Höchste Auszeichnung für Denkmalschutz geht an die Initiative Beethovenhalle

Gerade hat es auch die Tagesschau berichtet: Im Kieler Schloss sind zehn ehrenamtliche Einrichtungen und engagierte Bürger mit dem Deutschen Preis für Denkmalschutz ausgezeichnet worden. Der Preis – eine silberne Halbkugel – ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in Deutschland. Er wird an Persönlichkeiten und Gruppen vergeben, die sich ehrenamtlich dem Schutz, der Pflege und der dauerhaften Erhaltung des baukulturellen und archäologischen Erbes widmen.

Ausgezeichnet wurde die Initiative Beethovenhalle aus Bonn – darüber habe ich ja bereits berichtet. Seit mehr als einem Jahr engagieren sich drei Kunstgeschichtsstudenten für den Erhalt des Gebäudes aus der Nachkriegszeit. WDR interviewte Constanze Moneke, die zu den Mitinitiatoren zählt: „Die Nachkriegsarchitektur war als Kunsthistoriker kein Neuland für uns, aber die Beethovenhalle kannten wir nicht im Detail. Mit den Einzelheiten, wie beispielsweise Fußbodenmaterial und Stützenverkleidung, haben wir uns erst dann beschäftigt. Ich habe dann auch im Hamburgischen Architekturarchiv im Nachlass von dem Architekten Sigfried Wolske geforscht und manches herausgefunden, was uns in Bonn noch nicht so bekannt war. Zum Beispiel bezüglich des Farbkonzepts der Beethovenhalle. Im Eingangsbereich gibt es eine mitternachtsblaue Decke. Wir hatten immer vermutet, dass diese Farbe erst später angebracht wurde, aber tatsächlich ist es so, dass schon 1959, mit Einweihung der Beethovenhalle, diese Farbgebung vorhanden war“, so Moneke im Gespräch mit dem WDR.

Die Initiative sei bei den Befürwortern des Festspielhauses auf Gegenwind gestoßen. Das sei allerdings nicht sachgerecht. „Wir sind durchaus auch für ein neues Festspielhaus, nur eben nicht auf dem Baugrund der Beethovenhalle. Darüber hinaus wollten wir die Menschen lediglich für die Bauten der fünfziger Jahre sensibilisieren. Ansonsten haben wir in unseren Fachkreisen deutschlandweit nur positive Resonanz bekommen“, sagte die Studentin.

Die Zukunft der Beethovenhalle sei noch nicht gesichert. „Die Diskussion um den Abriss gibt es ja noch. Deshalb wollen wir die Aufmerksamkeit für die Beethovenhalle weiter aufrecht erhalten und uns nach Möglichkeiten für eine Sanierung der Beethovenhalle umzuschauen. Dafür werden in Zukunft arbeiten“, erklärte Moneke.

Ich werde weiter über dieses Thema recherchieren und berichten, auch über die Planungen des Festspielhauses (was ich herausgefunden habe, verrate ich noch nicht).

Siehe auch:
Diskurs über die Nachkriegsmoderne vonnöten – Baudenkmäler wie die Beethovenhalle gehören zur Identität der Bundesrepublik.

Staatliches Google Street View-Projekt hoch drei: NRW in 3D

Dirk Schumacher vom Bonner Presseblog hat mich gerade auf eine Pressemitteilung der Uni Bonn aufmerksam gemacht, die bereits im April veröffentlicht wurde.

Hier der vollständige Text: Nordrhein-Westfalen gibt es im Internet jetzt auch in „3D“: Erstmals stellt das Land flächendeckende dreidimensionale Geodaten über Geländebeschaffenheit, Gebäude, Straßen und Schienen im Internet bereit. Die Webdienste für das neue Angebot wurden unter Leitung des Instituts für Geodäsie und Geoinformation der Universität Bonn aufgebaut. Auftraggeber des Projekts war das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, das diese Dienste erstmals eingesetzt hat, um Daten verschiedener Landesbehörden für die Lärmkartierung gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie in einem einheitlichen Modell zusammenzuführen und zu nutzen.

Die für die Umgebungslärmkartierung aufgebaute Service-Architektur ist laut Projektleiterin Angela Czerwinski der erste großflächige Anwendungsfall für eine komplexe 3D-Geodateninfrastruktur in Europa. Professor Dr. Lutz Plümer ergänzt: „Die bedeutendste Neuerung ist, dass erstmals landesweite 3D-Geodaten über einheitliche Standards bereitgestellt werden.“ Alle Daten der Web-Services seien in einem einheitlichen Datenformat verfügbar, das auf dem Geodatenstandard CityGML beruht, der am Institut für Geodäsie und Geoinformation entwickelt wurde. Daten können so leicht in andere Systeme übertragen werden. Die bereitgestellten 3D-Geodaten sind außerdem langfristig einsetzbar und aktualisierbar.

Erstes Einsatzgebiet der dreidimensionalen NRW-Geodaten ist die Kartierung von Umgebungslärm gemäß der neuen EG-Umgebungslärmrichtlinie. Diese EG-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten die Lärmbelastung in Ballungsräumen und für besonders laute Straßen, Schienen und Flughäfen zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Auf dieser Grundlage sind anschließend Aktionspläne zu erarbeiten. In Nordrhein-Westfalen erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW die Lärmkarten außerhalb der Ballungsräume. Das Landesamt führt hierzu komplexe Lärmausbreitungsrechnungen durch auf der Grundlage von Geometrie und Sachdaten, die das Landesvermessungsamt NRW und der Landesbetrieb Straßenbau NRW beim Landesamt für Daten und Statistik NRW bereitstellen.

Die Lärmkartierung ist die Pilotanwendung, um Datenströme verschiedener Stellen über Dateninfrastrukturen abzuwickeln. Dies spart Kosten bei der Datenbeschaffung und -integration und führt gleichzeitig zu einer flexiblen und zukünftig erweiterbaren Lösung. Hierfür haben die Bonner Geowissenschaftler nun die Grundlage geschaffen.

Die nun verfügbaren Lärmdaten liefern nicht nur Behörden wichtige Informationen über die Lärmbelastung. So können auch Häuslebauer und Immobilienkäufer bequem über das Internet auf Lärmdaten zugreifen; die Datendienste liefern ihnen wertvolle Informationen und Entscheidungshilfen.

Die dreidimensionalen Geodaten können in Zukunft auch für andere Bereiche genutzt werden: So könnten sie schon bald zur Hochwasser-Simulation dienen und den Kommunen bei der Aufstellung von Katastrophenschutz-Plänen helfen. Auch Stadt- und Straßenplaner werden künftig auf die zentralen Daten zugreifen können, wenn es um die Verringerung der Belastung mit Abgasen und Feinstaub geht, die Führung von Verkehrsströmen und die Planung neuer Wohn- und Gewerbegebiete. Für das Ruhrgebiet wurden die Daten bereits für die Erstellung einer Übersicht Luft belastender Stoffe an Straßen genutzt. In der Telekommunikation werden 3D-Geodaten schon heute zur Optimierung der Mobilfunknetze eingesetzt. Ende der Pressemitteilung.

Es stehen dem Staat also Geodaten über Geländebeschaffenheit, Gebäude, Straßen und Schienen im Internet zur Verfügung. Wo bitte ist der Unterschied zum Google Street View-Projekt? Der einzige Unterschied ist wohl die mangelhafte Transparenz des NRW-Projektes. Da wurde doch überhaupt nicht groß in der Öffentlichkeit diskutiert, geschweige denn Musterbriefe zum Widerspruch an Hausbesitzer in NRW geschickt, wie es der Bonner Oberbürgermeister praktiziert hat.

Der Staat als Datensammler und Datenhändler – Werden die Bürger korrekt informiert?

Der Staat sammelt nicht nur kräftig Daten seiner Bürger. Er verkauft sie auch noch. Das berichtet Golem unter Berufung auf die ZDF-Sendung Wiso.

„Es kommt schon vor, dass mit einer Anfrage 1.000 Adressen vermittelt werden“, so Klaudia Zurth, Abteilungsleiterin im Bürgeramt Berlin, gegenüber Wiso.

Der Zugriff auf die Bürgerdaten sei gebührenpflichtig, die Preise sind bundesweit uneinheitlich: „Das Bürgeramt Berlin kassiert fünf Euro pro Adresse, in München liegt der Preis pro Adressdatensatz bei 15 Euro. Der Eintrag in das amtliche öffentliche Verzeichnis unterliegt in Deutschland der Meldepflicht und beinhaltet Namen, Staatsangehörigkeit, Religionsgemeinschaft, gegenwärtige und frühere Adresse, Familienstand und Kinder“, berichtet Golem.

Bundesdatenschützer Peter Schaar hat gegenüber Wiso den Handel mit Bürgerdaten kritisiert: „Im Internetzeitalter hat das eine neue Qualität gewonnen. Diese Daten werden verwendet, um Profile zu aktualisieren, um den Adresshandel gegebenenfalls noch effizienter und noch ertragreicher zu gestalten.“ Das Bundesinnenministerium kündigte gegenüber Wiso an, zu prüfen, ob Melderegisterauskünfte „neu austariert werden müssen“.

Im Juni 2008 waren bereits durch ein Datenleck beim Behördensoftwarehersteller HSH Daten der Einwohnermeldeämter in 200 Kommunen über das Internet frei zugänglich. „Wer eine Mausbewegung über einen Link zu einer Demoversion einer Onlineauskunft machte, erhielt den voreingestellten Benutzernamen und das Passwort für die Datenbank. Wurden mit der Installation das Auslieferungspasswort und der Benutzername vom Betreiber nicht geändert, war es möglich, auf das Informationsregister zuzugreifen und Einwohnerdaten zu lesen“, führt Golem weiter aus.

In der Frage der Sammlung von Geodaten habe ich in der vergangenen Woche eine Antwort der Stadt Bonn erhalten.

Sehr geehrter Herr Sohn,

Ihre Frage nach dem Einsatz von Geodaten bei der Stadtverwaltung Bonn kann ich wie folgt beantworten:

Geodaten (Karten, Luftbilder, raumbezogene Informationen) stellen heute für die Kommunen wichtige Arbeitsgrundlagen bei der Erfüllung der gestellten Aufgaben dar. Bereiche wie Stadtplanung, Umweltschutz, Liegenschaftsverwaltung etc. kommen ohne Geodaten nicht aus.

Die Kommunen in NRW stützen sich hier im Wesentlichen auf die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens, deren Rechtsgrundlagen im Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) definiert sind. Hierzu gehören insbesondere die in Kooperation mit der Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln (GEObasisNRW) erstellten Ortophotokarten sowie das Automatisierte Liegenschaftskataster als öffentliches Register mit dem Nachweis aller Liegenschaften und Gebäude.

Diese Geobasisdaten werden in einer Vielzahl von Aufgaben der Verwaltung im Sinne des §1 Nr 4 des VermKatG NRW eingesetzt und mit Geodaten der einzelnen Fachbereiche zusammengeführt. Die Erteilung einer Baugenehmigung, die Verkehrssicherung eines Straßenbaumes, die Planungsvorarbeiten für einen Bebauungsplan oder auch die Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes nutzen die Geodaten. Kommunales Handeln wird hierdurch sicherer, effizienter und auch bürgerfreundlicher.

Ein Einsatz von Geodaten zur „Kontrolle“ der Bürger erfolgt in der Bundesstadt Bonn nicht. Die von Ihnen angesprochenen „Schwarzbauten“ stellten in Bonn in der Vergangenheit kein relevantes Problem dar. Die Überwachung der Bautätigkeit in Bonn erfolgt durch das Bauordnungsamt im Rahmen des Einsatzes der Baukontrolleure. Auf die Gebäudeeinmessungspflicht nach VermKatG NRW werden die Bauherren im Rahmen der Baugenehmigung hingewiesen und die Einhaltung als Folgevorgang der Baugenehmigung behandelt.

Als Bürgerservice stellt die Bundesstadt Bonn im Rahmen des städtischen Internetauftritts einen online-Stadtplan mit städtischen Informationen z.B. der Bereiche Planen-Bauen und Umweltschutz zur Verfügung (http://stadtplan.bonn.de). Hierüber werden auch Bürgerbeteiligungverfahren wie z.B. die bis zum 24.09.2010 gelaufene Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (http://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&Thema=Umweltschutz&Subthema=Lärm&Subsubthema=Bürgerbeteiligung&act=0) gestaltet.

Eine Einzel-Information der Bürger über die Erhebung und Nutzung von Geodaten erfolgte bisher nicht. Meist erfolgen Pressemitteilungen über einzelne Projekte. Nach dem Umweltinformationsgesetz sowie dem Geodatenzugangsgesetz Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden dazu gehalten, vorhandene Umweltinformationen über Mittel der elektronischen Kommunikation öffentlich zugänglich zu machen. Auf dieser Grundlage wurde z.B. das seit diesem Jahr bestehende Solardachkataster in das Internet-Angebot der Bundesstadt Bonn aufgenommen. Sofern Bürgerinnen und Bürger der Kennzeichnung der Dachflächen zur Eignung für Solaranlagen widersprechen, werden die entsprechenden Daten aus der Internet-Darstellung herausgenommen.

Gestatten Sie mir abschließend noch eine generelle Einschätzung. Moderne und effiziente Verwaltungen benötigen qualitativ hochwertige und aktuelle Geodaten in fast allen Bereichen. Die gesetzlichen Regelungen das Datenschutzes stellen hierbei den gesellschaftlichen Kompromiss zwischen dem Schutzbedürfnis des einzelnen Bürgers und den Notwendigkeiten der Gestaltung des Gemeinwesens dar. Von einer „Sammelwut“ der Kommunen kann keine Rede sein. Die Erhebung von Geodaten ist mit hohen Kosten verbunden, die die Kommune einzig vor dem Hintergrund der Effizienzsteigerung investieren kann. Der Schutz der Privatsphäre der Bürger hat hierbei einen hohen Stellenwert. Ende der Antwort Dr. Monika Hörig, Bundesstadt Bonn, Stellvertretende Pressesprecherin.

Interessant ist nun, dass die Stadt Bonn Bürger über die Erhebung von Geodaten nur über Pressemitteilungen informiert. Widerspruchsmöglichkeiten werden wohl nicht in Musterschreiben beworben, wie es der Bonner Oberbürgermeister im Fall von Google Street View gemacht hat. Auf Kosten des Steuerzahlers 🙁

Die Antwort schließt zudem nicht aus, dass personenbezogene Daten erfasst, anonymisiert und in Geomarketing-Systemen verarbeitet zum Einsatz kommen, zum Beispiel bei den Infas-Geodaten. Generell wächst bei mir der Eindruck, dass Erhebungen und Verarbeitungen von Geodaten stattfinden, die Bürger aber nicht offensiv informiert werden.

Was ist zum Beispiel mit dem Bonner Solarkataster? Das ist ein sehr praktisches Vertriebssystem für die Solarwirtschaft. Wurden die Hausbesitzer vorab informiert? Das kann ich mir nicht vorstellen. Wer in Bonn schon einschlägige Erfahrungen gesammelt hat mit dem Ordnungsamt oder anderen Behörden, kann sich bei mir gerne melden. E-Mail: gunnareriksohn@googlemail.com oder hier einen Kommentar posten.

Wo setzt denn nun die Stadt Bonn Geodaten ein? Die Pressestelle antwortet nicht :-(

Vor knapp zwei Wochen habe ich der Pressestelle (presseamt@bonn.de) der Stadt Bonn eine Mail geschickt, um in Erfahrung zu bringen, wo die Verwaltung bei der Überwachung von Bürgern Geodaten einsetzt. Hier die Anfrage:

Sehr geehrter Herr Frechen!
Zum Einsatz von Geodaten bei Google würde mich interessieren, auf welche Geodaten die Stadt Bonn bei der Kontrolle von Bürgern zurückgreift. Medienberichten zufolge ist der Staat der eifrigste Sammler von Geodaten. Die shz hat zu diesem Thema einen interessanten Beitrag veröffentlicht.
„Seit Jahren fliegen Flugzeuge – ausgerüstet mit hochauflösenden Kameras auch über Schleswig-Holstein und nehmen im Auftrag der Landesregierung jedes Detail in den Fokus. ‘Alle zwölf Monate wird so etwa ein Fünftel der Landesfläche erfasst’, bestätigt das Landesvermessungsamt in Kiel. Die Liegenschaftsbehörden nutzen Satellitenbilder, um ihre registrierten Gebäudevermessungen mit der Realität abzugleichen. Jeder schwarz gebaute oder nicht eingemessene Schuppen ist auf den Bildern zu identifizieren. Die Folge: In den vergangenen Monaten wurden massenhaft Gebührenbescheide verschickt„, so die shz.
Pionier dieser Überwachung vom Himmel aus war das Landwirtschaftsministerium, das Subventionsbetrug bei der Stilllegungsprämie mit Hilfe der Satellitenüberwachung verhindern wollte. „Inzwischen sind nicht nur die Liegenschaftsbehörden auf den Zug aufgesprungen. In Niedersachsen zum Beispiel wurden von einer Kommune Wärmebilder von allen Häusern erstellt, um deren Wärmeverluste zu erkennen. Andere Gemeinden berechnen die Regenwasserabgaben anhand der ‘von oben’ ermittelten versiegelten Grundstücksflächen“, schreibt die shz.
Wo setzt die Stadt Bonn Geodaten ein? Werden die Bürger im Einzelfall darüber informiert? Welche Einspruchsmöglichkeiten haben die Bürger?
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen. Ende der Mail.

Selbst der Bundesinnenminister hat mir schon auf meine Fragen geantwortet, wenn auch etwas unvollständig.

Hier gibt es das Filmchen in besserer Tonqualität.

Ich frage, der Bundesinnenminister antwortet….nicht ganz auf meine Fragen

Das Frageportal zum Thema „Digitalisierung von Stadt und Land – Chancen und Grenzen von öffentlichen und privaten Geodatendiensten“ des Bundesinnenministeriums ist abgeschlossen. Zahlreiche Fragen haben das Ministerium erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger hatten anschließend die Möglichkeit für die Frage zu stimmen, die der Minister am dringlichsten beantworten soll.

Drei Fragen haben das Rennen gemacht – meine Frage landete wohl auf dem ersten Platz: Der Minister hat diese Fragen in einer Videobotschaft beantwortet. Und ich habe das natürlich direkt wieder aufgegriffen und antworte dem Innenminister auf seine Antworten:

Da gibt es also noch Klärungsbedarf, Herr Minister. Oder wie es Bertolt Brecht formulierte: “Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.” Die Stadt Bonn hat mir übrigens noch nicht geantwortet auf die konkreten Anwendungsfelder der Behörden.

(Ph)A(n)tom-Schmerzen

Heute ist es nun soweit. Die Bundesregierung erhält die Gutachten des Energiewissenschaftlichen Instituts der Universität Köln und der Prognos AG über die Auswirkungen einer Verlängerung von Akw-Laufzeiten. Die Gutachter waren von den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt beauftragt worden, die Effekte einer Laufzeitverlängerung um vier, zwölf, 20 und 28 Jahre zu berechnen.

Nach einem Bericht des Handelsblattes, das sich auf Informationen aus Regierungskreisen beruft, kommen die Institute zu dem Ergebnis, „dass eine Verlängerung der Laufzeiten weder nennenswerten Einfluss auf die Preise noch auf die Versorgungssicherheit hätte. Es käme zwar zu einer massiven Zunahme von Stromimporten. Ein zwingender Grund für längere Laufzeiten sei darin jedoch nicht zu sehen“, so das Handelsbatt.

Für die Atomfreunde des energiepolitischen Appells, die am vergangenen Wochenende Anzeige erstatteten gegen die Politik der Bundesregierung, ist das ein trauriger Tag. Wo doch schon die Steuer auf Brennelemente Kosten in Höhe von jährlich 2,3 Milliarden Euro verursacht. Das schöpfe mehr als die Hälfte der Gewinne aus den Atomkraftwerken ab, klagt RWE-Chef Jürgen Großmann, der zum Team der Atomfreunde des energiepolitischen Teams gehört.

Und eine Laufzeitverlängerung bringt auch nur rund sechs Milliarden Euro pro Jahr. Es kann doch nicht sein, dass die Atomfreunde herangezogen werden, um den maroden Staatshaushalt zu sanieren oder die Energiewende einzuleiten. Schließlich wurden die öffentlichen Kassen doch nur mit lächerlichen 165 Milliarden Euro belastet für Endlagersuche, Forschung, Sicherheit etc.

Warum wir Mitleid mit den Atomfreunden haben sollten, beleuchtet „Toll“ von Frontal 21.

Der Staat als Geodaten-Krake

Auch wenn es die Vertreter der Exekutive gerne verschweigen und mit dem Finger auf Google Street View zeigen: Der eifrigste Sammler von Geodaten ist der Staat und nicht Google Street View. Die shz hat zu diesem Thema einen interessanten Beitrag veröffentlicht.

„Seit Jahren fliegen Flugzeuge – ausgerüstet mit hochauflösenden Kameras auch über Schleswig-Holstein und nehmen im Auftrag der Landesregierung jedes Detail in den Fokus. ‚Alle zwölf Monate wird so etwa ein Fünftel der Landesfläche erfasst‘, bestätigt das Landesvermessungsamt in Kiel. Die Liegenschaftsbehörden nutzen Satellitenbilder, um ihre registrierten Gebäudevermessungen mit der Realität abzugleichen. Jeder schwarz gebaute oder nicht eingemessene Schuppen ist auf den Bildern zu identifizieren. Die Folge: In den vergangenen Monaten wurden massenhaft Gebührenbescheide verschickt„, so die shz.

Pionier dieser Überwachung vom Himmel aus war das Landwirtschaftsministerium, das Subventionsbetrug bei der Stilllegungsprämie mit Hilfe der Satellitenüberwachung verhindern wollte. „Inzwischen sind nicht nur die Liegenschaftsbehörden auf den Zug aufgesprungen. In Niedersachsen zum Beispiel wurden von einer Kommune Wärmebilder von allen Häusern erstellt, um deren Wärmeverluste zu erkennen. Andere Gemeinden berechnen die Regenwasserabgaben anhand der ‚von oben‘ ermittelten versiegelten Grundstücksflächen“, schreibt die shz.

Nach meinen Informationen werden ähnliche Methoden auch in Bonn praktiziert. Ist je ein Hauseigentümer über diese Überwachung informiert worden? Gibt es Einspruchsmöglichkeiten? Wohl kaum. Ist Euch bekannt, welche Städte ähnliche Schnüffeleien an den Tag legen?

Onlinetool zur Verpixelung der Republik – Politikerfotos sollten da auch aufgenommen werden

Google hat jetzt ein Online-Tool freigeschaltet, mit dem man den Suchmaschinen-Giganten auffordern kann, Bilder von Häusern und Grundstücken unkenntlich machen zu lassen.

Wenn man später ein unerwünschtes Bild entdeckt, kann man die Funktion “Ein Problem melden” verwenden. Google kümmert sich um alles Weitere.

Könnte ich mit meiner Politiker-Problemliste da auch zum Zuge kommen? Ich hatte ja eine kleine Foto-Galerie zusammengestellt, die man der Netzgemeinde nicht zumuten kann.

Politiker, verpixelt Euch! Persönlichkeitsrechte nicht nur auf Street View beschränken

Ich kann Politiker wie Ilse Aigner und Guido Westerwelle gut verstehen, warum sie ihre Privatwohnungen oder Privathäuser verpixeln lassen wollen. Die Wohnorte der Polit-Prominenz sollte man der Netzöffentlichkeit einfach nicht zumuten. Zumutung ist dabei ein ganz wichtiges Stichwort. Es gibt so viel Politiker-Schund im Internet, der so schnell wie möglich verpixelt werden sollte, um die Persönlichkeitsrechte der Allgemeinheit nicht zu beschädigen.

Dümmliche Urlaubsfotos, alberne Wahlkampfauftritte, modische Verirrungen, zersauste Frisuren, zu kurz geratene Röcke, miserables Schuhwerk, erotische Umarmungen von Parteifreunden, peinliche Semi-Prominente, unglaubwürdige Actionfotos, gruslige Porträtaufnahmen, beschämende Abendgarderobe und, und, und. Nach einigen Minuten der Bildrecherche habe ich schon mal folgende Fotos zusammengetragen, die dringend verpixelt werden sollten. Was fällt Euch noch dazu ein? Politiker-Homestorys, Scharping im Schwimmbecken, Bildergalerien auf Politiker-Websites, englischsprechende Politiker aus dem Schwabenland oder was noch?

