Google Street View und der Kontrollverlust für Internet-Nicht-Nutzer, Verleger, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik

Michael Seemann hat in einem interessanten Beitrag verdeutlicht, dass der Kontrollverlust, den Unternehmen, Gesellschaft und Politik durch die Dezentralisierung der Kommunikationsströme im Internet erleben, auch vor Internet-Nicht-Nutzern nicht halt macht: „Im Netz existiert bald eine Repräsentation von jedem, ob wir wollen, oder nicht. Man kann das ignorieren. Verschwinden aber wird das virtuelle Profil dadurch nicht. Es wird wachsen und immer wichtiger werden, auch für das Offline-Leben. Man kann versuchen, mit Anwälten und vielen Briefen dagegen anzukämpfen, aber diesen Kampf wird man auf lange Frist verlieren. Wer Teil der Welt ist, wird Teil des Internets sein.“

Es bleibe nur eine Chance: es beeinflussen. Es gibt effektivere und bessere Möglichkeiten, Einfluss auf das eigene Bild zu nehmen, als es verpixeln zu lassen. Man sollte seine Daten selber in die Hand nehmen, an seinem öffentlichen Bild arbeiten. In der stofflichen Welt überlegen wir auch, was wir wem erzählen und was besser nicht – wir gehen bewusst mit unserem Wissen und unserem Selbst um.

Und ganz entscheidend: „Je mehr Menschen sich an der Kommunikation im Netz beteiligen, desto engmaschiger wird die Informationsabdeckung, desto ‚unverpixelter‘ wird diese eins-zu-eins-Weltkarte, die längst aus viel mehr besteht als aus Hausfassaden“, so Seemann. Da können die Hausmeister, Abmahnheinis und Urheberrechts-Keulenschwinger machen was sie wollen, den Kontrollverlust über ihre Hoheitsgebiete können sie nicht mehr zurückerobern. Das musste heute auch die Medienredaktion der NZZ einräumen. Vor zwei Wochen war ein Namensbeitrag des Verlegers Norbert Neininger erschienen, der sich vehement für das Leistungsschutzrecht einsetzte. Sein Plädoyer hat etliche Reaktionen provoziert: „Allerdings nur ablehnende“, so die NZZ. Der Gastbeitrag würde nicht die Meinung der Redaktion wiedergeben. Hinter einem Leistungsschutzrecht würde mehr oder weniger versteckt die Forderung nach einem Gebühren-Erhebungssystem lauern. Ein grenzüberschreitendes bürokratisches Monster wäre die Folge. „Das Internet wirbelt nicht nur die alte Medienordnung durcheinander, es verändert auch die Meinungslage“, schreibt die NZZ. Eine breite libertäre Grundstimmung sei aufgekommen. „Das Vorhaben der Verleger wird als rückwärtsgewandt und protektionistisch wahrgenommen“, resümiert das Schweizer Blatt.

Im Vergleich mit der technologisch ausgelösten libertären Welle im Netz wirken die Erbauer von neuen Barrieren wie Museumswärter.

Leistungsschutzrecht als Innovationsbarriere – Von der Sehnsucht der Monopolisten

Der Wirtschaftshistoriker Eckhard Höffner hat wohl ein bahnbrechendes Opus auf den Markt geworfen, an dem sich die Apologeten des Leistungsschutzrechtes wohl noch die Zähne ausbeißen werden. In seinem Werk „Geschichte und Wesen des Urheberrechts“ untersucht der Wissenschaftler den Ursprung und die Entstehung des Urheberrechts sowie die verschiedenen Gründe, die in Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu seiner Rechtfertigung angeführt wurden.

Es werden die Parallelen und Unterschiede der Entwicklung in Großbritannien und Deutschland herausgearbeitet und die geopolitischen und philosophischen Gründe beschrieben, die dazu führten, dass die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes erst 1837 einen landesweiten Schutz urheberrechtlicher Leistungen vereinbarten, während dieser in England mit dem Statue of Anne bereits 1710 in Kraft trat. Höffner vergleicht die Entwicklung des Buchmarktes in Großbritannien mit Urheberrecht und Deutschland ohne Urheberrecht. Zudem wird der deutsche Buchmarkt vor und nach der Einführung des Urheberrechts analysiert.

Die Ergebnisse beider empirischen Analysen sind eindeutig und stehen im vollkommenen Gegensatz zur herrschenden Meinung über die Wirkung des Urheberrechts: Durch die Einführung des Urheberrechts entwickelte sich der Buchmarkt in Deutschland, das bereits 1820 führende Buchnation war, zum Schlechteren. Die Auflagen und Anzahl von Neuerscheinungen fielen ebenso wie Autorenhonorare. Nur die Buchpreise stiegen.

