Nur wenige Monate nach Inkrafttreten des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes sprechen die kommunalen Verbandsvertreter schon von „alten Debatten“, die nicht neu aufgerollt werden sollten. Man möchte jetzt ungestört zur Tagesordnung übergehen. Aber das wird wohl nicht gelingen. Denn die Zerschlagung des Mittelstandes in der Recyclingwirtschaft bringt einige Protagonisten dauerhaft auf die Palme.
Da sei allerdings noch nichts entschieden. Und damit meint sie nicht nur die Beschwerden, die der Europäischen Kommission vorliegen.
„So mancher Schrottsammler fürchtet derweil um seine Existenz, da der Ausschuss für Abfallrecht der LAGA nun nochmals hervorgehoben hat, dass auch Bringsysteme unter den Begriff ‚gewerbliche Sammlung# fallen. Das heißt nichts anderes, als dass bestehenden Betrieben zur Sammlung, Lagerung und Sortierung von Schrott die Annahme von Altmetallen, die in Privathaushalten anfallen, untersagt werden kann“, weiß Stede.
Ein weiterer Beleg für die Strategie der Kommunen, in das lukrative Recyclinggeschäft der klein- und mittelständischen Betriebe einzusteigen:
„Mancher Politiker geht geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei. Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde“, kritisiert Stede.
Angesichts dieser grundlegend Differenz klingt die Aussage des Bundesumweltministers Peter Altmaier zum erhofften Kompromiss beim neuen Wertstoffgesetz merkwürdig: „Das wird eine muntere Debatte werden“, so das Zitat in der Fachpresse. Was ist daran munter?
Es ist eher bizarr, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorger sich für ausgediente Bratpfannen und sonstige verwertbare Abfälle, die über den Verpackungsabfall hinausgehen, so ins Zeug legen. Ohne Recyclingtechnologien, ohne Erfahrungen bei der Sortierung, ohne Kenntnisse über die Sekundär-Rohstoffmärkte.
Einsammeln kann jeder – beim Recycling muss man schon ein wenig mehr bieten. Ansonsten erweist sich das öffentlich-rechtliche Begehren als weiterer Rohrkrepierer für die kommunalen Kassen. Im Umland von Hannover kann man das schon jetzt beobachten:
Mit der Einführung der so genannten O-Tonne in den vergangenen zwei Jahren ein Verlust von 2,3 Millionen Euro “erwirtschaftet” worden. Das berichtet die HAZ.
Der Fehlbetrag geht zu Lasten der Müllgebührenzahler. Aus dem Erlös für die gesammelten Kleinelektrogeräte, Metalle und Bekleidung habe der regionale Zweckverband nur 100.000 Euro kassiert. Dem stehen die hohen Kosten für den Modellversuch gegenüber.
“Allein die Leerung der Tonnen, die alle vier Wochen vorgesehen ist, schlug mit 1,2 Millionen Euro zu Buch”, schreibt die HAZ.
Die Anschaffung der Tonnen habe knapp 750.000 Euro gekostet. Die Aufstellung der Tonnen und die Werbeaufwendungen werden mit 215.000 Euro beziffert.
“Hinzu kommt noch die Sortierung der Wertstoffe, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb in den vergangenen zwei Jahre 310.000 Euro ausgeben musste”, so die HAZ.
Angesichts dieser Negativbilanz fodert die CDU-Regionsfraktion, über das ganze Projekt O-Tonne gründlich nachzudenken. Man sei völlig überrascht von den verschwindend geringen Erlösen.
Abfallexperten, die Erfahrungen mit der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gemacht haben, halten das Ergebnis für weniger überraschend. Im Recyclinggeschäft würden sich Kommunen nicht sehr gut auskennen. Es reiche eben nicht aus, sich nur ins gemachte Nest zu setzen und auf höhere Erträge zu schielen. So einfach sei die Vermarktung von Wertstoffen nicht.
Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? Auf dem Würzburger Verpackungsforum sollte eigentlich die Elite der Abfallwirtschaft über Visionen einer ressourcensparenden Recycling-Gesellschaft von morgen debattieren. Schon beim Eröffnungsvortrag des Beamten vom Bundesumweltministerium hätte man hellhörig werden sollen, um direkt wieder die Heimreise anzutreten.
Es gebe eigentlich nichts Neues zu berichten. Eckpunkte oder gar ein erster Arbeitsentwurf zu einem neuen Wertstoffgesetz liegen nicht vor. Denn man hatte ja bekanntlich Landtagswahlen in NRW mit dem Spitzenkandidaten Röttgen, der sein Dasein als Bundesumweltminister nur wenige Tage nach dem Wahlabend auskosten konnte. Peter Altmaier als Nachfolger konnte sich noch nicht vertieft mit der Thematik befassen. Entsprechend gebe es noch keine politischen Entscheidungen. Der neue Minister werde aber die Wertstoff-Tonne in Angriff nehmen, wenn er wieder aus Rio zurück ist.
