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Wer schützt uns vor den Jugendschützern? Der Abstieg in den Internet-Provinzialismus

“Man kann und muss sich über den geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aufregen. Die geplanten Regelungen sind weltfremd im wahrsten Sinne des Wortes”, schreibt Udo Vetter in seinem Law Blog. Das Internet sei ein internationales Medium. Kein Inhalteanbieter aus einem anderen Land werde sich um in Deutschland angeordnete Alterskennzeichnungen und Sperrzeiten scheren. “Gleiches gilt für deutsche Anbieter, die zumindest offiziell mit Server und Adresse in weniger restriktive Regionen umziehen. Das gesamte System ist also bereits jetzt zum Scheitern verurteilt und läuft eigentlich nur auf eine Knebelung der ‘braven’ deutschen Anbieter hinaus, die nicht tricksen oder sich im bürokratischen Dickicht verirren wollen, Angst vor Abmahnungen haben und deshalb womöglich ihre Seiten dichtmachen. Genau das haben heute einige Blogger angekündigt. Abgesehen davon, dass man politischen Flachsinn nicht durch Resignation besiegt, habe ich den Eindruck, der eine oder andere ist einer Dramatisierung der tatsächlichen Pflichten und Risiken erlegen, die sich aus dem JMStV für Blogger ergeben werden”, so Vetter.

Das größte Schreckgespenst sei die Alterskennzeichnung. “Wie soll man die Beiträge aus drei, vier, fünf Jahren Bloggerei auf ihre Jugendgefährdung sichten? Die Frage ist schon mal falsch gestellt. Es gibt, entgegen vieler Darstellungen, keine generelle Pflicht zu einer Alterskennzeichnung. Nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, muss entweder eine Alterskennzeichnung einführen oder seine Inhalte tagsüber sperren”, schreibt der Rechtsexperte.

Wer keine Inhalte anbiete, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. “Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
Überdies werden sich die viele Blogger darauf berufen können, (auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und damit auf der Ebene üblicher redaktioneller Angebote zu stehen. Diese sind aber grundsätzlich von den Vorschriften ausgenommen. Was zum Beispiel dazu führt, dass Bild auch künftig online nackte Mädchen zeigen darf und Spiegel online auch mal einen Text zu pikanten Themen veröffentlichen kann, ohne sich um Altersvorgaben scheren zu müssen. Ich bin zuversichtlich, dass Gerichte eine Vielzahl von Blogs ebenfalls als ein quasi-journalistisches Angebot ansehen würden mit der Folge, dass sich die Frage nach Altersklassifikationen für sie gar nicht stellt”, soweit die juristische Würdigung der geplanten gesetzlichen Regelung.

Die Geisteshaltung, die hinter diesem bürokratischen Regulierungswahn steht, ist ein Armutszeugnis für den “Internet-Standort” Deutschland – um das mal im Jargon der Politfunktionäre auszudrücken. Und irgendwie kann ich jeden verstehen, der den provinziellen und hausmeisterlichen Aktionismus satt hat und sogar überlegt, diesen Kindergarten-Staat zu verlassen. Bei mir wird das allerdings erst in rund fünf Jahren soweit sein.

Was wir im Jugendschutz, bei der Debatte über Persönlichkeitsrecht, Urheberschutz, Netzsperren, Google Street View oder Facebook erleben, ist der verzweifelte Abwehrkampf von überforderten und mittelmäßigen Apparatschicks, die eine letzte Schlacht gegen die Autarkie des Netzes führen wollen. Sie werden diesen Kampf allerdings nicht gewinnen. Frei nach Paul Feyerabend könnte man auch sagen: Legal, scheißegal, anything goes. Mahnt mich doch ab, ihr Jägerzaun-Kontrolleure, schickt mir Bußgeldbescheide, darin seid Ihr Knöllchen-Abzocker doch geübt. Was wir zur Zeit erleben, ist die bürokratische Variante der Obrigkeitsstaatsräson: Die Politiker wollen die Dinge immer noch unter sich regeln, so wie sie es seit Jahrzehnten im Parteienstaat eingeübt haben. Hier lohnt die Lektüre des Buches “Legitimation durch Verfahren” von Niklas Luhmann. Patrick Bahners von der FAZ hat dazu vor einigen Wochen einen interessanten Artikel geschrieben. Legitimität ist bei Luhmann keine normative, sondern eine faktische Größe: die Bereitschaft, sich mit Entscheidungen abzufinden, die einem nicht passen. “Gesetze, Verwaltungsakte, Urteile und so weiter sind demnach als Entscheidungen legitim, wenn und soweit anerkannt wird, dass sie verbindlich gelten und dem eigenen Verhalten zugrunde gelegt werden müssen.” Im netzpolitischen Diskurs stellt sich diese Abfindung allerdings nicht ein – also fehlt dem Staat immer mehr die Legitimation. Auch Wahlen stellen diese Legitimation nicht her. Wenn ich meine Zweitstimme abgebe, entscheide ich ja nicht über einzelne Gesetzesvorhaben, die die gewählte Regierung umsetzen soll.

“Ein Bürger muss sich nicht sagen lassen, er dürfe gegen eine bestimmte Entscheidung nicht protestieren, weil er ihr als Wähler zugestimmt habe. Solche sachlichen Bindungen stellt die Stimmabgabe nicht her, auch wenn die Politiker im Wahlkampf das Gegenteil suggerieren. Im Gesetzgebungsverfahren, in dem Wahlversprechen den Wahlsieger nicht binden, spielt der Bürger keine Rolle – im soziologischen Sinne: Er ist kein Beteiligter, von dem wegen seiner Beteiligung die Hinnahme des Ausgangs verlangt werden dürfte”, so Bahners.

Wahlenthaltung, wie von Thomas Knüwer vorgeschlagen, ist demnach ein stumpfes Schwert. Protest kann man über die Wahl oder Nichtwahl einer Partei nur schwerlich ausdrücken. Das verpufft sehr schnell.

Man sollte sich mit den Entscheidungen, die einem nicht passen, einfach nicht abfinden. So etwas nennt sich ziviler Ungehorsam.

Siehe auch:
Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) – ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Jugendmedienschutz ist für’s Arsch.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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