erstickt, ähnlich wie es „erfolglos“ die Musikindustrie praktizierte und immer noch praktiziert, werden wir im digitalen Journalismus in Deutschland zurückfallen im Vergleich zu Ländern, die wesentlich liberaler mit dem so genannten geistigen Eigentum umgehen.

Leistungsschutzrecht als Innovationsbarriere – Von der Sehnsucht der Monopolisten

Der Wirtschaftshistoriker Eckhard Höffner hat wohl ein bahnbrechendes Opus auf den Markt geworfen, an dem sich die Apologeten des Leistungsschutzrechtes wohl noch die Zähne ausbeißen werden. In seinem Werk „Geschichte und Wesen des Urheberrechts“ untersucht der Wissenschaftler den Ursprung und die Entstehung des Urheberrechts sowie die verschiedenen Gründe, die in Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu seiner Rechtfertigung angeführt wurden.

Es werden die Parallelen und Unterschiede der Entwicklung in Großbritannien und Deutschland herausgearbeitet und die geopolitischen und philosophischen Gründe beschrieben, die dazu führten, dass die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes erst 1837 einen landesweiten Schutz urheberrechtlicher Leistungen vereinbarten, während dieser in England mit dem Statue of Anne bereits 1710 in Kraft trat. Höffner vergleicht die Entwicklung des Buchmarktes in Großbritannien mit Urheberrecht und Deutschland ohne Urheberrecht. Zudem wird der deutsche Buchmarkt vor und nach der Einführung des Urheberrechts analysiert.

Die Ergebnisse beider empirischen Analysen sind eindeutig und stehen im vollkommenen Gegensatz zur herrschenden Meinung über die Wirkung des Urheberrechts: Durch die Einführung des Urheberrechts entwickelte sich der Buchmarkt in Deutschland, das bereits 1820 führende Buchnation war, zum Schlechteren. Die Auflagen und Anzahl von Neuerscheinungen fielen ebenso wie Autorenhonorare. Nur die Buchpreise stiegen.

„In England nutzten die Verleger ihre Monopolstellung schamlos aus. Neuheiten erschienen meist nur in einer geringen Auflage von maximal 750 Exemplaren und zu einem Preis, der häufig den Wochenlohn einer ausgebildeten Arbeitskraft überstieg“, schreibt der Spiegel in einer Rezension.

Die prominentesten Verleger in London verdienten trotzdem prächtig und fuhren teils mit vergoldeten Droschken umher. „Ihre Kunden waren Reiche und Adlige, die Bücher als reine Luxusgüter betrachteten. In den wenigen vorhandenen Bibliotheken wurden die kostbaren Folianten zum Schutz vor Dieben an den Bücherregalen festgekettet. In Deutschland hingegen saßen den Verlegern Plagiatoren im Nacken, die jede Neuerscheinung ohne Furcht vor Strafe nachdrucken und billig verkaufen durften. Erfolgreiche Verlage reagierten mit Raffinesse auf die Abkupferer und ersannen eine Form der Publikation, wie sie noch heute üblich ist: Sie gaben edle Ausgaben für Wohlhabende heraus und günstige Taschenbücher für die Masse. So entstand ein ganz anderer Buchmarkt als in England: Bestseller und wissenschaftliche Werke wurden in großer Stückzahl und zu Ramschpreisen unters Volk gebracht“, so der Spiegel.

Am laufenden Band verfassten Gelehrte in Deutschland Traktate und Ratgeber, die sich mit Chemie, Mechanik, Maschinenbau, Optik oder der Stahlproduktion beschäftigten. In Großbritannien fröhnte derweil ein elitärer Zirkel einem klassischen Bildungskanon, der sich eher um Belletristik, Philosophie, Theologie, Sprachen und Geschichtsschreibung drehte.

Praktische Anleitungen, wie sie in Deutschland massenhaft gedruckt wurden – etwa zur Deichbaukunde oder zum Getreideanbau -, fehlten weitgehend. „In Großbritannien war man bei der Verbreitung dieser nützlichen modernen Erkenntnisse auf die mittelalterliche Methode des Hörensagens angewiesen“, sagt Höffner.

Die deutsche Wissensoffensive führte zu einer kuriosen Situation, die damals freilich kaum jemandem aufgefallen sein dürfte: So erwirtschaftete der längst in Vergessenheit geratene Berliner Professor für Chemie und Pharmazie, Sigismund Hermbstädt, mit seinem Werk „Grundsätze der Ledergerberei“ (1806) ein höheres Honorar als die britische Autorin Mary Shelley mit ihrem bis heute berühmten Horrorstück „Frankenstein“.

Auf politischer Ebene schafft man mit wirtschaftlich unsinnigen Leistungsschutzrechten vor allem neue Begehrlichkeiten, so das Resümee von Eckhard Höffner. „Zu schnell scheint sich das Recht zu verselbständigen und zu laut klagen die Unternehmer (die bislang auch ohne das Schutzrecht ausgekommen sind) über angebliche Schäden, Entlassung von Mitarbeitern etc. Es sind die Jahrhunderte alten Jammerklagen der Zunftmeister und Priviliegieninhaber und sie stoßen noch heute auf Gehör bei den Politikern“, führt Höffner aus. Es geht den Befürwortern der Schutzrechte in erster Linie um Abschottungsstrategien. Ein Patent verbietet beispielsweise allen Nicht-Patentinhabern, ihr Eigentum in der patentrechtlich geschützten Weise einzusetzen. So würde ein Patent zur Herstellung von Zwetschgenkuchen – vergeben an einen Bäcker –, das die abschließende Bestreuung des Kuchens mit Zimt und Zucker vorsähe, allen Hausfrauen und Hausmännern, so patent sie auch sein mögen, verbieten, ihren Zwetschgenkuchen in der selben Weise zu krönen.

Beim geistigen Eigentum scheine man nach Ansicht von Höffner in den Industriestaaten inzwischen eine neue Rechtfertigungsmethode gefunden zu haben. Sie sei wohl ganz im Sinne von Fritz Machlups Äußerungen aus der Zeit um 1960: Wenn wir im 19. Jahrhundert gewusst hätten, was wir heute wissen (1960), dann hätten wir das Patentrecht wohl nicht eingeführt. Jetzt, wo wir es haben, können wir es aber schwerlich wieder abschaffen, scheint die Devise zu sein. Das alles klingt nun nicht nach Innovation oder Dynamik in der Politik, sondern verheißt vor allem Stillstand. So führte die EU ein abstraktes Schutzrecht “auf Probe” ein — zur Evaluierung — und entschuldigt sich hinterher, dass man den neuen Besen nicht mehr kontrollieren kann. „Da wird auch verständlich, wieso es bislang anstelle von drei oder vier Berichten über die Erfolge der Datenbankrichtlinie nur einen über den Misserfolg gab. Die Berichte über die Erfolge fallen offenbar sehr kurz aus, nämlich gar nicht: Wenn es keine Erfolge zu vermelden gibt, wird geschwiegen. Wo bleibt der Hexenmeister, der dem Spuk der Lehrlinge ein Ende bereitet“, fragt sich zu recht der Wirtschaftshistoriker.

Siehe auch:
Verleger, DJV und Verdi – die Feinde der Pressefreiheit.

Stiftung Zollverein: Öffentliche Gelder kassieren und die Panoramafreiheit einschränken?

Der Deutsche Journalisten Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.

„Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische Kulturhauptstadt Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten“, betonte die stellvertretende DJV Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. „Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten“, so Kaiser.

Zudem sei das die schlechteste Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.
Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei. „Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht werden!“

Der Zollverein hat in einer Stellungnahme reagiert: Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern aufgenommen werden, nutzen. „Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt. Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: ‚Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein‘. Fotogenehmigungen für redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen oder die Bilder zu redaktionellen Zwecken an Tageszeitungen verkaufen“, so der Zollverein.

Mit Verlaub, dass ist doch wohl ein Witz, lieber Zollverein. Aufnahmen ohne Hilfsmittel wie Leitern. Wie soll das denn im Nachgang noch festgestellt werden, ob meine Fotos mit Hilfsmitteln aufgenommen wurden? Die obigen Fotos habe ich als akkreditierter Journalist während eines Konzerts gemacht – die Abmahnungen kann sich der Zollverein also sparen!

Der DJV hat auf die Replik reagiert und noch einmal betont, dass die Diskussion über das Hausrecht nicht unterschlagen sollte, dass die Stiftung mit Millionenbeiträgen aus öffentlichen Mitteln unterstützt worden ist, gerade zu dem Zweck, die Gebäude für die Öffentlichkeit zu erhalten und ihr zugänglich zu machen. Die Übertragung der Zuständigkeiten der Liegenschaften auf die Stiftung beruhe allein auf dieser Intention der – öffentlichen – Mittelgeber und Kulturinstitutionen. Man sollte daran erinnern, dass die Stadt Essen, der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das Land NRW die Stiftung Zollverein ins Leben gerufen haben.