Wie großzügig. Ein Teilnehmer des Kongresses sagte mir auf der Rückfahrt zum Hauptbahnhof, er rechne mit gar nichts mehr. In der Regierungskoalition bewegt man sich nicht nur in Fragen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Kreis. Warum mir als akkreditierter Journalist die Video-Veröffentlichung der Beamtenrede im Nachhinein untersagt wurde, ist mir schleierhaft. Ich hätte ohnehin mein Youtube-Konto nicht mit den zähflüssigen Ergüssen belastet. Während der 25minütigen Regierungsplattitüden war es kaum möglich, gegen die eigene Müdigkeit anzukämpfen. Schließlich musste ich früh aufstehen, um den Zug nach Würzburg um 5:44 Uhr zu erreichen.
Selbst die spinnenden Römer würden das nicht verstehen
Ein Diskutant im Auditorium brachte es dann auf den Punkt. Er verwies auf die Verbraucher, die ja nicht unwesentlich sind beim Einstieg in die Recycling-Gesellschaft. Wer von einem fernen Planeten auf die Geschehnisse rund um die Verpackungsverordnung herunterschaue, würde frei nach Asterix und Obelix sagen: „Die spinnen, die Römer“. Das verstehe kein Mensch mehr, bestätigte Interseroh-Geschäftsführer Markus Müller-Drexel in seiner Rede.
„Wir diskutieren ständig über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei geht es in erster Linie um die Erfassung von Abfallmengen. Und das funktioniert nur mit Hilfe der Verbraucher. Denen müssen wir sagen, was wir wollen und warum es sinnvoll ist, mehr für das Recycling zu tun.“
Ganz so falsch lag ich mit meiner Einschätzung über die Aushöhlung des Recyclingsprinzips. Nach der krachenden Niederlage in NRW droht dem Umweltminister Norbert Röttgen weiteres Ungemach. Diesmal aus Brüssel.
Das sagte Verheugen auf einer Podiumsdiskussion der Fachmesse Ifat in München.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setze die europäische Abfallrahmenrichtlinie nicht richtig um und stelle „unsinnigerweise Müllverbrennung und Recycling gleich“, so Verheugen laut einer Pressemitteilung des Entsorgungsunternehmens Veolia.
Darüber hinaus unterbinde das Gesetz den Wettbewerb, indem es Kommunen das Recht einräume, Wertstoffe ohne jede Ausschreibung für sich zu beanspruchen.
Da erweist sich das Geschenk von Röttgen an die Kommunen wohl als Rohrkrepierer.
Der Bonner Abfallexperte Sascha Schuh hält in diesem Streit zwei Aspekte für wichtig. Es gehe um die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe beim Wertstoffhandel. Erinnert sei an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier. Darüber seien die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen. Das führte zu einem Überangebot an Verbrennungskapazitäten.
„Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen“, so Schuh im Interview mit dem Ich sag mal-Blog.
Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist die sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8 Absatz 3 getroffen wurde. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von 11.000 Kilojoule wird. Auch das sieht Sascha Schuh kritisch:
„Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den vergangenen 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht, eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen werden und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden, um neue zu erzeugen.“
In erster Linie würden Kommunen das Geld sehen. „Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihren Kassen zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen mehr Einnahmen kreieren und sehen, dass wir mittlerweile in der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt, der wir vor vielen Jahren auch noch waren, zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren“, erläutert Schuh.
Den Widerspruch zum EU-Recht sieht auch die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede: Nunmehr stehe das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz klar im Widerspruch zur Abfallrichtlinie der EU, so Stede. Hier gebe es eine klare Vorgabe: Erst komme die Vermeidung, dann die Wiederverwendung, danach die stoffliche Verwertung (Recycling) und erst am Schluss folgt die sonstige Verwertung, zu der auch die Müllverbrennung zählt.
„Berlin durchbricht komplett die Hierarchiefolge, die Brüssel vorschreibt“, sagt Stede.
Das sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling. Die von Verbänden bereits angekündigte Beschwerde bei der EU-Kommission werde sich daher wohl auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten. Es könnte sogar zu einer Klage der EU-Kommission gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommen, vermutet Stede. Norbert Röttgen wird wohl auch als Umweltminister noch ein paar Niederlagen hinnehmen. Da wäre wohl die Rolle als Oppositionsführer im NRW-Landtag besser gewesen.
Zu den Beschwerdeführern in Brüssel gesellen sich jetzt noch die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM). Die Ausgestaltung der „gewerblichen Sammlung“ im neuen Abfallgesetz verstoße, insbesondere was kleingewerbliche Sammlungen von Schrott betrifft, gegen europäisches Recht, erklärten die beiden Verbände nach einem weiteren Bericht des Fachdienstes Euwid.
