Von Drosselkom bis digitales Mittelalter: Interview-Marathon auf der #rp13 #bloggercamp

Bloggercamp auf dem Weg zur #rp13 #rpStory13

Hannes rp13-Mobil

Hannes Schleeh ist mit dem Bloggercamp-Mobil schon auf dem Weg nach Berlin. Ich folge nachmittags mit dem Flieger.

Das Equipment für das mobile Bloggercamp-Studio:

Mobiles Bloggercamp Studio

Und natürlich ein Erkennungszeichen für die Interviews am Dienstag von 15 bis 18 Uhr im ersten Stock des Veranstaltungsgebäudes.

Bloggercamp Branding

Wir sehen und hören uns auf der republica 🙂

Meine Programmplanung.

Ein Beitrag in der Reihe: Visuelles Storytelling: Blogparade zur re:publica 2013

Ohne Nachfrage, kein schnelles Internet? Professor Haucap sieht kein Marktversagen – Gleich im #Bloggercamp

Wir streiten uns gleich um 12 Uhr mit Professor Haucap, Mitglied der Monopolkommission über die Notwendigkeit des Breitbandausbaus und der Drosselpolitik der Telekom – um 12 Uhr, live via Hangout on Air.

In einem Blogpost hat Haucap seine eigenwillige Position begründet:

„Besteht Marktversagen, wenn der Markt nicht produziert, was keiner haben will? So könnte man etwas provokant zusammenfassen, worin es in der Diskussion um den hochleistungsfähigen Breitbandausbau im Kern eigentlich geht. Ist möglichst viel möglichst schnell wirklich optimal? Ist es tragisch, wenn es mit dem Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen nicht so rasend schnell vorangeht? Diese Fragen scheinen mir (öffentlich) zu wenig gestellt zu werden, sind aber für einen Ökonomen eigentlich ganz naheliegend.“

Es zeige sich immer deutlicher, dass der Take-up – also die Nachfrage – deutlich hinterherhinkt, selbst dort, wo hochleistungsfähige Breitbandangebote vorhanden sind. Der fehlende Take-up zeigt sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern, die den Breitbandausbau forcieren, wie z.B. Neuseeland, wo ich im Januar und Februar zwei Monate an der Victoria University of Wellington war.

Die Zahlungsbreitschaft sei zumindest momentan noch so gering, weil ja auch die Notwendigkeit für mehr Bandbreite bei vielen gar nicht da ist.

„Viele Menschen kommen auch ohne Internet-TV, Videos und Spiele per Internet ganz gut klar, und auch bei Cloud Computing gibt es für viele Nutzer noch viele offene Fragen. Noch fehlen die Anwendungen, die nicht nur die hohe Bandbreite erfordern, sondern auch tatsächlich nachgefragt werden“, so Haucap.

Zu den Gegenargumenten verrate ich natürlich noch nichts. Soll ja ein Streitgespräch werden 🙂

Zur Einstimmung schon mal der Hinweis auf meine heutige Kolumne: Erleben, was verschwindet.

Youtube: Scheitert die Kultur des Teilens am Bundesgerichtshof? #Bloggercamp mit Rechtsanwalt Matthias Lachenmann um 19:30 Uhr!

Youtube-Szene gefährdet

Wir hatten ja schon angekündigt, uns mit der bevorstehenden BGH-Entscheidung zur Einbettung von Youtube-Videos zu beschäftigen.

Wir diskutieren das heute Abend, um 19:30 Uhr in unserer Bloggercamp-Livesendung mit Rechtsanwalt Matthias Lachenmann.

Unser Gesprächsgast hat freundlicherweise ein paar Fakten zusammengetragen, die bei diesem Fall relevant sein können. Wann haftet ein Nutzer für Urheberrechtsverletzungen bei der Verbreitung von Videos?

Ohne Einbettung:

Ein Nutzer lädt ein Video auf seinen eigenen Webspace hoch und veröffentlicht es auf seiner Homepage, ohne die nötigen Rechte zu haben. Der Nutzer begeht unproblematisch eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 16 UrhG, da eine Vervielfältigung des Videos vorliegt sowie gem. § 19a UrhG (Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung).

Ein Nutzer setzt einen Link auf die Homepage eines Dritten, auf der Urheberrechtsverletzungen begangen werden, ein Homepage-Besucher muss den Link anklicken, um zu dem rechtswidrig hochgeladenen Video zu gelangen → Keine Haftung des Linksetzers. So entschieden vom BGH im Urteil BGH GRUR 2003, 958, 962

Einbetten/Framing von Videos:

Ein Nutzer bindet ein auf Seiten wie YouTube oder Vimeo hochgeladenes Video mittels Embedding/Framing des Links in seine Seite ein (das Video bleibt also auf dem Server des Anbieters gespeichert) → Rechtslage unklar.

Es liegt kein Verstoß gegen §§ 16 und 17 UrhG vor, da keine Kopie des Videos hergestellt wird.

Liegt ein Verstoß gegen § 19 UrhG vor? Umstritten! BGH wird im aktuellen Fall hoffentlich dazu Stellung nehmen. Siehe dazu den Beitrag Lachenmann.

Eine Ansicht: Ja, es liegt ein Verstoß vor, da der Nutzer das Video bereitstelle und das Abspielen veranlasse. Für einen Homepage-Besucher sei nicht (sofort) erkennbar, dass das Video von einem anderen Server komme. Etwa LG München.

Andere (m.E. richtige) Ansicht: Nein, kein Verstoß. Denn es handelt sich um keine eigene Bereitstellung des Videos durch den Nutzer, dieser setzt nur einen Link und zeigt dem Besucher den Platz auf einem Server, an dem es abrufbar ist.

Gute ausführliche Darstellung dessen bei SocialMediaRecht.

Zudem: Wer sein Video bei YouTube hochlädt, kann in das Embedding einwilligen oder nicht, erteilt also jedenfalls seine Einwilligung. Wird das Video jedoch gegen den Willen des Urhebers hochgeladen, kann er nicht einwilligen. Dann besteht Haftungsgefahr. ABER in beiden Fällen gilt die:

Störerhaftung.

Der Störerhaftung ist grundsätzlich jeder ausgesetzt, der Embedded Links/Frames einsetzt oder Video-Links bei Facebook postet. Wieder gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Nutzer haften kann.

Es ist für den Linksetzer nicht zu erkennen, dass das Video Urheberrechte verletzt und es wird deutlich, dass es nicht von ihm stammt → Es gilt „notice and take down“, wenn der Nutzer informiert wird und daraufhin den Link entfernt, haftet er nicht, auch nicht auf Unterlassung. Wenn er jedoch auf den Hinweis nicht reagiert, haftet er.

Es ist zu erkennen, dass das Video Urheberrechte verletzt → Der Nutzer haftet auf Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten. Hier ist gesundes Augenmaß gefragt.

Der Nutzer macht sich die fremden Inhalte zu Eigen (z.B. indem er Hinweise entfernt, dass die Inhalte auf fremden Seiten gespeichert sind, von außen nicht zu erkennen ist (z.B. durch Einbindung von Bildern), dass er sich um ein Embedding handelt → Der Nutzer haftet voll

Interessante Links:

Bewertung, ob bei Embedding/Framing Rechtsverletzungen vorliegen:

http://www.telemedicus.info/article/2453-Die-Haftung-fuer-eingebundene-Youtube-Videos.html

http://www.internet-law.de/2012/10/haften-blogger-fur-embedded-content.html

http://www.rechtambild.de/2012/11/einbetten-von-youtube-videos-keine-urheberrechtsverletzung/

http://www.rechtzweinull.de/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html

http://netzrecht.org/zur-rechtlichen-einordnung-des-sog-streamings/

Inwieweit haften Seitenbetreiber wie YouTube für Urheberrechtsverletzende Inhalte?

Ein Dank gebührt Rechtsanwalt Tobias Kläner für seine hilfreichen Tipps und die Unterstützung!