„In England nutzten die Verleger ihre Monopolstellung schamlos aus. Neuheiten erschienen meist nur in einer geringen Auflage von maximal 750 Exemplaren und zu einem Preis, der häufig den Wochenlohn einer ausgebildeten Arbeitskraft überstieg“, schreibt der Spiegel in einer Rezension.

Die prominentesten Verleger in London verdienten trotzdem prächtig und fuhren teils mit vergoldeten Droschken umher. „Ihre Kunden waren Reiche und Adlige, die Bücher als reine Luxusgüter betrachteten. In den wenigen vorhandenen Bibliotheken wurden die kostbaren Folianten zum Schutz vor Dieben an den Bücherregalen festgekettet. In Deutschland hingegen saßen den Verlegern Plagiatoren im Nacken, die jede Neuerscheinung ohne Furcht vor Strafe nachdrucken und billig verkaufen durften. Erfolgreiche Verlage reagierten mit Raffinesse auf die Abkupferer und ersannen eine Form der Publikation, wie sie noch heute üblich ist: Sie gaben edle Ausgaben für Wohlhabende heraus und günstige Taschenbücher für die Masse. So entstand ein ganz anderer Buchmarkt als in England: Bestseller und wissenschaftliche Werke wurden in großer Stückzahl und zu Ramschpreisen unters Volk gebracht“, so der Spiegel.

Am laufenden Band verfassten Gelehrte in Deutschland Traktate und Ratgeber, die sich mit Chemie, Mechanik, Maschinenbau, Optik oder der Stahlproduktion beschäftigten. In Großbritannien fröhnte derweil ein elitärer Zirkel einem klassischen Bildungskanon, der sich eher um Belletristik, Philosophie, Theologie, Sprachen und Geschichtsschreibung drehte.

Praktische Anleitungen, wie sie in Deutschland massenhaft gedruckt wurden – etwa zur Deichbaukunde oder zum Getreideanbau -, fehlten weitgehend. „In Großbritannien war man bei der Verbreitung dieser nützlichen modernen Erkenntnisse auf die mittelalterliche Methode des Hörensagens angewiesen“, sagt Höffner.

Die deutsche Wissensoffensive führte zu einer kuriosen Situation, die damals freilich kaum jemandem aufgefallen sein dürfte: So erwirtschaftete der längst in Vergessenheit geratene Berliner Professor für Chemie und Pharmazie, Sigismund Hermbstädt, mit seinem Werk „Grundsätze der Ledergerberei“ (1806) ein höheres Honorar als die britische Autorin Mary Shelley mit ihrem bis heute berühmten Horrorstück „Frankenstein“.

Auf politischer Ebene schafft man mit wirtschaftlich unsinnigen Leistungsschutzrechten vor allem neue Begehrlichkeiten, so das Resümee von Eckhard Höffner. „Zu schnell scheint sich das Recht zu verselbständigen und zu laut klagen die Unternehmer (die bislang auch ohne das Schutzrecht ausgekommen sind) über angebliche Schäden, Entlassung von Mitarbeitern etc. Es sind die Jahrhunderte alten Jammerklagen der Zunftmeister und Priviliegieninhaber und sie stoßen noch heute auf Gehör bei den Politikern“, führt Höffner aus. Es geht den Befürwortern der Schutzrechte in erster Linie um Abschottungsstrategien. Ein Patent verbietet beispielsweise allen Nicht-Patentinhabern, ihr Eigentum in der patentrechtlich geschützten Weise einzusetzen. So würde ein Patent zur Herstellung von Zwetschgenkuchen – vergeben an einen Bäcker –, das die abschließende Bestreuung des Kuchens mit Zimt und Zucker vorsähe, allen Hausfrauen und Hausmännern, so patent sie auch sein mögen, verbieten, ihren Zwetschgenkuchen in der selben Weise zu krönen.

Beim geistigen Eigentum scheine man nach Ansicht von Höffner in den Industriestaaten inzwischen eine neue Rechtfertigungsmethode gefunden zu haben. Sie sei wohl ganz im Sinne von Fritz Machlups Äußerungen aus der Zeit um 1960: Wenn wir im 19. Jahrhundert gewusst hätten, was wir heute wissen (1960), dann hätten wir das Patentrecht wohl nicht eingeführt. Jetzt, wo wir es haben, können wir es aber schwerlich wieder abschaffen, scheint die Devise zu sein. Das alles klingt nun nicht nach Innovation oder Dynamik in der Politik, sondern verheißt vor allem Stillstand. So führte die EU ein abstraktes Schutzrecht “auf Probe” ein — zur Evaluierung — und entschuldigt sich hinterher, dass man den neuen Besen nicht mehr kontrollieren kann. „Da wird auch verständlich, wieso es bislang anstelle von drei oder vier Berichten über die Erfolge der Datenbankrichtlinie nur einen über den Misserfolg gab. Die Berichte über die Erfolge fallen offenbar sehr kurz aus, nämlich gar nicht: Wenn es keine Erfolge zu vermelden gibt, wird geschwiegen. Wo bleibt der Hexenmeister, der dem Spuk der Lehrlinge ein Ende bereitet“, fragt sich zu recht der Wirtschaftshistoriker.