„Weil die Zeche Zollverein der Öffentlichkeit gewidmet ist, bedeutet das auch, dass Fotoaufnahmen keine Grenzen gesetzt werden sollten. Es geht ja nicht um das Gebäude des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen, der bei seiner Beobachtung politischer Parteien und anderer Institutionen nicht selbst permanent fotografiert werden möchte. Im letzteren Falle könnte man gewisse Vorgaben für Fotoaufnahmen innerhalb seiner Liegenschaften vielleicht noch nachvollziehen – bei einer Stiftung, die nicht beobachtet, sondern selbst Beobachtung möchte, muss das aber anders sein“, so der DJV.

Die Stiftung Zollverein liege so falsch wie die Schlösserverwaltung Berlin-Brandenburg. Beide haben einen falschen Begriff von Öffentlichkeit, verstehen nicht die Bedeutung der freien Fotografie für die Gesellschaft und für ihr eigenes Bild. Panoramafreiheit endet bei öffentlichem Eigentum nicht auf der Straße. Fotofreiheit gilt für öffentlichen Raum.

Wie viel staatliche Gelder hat denn der Zollverein bislang kassiert? Weiß das jemand mal so aus dem Stegreif? Ich möchte mich jetzt nicht durch den NRW-Landeshaushalt wühlen.

Warum Verleger weinen würden und die Blockadestrategie gegen Google verlogen ist

Beim Mainzer Kongress „besser online“ des DJV haben Vertreter von klassischen Medien, Onlinemedien und Blogs einen Tag lang über aktuelle Themen des Internet-Journalismus diskutiert. Die Podiumsdiskussionen und Fachforen waren mit interessanten Experten bestückt. Häufig fehlte aber eine lebendige Debatte, was teilweise an den etwas emotionslosen Moderatoren lag.

Beim Eröffnungspodium „Google sei bei uns“ sagte Björn Sievers, stellvertretender Ressortleiter Wirtschaft/Finanzen von Focus Online, dass die Blockadestrategie von Rupert Murdoch und Springer gegen Google zum Scheitern verurteilt sei: „Technisch ist es einfach möglich, Google und jede andere Suchmaschine über eine kleine Textdatei, die man auf dem Server ablegt, auszuschließen. Das ist kein Hexenwerk. Wenn man sich den Traffic von großen Nachrichten-Websites anschaut, dann liegt der Prozentanteil des Google-Traffics ungefähr zwischen 30 und 60 Prozent. Das bedeutet, das ein typisches deutsches Nachrichtenportal um die Hälfte schrumpfen würde, wenn man Google ausschließt“.

Entsprechend verlieren Verlage Anzeigenerlöse über die Websites. Man könne zwar versuchen, diesen Verlust durch Paid Content-Strategien wieder aufzufangen. Sievers glaubt allerdings nicht an den Erfolg dieses Vorgehens. Bei allgemeinen Nachrichten werde man damit scheitern. Eher funktioniere so etwas bei der Stiftung Warentest, wo man vor dem Kauf einer Waschmaschine vielleicht auch Geld für einen Testbericht ausgibt, weil man dann in der Relation zum Kaufpreis wichtige Informationen erhält. Wenn Murdoch und Springer es wahrmachen und Kassenhäuschen für die Nutzung ihres Contents aufstellen, dann kommt der Markt für Journalismus wieder in Bewegung und es gibt neue Chancen für alternative Angebote wie dem Heddesheimblog von Hardy Prothmann.

Der freie Journalist Albrecht Ude warf die Gegenfrage auf. Was würden Verleger sagen, wenn Google die Entscheidung trifft, Verlage auszusperren? „Die würden schreien, die würden klagen, die würden verzweifelt sein und das sind sie eigentlich auch jetzt schon. Die Verleger versagen. Es ist die Aufgabe der Verleger, aus guten Inhalten auch irgendwann gutes Geld rauszukriegen und das schaffen sie im Internet zur Zeit nicht“.

