Roundtable in Bonn über die Rechtsverordnung der EU-Kommission zur Reduktion des Verpackungsmülls mit: Sascha Schuh (Ascon), Stefan Scheibel (Multivac), Thomas Morgenstern (Tomra), Heino Claussen (R-Cycle), Moderation: Gunnar Sohn. Technik, Regie: Constantin Sohn.
Die EU-Kommission will die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch eine Verordnung ersetzen. Anders als Richtlinien sind Verordnungen nach Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Die bisherige Gesetzgebung habe ihre allgemeinen Umwelt- und Binnenmarktziele nicht erreicht. Als Beispiele für Bereiche, in denen Harmonisierung erforderlich ist, nennt der Entwurf Nachhaltigkeitsanforderungen für Verpackungen, Kriterien für die „Öko-Modulierung“ der Beiträge zu Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung und Kennzeichnungsvorschriften: „Wir schaffen eine völlig neue Wirtschaft, eine Mehrwegwirtschaft“, sagt EU-Kommissionsvize Frans Timmermans. 1. Ziel für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf um 19 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangswert, was einer Verringerung um 5 Prozent gegenüber den Werten von 2018 entspricht. 2. EU-weite verbindliche Ziele für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen, wo die Wiederverwendung am wirksamsten ist. 3. Die schrittweise Abschaffung unnötiger oder vermeidbarer Verpackungen.
Strategien gegen den steigenden Verpackungsmüll: Werden wir eine Mehrweg-Ökonomie mit der neuen Verpackungsverordnung der EU-Kommission?
Die Europäische Kommission hat Ende 2022 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des EU-Verpackungsrechts vorgelegt. Er wird die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD) durch eine Verordnung ersetzen, um eine einheitliche Umsetzung zu erreichen und den Binnenmarkt zu stärken. Der Vorschlag geht zur Verabschiedung im Mitentscheidungsverfahren an das Europäische Parlament und den Rat. Dabei können Änderungen vorgenommen werden, falls beide Organe sie unterstützen werden. Die EU-Kommission verfolgt drei Ziele: die Vermeidung von Verpackungsabfall, den Aufbau hochwertiger Recyclingkreisläufe und die Schaffung eines gut funktionierenden Marktes für Sekundärrohstoffe durch Mindest-Rezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen.
Mit dieser Initiative sollen drei miteinander verknüpfte Problemgruppen angegangen werden:
das wachsende Aufkommen von Verpackungsabfällen in Verbindung mit einer Zunahme von Einwegverpackungen, einem hohen Anteil an vermeidbaren Verpackungen und einem größeren Anteil von Kunststoffen am Verpackungsmix.
Hindernisse für die Kreislauffähigkeit von Verpackungen, insbesondere die zunehmende Verwendung von Verpackungsdesign-Merkmalen, die das Recycling behindern, und die verwirrende Kennzeichnung von Verpackungen für die Sortierung durch den Verbraucher. Außerdem verhindern fragmentierte Märkte eine kosteneffiziente Abfallbewirtschaftung in einem Binnenmarkt.
das Downcycling und die geringe Verwendung von recycelten Inhalten in Verpackungen, was die Fähigkeit der EU einschränkt, die Verwendung von Neumaterialien in neuen Verpackungen zu reduzieren. Zu den Ursachen für diese Probleme gehören regulatorische Versäumnisse der PPWD, die auf eine Mischung aus mangelhafter Umsetzung und Durchsetzung zurückzuführen sind, die nicht auf dem neuesten Stand der Marktentwicklungen sind und den nationalen Behörden nicht genügend Klarheit über eine richtlinienkonforme Umsetzung bieten. Außerdem konzentrierte sich die Überarbeitung von 2018 nur auf die Recyclingziele und ließ die anderen Herausforderungen des Abfallsektors außer Acht.
EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius betonen, dass der Verordnungsvorschlag ein verbindliches Ziel für die Abfallvermeidung einführt. Der Entwurf fordert eine Reduzierung der jährlichen Pro-Kopf-Menge an Verpackungsabfall um fünf Prozent bis 2030, um zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040. Die Vergleichsbasis ist dabei das Jahr 2018. Diese Zielsetzungen sind nach Aussage Sinkevičius‘ notwendig, weil in den vergangenen Jahren die Menge an Verpackungsabfällen stärker gewachsen ist als das Recycling. Das Aufkommen hat den Angaben der Kommission zufolge in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 20 Prozent zugenommen und erreichte 2020 in den 27 EU-Staaten 79,3 MillionenTonnen, was einer Durchschnittsmenge von 177 kg pro Person entsprach.
Bis 2030 wird ein Anstieg um weitere 19 Prozent erwartet, falls keine Maßnahmen ergriffen werden. Für Plastik wird sogar ein Zuwachs von 43 Prozent prognostiziert.
Sinkevičius wies auch darauf hin, dass 2020 nur rund 65 Prozent der Verpackungsabfälle recycelt worden seien. Sowohl er als auch Timmermans merkten an, dass es nicht möglich sei, sich aus einem wachsendem Abfallstrom „herauszurecyceln“.
Die Mindestquoten für das Recycling, die in der aktuellen Verpackungsrichtlinie für den Zeitraum bis 2030 festgelegt sind, werden in dem Verordnungsvorschlag nicht geändert. Die Kommission wird jedoch beauftragt zu überprüfen, ob die Quoten erhöht oder neue Vorgaben festgelegt werden sollen. Gegebenenfalls soll sie spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorlegen.
Damit die Vermeidungsziele erreicht werden können, setzt der Verordnungsvorschlag auf die Nachfüllung von Behältern und auf verbindliche Quoten für die Nutzung von Mehrwegverpackungen in bestimmten Anwendungsbereichen. Deren Anteil sei in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen, berichtet die Kommission. Für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von maximal 100 Quadratmetern ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Timmermans, dass es das Wesen von Entwürfen sei, noch nicht fertig zu sein, und hob hervor, dass überhaupt Zielsetzungen für die Wiederverwendung eingeführt würden: „Wir schaffen eine völlig neue Wirtschaft, eine Mehrwegwirtschaft“, so Timmermans. Er unterstrich den positiven Beschäftigungseffekt der Mehrwegziele. Laut der Folgenabschätzung für den Vorschlag werden sie rund 600.000 neue Arbeitsplätze schaffen.
Die Treibhausgasemissionen würden durch die Gesamtheit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen den Angaben zufolge um 43 Millionen Tonnen gesenkt und der Wasserverbrauch um 1,1 Millionen Kubikmeter verringert.
Der Vorschlag der Kommission fordert eine Optimierung bei der Verpackungsgestaltung – also eine Reduktion von Gewicht und Volumen. Um Überverpackung zu verhindern, sieht der Verordnungsvorschlag vor, dass Sammelverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den Online- und Versandhandel maximal 40 Prozent Leerraum aufweisen dürfen.
Die Rechtsverordnung sieht zudem eine Pfandpflicht für die Mitgliedstaaten zur Schaffung von Pfandsystemen für Einweg-Getränkeverpackungen ab Jahresbeginn 2029 vor. Betroffen sind Plastikflaschen und Metallbehälter mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu drei Litern.
Die Pfandpflicht gilt nicht für Wein, aromatisierte Weinprodukte, Spirituosen sowie Milch und Milchprodukte. Eine Ausnahmeregelung ist für Mitgliedstaaten vorgesehen, die 2026 und 2027 mehr als 90 Prozent der jeweiligen Verpackungsformate getrennt sammeln. Sie erlischt jedoch, falls die Sammelquote in drei aufeinanderfolgenden Jahren unter 90 Prozent fällt.
Der Vorschlag fordert außerdem von den Mitgliedstaaten, sich zu „bemühen“, für Einweg-Glasflaschen, Getränkekartons und für wiederverwendbare Verpackungen Pfand- und Rücknahmesysteme einzuführen.
Der Tomra R1 hat mich sowas von überzeugt! Aldi hat bereits 3 Stück im Testbetrieb. Ich würde mir echt wünschen das @REWE_Supermarkt Edeka und co evenfalls den Tomra M1 anbieten.
Sie sollen außerdem sicherstellen, dass für Endverbraucher die Rückgabe von Mehrwegverpackungen ebenso bequem ist wie die von gleichartigen bepfandeten Einwegverpackungen. In Deutschland hat das Pflichtpfand für Einweg zu einer Abschschwächung der Mehrwegquote auf unter 50 Prozent beigetragen. Gastronomen sind in Deutschland seit Anfang 2023 verpflichtet, auch Mehrwegschüsseln und -becher anzubieten.
Eine „Mehrwegangebotspflicht“ – reicht das?
Die Analyse der EU-Kommission:
Die spezifischen Ziele zur Erreichung dieses allgemeinen Ziels sind: 1. Verringerung der Erzeugung von Verpackungsabfällen 2. Förderung einer kosteneffizienten Kreislaufwirtschaft für Verpackungen 3. Förderung der Verwendung von recyceltem Inhalt in Verpackungen WELCHE POLITISCHEN MÖGLICHKEITEN sind verfügbar? Nach dem Screening der potenziellen Maßnahmen wurde eine Reihe unterschiedlicher, komplexer und oft miteinander verbundener Maßnahmen zu drei politischen Optionen zusammengefasst: -Option 1 umfasst die Maßnahmen im Zusammenhang mit einer besseren Normung und klareren grundlegenden Anforderungen. Diese Maßnahmen sind in der Regel die Voraussetzung für Maßnahmen in anderen Gruppen. – Option 2 enthält verbindliche Zielvorgaben für die Abfallverringerung, die Wiederverwendung und den Anteil an stofflich verwerteten Materialien in Kunststoffverpackungen, Anforderungen zur Gewährleistung der vollständigen Recyclingfähigkeit bis 2030 und harmonisierte Produktvorschriften. Option 3 enthält höhere verbindliche Ziele und zusätzliche Produktanforderungen. Auf der Grundlage der Bewertung der in den Optionen kombinierten Maßnahmen ist die bevorzugte Option insgesamt die Option 2 in Form einer Verordnung. Sie enthält die Maßnahmen der Option 1, die die Erreichung der verbindlichen Ziele und strengeren Anforderungen in einem ausgewogenen Ansatz unterstützen oder sogar voraussetzen, und fördert so die Erreichung der Ziele und die Kosteneffizienz. Die wichtigsten Maßnahmen im Interventionsbereich „Vermeidung und Wiederverwendung“ sind: 1. ein Ziel für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf um 19 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangswert, was einer Verringerung um 5 Prozent gegenüber den Werten von 2018 entspricht, 2. EU-weite verbindliche Ziele für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen, wo die Wiederverwendung am wirksamsten ist, und 3. die schrittweise Abschaffung unnötiger oder vermeidbarer Verpackungen. Ein wichtiger Punkt ist die Komplementarität und Kohärenz der Maßnahmen. Die Festlegung verbindlicher Zielvorgaben für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf auf der Ebene der Mitgliedstaaten ist eine Chapeau-Maßnahme im Interventionsbereich der Vermeidung und Wiederverwendung, zu der mehrere Maßnahmen beitragen: Während die harmonisierten Maßnahmen der EU zu fast 60 Prozent der erforderlichen Abfallverringerung beitragen sollen, müssen die Mitgliedstaaten den Rest mit nationalen, binnenmarktkonformen Maßnahmen sicherstellen. Die wichtigste Maßnahme in Bezug auf die Recyclingfähigkeit ist die Festlegung von Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung, die durch ein Verfahren zur Bewertung der Recyclingfähigkeit ergänzt werden.
Was die Kompostierbarkeit betrifft, so wurden aus einer größeren Gruppe von Verpackungen, die für die Kompostierung in Frage kommen, vier Kunststoffverpackungen ausgewählt, die kompostierbar sein müssen. Alle anderen Kunststoffverpackungen müssen chemisch oder mechanisch recycelbar sein, damit sie recycelt werden können. Ein weiterer Bestandteil des Pakets sind ehrgeizige Zielvorgaben für den Anteil an recycelten Kunststoffverpackungen.
Die wichtigsten der verschiedenen Maßnahmen sind die Einrichtung obligatorischer Pfandsysteme für bestimmte Verpackungsarten, einschließlich Mindestanforderungen für alle Pfandsysteme, sowie eine harmonisierte Kennzeichnung von Produkten und Abfallbehältern, um den Verbrauchern das Sortieren zu erleichtern.
Die Analyse ergab, dass die Maßnahmen der Option 1 allein nicht ausreichen, um das Verpackungsaufkommen zu verringern, d. h. die Verpackungsabfälle würden bis 2030 um weitere 17 Prozent zunehmen. Darüber hinaus würden sich die Recyclingquoten nicht erhöhen, und auch das hochwertige Recycling und die Ressourceneffizienz würden nicht verbessert. Schließlich würden die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2018 weiter ansteigen. Auf der anderen Seite ist das gesamte Maßnahmenpaket der Option 3 alternativ oder zusätzlich zu den Maßnahmen der Option 2 wesentlich schwieriger umzusetzen, könnte die wirtschaftliche Lebensfähigkeit gefährden und würde einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand verursachen. Umgekehrt sind die zusätzlichen Umweltvorteile weniger bedeutend. Es wurde jedoch eine sorgfältige Einzelfallprüfung der Kernmaßnahmen vorgenommen, um Elemente außerhalb der Maßnahmen der Option 2 aufzuspüren, um gegebenenfalls das Subsidiaritätsprinzip besser zu respektieren, die einschlägigen Standpunkte der Interessengruppen zu berücksichtigen und die Durchführbarkeit zu verbessern. Daher ist das bevorzugte Maßnahmenpaket eher die „Option 2+“ als die reine Option 2.
Welchen Rat geben die Roundtable-Experten an die EU-Kommission?
Erste Rückmeldungen:
Heino Claussen von R-Cycle: Für mich ergeben sich aus dem Vorschlag der EU-Kommission (aber auch aus den anderen, korrespondierenden Gesetzen, wie dem deutschen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertungvon Verpackungen) die folgenden zentralen Fragen:
Erwarten die Stakeholder der Branche, dass von den Vorschlägen/Gesetzen die gewünschte Steuerungswirkung ausgeht und gibt es deren Sicht Vorschläge zur Verbesserung?
Welche Randbedingungen müssen erfüllt sein, damit sich tatsächlich eine Kreislaufwirtschaft bzw. eine Mehrweg-Ökonomie (die tatsächlich auf ökonomischen Mechanismen beruht) ausbilden kann.
Welchen Einfluss hat bzw. welche Veränderungen bedeutet die Entwicklung einer solchen Mehrweg-Ökonomie für die bestehenden Stakeholder und Akteure?
Weitere Fragen auch gerne während der Liveübertragung ab 16:15 Uhr:
Wie wäre es noch mit eigener Rohstoff-Förderung? Das hatte ja Professorin Veronika Grimm vom Sachverständigenrat ins Spiel gebracht:
Im Eckpunktepapier steht dazu:
Erhalt und Ausbau der heimischen und EU-Rohstoffgewinnung: Heimischer Bergbau hilft uns z.B. bei Baurohstoffen sowie bei einzelnen Industriemineralen (z.B. Kali- und Magnesiumsalzen, Quarz, Flussspat etc.) unabhängig von Einfuhren zu bleiben bzw. die Importabhängigkeit zu mindern. Diese gilt es zu erhalten und die Rohstoffgewinnung bei kritischen Rohstoffen (insb. bei Metallen) zusätzlich zu befördern. Der kommende EU-Legislativvorschlag zu kritischen Rohstoffen wird dabei eine wichtige Rolle spielen, genauso die Modernisierung des Bergrechts in Deutschland.
Zur Kreislaufwirtschaft schreibt das BMWK: Enge Verzahnung von Kreislaufwirtschafts- und Rohstoffstrategie: Aufbau von Leitmärkten u.a. durch Quoten für Recyclingrohstoffe und Rezyklate.
Analyse einzelner Stoffströme und Identifikation wirksamer Maßnahmen zum zielgerichteten Abbau bestehender Hemmnisse für den Einsatz von Recyclingrohstoffen. Dabei Blick auf rechtliche Hürden, Normen, Standards, Genehmigungs- oder Planungsverfahren zur Umsetzung von weitgehend geschlossenen Rohstoffkreisläufen. Ökonomische Anreizsysteme, regulatorische Mindestanforderungen und Finanzierungsinstrumente, um Innovationen in Ressourceneffizienz und Recycling anzureizen und einen Wettbewerb um die besten Lösungen auf den Weg zu bringen und entsprechende Markthochläufe zu beschleunigen. Verstetigung und Ausbau von Forschung und Entwicklung mit den Zielen, neue Verfahren und Technologien zeitnah marktfähig zu machen und gewonnene Erkenntnisse in die Lehre einfließen zu lassen.
Wie man generell in eine Kreislaufwirtschaft einsteigt, wird im Sohn@Sohn-Roundtable am 17. Januar ab 16:15 Uhr verhandelt.
Die Europäische Kommission hat Ende 2022 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des EU-Verpackungsrechts vorgelegt. Er wird die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD) durch eine Verordnung ersetzen, um eine einheitliche Umsetzung zu erreichen und den Binnenmarkt zu stärken. Der Vorschlag geht zur Verabschiedung im Mitentscheidungsverfahren an das Europäische Parlament und den Rat. Dabei können Änderungen vorgenommen werden, falls beide Organe sie unterstützen werden. Die EU-Kommission verfolgt drei Ziele: die Vermeidung von Verpackungsabfall, den Aufbau hochwertiger Recyclingkreisläufe und die Schaffung eines gut funktionierenden Marktes für Sekundärrohstoffe durch Mindest-Rezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen.
Mit dieser Initiative sollen drei miteinander verknüpfte Problemgruppen angegangen werden:
das wachsende Aufkommen von Verpackungsabfällen in Verbindung mit einer Zunahme von Einwegverpackungen, einem hohen Anteil an vermeidbaren Verpackungen und einem größeren Anteil von Kunststoffen am Verpackungsmix.
Hindernisse für die Kreislauffähigkeit von Verpackungen, insbesondere die zunehmende Verwendung von Verpackungsdesig-Mmerkmalen, die das Recycling behindern, und die verwirrende Kennzeichnung von Verpackungen für die Sortierung durch den Verbraucher. Außerdem verhindern fragmentierte Märkte eine kosteneffiziente Abfallbewirtschaftung in einem Binnenmarkt.
das Downcycling und die geringe Verwendung von recycelten Inhalten in Verpackungen, was die Fähigkeit der EU einschränkt, die Verwendung von Neumaterialien in neuen Verpackungen zu reduzieren. Zu den Ursachen für diese Probleme gehören regulatorische Versäumnisse der PPWD, die auf eine Mischung aus mangelhafter Umsetzung und Durchsetzung zurückzuführen sind, die nicht auf dem neuesten Stand der Marktentwicklungen sind und den nationalen Behörden nicht genügend Klarheit über eine richtlinienkonforme Umsetzung bieten. Außerdem konzentrierte sich die Überarbeitung von 2018 nur auf die Recyclingziele und ließ die anderen Herausforderungen des Abfallsektors außer Acht.
EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius betonen, dass der Verordnungsvorschlag ein verbindliches Ziel für die Abfallvermeidung einführt. Der Entwurf fordert eine Reduzierung der jährlichen Pro-Kopf-Menge an Verpackungsabfall um fünf Prozent bis 2030, um zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040. Die Vergleichsbasis ist dabei das Jahr 2018. Diese Zielsetzungen sind nach Aussage Sinkevičius‘ notwendig, weil in den vergangenen Jahren die Menge an Verpackungsabfällen stärker gewachsen ist als das Recycling. Das Aufkommen hat den Angaben der Kommission zufolge in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 20 Prozent zugenommen und erreichte 2020 in den 27 EU-Staaten 79,3 Mio Tonnen, was einer Durchschnittsmenge von 177 kg pro Person entsprach.
Bis 2030 wird ein Anstieg um weitere 19 Prozent erwartet, falls keine Maßnahmen ergriffen werden. Für Plastik wird sogar ein Zuwachs von 43 Prozent prognostiziert.
Sinkevičius wies auch darauf hin, dass 2020 nur rund 65 Prozent der Verpackungsabfälle recycelt worden seien. Sowohl er als auch Timmermans merkten an, dass es nicht möglich sei, sich aus einem wachsendem Abfallstrom „herauszurecyceln“.
Die Mindestquoten für das Recycling, die in der aktuellen Verpackungsrichtlinie für den Zeitraum bis 2030 festgelegt sind, werden in dem Verordnungsvorschlag nicht geändert. Die Kommission wird jedoch beauftragt zu überprüfen, ob die Quoten erhöht oder neue Vorgaben festgelegt werden sollen. Gegebenenfalls soll sie spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorlegen.
Damit die Vermeidungsziele erreicht werden können, setzt der Verordnungsvorschlag auf die Nachfüllung von Behältern und auf verbindliche Quoten für die Nutzung von Mehrwegverpackungen in bestimmten Anwendungsbereichen. Deren Anteil sei in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen, berichtet die Kommission. Für kleine Unternehmen mit einer
Verkaufsfläche von maximal 100 Quadratmetern ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Timmermans, dass es das Wesen von Entwürfen sei, noch nicht fertig zu sein, und hob hervor, dass überhaupt Zielsetzungen für die Wiederverwendung eingeführt würden: „Wir schaffen eine völlig neue Wirtschaft, eine Mehrwegwirtschaft“, so Timmermans. Er unterstrich den positiven Beschäftigungseffekt der Mehrwegziele. Laut der Folgenabschätzung für den Vorschlag werden sie rund 600.000 neue Arbeitsplätze schaffen.
Ob das Vorhaben gelingen wird?
Wir diskutieren das im Livestream am 17. Januar in Bonn, ab 16:15 Uhr. Ihr könnt mitdiskutieren:
Nachhaltigkeit gehört aktuell zu den Top-Themen in den deutschen Chefetagen. Nach einer Studie der HypoVereinsbank sehen 67 Prozent der Mittelständler die Entwicklung von nachhaltigen Geschäftsmodellen als wichtige Herausforderung. Dazu gehören auch die ab 2023 geltenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Wichtigster Treiber: Der Kapitalmarkt!
„Das schärfste Schwert sind die Finanzen. Wenn sie nicht in Nachhaltigkeit investieren, bekommen Unternehmen kein Kapital, keine Kredite und keine guten Rankings mehr….. Unternehmen werden nachhaltig oder sie verschwinden“, warnt Professor Rupert Felder, Personalchef der Heidelberger Druck AG, im Sohn@Sohn-Interview.
