Geschichtsprofessor Josef Foschepoth hat in seinem Buch “Überwachtes Deutschland” (Verlage Vandenhoeck & Ruprecht) dokumentiert, wie umfangreich die USA seit den Anfängen der Bundesrepublik die Kommunikation kontrollieren. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärt er, wieso die US-Geheimdienste auch nach der Wiedervereinigung freie Hand haben:
“Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.”
Foschepoth hat auch kompakt zusammengefasst, wie man politisch auf die Überwachungsorgien der USA reagieren sollte:
“Als erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.”
Das ist doch ein schönes Wahlkampfthema! Genau wie die Informationspolitik der Sicherheitsdienste. Wie bereits berichtet, hat nur das Bundeskriminalamt ausführlicher auf meine Anfragen via fragdenstaat.de reagiert. Siehe: BKA hat mittelbar und unwissentlich keine #PRISM-Daten erhalten: Und unmittelbar und wissentlich?
Mit ein paar Zusatzfragen möchte ich die juristischen Spitzfindigkeiten der BKA weiter beleuchten. Hier mein Vorschlag:
1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: “Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen von Ihnen zitierten Gesetzt erfasst”. Bitte teilen Sie mir den einschlägigen IFG-Paragrafen mit, auf dem diese Entscheidung beruht.
2) Desweiteren schreiben Sie:
“Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.” Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlch Daten aus PRISM erhalten hat.
Gibt es weitere Fragen, die ich stellen sollte. Bitte bis Mittwochabend Vorschläge machen. Entweder hier als Kommentar oder per E-Mail (die ja auch vom NSA mitgelesen wird) an gunnareriksohn@gmail.com
Siehe auch: