Einen Widerspruch zum Projekt möchte ich noch nachlegen. Er stammt aus der Feder von Zippert, der in der Welt herumzappt. Er kritisiert, dass den Verbrauchern nicht genug Zeit gelassen wurde, ihre Häuser und Gärten aufzuräumen. In diesem beklagenswerten Zustand könne man diese Objekte nicht zur Schau stellen. In einer Pressekonferenz habe deshalb der Innenminister Straßennamen, Hausnummern und Stockwerke benannt, bei denen es unzumutbar für Google sei, alle Mängel wegzuretuschieren. So gibt es in Bielefeld ein Eckhaus, wo die Gardinen seit Jahren nicht mehr gewaschen worden seien. „Kritisiert wurde auch die Balkonbepflanzung im Schwickertweg in Wuppertal, die ungelenken Graffiti in der Hornigstraße in Köln und eine Garageneinfahrt am Doktor-Drostel-Ring in Essen“, so Zippert der Zapper. Besonders schlimm ist es ja bekanntlich im Antoniusstift in Neuenkirchen mit dem zerstörten großen Blumenkübel. Das wird jetzt alles schonungslos weltweit über Street View dokumentiert – eine Blamage für Deutschland.
Street View ist nach Auffassung von Jeff Jarvis ein hilfreiches Projekt und die Einstellung vieler Trittbrettfahrer, die sich in Deutschland auf Google einschießen, mehr als fragwürdig. Dürfen staatliche Instanzen reglementieren, ob man in der Öffentlichkeit Bilder machen darf oder nicht. „Wer besitzt die Öffentlichkeit? Das Problem ist zum Beispiel bei Google Street View: Wenn man Google verbietet, Fotos in der Öffentlichkeit zu machen, verbietet man es bald auch Journalisten. Das ist eine gefährliche Entwicklung“, warnt Jarvis zu recht.
Nach mehrheitlichem Ratsbeschluss und einer entsprechenden Dringlichkeitsentscheidung hat Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch die Änderung der Sondernutzungssatzung unterzeichnet, nach der Kamerafahrten für „Google-Street-View“ ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Unter http://www.bonn.de weist die Stadt außerdem auf das Widerspruchsrecht der Bürger hin. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Stadtdirektor Volker Kregel: „Auch mit Blick auf die aktuellen skandalösen Vorgänge um Google verbitte ich mir zurzeit Befahrungen in Bonn“. Zudem fordert Kregel den Bund auf, ganz kurzfristig klare datenschutzrechtliche Regelungen zu Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Soweit die Presseverlautbarung der Stadt.
Die Pressesprecherin konnte mir allerdings nicht sagen, wie viele „Ergänzungskilometer“ Google noch abfahren muss und wie hoch die Gebühreneinnahmen ausfallen werden. Auch konnte sie mir nicht erläutern, ob denn diese Regelung generell für kommerzielle Bildaufnahmen gilt. Denn auch in meiner Bildberichterstattung kommt es vor, dass ich Straßenzüge in Bonn aufnehme. Wo ist der Unterschied zu Google? Auch der Hinweis auf die jüngsten Enthüllungen zum Datenskandal von Google kann wohl nicht der Grund für eine Satzungsänderung sein. Hier wird durch die kalte Küche ein neuer Paragraf zur Gebührenabzocke ins Amtsblatt gehoben, um die Kassen klingeln zu lassen. Und das sich die Satzungsänderung aus rechtlichen Gründen nicht nur gegen Google richten kann, belegt der konkrete Beschluss des Rates der Stadt Bonn, der mittlerweile im Amtsblatt erschienen und somit gültig ist:
Amtsblatt_Nr_18_aus_2010[1]
An § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgender Satz 3 angehangen:
Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden.
An den Gebührentarif zur Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgende Tarif-Nr. 24 angehangen:
Art der Sondernutzung: Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen/fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung
Bemessungseinheit: Angefangener Kilometer Gemeindestraße.
Gebühr: 20,00 Euro je angef. Km. Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden.
Artikel III
Die vorstehende Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bonn, den 17. Mai 2010
Nimptsch
Oberbürgermeister
Zur Erinnerung: Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kassen der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit“. Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach Auffassung nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, so Mirbach.
Bei der Änderung der Satzung geht es nicht um das skandalöse Absaugen von WLAN-Anschlüssen und E-Mail-Daten, wie es der Stadtdirektor in der Pressemitteilung insinuierte. Es geht um die fotografische Darstellung der Straßenzüge – also um das Kernprojekt von Google. Und wo ist der Unterschied zu einem Journalisten, der ebenfalls aus kommerziellen Gründen öffentliches Straßenland aufnimmt, wie ich es heute Vormittag getan habe – siehe Bild oben. Die Ahnungslosigkeit der von mir befragten Pressesprecherin spricht Bände. Das Verhalten der Stadthäuptlinge ist anmaßend. Ich habe niemanden das Mandat erteilt, für mich das Kindermädchen zu spielen. Die bestehende Rechtslage gibt eine ausreichende Grundlage für eine Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Ich halte das Vorgehen der Stadt schlichtweg für rechtswidrig. Ähnlich sehen es wohl die Juristen des Städte- und Gemeindebundes. Nach dem Datenschutzskandal von Google entwickelt sich nun ein Gebührenskandal der Kommunen (Bonn wird kein Einzelfall bleiben, die Stadt Köln wird wohl heute nachziehen).
Fünf Millionen für den Erweiterungsbau des Stadtmuseums: Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat das Angebot der Stifter angenommen. Siehe auch den Bericht in der Kölnischen Rundschau: „Einige“ juristische Fragen müssen allerdings noch geklärt werden. Im Schenkungsvertrag sind mehrere Fallstricke festgelegt, die der öffentlichen Hand noch schwer im Magen liegen werden…“Etwa in der Verpflichtung der Stadt, das Museum auf unbegrenzte Zeit als organisatorische Einheit am jetzigen Ort zu betreiben. Andernfalls kann die Stiftung vom Vertrag zurücktreten und die investierte Summe zurückfordern“, so die KR.
Alles weitere steht in meinem Blogbeitrag von gestern: Stadtmuseum: Der Kölsche Klüngel lebt! Wie sich ein Geschenk zum Sprengsatz für Steuerzahler entwickeln kann
Allein in der Filterblase – Foto von Gerhard Schröder beim StreamCamp-Aufbautag in Kölle
Im Streit um den Anbau des Kölners Stadtmuseums hat der Bund deutscher Architekten (BDA) dem Stifterehepaar einen Erpressungsversuch vorgeworfen. Das berichtet der WDR. Das Ehepaar Hans und Marlies Stock hat eine Frist bis Montag (also heute) gesetzt. Bis dahin müsse der von ihnen favorisierte Architekturentwurf vom Rat akzeptiert werden, so die Bedingung für die Stiftung in Millionenhöhe.
„Nach BDA-Ansicht verstößt die im Schenkungsvertrag formulierte Vorgehensweise gegen das europäische Vergaberecht. Auch andere Details des Vertrages bergen aus Sicht des BDA erhebliche Risiken“, berichtet die Kölnische Rundschau.
Der Schenkungsvertrag sehe vor, dass Planung, Bauleistung sowie Projektsteuerung und -leitung von der Stiftung in Auftrag gegeben werden. „Obwohl also die Stiftung und nicht die Stadt als Bauherr auftritt, handelt es sich nach Ansicht des BDA um ein öffentliches Bauvorhaben, das ausschreibungspflichtig ist. Gestützt wird die Auffassung durch Fachanwalt Dr. Stefan Deckers: Auch wenn die öffentliche Aufgabe auf eine private Organisation übertragen werde, sei eine europaweite Ausschreibung notwendig“, so die KR.
Die Schenkung in Höhe von fünf Millionen Euro sei an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die der Stadt Köln noch schwer im Magen liegen könnten, berichten Insider in Köln. Der Schenkungsbetrag decke nicht in Ansätzen die Kosten, die mit dem Umbau, der Sanierung und dem Betrieb des Museums verbunden sind. Hier werde dann wieder der Steuerzahler zur Kasse gebeten.
Bedenklich erscheint dem BDA, dass den Stiftern ein weit reichendes Mitspracherecht hinsichtlich der Museumskonzeption eingeräumt werden solle. Bei Verstößen könnten die Stifter (und natürlich auch die Erbengemeinschaft) vom Vertrag zurücktreten und die investierte Summe einklagen. Das „Gestaltungsrecht“ verjähre nicht, sondern vererbe sich. Das heiße, dass selbst ein Ururenkel der Stifter den Betrag zurückfordern könne, wenn er das Konzept für nicht zukunftsfähig halte.
Das Ganze erinnert ein wenig an das Versprechen der Kommunalpolitiker beim Bau der Köln-Arena. Das sollte ja die Stadt keinen Cent kosten und wurde gekoppelt mit dem Bau und der Anmietung des Technischen Rathauses. Hier wurde ein Mietvertrag für 30 Jahre abgeschlossen. „Insgesamt hat die Stadt Köln für die 120.000 Quadratmeter Bürofläche während der Laufzeit des Mietvertrag rund eine halbe Milliarde Euro zu zahlen“, so der Hinweis des inzwischen verstorbenen Soziologen Erwin K. Scheuch.
Welche Rolle damals der Verleger Alfred Neven DuMont spielte, kann man dem Scheuch-Buch „Parteien außer Kontrolle“ entnehmen. Welche Rolle der Verleger beim Stifter-Ehepaar spielt, dürfte den Kölnern ja auch bekannt sein…….Da braucht man nur den Kölner Stadt Anzeiger lesen…..Zitat: „Die Stifter des Anbaus für das Kölnische Stadtmuseum haben ihre Frist verlängert. Ehrenbürger Alfred Neven DuMont hat sich persönlich bei den Mäzenen für einen Aufschub des Ultimatums eingesetzt.“…..“Einmütig stellten die Stifter und Neven DuMont fest, dass sich der Umgang mit Mäzenen dringend ändern müsse. Das sei im Sinne der Stadt. Im Sinne ihrer Bürger.“…..Hm, ja, äh, sehr objektiv berichtet……
Unverzichtbare Lektüre: Werner Rügemer, Colonia Corrupta: Globalisierung, Privatisierung und Korruption im Schatten des Kölner Klüngel.
Nach einem Bericht von Focus TV wird die Jagd auf vermeintliche Verkehrssünder in Deutschland immer dreister. „Im Ringen gegen Raser – und den daraus resultierenden warmen Geldregen für öffentliche Kassen – rüsten die Behörden auf. So sind im jüngst eröffneten Richard-Strauss-Tunnel in München sechs Blitzanlagen installiert, deren Tätigkeit für den Autofahrer nicht sofort ersichtlich ist, da sie unauffällig mit Infrarot-Licht Tempoüberschreitungen messen. Verständlich, dass da manch mehrfach betroffener Pendler hier eher das Bemühen um den erwähnten Geldgewinn und nicht um mehr Sicherheit vermutet“, so Focus TV, die von einem Blitzkrieg auf deutschen Straßen sprechen.
„Fährt der Autofahrer im Richard Strauss Tunnel schneller als die erlaubten 50 oder 60 Stundenkilometer drohen Bußgelder, Punkte und schlimmstenfalls auch der Führerscheinverlust. Nach den Erfahrungen des A99 Aubinger Tunnels und den Ergebnissen am McGraw Graben werden wohl auch hier viele tausend Autofahrer im Richard Strauß Tunnel betroffen sein. Verwaltungsbehörde ist allerdings dieses Mal nicht die Stadt München, sondern das Polizeipräsidium München. Eine Vorwarnung für die Blitzer wie z.B. beim McGraw Graben durch einige Schilder gibt es übrigens hier nicht. Ein Grund mehr hier nicht die Sicherheit, sondern die Finanznot als Ursache zu vermuten“, teilt der Verein „Mobil in Deutschland“ mit. Der Verein schätzt, dass es bis Ende des Jahres 2009 50.000 Bußgeldbescheide geben wird, 2,5 Millionen Euro an Bußgeldern eingenommen werden dürften und rund Fahrzeughalter Ihre Fahrerlaubnis verlieren bzw. ein Fahrverbot bekommen.
Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kasse der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit“.
Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürften nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, so Mirbach.
Mittlerweile seien die kommunalen Kassen leer und entsprechend würden die Begehrlichkeiten wachsen, generell über Ordnungsämter Mehreinnahmen zu erwirtschaften. „Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in fast allen Kommunen leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert Mirbach.
Es sei doch höchst merkwürdig, dass viel häufiger an den Stellen kurz vorm Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit kontrolliert werde als vor einem Kindergarten, wo es eigentlich mehr Sinn machen würde. „Aber die teuren Überwachungsgeräte müssen sich amortisieren und es ist halt lukrativer, drei Meter vorm Ortsausgangsschild Blitzer aufzustellen, wo die Leute noch mit Tempo 70 unterwegs sind. Ich sehe in der kommunalen Finanzierungspraxis einen klaren Verstoß gegen die Verfassung“, meint Mirbach. Das sei mit den Grundprinzipien nicht Staates nicht vereinbar. „Wenn man sich juristisch systematisch die ersten Artikel im Grundgesetz anschaut, dann ist es relativ klar, die Menschenwürde steht an der Spitze und sie wird dann detailliert durch die nachfolgenden Grundrechte manifestiert und das sind fast alles Freiheitsrechte. Wenn das der Leitgedanke unseres Staates ist, dann kann man nicht an jeder Straßenecke ein Parkverbotsschild, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und alle anderen möglichen Beschränkungen realisieren“, führt Mirbach weiter aus. So dominiere in Bonn eine Verkehrspolitik, die einseitig gegen Autofahrer gerichtet sei. „Man sieht es an der Ampelschaltung in den verschiedensten Straßen, wo bewusst die Rotschaltung als Geschwindigkeitsbremse eingesetzt wird. Auch diese kommunale Praxis könnte man als Rechtsverstoß werten – ein Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Ampelschaltung darf nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung benutzt werden“, moniert Mirbach.
Mit dem Geist des Grundgesetzes habe der Knöllchen-Terror nach Meinung des Fernsehjournalisten Günter Ederer nicht viel zu tun. „Da passt nichts zusammen. Vom gegängelten Bürger, von der Pflicht zur Jagd auf Staatseinnahmen, von Haushaltsansätzen, die darauf spekulieren, dass sich Bürger so falsch verhalten, dass sich damit Planstellen bezahlen lassen – von solchen Anmutungen ist unser Grundgesetz frei – und das lässt sich auch nicht hineininterpretieren. Was machen denn die Kommunalpolitiker, wenn alle Bürger richtig parken? Müssen Sie dann immer mehr Straßen absperren, Parkverbotszonen einrichten, sinnwidrige Geschwindigkeitsbegrenzungen einrichten? Ich habe für solche Ordnungspolitiker eine Empfehlung parat: Zum Beispiel eine Dienstreise nach Singapur. Sollten die Knöllchen für Verkehrssünder nicht mehr ausreichen, gibt es dort weiteren Nährboden für Drangsalierungen: Spucken auf den Fußboden, kauen und ausspucken von Kaugummi und urinieren in öffentlichen Aufzügen. Singapur legt allerdings auch keinen Wert darauf, als liberale Demokratie zu gelten – im Gegenteil“.
Über weitere Hinweise kommunaler Knöllchenjagd-Schikanen würde ich mich sehr freuen. Vor allem über Hinweise auf kommunale Haushalte, wo Bußgelder fest eingeplant sind. Diese Fälle dokumentiere ich. Zudem sollte man mit Musterklagen diesem bunten Treiben ein Ende bereiten!
Mit ihrem 115-Milliarden-Euro-Programm wollte die Bundesregierung ursprünglich Unternehmen helfen, die in Folge der Finanzkrise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind. Jetzt aber kommen alle möglichen Unternehmen auf die Idee, beim Staat um Hilfe zu betteln. „Die Bundesregierung muss aufpassen: Sie darf keinesfalls Firmen helfen, die durch eigenes Missmanagement in die Krise geraten sind. Es war doch schon immer so: Wenn ein Konzern in eine Schieflage gerät, kommt die Kanzlerin oder ein Minister. Muss aber ein mittelständisches Unternehmen schließen, kommt mit großer Sicherheit ein anderer: der Gerichtsvollzieher“, kritisiert Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW). Die Gefahr sei groß, dass dieses Prinzip jetzt auch wieder wirkt – wenn es um die Verteilung der Milliarden-Hilfen aus dem Berliner Konjunkturprogramm geht. Von Porsche bis Infineon reiche mittlerweile die Liste von namhaften Firmen, die Staatsgelder erhalten wollen.
„Alle diese Anfragen landen vor dem sogenannten Lenkungsausschuss. Das ist ein Gremium, dem mit dem Staatssekretär Walter Otremba ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums vorsitzt. Damit aber wird die staatliche Hilfe zum Politikum. Und es gehört nicht viel dazu, um sich im Vorwahlkampf auszumalen, dass die Hilfen für Unternehmen von den Spitzen der großen Koalition auch unter politischen Aspekten verteilt werden könnten“, warnt der Mittelstandspräsident. Die innere Machtbalance der Koalition könnte eine Rolle spielen, der wählerwirksame Erhalt von Arbeitsplätzen. „Die Gefahr ist also groß, dass Geld auch an solche Unternehmen fließen wird, die sich durch Missmanagement und eigenes Fehlverhalten selbst in die Krise manövriert haben. Unternehmen wie Schaeffler und vor allem auch Porsche sind Beispiele dafür. Wer sich mit hoch riskanten Börsenspekulationen einfach verzockt hat, um gewagte Firmenübernahmen zu finanzieren, der muss eben auch das Risiko tragen, wenn es am Ende schief geht und nicht der Steuerzahler“, so Ohoven.
Viel besser wäre es, auf das moderne Insolvenzrecht zu setzen. Das habe in der gegenwärtigen Lage einen doppelten Nutzen: „Es zielt darauf ab, die wettbewerbsfähigen Teile von Unternehmen zu erhalten – und so auch die Beschäftigung zu sichern. Und es schützt die Gemeinschaft der Steuerzahler davor, für die Fehler einzelner Unternehmen bluten zu müssen“, resümiert BVMW-Präsident Ohoven.
Zudem dürfe vom Staat nicht die falsche Wirtschaftsmentalität belohnen. Darauf hat der Regisseur Dieter Wedel in der TV-Sendung „THADEUSZ“ hingewiesen. „Ich wollte im Film ‚Der große Belheim’ erzählen, dass ein Riesenunterschied besteht zwischen Managern und Inhabern. Es gibt ja immer noch im deutschen Mittelstand eine ganze Reihe von gut funktionierenden Unternehmen, wo sich keiner bedient und wo die Leute wirklich ihren Kopf hinhalten, mit ihrem Vermögen haften und für ihren Betrieb dastehen. So ein Typ wie Middelhof war eben immer ein Manager“, so Wedel. Das Verhalten von Managern sei anders. Sie würden einseitig an den Shareholder Value denken und sind darauf bedacht, in kurzer Zeit Erfolge vorzuweisen, damit der Aktienkurs steigt und ihre Weiterbeschäftigung sichergestellt ist. „Der Inhaber denkt langfristig. Der denkt an das Unternehmen und hat eine andere Verantwortung gegenüber der Belegschaft“, sagte Wedel.
Neun so genannte Duale Systeme sind in Deutschland mittlerweile für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfall zuständig. Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung wollte der Gesetzgeber für Klarheit sorgen in Fragen der Kostenbeteiligung von Handel und Konsumgüterindustrie für die Abfallentsorgung über Gelbe Tonnen und Säcke. Den Erfolg der Novelle will der neu gegründete Bundesverband Duale Systeme Deutschland (BDSD) sicherstellen. Allerdings regt sich Widerstand. „Wir verstehen nicht, dass es Mitbewerber gibt, die einen Marktanteil von unter zwei Prozent haben und der Öffentlichkeit weismachen wollen, dass dieser Markt im Chaos enden wird“, kritisierte BDSD-Präsident Raffael A. Fruscio nach der Gründungsversammlung in Köln.
Neuer Bundesverband will für Klarheit beim Verpackungsrecycling sorgenDieser „Rädelsführer“ würde die Öffentlichkeit verunsichern. „Wir haben keine Schwächen bei der Entsorgung von Verpackungsabfall. Allerdings müssen sich alle Systempartner, die ihre Arbeit über eine Clearingstelle koordinieren, an die Einhaltung des Vertrages halten, der von allen neun Dualen Systemen unterzeichnet wurde. Hier gibt es Spielregeln, die man nicht rückwirkend außer Kraft setzen kann“, erlärte Fruscio. Grund für den Ärger ist die Jahresabrechnung 2008. Die Dualen Systeme müssen ihre kalkulierten Marktanteile für die Kosten des Sammelsystems im voraus bezahlen. Kommt es am Jahresende zu Abweichungen zwischen Kalkulation und Endmenge, greift ein kompliziertes System von Ausgleichs- und Strafzahlungen. Zurzeit steht eine Summe von mehr als 40 Millionen Euro im Raum. Den größten Anteil müsse diesmal die Firma Eko-Punkt tragen. Doch die wehrt sich dagegen. Für den BDSD, der nach eigenen Angaben mit seinen drei Mitgliedsfirmen zur Zeit 75 Prozent des Marktes repräsentiert, ist das nicht hinnehmbar: „Ich bin lange genug im Geschäft und habe in den vergangenen Jahren vom Clearingstellen-Ausgleich profitiert und müsse jetzt auch zahlen“, sagte BDSD-Präsident Fruscio, der zudem geschäftsführender Gesellschaft von Redual ist.
Man werde mit aller Kraft dafür sorgen, dass ein stabiler Markt durch diese Verweigerungshaltung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Eko-Punkt lehne nach Aussagen von Fruscio eine Mitgliedschaft im neugegründeten Verband ab. Zu den Rädelsführern zählt er einen der größten Entsorgungskonzerne mit dem Anfangsbuchstaben „R“ der davon beseelt sei, die fünfte Novelle in den Boden zu reden, um eigene Interessen nach vorne zu schieben. Kritisch sieht der BDSD die Tendenz zum „Lizenzdumping“. So gebe es Unternehmen, die für 500 Euro pro Tonne die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Plastikabfall anbieten. „Duale Systeme könnten für diesen Preis ihre Leistungen nicht anbieten. Wir kennen unsere Einkaufspreise, das ist nicht machbar“, stellte Fruscio fest. Sein Verband werde bei der Konsumgüterindustrie für Aufklärung sorgen und für Verständnis werben, dass man auf diesem Preisniveau Entsorgungsverträge nicht abschließen könne.
Mehr Klarheit müsse es auch bei den Branchenlösungen geben, die den Verpackungsabfall direkt im Geschäft zurücknehmen und sich nicht an den Kosten der haushaltsnahen Abfallsammlung beteiligen. Hier wolle der BDSD sicherstellen, dass hinter den Branchenlösungen auch wirklich Entsorgungsleistungen stehen und kein reiner Handel mit Wiegescheinen, wie es in der Vergangenheit leider häufig der Fall war. So etwas müsse man verhindern und notfalls öffentlich anprangern. Nach seriösen Schätzungen dürfe der Markt für Branchenlösungen nur bei rund 150 Millionen Euro pro Jahr liegen. Die Marktgröße für die haushaltsnahe Sammlung bezifferte der neue Verband auf 1,1 bis 1,3 Milliarden Euro.
„Auch das phantasievolle Umdeklarieren von Verkaufsverpackungen zu Transportverpackungen schädige die Dualen Systeme. Das ist besonders in der Non-Food-Branche zu beobachten“, monierte Fruscio. Hier gebe es ein eingeschliffenes Falschwissen der Industriepartner.