Der größte Handlungsdruck entsteht durch institutionelle Anleger, die auf Nachhaltigkeit setzen, wie beispielsweise der weltweit größte Finanzinvestor BlackRock. Das Unternehmen hat klare Richtlinien etabliert, um Nachhaltigkeit in die Investitionsentscheidungen einzubauen. Der Investor berücksichtigt ESG-Kriterien bei der Bewertung potenzieller Investments. So haben Vertreter des Investors im Jahr 2020 auf den Hauptversammlungen von Unternehmen mangelnde Nachhaltigkeit kritisiert und gegen den Jahresbericht gestimmt. Es geht dabei in erster Linie nicht um Kosten, sondern um strategische Investitionen in die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens zu betrachten. These: Nachhaltigkeit und Digitalisierung gehen Hand in Hand. Mit verantwortungsvoller Digitalisierung lässt sich die Nachhaltigkeit beschleunigen, beide Themen gemeinsam erschließen neue Wertschöpfungsquellen.
7 von 10 Verbrauchern suchen gezielt nachhaltige Produkte und erwarten Transparenz über die CO2- Bilanz. Nachhaltige Investments entwickeln sich dynamisch. Drei Viertel der Anleger bevorzugen Fonds mit einer besseren CO2-Bilanz und erhoffen sich davon auch bessere Renditen. Die Forderung nach mehr Nachhaltigkeit kommt auch aus den Unternehmen selbst. Häufig sind es die jüngeren Mitarbeiter und Bewerber, die zum Beispiel Mobilitätskonzepte fordern.
Regulierung sorgt für sofortigen Handlungsbedarf in Unternehmen
Die „EU Corporate Sustainability Directive” erweitert die Berichtspflichten von Unternehmen ab 250 Mitarbeitern um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Bei Nichterfüllung des Gesetzes drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro. Auch das Lieferkettengesetz kennt empfindliche Bußgelder von 100.000 bis 800.000 Euro. Mit der EU-Taxonomie kann sich der Kapitalmarktzugang für nicht konforme Unternehmen erschweren.
Eine wichtige Neuerung: Der Nachhaltigkeitsbericht muss Bestandteil des allgemeinen Lageberichts sein und darf nicht getrennt veröffentlicht werden. Außerdem reicht die Veröffentlichung als PDF oder Druckwerk nicht, er muss den Behörden in digitaler Form im ESEF-Datenformat zugänglich gemacht werden. In seinem Inhalt muss der Bericht einer doppelten Wesentlichkeitsperspektive („Double Materiality”) folgen. Unternehmen müssen also erstens die Auswirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage festhalten und zweitens die Auswirkungen des Geschäftsbetriebs auf Nachhaltigkeitsaspekte verdeutlichen. Zudem fordert die neue Richtlinie Angaben zu Nachhaltigkeitszielen, der Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat, nachteiligen Wirkungen des Unternehmens und nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen. Bestehende Technologien können lediglich etwa 65 Prozent der für das Netto-Null-Ziel erforderlichen Emissionen reduzieren. Einen wichtigen Beitrag leisten deutsche CleanTech Startups und „Twin Transformer”. Sie verknüpfen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Nachhaltigkeit wird ab 2023 verpflichtend. Das macht ein Strategie-Update notwendig, um Nachhaltigkeit in den KPIs zu verankern, Transparenz und Compliance zu erreichen. Smart Analytics identifiziert Emissionsquellen, erfüllt Berichtspflichten und gibt Hinweise zu Reduktionsstrategien. Intelligentes Ressourcen-Management und transparente Lieferketten gibt es nur mit digitalen Technologien.
Herausforderungen: „In zehn bis 15 Jahren gibt es keinen Maschinenbau mehr in Deutschland, wenn die Unternehmen nicht auf serviceorientierte, digitale Geschäftsmodelle umsteigen. Diese Geschäftsmodelle sind die eigentliche Innovation. Doch das digitale Denken in As-a-Service Modellen ist noch nicht überall vorhanden“, so Professor Michael Braungart. Wir diskutieren das in einem Roundtable am 17. Januar in Bonn:
Das CO2-Einsparpotenzial ist in einzelnen Bereichen unterschiedlich. Hohes Potenzial gibt es bei der Industrieproduktion, im Bereich Mobilität und Logistik und bei Gewerbegebäuden. Eine beispielhafte Erkenntnis aus der Bitkom-Studie: Das Einsparpotenzial durch Digitalisierung der Fertigung liegt bei 64 Megatonnen CO2-Äquivalent – rund 17 Prozent des Gesamtziels. Vor allem der Einsatz von Digital Twins ist wirkungsvoll. Digitale Zwillinge simulieren Produkte, Maschinen und Anlagen, sodass Planung und Steuerung einfacher werden. Sie verbessern die Produktionsqualität, senken die Durchlaufzeit und reduzieren den Ressourceneinsatz. Durch Optimierungen mit ihren Ergebnissen werden CO2- Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch, der Einsatz von Chemikalien und die Abfallmenge systematisch reduziert.
Remote Design und digitale Produktentwicklung steigern Ressourceneffizienz. Ein wichtiger Trend ist Remote-Design, bei dem Prototypen und Vorserienprodukte zunächst einmal am Computer simuliert werden. Diese Form des Designs senkt den Materialverbrauch der Entwicklung. In der Autoindustrie ist Remote-Design üblich und sogar die Crashtests werden nur ganz am Ende der Entwicklung aufgrund gesetzlicher Anforderungen in der Realität umgesetzt; die meisten Tests geschehen im Computer.
Der Einsatz von 3D-Druckern ist einer der wichtigen Nachhaltigkeitstrends in der gesamten Industrie. Die schnelle und individuelle Fertigung erzeugt eine höhere Kundenbindung und -zufriedenheit. Da der Materialaufwand geringer ist, gibt es weniger Verschnitt und Nachbearbeitung. Werden die Geräte als Ersatzteildrucker genutzt, so können defekte Maschinenteile ausgetauscht und eine längere Lebensdauer erreicht werden – mit den entsprechenden Effekten auf die Nachhaltigkeit. Als digitales Lager oder in der On-Demand-Produktion sorgen 3D-Drucker dafür, dass Lagerflächen eingespart werden.
