Graswurzel-Talkkultur versus Amtsschimmel: Rösler und die Kunst des Abwimmelns

„Live Talk im Internet kommt nicht ohne Risiko“, schreibt Zeit-Online und führt weiter aus: „Denn wer für mehr als 500 Leute sendet, benötigt eigentlich eine Sendelizenz. Die Münchner Isarrunde, die bereits seit 2009 regelmäßig online über Netzthemen diskutiert, wurde deshalb im Juli als erste deutsche YouTube-Sendung als Fernsehsender lizensiert. Andere Live-Formate bewegen sich dagegen in einer rechtlichen Grauzone. ‚Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel,‘ schreibt Gunnar Sohn im Magazin The European. Er hat selbst (und natürlich in erster Linie Hannes Schleeh, gs) Erfahrungen mit den Landesmedienanstalten gesammelt, als er Ende August das erste virtuelle Bloggercamp mit ins Leben rief, eine Konferenz, die über einen Tag verteilt in mehreren vorher angekündigten Panels den Internet- und Medienwandel behandelt. Ende November wird die nächste Ausgabe stattfinden. Die Macher sind vom Potenzial der Hang-Outs überzeugt. Und auch davon, dass sich Videochats in den nächsten Jahren rasant weiterentwickeln“, so Zeit-Online.

Und um diese technologische Revolution so richtig in Gang zu setzen, hatte uns ja Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler in großer Geste unter Zeugen aufgefordert, Änderungen für den Rundfunkstaatsvertrag zu entwickeln. „Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh. Einer müsse es zusammenschreiben und dann zu ihm kommen, sagte der Minister in seiner jovialen Art.

Gesagt, getan. Hannes und ich überreichten Rösler auf dem IT-Gipfel unser Papier zur Reform des Medienrechts.

Und nun übt sich sein Amt in der Kunst des Abwimmelns:

„Das liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich“.

Das erweist sich nicht nur bei Netzdialogen als populärste Bürokraten-Strategie, um schnell wieder zur Tagesordnung des Nichttuns überzugehen. Das skizzierte Julian Petrin in seinem sehr interessanten Vortrag im Haus der Architektur über die kollaborative Wende in der Stadtplanung durch eine neue Kultur der Beteiligung über das Social Web (siehe auch das Foto oben).

Hannes hat nun folgende lapidare Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums bekommen:

Lieber Herr Schleeh,
Sie hatten sich auf Twitter erkundigt, was der Minister von Ihrem Vorschlag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages hält. Da die Antwort etwas länger ist, schreibe ich Ihnen über Google+ statt über Twitter: Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung in Deutschland obliegt den Ländern. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks werden von allen Ländern gemeinsam in Staatsverträgen geregelt. Entsprechend fallen die Rundfunkstaatsverträge bzw. die Rundfunkänderungsstaatsverträge in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder, die Bundesregierung ist an der Gesetzgebung in diesem Bereich nicht beteiligt. Für etwaige Änderungen der entsprechenden rechtlichen Grundlagen ist die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder zuständig. Daher sollten Sie Ihr Anliegen an die Länderkollegen richten. Der ständige Vorsitz der Rundfunkkommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz (Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz).
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Beste Grüße,
Caroline Silva-Garbade (vom Team der Öffentlichkeitsarbeit des BMWi)

Dann hätte Rösler, der ja auch Technologie-Minister ist, seine Backen vorher nicht so aufblasen dürfen. Wo die Zuständigkeiten für den Rundfunkstaatsvertrag liegen, wussten wir auch vorher, liebwertestes Team-Mitglied Silva-Garbade. Hannes Schleeh hat den Kontakt zu diversen Bundesländern schon längst aufgenommen.

Es geht in dieser Frage auch um eine Stärkung der Digitalisierung und Vernetzung in Deutschland. Deshalb wäre eine Initiative von Rösler in Richtung der Länder wohl keine große Sache. Vor allem bei der kleinen Stellschraube, die man bewegen muss, um Live-Hangouts rechtssicher zu gestalten – also Gleichstellung der Live-Hangouts und sonstiger Formate mit der Ausnahmeregelung für das Webradio.

