Recherche zum Amtsverständnis der Datenschützer von Bund und Ländern

Vorbemerkung:
In meiner The European-Kolumne habe ich mich mit den Kontrollobsessionen der Datenschützer auseinander gesetzt, die sich im so genannten Düsseldorfer Kreis hinter verschlossenen Türen permanent auf die Suche nach neuen Tätigkeitsfeldern begeben, um eine Rechtfertigung für die Existenz ihrer Apparate zu finden. Diese illustre Runde der obersten Aufsichtsbehörden aus Bund und Ländern, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes überwachen, interpretiert gesetzliche Regelungen.

Landläufig wird das als „antizipierte Verwaltungspraxis“, bezeichnet. Ich sehe das eher als Beleg für die Aufweichung der Gewaltenteilung. Die Parteien fungieren zunehmend als Staatsträger und bauen ihren Einfluss auf die Verwaltungen aus. Die Ministerialbürokratie übernimmt im Gegenzug immer mehr Funktionen der Gesetzgebung. Ja richtig gehört, es gibt auch eine Gesetzgebung, eine Legislative, die die Grundlage für Verwaltungshandeln schafft. Wohin die Staatsbürokraten-Herrlichkeit hinführt, kann man an den selbstherrlichen Auftritten des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar erkennen. Nur weil zufällig die deutsche Firmenzentrale von Google in Hamburg liegt, inszeniert er sich als Hüter von Hausfassaden und Gartenzäunen im Kampf gegen Street View oder als Bewahrer der Privatsphäre in seiner Kampagne gegen Tracking-Software. Wenn Parlamente die Exekutive unzureichend kontrollieren, sollten das die Bürger in die Hand nehmen. Auch der Düsseldorfer Kreis hat ein Watchblog verdient.

Wie nötig das ist, belegt ein Bericht von Spiegel Online: „Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft – und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.“

Für die Kampagne gegen Google, Facebook, Blogger oder Forenbetreiber werden in schöner Regelmäßigkeit von den Datenschützern die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises vom vom 26./27. November 2009 herangezogen. Hier die Beschlusslage:
Viele Web-Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden. Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.
Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:
• Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.
• Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.
• Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.
• Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
• Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der
Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung durch
die Anbieter einzuhalten. Stralsund, 26. November 2009.

Hier nun die Fragen für meine Story, die ich am Dienstag schreiben möchte für den Fachdienst MarketingIT der absatzwirtschaft (soll dann Mittwoch erscheinen).
1. Wie beurteilt Ihr das Vorgehen der Datenschützer aus Bund und Ländern?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die digitale Wirtschaft, sich gegen die Restriktionen der Datenschützer zur Wehr zu setzen?
3. Wie müsste ein moderner Datenschutz aussehen, um die digitale Wirtschaft zur Entfaltung zu bringen?
4. Der Düsseldorfer Kreis behauptet, die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes. Wie seht Ihr das?
5. Wären nicht in erster Linie Legislative und Judikative gefordert, eindeutige Regelungen für die digitale Wirtschaft zu treffen?
6. Ist die antizipierte Verwaltungspraxis des Düsseldorfer Kreises nicht eher ein Ausdruck von Amtsanmaßung – vielleicht sogar Amtsmißbrauch?

Expertenmeinungen hier als Kommentar posten oder mir eine E-Mail schicken: gunnareriksohn@googlemail.com

Forum in Düsseldorf: Von Datenausspuck-Maschinen und sinnvollen Webtools fürs Marketing

Christian Halemba von der Unternehmensberatung Mind Business ist ein Datenmensch und von der Frage getrieben, wie man aus Daten sinnvolles Wissen generieren kann. Das Internet erweist sich dabei als höchst ergiebige Quelle für die Marktforschung, so Halemba in seinem Vortrag beim Marketing Solution-Forum in Düsseldorf. Die Kommunikation im Netz habe weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, wenn es um Produkte und Dienstleistungen geht. Auch der Einkauf im stationären Einzelhandel werde durch die Vorabinformationen im Internet stark beeinflusst. „Exemplarisch kann man das in der Branche für Telekommunikation erkennen. So beziehen 90 Prozent der Konsumenten, wenn sie ein Handy brauchen oder einen Mobilfunkvertrag, ihre Informationen aus dem Internet“, sagte Halemba.

Vor 30 oder 40 Jahren zog man Quellen heran wie die ZDF-Sendung WiSo, Stiftung Warentest oder redaktionelle Beiträge. „Die standen in den Umfragen der Marktforschung immer ganz oben und wurden als glaubwürdig eingestuft. An zweiter Stelle stand das soziale Umfeld. Freunde, Bekannte, Familie, Arbeitskollegen oder Experten. Danach kamen die Händler, von denen man immer noch annahm, dass sie ein relativ neutrales Statement zu Produkten und Dienstleistungen abgeben. Weit zurück lag die klassische Werbung. Das war Jahrzehnte lang so. In den vergangenen Jahren hat sich das Bild völlig verändert. Direkt an die Spitze hat sich das Internet gesetzt und erreicht die gleiche Größenordnung, für die die anderen Quellen Jahrzehnte benötigt haben. Das Netz ist bei der Informationsbeschaffung und beim Vertrauensvorsprung auf dem gleichen Level wie Freunde, Bekannte, Testzeitschriften und redaktionelle Beiträge. Eine besondere Rolle spielen dabei Foren. Was dort steht, wird als authentisch wahrgenommen und spielt eine erhebliche Rolle bei der Entscheidungsfindung“, erklärte der Mind Business-Berater.

Das sei erstaunlich vor dem Hintergrund der 90-9-1-Regel. Was man im Internet über Monitoring-Tools analysieren könne, ist nicht repräsentativ. „Mit rund einem Prozent gibt es ganz wenige, die regelmäßig etwas schreiben. Teilweise sogar mehrere tausend Beiträge pro Jahr. Dann gibt es eine zweite Gruppe mit 9 Prozent, die gelegentlich im Internet publizieren. Die allermeisten schreiben nie etwas. 90 Prozent der Internetnutzer schreiben nie etwas, aber sie lesen und glauben das, was sie lesen“, so Halemba.

Social Media-Monitoring leiste das Zuhören, Draufschauen und Interpretieren – das kennt man von der klassischen Marktforschung. „Bislang wird noch sehr wenig für Web-Analysetools ausgegeben. An die traditionellen Anbieter werden jährlich Aufträge in der Größenordnung von zwei Milliarden Euro vergeben. Social Media-Monitoring kommt bislang nur auf rund 50 Millionen Euro. Diese Daten werden von Marktforschern kaum genutzt. Eher von PR-, Personal- oder Rechtsabteilungen. So kann man beispielsweise Markenrechtsverletzungen sehr einfach über das Internet recherchieren“, weiß Halemba.

Am Anfang sollten Unternehmen überlegen, welche Quellen in die Web-Analyse einbezogen werden: Redaktionelle Beiträge, Foren, Communitys, Online-Shops, Twitter, Facebook oder Bewertungsportale. Bei der Nullmessung sei es ratsam, möglichst umfassend vorzugehen, um ein Gefühl für die Zahlengerüste zu bekommen. „Was ist für meine Produkte und Services relevant? In späteren Phasen können sich Unternehmen auf Kanäle konzentrieren, die sich als ergiebige Plattformen bewährt haben. Ich spreche auch von der Buzz-Herkunft“, erläutert der Marketingexperte. Zudem müssten Entscheider genau überlegen, was man wissen will und was man aus internen Daten schon weiß. „Bei der Auswahl der Anbieter von Monitoring-Tools ist große Sorgfalt geboten. Es reicht nicht aus, rein quantitative Auswertungen vorzunehmen. Mit einer reinen Datenausspuck-Maschine reduziert sich das Ganze auf eine Zählerei von Fliegenbeinen. Es gibt noch kein Instrumentarium für die vernünftige Messung von Netzwerkeffekten, Reichweite, Einfluss, Relevanz und Masse. Es ist noch eine junge Disziplin“, so Halemba.

Die komplette Story erscheint morgen auf NeueNachricht. Hier schon mal mein Youtube-Interview mit Halemba:

Der komplette Vortrag als Audio-Aufzeichnung:

Und hier die weiteren Interviews mit den Ausstellern des Marketing Solution-Forums in Düsseldorf:

Siehe auch:

E-Christmas und helfende Kunden

Für Service Insiders hat unser NeueNachricht-Team eine E-Christmas-Story geschrieben. „Das Internet ist der Todesstoß für Universalanbieter. Und die Kundenansprüche an Service und Leistungen wachsen rasant“, so Heinemann. Auf der Webseite des Versandhändlers Otto wird zurzeit gewichtelt: Nach der Anmeldung beim „Geschenke-Tauschrausch“ bekommt jeder User ein verpacktes Geschenk zugelost und kann es gegen Geschenke anderer User eintauschen. Allein zum Start haben sich 13.000 User registriert. Die durchschnittliche Verweildauer liegt laut Otto.de bei fast 13 Minuten pro Tag. Hier die komplette Story.

Wo die Reise im Kundenservice hingeht, könne man am Konzern LG ablesen, betont Bernhard Steimel, Sprecher der Smart Service-Initiative. „Der Elektronik-Riese baut seine Präsenz in sozialen Netzwerken aus. Sehr schnell bildete sich eine Community von mehr als 30 000 Kunden. 60 Prozent der Postings bestanden aus Serviceanfragen: Probleme mit der Technik, Fragen nach Reparaturmöglichkeiten, Inbetriebnahme von Geräten und vieles mehr. Management und Serviceabteilung setzten sich zusammen und bildete eine Task Force, die damit begann, die Probleme abzuarbeiten. Drei Monate nach der Gründung der Community wurde der Kunden-helfen-Kunden-Effekt immer prägnanter. 70 Prozent der Serviceanfragen werden mittlerweile von Bloggern oder Community- Mitgliedern selbst beantwortet. Nur rund 30 Prozent mussten von Mitarbeitern der Serviceabteilung bearbeitet werden. Mit wenigen Postings im Netz, die vom Unternehmen selbst kommen, gewinnt LG in den sozialen Netzwerken eine unglaublich hohe Reichweite. Zum Beispiel konnten mit 47 Blogpostings die Probleme von rund 30 000 Kunden gelöst werden. Die Kosten pro Nutzer liegen bei zwölf Cent. Sie wären deutlich höher, würden sich die Kunden mehrheitlich über die Hotline an das Unternehmen wenden“, so die Erfahrung von Steimel.

Meine komplette Story ist im Fachdienst MarketingIT der absatzwirtschaft erschienen.

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