Partnerschaftsmodelle und Wertschöpfungsnetzwerke steigern Ressourceneffizienz. Das Ziel neuer Geschäftsmodelle ist, Kunden und deren Daten mit Partnern zu teilen. So entstehen Synergie-Effekte, die zu Innovationen führen. Die Ressourceneffizienz des eigenen Geschäftsmodells steigt, wenn Zulieferer und Geschäftspartner in die Nachhaltigkeitsstrategie einbezogen werden. Der Sustainable Twin erweitert die Idee des digitalen Zwillings auf Aspekte der Nachhaltigkeit. Wie der digitale Zwilling ist auch der Sustainable Twin das virtuelle Ebenbild eines physischen Produktes. Über Daten- und Informationsverbindungen sind beide Objekte, also Original und Zwilling, miteinander verbunden. Der Sustainable Twin sammelt über den gesamten Produktionszyklus hinweg Informationen zum Produkt und begleitet sein physisches Gegenstück während des gesamten Wertschöpfungsprozesses. Die Digitalisierung bewirkt eine Dematerialisierung und senkt damit den Ressourcenverbrauch. Durch Remote Services entfallen manche Dienstreisen, digitale Zwillinge sparen Material bereits im Entwurfsstadium und vereinfachen Schulungen ebenso wie den Vertrieb. Insgesamt geht es nicht um Kosten, es geht um Innovationen!
Die Rolle des Kapitalmarktes ist für die Entfaltung von Nachhaltigkeitsstrategien wohl wichtiger als die Nabelschau-Rhetorik des Staates.
Die Weltanschauung der Demeter-Gemeinschaft, die sich seit Jahrzehnten der so genannten biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise verpflichtet fühlt, ist mehr als problematisch. Hinter dem Begriff „Biodynamik“ steht unverblümt das esoterisch-okkulte Weltbild von Rudolf Steiner, dem Begründer der Anthroposophie. Auf Grundlage seiner Lehren bemüht man sich, die landwirtschaftliche Praxis mit dem zu verbinden, was für unsere normalen fünf Sinne verborgen ist. Ein Paradies für tautologische Märchenerzählungen. Nach dem Motto: Wenn ich die Nichtexistenz Gottes nicht beweisen kann, ist es der Beweis für die Existenz Gottes. Damit lässt sich alles und nichts begründen.
Die Steiner-Apologeten widmen sich dem „Unsichtbaren“: Es geht um „Mondrhythmen im Pflanzenwachstum“, „übersinnliche Erkenntnismethoden“ und um die astralischen Kräfte des Rindermistes, die bei der Vergärung aus dem Mist herausgetrieben werden. Zur „biologisch-dynamischen Landwirtschaft“ nach Steiner zählt auch das Vergraben von Kuhhörnern im Acker bei Vollmond. Die obskuren Vorstellungen für die Agrarwirtschaft sind eingebettet in ein nicht minder sonderliches Weltbild. Danach vollzog sich die Menschheitsentwicklung nacheinander auf sieben „Planeten“. Laut Steiner gab es keine Evolution. Vielmehr bildeten sich irgendwann „Lemurier“ und „Atlantier“ heraus, und aus letztgenannten die „Arier“, zu denen der selbst ernannte Meister sich selbst und die kultivierten Westeuropäer zählte – nicht aber die „verkümmerten Menschen“, deren
Nachkommen heute noch als so genannte wilde Völker gewisse Teile der Welt bewohnen. Unverholen predigte Steiner rassistisches und antisemitisches Gedankengut. Das Judentum, schrieb er, „als solches hat sich aber längst ausgelebt, hat keine Berechtigung innerhalb des modernen Völkerlebens, und dass es sich dennoch erhalten hat, ist ein Fehler der Weltgeschichte“.
Als wunderlichen Esoterik-Schabernack kann man die Steiner-Ideologie deshalb nicht werten. Dahinter steckt mehr. So schickte die Anthroposophische Gesellschaft 1934 einen offiziellen Brief an Adolf Hitler, in dem das Gemeinsame der beiden Weltanschauungen und Steiners arische Herkunft betont werden. Der NS-Staat förderte die biologisch-dynamischen Prinzipien unter einem neuen Begriff: „Lebensgesetzliche Landbauweise“.
Für viele in der Demeter-Gemeinschaft ist Biolandbau viel mehr als eine besondere Produktionsmethode, es ist eine Weltanschauung. Davon wissen die meisten Kunden allerdings nichts, wenn sie ein paar biologisch-dynamische Karotten kaufen. Rudolf Steiner ist einer der Fixsterne am Biohimmel. Deshalb sollte man sich seine Lehre ein wenig genauer anschauen, wenn man die Hintergründe der Biolandwirtschaft verstehen will.
Wo der Unsinn hingehen kann, recherchierte ich in den 1990er Jahren beim Thema Mehrweg. Auslöser war ein Leserbrief in der taz. Da beschwerte sich ein Leser über einen Reformladen, der die Annahme einer Mehrwegverpackung ablehnte. Wie sich herausstellte, beruhte dieses Mehrwegsystem und auch die Bepfandung auf Freiwilligkeit – so wurde zumindest die Annahmeverweigerung begründet.
