#Cebit Absage-Debakel: Nachspiel im niedersächsischen Landtag – Wäre auch ein Thema für den Bundestag

Cebit-Rundgang der Kanzlerin

https://twitter.com/forschungstorte/status/1069903713530249217

https://twitter.com/Digitalnaiv/status/1069936270015688704

Von Roland Panter kam gerade auf Facebook eine spannende Reaktion auf meine Netzpiloten-Kolumne zur Hauruck-Aktion der Messe AG in Hannover bei der Cebit-Absage:

„Gut geschrieben, Gunnar. Es ist wirklich ein Trauerspiel. Noch nicht bewertet wurde das politische Versagen in diesem Spiel. Die Stadt Hannover und das Land Niedersachsen haben als Eigner der Deutsche Messe AG ein mächtigs Mitspracherecht. Der eher ungeschickt agierende Wirtschaftsminister Althusmann wird auch sein Teil an dieser aktuellen Entwicklung haben und sich dafür in Kürze vor dem niedersächsischen Landtag rechtfertigen müssen. Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Mit Freese verliert die Deutsche Messe AG zudem genau den Vorstand, der den Wandel maßgeblich mit vorangetrieben hat – wie clever das ist, wird sich noch zeigen.“

Siehe auch:

Anja Piel zum Ende der Cebit

Nach dem Cebit-Debakel eine deutschlandweit wirksame Plattform für die digitale Gesellschaft schaffen

Die niedersächsische Landesregierung, die Bundesregierung und auch Spitzenverbände wie Bitkom sollten sich fragen, ob das Ziehen des Steckers nicht einer falschen und alten Messelogik entspricht.

Das Geld würde die Messegesellschaft nur in der Fläche verdienen und da verzeichneten die Macher erhebliche Rückgänge, die das Gesamtprojekt deutlich ins Minus gezogen hätten. Selbst für 2020 gab es keine Perspektive mehr, um die Schieflache zu beseitigen. Das wäre nur durch erheblichen Flächenzuwachs gelungen. Beton und Fläche sind wichtiger als eine durchdachte Strategie für die Positionierung von Digitalthemen. Hausgemachte und künstlich geschaffene Probleme nach dem Diktat des Controllings. Kennzahlen, die ein Fossil aus dem 20. Jahrhundert sind. Kleine Insider-Info.

Stefan Pfeiffer zu den Konsequenzen aus der Cebit-Absage:

Man sollte digitale Volksfeste für Bürger/innn dezentral organisieren, da wir mehr Wissen und Digitalkompetenz brauchen. Und es stellt sich die Frage, ob es eine IT-Themen übergreifende Veranstaltung für alle IT-Maschinisten in den Rechenzentren, in der Cloud und in Unternehmen braucht? Eure Meinung?

Mehr Digitalökonomie wagen – Die CIO-Kuratoren Stefan Pfeiffer und Gunnar Sohn im Gespräch mit Andreas Gebhard, Geschäftsführer der re:publica, über das Ende der Cebit

Abgeordnete UND Chefs per Losverfahren wählen @docupy

Der Bundestag repräsentiert nicht die gesamte deutsche Bevölkerung. Eine Idee, die in dem sehr innovativen WDR-Format @docupy ins Spiel gebracht wird: Per Losverfahren in die Politik.

https://twitter.com/docupy/status/993568272275689473

„Im Deutschen Bundestag müssten unter anderem 140 Frauen, 33 Muslime, und 43 Menschen mit Behinderung mehr sitzen, damit er die Bevölkerung repräsentativ in ihrer Zusammensetzung widerspiegelt. Um die Interessen aller Bürger des Landes besser im Parlament abzubilden, wird von Politikern oder Wissenschaftlern immer wieder ein Losverfahren ins Spiel gebracht. Auch Anke Domscheit-Berg schlägt bei ‚docupy‘ vor, Abgeordnete zufällig in den Bundestag zu holen, wie Schöffen ans Gericht.“

Man könnte es als Ergänzung zum klassischen Wahlverfahren für fünf Prozent der Sitze des Deutschen Bundestages anwenden.

„Diese Los-Abgeordneten wären zwar aufgrund der deutschen Verfassung im Bundestag nicht stimmberechtigt, weil sie nicht in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt wurden, könnten aber Diskussionen entscheidend mitprägen, so die Idee. Die Losplätze würden folgendermaßen vergeben: Jeder wahlberechtigte Bürger würde mit seinem Wahlschein auch eine Losnummer erhalten. Wer seinen Wahlschein nicht mit dem Stimmzettel abgibt, würde automatisch an der Verlosung teilnehmen. Am Wahlabend würden dann nicht nur die Stimmanteile der Parteien bekannt gegeben, sondern auch die gezogenen Losnummern. Die Bundestagswahl wäre dann für die Bürger wohl noch spannender.“

Ich halte das für eine prima Idee. Ähnliches wäre für Kapitalgesellschaften denkbar. Der Verhaltenforscher Chengwei Liu hat das in einem Interview mit dem Harvard Business Management-Magazin auf die Agenda gesetzt:

„Wir haben eine romantische Vorstellung von Anführern und denken, dass das Wohl der gesamten Gruppe, des gesamten Unternehmens oder gar der Nation von ihnen abhängt. Das tut es nicht. Forschungen zeigen, dass die Ernennung von CEOs den Erfolg von Unternehmen viel weniger beeinflusst, als die Finanzmärkte anfangs glauben. Topmanager können einfach nicht so viel ausrichten, wie wir es gern hätten.“

Auch Chefs sollten daher per Zufallsverfahren ausgewählt werden, schlägt Liu vor. Anführer im antiken Griechenland wurden per Losentscheid rekrutiert.

Vieles weise darauf hin, dass dies auch für Unternehmen sinnvoll wäre. Zufallsmechanismen würden zu besseren Ergebnissen führen. Ein derartiges Vorgehen werde als fairer wahrgenommen, es kann Korruption verhindern und zu mehr Stabilität führen.

Unternehmen sollten zudem bedenken: Wer hochrangige Führungskräfte über die pseudo-rationale Bewertung von Leistung bestimmt, schafft Interessenkonflikte:

„Es kommt zu politischen Spielen. Die Bewerber arbeiten gegeneinander, um hervorzustechen, und schaden so dem Unternehmen. Ein Losentscheid macht dies überflüssig. Weil die Manager auf der höchsten Ebene ohnehin alle gleich gut qualifiziert sind, kann dies tatsächlich die beste Wahl sein“, resümiert Liu.

Was denkt Ihr?

Massenüberwachung über Staatstrojaner durch die Hintertür des Bundestages

Schnell aktiv werden und den Geschäftsordnungstrick der Regierungsfraktionen im Bundestag entlarven.

Siehe auch:

Staatstrojaner: Bundestag beschließt diese Woche das krasseste Überwachungsgesetz der Legislaturperiode

Digitale Agenda wird schon zu Tode verwaltet #Internetausschuss

Digitale Agenda in der Warteschleife
Digitale Agenda in der Warteschleife

„Internetausschuss wird heute nicht mit den Ausschussbildungen eingesetzt, Einsetzung erst wenn CSU Vorbehalte ausgeräumt, ggf. Februar“, twitterte der SPD-Abgeordnete Gerold Reichenbach. Es habe Uneinigkeit darüber gegeben, welche Themen in den Ausschuss gehören und ob er überhaupt federführende Zuständigkeiten bekommen soll.

„So lange das nicht geklärt ist, war die CSU nicht bereit, den Ausschuss einzusetzen“, sagte Reichenbach tagesschau.de.

Das gehöre zu den „Geburtswehen“ eines solchen Verfahrens.

Angeblich will man sich bis Februar „einigen“ und dann den Internetausschuss einsetzen.

„Im Klartext heißt das: Die verschiedenen Minister müssen sich einig werden. Beim Thema Netzwelt gibt es nämlich ein Kompetenzgerangel, weil verschiedene Ministerien für die unterschiedlichen Bereiche zuständig sind“, schreibt tagesschau.de und hat den Kern des Problems erfasst.

Aus der CDU wird zudem geflötet, dass das Gremium nur „mitberatend“ tätig sein solle – also ohne federführende Zuständigkeit. Da will sich keiner die Butter vom Brot nehmen lassen. Etwa Verkehrminister Alexander Dobrindt und seine CSU-Parteikollegin Doro Bär, die für den Breitbandausbau zuständig sind. Oder Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und seine Staatssekretärin Brigitte Zypries (kann sie sich noch an den Start der Bund Online-Projekte erinnern…), die für die Digitalisierung von Wirtschaft, Bildung und Forschung zuständig sind und sich auch um Starups kümmern sollen.

Oder Justizminister Heiko Maas und sein Staatssekretär Gerd Billen, die sich beim Datenschutz in Szene setzen wollen.

Oder Innenminister Thomas de Maizière, der die Internet-Sicherheit mit Planstellen und dicken Budgets aufrüsten wird.

Oder die Urheberrechts-Politik, die von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorangetrieben wird.

All das habe ich schon bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages geahnt:

Wir wollen, wir werden, es gilt, es muss, wir möchten, es soll. Die Inflation der Unverbindlichkeiten im „Vertrag“ der Großen Koalition zur digitalen Agenda wird zielgerichtet mit „geeigneten Maßnahmen“ verfolgt wie ein Wackelpudding, den man an die Wand nagelt.

Was Unionsparteien und SPD für die digitale Infrastruktur in Deutschland planen, knüpft nahtlos an die Bund-Online-Projekte der vergangenen Jahre an (nicht wahr, Frau Zypries?): Sie wurden zu Tode verwaltet. Fehlgeburten mit Lutschpastillen-Wirkung, die mangels zentraler Zuständigkeit und politischem Nachdruck in den verschiedensten Ressorts mit minimaler Sauerstoffzufuhr am Leben erhalten werden. Ab und zu erfährt der Netz-Patient eine Reanimation, bevor er seine letzten Bits und Bytes aushaucht.

Jeder Geschäftsbereich hat irgendetwas zur digitalen Agenda in das Koalitionspapier hineingekritzelt, um es mit fetten Budgets und Planstellen auszustatten – verfeinert mit Kompetenz-Zentren, in denen sich Verwaltungsjuristen austoben können.

Die Prioritäten werden falsch gesetzt, was man an der lärmenden und lächerlichen Maut-Debatte sehr schön ablesen kann. Es ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit, in den Köpfen der älteren Politiker ein Umdenken zu bewirken. Es bleibt bei einem idiotischen Gezerre zwischen Bund, Ländern und Kommunen, was ja schon bei der Einführung des Digitalfunks hervorragend geklappt hat. Oder besser gesagt, der Nichteinführung. Neben Albanien sind wir übrigens das einzige Land, das zu einer solchen Mega-Leistung fähig ist. Beim Breitbandausbau und der digitalen Revolution sind die GroKo-Politiker auf einem guten Weg, dem Vorzeigemodell des Digitalfunks zu folgen.

Siehe auch:
Alexander Dobrindt wird Internet-Minister: Unter ferner liefen.

Lobbyisten, Vorsitzmacher und andere Stiefelknechte im Internetausschuss.

Und mit der neuen Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff hat man ja auch ein klares Statement abgegeben. Als CDU-Bundestagsabgeordnete hat sie für die Vorratsdatenspeicherung, die Internet-Sperre und die Online-Durchsuchung gestimmt. Als Juristin hat sie zudem ungefähr soviel IT-Kompetenz wie die Bundes-CIO im Innenministerium.

Mehr APO wagen #GroKo

GroKo ohne Gegenmacht
GroKo ohne Gegenmacht

Im Social Web wird gerade über das ZDF-Interview von Frau Slomka mit dem SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel diskutiert. Hier nur mein kleiner Facebook-Ausschnitt. Aus guten Gründen. Es fehlt der TV-Journalistin wohl ein wenig die politische Bildung. Man kann das Verfahren der Sozialdemokraten beim Mitgliedsvotum über den Koalitionsvertrag kritisieren, gegen das Grundgesetz verstößt der von den Parteien zu verantwortende interne Willensbildungsprozess nicht.

Das kann über Ur-Abstimmungen laufen, Vollversammlungen, Bundesparteitage oder über Vorstandsbeschlüsse. Das regeln die Parteien über ihre Satzungen selbst. Und im Grundgesetz steht, die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Ich finde es übrigens gut, wenn Parteien den Mut finden, bei essentiellen politischen Fragen vom Delegierten-Prinzip abzurücken – etwa bei der Nominierung von Kandidaten zur Bundes- oder Landtagswahl. Dieser Spielraum sollte noch viel mehr genutzt werden.

Weit gewichtiger finde ich die Bedenken des CDU-Politikers und ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf, die er in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt formuliert hat (steht online leider nicht zur Verfügung):

„Strukturell kündigt sich mit der Superkoalition (GroKo finde ich besser, gs) ein in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht erlebtes politisches Machtzentrum an. Es spricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung Hohn. Mit ihm werden Parlament und Regierung zu einer Einheit verschmolzen, die nicht länger mit einer wirksamen parlamentarischen Opposition rechnen muss.“

Mit ihrer Mehrheit könne die GroKo die Verfassung ändern, die Relativierung der Schuldenbremse riskieren, ohne Widerstand im Bundestag zu befürchten. Da Union und SPD auch den Bundesrat dominieren, fällt ein weiterer Pfeiler zur Machtbegrenzung weg. Checks and Balances sind aber die Essenz des Grundgesetzes, die in den nächsten vier Jahren auf wackligen Beinen steht. Die gefährdete Gewaltenteilung sollte durch ein verstärktes Engagement der Bürgerschaft kompensiert werden, fordert Biedenkopf.

