Da haben sich die Verleger aber eine hübsche Kampagne ausgedacht, die jetzt in Etappen über die klassischen Massenmedien ausgegossen wird. Nach der Wutrede von Sveni Regner und dem offenen Brief der GEZ-beseelten Tatort-Autoren werden nun im Handelsblatt 100 „kreative“ Schriftsteller, Sänger, Künstler, Werber, Softwareentwickler und Unternehmer in Szene gesetzt, um gegen die „Umsonstkultur“ im Internet und deren politischen Protagonisten, die Piraten, protestieren. Das ist wohl ein bislang einmaliger Vorgang in der Untergangsgeschichte des medialen Establishments, dass sich Meinungsbildner nicht nur vor den Karren von Lobbyinteressen spannen lassen, sondern expliziert gegen eine politische Partei lamentieren, die in Deutschland noch nirgendwo in der politischen Verantwortung steht. Peinlich auch der verkrampfte 68er-Habitus der Handelsblatt-Titelseite: „Mein Kopf gehört mir!“
Der Aufmacher auf der Innenseite wird dann noch mit der Überschrift „Kreative, hört die Signale“ versehen. Fehlt eigentlich nur noch ein Gruppenfoto der 100 Kreativköpfe mit Che Guevara-T-Shirts. Da gibt es ja schon legendäre Vorbilder wie den automobilen Top-Manager mitbekommen, der vor einem Plakat des Revolutionskämpfer in Las Vegas hintergründige Analysen über den Kommunismus vorgetragen hat. Ein wahrer Car Sharing-Revolutionär, der sich als „Chief Guerilla Officer“ profilierte. Ähnlich subtil ist die Analogie zum Bekenntnis von Frauen vor gut 40 Jahren: „Mein Bauch gehört mir… “. Nur damals gehörte Mut dazu, sich in der Abtreibungsdebatte zum Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu bekennen.
„Wir haben abgetrieben!“, titelt der stern am 6. Juni 1971. Und schreibt unter das Selbstbekenntnis von 374 Frauen: „Dies ist kein Aufstand gegen das Recht, sondern ein Protest gegen die Verlogenheit eines Paragrafen, an den selbst Richter nicht mehr glauben. Klagt uns an, sperrt uns ein, wenn ihr den Mut dazu habt.“
Im Unterschied dazu sind die Kalendersprüche der 100 Betonköpfe, die substanzlose Sätzchen zum Schutz des geistigen Eigentums loslassen, eine lauwarme Brühe. Selbst Google-Justiziar von Google-Nordeuropa hat sich in die Ahnengalerie aufnehmen lassen. Er hätte vielleicht vorher mal recherchieren sollen, um was es bei dieser Kampagne geht und in welcher Gesellschaft er sich befindet. Etwa mit so fortschrittlichen Geistern wie Thomas Middelhoff, der ja bei der Sanierung von Karstadt unglaublich erfolgreich bewährt hat.
Oder der Einschaltquoten-Erfinder Helmut Thoma. Oder der honorige Bert Rürup, Vorstand der MaschmeyerRürup AG. Oder Utz Claassen, Ex-Chef von EnBW, der sich mit Sicherheit Sorgen um Verwertungsrechte machen muss bei den spärlichen Abfindungen, die er kassiert hat. Maria Furtwängler darf nicht fehlen – Stichwort Burda. Bernd Buchholz, Vorstandschef von Gruner + Jahr. Jette Joop, die wahrscheinlich kein Oktoberfest mehr auslassen wird, um ihren Unwillen gegen Netzanarchie zu proklamieren.
Springer-Mann Christoph Keese, der sicher mit stolz geschwellter Brust die Kampagne begleitet. Pater Anselm Grün als digitale Avantgarde. SAP-Chefe Jim Hagemann-Snabe, der Erfahrung mitbringt bei der Vergabe von Lizenzen – da können einige Mittelständler ein kostspieliges Lied singen. Froschkönig Philipp Rösler, der noch als Vizekanzler unterzeichnet. CSU-Starker-Staat-Staastrojaner-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich – warum ist der eigentlich ein Kreativkopf?
In den 100 Sinnsprüchen findet man kaum eine Silbe über das Leistungsschutzrecht und die Interessen der Verleger. Das ist billige Propaganda: Umsonstkultur = Piraten. Auf diese Formel scheinen sich die Lobbyisten eingependelt zu haben. Hier wird in den Rückzugsgefechten der Gestern-Manager eine Leimspur gelegt. Niemand macht sich die Mühe, über die überkommenen Geschäftsmodelle des analogen Industriekapitalismus nachzudenken.
„Wie überhaupt der ganze Diskurs über das Netz und seine User einen hohen Ton anschlägt und damit die Banalität von Rechtsverstößen kaschiert oder gar zum Freiheitsakt hochjazzt. Die Grundrechte der Urheber bzw. der von ihnen beauftragten Rechteinhaber aber werden dagegen marginalisiert: Zum Beispiel das Grundrecht auf geistiges Eigentum. Dieses Recht wird nicht nur frontal angegriffen und infrage gestellt, neuerdings schicken gerade die Grü-nen gerne von Google alimentierte Initiativen wie collaboratory, Alexander-von-Humboldt-Institut oder auch das (vormalige) Max-Plank-Institut für geistiges Eigentum vor, die angeblich völlig autonom und unabhängig eine neue Rechtsgrundlage suchen würden – im sogenannten Immaterialgüter-Recht.“
Und weiter heißt es:
„Fakt ist, dass die Urheberrechte in der Bundesrepublik nicht nur durch die Verfassung, sondern auch durch zahllose, völkerrechtlich verbindliche Verträge auch innerhalb der EU ultimativ verbrieft sind. Dass dieses Grundrecht aktuell zur politischen Disposition stünde, gehört zu den liebevoll gehegten Lebenslügen der Netzgemeinde.“
In diesem hohen Ton der Empörung geht es lustig weiter. „Die Piraten“, „Die Grünen“, „Die Netzpolitiker“, „von Google alimentierte Initiativen wie collaboratory, Alexander-von-Humboldt-Institut oder auch das (vormalige) Max-Plank-Institut“. Alles nur Spinner, die einer Kostenlos-Kultur das Wort reden. Freunde des sonntäglichen Kriminalfilms, schaut Euch das Leistungsschutzrecht und die Hintermänner mal richtig an. Über die Konsequenzen dieses bescheuerten „Abmahn-Beschleunigungsgesetzes“ ist doch nun ausführlich in Blogs berichtet worden. Siehe auch meine aktuelle Kolumne: Die Parasiten und das Monopol.