„In der von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett verfertigten Beschwerdeschrift monieren die Verbände, dass die gewerblichen Kleinsammlungen von Schrott aus privaten Haushaltungen in Zukunft mit derartigen Restriktionen versehen sein werden, dass sie faktisch ausgeschlossen sind. Nutznießer davon seien die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen), denen der Schrott überlassen werden muss. Damit werde die privatwirtschaftliche Sammeltätigkeit ausgelöscht, die in Deutschland auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken kann“, schreibt Euwid.
Müllkrieg der Kommunen: Transkription des Interviews mit Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon
GUNNAR SOHN: Sascha Schuh, es gibt mal wieder Ärger in der Abfallwirtschaft. Hintergrund ist der Kompromiss, der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geschlossen wurde. Dieser hat die Position der Kommunen deutlich gestärkt. Um was geht es bei dem Streit?
SASCHA SCHUH: Letztendlich geht es bei dem Streit darum, dass bei gleichen Bewerbungsvoraussetzungen, die Kommunen, die kommunalen Betriebe oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen besser gestellt sind. Sie werden bevorzugt gegenüber den privaten Entsorgungsunternehmen. Die private Entsorgungswirtschaft, vertreten durch den BDE Und den BVSE ärgern sich zu recht darüber, dass sie über viele Jahre Innovationsleistungen in Deutschland vollbracht haben. Sie haben neue Wege für Abfälle und innovative Verwertungssysteme entwickelt. Jetzt, nachdem es zu einem Marktpreis und einem Wettbewerb gekommen ist und positive Markterlöse für Abfallströme erzielt werden können, werden sie ins zweite Glied gedrängt und müssen sich den Angeboten der öffentlichen Entsorger beugen.
GUNNAR SOHN: Im Vorfeld der Beschlussfassung im Vermittlungsausschuss munkelte man in den Medien nach den Motiven der Kommunen. Der Spiegel schrieb da, dass es auch darum ginge die unterausgelasteten Müllverbrennungsanlagen im Blick zu halten, um nicht die Müllgebühren explodieren zu lassen. Also, dass die Interessenlage natürlich auch einseitig von den Entsorgungsinteressen der Kommunen getrieben wird.
SASCHA SCHUH: Ich glaube man muss zwei unterschiedliche Aspekte betrachten. Der eine Bereich sind natürlich die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe, die auch mit gewissen Wertstoffen Erlöse erzielen können. Ich erinnere Sie da gerne an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier (Pappe, Papier, Karton) an die Kommunen. Dürfen private Abfallsammler solche Wertstoffe sammeln und diese selber verwerten? Aber andererseits haben Sie auch völlig recht, dass die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen sind und wir ein Überangebot an Verbrennungskapazitäten haben. Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen.
GUNNAR SOHN: Gerade vor dem Hintergrund, dass solche Folien die in den Gewerbe- oder Baubetrieben anfallen, natürlich sehr gut zu recyceln sind, im Gegensatz zu Verpackungskunststoffen.
SASCHA SCHUH: Mittlerweile können wir heutzutage fast alles verwerten, aber in diesem Bereich haben sie natürlich hervorragende dickwandige Produkte, die in einem Recyclingprozess zu sehr guten Ergebnissen führen.
GUNNAR SOHN: Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist sie sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8, Absatz 3 geregelt ist. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm erreicht wird. Das wird von Rechtsexperten als klarer Verstoß gegen die EU-Abfallrichtlinie gesehen. Wie sehen Sie das?
SASCHA SCHUH: Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den letzten 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen wird und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden um neue zu erzeugen.
GUNNAR SOHN: Im Zentrum im Streit um die Novelle steht auch ein etwas dehnbarer oder unbestimmter Rechtsbegriff, der besagt: „Kommunen können Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger sind.“ Die Kritik von Juristen macht sich nun fest an dieser formulieren „wesentlich leistungsfähiger“. Das wäre ein „Sechser im Lotto“ für die Willkür der Kommunen, dass sie quasi beliebig entscheiden können, was sie jetzt genehmigen können oder nicht. Sehen Sie das auch so?
SASCHA SCHUH: Das ist für die Kommunen ein „Sechser im Lotto“ und für die besagten Juristen auch ein „Sechser im Lotto“. Wenn ein privater Entsorger, der eine Sammlung machen möchte sich benachteiligt fühlt und sich dann genau auf diesen Begriff „wesentlich“ stütz, haben sie innerhalb der Juristerei ein unglaubliches Betätigungsfeld aufgemacht. Der Definitionen und auch der unterschiedlichen Auslegung dieser Definitionen.