Also so eine Art APO-Elchtest für alles, was die GroKo auf die Agenda setzt – in Bloggercamp.tv haben wir das „Stiftung Märchentest“ genannt.

Was könnte man tun? Maximale Durchsichtigkeit der Entscheidungsprozesse fordern. Generell namentliche Abstimmungen beantragen bei relevanten Themen und die Aufbereitung des Verhaltens via Datenjournalismus – beim Leistungsschutzrecht war das sehr erhellend.

Zudem kann man sich da auch direkt auf den Koalitionsvertrag beziehen – was übrigens die Livestreaming-Community freuen wird.

kopierbar Koalitionsvertrag-Digitale-Agenda-CDU-CSU-SPD-27-11-2013

Auf Seite 152 steht:

Transparenter Staat
Die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen (z. B. in Streams) wollen wir ausbauen. So bald wie möglich werden wir Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitstellen.

Welchen Sinn sieht Biedenkopf in einer Bürger-Opposition? Der Widerspruch der parlamentarischen Opposition wirkt in der Regel solidarisierend auf die Regierungsfraktionen – es fördert eher den Chor-Geist der GroKo. Bei einer außerparlamentarischen Opposition sieht das anders aus.

„Sie wird weniger parteipolitisch ausgerichtet sein und sich stärker als Vertretung von Interessen begreifen, die dem Gemeinwohl unmittelbarer verwandt sind.“

Zudem stehe das Machtmotiv nicht im Vordergrund. Daraus könne der Bürgeropposition ein Vertrauen zuwachsen, mit dem die Parlamentsopposition nicht ohne weiteres rechnen kann, meint Biedenkopf.

Bemerkenswerter Beitrag eines CDU-Politikers, der zu den wichtigsten Denkern dieser Partei zählt.

Was haltet Ihr von diesen Vorschlägen?

Über Ungleichgewichte der Partizipation und digitale Versäumnisse

Hier kann man Internet und Demokratie ausdrucken - wenn man über einen Drucker verfügt
Hier kann man Internet und Demokratie ausdrucken – wenn man über einen Drucker verfügt

Es gibt immer noch ein „Ungleichgewicht der Partizipation“ zwischen den Möglichkeiten, die das Social Web bietet und den Beteiligungsangeboten von Politik, Staat und Wirtschaft. Technologisch komfortabel gelöst ist beispielsweise das Portal FragdenStaat.de. Das Begehren nach Information und Partizipation wird allerdings von den Behörden mit einer perfiden Kunst des Abwimmelns zunichte gemacht. So hat das Informationsfreiheitsgesetz 13 Paragrafen und fast die Hälfte des Regelwerkes kann eingesetzt werden, um Anfragen wieder loszuwerden.

Wenn Partizipationsprojekte der öffentlichen Hand ins Leere gehen, wie beim „Liquid-Friesland-Projekt“, an dem sich innerhalb eines Jahres nur 60 Bürger beteiligt haben bei einer Landkreis-Einwohnerzahl von 100.000, liegt es vielleicht nicht in erster Linie an der mangelhaften Beteiligungsbereitschaft der Bevölkerung, sondern an der schlechten Umsetzung dieser Initiativen.

Internet-Kritiker wie der CDU-Politiker Stephan Eisel können sich mal das Vergnügen machen, den eGovernment-Aktionismus der Bundesregierung etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Stichwort BundOnline. Das sind Internet-Mumien, die das Dasein von Untoten fristen. Kaum ein Projekt hat die erhoffte Nutzerfrequenz erreicht. Das Kabinett-Ärzteteam hat bei seinen Online-Initiativen etwas Wesentliches vergessen: Wo krankt der Patient und welche Therapie ist sinnvoll? Wer braucht die Internetdienstleistungen des Bundes, was muss getan werden, damit sie auch genutzt werden und wie können Doppelentwicklungen vermieden werden? Ohne Anamnese gibt es keine erfolgreiche Medikation.

Die verstorbenen Patienten des BundOnline-Projektes wurden in aller Stille zu Grabe getragen und die Todesursache lautet in allen Fällen „ärztliches Versagen“. Man braucht sich nur das Verteidigungsministerium anzuschauen. Die schreiben seit Jahren lieber wöchentlich lange Berichte, warum sie etwas nicht können, statt es einfach zu tun. Das Phänomen der mangelhaften Beteiligung liegt wohl eher an der digitalen Inkompetenz von Verwaltungen und Regierungen. Oder an einer Blockadepolitik, um sich nicht in die Karten schauen zu lassen.

Zudem wird die Digitalisierung nicht als Querschnitts-Thema gesehen, sondern auf „Neue Medien“ reduziert, wie Nico Lumma in seiner Huffington Post-Kolumne treffend bemerkt:

„Wenn das Digitale nur als ‚Neue Medien‘ angesehen wird, dann wird es auch wie ein Wurmfortsatz der Medien behandelt und seiner Eigenständigkeit beraubt werden. So kann dann der Bundestag weiter machen wie bisher, die Bundesregierung lässt sich beim IT-Gipfel feiern und ab und zu werden mal einigen Startup-Gründern die Hände geschüttelt von einem Digital-Koordinator im Kanzleramt.“

Das Digitale sei weit mehr als nur Multimedia, es betrifft nicht nur die Medienbranche, sondern es revolutioniert jeden einzelnen Aspekt von Staat und Gesellschaft.

„Die Wirtschaft verändert sich immer schneller, der Jobmarkt ist in Bewegung und die Algorithmen werden für Umwälzungen sorgen, gegen die die Rationalisierungsmaßnahmen der 70er und 80er Jahre wie eine nette Episode aussehen“, schreibt Lumma.

Seine Forderung nach Einrichtung eines Zukunftsministeriums und den passenden Ausschuss dazu im Bundestag unterstütze ich leidenschaftlich – verbunden mit dem Wunsch nach einem digitalen Masterplan der Bundesregierung. Kommt in Berlin endlich aus den analogen Socken raus.

„Wichtige aktuelle Analysen können Sie hier ausdrucken“: Dieses äußerst lukrative Angebot kann ich leider nicht mehr in Anspruch nehmen – es fehlt an meinem Arbeitsplatz der Drucker.

Meine Zusatzfragen an das BKA #Prism – Weitere Vorschläge?

Big Brother-Zielobjekt Deutschland

Geschichtsprofessor Josef Foschepoth hat in seinem Buch „Überwachtes Deutschland“ (Verlage Vandenhoeck & Ruprecht) dokumentiert, wie umfangreich die USA seit den Anfängen der Bundesrepublik die Kommunikation kontrollieren. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärt er, wieso die US-Geheimdienste auch nach der Wiedervereinigung freie Hand haben:

„Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.“

Foschepoth hat auch kompakt zusammengefasst, wie man politisch auf die Überwachungsorgien der USA reagieren sollte:

„Als erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.“

Das ist doch ein schönes Wahlkampfthema! Genau wie die Informationspolitik der Sicherheitsdienste. Wie bereits berichtet, hat nur das Bundeskriminalamt ausführlicher auf meine Anfragen via fragdenstaat.de reagiert. Siehe: BKA hat mittelbar und unwissentlich keine #PRISM-Daten erhalten: Und unmittelbar und wissentlich?

Spionage leicht gemacht
Spionage leicht gemacht

Mit ein paar Zusatzfragen möchte ich die juristischen Spitzfindigkeiten der BKA weiter beleuchten. Hier mein Vorschlag:

1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: „Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen von Ihnen zitierten Gesetzt erfasst“. Bitte teilen Sie mir den einschlägigen IFG-Paragrafen mit, auf dem diese Entscheidung beruht.

2) Desweiteren schreiben Sie:
„Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“ Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlch Daten aus PRISM erhalten hat.

Gibt es weitere Fragen, die ich stellen sollte. Bitte bis Mittwochabend Vorschläge machen. Entweder hier als Kommentar oder per E-Mail (die ja auch vom NSA mitgelesen wird) an gunnareriksohn@gmail.com

Siehe auch:

Kein nachweisbarer Nutzen der Vorratsdatenspeicherung.

Alte Machtelite verweigert die digitale Transformation: Wir schön war die Zeit ohne „Faxgeräte“

Sehnsucht nach der analogen Gemütlichkeit

Ich sehe den Erfolg der Gestern-Medien bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes (LSR) nicht als Niederlage der „Netzgemeinde“, wenn es diesen Einheitsbegriff überhaupt gibt.

Das „Ja“ der Hinterzimmer-Politfunktionäre zu einem Regelwerk, das die Alt-Verleger mit lebenserhaltendem Viagra versorgt, ist die Fortsetzung des Lamento über massive Veränderungen, die mit der Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenhängen.

Es befördert noch einige Jahre die Selbstzerfleischungs-Rituale, Abmahnorgien und Konservierung von überkommenen Geschäftsmodellen. Im digitalen Wettbewerb verlieren wir international immer mehr den Anschluss. Was soll man denn mit Spitzenpolitikern wie Plaudertasche Peer Steinbrück anfangen, denen man die Informatik-Aversionen in jeder Sekunde anmerkt, auch wenn sie rhetorische Attacken gegen die Netzwelt nach einer halben Minute wieder löschen?

Oder mit jovialen Altherren-Weisheiten des Ministerpräsidenten von BaWü, der sich einfach nicht vorstellen kann, über Twitter mit Menschen zu kommunizieren. Winfried Kretschmann sträuben sich die Haare bei dem Gedanken, seine Politik in 140 Zeichen erklären zu müssen. Eher sinniert er über die Epoche, als es noch keine Faxgeräte gab. Das war eine phantastische Zeit.

„Es dauerte, bevor ein Schriftsatz zurückkam. Ein herrlicher Zeitpuffer, um nachzudenken, sich zu besprechen“, so der schwäbische Federkiel-Denker im Interview mit der taz.

Von asynchroner Netzkommunikation, die man nach seinen Interessen auswählen und gestalten kann, hat der Mann noch nichts gehört. Die neuen Medien promovieren ja nur das allgemeine Geschwätz. O-Ton eines grünen Politikers, der Partizipation und Basisdemokratie scheinbar aus seinem Vokabular gestrichen hat.

Gleiches gilt für den parlamentarischen Staatssekretär von Wirtschaftsminister Rösler, der im Bloggercamp-Gespräch noch den großen Otto spielt und vor den negativen Folgen des Leistungsschutzrechts für die digitale Wirtschaft in Deutschland warnt und dann bei der Abstimmung im Bundestag brav sein Händchen zur Zustimmung des Springer-Burda-Lobbyisten-Gesetzes hebt.

Die Rechtfertigungssuada von Steinbrück zum Abstimmungsverhalten der SPD im Bundesrat, die er gegenüber der Zeit losgelassen hat, sollte man übrigens in Stein meißeln für künftige Gesetzesberatungen in der Länderkammer:

„Es wäre sinnlos, im Vermittlungsverfahren auf der Grundlage dieses schlechten Gesetzes deutlich zu machen, was wir alles ändern wollen, wenn wir ein vollständig neues Gesetz fordern.“ Es sei zwar möglicherweise nicht leicht zu vermitteln, aber wenn man im Ausschuss nur verzögern, nicht aber aufhalten könne, „dann ist es doch vernünftig, nicht weiter auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes zu debattieren, den man ablehnt“.

Das eröffnet der Regierungskoalition in Berlin ganz neue Perspektiven. Die Gesetze müssen richtig scheiße sein, dann passieren sie auch den Bundesrat.

Die Piraten sollten für diese neo-dadaistischen Kapriolen der Alt-Politiker nicht in Sippenhaft genommen werden. Ihr selbstverschuldeter Niedergang durch die Lust an der personellen Selbstzerfleischung ist nicht verantwortlich für das Abstimmungsverhalten der Altparteien. Es war schlichtweg Blödheit, nicht zu 100 Prozent auf Netzthemen zu setzen, die von den Etablierten nicht verstanden oder nur unzureichend thematisiert werden. Siehe auch: Plädoyer für Laienhaftigkeit.

Es gab bei der Zustimmung zum Leistungsschutzgesetz schlichtweg eine machtpolitische Abwägung: Der Mehrheit der Bevölkerung geht diese Netzdebatte am Arsch vorbei. Und den Verlegern gibt man ein kleines Zuckerle, um im Jahr der Bundestagswahl von den Hütern der Massenmedien nicht abgestraft zu werden.

So bleibt die alte Machtelite noch ein Weilchen unter sich. Man kann Wunden lecken, über alte Zeiten reden und sich gegenseitig auf die Schenkel klopfen, weil die fetten Pensionsansprüche ein Leben ohne digitale Technik möglich machen. Warum sollte man sich da noch mit den Zumutungen der Netzgesellschaft herumschlagen.