Lars Reppesgaard, Autor des Buches „Das Google-Imperium“, findet es verlogen, wenn die Verleger behaupten, sie würden durch Google enteignet werden. Als Autor findet er diese Position unverschämt, da ihn Verleger jeden Tag mit buy out-Verträgen und anderen Unfreundlichkeiten knebeln würden. Dadurch werde man als Urheber faktisch enteignet durch das Ungleichgewicht der Kräfte. Beim Druck, den Verleger derzeitig gegen Google aufgebauen, gehe es nicht um die Aufrechterhaltung von Qualitätsjournalismus, sondern nur um eine bessere Verhandlungsposition mit dem Mountain View-Konzern, um die eigenen Kassen zu füllen. Hier liegen die wahren Gründe für die Forderung nach einem so genannten Leistungschutzrecht. Hier die komplette Audio-Aufzeichnung der Runde (die Qualität der Lautsprecher im Konferenzsaal des ZDF war nicht so besonders):

Der FAZ-Netzökonom Holger Schmidt hat es zum zehnjährigen Jubiläum von Google den Punkt gebraucht: „Ohne Google sind Informationen wenig wert, weil sie – ganz simpel – nicht gefunden werden. Und was nicht gefunden wird, existiert nicht. Zumindest nicht für die junge Generation, für die das Internet Leitmedium und Google ihr zentraler Wegweiser ist: Auf die Frage, wo sich die Menschen näher über ein Thema informieren, antworten heute 51 Prozent der Deutschen ‚im Internet’. 1999, als es Google in Deutschland noch nicht gab, waren es 9 Prozent. Noch deutlicher fällt dieser Anstieg unter jungen Menschen aus: Von 19 Prozent auf 75 Prozent ist dieser Wert hochgeschnellt. Ob Online-Händler, Reiseanbieter, Produktvergleichsmaschine oder Medien – fast alle, die im Internet Geld verdienen, bekommen einen großen Teil ihrer Kunden oder Leser über Google. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um reguläre Suchtreffer handelt oder Werbung auf der rechten Seite. Die Präsenz unter den Top-Ten-Suchtreffern entscheidet über Sein oder Nichtsein im Internet“.

Und wenn Google so eine Teufelsmaschine ist, warum forcieren denn viele Verleger ihre Präsenz in der Suchmaschine? „Heerscharen sogenannter Suchmaschinenoptimierer basteln zurzeit an den Internetseiten der Medien, damit ihre Inhalte von Google möglichst prominent angezeigt werden. Die Journalisten müssen heute ‚Google-optimiert’ schreiben, also die richtigen Schlagworte in der richtigen Häufigkeit einsetzen. Die ‚optimale Keyword-Dichte’ ist im Google-Zeitalter essentiell geworden. Denn auch Journalisten wissen längst: Zugriffe auf Artikel, die auf Google News oben stehen, schnellen sofort hoch. Wessen Artikel nur unter einer Sammeladresse wie ‚und 856 ähnliche Artikel’ aufgeführt ist, hat es schwer, die gewünschte Aufmerksamkeit zu bekommen“, so Schmidt.

Jens Matheuszik, Macher des Pottblogs, hat auf sympathische Weise dargestellt, warum seine lokalen Berichte auf eine so große Resonanz stoßen und bei den Lokalzeitungen eher kritisch beäugt werden. Er ist eben häufig schneller mit relevanten kommunalen Ereignissen im Internet präsent als WAZ und Co. Ähnliches berichtete Hardy Prothmann vom Heddesheimblog (den Vortrag hörte sich meine Freundin an, lief parallel).
Hier geht es zur Audioaufzeichnung des Pottblog-Vortrages:

Die Twitter-Runde mit dem Thema „Nachrichten oder Nabelschau“ war nicht so prickelnd, so dass ich irgendwann mein Aufnahmegerät ausgeschaltet habe. Über Sinn und Unsinn des Nachrichtendienstes immer noch zu palavern, war doch nervig. Frank Schmiechen von Welt Kompakt war in dem Kreis noch der interessanteste Diskutant. So setzt er nach eigenen Aussagen auf die Interaktion mit den Social Media-Kanälen. Zwei Seiten in jeder Printausgabe werden diesem Thema gewidmet. Ich habe das Blatt lange Zeit nicht mehr gelesen, werde es aber überprüfen. Hier eine Hörprobe der Expertenrunde:

Siehe auch:

Purer Protektionismus: Kampf von Springer und Co. gegen Google verlogen.

Kampf gegen Google verlogen.

Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts.

Hardy Prothmann vom Heddesheim-Blog über Bratwurstjournalismus und den Autismus der Lokalzeitungen.

