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Schlagwort: NRW
Fassungslos über die die Fassungslosigkeit von Kurt Beck
Auf die Ankündigung der CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags die Zustimmung zu verweigern, reagierte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck, mit absolutem Unverständnis: „Ich bin fassungslos, dass die CDU ihre Machtspiele in der Opposition auf dem Rücken unserer Kinder und Jugendlichen austrägt.“ Auf dem Rücken unserer Kinder und Jugendlichen? Herr Beck als Anwalt der Minderjährigen? Das sind doch die üblichen Politik-Phrasen, um eine Disputation über ein völlig sinnlosen Staatsvertrag auszuhebeln. Siehe auch: Wer schützt uns vor den Jugendschützern? Der Abstieg in den Internet-Provinzialismus.
Abmahn-Schutzgeld-Staatsvertrag vor dem Aus! #JMStV
„Der geplante Staatsvertrag für Jugendschutz in den Medien steht vor dem Aus. Als letztes Bundesland müsste Nordrhein-Westfalen zustimmen – doch eine ganz große Koalition stemmt sich dagegen: Neben CDU, FDP und Linken wollen jetzt auch die Regierungsparteien SPD und Grüne die Regelung ablehnen“, berichtet Spiegel Online. Das ist doch pünktlich zum Weihnachtsfest eine wirklich frohe Botschaft. Egal, welche parteitaktischen Kungeleien zur Ablehnung führen. Entscheidend ist das Ergebnis. netzpolitik.org hatte gestern schon den richtigen Riecher: „Inzwischen gibt es eine offizielle Bestätigung, dass auch SPD und Grüne in NRW am Donnerstag gegen den JMStV stimmen wollen.“ So twitterte gestern der SPD-Abgeordnete Sven Wolf aus Remscheid:
https://twitter.com/#!/svenwolf/status/14966609118498816
Und legte heute nach:
http://twitter.com/#!/svenwolf/status/15004206133944321
Allerdings ist damit die Thematik nicht vom Tisch. Die Hausaufgaben müssen noch erledigt werden, darauf verweist netzpolitik.org:
„Doch jetzt kommt der harte Teil: auch der bisherige, in Kraft befindliche Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der weiter gültig bleibt, krankt und hinkt an vielen Ecken und Enden. Bei einer Neuverhandlung sollte die Netzcommunity genau so dicht am Ball bleiben, wie sie das in den vergangenen Wochen war. Es ist einfacher gegen etwas zu informieren und zu intervenieren als für etwas. Wie also sehen die guten Lösungen aus? Die Politik wird nun den Anspruch erheben, dass die Community sich an Lösungsvorschlägen aktiv beteiligen muss. Das Versprechen ist gemacht, jetzt müssen wir alle es auch einlösen. Das wird kein Kinderspiel. Aber wenn wir etwas kippen können, können wir sicher auch an guten Lösungen für dieses schwierige Thema mitarbeiten. Wenn man uns auch mitarbeiten lässt.“
Wer schützt uns vor den Jugendschützern? Der Abstieg in den Internet-Provinzialismus
„Man kann und muss sich über den geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aufregen. Die geplanten Regelungen sind weltfremd im wahrsten Sinne des Wortes“, schreibt Udo Vetter in seinem Law Blog. Das Internet sei ein internationales Medium. Kein Inhalteanbieter aus einem anderen Land werde sich um in Deutschland angeordnete Alterskennzeichnungen und Sperrzeiten scheren. „Gleiches gilt für deutsche Anbieter, die zumindest offiziell mit Server und Adresse in weniger restriktive Regionen umziehen. Das gesamte System ist also bereits jetzt zum Scheitern verurteilt und läuft eigentlich nur auf eine Knebelung der ‚braven‘ deutschen Anbieter hinaus, die nicht tricksen oder sich im bürokratischen Dickicht verirren wollen, Angst vor Abmahnungen haben und deshalb womöglich ihre Seiten dichtmachen. Genau das haben heute einige Blogger angekündigt. Abgesehen davon, dass man politischen Flachsinn nicht durch Resignation besiegt, habe ich den Eindruck, der eine oder andere ist einer Dramatisierung der tatsächlichen Pflichten und Risiken erlegen, die sich aus dem JMStV für Blogger ergeben werden“, so Vetter.
Das größte Schreckgespenst sei die Alterskennzeichnung. „Wie soll man die Beiträge aus drei, vier, fünf Jahren Bloggerei auf ihre Jugendgefährdung sichten? Die Frage ist schon mal falsch gestellt. Es gibt, entgegen vieler Darstellungen, keine generelle Pflicht zu einer Alterskennzeichnung. Nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, muss entweder eine Alterskennzeichnung einführen oder seine Inhalte tagsüber sperren“, schreibt der Rechtsexperte.
Wer keine Inhalte anbiete, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. „Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
Überdies werden sich die viele Blogger darauf berufen können, (auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und damit auf der Ebene üblicher redaktioneller Angebote zu stehen. Diese sind aber grundsätzlich von den Vorschriften ausgenommen. Was zum Beispiel dazu führt, dass Bild auch künftig online nackte Mädchen zeigen darf und Spiegel online auch mal einen Text zu pikanten Themen veröffentlichen kann, ohne sich um Altersvorgaben scheren zu müssen. Ich bin zuversichtlich, dass Gerichte eine Vielzahl von Blogs ebenfalls als ein quasi-journalistisches Angebot ansehen würden mit der Folge, dass sich die Frage nach Altersklassifikationen für sie gar nicht stellt“, soweit die juristische Würdigung der geplanten gesetzlichen Regelung.
Die Geisteshaltung, die hinter diesem bürokratischen Regulierungswahn steht, ist ein Armutszeugnis für den „Internet-Standort“ Deutschland – um das mal im Jargon der Politfunktionäre auszudrücken. Und irgendwie kann ich jeden verstehen, der den provinziellen und hausmeisterlichen Aktionismus satt hat und sogar überlegt, diesen Kindergarten-Staat zu verlassen. Bei mir wird das allerdings erst in rund fünf Jahren soweit sein.
Was wir im Jugendschutz, bei der Debatte über Persönlichkeitsrecht, Urheberschutz, Netzsperren, Google Street View oder Facebook erleben, ist der verzweifelte Abwehrkampf von überforderten und mittelmäßigen Apparatschicks, die eine letzte Schlacht gegen die Autarkie des Netzes führen wollen. Sie werden diesen Kampf allerdings nicht gewinnen. Frei nach Paul Feyerabend könnte man auch sagen: Legal, scheißegal, anything goes. Mahnt mich doch ab, ihr Jägerzaun-Kontrolleure, schickt mir Bußgeldbescheide, darin seid Ihr Knöllchen-Abzocker doch geübt. Was wir zur Zeit erleben, ist die bürokratische Variante der Obrigkeitsstaatsräson: Die Politiker wollen die Dinge immer noch unter sich regeln, so wie sie es seit Jahrzehnten im Parteienstaat eingeübt haben. Hier lohnt die Lektüre des Buches „Legitimation durch Verfahren“ von Niklas Luhmann. Patrick Bahners von der FAZ hat dazu vor einigen Wochen einen interessanten Artikel geschrieben. Legitimität ist bei Luhmann keine normative, sondern eine faktische Größe: die Bereitschaft, sich mit Entscheidungen abzufinden, die einem nicht passen. „Gesetze, Verwaltungsakte, Urteile und so weiter sind demnach als Entscheidungen legitim, wenn und soweit anerkannt wird, dass sie verbindlich gelten und dem eigenen Verhalten zugrunde gelegt werden müssen.“ Im netzpolitischen Diskurs stellt sich diese Abfindung allerdings nicht ein – also fehlt dem Staat immer mehr die Legitimation. Auch Wahlen stellen diese Legitimation nicht her. Wenn ich meine Zweitstimme abgebe, entscheide ich ja nicht über einzelne Gesetzesvorhaben, die die gewählte Regierung umsetzen soll.
„Ein Bürger muss sich nicht sagen lassen, er dürfe gegen eine bestimmte Entscheidung nicht protestieren, weil er ihr als Wähler zugestimmt habe. Solche sachlichen Bindungen stellt die Stimmabgabe nicht her, auch wenn die Politiker im Wahlkampf das Gegenteil suggerieren. Im Gesetzgebungsverfahren, in dem Wahlversprechen den Wahlsieger nicht binden, spielt der Bürger keine Rolle – im soziologischen Sinne: Er ist kein Beteiligter, von dem wegen seiner Beteiligung die Hinnahme des Ausgangs verlangt werden dürfte“, so Bahners.
Wahlenthaltung, wie von Thomas Knüwer vorgeschlagen, ist demnach ein stumpfes Schwert. Protest kann man über die Wahl oder Nichtwahl einer Partei nur schwerlich ausdrücken. Das verpufft sehr schnell.
Man sollte sich mit den Entscheidungen, die einem nicht passen, einfach nicht abfinden. So etwas nennt sich ziviler Ungehorsam.
Siehe auch:
Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) – ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Street View-Einspruchsfrist läuft ab – Wie steht es mit den Einspruchsmöglichkeiten bei staatlichen Geodaten?
Um Mitternacht läuft die Einspruchsfrist gegen die Erfassung in Googles Street-View-Dienst für die Bewohner der 20 größten Städte Deutschlands ab. Nach einem Bericht von Spiegel Online sieht die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner großzügiger Weise keine Notwendigkeit mehr für Gesetze gegen solche Dienste: Die Wirtschaft solle das selbst regeln. Etwas anders sieht es der Hardliner Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg. Er hält die Pläne der Bundesregierung zum Datenschutz bei Geodiensten für nicht ausreichend. Der „Berliner Zeitung“ sagte er: „Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht aus. Der Staat darf nicht nur Eckpunkte vorgeben, er muss klare Regeln aufstellen und durchsetzen.“ Gut gebrüll, Caspar. Gelten diese Regeln dann auch für den Staat?
Welche Einspruchsmöglichkeiten sind beispielsweise den Bürgern in NRW eingeräumt worden beim Geodaten-Projekt des Instituts für Geodäsie und Geoinformation der Universität Bonn? Hier wurden flächendeckend dreidimensionale Geodaten über Geländebeschaffenheit, Gebäude, Straßen und Schienen aufgenommen. Auftraggeber des Projekts war das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Informiert wurde ich über diese Geschichte nicht.
Was ist denn beispielsweise hier für die Stadt Bonn geplant? Ist irgendwie noch im Aufbau, sieht aber auch für eine 3-D-Darstellung der Stadt aus?
Der Pressestelle des NRW-Umweltministeriums habe ich jetzt jedenfalls auch ein paar Fragen gestellt.
….nach Informationen der Uni Bonn, ist das Bundesland NRW komplett in 3D erfasst worden. Siehe: http://ichsagmal.com/2010/10/06/staatliches-google-street-view-projekt-hoch-drei-nrw-in-3d/. Auftraggeber war das Umweltministerium.
Hatten die Bürger Einspruchsmöglichkeiten bei diesem Projekt? Und wenn nein, welche Möglichkeiten haben NRW-Bürger, sich gegen die Darstellung ihrer Gebäude oder Grundstück zu wehren? Gibt es eine Möglichkeit zur Verpixelung wie bei Google Street View?
Über eine kurzfristige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.
Mal schauen, ob die Antworten ähnlich ausweichend ausfallen wie beim Bundesinnenminister und der Stadt Bonn.
Staatliches Google Street View-Projekt hoch drei: NRW in 3D
Dirk Schumacher vom Bonner Presseblog hat mich gerade auf eine Pressemitteilung der Uni Bonn aufmerksam gemacht, die bereits im April veröffentlicht wurde.
Hier der vollständige Text: Nordrhein-Westfalen gibt es im Internet jetzt auch in „3D“: Erstmals stellt das Land flächendeckende dreidimensionale Geodaten über Geländebeschaffenheit, Gebäude, Straßen und Schienen im Internet bereit. Die Webdienste für das neue Angebot wurden unter Leitung des Instituts für Geodäsie und Geoinformation der Universität Bonn aufgebaut. Auftraggeber des Projekts war das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, das diese Dienste erstmals eingesetzt hat, um Daten verschiedener Landesbehörden für die Lärmkartierung gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie in einem einheitlichen Modell zusammenzuführen und zu nutzen.
Die für die Umgebungslärmkartierung aufgebaute Service-Architektur ist laut Projektleiterin Angela Czerwinski der erste großflächige Anwendungsfall für eine komplexe 3D-Geodateninfrastruktur in Europa. Professor Dr. Lutz Plümer ergänzt: „Die bedeutendste Neuerung ist, dass erstmals landesweite 3D-Geodaten über einheitliche Standards bereitgestellt werden.“ Alle Daten der Web-Services seien in einem einheitlichen Datenformat verfügbar, das auf dem Geodatenstandard CityGML beruht, der am Institut für Geodäsie und Geoinformation entwickelt wurde. Daten können so leicht in andere Systeme übertragen werden. Die bereitgestellten 3D-Geodaten sind außerdem langfristig einsetzbar und aktualisierbar.
Erstes Einsatzgebiet der dreidimensionalen NRW-Geodaten ist die Kartierung von Umgebungslärm gemäß der neuen EG-Umgebungslärmrichtlinie. Diese EG-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten die Lärmbelastung in Ballungsräumen und für besonders laute Straßen, Schienen und Flughäfen zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Auf dieser Grundlage sind anschließend Aktionspläne zu erarbeiten. In Nordrhein-Westfalen erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW die Lärmkarten außerhalb der Ballungsräume. Das Landesamt führt hierzu komplexe Lärmausbreitungsrechnungen durch auf der Grundlage von Geometrie und Sachdaten, die das Landesvermessungsamt NRW und der Landesbetrieb Straßenbau NRW beim Landesamt für Daten und Statistik NRW bereitstellen.
Die Lärmkartierung ist die Pilotanwendung, um Datenströme verschiedener Stellen über Dateninfrastrukturen abzuwickeln. Dies spart Kosten bei der Datenbeschaffung und -integration und führt gleichzeitig zu einer flexiblen und zukünftig erweiterbaren Lösung. Hierfür haben die Bonner Geowissenschaftler nun die Grundlage geschaffen.
Die nun verfügbaren Lärmdaten liefern nicht nur Behörden wichtige Informationen über die Lärmbelastung. So können auch Häuslebauer und Immobilienkäufer bequem über das Internet auf Lärmdaten zugreifen; die Datendienste liefern ihnen wertvolle Informationen und Entscheidungshilfen.
Die dreidimensionalen Geodaten können in Zukunft auch für andere Bereiche genutzt werden: So könnten sie schon bald zur Hochwasser-Simulation dienen und den Kommunen bei der Aufstellung von Katastrophenschutz-Plänen helfen. Auch Stadt- und Straßenplaner werden künftig auf die zentralen Daten zugreifen können, wenn es um die Verringerung der Belastung mit Abgasen und Feinstaub geht, die Führung von Verkehrsströmen und die Planung neuer Wohn- und Gewerbegebiete. Für das Ruhrgebiet wurden die Daten bereits für die Erstellung einer Übersicht Luft belastender Stoffe an Straßen genutzt. In der Telekommunikation werden 3D-Geodaten schon heute zur Optimierung der Mobilfunknetze eingesetzt. Ende der Pressemitteilung.
Es stehen dem Staat also Geodaten über Geländebeschaffenheit, Gebäude, Straßen und Schienen im Internet zur Verfügung. Wo bitte ist der Unterschied zum Google Street View-Projekt? Der einzige Unterschied ist wohl die mangelhafte Transparenz des NRW-Projektes. Da wurde doch überhaupt nicht groß in der Öffentlichkeit diskutiert, geschweige denn Musterbriefe zum Widerspruch an Hausbesitzer in NRW geschickt, wie es der Bonner Oberbürgermeister praktiziert hat.
Die Schule in der Kreidezeit: Null Blog, keine Internetpeilung und der „Medienkompetenzführerschein“
Der Spiegel-Artikel und die merkwürdig kurzsichtigen Ausführungen von NRW-Ministerin Schwall-Düren zum „Medienkompetenzführerschein“ (was für ein fürchterliches Wortungetüm) sind Anlass genug, um die Frage der Internetfähigkeiten der jungen Generation zu thematisieren. Einen sehr schönen Beitrag hat netzwertig-Blogger Martin Weigert geschrieben.
Hier wird vor allen Dingen der merkwürdige Führerschein für Schüler aufgegriffen: „Das Vorhaben soll primär den Umgang mit Facebook lehren, ein Blick auf die Argumentation von NRW-Ministerin für Europaangelegenheiten und Medien Angelica Schwall-Düren lässt jedoch befürchten, dass es weniger um Kompetenz sondern eher um die einseitige Verbreitung von Platitüden geht: Schwall-Düren wies darauf hin, dass unvorsichtig preisgegebene persönliche Daten zu Mobbing missbraucht werden und auch bei beruflichen und sozialen Karrieren hinderlich sein’ können“, schreibt Weigert.
Ein gekonnter Umgang mit partizipativen Medien, mit dem Echtzeitweb und mit der Informationsflut sei essentiell, um als Individuum sowie als Gesellschaft in größtem Maße vom digitalen Wandel profitieren zu können. Und das gilt bei weitem nicht nur für Schüler, sondern auch für Lehrer, Eltern, und natürlich (erst recht) für Politiker: Wer wie Medienministerin Schwall-Düren auf die Frage nach Twitter nur folgende zwei Sätze zu sagen habe, wirkt selbst noch recht unbeschlagen, was die Kenntnis über das Web betrifft: “Ich twittere nicht. Diese Schnell-Nachrichten enthalten oft Banalitäten, so dass ich keine Notwendigkeit sehe, das mitzumachen.”
„Angenommen, Schwall-Düren wäre die erste Testperson für den geplanten Medienkompetenzführerschein, welche Aspekte müssten ihr (und den Schülern in NRW sowie ganz Deutschland) vermittelt werden“, fragt Weigert und sammelt Vorschläge. Diese Steilvorlage greife ich doch gerne auf. Schwall-Düren sollte sich mit der Internet-Inkompetenz der Lehrer, Lehrpläne und Lehrerausbildung beschäftigen. Vor meiner Abreise nach Perinaldo führte ich ein erfrischendes Interview mit dem 83jährigen Professor Herbert W. Franke, Senior Fellow des Berliner Zuse-Instituts und Science Fiction-Autor. In dem Interview ging es um Technologien zur Visualisierung von Wissen. Natürlich drehte sich das Gespräch auch um das Bildungswesen.
Die Lehrer seien in keiner Weise darüber unterrichtet worden, welche Mittel außer Sprache und Formeln, im Unterricht eingesetzt werden können. Sie müssten eine Menge darüber lernen, wie man sich mit Bildern ausdrückt, welche Möglichkeiten es gibt. Das sind nicht nur Abbildungen, das wäre viel zu wenig. Visuelle Sprache könne mehr. Sie könne beispielsweise sehr gut verwendet werden, um Kreisfunktional-Prozesse zu verdeutlichen und verständlich zu machen. Der IBM-Cheftechnologe Gunter Dueck spricht davon, dass die Schule sich noch in der Kreidezeit befindet. Professor Franke schlägt vor ein Lernen in automatisierten Schulen vor. „Die Methoden in Schulen sind vielfach antiquiert und man macht es den Schülern wirklich viel zu schwer, diese Dinge zu verstehen, die sie eigentlich alle verstehen sollten. „Von der automatisierten Schule war schon vor 30 oder 40 Jahren die Rede und das hat die Leute, die davon gehört haben, natürlich eher abgeschreckt. Statt einem Lehrer jetzt da eine Art Roboter vor sich zu haben, das ist eine Situation, die man sehr negativ beurteilt. Also das menschliche Verständnis und das Eingehen auf die Besonderheiten einzelner Schüler etwa, das wird man von einem Roboter nicht unbedingt erwarten, obwohl es in der Zukunft mehr und mehr möglich sein wird“, so Franke.
Man könnte mit den Automaten die Kenntnisse jedes einzelnen Schülers recht gut beurteilen, viel besser als das ein Lehrer aufgrund seiner Übersicht macht, die er sich verschafft während des Unterrichts und da kann man sich Methoden ausdenken, die durchaus auf eine interessante Weise dann auch den Unterricht beleben würden. Man könne mithilfe der Erkenntnisse, die man auf diese Weise errungen hat, einen Unterrichtsstoff bereitlegen, der auf den Kenntnisstand und die Fähigkeiten einzelner Schüler eingeht. Mit Lernautomaten könnten Lehrer besser auf die Fähigkeiten der einzelnen Schüler eingehen.
Die endlosen Bildungsdebatten über Strukturreformen, von der Ganztagsschule bis zum Turboabitur, würden am Kern des Bildungsproblems vorbeigehen. An der Qualität des Unterrichts habe sich nichts geändert. Schule und Uni seien immer noch langweilig.
„Es sind also gerade im Unterricht Dinge gemacht und durchgesetzt worden, die eher schädlich sind als nützlich. Da gab es vor mehreren Jahrzehnten eine Theorie der Vermittlung von Mathematik beispielsweise, die auf einer Grundlage beruht, die nicht haltbar war. Man hat einige Jahre die Schüler gequält, indem man ihnen Eingang zu mathematischen Kenntnissen verschaffen wollte, die eher die Sache schwieriger gemacht haben, als das vorher war. Das war etwas, was äußerlich vielleicht sogar bisschen Ähnlichkeit hat zu jenem, was ich verbinde mit Visualisierung. Aber in einer Weise, die für Kinder nicht vorstellbar war, beispielsweise der Zahlenbegriff muss nicht unbedingt gleich visualisiert werden. Wir können Zahlen recht gut zu verstehen. Das ist sogar im Tierreich nachweisbar gewesen und der Mensch hat diese Fähigkeit in viel größerer Weise. Also man muss zum Beispiel ein bisschen genauer informiert sein darüber, was der Mensch zunächst einmal überhaupt mit seinem Denken vollbringen kann. Und das ist auf der einen Seite mehr, als man denkt und auf der anderen Seite ist es natürlich auch weniger. Man muss den Unterricht so gestalten, dass er ein Vergnügen wird. Und nicht ein Zwang oder eine Qual. Ich erinnere mich an meine eigene Schulzeit. Ich muss sagen da waren 80 Prozent von dem, was man uns beibringen wollte, unerträglich. Ich bin unglaublich ungern in die Schule gegangen“, erklärt Franke.
Jeder Schüler sollte daher einen Computer an seinem Arbeitsplatz haben. Mit ausgeklügelten Lernsystemen könnten Lehrer den Wissensstand jedes Schüler genauer analysieren. Nach der Unterrichtsstunde könne sich der Lehrer informieren, welche Gruppe von Schülern schon so weit ist, dass er den Unterricht fortsetzen kann oder welche Schüler eine Hilfestellung brauchen, eine Wiederholung des Stoffs, einen anderen Aspekt, der ihnen das vielleicht klarer macht. Und dabei könne man dann eingehen auf die Schwächen der Schüler, aber auch auf ihre Fähigkeiten.
Zudem müssten die Lehrpläne entrümpelt werden. „Das Auswendiglernen ist etwas, was schon völlig antiquiert ist. Wir haben Systeme, die ein Gedächtnis haben, die speichert der Computer und diese Systeme sind so, dass man die notwendigen Informationen sehr schnell abrufen kann. Also dieses Auswendiglernen, noch dazu von Formeln, was ich noch erlebt habe, das ist eine völlig falsche Methode. Ich glaube, dass in naher Zukunft das Auswendiglernen von Sprachen, besser gesagt der Sprachen-Unterricht völlig überflüssig ist. Dabei sind die Sprachen wie griechisch oder lateinisch besonders bedenklich“, kritisiert Franke. Und dann müsse der angehende Lehrer auf die neue Technik vorbereitet sein, was ja heute – so viel wie ich weiß – überhaupt nicht geschieht. „Wie setzt man Computer vernünftig ein? Welche Vorteile hat man? Wie geht man mit dem Computer um?. Diese Fragen müssten in der Bildungspolitik jetzt beantwortet werden. „Und schließlich muss der Lehrer einiges davon verstehen, worüber wir uns ja schon unterhalten haben. Was wichtig ist zu wissen, auf welche Weise man diesen Stoff vermittelt kann. Da komme ich auf die Visualisierung zurück. Das ist aber nicht die einzige Methode, da gibt es natürlich noch andere Möglichkeiten. Man muss etwas mehr wissen über die Art und Weise, wie der Mensch Wissen aufnimmt, über die Organisation unseres Gedächtnisses, über die Möglichkeiten, Erkenntnisse in besserer Weise zu verschlüsseln“, fordert Franke.
Hier noch einmal die komplette Audioaufzeichnung des Interviews mit Professor Franke.
Die geräuschlose NRW-Justiz
Kaum hatte ich die merkwürdigen Umstände des Selbstmordes eines Bonner Gerichtspräsidenten beleuchtet, da werde ich auf einen Focus-Bericht hingewiesen, der in dieser Woche erschienen ist. Nur durch Zufall kam der versuchte Kindesmissbrauch eines Staatsanwalts im vergangenen Jahr heraus. „Als Herbert P. seinen Rechner verschrotten wollte, entdeckte ein Techniker des Computer-Shops auf der Festplatte Pornobilder und -filme mit acht bis zehn Jahre alten Mädchen. Die Bonner Staatsanwaltschaft filzte daraufhin Büro und Arbeitsplatz des Kölner Kollegen und entlarvte ihn als regen Sexkontakter hinter Spitznamen wie ‚Sentimentaler‘ oder ‚Cock 49‘. Mit Sprüchen wie ‚Du siehst süß aus‘ oder ‚Hammergeil deine Page‘ hatte Lolita-Lover P. jahrelang im Netz junge Chatterinnen angebaggert“, schreibt Focus.
NRW-Justiz schickte den straffälligen Staatsanwalt geräuschlos in Pension – Geräuschlosigkeit bei Verfehlungen von Vertretern der Judikative scheint also ein Markenzeichen in meinem Bundesland zu sein. „Der Skandal war perfekt. Doch in der Causa P. übte die NRW-Justiz kollegiale Nachsicht: Geräuschlos ging der Beamte zum Jahresanfang mit vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand. Auf Antrag der Bonner Ermittler erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl über etwas mehr als 14000 Euro“, so Focus weiter.
In der Juristenarithmetik würde die Geldstrafe zwar sechs Monaten Haft entsprechen, der Deal verschafft dem Ex-Finanzstrafverfolger aber deutliche Vorteile: „Erst bei Haftstrafen über zwölf Monaten kann der Dienstherr Beamte feuern. Herbert P., dem die vollständige Pension bleibt, gibt sich damit aber noch nicht zufrieden. Per Anwalt legte er Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sein Verteidiger will diese Angelegenheit nicht kommentieren“, berichtet Focus. Hm, auch dieser Fall hat ein Geschmäckle.
Spurensuche: Der Selbstmord eines Bonner Gerichtspräsidenten

Ein Freund wies mich auf einen Welt-Leserkommentar hin, der sich zum Selbstmord eines Richters in Nürnberg äußerte. Und da wurde es heute bei meinen Recherchen richtig spannend: Welt-Leser corvus albus schreibt:
„Vermutlich ein Fall von Selbstjustiz um nicht selbst von Kollegen gerichtet zu werden. Ort und Zeitpunkt sprechen hierfür. Wenn jemand bedroht wird, dann erhängt er sich wohl nicht an der Stelle seines Wirkens. Der Suizid in vorliegender Form deutet angesichts des Tatortes mehr auf eine Art Abrechnung oder Schuldanerkenntnis hin. Vor etlichen Jahren hat sich der Präsident des LG Bonn selbst gerichtet, da er die Schmach nicht ertragen konnte, dass seine Überschuldung wegen Spielsucht an die Öffentlichkeit dringen könnte“. Ende des Leser-Kommentars.
Da machte es bei mir Ding-Dong. Ich wohne nun schon seit über 20 Jahren in Bonn – aber diese Geschichte war mir nicht bekannt. Also mit der Suche im Web begonnen. Suchbegriffe kombiniert, in Zeitungsarchiven gestöbert, unter GBI-Genios nachgeschaut – Fehlanzeige. Nichts. Null. Mein Freund konnte sich noch vage an den Namen erinnern: Krämer oder Kremer – aber er wisse es nicht genau. Gut, mit dem Namen kann man ja unter Google irgendwelche Treffer erzielen. Ergebnis: Nichts.
Dann aber ein Volltreffer im Printarchiv des Bonner Generalanzeigers: Ex-Gerichtspräsident hat sich erschossen. Der Artikel erschien am 23. September 1992. So schlecht war meine detektivische Arbeit also gar nicht.
Allerdings wundert mich die kümmerlich kleine Notiz in dem Bonner Lokalblättchen:
„Arnulf Krämer ist tot. Der am 16. September überraschend, vorzeitig und unter Angabe von ‚persönlichen Gründen‘ vom Amt zurückgetretene ranghöchste Bonner Richter erschoß sich gestern nachmittag im Wald auf dem Venusberg zwischen Waldau und Annaberger Hof. (das ist ja bei mir in der Nähe, GS) Das erfuhr der GA aus zuverlässiger Quelle. Zuvor hatte Landgerichts-Dezernent Hans Brenner gegen 17 Uhr mitgeteilt: ‚Der ehemalige Präsident des Landgerichts ist heute verstorben. Es gibt Anzeichen dafür, dass er freiwillig aus dem Leben geschieden ist.‘ Der Gerichtssprecher beschränkte sich auf diese knappe Mitteilung und gab keine weiteren Erklärungen ab. Krämer wurde nach dem Schuß noch in die Klinik gebracht, erlag dort aber wenig später seiner schweren Verletzung. Der seit zwei Jahren verwitwete Richter ist angeblich von seiner Lebensgefährtin gefunden worden. Seit 1982 war Krämer Präsident des Bonner Landgerichts. Seit seinem Rücktritt war er nicht mehr in der Öffentlichkeit aufgetreten. Es mehrten sich seitdem Gerüchte, er sei in finanziellen Schwierigkeiten und habe Schulden.“
Ende der Meldung. Mein Gott, da hätten doch damals die Redakteure des GA zur Hochform auflaufen müssen, um die Umstände des Todes und die Gründe für den Rücktritt zu beleuchten. Still ruht der See. Kein weiterer Artikel.