Der Bundeswirtschaftsminister ist dann wohl doch kein so großer Innovator, wie er in seinen Fensterreden gerne behauptet. Eher ein politisches Leichtgewicht mit Verfallsdatum. Nach der Bundestagswahl kann er dann als Hinterbänkler wieder das Steuersenkungs-Lied seiner Partei singen – wenn es überhaupt mit den 5 Prozent klappt. Zu mehr sind die Gelben wohl nicht in der Lage.

Wir werden uns in der zweiten Session des Blogger Camps am Mittwoch um 19,30 Uhr sicherlich auch mit dem Fall Rösler auseinandersetzen.

Vielleicht gibt auch nachher so gegen 18 Uhr noch einen spontanen Live-Hangout. Mal schauen.

IT-Gipfel: Unsere Reformvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag #Livestreaming

Morgen ist es soweit. Hannes Schleeh und meine Wenigkeit kommen dem Angebot von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler nach und überreichen ihm auf dem IT-Gipfel in Essen Vorschläge für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, um Liveübertragungen über Dienste wie Hangout On Air nicht als Rundfunk einstufen zu müssen mit dem kompletten Genehmigungs-Rattenschwanz, der an diesem Regelwerk hängt.

Das erste virtuelle Blogger Camp mit einer Fernseh-Sendelizenz hat die Beschränktheit des deutschen Medienrechts offen gelegt. Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“:

„Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh.

„Es ist rückständig und beschämend, dass die Nutzung neuer Technologien noch mit Maßstäben aus dem letzten Jahrhundert reguliert wird. Spontanität lässt sich kaum besser ersticken“, kritisiert Vera Bunse in ihrem Beitrag „Videostreams: Die besseren Talkshows“.

Die Hangouts seien viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger:

„Experiment gelungen, wird fortgesetzt. Ich freu mich drauf“, so Bunse.

Ob nun bei Livestreamings ausgefeilte Konzepte, redaktionelle Ablaufpläne und Potenziale von mehr als 500 Zuschauern vorliegen oder nicht, die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für Jedermann-TV im Netz sind ein Anachronismus. Im Gegensatz zu den Pionierzeiten des deutschen Fernsehens mit dem Start des NWDR in den 50er-Jahren, wo gerade einmal 300 Empfangsgeräte zur Verfügung standen, sind die Ausgangsbedingungen im Internet nahezu unbegrenzt. Man braucht keinen Ü-Wagen, keine Misch- und Sendeanlage, keinen Zugang zum Satelliten und auch kein teures Kamera-Equipment.

Ein vernünftiges USB-Mikro oder Headset, eine Webcam, Laptop und eine gute Beleuchtung reichen aus und man startet ins visuelle Echtzeitgeschehen. Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten eine Explosion von neuen Sendeformen im Web erleben werden und eine entsprechende Angebotsvielfalt von smarter Technik, um sich in den eigenen vier Wänden kleine Fernsehstudios zu zimmern. Auf der Software-Seite ist ähnliches zu beobachten. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangte Frank Schulz bei der Blogger Camp-Session zum Thema „Von der Lust am Dialog: Welche Formate entwickeln sich über Google Hangout On Air?“

Virtuelle Videokommunikation werde keine drei Jahre mehr brauchen, um den Status von Massenmedien zu bekommen. Besonders Google habe die Power, um diese neuen Dialogformate in die Breite zu tragen.

„Wenn jeder sein eigener Fernsehsender sein kann, dann ist in den nächsten Jahren mit einer exponentiellen Entwicklung der Live-Hangouts zu rechnen – ein Phänomen, das man häufig im Netz beobachten kann“, erklärt Schulz.

1000 Live-Hangouts am Tag seien heute noch unrealistisch. Das könnte sich aber sehr schnell ändern.

Wenn Gesetze gemacht werden, sind sie häufig schon beim Inkraftreten überholt, führte Rechtsanwalt Thomas Schwenke in der Hangout-Rund aus. Niemand konnte ahnen, dass es so einfach sein wird, Sendungen im Netz zu produzieren.

„Auch die Landesmedienanstalten können kein Interesse daran haben, für jeden Hangout On Air eine Sondergenehmigung zu erteilen“, so der Jurist.

Selten liege ein Sendeplan vor, um Liveübertragungen im Netz auf eine Stufe mit dem Rundfunk zu stellen. Sendegenehmigungen sollten nur in der Nachschau ins Spiel kommen, wenn man dauerhaft mit seinen Formaten 10.000 Zuschauer oder mehr erreicht. Alles andere sei nicht praktikabel.

„Wer soll diese Anträge bearbeiten, wer soll das überwachen“, fragt sich Schwenke.

Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel. Man braucht sich ja nur die Sendegenehmigung für das Blogger Camp anschauen.

„Rundfunk im Sinn des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

„Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, führt Professor Roland Bornemann aus.

„Auf dieser Grundlage genehmigen wir hiermit Ihr für den 28.09.2012 im zuvor genannten Zeitraum geplantes virtuelles Blogger Camp über Google Hangout. Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, uns im Anschluss an diese einmalige Veranstaltung über die Resonanz, die Akzeptanz, die technische Gegebenheit und Ihre Erfahrung mit dem Hangout zu informieren. Bitte teilen Sie uns zudem mit, unter welcher Verlinkung das Hangout über Youtube abrufbar sein wird.“

Da es völlig unrealistisch ist, mit einem großen Wurf für eine Novelle des sehr trägen Rundfunkstaatsvertrages mit seiner sehr föderalen Prägung zu sorgen, schlagen wir eine schlanke Lösung vor: Integration von Livestreaming via Video in den § 20b des Rundfunkstaatsvertrages analog Webradio. Bisherige Fassung inklusive Änderungsvorschlag:

§ 20b Hörfunk und Livestreaming via Video im Internet
Wer Hörfunkprogramme und Livestreaming via Video ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Er hat das Angebot der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 20a entsprechend.

Zudem sollte in §2 Absatz 3 einfach nicht mehr von 500 potenziellen Nutzern gesprochen werden. Potenziell – siehe die Ausführungen von Schwenke – einfach streichen.

Mit zwei kleinen Änderungen der Stellschrauben im Rundfunkstaatsvertrag sorgt der Gesetzgeber für Rechtsklarheit und fördert damit die Entfaltung eines sehr innovativen Dialogformats im Netz. Ausführlich bei Hannes Schleeh nachzulesen.

Siehe auch: Hangout On Air und die neuen Dialogformate des Netzes Mit der Liveübertragung des Social Media Breakfast von Harvey Nash haben wir unter Beweis gestellt, wie man Hangout On Air für lebendige Debatten einsetzen kann.

So lief das virtuelle Blogger Camp Ende September mit allen Sessions, die über Live-Hangouts übertragen wurden.

Mal schauen, ob wir vielleicht einen Live-Hangout auf dem IT-Gipfel hinbekommen 🙂

Live-Hangouts und das Wiehern des altersschwachen Amtsschimmels

Thomas Knüwer hat recht, wenn er in einem Kommentar schreibt, dass die Landesmedienanstalten mit ihrem höchst merkwürdigen Rundfunk-Begriff bei Live-Hangouts auf der Rasierklinge der Lächerlichkeit wandeln.

„Zumindest was die Landesanstalt für Medien in NRW betrifft kann man den Dampf da wohl rauslassen. Auch jüngst auf der Medienkompetenz-Tagung in Düsseldorf signalisierte man klar, dass man die Sache mit Hangouts gelassen sieht. Wohl auch in der Erkenntnis, dass man sich schnell lächerlich machen könnte.“

Zum ersten Teil seiner Meinungsäußerung melde ich Widerspruch an: Solange der Rundfunkstaatsvertrag keine Klarheit schafft bei Livestreamings im Netz, bleibt man von dem Wohlwollen der Medienwächter in den Bundesländern abhängig. Mit der Sendelizenz, die wir für das virtuelle Blogger Camp beantragt haben, wollten wir diese Lachnummer politisieren und auf die Beschränktheit des deutschen Medienrechts aufmerksam machen. Und siehe da, die Bayern scheinen nicht ganz so gelassen zu reagieren, wie ihre Kollegen in Düsseldorf.

Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel. Nachzulesen in meiner heutigen The European-Kolumne mit dem überspitzten Titel: Im Knast statt On Air.

Als kleinen Beleg möchte ich die Blogger Camp-Sendegenehmigung der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien ins Feld führen. Das Original des Schreibens hat freundlicher Weise Hannes Schleeh ins Netz gestellt.

Der liebwerteste Gichtling der Rechtsabteilung belehrt uns erst einmal über den Begriff des Rundfunks:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

„Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, führt Professor Roland Bornemann.

Und was für eine „Erleichterung“ versüßte uns den Tag der Ausstrahlung, dass uns die Medienanstalt mitteilte, ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit neuen Technologien, Programmen und Telemedien durchführen zu können.

„Auf dieser Grundlage genehmigen wir hiermit Ihr für den 28.09.2012 im zuvor genannten Zeitraum geplantes virtuelles Blogger Camp über Google Hangout. Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, uns im Anschluss an diese einmalige Veranstaltung über die Resonanz, die Akzeptanz, die technische Gegebenheit und Ihrer Erfahrung mit dem Hangout zu informieren. Bitte teilen Sie uns zudem mit, unter welcher Verlinkung das Hangout über Youtube abrufbar sein wird.“

Die Bayern sagen nun, was wir über Live-Hangouts machen, sei Rundfunk und die NRWler sagen das Gegenteil. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Das kann der Professor auf meinem Blog gerne in Erfahrung bringen.

Aus einer Bierlaune ist die Idee für das Blogger Camp entstanden und sie führt uns direkt an die Nahtstelle der staatlichen Avantgarde für mediale Innovationen. Auf dem IT-Gipfel werden wir dem Bundeswirtschaftsminister wohl ein ziemlich dickes Papierbündel mit Änderungsvorschlägen in die Hand drücken. Wie er dann wohl mit den medienpolitischen Zuständigkeitsrangeleien fertig wird? Funktionieren doch auch die Medienanstalten der Länder nach dem Motto: Ich habe ein Amt, also bin ich. Trotzdem muss der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden, aber Dalli Dalli.

Denn aufhalten lässt sich die neue Live-Hangout-Bewegung nicht. die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für Jedermann-TV im Netz sind ein Anachronismus. Im Gegensatz zu den Pionierzeiten des deutschen Fernsehens mit dem Start des NWDR in den 50er Jahren, wo gerade einmal 300 Empfangsgeräte zur Verfügung standen, sind die Ausgangsbedingungen im Internet nahezu unbegrenzt. Man braucht keinen Ü-Wagen, keine Misch- und Sendeanlage, keinen Zugang zum Satelliten und auch kein teures Kamera-Equipment.

Ein vernünftiges USB-Mikro oder Headset, eine Webcam, Laptop und vernünftige Beleuchtung reichen aus und man startet ins visuelle Echtzeitgeschehen.

Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten eine Explosion von neuen Sendeformen im Web erleben werden und eine entsprechende Angebotsvielfalt von smarter Technik, um sich in den eigenen vier Wänden kleine Fernsehstudios zu zimmern. Auf der Software-Seite ist ähnliches zu beobachten.

Wahrscheinlich werden die Hersteller sogar ganze Hangout-Paketangebote auf den Markt werfen. Für Podcast-Studios gibt es so etwas ja schon seit Jahren.

Das ganze Thema der Sendelizenzen für Live-Hangouts ist übrigens genauso bescheuert geregelt wie die Rundfunkgebühren für PCs. Man sollte das Wort „Rundfunk“ einfach aus dem Duden streichen und die Medienpolitiker mit ihren elektromagnetischen Schwingungen ins Abseits stellen.

Eine schöne Zusammenfassung über die Reaktionen auf das Blogger Camp findet man bei Hannes Schleeh.

Update:

Fotos und Herstellerangaben zu meinem kleinen „Fernsehstudio“ findet man auf meinem Facebook-Account.

Da gibt es sicherlich viele Alternativen zu den Sachen, die ich nun gekauft habe. Wichtig sind ja auch die Anwendungsfelder. Beim Livestreaming von Kongressen, Sportereignissen und sonstigen etwas größeren Veranstaltungen muss wahrscheinlich mit anderen Webcams und Mikros gearbeitet werden. Wer da noch Tipps hat, sollte sie auf Facebook posten.

Ich freue mich auf die Fortsetzung des virtuellen Blogger Camps als ständige Einrichtung an jedem letzten Mittwoch des Monats. Start am 24. Oktober. Jeweils zwei Sessions. Die erste von 18,30 bis 19,00 und die zweite von 19,30 bis 20,00 Uhr. Technik und Admin macht Hannes Schleeh (man sollte ihn in die eigenen Google Plus-Kreise aufnehmen – Hannes ist auch bereit, vor den Live-Hangouts Testrunden durchzuführen und Ton, Bild und Beleuchtung zu überprüfen – hat sich in der Vorbereitung des ersten virtuellen Blogger Camps am vergangenen Freitag bewährt). Moderation: Icke.

Themenvorschläge für den 24. Oktober hochwillkommen. Bitte in den nächsten Tagen mitteilen, wer Lust zum Mitmachen hat. Für Publizität ist nach dem Erfolg des ersten Blogger Camps gesorgt! Kann man hier nachlesen.

Zudem machen wir ja auch Vor- und Nachberichte – in altbewährter Manier. So, noch einen schönen Tag der Einheit. Feiert kräftig.

„Hangouts sind viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger“ #bcn

„Weltpremiere” nannte ich vollmundig schon vorab das erste virtuelle Blogger Camp, das man „weltweit“ am vergangenen Freitag (28.9.12) live verfolgen konnte und für das die Bayerische Landesmedienanstalt eine Sendelizenz erteilt hatte.

Vielleicht haben wir ja sogar Fernsehgeschichte geschrieben.

Zum Start des NWDR im Dezember 1952 waren jedenfalls die Voraussetzungen wesentlich schlechter.

Nur magere 300 Teilnehmer konnten das Ereignis damals an ihren Bildschirmen verfolgen. Da sind die Bedingungen im Netz doch sehr viel komfortabler. Nicht ganz so komfortabel sind die rechtlichen Bedingungen für Jedermann-TV im Internet. Das hat ja auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Gespräch mit Hannes Schleeh, Mitveranstalter des Blogger Camps und Sendelizenz-Antragssteller, zum Ausdruck gebracht.

Der Rundfunkstaatsvertrag aus den Zeiten des klassischen Fernsehens kann mit den technologischen Möglichkeiten nicht mehr Schritt halten. Entsprechend machte Rösler während des Live-Hangouts von Daniel Fiene unter Zeugen das Angebot, dass Hannes Vorschläge für eine Gesetzesnovelle unterbreiten kann. Das werden wir spätestens bis zum IT-Gipfel am 13. November in Essen auch tun. Ein Papier wird schon erarbeitet. Siehe auch den Betrag von Thomas Schwenke, Teilnehmer der zweiten Session (wobei der Einstieg falsch ist. Rösler war natürlich nicht Teilnehmer des Blogger Camps): Googles Hangout on Air – Drohen Abmahnungen bei fehlender Rundfunklizenz?

Die ersten Reaktionen auf das Blogger Camp waren mehr als positiv.