Was alles sonst noch so für eine Verpixelung spricht, beantworten Bild-Leser.

P.S. Liebe Google-Entwickler, könntet Ihr nicht noch eine Software auf den Markt bringen, um zum Selbstschutz der Politiker peinliche Auftritte in der Öffentlichkeit automatisch zu verpixeln?

Digitaler Zettelkasten: Burka für Fassaden, kleinbürgerliche Street View-Ängste und selektiver Datenschutz

Burka für Fassaden: Der Start des Street View-Projekts von Google führt zu „dramatischen“ Ausschlägen des Nörgel- und Erregungspegels der Hausmeisterrepublik Deutschland. „Selten sah ich die Rede von der ‚German Angst‘ so krass bestätigt wie beim Lesen der Kommentare zu den Streetview-Artikeln, die derzeit allüberall erscheinen. Da zeigt sich das sprichwörtliche ‚gesunde Volksempfinden‘ auf eine Art, die mich gruseln lässt: böses Google zeigt meine Hausfassade der Welt – und macht womöglich auch noch Geld damit. Was für eine Sauerei“, schreibt sehr treffend die Bloggerin Claudia Klinger. Noch vor 20 Jahren wäre ein “begehbarer Stadtplan” als eine tolle, äußerst wünschenswerte Utopie erschienen: „Wunderbar, dass man sich eine Gegend anschauen kann, bevor man hinfährt, dass man die Parkmöglichkeiten (und evtl. die Barrierefreiheit) checken und sich ein Bild von der Atmosphäre vieler Orte der Welt machen kann. Ungemein nützlich auch bei der Wohnungssuche: man spart sich Besichtigungen, wenn man bereits vom heimischen PC aus sehen kann, dass die Straße z.B. keine Bäume hat oder gegenüber ein belebter Supermarkt das Ruhebedürfnis stören würde“, so Klinger. Steigt etwa die Einbruchsgefahr? Da werden die 3-D-Ansichten nicht weiterhelfen. Jeder Einbrecher wird sich wohl am Ort des Geschehens einen Eindruck verschaffen. Street View wird nicht die Infos liefern, die für einen Einbruch nötig sind. Jeder Mensch kann an meinem Haus vorbeigehen und mir beim Unkrautzupfen zuschauen, wann immer das möchte. Ich kann es ihm nicht verbieten. Auf Street View zieht er die langweilige Fassade unseres Hauses in fotografierter Form und kann in einer 3-D-Variante durch unsere Straße spazieren. Das kann er physisch und virtuell tun und ich halte das für berechtigt.
„Wollen wir Burkas für Fassaden? Offenbar würde sowas vielen gefallen! Im Kampf um Google Streetview zeigt sich ein deutscher Wesenszug, der alles andere als weltoffen und Neuem aufgeschlossen, sondern provinziell, überängstlich und neidisch ist. Und wenn es dafür auch keinen Button gibt: Nein, das gefällt mir nicht“, resümiert die Bloggerin Klinger. „Die amtliche Aufregung verhilft einer provinziellen Ängstlichkeit vor dem bösen Blick des Nachbarn zum Durchbruch – in einer Welt, in der wir so stolz darauf sind, offen für alles, global vernetzt und unglaublich kommunikativ zu sein. Das ungute Gefühl, das manche Bürger haben, wenn sie daran denken, dass künftig in New York jeder sehen kann, wie ihr Reihenendhaus in Hamburg-Hoheluft von außen aussieht, muss man wohl respektieren. Aber sollte es zum Maßstab des deutschen Grundrechtsschutzes werden? Das wäre wirklich die Datenschutzhölle“, schreibt Verfassungsrechtler Thomas Darnstädt für Spiegel Online.

Kleinbürger hinter dem Jägerzaun: Warum laufen die Angstdebatten in Deutschland so reibungslos? Warum setzen die Abgesandten des Kindermädchen-Staates auf Verbotsschilder, Netzsperren, Muster-Widersprüche und Warnhinweise? Tagesordnung, Gartenkodex und Ordnungsämter stoßen auf einen kleinbürgerlichen Humus. Es ist die deutsche Sehnsucht nach Ordnung und Normen. „Diese Ordnungen, kanonisiert in Gesetzestafeln, Kodices und Konstitutionen, manifest gemacht im Großlettrigen wie im Kleingedruckten, oktroyieren Macht, regeln Interessen“, schreibt Professor Heinz Schilling in seinem Buch „Kleinbürger – Mentalität und Lebensstil“. Es dominiere das Strebsame und Planvolle; das sich Sichern und sich Rückversichern; jene Fürsorglichkeit und Ängstlichkeit; das Egoistische und Neidische; Zufriedenheit und Knauserigkeit bis zum Geiz; eine gewisse Hasenfüßigkeit und Kleinmäusigkeit; die pedantische Sorge um Ordnung und Schicklichkeit; die Angst vor dem anderen; das Enge und Ortsbezogene; das Beharrende und Antimoderne – das Credo des kleinbürgerlichen Angsthasen: Ordentlichkeit! „Bürger, schützt Eure Anlagen“! – das Stadtparkgebot: Ihr habt sie ja auch bezahlt. „Rasen betreten verboten!“ – das Stadtparkverbot. „Hunde an die Leine!“ – die Stadtpark-Scheißvermeidung. „Mein Haus und meine Hecke sind unantastbar!“ – ein Eldorado für kommunalpolitische Verbotsorgien.

Datenschutz für alle? Staatliche Datenschützer haben ein höchst selektives Verständnis von Datenschutz. Das schreibt die Zeit und zitiert Nils Zurawski, Kulturantrophologe an der Universität Hamburg und Blogger von Surveillance-Studies: „Es gibt einige wenige Themen, die Prominenz besitzen, und die ich für überbewertet halte.“ Ein Beispiel sei die Debatte um Googles Street View. „Wie nachhaltig ist hier der Datenschutz dadurch wirklich betroffen, und: für wen ist das wichtig – für Hausbesitzer?“ fragt er. Dass der Internetkonzern sich nun daran macht, die Straßenzüge der Welt zu fotografieren, gereichte in den USA lediglich Swimming-Pool-Besitzern zum Nachteil. Diese hatten das Loch für ihr Schwimmbad ohne Baugenehmigung gegraben. (Entdeckt wurden sie auch nicht von Googles Street View, sondern von Google Earth.) „Ähnliches gilt für die Vorratsdatenspeicherung“, sagt Zurwaski. „Die existierenden Probleme sind alltagspraktisch nicht greifbar und bleiben wohl ohne Konsequenzen für die meisten von uns.“ (Wird Google Earth nicht auch von kommunalen Ordnungsämtern eingesetzt? Könnten mir mal die Bonner Stadthäuptlinge beantworten). Warum müssten Hartz-IV-Empfänger bestimmte Kontrollen über sich ergehen lassen, fragt Zurwaski. Und antwortet selbst: „Aus Angst vor Leistungsbetrug – ja sicher. Aber auch, weil die Härte, mit der Arbeitslose und die Sozialschwachen angefasst werden, inzwischen gesellschaftsfähig ist.“ Behörden würden immer öfter Konten von Hartz-IV-Empfängern überprüfen. „Seit dem Jahr 2005 haben sich die Kontoanfragen allein in Mecklenburg-Vorpommern mehr als verfünffacht, brachte zuletzt eine Anfrage der FDP ans Licht. Vor fünf Jahren überprüften Ämter noch lediglich ein Konto. 2008 waren es schon 55, im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der überprüften Konten auf 72. Eine Sprecherin der Bundesagentur formulierte dazu in der Ostsee-Zeitung: ‚Langzeitarbeitslose haben weniger Potenzial, ein Konto zu verschweigen'“, so der Zeit-Bericht. In der Bremer Hartz-IV-Verwaltung drohte man den Antragsstellern gar mit finanziellen Einbußen, sollten sie nicht einwilligen, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Inzwischen sei es zudem üblich, private Inkassobüros damit zu beauftragen, Außenstände bei Hartz-IV-Empfängern einzutreiben. Für die würden jedoch nicht die gleichen Regeln der Verschwiegenheit wie für einen staatlichen Gerichtsvollzieher gelten.