Im Netz ticken die Uhren anders. Die Vermarktung geht eben nicht mehr über zentralistisch organisierte Verwertungskonzerne. Die vernetzte Ökonomie funktioniert nicht mehr so, wie sich das öffentlich-rechtliche Auftragnehmer vorstellen. Diese Zeiten sind vorbei. Denkt Euch doch mal was smartes aus. Quatsch. Tatort-Autoren haben das gar nicht nötig. Die werden doch, wenn man es etwas weiter interpretiert, von den GEZ-Gebührenzahlern alimentiert.
Dabei sind Parasiten, Hacker, Daten-Piraten, Wissensdiebe, Kopisten und Collage-Künstler in diesem Spiel höchst nützliche Zeitgenossen. Sie stören die Monopolisten.
„Die Macht suchte und sucht das Zentrum einzunehmen. Wenn sie von diesem Zentrum aus wirken, ihre Wirksamkeit bis an die Grenzen des Raumes entfalten, wenn sie bis an die Peripherie reichen soll, so ist es notwendig, dass es kein Hindernis gibt, dass der Raum um ihre Aktion homogen ist. Kurz, der Raum muss frei von Rauschen, von Parasiten sein. Um Gehorsam zu finden, muss man gehört, muss man verstanden werden, muss die Ordnungsbotschaft Stille vorfinden“, schreibt der Philosoph Michel Serres in seiner Abhandlung „Der Parasit“.
Man müsse Stille schaffen, beispielsweise mit dem Leistungsschutzrecht und den Abmahnorgien der Musikindustrie. Man müsse die Parasiten vertreiben, um wieder die alten Monopolrenditen einsacken zu können. Das Verbrechen der Wissensmonopolisierung in allen seinen Varianten verlange nach Wiedergutmachung, so Serres; diese funktioniert jedoch nicht nach dem traditionellen paternalistischen Modell (Lehrer-Schüler-Verhältnis), sondern komme von der Peripherie; von jenen also, die bislang vom Wissen ausgeschlossen wurden. Die Zirkulation des Wissens könne man nicht durch Copyrights bändigen. Das technische Potenzial provoziert immer auch seine uneingeschränkte Nutzung – und sei es durch die parasitäre Piraterie.Der Parasit als Störfaktor kann seinen Wirt veredeln, aber auch töten.
Wenn er nutzlos wird, sucht sich der Parasit einen neuen Wirt oder schmeißt beispielsweise die Musikstücke von Sven Regener aus seiner Playlist. Mit dem Tatort wird mir das nicht so ganz gelingen. Die GEZ wird das nicht zulassen.
Warum gelingt es eigentlich anderen Künstlern, mittlerweile sehr gut von ihrer Präsenz in sozialen Netzwerken zu leben, wie dem Komiker Ray William Johnson?
Auf YouTube kommt er auf 5,3 Millionen Abonnenten und eine atemberaubende Zahl von 1,7 Milliarden Aufrufen seiner Videos. Entsprechend hoch sind seine Werbeeinnahmen, die er über das Partnerprogramm von YouTube erzielt. Dazu kommen Erlöse über Merchandising. Ähnliches praktiziert der Schriftsteller Paul Coelho, der aktiv Raubkopien seiner Werke im Netz kostenlos anbietet. Die Leute laden sich das Buch herunter, beginnen zu lesen und stacheln die Nachfrage an, weitere Bücher des Autors zu lesen. Entsprechend konnte er auch die Auflagen der verkauften Bücher in die Höhe treiben. Die Interaktion mit den Lesern im Web hat zu einer wesentlich breiteren Fan-Basis geführt, die sich auch pekuniär bemerkbar macht.
Und, liebe Tatort-Schreiberlinge, die dort ausgeführten Erkenntnisse von Höffner haben empirischen Charakter und verzichten auf diesen moralischen Grundton Eures Papiers:
Auf politischer Ebene schafft man mit wirtschaftlich unsinnigen Leistungsschutzrechten vor allem neue Begehrlichkeiten, so das Resümee von Eckhard Höffner. “Zu schnell scheint sich das Recht zu verselbständigen und zu laut klagen die Unternehmer (die bislang auch ohne das Schutzrecht ausgekommen sind) über angebliche Schäden, Entlassung von Mitarbeitern etc. Es sind die Jahrhunderte alten Jammerklagen der Zunftmeister und Priviliegieninhaber und sie stoßen noch heute auf Gehör bei den Politikern”, führt Höffner aus. Es geht den Befürwortern der Schutzrechte in erster Linie um Abschottungsstrategien. Ein Patent verbietet beispielsweise allen Nicht-Patentinhabern, ihr Eigentum in der patentrechtlich geschützten Weise einzusetzen. So würde ein Patent zur Herstellung von Zwetschgenkuchen – vergeben an einen Bäcker –, das die abschließende Bestreuung des Kuchens mit Zimt und Zucker vorsähe, allen Hausfrauen und Hausmännern, so patent sie auch sein mögen, verbieten, ihren Zwetschgenkuchen in der selben Weise zu krönen.
Beim geistigen Eigentum scheine man nach Ansicht von Höffner in den Industriestaaten inzwischen eine neue Rechtfertigungsmethode gefunden zu haben. Sie sei wohl ganz im Sinne von Fritz Machlups Äußerungen aus der Zeit um 1960: Wenn wir im 19. Jahrhundert gewusst hätten, was wir heute wissen (1960), dann hätten wir das Patentrecht wohl nicht eingeführt. Jetzt, wo wir es haben, können wir es aber schwerlich wieder abschaffen, scheint die Devise zu sein. Das alles klingt nun nicht nach Innovation oder Dynamik in der Politik, sondern verheißt vor allem Stillstand. So führte die EU ein abstraktes Schutzrecht “auf Probe” ein — zur Evaluierung — und entschuldigt sich hinterher, dass man den neuen Besen nicht mehr kontrollieren kann.
“Da wird auch verständlich, wieso es bislang anstelle von drei oder vier Berichten über die Erfolge der Datenbankrichtlinie nur einen über den Misserfolg gab. Die Berichte über die Erfolge fallen offenbar sehr kurz aus, nämlich gar nicht: Wenn es keine Erfolge zu vermelden gibt, wird geschwiegen. Wo bleibt der Hexenmeister, der dem Spuk der Lehrlinge ein Ende bereitet”, fragt sich zu recht der Wirtschaftshistoriker.
„Unsere journalistische Leistung hat einen hohen Wert und kann deshalb nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.“
So begründet vollmundig der stellvertretende Vorsitzende der „Madsack“-Geschäftsführung Thomas Düffert die Umstellung eines Großteils der Web-Inhalte seiner Mediengruppe. Nicht-Abonnenten der Zeitungs-Titel „Hannoversche Allgemeine Zeitung“, „Neue Presse“, „Göttinger Tageblatt“ und „Oberhessische Presse“ müssen für exklusive Inhalte auf den Online-Portalen zahlen. Die Umstellung soll bis zum Ende des Jahres auf alle Webseiten der insgesamt 18 „Madsack“-Zeitungen ausgedehnt werden.
Wow. Das ist sehr betrüblich für mich. Schade, dass die exklusiven Inhalte dieser Blätter hinter einer Bezahlwand verschwinden. Allerdings muss ich ein Geständnis machen, liebe Madsack-Jungs: Ich habe die Web-Angebote dieser journalistischen Schnellboote nie so richtig zur Kenntnis genommen. Sie tauchen weder in meinem Google Reader auf, noch habe ich sie in meiner Flipboard-App favorisiert.
Warum hauen mich auch Schlagzeilen der Tagespresse – ob Online oder Print – nicht vom Sockel, wenn wieder irgendein Land der EU einen Blauen Brief wegen erhöhter Defizite kassiert oder mich der Bonner General Anzeiger mit einer dpa-Meldung über die Filialschließungen von Schlecker berieselt. Über die Stellenstreichungen des „For-you-Vorort-im-Abgrund-Ladens“ bin ich überall schon zugedröhnt worden. Genauso öde sind die Seifenblasen-Statements von irgendwelchen Polit-Apparatschicks oder Verbandsfunktionären, die mir jeden Tag an den Kopf geknallt werden. Auswechselbare Sprechblasen, die Reich-Ranicki in Romanform als stinklangweilig titulieren würde. Die anmaßende Attitüde des Madsack-Verlages korrespondiert hübsch mit der aufgeblasenen Aussage von Christoph Keese, die er im Handelsblatt losgelassen hat:
Ok, Springer-Keese. Dann wird also künftig differenziert verschenkt? Ist ja auch ok. Inhaltlich hat Matthias Spielkamp von iRights.info sehr schön gekontert: Was Christoph Keese verschweigt.
In der Debatte sei es nur fair und redlich, die Gründe dafür zu nennen, warum die Verlage aus den Angeln gehoben werden.
„Vor allem Tageszeitungen verlieren seit Jahrzehnten an Auflage. Das bedeutet einerseits niedrigere Einnahmen aus dem Verkauf. Zum anderen bedeutet es auch niedrigere Einnahmen aus Werbung. Zwar ist die Zahl der Leser, die die Verlage mit ihren Publikationen erreichen – gedruckt und online – bei manchen Marken sogar gestiegen. Aber Werbekunden zahlen für Leserkontakte in den Online-Medien erheblich weniger als in den gedruckten. Und die Leser wandern zunehmend ins Netz.“
Zudem verlieren die Verlage ihr Gebietsmonopole.
„Früher konnte ein Verlag seinen Lesern ein Paket verkaufen, in dem der Lokalteil das Feuilleton subventioniert hat, der Sport die Politikberichterstattung. Die Leser hatten keine Wahl, als dieses Paket zu kaufen, und die Anzeigenkunden hatten keinen anderen Weg, um zu den Kunden zu gelangen. Das ist vorbei.
Außerdem haben die Verlage die Anzeigenmärkte verloren. Auto-, Immobilien- und Stellenanzeigen suchen und finden Interessierte nicht mehr in der Zeitung, sondern im Netz. Gewaltige Einnahmen, die den Verlagen abhanden gekommen sind“, schreibt Spielkamp.
Alle Einnahmen kamen in der guten alten Zeit in einen Pott. Druckereierlöse, Vertriebserlöse, Anzeigenerlöse. Am Ende wurde zusammengezählt. Heraus kam oft eine schöne schwarze Zahl. Und das war kein Wunder. Denn die Verlage hatten nicht nur ein begehrtes Produkt anzubieten. Sie hatten auch einen starken Zugriff auf die Margen eines bedeutenden Teils des Produktionsprozesses.
Und sie hatten wie in Bonn oder Köln auch ein schönes Zeitungsmonopol. Da waren die Lokal- oder Regionalzeitungen richtige Dukatenesel. Damit konnten sie bei den Anzeigenpreisen kräftig zulangen. Über Jahrzehnte hinweg erzielten sie Traumrenditen, von denen nicht nur viele Verleger, sondern auch so manche Redakteure in ihren Nischen wie die Maden im Speck lebten. Im Internet herrscht dagegen Wettbewerb, den man mit dem Leistungsschutzrecht aushebeln will.
Beim Schutz des geistigen Eigentums, den Kees einklagt, geht es überhaupt nicht um den abnehmenden Respekt vor geistigem Eigentum, der zu Umsatzverlusten führt.
„Denn es gibt im Internet keine Angebote gibt, die den Umsatz der Verlage nennenswert mindern, indem sie Urheberrechte verletzen. Zumindest sind die Verlage in den vergangenen Jahren nicht in der Lage gewesen, auch nur ein einziges Beispiel für einen solchen Fall zu nennen“, so Spielkamp.
Keese schreibt, „Der Gesetzgeber muss Urheberrechte und Allgemeinwohl ausbalancieren“, und dass Urheberrechte nicht absolut sein können.
„Und verschweigt, dass es den Verlagen beim Leistungsschutzrecht nicht (nur) darum geht, eine Vergütung für Nutzungen zu bekommen, die derzeit frei sind. Sondern sie wollen sogar ein Verbotsrecht gegenüber allen haben, die auf ihre Inhalte – viele davon kostenlos im Netz – hinweisen möchten, egal ob Suchmaschine oder Blogger. Das Gegenteil einer Balance also, vielmehr ein weiteres Recht für die Verwerter, dessen Schaden potenziell gewaltig, dessen Nutzen bisher aber vollständig ohne Beleg geblieben ist“, so die Replik von Spielkamp.
Es geht also gar nicht um fairen Wettbewerb. Zurückgesehnt werden die Zeiten, in denen man im Lehnstuhl sich dumm und dämlich verdienen konnte mit den Verbreitungsmonopolen der klassischen Medien.
Aus aktuellem Anlass habe ich noch mal meine Beiträge durchgeschaut, die sich mit der pharisäerhaften Strategie der Verlage beschäftigen. Hier meine Hitliste – nicht chronologisch sortiert:
Lars Reppesgaard, Autor des Buches “Das Google-Imperium”, findet es verlogen, wenn die Verleger behaupten, sie würden durch Google enteignet werden. Als Autor findet er diese Position unverschämt, da ihn Verleger jeden Tag mit buy out-Verträgen und anderen Unfreundlichkeiten knebeln würden. Dadurch werde man als Urheber faktisch enteignet durch das Ungleichgewicht der Kräfte. Beim Druck, den Verleger derzeitig gegen Google aufgebauen, gehe es nicht um die Aufrechterhaltung von Qualitätsjournalismus, sondern nur um eine bessere Verhandlungsposition mit dem Mountain View-Konzern, um die eigenen Kassen zu füllen. Hier liegen die wahren Gründe für die Forderung nach einem so genannten Leistungschutzrecht.
Der (ehemalige, gs) FAZ-Netzökonom Holger Schmidt hat es zum zehnjährigen Jubiläum von Google den Punkt gebraucht: „Ohne Google sind Informationen wenig wert, weil sie – ganz simpel – nicht gefunden werden. Und was nicht gefunden wird, existiert nicht. Zumindest nicht für die junge Generation, für die das Internet Leitmedium und Google ihr zentraler Wegweiser ist: Auf die Frage, wo sich die Menschen näher über ein Thema informieren, antworten heute 51 Prozent der Deutschen ‚im Internet’. 1999, als es Google in Deutschland noch nicht gab, waren es 9 Prozent. Noch deutlicher fällt dieser Anstieg unter jungen Menschen aus: Von 19 Prozent auf 75 Prozent ist dieser Wert hochgeschnellt. Ob Online-Händler, Reiseanbieter, Produktvergleichsmaschine oder Medien – fast alle, die im Internet Geld verdienen, bekommen einen großen Teil ihrer Kunden oder Leser über Google. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um reguläre Suchtreffer handelt oder Werbung auf der rechten Seite. Die Präsenz unter den Top-Ten-Suchtreffern entscheidet über Sein oder Nichtsein im Internet“.
Und wenn Google so eine Teufelsmaschine ist, warum forcieren denn viele Verleger ihre Präsenz in der Suchmaschine? „Heerscharen sogenannter Suchmaschinenoptimierer basteln zurzeit an den Internetseiten der Medien, damit ihre Inhalte von Google möglichst prominent angezeigt werden. Die Journalisten müssen heute ‚Google-optimiert’ schreiben, also die richtigen Schlagworte in der richtigen Häufigkeit einsetzen. Die ‚optimale Keyword-Dichte’ ist im Google-Zeitalter essentiell geworden. Denn auch Journalisten wissen längst: Zugriffe auf Artikel, die auf Google News oben stehen, schnellen sofort hoch. Wessen Artikel nur unter einer Sammeladresse wie ‚und 856 ähnliche Artikel’ aufgeführt ist, hat es schwer, die gewünschte Aufmerksamkeit zu bekommen“, so Schmidt.
Mich würde interessieren, ob es schon Pläne gibt, einen neuen Abmahnverein zu gründen, der die Verstöße gegen das Leistungsschutzrecht ahndet. News-Aggregatoren wie Google, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Freiberufler, Rechtsanwälte, Steuerberater oder freie Journalisten sollen ja zur Kasse gebeten werden. Wenn für Texte, die Verlage gratis online veröffentlichen und die dann “gewerblich genutzt” werden und die Verleger selbst für kleinste Textbausteine wie Überschriften Abgaben verlangen, entsteht hier ein neues Biotop für professionelle Abmahner. Im Fadenkreuz der Verleger stehen ja vor allen Dingen die Google und Google News, die automatisiert laufen. Wie steht es denn mit Facebook? Soziale Netzwerke haben Google als Quelle der Aufmerksamkeit schon längst überholt. Nur sind es keine Algorithmen, sondern Menschen, die Empfehlungen für interessante Artikel posten und entsprechende Links setzten. Werden die dann auch zur Kasse gebeten oder Facebook oder Twitter.
Mit merkantilistischen Schutzzöllen, Schutzgebühren, Abmahn-Gefechten und mit dem von Döpfner und seinen Printjüngern so sehr herbeigesehnten Leistungsschutzrecht werden sich die Verlage ihr eigenes Grab schaufeln. “Die Verlage zeigen ihr Unvermögen, auf die Abwanderung der Konsumenten und damit auch der Werbung ins Internet sinnvoll zu reagieren. Sie versuchen dieses mit einem Abgabengesetz zu kompensieren und ihre Kosten über Subventionen zu sozialisieren. Die Ausrede, wonach die Gratiskultur im Internet dies erfordere, ist doppelt falsch: Erstens machen die Verlage ihre Inhalte freiwillig im Internet zugänglich, und zweitens zeigen Firmen wie Amazon, Apple, Ebay, Google oder auch Facebook eindeutig, dass man im Internet Geld verdienen kann”, schreibt Cognita-Geschäftsführer Denis Nordmann in einem Gastbeitrag für die NZZ.
Das Verbrechen der Wissensmonopolisierung in allen seinen Varianten verlangt nach Wiedergutmachung, so Serres; diese funktioniert jedoch nicht nach dem traditionellen paternalistischen Modell (Lehrer-Schüler Verhältnis), sondern komme von der Peripherie; von jenen also, die bislang vom Wissen ausgeschlossen wurden. Die Zirkulation des Wissens könne man nicht durch Copyrights bändigen. Das technische Potenzial provoziert immer auch seine uneingeschränkte Nutzung – und sei es durch die parasitäre Piraterie. Der Parasit als Störfaktor kann seinen Wirt veredeln aber auch töten, Herr Döpfner. Wenn er nutzlos wird, sucht sich der Parasit einen neuen Wirt.
Die deutsche Wissensoffensive führte zu einer kuriosen Situation, die damals freilich kaum jemandem aufgefallen sein dürfte: So erwirtschaftete der längst in Vergessenheit geratene Berliner Professor für Chemie und Pharmazie, Sigismund Hermbstädt, mit seinem Werk “Grundsätze der Ledergerberei” (1806) ein höheres Honorar als die britische Autorin Mary Shelley mit ihrem bis heute berühmten Horrorstück “Frankenstein”.
Auf politischer Ebene schafft man mit wirtschaftlich unsinnigen Leistungsschutzrechten vor allem neue Begehrlichkeiten, so das Resümee von Eckhard Höffner. “Zu schnell scheint sich das Recht zu verselbständigen und zu laut klagen die Unternehmer (die bislang auch ohne das Schutzrecht ausgekommen sind) über angebliche Schäden, Entlassung von Mitarbeitern etc. Es sind die Jahrhunderte alten Jammerklagen der Zunftmeister und Priviliegieninhaber und sie stoßen noch heute auf Gehör bei den Politikern”, führt Höffner aus. Es geht den Befürwortern der Schutzrechte in erster Linie um Abschottungsstrategien. Ein Patent verbietet beispielsweise allen Nicht-Patentinhabern, ihr Eigentum in der patentrechtlich geschützten Weise einzusetzen. So würde ein Patent zur Herstellung von Zwetschgenkuchen – vergeben an einen Bäcker –, das die abschließende Bestreuung des Kuchens mit Zimt und Zucker vorsähe, allen Hausfrauen und Hausmännern, so patent sie auch sein mögen, verbieten, ihren Zwetschgenkuchen in der selben Weise zu krönen.
Beim geistigen Eigentum scheine man nach Ansicht von Höffner in den Industriestaaten inzwischen eine neue Rechtfertigungsmethode gefunden zu haben. Sie sei wohl ganz im Sinne von Fritz Machlups Äußerungen aus der Zeit um 1960: Wenn wir im 19. Jahrhundert gewusst hätten, was wir heute wissen (1960), dann hätten wir das Patentrecht wohl nicht eingeführt. Jetzt, wo wir es haben, können wir es aber schwerlich wieder abschaffen, scheint die Devise zu sein. Das alles klingt nun nicht nach Innovation oder Dynamik in der Politik, sondern verheißt vor allem Stillstand. So führte die EU ein abstraktes Schutzrecht “auf Probe” ein — zur Evaluierung — und entschuldigt sich hinterher, dass man den neuen Besen nicht mehr kontrollieren kann. “Da wird auch verständlich, wieso es bislang anstelle von drei oder vier Berichten über die Erfolge der Datenbankrichtlinie nur einen über den Misserfolg gab. Die Berichte über die Erfolge fallen offenbar sehr kurz aus, nämlich gar nicht: Wenn es keine Erfolge zu vermelden gibt, wird geschwiegen. Wo bleibt der Hexenmeister, der dem Spuk der Lehrlinge ein Ende bereitet”, fragt sich zu recht der Wirtschaftshistoriker.
Das Protokoll über die Beschlüsse der gestrigen Koalitionsrunde läuft im Internet ja schon hoch und runter. Die Verlage bekommen von der Bundesregierung jetzt also ihr lang ersehntes Lobby-Geschenk:
Urheberschutz – Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.
Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.
Beteiligen die Verlage die Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren an den Gewinnen, die sie über höhere Klickraten erzielen? Wie kann man den eineindeutig abgrenzen, ob etwas gewerblichen Charakter hat oder nicht? Wer trägt die Beweislast? Fällt ein schnöder Link mit der Überschrift schon unter die Verbreitung von Presseerzeugnissen? Hier droht also eine Abmahn-Lawine und ein Absturz der Verlinkungsquote im Netz. Allerdings auch eine Chance für Blogs, die nicht von Verlagen betrieben werden. Dann sollten wir künftig darauf verzichten, auch noch mit einer Zeile auf das einzugehen, was über die Massenmedien verbreitet wird. Man könnte sich darüber hinaus auch stärker auf Newsquellen im Ausland beziehen. Das Ganze ist eine Frechheit. Weil die Verlage zu blöd sind, rentable Geschäftsmodelle für das Internet zu entwickeln, wollen sie nun über eine Verwertungsgesellschaft abzocken. Wahrscheinlich noch bestückt mit Heerscharen von Abmahn-Anwälten. Wenn ich komplett einen Text klaue und ihn in meinem Blog oder meinem Online-Magazin publiziere, liegt ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht vor – da kann man heute schon mit dem bestehenden Recht sich ausreichend zur Wehr setzen.
Was die Verlage wollen, ist klar: Eine bequeme und ergiebige Erlösquelle, ohne großartig den Arsch in Bewegung zu setzen für die Entwicklung von rentablen Online-Produkten. Scheiße!
Das Sprecher-Monopol alter Machtcliquen ist gebrochen. Obsessionen für Verbote, Beschränkungen und Regulierungen der Netzfreiheit zeigen allerdings sehr deutlich, dass sich die liebwertesten Gichtlinge in den Chefetagen damit noch nicht abgefunden haben – sie stehen aber gegen die Weisheit der Masse auf verlorenem Posten.
„Alle haben sie plagiiert, spätestens seit Büchner mit 23 Jahren mitten in der Sünde des Abschreibens starb, der in seinen ‚Woyzeck‘ teilweise wörtlich zwei gerichtsmedizinische Gutachten einarbeitete und in seinem Stück ‚Dantons Tod‘ wörtlich Redeprotokolle der Französischen Revolution zitierte. Ohne Quellenangabe“, so Karasek.
Das ist die künstlerische Betrachtung. Aber auch wirtschaftlich gibt es Vorteile durch Nachahmung, Trittbrettfahrertum und Imitation. Wer ist schon ein genialer Erfinder. Manchmal reicht es aus, einen richtigen Riecher zu haben und aus den bestehenden Erfindungen etwas Neues zu machen – das hat Guttenzwerg ja gerade nicht getan. In einem lesenswerten Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sind die volkswirtschaftlichen Vorteile des Kopistentums ausführlich dargestellt worden. Dort gibt es auch den Verweis auf einige interessante Veröffentlichungen: Zum Beispiel der Band von Marcus Boon „Lob des Kopierens“, erschienen bei Harvard University Press.
„Auch Ready-mades und objets trouvés sind gewissermaßen Grenzfälle. So ist Marcel Duchamps künstlerische Leistung bei dem Werk ‚Fountain‘ die Erhebung eines präexistenten Alltagsgegenstandes zur Kunst und nicht der Gegenstand selbst. Es wäre auch reichlich absurd, wenn Marcel Duchamp im Anschluss versucht hätte, die Verbreitung von Pissoirs, unter Berufung auf sein ‚geistiges Eigentum‘, zu unterbinden oder am Verkauf davon zu partizipieren. Dennoch werden Versuche dahingehend unternommen. „So waren Jeff Koons und seine Anwälte der Ansicht, Buchstützen in Ballonhund-Form würden gegen die Rechte von Koons verstoßen“, schreibt Presseschauer.
Über Kommentare, Hinweise, weitere Quellen zum Thema und natürlich Retweets würde ich mich freuen 🙂
Um die Argumente pro und contra Leistungsschutzrecht darzustellen und auch den Gegnern eine Stimme in dieser wichtigen Debatte zu geben, formierte sich vor wenigen Wochen die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht oder kurz IGEL – unterstützt von einer Koalition von bisher fast 40 Organisationen, Blogs und Unternehmen. Nur dem Engagement des Urheberrechtsportals iRights.info ist es übrigens zu verdanken, dass der von den Verlegern ausformulierte Gesetzentwurf im Mai 2010 ans Tageslicht gebracht wurde. Die Argumente, die gegen das Leistungsschutzrecht sprechen, möchte ich hier an dieser Stelle nicht wiederholen.
Mich würde interessieren, ob es schon Pläne gibt, einen neuen Abmahnverein zu gründen, der die Verstöße gegen das Leistungsschutzrecht ahndet. News-Aggregatoren wie Google, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Freiberufler, Rechtsanwälte, Steuerberater oder freie Journalisten sollen ja zur Kasse gebeten werden. Wenn für Texte, die Verlage gratis online veröffentlichen und die dann „gewerblich genutzt“ werden und die Verleger selbst für kleinste Textbausteine wie Überschriften Abgaben verlangen, entsteht hier ein neues Biotop für professionelle Abmahner. Im Fadenkreuz der Verleger stehen ja vor allen Dingen die Google und Google News, die automatisiert laufen. Wie steht es denn mit Facebook? Soziale Netzwerke haben Google als Quelle der Aufmerksamkeit schon längst überholt. Nur sind es keine Algorithmen, sondern Menschen, die Empfehlungen für interessante Artikel posten und entsprechende Links setzten. Werden die dann auch zur Kasse gebeten oder Facebook oder Twitter.
Philipp Otto kommt zu einem ähnlichen Befund: „Die deutschen Presseverlage hätten ein Leistungsschutzrecht gar nicht nötig. Gerade sie verfügen über Kompetenzen und Mittel, zukunftsfähige Geschäftsmodelle im Internet zu etablieren und so den vielzitierten Qualitätsjournalismus zu erhalten. Allein, viele von ihnen tun es nicht, zumindest nicht mit der erforderlichen Konsequenz und Kreativität. Nun den Gesetzgeber zu Hilfe zu rufen, ist tragisch und komisch zugleich. Immanuel Kant hätte seine wahre Freude gehabt. Nimmt man die Befreiung aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit als Kerngedanken der Aufklärung, so müssen sich die Presseverlage grundsätzlich fragen lassen, warum sie mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht die Vergangenheit in die Zukunft holen wollen.“
„Jeder Schöpfer nutzt die Werke anderer, und insofern schadet jede Ausgestaltung des Urheberrechts oder der aus diesem abgeleiteten Schutzrechte, die den Zugriff auf Werke über das notwendige Mindestmaß hinaus beschneidet, potenziell der Erschaffung neuer Werke und dem Dialog zwischen den Werken bzw. ihren Autoren, gemeinhin Kultur genannt. Mir fällt auf, dass der Ausdruck ‚copy and paste’ fast immer negativ besetzt ist – auch im Positionspapier-Entwurf … Dabei ist ‚copy and paste’ auch ein unentbehrliches Werkzeug zur Qualitätssicherung/Fehlervermeidung, ohne das ich meine Übersetzungen und Lektorate nicht im Sinne meiner Auftraggeber erledigen könnte … Ein Urheber, der in diesem Sinne kopiert, trägt nicht zum Untergang des Abendlandes bei und bringt weder seine Geringschätzung anderer Urheber noch eine Freibiermentalität zum Ausdruck, er verrät auch nicht die Werte der Aufklärung, sondern nimmt seinen – auch gesellschaftlichen – Auftrag ernst.“
Im Positionspapier werde angeregt, „Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Registrierung der Nutzer/innen-IP auf dem Monitor eine – von dazu legitimierten Institutionen vorgeschaltete – Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint.“
Das klinge vor allem wegen seiner einschränkenden Sprache vorsichtig abwägend, birgt aber große politische Sprengkraft. „Denn vergleichbare Warnschilder tauchten zuletzt in der sogenannten Zensursula-Debatte auf, als die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, mittels einer Sperrtechnologie gegen Kinderpornographie vorgehen wollte. Kritiker hielten ihr damals vor, damit mindestens billigend eine Infrastruktur aufzubauen, die geeignet ist, Zensur- und Überwachung auch in anderen Fällen zu befördern. Unter dem Slogan ‚Löschen statt Sperren‘ setzte sich die digitale Zivilgesellschaft im Jahr 2009 stattdessen dafür ein, konsequente Löschungen zu forcieren und dafür die demokratischen Grundlagen des Internet nicht in Frage zu stellen“, schreibt von Gehlen.
Allein die Tatsache, dass Verdi den Verstoß gegen Urheberrechte in einen Kontext mit der Debatte um Kinderpornographie bringe, verhöhnt die Opfer und wirft ein fragwürdiges Licht auf die Gewerkschaft. Bei der gesamten höchst fragwürdigen Debatte müsse man anerkennen, dass das digitale Kopieren für viele Menschen zu einem selbstverständlichen Bestandteil ihres Alltags geworden ist, der sich kaum vom Hören eines Lieds im Radio unterscheidet. Dabei habe niemand das Gefühl, einen Raub oder Diebstahl zu begehen.
Der Schriftsteller Walter Kempowski hätte mit dem Leistungsschutzrecht sein Collage-Opus „Echolot“ nie erstellen können. Diese unheilige Allianz aus Verdi, Döpfner und Co. steht nach meiner Ansicht auch einer neuen Form des Journalismus entgegen. Marcus Bösch hat die notwendige Überwindung des tradierten Journalismus sehr gut beschrieben: „Disruptive Storytelling plus 6 neue W“.
Innovation entstehe nicht durch das Kopieren oder Verbessern bereits vorhandener Ansätze. Daraus leiten sich die sechs neuen journalistischen W’s ab:
Wer – hat dazu bereits Sinnvolles gesagt, gesammelt, gefilmt oder geschrieben?
Wie – kann ich aus der Flut der Daten Sinn und Bedeutung extrahieren?
Was – ist der Mehrwert meiner Geschichte?
Wann – wird mein Nutzer das Stück lesen, hören, sehen? Auf welchem Gerät und in welchem Nutzungsszenario?
Wo – in meinem Werk ist der SLAT (Shit look at that) – Moment der meinen Nutzer fesselt?
Warum – sollte irgendjemand da draussen im Netz mein journalistisches Werk beachten?
Wenn man das über einen neuen Abmahn-Terror erstickt, ähnlich wie es „erfolglos“ die Musikindustrie praktizierte und immer noch praktiziert, werden wir im digitalen Journalismus in Deutschland zurückfallen im Vergleich zu Ländern, die wesentlich liberaler mit dem so genannten geistigen Eigentum umgehen.
Das Handelsblatt versucht sich als Orakel von Delphi und verkündet „das Ende der Gratiskultur im Internet“. Zwanzig Jahre nach der Erfindung des Internets würde jetzt eine neue Epoche anbrechen: „Inhalte gibt es künftig nicht mehr umsonst. Medienunternehmen führen weltweit immer mehr Bezahlangebote im Web und in der Mobiltelefonie ein und haben damit großen Erfolg“, so die frohe Botschaft der Printjünger, die fast schon sakrale Töne trägt. Man könnte es auch als Pfeifen im Walde bezeichnen oder als Durchhalteparolen im Grabenkampf wie bei der Schlacht von Verdun.
Der ehemalige Handelblatt-Redakteur Thomas Knüwer ordnet das Elaborat in die psychologische Kategorie der Autosuggestion ein. Sie wird bekanntlich durch Selbsthypnose oder wiederholte Selbst-Affirmationen erreicht, und kann als eine Form von selbstinduzierter „Gehirnwäsche“ angesehen werden. Die Wirksamkeit der autosuggestiven Gedankenformeln kann durch mentale Visualisierungen des erwünschten Ziels erhöht werden. Der Erfolg der Autosuggestion wird umso wahrscheinlicher, je konsistenter und öfter sie angewendet wird. Doch dann ist Schluss mit dem esoterischen Schabernack und Knüwer kommt zur Sache: Die Rückkehr-zur-Normalität-Strecke des Handelsblattes sein eine Anhäufung von Halb- und Unwahrheiten, von unkritischem Widerkäuen falscher Floskeln und schließlich mündet all dies in einem Interview mit Matthias Döpfner, der anscheinend zur Lichtgestalt der Gedrucktbranche mutiert.
So behaupten die Handelsblatt-Autoren, dass der Wired-Chefredakteur Chris Anderson in seinem Buch „Free“ die Vision von der neuen, schönen Medienwelt mit dem „Umsonst-Journalismus“ vertreten würden. Das tue Anderson aber überhaupt nicht, so Knüwer. Er sage ganz klar, dass die Leser für gewisse Inhalte nicht mit Geld zahlen – dass aber eine Finanzierung möglich ist. Nur die alten Geschäftsmodelle der Verlage aus den alten Zeiten des Printmonopols sind eben nicht mehr tragfähig. Wer ist denn noch so dumm, Anzeigen in Printmedien zu schalten, wenn über Portale für Immobilien, Jobs oder Bekanntschaften bessere Trefferquoten erzielt werden und klassische Anzeigen über AdWords zu einer Form der personalisierten Werbung führen – weg von der unspezifischen Reklame-Berieselung.
Man muss halt mit neuen Modellen experimentieren. Und wenn die Handelsblatt-Printjünger mal in ihr Archiv schauen würden, könnten sie sogar Anregungen finden:
Godin äußert sich zum Niedergang des traditionelles Marketings. Einen Test für neue Wege hat er vor zehn Jahren mit seinem „Unleashing the I-dea-Virus“ gewagt. Zum Start hat er es einfach verschenkt und trotzdem Geld verdient. „Mein Buch handelt davon, wie sich Ideen verbreiten. Ideen sind ansteckend wie ein Virus. Und je mehr Leute einer Idee ausgesetzt sind, desto schneller verbreitet sie sich. Genau das wollte ich zeigen, als ich das Buch kostenlos ins Internet stellte. Und die Zahlen zeigen: Es funktioniert. Seit Mitte Juli haben sich 200 000 Leute den Text heruntergeladen. Für Wirtschaftsbücher gilt schon eine Auflage von 20 000 bis 30 000 als Riesenerfolg.“
In gebundener Form hat er das Buch für 40 Dollar verkauft. „Wer das Buch nur lesen will, kann das im Internet gratis tun. Wer aber eine gedruckte Ausgabe als Souvenir will, kann es kaufen. Das ist wie mit T-Shirts: Die gibt es im Kaufhaus für ein paar Dollar im Zehnerpack. Wer aber eins mit dem Aufdruck der Freiheitsstatue haben will, muss dafür 40 Dollar hinblättern. Inzwischen habe ich mit dem Buch innerhalb von fünf Wochen mehr Geld verdient als mit meinem ersten Buch in eineinhalb Jahren“, erklärte Godin.
Unverständlich sei der Aktivismus der Industrie gegen die Musiktauschbörse Napster gewesen: „Ich verstehe überhaupt nicht, warum die Musik-Industrie so dagegen ist. Je mehr Leute einen Song hören, desto mehr werden später auch die Platte kaufen. Deshalb bemühen sich die Plattenfirmen ja auch so, die Songs ihrer Künstler ins Radio oder auf MTV zu bekommen. Da akzeptieren sie ein Prinzip, das sie bei Napster ablehen“, erläuterte Godin. Genau um diese Effekte geht es auch dem Wired-Chefredakteur. Free heißt eben nicht kostenlos. Wenn ein Dienst in einer Grundversion nichts kostet und bei den Kunden einschlägt wie eine Bombe, wollen die Anwender mehr davon haben und sind auch bereit, für die Upgrades zu zahlen. Das habe ich beispielsweise bei WordPress auch getan, um Audio-Dateien in meinem Blog zu präsentieren. Mit dem kostenlosen Content Management System bin ich seit Jahren sehr zufrieden und war daher auch bereit, in sinnvolle Erweiterungen zu investieren. Also muss das Pflichtprogramm die Nutzer überzeugen, um dann in der Kür entsprechend Geld zu verlangen, liebe Verleger. Ihr seid ja noch nicht mal in der Lage, vernünftige Micropayment-Dienste zu entwickeln. So kosten die zwei Autosuggestion-Artikelchen über die Weltrettung des Printimperiums schlappe 6.90 Euro – eine Frechheit. Siehe auch: Das Schlafen der Verlage: Warum die E-Commerce-Modelle der Massenmedien Schrott sind.
Die Verlage könnten doch etwas anderes ausprobieren. Lasst die Leser entscheiden, was ihnen die Online-Artikel wert sind. In der Masse würden die Zeitungen dann jedenfalls mehr einnehmen als mit den Genios-Apothekenpreisen.
Wenn jetzt noch weitere Bezahlschranken errichtet werden, werden die Printverlage endgültig in die Knie gehen. Mit merkantilistischen Schutzzöllen, Schutzgebühren, Abmahn-Gefechten und mit dem von Döpfner und seinen Printjüngern so sehr herbeigesehnten Leistungsschutzrecht werden sich die Verlage ihr eigenes Grab schaufeln. „Die Verlage zeigen ihr Unvermögen, auf die Abwanderung der Konsumenten und damit auch der Werbung ins Internet sinnvoll zu reagieren. Sie versuchen dieses mit einem Abgabengesetz zu kompensieren und ihre Kosten über Subventionen zu sozialisieren. Die Ausrede, wonach die Gratiskultur im Internet dies erfordere, ist doppelt falsch: Erstens machen die Verlage ihre Inhalte freiwillig im Internet zugänglich, und zweitens zeigen Firmen wie Amazon, Apple, Ebay, Google oder auch Facebook eindeutig, dass man im Internet Geld verdienen kann“, schreibt Cognita-Geschäftsführer Denis Nordmann in einem Gastbeitrag für die NZZ.
Eine Zwangsabgabe zugunsten der Verlage würde den Wettbewerb verzerren und Innovationen lähmen. Genau das hat der Wissenschaftler Eckhard Höffner akribisch in seinem zweibändigen Werk „Geschichte und Wesen des Urheberrechts“ (Verlag Europäische Wirtschaft) nachgewiesen. Im 19. Jahrhundert gab es in Deutschland – im Gegensatz zu England und Frankreich – eine Explosion des Wissens. Den Grund sieht Höffner im Urheberrecht. Das strenge Copyright im Vereinten Königreich wurde bereits 1710 eingeführt und würgte die Buchproduktion ab. In Deutschland hingegen scherte sich lange Zeit niemand um Autorenrecht. Preußen führte das Urheberrecht zwar 1837 ein. Doch wegen der Kleinstaaterei bis 1871 war das Gesetz deutschlandweit ohne große Wirkung. So wurden die Werke der vor dem 9. November 1837 verstorbenen Klassiker am 9. November 1867 gemeinfrei. „Kaum lief der Schutz aus, wurden hunderttausende von günstigen Büchern verkauft. Reclam beispielsweise brachte Faust unter Ausnutzung der modernen Drucktechniken zum Preis von zwei Groschen – ein Bruchteil des Preises der Ausgabe Cottas – auf den Markt und verkaufte innerhalb weniger Monate zwanzigtausend Exemplare. Zugleich bot Hempel in Berlin die Gedichte Bürgers an; 150.000 Subskribenten und offenbar innerhalb von einigen Monaten insgesamt 300.000 verkaufte Exemplare sprechen eine deutliche Sprache.“ Es gab eine riesige Nachfrage, die infolge des Urheberrechts unbefriedigt blieb.
Wer neue Schutzwälle errichten will, strebt monopolistische Marktstrukturen an. Dieses Konzept geht im Internet aber nicht auf, liebes Handelsblatt. Eure Stellung kann mittlerweile von jedermann angegriffen werden. Ihr kapiert es einfach nicht. So erzielte 1806 der Chemie-Professor Sigismund Hermbstädt mit seinem drögen Werk „Grundsätze der Ledergerberei“ in Deutschland ohne urheberrechtliche Flankierung ein höheres Honorar als die britische Autorin Mary Shelley mit ihrem bis heute berühmten Horrorstück „Frankenstein“.
Und auch mit dem Google-Bashing kommt ihr nicht weiter: „Natürlich darf auch die meistverbreitete Lüge der deutschen Zeitungslandschaft im ‚Handelsblatt‘ nicht fehlen: ‚Viele Jahre haben Suchmaschinen wie Google und Yahoo, Social Communities wie Facebook oder unzählige Blogs viel Geld mit den Inhalten von Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehsendern verdient'“, führt Knüwer aus und kontert:
„Viele Jahre haben Suchmaschinen den Verlagen Leser online herbeigespült, mit denen die Medienhäuser nichts anzufangen wissen. Und das mit Facebook und Blogs ist geistesgestörter Schwachsinn von unfassbar tiefem Niveau. Die Verlage könnten den angeblichen Diebstahl innerhalb von Minuten unterbinden – wollen sie aber nicht. Denn mit Suchmaschinen geht es ihnen besser als ohne. Eine Situation, die man gemeinhin nur vom Versicherungsbetrug kennt.“ Man könnte sich auch die Frage stellen, warum die Redakteure von ihren Heeresleitungen angehalten werden, “Google-optimiert” zu schreiben, also die richtigen Schlagworte in der richtigen Häufigkeit einzusetzen. Denn auch Verlage wissen längst: Zugriffe auf Artikel, die auf Google News oben stehen, schnellen sofort hoch.
Wessen Artikel nur unter einer Sammeladresse wie “und 856 ähnliche Artikel” aufgeführt ist, hat es schwer, die gewünschte Aufmerksamkeit zu bekommen. Und hat nicht Springer gerade eine Mehrheitsbeteiligung bei SOHOMINT erworben – einem Dienstleister für Suchmaschinen-Optimierung und Keyword-Management? Die Attacken gegen Google sind also nur ein Ablenkungsmanöver der Printjünger. Man könnte es auch Futter-Neid nennen.
„Die Verlagsmanager haben sich an entscheidenden Stellen verkalkuliert. In der ‘guten, alten’ Zeit hatten die meisten Blätter regionale oder lokale Oligopole oder Monopole, also eine marktbeherrschende Stellung. Damit konnten sie bei den Anzeigenpreisen kräftig zulangen. Über Jahrzehnte hinweg erzielten sie Traumrenditen, von denen nicht nur viele Verleger, sondern auch so manche Redakteure in ihren Nischen wie die Maden im Speck lebten. Im Internet herrscht dagegen Wettbewerb. Der Konkurrent, der auf dieselben Anzeigenkunden hofft, ist nur einen Mausklick entfernt. Deshalb schrumpfen bei den Werbeumsätzen die Margen, aus denen sich früher Redaktionen großzügig finanzieren ließen“, so Ruß-Mohl.
Für die Werbetreibenden seien das paradiesische Zustände. Sie könnten ihre Zielgruppen ohne allzu große Streuverluste über das Internet sehr viel besser erreichen und müssten das Geld nicht mehr zum Fenster rausfeuern. Und noch ein Trend schröpft die Verlage: Wer nach einer neuen Freundin Ausschau hält oder sein Auto zum Verkauf anbietet, kann online inzwischen gratis oder für wenig Geld seine Ziele erreichen. Hier hilft die Silo-Taktik der Verlagsmanager nicht weiter. Die entsprechenden Portale laufen auch ohne Nachrichten-Content! Da wird auch das Leistungsschutzrecht, Verwertungsgesellschaft, Abmahnterror, Gebühren-Abzocke und sündhaft teure Payment-Strategien nicht weiterhelfen. Für die auswechselbaren Tagesnachrichten der Gesternmedien helfen die Schutzwälle nicht weiter, sie werden zu einer Innovationsstarre der Verlage führen und sie zu Dinosauriern der Medienwelt degradieren.
Parasiten, Hacker, Daten-Piraten, Wissensdiebe, Kopisten und Collage-Künstler sind in diesem Spiel höchst nützliche Zeitgenossen. Sie stören die Monopolisten – das liberale Mimikry von Herrn Döpfner ist dabei nur ein Ablenkungsmanöver: „Die Macht suchte und sucht das Zentrum einzunehmen. Wenn sie von diesem Zentrum aus wirken, ihre Wirksamkeit bis an die Grenzen des Raumes entfalten, wenn sie bis an die Peripherie reichen soll, so ist es notwendig, dass es kein Hindernis gibt (Web-Kommunisten, Herr Döpfner), dass der Raum um ihre Aktion homogen ist. Kurz, der Raum muss frei von Rauschen, von Parasiten sein. Um Gehorsam zu finden, muss man gehört, muss man verstanden werden, muss die Ordnungsbotschaft Stille vorfinden. Man muss Stille schaffen (mit dem Leistungsschutzrecht, gs). Man muss die Parasiten vertreiben (um wieder die alten Monopolrenditen zu verdienen, gs)“, schreibt der Philosoph Michel Serres in seiner Abhandlung „Der Parasit“.
Das Verbrechen der Wissensmonopolisierung in allen seinen Varianten verlangt nach Wiedergutmachung, so Serres; diese funktioniert jedoch nicht nach dem traditionellen paternalistischen Modell (Lehrer-Schüler Verhältnis), sondern komme von der Peripherie; von jenen also, die bislang vom Wissen ausgeschlossen wurden. Die Zirkulation des Wissens könne man nicht durch Copyrights bändigen. Das technische Potenzial provoziert immer auch seine uneingeschränkte Nutzung – und sei es durch die parasitäre Piraterie. Der Parasit als Störfaktor kann seinen Wirt veredeln aber auch töten, Herr Döpfner. Wenn er nutzlos wird, sucht sich der Parasit einen neuen Wirt.