Rapunzel träumte damals vom Mehrweg. Genau wie die Zwergenwiese, der Ziegenhof oder der Rosengarten. Alle verkündeten und verkünden hehre Botschaften über ökologischen Landbau, gesunde Ernährung und umweltgerechten Konsum. So werden wir von den Rapunzels dieser Welt ermahnt, unsere Wurst im Supermarkt nur mit der berühmten Tupperware-Dose zu kaufen. Frühmorgens bringen wir artig die Backware im Jutebeutel nach Hause, um nicht Ärger mit den umweltbewegten Nachbarn zu bekommen. So war es auch naheliegend, Naturkost-Produkte in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Eines hatten Rapunzel und Co. nicht bedacht: Mehrwegsysteme sollten hohe Rücklaufquoten erreichen und sind nur bei kurzen Vertriebswegen ökologisch sinnvoll. Daran ist die Naturkost-Industrie kläglich gescheitert. Dass das mit großen Hoffnungen gestartete brancheneigene Projekt zur Müllvermeidung nicht funktionierte, hatte eine ganze Reihe von Gründen. Einer der wichtigsten: Um bei der Rücklaufquote zuzulegen, hätten die Hersteller weitere Millionen investieren müssen, resümierte der Naturkostverband in einer Pressemitteilung. Millionenausgaben zugunsten der Umwelt, das ging den Ökofunktionären zu weit. Wo kämen die biodynamischen Denker denn hin, wie Coca Cola oder Bierbrauereien auch noch Geld in moderne Abfüllanlagen, Rücknahmelogistik und intelligente Verpackungen zu investieren. Der ökologische Anspruch und das gute Gewissen müssen genügen, um Käufer in die Bioläden zu treiben. Wer ökologisch korrekt einkaufen will, steht über diesen Dingen.
Umweltexperten sehen das etwas kritischer. Die Organisation des Mehrwegsystems der Naturkostfirmen war von Anfang an dilettantisch. Es standen bundesweit kaum Spülstationen zur Verfügung. Es gab keine standardisierten Kästen, häufig wurde überhaupt kein Pfand erhoben und es gab keine dezentrale Erfassung der Gläser. “An den Verbrauchern hat es nicht gelegen”, bestätigte Hans-Josef Brzukalla, der mit seiner Arbeitsgemeinschaft für Abfallvermeidung (Afa) für den Aufbau des Mehrwegsystems verantwortlich war. Die Rücklaufquote der Gläser erreichte nach Angaben der Afa nur 50 Prozent. Nach Meinung der Naturkostbranche war die erreichte Quote ökologisch völlig unzureichend. Das zeigt ein einfaches Rechenexempel. Wenn von tausend Gläsern im ersten Rücklauf nur 500 zurückkommen, so ist bei gleichbleibender Schwundquote nach wenigen Umläufen nur noch ein Glas übrig. Aus Mehrweg wird Einweg. Von den 40 bis 50 Umläufen, die häufig von Mehrweganbietern in der Öffentlichkeit verbreitet werden, lag man weit entfernt. Um schmutzige und ökologisch ausgeschleckte Honiggläser wieder keimfrei sauber zu bekommen, mußten Rapunzel-LKW bis zu 800 Kilometer zurücklegen, um zur Reinigungsstation am Bodensee zu gelangen. Diesel und Rußpartikel im Dienst für die Umwelt. Einige hundert Kilometer Transportweg hatten die Brummis dann noch vor sich, um wieder zum Abfüllbetrieb zu gelangen. Standardisierte Mehrweg-Kästen konnte man mit der Lupe suchen. Vielfach wurden die Gläser in Kartons transportiert, was die Schwundquote noch erhöhte.
Trotz dieser verheerenden ökologischen Bilanz bedauerte damals der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) das klägliche Scheitern des Mehrwegsystems. Das sei eine verheerende Signalwirkung für die gesamte Lebensmittelbranche. Walter Jungbauer nannte diesen Schritt “ökologisch betrüblich und politisch das absolut falsche Signal”. Der Naturkosthandel hänge üblicherweise die ökologische Messlatte sehr hoch. Wegen seines Anspruchs und des Vertrauens, das seine Kundschaft in ihn setzt, dürfe er sich deshalb im Verpackungsbereich “keine Blöße geben”, sagte Jungbauer.
Die Verpackungsindustrie sieht das anders: Logistikprobleme beim Transport der Mehrweggläser, Schäden bei der Lieferung, eine mangelnde Rückführung der Gläser, hoher Spülaufwand, lange und damit umweltbelastende Vertriebswege hätten den Mehrweggedanken ad absurdum geführt.
Die niedersächsische Walter Lang Imkerhof GmbH stellte der Afa ein niederschmetterndes Zeugnis aus. Fruchtaufstriche, die unter dem Markenzeichen “Allos” in den Verkauf gehen, wurden in den vergangenen Jahren in den Afa-Mehrweggläsern angeboten. “Wir mußten es jedoch wegen seiner gravierenden logistischen Mängel aufgeben. Es fehlte ein einheitliches Pfandsystem mit geeigneten Pfandkisten. Der Betrieb der Spülanlagen war somit ineffizient. Den Kostenfaktor hat Allos durch ein Gutachten prüfen lassen. Dabei lag das Afa-Pfandglas rund 50 Prozent über dem Preis von Neuglas”, so eine Sprecherin von Allos. Für das Abfüllen von Fruchtprodukten war das Afa-Glas völlig ungeeignet. Kleine, oft kaum sichtbare Schäden hätten immer wieder zu Reklamationen wegen Schimmelbildung oder Gärung geführt. Die Liste der Mängel ist lang. “Die Praxis sah so aus, daß ein Großteil der im Rücklauf gesammelten Afa-Gläser aus den verschiedensten Gründen im Altglascontainer landeten”, so die Allos-Sprecherin.
Da helfen wohl auch Abfüllungen bei Vollmond nicht weiter.
Joseph Wilhelm, Gründer und Geschäftsführer von Zwergenwiese und Rapunzel Naturkost, agitiert gegen Impfen und gegen Abtreibungen, verbreitet Verschwörungsthesen zu COVID19 und sieht das Virus als "intelligentes Wesen", das seine Aufgabe "im großen Spiel der Naturkräfte" erfülle. pic.twitter.com/8dg5rnZ4cJ
Anlässlich des 50. Jahrestages der Club of Rome-Studie „Grenzen des Wachstums“ blicken wir im ersten Teil der Veranstaltung zurück auf die Wirkung der Studie in den letzten 50 Jahre und ihre Aktualität heute. Wir tun dies mit einem profunden Zeitzeugen, dem Ökonomen und Systemwissenschaftler Prof. Dr. Erich Zahn, der damals zum Team von Dennis Meadows am MIT gehörte.