Twitter-Zwischenrufe während der Liveübertragung bitte mit dem Hashtag posten.

Das Thema müsste besonders für die Youtube-Szene netzpolitisch von großem Interesse sein!

Man schlägt den Sack und meint den Esel? Zur BGH-Entscheidung über das Einbetten von Videos

hangout_snapshot_0 Netzpolitik

Ich gehe noch einmal auf die Informationen des Bundesgerichtshofes zur urheberrechtlichen Problematik des Einbettens von Youtube-Videos. In einigen Reaktionen auf die Verlautbarungen des BGH zum Verkündungstermin des Urteils am 16. Mai ist ja etwas beschwichtigend angeführt worden, dass es ja um ein Video geht, dass wohl ohne Zustimmung der Klägerin bei Youtube hochgeladen und dann von Konkurrenten eingebettet wurde. Die Frage ist nur, ob die Beklagten „nur“ das Video der Konkurrenzfirma auf der eigenen Website veröffentlicht oder auch aktiv den Film der Klägerin auf Youtube gebracht haben.

Das geht aus der schriftlichen Erklärung, die man auf der Website des BGH zu diesem Fall abrufen kann, nicht hervor. Die Geschäftsstelle des 1. Senats des BGH verweigerte mir gegenüber weitere Angaben, um das etwas differenzierter darstellen zu können. Dabei hatte ich nur eine Verständnisfrage, aber Verständnisfragen beantwortet der BGH nicht – zumindest die Dame der Geschäftsstelle, die ich telefonisch kontaktierte nach dreimaligem Weiterverbinden und ziemlich nerviger Warteschleifen-Musik.

Insofern sieht es netzpolitisch schon etwas ernster aus, denn der BGH behandelt wohl nur das Framing – also das Einbinden von Youtube-Videos auf externen Websites. Hier der BGH-Text.

Verhandlungstermin: 18. April 2013 = Verkündungstermin: 16. Mai 2013

I ZR 46/12 (Framing)

LG München I – Urteil vom 2. Februar 2011 – 37 O 15777/10
OLG München – Urteil vom 16. Februar 2012 – 6 U 1092/11

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die bereits über andere Internetangebote abrufbar sind, in sein eigenes Internetangebot im Wege des „Framing“ einbindet.

Die Klägerin, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt, ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel „Die Realität“ herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war – nach dem Vorbringen der Klägerin ohne ihre Zustimmung – auf der Videoplattform „YouTube“ abrufbar.

Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für ein mit der Klägerin im Wettbewerb stehendes Unternehmen tätig. Sie unterhalten jeweils eigene Internetseiten, auf denen sie für die von ihnen vertriebenen Produkte werben. Im Sommer 2010 ermöglichten sie Besuchern ihrer Internetseiten, das von der Klägerin in Auftrag gegebene Video im Wege des „Framing“ abzurufen. Bei einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform „YouTube“ abgerufen und in einem auf den Webseiten der Beklagten erscheinenden Rahmen („Frame“) abgespielt.

Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagten hätten das Video damit unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Die Klägerin hat die Beklagten daher auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1.000 € an die Klägerin verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, das „Framing“ stelle kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, weil sich das von den Beklagten eingebundene Video nicht in deren Zugriffssphäre befinde.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

Ende des BGH-Textes.

Was heißt das in der Konsequenz? Muss ich mich vor dem Einbinden fremder Videos darum kümmern, ob das Filmmaterial urheberrechtlich sauber ist?

Stehe ich dann nicht mit einem Bein im Sperrfeuer der Abmahnindustrie?

Erleben wir in Deutschland ein weiteres Kapitel digitaler Mittelmäßigkeit, wo mit einer urheberrechtlichen Allzweckkeule die Grundidee sozialer Netzwerke kaputtgeschlagen wird?