FAZ-Redakteur Georg Paul Hefty schreibt in einem Leitartikel, dass sich Parteipolitiker mit Brutto und Netto-Rechnungen schwertun. So habe sich FDP-Chef Westerwelle in seiner Parteitagsrede auf die Aussagen seines wirtschaftspolitischen Vorsprechers Brüderle berufen, wegen der Pflicht, den Zehnten abzugeben, seien früher gewaltige Bauernaufstände ausgebrochen. Und Westerwelle setzte hinzu: Wie gerne würden die Leute heute auf Knien zehnprozentige Steuern zum Finanzamt tragen. Hefty hält diesen Vergleich nicht für sachgerecht. Der Zehnte von einst war ein Zehntel der gesamten Ernte, während die Steuern heute zwei, drei oder vier Zehntel von den Gewinnen aus dem Verkauf der Erzeugnisse nach Abzug sämtlicher Betriebskosten ausmachen: „Westerwelles rhetorische Hochleistung bleibt nicht weit hinter der sagenhaften Bierdeckel-Steuererklärung des CDU-Wirtschaftspolitikers Merz zurück. Dies lässt ahnen, dass aus seinen Steuerreformplänen ebenso wenig werden wird wie aus denen seines Studienfreundes“, vermutet Hefty.
Nun mag der Vergleich mit der Leibeigenschaft hinken und sicherlich wünscht sich niemand die Lebensumstände der damaligen Zeit zurück. Faktum ist allerdings, dass ein Fürst dazu tendierte, Steuererhöhungen dann zu vermeiden, wenn diese zum Kapitalverzehr führen – zu einem Sinken des diskontierten Gegenwartswerts des Kapitalstocks, dessen Eigentümer er ist. Heutige Staatsverwalter nehmen darauf keine Rücksicht mehr. Anstatt den Wert des Regierungsbesitzes zu erhalten oder gar zu steigern, verbrauchen die Staatsverwalter auf Zeit so viele Ressourcen wie möglich. Das kann man an den Staatsausgaben, Steuerlasten und der Geldmenge ablesen.
Deshalb sollten die Normalverdiener, sollte die Mittelschicht, sollte die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland überlegen, wie gerecht die sogenannte Umverteilungslogik des Staates wirklich ist und wie weit wir von dem Zehnten uns mittlerweile entfernt haben. Wie viel, Herr Hefty, bleibt einem Arbeitnehmer übrig, der 2.000 Euro Brutto verdient? Der BWLer Harry Zingel hat dazu eine interessante Rechnung auf seiner Website veröffentlicht:
Die reale Abgabenquote liegt in diesem Rechenbeispiel bei sieben Zehntel! Rechnet man den Gebührenterror der Kommunen und sonstiger Institutionen hinzu, ist doch klar, das ein großer Teil der Bevölkerung in die private Verschuldung getrieben wird. Wir sollten uns also nicht auf die trügerische Arm-Reich-Debatte und den Versprechen der Umverteilungs-Hütchenspieler einlassen, sondern einen radikalen Umbau des Steuerstaates verlangen. Ist das so utopisch, Herr Hefty? Deshalb ist eine Brutto-Netto-Debatte so wichtig.
Mit Rechtsgutachten und Lobbyarbeit wollen mittelständische Entsorger in Deutschland stärker am Geschäft mit Verpackungsabfall partizipieren. Die Margen für die Sammlung und Sortierung schrumpfen, ergo beansprucht die Müllwirtschaft Eigentumsrechte für die gesammelten Wertstoffe, die in Gelben Tonnen und Säcke landen. Wirtschaftsexperten halten das für ein merkwürdiges Rechtsverständnis.
In Deutschland sind Duale Systeme dafür zuständig, die haushaltsnahe Sammlung von gebrauchten Verpackungen zu organisieren. Sie beauftragen dafür Entsorgungsbetriebe, die für ihre Leistungen entsprechend entlohnt werden – mehr nicht. In der Rechtsverantwortung für die zu erreichenden Verwertungsquoten, die der Gesetzgeber vorschreibt, stehen die Dualen Systeme und damit Handel sowie Konsumgüterindustrie. So etwas nennt man landläufig Produktverantwortung. Als es nur ein einziges Duales System gab, hatte man aus wettbewerbspolitischen Gründen den Tätigkeitsbereich auf die Sammlung und Sortierung reduziert – mit Ausnahme von Plastik. Ins Recyclinggeschäft konnte der Ex-Monopolist DSD nicht einsteigen.
Das hat sich nun geändert. Mittlerweile stehen eine Vielzahl von Systemanbietern zur Verfügung, so dass es keinen Grund mehr gibt, wettbewerbspolitische Schranken aufrechtzuerhalten.