Im zweiten Teil der Veranstaltung richten wir unseren Blick auf die nächsten 50 Jahre. Im Gespräch mit drei renommierten Expert*innen wollen wir der Frage nachgehen: Was können wir heute schon wissen, um nötige Transformationspfade für die nächsten 50 Jahre zu beschreiten?
Wir tun dies für drei ausgewählte Handlungsfelder: Innovation, Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit. Mit Statements von
Roundtable im Allgäu. Die Umstellung auf alternative Proteine ist die kapitaleffizienteste und wirkungsvollste Lösung zur Bewältigung der Klimakrise, denn alternative Proteine sparen pro investiertem US-Dollar die meisten Emissionen. Sie sind damit mindestens doppelt so effektiv wie Investitionen in die Dekarbonisierung von Zement, Eisen, Stahl, Chemikalien oder des Verkehrssektors. Das lockt immer mehr Geldgeber:innen an: Das in alternative Proteine investierte Kapital ist von einer Milliarde Dollar im Jahr 2019 auf fünf Milliarden im Jahr 2021 angestiegen – eine jährliche Zuwachsrate von 124 Prozent. „Investments sind dabei zunehmend global und beschränken sich nicht mehr nur auf Wagniskapital“, sagt Benjamin Morach von BCG. Wir diskutierten das in einer Expertenrunde. Teilnehmer: Christian Traumann, Geschäftsführender Direktor Multivac; Harald Suchanka, CEO Handtmann Filling & Portioning; Bernd Esser, Mitglied des Vorstands BALPro + CEO Berief Food; Friedrich Büse, Founder & Partner Endori; Angela Wadenpohl, Reset Yourself; Moderation: Gunnar Sohn.
Doku:
Welche Potenziale stecken in alternativen Proteinen für Klimaschutz, Gesundheit und Welternährung? https://t.co/VLI3nW1DIm
Wir waren unterwegs im Oberallgäu und informierten uns über das Bergwaldprojekt. Diese Initiative in Balderschwang startete 1991. Damals rissen die Winterstürme Vivian und Wiebke Löcher in den Bergwald. Die Helfer konzentrierten sich daher zunächst auf Pflanzung, Jungwuchspflege und den Steigbau in den Sturmflächen. Heute pflegen sie neben dem Wald auch Biotope für das Auerhuhn und übernehmen die Wiedervernässung von Hochmooren. Eine Arbeit, die relevanter denn je ist. Laut Verein starben 2021 deutschlandweit rund fünf Prozent des Waldes – unter anderem wegen Trockenheit, Stürmen und Insektenbefall. Mit über 50.000 Freiwilligen kämpft der Bergwaldprojekt e.V. bundesweit gegen die Folgen.
Hubert Heinl, Revierförster bei den Bayerischen Staatsforsten
Rehwild, Rotwild, Gams-, Muffel-, und Sikawild schälen und verbeißen die Naturverjüngung und ungeschützte Pflanzungen in einem so hohen Ausmaß, dass vielerorts das Aufwachsen der standortheimischen Baumarten wie Eiche, Buche, Ahorn und Tanne ohne Zäunung überhaupt nicht möglich ist. Zusätzlich führt eine hohe Schwarzwilddichte zu enorm hohen Schäden in der Landwirtschaft. Die Ursachen dafür sind vielfältig und historisch. In unserer Kulturlandschaft herrschen ideale Bedingungen für Generalisten wie das Rehwild. Die industrielle Landwirtschaft mit ihren großen Schlägen und Kulturen wie z. B. Mais führen zu starken Vermehrungen, v. a. bei Schwarzwild und Rehwild. Eine falsch verstandene Trophäenjagd mit hohen Wilddichten, dem primären Ziel der Erlegung starker Trophäenträger und die Ausrottung der Beutegreifer Luchs, Wolf und Bär haben in den letzten 200 Jahren zu einer enorm hohen Wilddichte und einer massiven Schädigung der Waldökosysteme geführt: Ein Waldsterben von unten. Dieses Problem setzt die Wälder, die aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und seiner Folgen wie Trockenheit, Sturmschäden und Insektenkalamitäten stark belastet sind, zusätzlich unter Druck. Um den Verbiss- und Schäldruck auf die Wälder zu verringern, gibt es ein Bündel von Maßnahmen.
Um ein Aufwachsen gemischter, stabiler und klimaresilienter Wälder zu ermöglichen, ist die Zäunung mit Drahtgeflechten und Hordengattern aus Holz vielerorts das Mittel der Wahl. Zusätzlich sind der Einzelschutz der Jahrestriebe mit Verbissschutzmittel, Drahthosen und als Schälschutz stärkerer Bäume gegen Rotwild die Verwendung von Wickelgeflecht aus Kunststoff oder Grüneinbund mit Nadelholzästen kostenintensive Möglichkeiten, ein schadenfreies Aufwachsen gemischter Wälder zu erreichen.
Zu hohe Wilddichten führen zur Entmischung der Wälder. Seltenere Baumarten, aber auch seltene Kräuter und Orchideen werden zuerst vom Wild genutzt und als Verlust gar nicht mehr wahrgenommen. Um diesen verhängnisvollen Trend umzukehren, ist eine nachhaltige Reduktion der Wilddichte auf ein waldverträgliches Maß durch die ökologische Jagd ein wichtiges Mittel.
Dazu Hubert Heinl, Revierförster bei den Bayerischen Staatsforsten: