Der NZZ ist es hoch anzurechnen, dass sie den Kritikern des so genannten Leistungsschutzrechtes in regelmäßigen Abständen eine Plattform bietet. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wie heute Philipp Otto, Redakteur von iRights.info und Mitbegründer der Initiative gegen das Leistungsschutzrecht (IGEL), in einem NZZ-Gastbeitrag schreibt. Denn es sei möglicherweise kein Zufall, “dass der breite Widerstand gegen das Leistungsschutzrecht bisher kaum Niederschlag in der deutschen Presse fand. Das betriebswirtschaftliche Eigeninteresse der Verleger scheint hier eine ausgewogene Berichterstattung zu verhindern. Die Unabhängigkeit der Redaktionen ist durch diesen Interessenkonflikt offenkundig gefährdet.”
Um die Argumente pro und contra Leistungsschutzrecht darzustellen und auch den Gegnern eine Stimme in dieser wichtigen Debatte zu geben, formierte sich vor wenigen Wochen die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht oder kurz IGEL – unterstützt von einer Koalition von bisher fast 40 Organisationen, Blogs und Unternehmen. Nur dem Engagement des Urheberrechtsportals iRights.info ist es übrigens zu verdanken, dass der von den Verlegern ausformulierte Gesetzentwurf im Mai 2010 ans Tageslicht gebracht wurde. Die Argumente, die gegen das Leistungsschutzrecht sprechen, möchte ich hier an dieser Stelle nicht wiederholen.
Mich würde interessieren, ob es schon Pläne gibt, einen neuen Abmahnverein zu gründen, der die Verstöße gegen das Leistungsschutzrecht ahndet. News-Aggregatoren wie Google, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Freiberufler, Rechtsanwälte, Steuerberater oder freie Journalisten sollen ja zur Kasse gebeten werden. Wenn für Texte, die Verlage gratis online veröffentlichen und die dann “gewerblich genutzt” werden und die Verleger selbst für kleinste Textbausteine wie Überschriften Abgaben verlangen, entsteht hier ein neues Biotop für professionelle Abmahner. Im Fadenkreuz der Verleger stehen ja vor allen Dingen die Google und Google News, die automatisiert laufen. Wie steht es denn mit Facebook? Soziale Netzwerke haben Google als Quelle der Aufmerksamkeit schon längst überholt. Nur sind es keine Algorithmen, sondern Menschen, die Empfehlungen für interessante Artikel posten und entsprechende Links setzten. Werden die dann auch zur Kasse gebeten oder Facebook oder Twitter.
Dass sich die Verleger mit der Gebühren-Gier selbst ins Abseits schießen, habe ich in dem Beitrag “Warum ‘Frankenstein’ kein Bestseller wurde und die Printjünger ins Abseits marschieren” ausführlich dargelegt.
Philipp Otto kommt zu einem ähnlichen Befund: “Die deutschen Presseverlage hätten ein Leistungsschutzrecht gar nicht nötig. Gerade sie verfügen über Kompetenzen und Mittel, zukunftsfähige Geschäftsmodelle im Internet zu etablieren und so den vielzitierten Qualitätsjournalismus zu erhalten. Allein, viele von ihnen tun es nicht, zumindest nicht mit der erforderlichen Konsequenz und Kreativität. Nun den Gesetzgeber zu Hilfe zu rufen, ist tragisch und komisch zugleich. Immanuel Kant hätte seine wahre Freude gehabt. Nimmt man die Befreiung aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit als Kerngedanken der Aufklärung, so müssen sich die Presseverlage grundsätzlich fragen lassen, warum sie mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht die Vergangenheit in die Zukunft holen wollen.”