Fragen, die wir morgen in unserer Bloggercamp-Sendung aufgreifen werden. Konkrete Infos über die Diskussionsrunde folgen noch. Wer an der Sendung als Talkgast mitwirken und sich zur Rechtsproblematik äußern möchte, ist herzlich eingeladen. Am besten mich oder Hannes Schleeh kontaktieren. Wenn möglich heute schon.

Zur Zerschlagung der Netzneutralität durch die neue DSL-Tarifpolitik der Telekom werde ich mich natürlich auch noch äußern. Habe gerade mit dem Sprecher der Bundesnetzagentur telefoniert. Muss noch ein wenig recherchieren.

Heute dreimal #Bloggercamp: Rettungsanker für Merkel’s Hangout, netzpolitische Provinz und Panels, die die republica nicht wollte

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und dem Hofknicks vor Klientelinteressen geht, errichten die liebwertesten Gichtlinge der Politik ganz schnell mal Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernen in 007-Manier ärgerliche Barrieren, wie beim Merkel-Hangout, oder schalten auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste. Richard Gutjahr hat es beim Digitalen Quartett auf den Punkt gebracht: Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Funktionären mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten. Soweit die Einleitung meiner heutigen Kolumne für das Debattenmagazin „The European“: Netzpolitik mit Geschmäckle.

Um so spannender werden heute unsere drei Bloggercamp-Sendungen laufen. Ein anstrengendes Programm – aber höchst abwechslungsreich.

Wir starten von 16:30 bis 17:00 Uhr: Merkel Hangout: Rettung in letzter NOT? Gespräch mit Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

Dann folgt eine virtuelle Kaffeepause.

Von 18:30 bis 19:00 Uhr behandeln wir mit Jannis Kucharz vom Blog netzfeuilleton.de Einblicke in die netzpolitische Provinz.

Und von 19:30 bis 20:00 Uhr stellt uns Anja C. Wagner von ununi.tv Panels vor, die die republica nicht wollte, die aber in einer Vorveranstaltung via Hangout on Air doch noch zum Leben erweckt werden.

Alle drei Bloggercamp-Sessions werden natürlich live über den Streaming-Dienst Hangout on Air auf unserem Blog „Vernetzt Euch“ übertragen. Hashtag für Zwischenrufe während der Sendungen wie immer #bloggercamp

Wir hören und sehen uns hoffentlich.

Die doppelte Moral der Polit-Apparatschicks in der Netzpolitik

Wer hat die Macht?

Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und der Andienung an Klientelinteressen geht, errichtet man Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernt Barrieren, wie beim Merkel-Hangout oder schaltet auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste.

Richard Gutjahr hat es gestern beim Digitalen Quartett gut auf den Punkt gebracht. Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Apparatschicks mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten, so Richard. Das wird übrigens auch der Tenor meiner morgigen The European-Kolumne sein. Die Absurditäten bei der krampfhaften Suche nach einer medienrechtlichen Absegnung des Merkel-Hangouts sind dabei nur eine kleine Fußnote – aber symptomatisch für politische Entscheidungen. Und das gilt nicht nur für das Netz. Ich werde mich aber auf netzpolitische Beispiele konzentrieren. Meinungen zum Thema nehme ich gerne für meine Kolumne auf. Gerne auch spontan über Hangout-Interviews.

Um 15,30 Uhr führe ich morgen ein Telefoninterview mit Dr. Roman Friedrich von Booz & Co. über die neue „Geschäftsstrategie“ der Telekom. Um 16 Uhr ist wahrscheinlich der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier Gesprächsgast im Bloggercamp, um zu erklären warum der Merkel-Hangout nun doch kein Rundfunk ist und das Bloggercamp als Rundfunk eingestuft wird.

Um 18,30 Uhr geht die Bloggercamp-Runde dann weiter, um die netzpolitischen Untiefen des Medienrechts ausführlich zu würdigen. Und um 19,30 Uhr sprechen wir dann mit Anja C. Wagner ununit.tv zur geplanten prepublica, die via Live-Hangout Sessions präsentieren wollen, die es nicht in das offizielle Programm der republica geschafft haben.

Siehe auch:

Internet mit Geschmack…oder eher Geschmäckle.

Die Netzgemeinde und die verlorene Youtubegeneration.

Adé Internet-Flatrate und nimm die Netzneutralität gleich mit.

Digitales Quartett 27: Datensammelei, Netzneutralität, GenerationYouTube und die Netzpolitik.

Das Netz als Staatsfreund Nr.1

Statement eines Erklärbären der Telekom über die neuen „DSL-Spielregeln“.

Merkel-TV via Hangout on Air: Google-Propaganda und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-Hangout-Mashup

Gestern verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel den Start eines neuen Sendeformats, der live über den Google-Dienst Hangout on Air ins Netz gestreamt wird.

Für Spiegel Online ist das ein perfektes Unterfangen für den Suchmaschinen-Konzern, da Google+ als Antwort auf Facebook nicht so richtig in die Gänge kommt. Und die bislang erreichte Nutzerzahl laufe nicht ganz freiwillig:

„Google bewirbt seine Facebook-Konkurrenz massiv und verknüpft sie mit anderen Diensten wie zum Beispiel YouTube.“

„Es überrascht also, dass sich Angela Merkel ausgerechnet dieses Medium ausgesucht hat, um die Menschen zu erreichen“, so Spiegel Online.

Nach dieser Logik wirbt also Merkel für Google+. Ähnlich wie US-Präsident Barack Obama und Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon. Nun möchte ich mich hier nicht zum Fürsprecher der neuen Live-Sendung von Frau Merkel aufschwingen. Was da am 19. April mit sechs handverlesenen Bürgerinnen und Bürgern über die Bühne gehen wird, ist wohl eher ein keimfreier Ringelpietz mit Anfassen.

Merkel-Hangout-Mashup 2

Fragen dürfen nur im Vorfeld gestellt werden, die dann wahrscheinlich wohldosiert von einem Moderator in die Diskussion eingeworfen werden – da hat man dann genügend Zeit, der Kanzlerin einen entsprechenden Waschzettel für die Antworten vorzubreiten. Mit Echtzeit-Interaktion und einem direkten Dialog mit der Bevölkerung hat das nichts zu tun. Es wirkt eher gekünstelt und lächerlich, wie auch das gestrige Ankündigungsvideo von Frau Merkel.

Aber ist das nun kostenlose Propaganda für Google? Wenn das so ist, dann zählt Spiegel Online zu den PR-Sturmgeschützen des Internet-Giganten. Kaum eine Online-Präsenz profitiert mehr von den Google-Diensten wie der Spiegel.

„Laut einer Aussage von Google-Sprecher Kay Oberbeck werden pro Minute rund 100.000 Klicks von Google auf Internet-Seiten von Verlagen weitergeleitet. Verlage strengen sich mit aberwitzigen redaktionellen Verrenkungen an, möglichst häufig und großflächig bei Google News gelistet zu sein, weil auch dies enorme Traffic-Zuwächse bringt“, schreibt Meedia.

Und Spiegel Online zählt zur ersten Garde, was die Zugriffsraten anbelangt. Und das wird ja auch kräftig befeuert über Suchmaschinen-Optimierung, Social Web-Präsenzen, Einbindung der Google+-Facebook-Twitter-Buttons zum Teilen im Netz und der Nutzung von allen Diensten, die die Internet-Konzere zur Verfügung stellen wie etwa Youtube.

Da sind wir dann wieder mitten in der netzpolitischen Debatte, die ich in der vergangenen Woche begonnen habe. Wer also in der Netzöffentlichkeit mitspielen will und auf Facebook oder Google+ aktiv ist, zählt wohl automatisch zu den willfährigen PR-Agenten der amerikanischen Internet-Konzerne. Das ist etwas zu simpel gedacht. Im Lunchtalk der Wirtschaftswoche habe ich mich zum Geschäftsgebaren von Google geäußert.

Auch meine kritischen Beiträge zu den AGB-Diktatoren des Netzes dürften bekannt sein. Soll man als Konsequenz in ein digitales Exil abwandern und sein Dasein in der Bedeutungslosigkeit einer netzpolitischen Filterblase fristen? Das sehe ich anders.
Wenn der Berg nicht zum Netzpropheten kommt, muss der Netzprophet zum Berg gehen.

Allerdings heißt das nicht, sich widerstandslos die Hände der AGB-Diktatoren zu begeben und die Notwendigkeit eines freien Netzes in den Wind zu schießen. Man müsse gegenüber Facebook und Co. für Plattformneutralität kämpfen, fordert beispielsweise Michael Seemann. Man kann sollte das eine tun, ohne das anderes zu lassen. Deshalb ist die Nutzung des Google-Dienstes für Live-Videostreaming immer noch eine fantastische Sache, die leider von anderen Anbietern so nicht bewerkstelltigt wird. Wir nutzen diesen Dienst, ohne uns den Mund verbieten zu lassen – schon gar nicht von Google.

Weit wichtiger finde ich die Frage, ob es beim neuen Live-Format der Bundeskanzlerin irgendwelche Sonderrechte gibt nach dem George Orwell-Motto:

Klar ist nur, nach dem Rundfunkstaaatsvertrag ist die Merkel-TV-Sendung „Rundfunk“. Ohne Sendelizenz wäre das ein Verstoß gegen das Amtsschimmel-Gesetz.

Und das wäre dann doch eine recht nette politische Komplikation, die von allen mit Interesse verfolgt wird, die zur Hangout on Air-Community zählen und sich teilweise nicht trauen, eigene Formate auf die Beine zu stellen.

Mal schauen, was die Pressestellen des Kanzleramtes und der Landesmedienanstalt Berlin zur Notwendigkeit einer Sendelizenz sagen werden. Unser Un-Buch-Projekt über die Streaming Revolution bekommt neue Nahrung 😉

Banken, Boni und Protzereien: Crowdfunding als Finanzierungsalternative #lunchtalk #wiwo

Wiwo Lunchtalk in der Vorbereitunsphase

Das Image von Banken und Börsen ist im Eimer. Und das wird sich wohl in den nächsten Jahren nicht ändern. Da können die Finanzinstitute noch so viele „Kunden“ in Jogginganzügen über den TV-Bildschirm laufen lassen und Verkaufssprüche loslassen wie „Vertrauen Sie dem Testsieger“ oder „fairste Bank“. Wenn um die Finanzierung von Produkten, Diensten, Ideen und Firmen geht, setzt sich Crowdfunding immer mehr durch.

Warum? Weil man nicht mehr abhängig ist von irgendwelchen Finanzmanagern im feinen Zwirn und Kolbenfüllhaltern von Montblanc, um in der Tagesmappe über Wohl und Wehe von Businessplänen zu entscheiden. Die Crowd im Netz für eigene Projekte begeistern, auf Augenhöhe mit den Unterstützern kommunizieren und im Dialog das angestrebte Finanzziel erreichen – so könnte eine Ökonomie der Selbermacher aussehen. Das war Thema des heutigen Lunchtalks der Wirtschaftswoche, in dem ich als Gesprächsgast Rede und Antwort stand.

Das ist aber auch Thema meiner heutigen Kolumne für das Debattenmagazin „The European“: Es geht um die Makers-Bewegung, die eng verbunden ist mit der Crowdfunding-Philosophie.

„Durch die Maker-Bewegung verändert sich langsam das Gesicht der Industrie; der Unternehmerinstinkt erwacht und Hobbys werden zu kleinen Unternehmen. Tausende Maker-Projekte Crowdfunding-Websites wie Kickstarter finanziert, wo allein im Jahr 2011 fast 12.000 erfolgreiche Projekte, von Design und Technik bis Kunst, knapp 100 Millionen Dollar erzielten“, erläutert der ehemalige Wired-Chefredakteur Anderson, der mittlerweile Vorstandschef von 3DRobotics ist sowie Gründer von DIY Drones.

Oder schauen wir uns doch den Erfolg der Spielekonsole Ouya an, die über die Plattform „Kickstarter“ finanziert wurde. Das Finanzierungsziel lag bei 950.000 Dollar und in die Kasse kamen schließlich rund 9 Millionen Dollar von 63.000 Unterstützern – die jetzt als Promotoren den Konsolenmarkt aufmischen werden. 46.000 davon haben das Dankeschön-Paket mit 99 Dollar gezeichnet – also den Verkaufspreis für das Indie-Gerät. Welcher Risikokapitalgeber hätte das denn unterstützt bei Konkurrenten wie Sony, Microsoft und Nintendo. Und wer erschließt aus dem Stand heraus 46.000 Abnehmer – und das sogar vor dem offiziellen Marktstart im Juni?

Auch wenn die Makers- und Crowdfunding-Bewegung noch vergleichsweise bescheidene Anteile an der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung aufweist, bin ich davon überzeugt, dass sich hier Verschiebungen der Ökonomie im Ganzen vollziehen.

In unserer Bloggercamp-Sendung um 18,30 Uhr werden wir über dieses Thema weiter diskutieren. Wer Lust hat, in der Gesprächsrunde mitzuwirken, kann sich bei mir oder Hannes Schleeh gerne melden.

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Wir werden über das neue Hangout on Air-Format der Wiwo sprechen, über den Fortgang unseres Startnext-Projektes zur Streaming Revolution für Jedermann TV, über die erfolgreiche Startnext-Kampagne des Kabarettisten Dieter Hildebrandt für Störsender.tv und über Second Screen statt TV-Einschaltquote.

Man hört und sieht sich 🙂

Siehe auch:

Aus einem digitalen Projekt kann sogar eine Ladengründung entstehen, wie MyMuesli unter Beweis stellt.

Leider ist die isländische Crowdsourcing-Verfassung am Parlament vorerst gescheitert. Die haben die Lehren aus der Finanzkrise auch nicht gezogen, die Parlamentarier meine ich.

Crowdfunding für Anfänger: Was wir bei unserem Startnext-Projekt noch verbessern müssen #bloggercamp

Im Bloggercamp-Gespräch mit Dennis Schenkel von der Plattform rally.org haben wir diskutiert, was man beim Start eines Crowdfunding-Projektes so alles beachten muss.

Das Ganze ist arbeitsintensiver als man denkt. Das spüren wir auch bei unserem Un-Buch-Projekt zur Popularisierung des Streaming-Dienstes „Hangout on Air“ von Google.

Da müssen wir noch einige Stellschrauben verändern, um über den jetzigen Unterstützerkreis hinaus noch weitere Menschen zu begeistern, mit kleinen oder großen Beträgen unser Vorhaben zu finanzieren.

Aber das macht ja auch den Charme unserer der Kraut-Ökonomie aus. Man muss als Anbieter von Ideen, Dienstleitungen und Produkten seine potentiellen Kunden erst einmal überzeugen, bevor eine Finanzierung unter Dach und Fach ist. Planungen im stillen Kämmerlein reichen da nicht aus. Wir erkennen sehr genau, wie wenig bekannt der Dienst von Google Plus ist. Bei fast allen Gästen, die wir bislang in unsere Gesprächsrunden eingeladen haben, ist es eine Premiere. Und alle sind danach von den Möglichkeiten für die Liveübertragung von Videokommunikation – in Kombination mit der Aufzeichnung auf Youtube – begeistert und planen eigene Formate.

So auch unser heutiger Gast Dennis Schenkel, der überlegt, eine Live-Talkshow zum Thema Crowdfunding auf die Beine zu stellen. Und natürlich werden wir sein Vorhaben unterstützen und in unser Un-Buch mit aufnehmen. Schließlich wollen wir ja Anregungen für Hangout on Air-Experimente geben und darüber auch berichten. Gute Gründe, um unser Startnext-Projekt kräftig zu unterstützen 🙂

Siehe auch:

Krautökonomie mit Beethoven.