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Graswurzel-Talkkultur versus Amtsschimmel: Rösler und die Kunst des Abwimmelns

“Live Talk im Internet kommt nicht ohne Risiko”, schreibt Zeit-Online und führt weiter aus: “Denn wer für mehr als 500 Leute sendet, benötigt eigentlich eine Sendelizenz. Die Münchner Isarrunde, die bereits seit 2009 regelmäßig online über Netzthemen diskutiert, wurde deshalb im Juli als erste deutsche YouTube-Sendung als Fernsehsender lizensiert. Andere Live-Formate bewegen sich dagegen in einer rechtlichen Grauzone. ‘Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel,’ schreibt Gunnar Sohn im Magazin The European. Er hat selbst (und natürlich in erster Linie Hannes Schleeh, gs) Erfahrungen mit den Landesmedienanstalten gesammelt, als er Ende August das erste virtuelle Bloggercamp mit ins Leben rief, eine Konferenz, die über einen Tag verteilt in mehreren vorher angekündigten Panels den Internet- und Medienwandel behandelt. Ende November wird die nächste Ausgabe stattfinden. Die Macher sind vom Potenzial der Hang-Outs überzeugt. Und auch davon, dass sich Videochats in den nächsten Jahren rasant weiterentwickeln”, so Zeit-Online.

Und um diese technologische Revolution so richtig in Gang zu setzen, hatte uns ja Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler in großer Geste unter Zeugen aufgefordert, Änderungen für den Rundfunkstaatsvertrag zu entwickeln. „Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh. Einer müsse es zusammenschreiben und dann zu ihm kommen, sagte der Minister in seiner jovialen Art.

Gesagt, getan. Hannes und ich überreichten Rösler auf dem IT-Gipfel unser Papier zur Reform des Medienrechts.

Und nun übt sich sein Amt in der Kunst des Abwimmelns:

“Das liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich”.

Das erweist sich nicht nur bei Netzdialogen als populärste Bürokraten-Strategie, um schnell wieder zur Tagesordnung des Nichttuns überzugehen. Das skizzierte Julian Petrin in seinem sehr interessanten Vortrag im Haus der Architektur über die kollaborative Wende in der Stadtplanung durch eine neue Kultur der Beteiligung über das Social Web (siehe auch das Foto oben).

Hannes hat nun folgende lapidare Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums bekommen:

Lieber Herr Schleeh,
Sie hatten sich auf Twitter erkundigt, was der Minister von Ihrem Vorschlag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages hält. Da die Antwort etwas länger ist, schreibe ich Ihnen über Google+ statt über Twitter: Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung in Deutschland obliegt den Ländern. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks werden von allen Ländern gemeinsam in Staatsverträgen geregelt. Entsprechend fallen die Rundfunkstaatsverträge bzw. die Rundfunkänderungsstaatsverträge in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder, die Bundesregierung ist an der Gesetzgebung in diesem Bereich nicht beteiligt. Für etwaige Änderungen der entsprechenden rechtlichen Grundlagen ist die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder zuständig. Daher sollten Sie Ihr Anliegen an die Länderkollegen richten. Der ständige Vorsitz der Rundfunkkommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz (Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz).
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Beste Grüße,
Caroline Silva-Garbade (vom Team der Öffentlichkeitsarbeit des BMWi)

Dann hätte Rösler, der ja auch Technologie-Minister ist, seine Backen vorher nicht so aufblasen dürfen. Wo die Zuständigkeiten für den Rundfunkstaatsvertrag liegen, wussten wir auch vorher, liebwertestes Team-Mitglied Silva-Garbade. Hannes Schleeh hat den Kontakt zu diversen Bundesländern schon längst aufgenommen.

Es geht in dieser Frage auch um eine Stärkung der Digitalisierung und Vernetzung in Deutschland. Deshalb wäre eine Initiative von Rösler in Richtung der Länder wohl keine große Sache. Vor allem bei der kleinen Stellschraube, die man bewegen muss, um Live-Hangouts rechtssicher zu gestalten – also Gleichstellung der Live-Hangouts und sonstiger Formate mit der Ausnahmeregelung für das Webradio.

Der Bundeswirtschaftsminister ist dann wohl doch kein so großer Innovator, wie er in seinen Fensterreden gerne behauptet. Eher ein politisches Leichtgewicht mit Verfallsdatum. Nach der Bundestagswahl kann er dann als Hinterbänkler wieder das Steuersenkungs-Lied seiner Partei singen – wenn es überhaupt mit den 5 Prozent klappt. Zu mehr sind die Gelben wohl nicht in der Lage.

Wir werden uns in der zweiten Session des Blogger Camps am Mittwoch um 19,30 Uhr sicherlich auch mit dem Fall Rösler auseinandersetzen.

Vielleicht gibt auch nachher so gegen 18 Uhr noch einen spontanen Live-Hangout. Mal schauen.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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