Aber wir wollen ja konstruktiv bleiben. Deshalb möchte ich in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin The European darüber schreiben, was denn nun auf die Tagesordnung der Netzpolitik gehört? Im Bloggercamp-Gespräch mit Matthias Schwenk haben wir dazu ja ein paar Takte gesagt. Die netzpolitische Agenda sollte erweitert werden und sich nicht nur auf Datenschutz, Staatstrojaner, Netzneutralität oder Urheberrecht kaprizieren.

Netzpolitik werde noch sehr medienlastig gesehen, so Schwenk. Es gehe aber auch um vernetzte Ökonomie, neue Arbeitsformen, schnelles Internet, Digitalisierung von Unternehmen, personalisierter Service, digitale Geschäftsmodelle und, und, und. Es geht also um einen Internet-Masterplan. Da möchte ich am Mittwoch ein paar Denkanstöße geben.

Ein erster Vorschlag von mir. Wir brauchen einen Bundes-CIO mit Ministerrang. Dem Innenministerium sollte die Zuständigkeit für den Bundes-CIO entzogen werden.

Vorschläge erwünscht. Auch Interviews, die ich ganz gerne am Montag führen möchte. Am Dienstag, um 18 Uhr muss das Opus fertig sein.

Siehe auch:

#LSR: Mutlosigkeit.

I accidentally the Peer Steinbrück – Twitter-Account.

Das Leistungsschutzrecht ist kein Sieg, sondern Dokumentation einer Niederlage seiner Befürworter.

Deutschland – Abschied vom Technologiestandort.

Verleger-Lobby bastelt schon an Verschwörungstheorien: Sündenbock ist der Elektrische Reporter #lsr

Die Macht ist nicht mehr bei Dir, Hani

Michi Hanfeld von der FAZ bastelt vorsorglich schon an Verschwörungstheorien, wenn das Keese-Verleger-Lobby-Leistungsschutzrecht nun doch noch scheitert. Schuld sind natürlich nur die Monopolmacht von Google und die willfährigen Adepten des Suchmaschinen-Giganten.

Der Profiteur dieser Entwicklung sei nicht der Nutzer des Internet, sondern Google. Häh? Also ist das von der Verleger-Lobby mehr oder weniger diktierte Leistungsschutzrecht wohl nur ein Ergebnis von Altruismus? Oder vielleicht doch eher ein Mahnmal für die Unfähigkeit der Medienindustrie, profitable Geschäftsmodelle in die digitale Welt zu setzen?

Jedenfalls jammert FAZ-Medienfürst Hanfeld, dass es für das von den deutschen Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht ziemlich düster aussieht.

„Nicht nur in den Oppositionsparteien, sondern jetzt auch in der Koalition regt sich Widerstand gegen einen gesetzlichen Anspruch der Verlage, für ihre im Internet verbreiteten Inhalte Lizenzgebühren zu verlangen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder von der CDU, hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet – es werde in das Informationsrecht der Internetnutzer eingegriffen, und es gehe den Verlagen schlicht ums Geld. Doch sei es nicht die Aufgabe des Parlaments, ’sich darum zu kümmern, ob der eine oder der andere weniger vom Kuchen bekommt‘. Dem vorliegenden Gesetzentwurf werde er nicht zustimmen. Auch die FDP rückt ab. Für das Leistungsschutzrecht dürfte das der Sargnagel sein“, stellt Hanfeld mit einigen Tagen Verspätung fest.

Als Sündenbock hat sich der FAZ-Redakteur für seinen Gesetzes-Nekrolog Mario Sixtus rausgepickt. Denn in der PR-Kampagne „Verteidige Dein Netz“ gegen das Verleger-Schutzrecht-Gesetz habe Google ein Zitat des Journalisten Sixtus verwendet:

„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen.“

Das eine wie das andere Zitat sei reine Propaganda. Die Kampagnen der Zeitungsverlage in den vergangenen Monaten wohl nicht?

Jedenfalls sei die Analogie von Sixtus schief, mein Hani. Schließlich werden die Suchmaschinen-Nutzer ja nicht genau da hinkutschiert, wo sie hinwollen. „Google führt die Nutzer vielmehr – wie Kommentatoren im Netz längst erkannt haben – an allerhand anderen Lokalitäten vorbei, rückt gern eigene Angebote ins Suchfeld und räumt (um bei dem windschiefen Vergleich zu bleiben) im Lokal das Buffet ab, ohne zu bezahlen“, so die holzschnittartige Bemerkung von Hanfeld.