So schreibt Dosentelefon-Blogger Marcus Surges:

„Es war eine sehr professionelle tiefgehende Veranstaltung.“

Das geht ja runter wie Öl. Und es wird noch besser 🙂

„Gunnar Sohn (also ich, gs) moderierte die einzelnen Panels souverän, die Teilnehmer fielen sich nicht ins Wort (bei Video- und Telefonkonferenzen häufiger durchaus ein Problem) und blieben beim jeweiligen Thema. Besonders angenehm habe ich die entspannte Atmosphäre empfunden: mal ein Späßchen, mal ein Lachen, nebenbei rauchen oder einfach die Ansprache ‚Liebes Internet‘ (ok, das hat wohl Richard Gutjahr zuerst gemacht, gs). Genial war letztlich die Entscheidung, dass Blogger Camp virtuell mit dem Tool Hangout on Air umzusetzen, das es erst seit Mitte August 2012 in Deutschland gibt! Mein Tipp: Einfach mal in die Sessions reinschauen, auch wenn die Themen für den einen oder anderen vielleicht nicht interessant sind. Das Reinschauen gibt jedoch einen guten Einblick, wie Veranstaltungen über ein Hangout on Air ablaufen können. Nun bin ich auf den Bericht gespannt, den die Veranstalter für die Bayerische Landesmedienanstalt erstellen müssen. Denn nur unter dieser Auflage gab’s die Sendelizenz.“

Und auf Werbeeinblendungen musste verzichtet werden. Das ist natürlich sehr akribisch befolgt worden…

Vera Bunse wertet unser Medienexperiment und Formate wie das digitale Quartett sogar als „die besseren Talkshows“. Zum Blogger Camp schreibt sie:

„Die lockere Atmosphäre und das umfangreiche Themenspektrum haben mir gut gefallen, auch die rechtzeitig bekannt gegebene Einteilung in Panels, so konnten die Zuschauer ihr Interessengebiet vorher heraussuchen und die Zeit einplanen, falls sie selbst teilnehmen wollten.“

Das Format erlaube spontane Diskussionen, Live-Übertragungen oder Interviews, es eignet sich aber noch zu viel mehr, wenn die Kinderkrankheiten erst überwunden sind (in einem der Talks wurde das “50er-Jahre-Fernsehen” genannt).

„Die Talkrunden sind völlig ungezwungen und decken viele Themen ab, naturgemäß auch netzbezogene, die im Mainstream gar nicht vorkommen oder erst umständlich von Erklärbären für die C-Welt übersetzt werden. Das größte Plus sind jedoch die Gäste, die nicht nach Schema F ausgewählt werden und, statt Sprechblasen abzusondern, wirklich etwas zu sagen haben. Ganz gleich, ob man sie bereits aus dem Netz kennt oder nicht, es ist interessant, andere oder neue Standpunkte kennenzulernen. Die meisten Gäste kennen sich mit den Gepflogenheiten im Internet bestens aus, ‘Neulinge’ werden kurz gebrieft, und selbst kleine Pannen werden ganz unverkrampft bewältigt“, so Vera Bunse.

Die Hangouts seien viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger:

„Experiment gelungen, wird fortgesetzt. Ich freu mich drauf.“

Wie Wirtschaftsblogger mit den Live-Hangouts umgehen werden, kann ich natürlich nicht sagen. Aber mein Vorschlag in der Session mit Dirk Elster, einen Wirtschaftsminister mal in die Runde zu holen oder den Notenbankpräsidenten (ich wollte schon Notbank schreiben) interviewen, fand dann doch Resonanz:

In diesem Hangout kam ich etwas verspätet rein:

Über die höchst dummen Kundeninteraktionen von Firmen unterhielten wir uns mit Andreas Klug von Ityx.

Meinen Senf dazu habe ich bereits gestern abgesondert.

Am Schluss des Blogger Camps gab es dann noch eine Diskussion der C 64er-Veteranten mit dem Sohn vom Sohn.