Die letzte Schlacht der analogen Welt

Mit dem „Heidelberger Appell“ und dem „Fair Syndication Consortium“ formieren sich Federkiel-Intellektuelle und Verleger, um das OpenAccess-Prinzip des Internets zurückzudrehen. Im Zentrum der Empörungswelle steht vor allem Google. Die Revolte erinnert ein wenig an die hilflosen Versuche der Musikindustrie, Tauschbörsen und mp3-Download-Piraterie mit, Kopierschutztechniken, strafrechtlichen Abschreckungsmaßnahmen und Abmahnterror in den Griff zu bekommen. Wenn die Musikbranche ihre Energie und Kreativität statt in Juristen eher in Marketing und Innovationen gesteckt hätte, dann wäre es ihr selbst gelungen, sich neu zu erfinden und nicht Apple. Denn mit der Plattform iTunes und den coolen Endgeräten ist es Steve Jobs gelungen, gigantische Umsätze zu machen.

Statt über Urheberrechts-Attacken gegen die Google-Ökonomie zu sinnieren, sollten Verleger, Wissenschaftler und Schriftsteller sich lieber Gedanken machen, wie man im Internet attraktive Geschäftsmodelle kreieren kann. Darauf hat der Billing-Experte Omar Khorshed von der Düsseldorfer Firma acoreus schon vor Jahren hingewiesen. „Viele Firmen sind nicht in der Lage, massenfähige Produkte mit attraktiven, einfachen und kostengünstigen Billingangeboten zu etablieren“, mahnte Khorshed. Hier werden die meisten Fehler gemacht. Wenn Verlage in Bezahldatenbanken pro Artikel zwei bis sechs Euro verlangen, haben sie den Schuss eben noch nicht gehört.

Medienprofessor Jeff Jarvis hat das in seinem Buch „Was würde Google tun“ treffend beschrieben. Das Knappheitsmodell der Wirtschaft und damit die Kontrolle über Inhalte haben ausgedient. Google hatte eben frühzeitig den Instinkt, Plattformen und Netzwerke zu schaffen, statt Inhalte zu kaufen oder zu produzieren.

Warum sollte es nicht möglich sein, auch Bücher über Anzeigen zu finanzieren? Jarvis verweist in seinem Buch auf den googeligsten Autor, denn er kennt: Paulo Coelho. Er glaubt, dass die Raubdrucke seiner Bücher in russischer, japanischer, norwegischer oder serbischer Sprache ihn zum meist übersetzten lebenden Autor gemacht hat. Die Raubdrucke waren derart hilfreich, dass Coelho auf seiner eigenen Homepage Links dazu einrichtete.

Kluge Buchvermarktung im Internet
Kluge Buchvermarktung im Internet

Wenn ein Coelho-Buch in Druck geht, wird mit dem Verlag auch über zahlreiche digitale Alternativen gesprochen. Beispielsweise sein Werk in voller Länge einige Wochen vor seiner Veröffentlichung ins Internet zu stellen, Auszüge in Serie für eine gewisse Zeit online zu veröffentlichen, kostenlose Videoausgaben herzugeben und vieles mehr. Seinen Blog nutzt der Schriftsteller, um seine Leser in seinen Schaffensprozess einzubeziehen und für Recherchen zu befragen – etwa zum Thema Mode und die Anziehungskraft von Markennamen. Coelho twitter sogar. „Er benutzt einen ausklappbaren Camcorder, um Fragen für sein Publikum aufzuzeichnen und sie über Seesmic.com, eine Video-Gesprächsplattform, online zu stellen“, so Jarvis. Coelho bat seine Leser sogar, einen seiner Romane zu verfilmen und Sponsoren zu suchen, um das Projekt zu finanzieren. Online verfolgt er sehr erfolgreich die Absicht, Beziehungen zu mehr Lesern aufzubauen und mehr Bücher zu verkaufen. Daran sollten sich die Unterzeichner des Heidelberger Appells ein Beispiel nehmen. Sie sollten Google nicht wie einen Feind behandeln, sondern als Verbündeten einsetzen. Denn über Google entdecken immer mehr Leser über Suchanfragen und Links neue Autoren. „Autoren erreichen hier einen immens großen Teil des Publikums, der niemals einen Buchladen betreten würde. Für Verleger und Autoren eröffnen sich neue Wege, Bücher ins Gespräch zu bringen“, resümiert Jarvis. So wie es Beispiel der Bonner Bernstein Verlag auf Facebook praktiziert.