Ein Porträt zum 60. Geburtstag von Arnulf Krämer war ungefähr doppelt so lang ausgefallen.
Da konnte man Sätze lesen wie:
„In geradezu rasendem Tempo verlief auch der berufliche Aufstieg des Juristen Kraemer. In Duisburg geboren, wird er am dortigen Amtsgericht mit 25 Jahren Assessor. Fuenf Jahre spaeter sitzt er 1958 als Landgerichtsrat in Moenchengladbach, 1967 wird er Oberlandesgerichtsrat in Duesseldorf, und im Alter von nur 46 Jahren landet er am Landgericht in Krefeld: als Praesident. Seit Mai 1982 liegt die Fuehrung des Bonner Landgerichts in seinen Haenden. Und auch hier hat sein Motto fuer alle Mitarbeiter besondere Gueltigkeit: ‚Der Buerger steht im Mittelpunkt. Wir sind fuer ihn da und nicht umgekehrt.‘ Ein daraus resultierendes Verhalten hat ihm jedoch bei besonders aufsehenerregenden Prozessen zumindest von Seiten der Medien heftige Kritik eingebracht: ein grundsaetzliches Film- und Fotografierverbot im ganzen Gerichtsgebaeude. Besonders im vielbeachteten sogenannten Flick-Spenden-Verfahren bissen sich die Medienvertreter an Praesident Kraemer und seiner Konsequenz die Zaehne aus. Ein anderes Prinzip ist dem engagierten Juristen, dem ein Arbeitstag von mindestens zwoelf Stunden nachgesagt wird, genauso wichtig: Alles muss seine Ordnung haben. Er selbst gibt dazu schmunzelnd eine Geschichte zum Besten: Als er waehrend des Flick-Prozesses in Italien Urlaub machte, sah er dort im Fernsehen die vor dem Gerichtsgebaeude gedrehten Filmaufnahmen. Zu seinem Unwillen lag in den Rabatten eine alte Zeitung, und er gab sofort telefonisch Anweisung, diese zu entfernen.“
Eine wahrhaft schillernde Figur. Wenn sich so ein Mann erschießt, fängt die Geschichte dieses Richters doch erst an! Über sachdienliche Hinweise zum Selbstmord des ehemaligen Gerichtspräsidenten würde ich mich sehr freuen. Fortsetzung folgt! Da bleibe ich am Ball.
Die Verödung der Presselandschaft in Bonn
„Die Nachricht, dass der General-Anzeiger ab dem 1. Januar 2010 stufenweise die Produktion des Rundschau-Mantels übernehmen wird, kam völlig überraschend. Der Vorstand der Bonner Journalistenvereinigung ist der Überzeugung, dass ein weiteres Mal die – wohl bald endgültig nicht mehr gegebene – Pressevielfalt im Köln-Bonner Raum geschwächt wird“, so der BJV.
Diese neue Entwicklung gehe in eine völlig falsche Richtung, die letztlich, da sie im ganzen Bundesgebiet zu beobachten ist, auch zu einer Schwächung unserer Demokratie führen kann. „Mit der Maßnahme wird aus unserer Sicht nicht die Qualität des Mantels gesichert und das Lokale gestärkt, wie die Verleger verlauten ließen, sondern eine schrittweise Verödung der Presselandschaft in unserer Region bewirkt und eine immer stärkere Abhängigkeit von Politik, Vereinen, Unternehmen und Organisationen von einem sich abzeichnenden Einzeitungsgebiet. Konkurrenz belebt nicht nur das Geschäft, sondern sorgt auch für Qualität, die wir ganz besonders im Bereich der Medien erwarten dürfen“, schreibt der BJV auf seiner Website.
Von der Entwicklung seien einige DJV-Kolleginnen und Kollegen direkt betroffen. Geplant sei, dass ihnen Stellen in den Lokalredaktionen der Rundschau angeboten werden.
„Bei auftretenden Problemen beim Umstellungsprozess raten wir den Betroffenen, sowohl fest Angestellten wie auch freien Mitarbeitern, dringend – falls noch nicht erfolgt – mit unserer Geschäftsstelle in Düsseldorf Kontakt aufzunehmen und zwar mit Christian Weihe, weihe@djv-nrw.de, und sich rechtlichen Rat und Beistand zu holen“, führt der BJV aus.