Siehe auch:
Verleger, DJV und Verdi – die Feinde der Pressefreiheit.

Leistungsschutzrecht: Die Pläne der Verleger führen zu einem Abmahn-Tsunami

Aus einer anonymen Quelle sind netzpolitik.org aktuelle Papiere aus dem Verlegerumfeld zugeschickt worden. Es geht um eine gemeinsame Strategie bei der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht: „Besonders der erste Punkt ist mehr als heikel, mit der Forderung möchte man Sprache monopolisieren, die gesellschaftlichen Auswirkungen sind immens“, schreibt Markus Beckedahl. Und seine Bedenken kann ich voll unterstreichen.

Auszug aus dem Eckpunktepapier von VDZ und BDZV zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger:

„Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen…..

Um einen möglichst einheitlichen Ansprechpartner für Nutzer sicherzustellen, sollte die Auswertung des Leistungsschutzrechtes nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich sein.

Das Recht sollte nicht zu einer Situation führen, in der die Rechteinhaber dazu gezwungen wären, zu Beweiszwecken umfassende Daten über das Verhalten konkreter gewerblicher Nutzer auf den Onlineseiten der Presseverlage zu sammeln. Es sollte daher auf gesetzlicher Ebene eine Beweisregelung geschaffen werden, die eine sachgerechte Rechtsdurchsetzung ermöglicht“, Zitat Ende.

Überschriften, Sätze oder Satzteile fallen in das Leistungsschutzrecht? Wie soll dann noch aus anderen Quellen zitiert werden? Und Überschriften. Hier werden die Geschütze nicht nur gegen Google positioniert. Das kann auch jeden Blogger treffen. Verräterisch ist ja auch die Forderung nach der Einrichtung einer „Verwertungsgesellschaft“, die mit möglichst geringen Beweisregeln die Interessen der Verlage durchsetzen soll. Da werden sich die Justiziare schon jetzt die Hände reiben und ihre Serienabmahnungen vorbereiten.

Warum Verleger weinen würden und die Blockadestrategie gegen Google verlogen ist

Beim Mainzer Kongress „besser online“ des DJV haben Vertreter von klassischen Medien, Onlinemedien und Blogs einen Tag lang über aktuelle Themen des Internet-Journalismus diskutiert. Die Podiumsdiskussionen und Fachforen waren mit interessanten Experten bestückt. Häufig fehlte aber eine lebendige Debatte, was teilweise an den etwas emotionslosen Moderatoren lag.

Beim Eröffnungspodium „Google sei bei uns“ sagte Björn Sievers, stellvertretender Ressortleiter Wirtschaft/Finanzen von Focus Online, dass die Blockadestrategie von Rupert Murdoch und Springer gegen Google zum Scheitern verurteilt sei: „Technisch ist es einfach möglich, Google und jede andere Suchmaschine über eine kleine Textdatei, die man auf dem Server ablegt, auszuschließen. Das ist kein Hexenwerk. Wenn man sich den Traffic von großen Nachrichten-Websites anschaut, dann liegt der Prozentanteil des Google-Traffics ungefähr zwischen 30 und 60 Prozent. Das bedeutet, das ein typisches deutsches Nachrichtenportal um die Hälfte schrumpfen würde, wenn man Google ausschließt“.

Entsprechend verlieren Verlage Anzeigenerlöse über die Websites. Man könne zwar versuchen, diesen Verlust durch Paid Content-Strategien wieder aufzufangen. Sievers glaubt allerdings nicht an den Erfolg dieses Vorgehens. Bei allgemeinen Nachrichten werde man damit scheitern. Eher funktioniere so etwas bei der Stiftung Warentest, wo man vor dem Kauf einer Waschmaschine vielleicht auch Geld für einen Testbericht ausgibt, weil man dann in der Relation zum Kaufpreis wichtige Informationen erhält. Wenn Murdoch und Springer es wahrmachen und Kassenhäuschen für die Nutzung ihres Contents aufstellen, dann kommt der Markt für Journalismus wieder in Bewegung und es gibt neue Chancen für alternative Angebote wie dem Heddesheimblog von Hardy Prothmann.

Der freie Journalist Albrecht Ude warf die Gegenfrage auf. Was würden Verleger sagen, wenn Google die Entscheidung trifft, Verlage auszusperren? „Die würden schreien, die würden klagen, die würden verzweifelt sein und das sind sie eigentlich auch jetzt schon. Die Verleger versagen. Es ist die Aufgabe der Verleger, aus guten Inhalten auch irgendwann gutes Geld rauszukriegen und das schaffen sie im Internet zur Zeit nicht“.

Lars Reppesgaard, Autor des Buches „Das Google-Imperium“, findet es verlogen, wenn die Verleger behaupten, sie würden durch Google enteignet werden. Als Autor findet er diese Position unverschämt, da ihn Verleger jeden Tag mit buy out-Verträgen und anderen Unfreundlichkeiten knebeln würden. Dadurch werde man als Urheber faktisch enteignet durch das Ungleichgewicht der Kräfte. Beim Druck, den Verleger derzeitig gegen Google aufgebauen, gehe es nicht um die Aufrechterhaltung von Qualitätsjournalismus, sondern nur um eine bessere Verhandlungsposition mit dem Mountain View-Konzern, um die eigenen Kassen zu füllen. Hier liegen die wahren Gründe für die Forderung nach einem so genannten Leistungschutzrecht. Hier die komplette Audio-Aufzeichnung der Runde (die Qualität der Lautsprecher im Konferenzsaal des ZDF war nicht so besonders):

Der FAZ-Netzökonom Holger Schmidt hat es zum zehnjährigen Jubiläum von Google den Punkt gebraucht: „Ohne Google sind Informationen wenig wert, weil sie – ganz simpel – nicht gefunden werden. Und was nicht gefunden wird, existiert nicht. Zumindest nicht für die junge Generation, für die das Internet Leitmedium und Google ihr zentraler Wegweiser ist: Auf die Frage, wo sich die Menschen näher über ein Thema informieren, antworten heute 51 Prozent der Deutschen ‚im Internet’. 1999, als es Google in Deutschland noch nicht gab, waren es 9 Prozent. Noch deutlicher fällt dieser Anstieg unter jungen Menschen aus: Von 19 Prozent auf 75 Prozent ist dieser Wert hochgeschnellt. Ob Online-Händler, Reiseanbieter, Produktvergleichsmaschine oder Medien – fast alle, die im Internet Geld verdienen, bekommen einen großen Teil ihrer Kunden oder Leser über Google. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um reguläre Suchtreffer handelt oder Werbung auf der rechten Seite. Die Präsenz unter den Top-Ten-Suchtreffern entscheidet über Sein oder Nichtsein im Internet“.

Und wenn Google so eine Teufelsmaschine ist, warum forcieren denn viele Verleger ihre Präsenz in der Suchmaschine? „Heerscharen sogenannter Suchmaschinenoptimierer basteln zurzeit an den Internetseiten der Medien, damit ihre Inhalte von Google möglichst prominent angezeigt werden. Die Journalisten müssen heute ‚Google-optimiert’ schreiben, also die richtigen Schlagworte in der richtigen Häufigkeit einsetzen. Die ‚optimale Keyword-Dichte’ ist im Google-Zeitalter essentiell geworden. Denn auch Journalisten wissen längst: Zugriffe auf Artikel, die auf Google News oben stehen, schnellen sofort hoch. Wessen Artikel nur unter einer Sammeladresse wie ‚und 856 ähnliche Artikel’ aufgeführt ist, hat es schwer, die gewünschte Aufmerksamkeit zu bekommen“, so Schmidt.

Jens Matheuszik, Macher des Pottblogs, hat auf sympathische Weise dargestellt, warum seine lokalen Berichte auf eine so große Resonanz stoßen und bei den Lokalzeitungen eher kritisch beäugt werden. Er ist eben häufig schneller mit relevanten kommunalen Ereignissen im Internet präsent als WAZ und Co. Ähnliches berichtete Hardy Prothmann vom Heddesheimblog (den Vortrag hörte sich meine Freundin an, lief parallel).
Hier geht es zur Audioaufzeichnung des Pottblog-Vortrages:

Die Twitter-Runde mit dem Thema „Nachrichten oder Nabelschau“ war nicht so prickelnd, so dass ich irgendwann mein Aufnahmegerät ausgeschaltet habe. Über Sinn und Unsinn des Nachrichtendienstes immer noch zu palavern, war doch nervig. Frank Schmiechen von Welt Kompakt war in dem Kreis noch der interessanteste Diskutant. So setzt er nach eigenen Aussagen auf die Interaktion mit den Social Media-Kanälen. Zwei Seiten in jeder Printausgabe werden diesem Thema gewidmet. Ich habe das Blatt lange Zeit nicht mehr gelesen, werde es aber überprüfen. Hier eine Hörprobe der Expertenrunde:

Siehe auch:

Purer Protektionismus: Kampf von Springer und Co. gegen Google verlogen.

Kampf gegen Google verlogen.

Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts.

Hardy Prothmann vom Heddesheim-Blog über Bratwurstjournalismus und den Autismus der Lokalzeitungen.