Vielleicht liegt es ja auch an der suchmaschinen-optimierten Schreibweise, zu der Journalisten von den Verlagen angehalten werden, um möglichst viel Verkehr auf die eigenen Websites zu holen und die Werbeeinnahmen zu maximieren.

Aber Sixtus, der ja als gebührenfinanzierter „Elektrischer Reporter“ für das ZDF arbeite und zwei von Eco sowie Google bezahlte Rechtsgutachter der Humboldt-Uni reichen Hanfeld aus, um die mögliche Niederlage bei der Durchsetzung des Lobby-Gesetzes zu begründen.

Das ist ärmlich.

Ein Gesetz muss allgemein und neutral sein. Es kann hier nicht darum gehen, wie auf dem Flohmarkt den höchsten Preis für kommerzielle Interessen herauszuschlagen mit dem Instrument der Gesetzgebung. Es gab doch klare Signale in den vergangenen Tagen in Richtung der Verleger, sich mit Google zu einigen. Das ist in einem oberlehrerhaften Ton von den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenindustrie abgelehnt worden. Pech gehabt. Zu hoch gepokert.

Politik geht auf Distanz zum Leistungsschutzrecht #lsr

Wenn das LSR scheitert

Heute früh bin ich in einem NeueNachricht-Beitrag auf die Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eingegangen. Beide Lobbyisten-Clusb bekräftigen, dass es keinerlei Gespräche zwischen deutschen Verlagen und Google über einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht gibt. Stattdessen sei Google anlässlich eines Austauschs zu verschiedenen Themen, wie er zwischen Verlagen und dem Suchmaschinenbetreiber immer wieder stattfinde, deutlich gemacht worden, dass das Leistungsschutzrecht unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen werde.

Die Verbände bekräftigen, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag nun zügig das Leistungsschutzrecht verabschiede.

In der Politik wachsen unterdessen die Zweifel an der Gesetzesvorlage: So haben die Oppositionsfraktionen für kommenden Montag eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die ablehnende Haltung der Verleger stößt in der Bundesregierung auf Kritik:

„Ich denke, die Bundesregierung sollte durchaus mit den Verlegern darüber reden, ob wir nicht doch einen Weg finden, der gewährleistet, dass sie ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ihren Qualitätsjournalismus auch für die Zukunft retten, ohne in die Gefahr zu laufen, dass neue Business-Modelle damit erschwert oder abgewürgt werden“, erklärte Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in einer Sondersendung des Bloggercamps.

Auf unsere Gesprächsrunde mit Otto bin ich ja schon ausführlich eingegangen.
Thomas Knüwer wertet die Änderung der Stimmungslage im Berliner Politikbetrieb ähnlich.

„Selbst Siegfried Kauder, ein Hardcore-Analog-CDU’ler, erkennt inzwischen verfassungsrechtliche Probleme. Die vorgesehene zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag ist inzwischen von der Tagesordnung genommen worden, stattdessen wird es am Montag eine ungeplante Anhörung zum LSR, wie es Freund und Feind inzwischen abkürzen, im Unterausschuss Neue Medien geben.“

Und was macht der LSR-Cheflobbyist Christoph Keese. Er pilgert ins Silicon Valley:

„Und das in dem Moment, da sein Baby Leistungsschutzrecht auf die Intensivstation eingeliefert wurde. Mehr noch: Keese ist ja auch verantwortlich für Investor Relations bei der Axel Springer AG – und die hat ihre Hauptversammlung für den 24. April terminiert. Die Vorbereitung der wichtigsten Veranstaltung für die Anteilseigner erfolgt also fernmündlich? Das sollten Investoren auf der HV zumindest mal kritisch anmerken“, schreibt Knüwer.

Vielleicht wird Keese schon mal vorsorglich aus der Schusslinie genommen:

„Denn wenn das LSR scheitert, dürften viele in der Verlagsindustrie nicht gut auf ihn zu sprechen sein. Dann hat er sie in eine Falle gelockt, sie haben ihre Leser angelogen, sich Google zum Feind gemacht, zahlreiche Parlamentarier werden auch nicht erfreut sein und von jenen Multiplikatoren im Web, die sich für Themen wie Netzpolitik oder Medien interessieren, wollen wir direkt mal schweigen. Die Verlage haben Millionen versenkt in Juristenhonorare und eine dann erfolglose PR-Kampagne.“

Lex Google ist für die Tonne. Hoffe, Thomas Knüwer hat mit seiner Prognose recht 🙂