Nach den fünf Runden war ich dann reif für die Insel und durfte zur Belohnung noch ein paar Renovierungsarbeiten in der neuen Bude meines Sohnes verrichten und einen Tag später den Umzug organisieren. Was tut man nicht alles für die lieben Kleinen.

Weitere Reaktionen auf das Blogger Camp findet man auf Google Plus.

So, jetzt höre ich mal auf. Habe sicherlich einiges vergessen. Würde mich freuen, wenn weitere Beiträge zu den einzelnen Sessions folgen würden. Vernetzt Euch!

Kompakt und auf einem Blick kann man sich die fünf Video bei Hannes anschauen:

„Datenkrake“ Google mit dem Rundfunkstaatsvertrag bändigen?

Christoph Kappes von der Agentur Fructus hat sich heute in einem FAZ-Gastbeitrag (natürlich im Feuilleton von Herrn Schirrmacher) kritisch mit der Datengier von Google auseinandergesetzt. Dabei demontiert er die irrige Vorstellung (die bei mir nie existierte), dass der Mountain View-Konzern eine Suchmaschine mit ein paar Gratisdiensten wäre. Das Geschäftsmodell von Google beruhe darauf, dass Nutzer seine Produkte akzeptieren, die entweder Werbeplätze sind oder die Effizienz der Werbung steigern. „Der Erfolg beruht dabei auf den Werbesystemen AdWords und AdSense. Mit ihnen erlöst das Unternehmen 97 Prozent seines Jahresumsatzes von knapp 24 Milliarden Dollar, indem es Anzeigen zu zwei Dritteln auf eigenen Produkten und zu einem Drittel auf Fremdprodukten plaziert: Die Suchmaschine wird erweitert (etwa um die Funktion Street View), um den Markt der lokalen Anzeigen zu erschließen. Bücher erhöhen die Abrufzahlen der Suchmaschine. Das Mobiltelefon Nexus soll zusammen mit dem Betriebssystem Android den stark wachsenden Werbemarkt auf webbasierten Smartphones erschließen, bislang die Domäne von Apples iPhone“, schreibt Kappes. Kritisch sei die Datensammlung für Nutzer eines Google-Kontos, bei dem eine Registrierung mit expliziten Daten wie Klarname und Adresse erfolgt.

Google besitze danach nicht nur diese Daten, sondern nutze sie auch, um Werbung individuell zu optimieren, indem von Nutzern erstellte Inhalte wie etwa Mails maschinell nach Indizien für Interessen durchsucht werden. Ja und? Wenn ich Textwerbung erhalte, die sich an meinen Suchabfragen oder an meinen persönlichen Interessen orientiert, ist das immer noch besser, als die dümmliche Pauschalberieselungswerbung, die mir täglich über klassische Medien an den Kopf geballert wird. In beiden Fällen sind mir diese Reklameorgien in der Regel wurscht. Wenn ich zufällig nach einer Waschmaschine oder Sportartikel suche, kann es sogar passieren, dass ich auf eine Textanzeige klicke und mir das Angebot anschaue. Wird die Google-Werbung jetzt noch intelligenter und präsentiert mir Angebote, die mich wirklich begeistern, könnte das häufiger vorkommen. Von 100 Fällen neige ich dann vielleicht ein einziges Mal dazu, einen Kauf des Angebotes in Erwägung zu ziehen.

In der Einkaufsstraße meines Wohnortes funktioniert die personalisierte Werbung nicht anders. Dort kennen einige Verkäufer meinen Namen, wissen wo ich wohne, merken sich meine Kaufgewohnheiten, greifen automatisch zu meiner bevorzugten Zigarettenmarke, packen mir ohne Rücksprache fünf Brötchen in die Tüte, weisen mich auf Sonderangebote hin, erkundigen sich nach dem Wohlergehen meiner Familie, plaudern über Urlaubserlebnisse, geben mir Produktproben und drücken mir einen Prospekt in die Hand. So etwas nennt man in der realen Wirtschaftwelt Kundenservice oder auch etwas hochgestochen One-to-One-Marketing. Als Stammkunde erwartet man ja auch einen freundlichen, vorausschauenden und perfekten Kundendienst. Sobald er über Algorithmen und intelligente Maschinen abläuft, brennen in Deutschland die Sicherungen durch.

FAZ-Gastautor Kappes befürchtet, dass die kommerziellen Interessen von Google die Unabhängigkeit der Suchmaschine in Frage stellen könnten. Eigenen Content bietet Google in der Regel ja nicht an. Der Weg zu einen redaktionellen Online-Angebot führe in bis zu dreißig Prozent der Fälle über eine Suchmaschine. „Daher sollte schon heute politisch diskutiert werden, eine neutrale und diskriminierungsfreie Suche auch medienrechtlich zu verankern“, fordert Kappes und bringt allen Ernstes den Rundfunkstaatsvertrag ins Spiel. Das Gesetz würde ja schließlich auch eine Plattformregulierung für Set-Top-Boxen und elektronische Programmführer beinhalten. „Warum also sollte man nicht auch Aggregatoren wie Google auf eine unmanipulierte Auswahl von Internetinhalten verpflichten und ihnen nur unter Auflagen erlauben, selbst im Inhaltegeschäft tätig zu werden“, fragt sich Kappes. Glaubt der Autor wirklich, dass die politischen Spielchen der Landesmedienanstalten als Hüter des Rundfunkstaatsvertrages neutral und diskriminierungsfrei ablaufen?

Hat er sich mal mit den Personen und Karrieren dieser Behördenmitarbeiter beschäftigt? Bei der Lizenzierung privater Hörfunk- und TV-Veranstalter und der Vergabe der entsprechenden Frequenzen und Kabelkapazitäten wird kräftig nach parteipolitischen Gesichtspunkten geschachert. So konnte manch ein altgedienter Parteifunktionär mit einer Hörfunk- oder TV-Lizenz eine nette zweite Karriere starten. Selbst in den Landesmedienanstalten wimmelt es von Apparatschicks, die für treue Parteidienste in öffentliche Ämter gehoben wurden (beliebt sind ja auch die staatlichen Lotterien, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, kommunale Wohnungsbaugesellschaften etc.). Da wird dann in der Ständigen Vertretung in Berlin beim zehnten Bier herzhaft gelacht über Gerhard oder Helmut, die man immer wieder gerne auf Parteitagen trifft und auf die Schulter klopft für die personalpolitischen Klüngeldienste.

Ich brauche diese medienpolitischen Hausmeister nicht, um zu entscheiden, was mich gut oder schlecht ist. Da zitiere ich mit großem Entzücken immer wieder den Soziologen Wolgang Sofsky: „Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Anstalt. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger“. Die Textanzeigen von Google sind kein paternalistisches Instrument. Die Kontrollwut staatlicher Einrichtungen schränkt die Meinungsfreiheit ein, nicht Google oder Facebook. Deshalb sind die angeblichen Datenschutzsorgen der CSU-Politikerin und Ministerin Ilse Aigner so unfassbar heuchlerisch. Als Repräsentantin einer Partei des starken Staates sollte sie erst einmal vor der eigenen Türe kehren.

Am Ende seines Artikels stellt Kappes eine sehr interessante Frage: Es sei an der Zeit, nach den Ursachen zu fragen, warum heute drei Viertel der Internettechnologie aus den Vereinigten Staaten kommen, obwohl der erste programmierbare Computer von Konrad Zuse gebaute wurde. Die Antwort sollte er bei Frank Schirrmacher suchen…..

Als Moderator (nicht als Veranstalter!) der Kölner AdWords Days werde ich die Einwände von Kappes gerne aufgreifen und mit den Experten diskutieren.

Siehe auch:

Wider die Hausmeister des öffentlichen Diskurses – Zur Zeit-Debatte über das Internet.

Exkurs zur Glühbirne – Gutgemeinte Verbote und die Gefahr eines paternalistischen Staates.

Foucault, der Blogger.