GUNNAR SOHN: Nun im Zuge der Novelle kommt jetzt auch der zweite Streitpunkt, der sich am Horizont abzeichnet. Der Entwurf für ein Wertstoffgesetz und auch da scheinen sich die Rechtsberater der Kommunen schon zu positionieren und sagen, wenn man sich das anschaut, von den Lizenzeinnahmen und den Lizenzausgaben schaffen wir unter kommunaler Beteiligung eine gemeinsame Stelle und schaffen die dualen Systeme ab. Das klingt nach Konfrontation.
SASCHA SCHUH: Das klingt nach staatlichem Dirigismus. Wir müssen uns vor Augen halten, wo die dualen Systeme herkommen. Die dualen Systeme kommen aus der Privatwirtschaft und die gesamte Sammlung der dualen Systeme wird durch die Privatwirtschaft finanziert. Somit darf die Privatwirtschaft auch bestimmen wer, wo, wen entsorgt und was nachher damit passiert. Die Kommunen reflektieren jetzt auf ihren Anteil, den sie an der Wertstofftonne durch die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen mit einbringen werden. Aber, noch mal, die dualen Systeme sind privatwirtschaftlich organisiert. Wenn die Kommunen jetzt anfangen wollen über das Geld zu bestimmen, was die dualen Systeme vom Verbraucher einnehmen, dann hat das schon einen gewissen Enteignungstatbestand.
GUNNAR SOHN: Der Bund der Steuerzahler in NRW kritisiert auch, dass alle Projekte, die die Kommunen mal versucht haben, unter anderem in Dortmund, wo man sich schon die gelbe Tonne unter den Nagel reißen wollte, um ähnlich wie beim Altpapier die Vermarktung und Verwertung in die Hand zu nehmen, dass sie kläglich gescheitert seien. Auf der einen Seite verfügen die wenigsten Kommunen über Kenntnisse in puncto Sortierung und Recycling, und schon gar nicht, und das ist jetzt auch Ihr Feld, wo sie sehr viel Erfahrung haben, in der Vermarktung von sekundär Rohstoffen. Muten sich die Kommunen etwas zu, das sie eigentlich am Ende des Tages gar nicht können?
SASCHA SCHUH: Die Kommunen sehen das Geld. Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihrem Stadt- oder Kommunensäckel zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen A – mehr Einnahmen kreieren und B – sehen, dass wir mittlerweile im Bereich der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren.
GUNNAR SOHN: Nun kommen wir zur Thematik der dualen Systeme. Auch eine unendliche Geschichte, jetzt wird wieder die Trittbrettfahrerproblematik thematisiert und auch teilweise dramatisiert. Es ist dann wieder von Schlupflöchern, Betrugsmodellen, Mülldieben und verantwortungslosen Trittbrettfahrern die Rede. Eine Thematik, die es eigentlich seit der Beschlussfassung der Verpackungsverordnung gibt. Seit 22 Jahren. Es wird wieder von interessierten Kreisen die Frage einer zentralen Endstelle auf die Tagesordnung gebracht. Mit Registrierungspflichten und sonstigen Dingen die dann gemacht werden können um ganz eindeutig die Trittbrettfahrer- oder Schwarzfahrerproblematik vom Tisch zu bekommen. Was halten Sie denn von dieser zentralen Stelle?
SASCHA SCHUH: Also ich finde, das wir unsere Verpackung viel zu wichtig nehmen. Eine zentrale Stelle, die den Verlauf der Verpackung kontrollieren sollte, würde die Verpackung vielleicht sogar in die Bedeutung von atomaren Müll, der zu 100 Prozent nachverfolgt werden soll, bringen. Lassen Sie uns ganz kurz einen Blick darauf werfen, wer wo, wie, wann verantwortlich ist. Verantwortlich für die Verordnung ist der Gesetzgeber. Die Inverkehrbringer, sprich die dualen Systeme, sind nur Handlungsbevollmächtigte der Inverkehrbringer. Wenn ich eine Firma XY bin, die 100 Tonnen Kunststoff in den Markt bringt, und die ein duales System oder eine Branchenlösung beauftragt, dann bleibe ich als Firma verantwortlich, wie meine Verpackungen lizenziert wurden. Am Ende des Tages ist letztendlich der Gesetzgeber wieder verantwortlich um zu kontrollieren ob derjenige seine Verpflichtung erfüllt hat. Um diese Verpflichtungen zu erfüllen bedient er sich nur des Hilfsmittels der dualen Systeme oder der Branchenlösungen. Es bedeutet also, im Rückkehrschluss, dass der Gesetzgeber keinerlei Möglichkeiten sieht, ordnungsgemäß die Inverkehrbringer zu überprüfen, ob diese tatsächlich auch lizenzieren. Das ist das gleiche Problem, wie wenn sie versuchen würden sich ihrer Steuerlast zu entledigen oder sie zu minimieren, indem sie irgendwelche Steuertricks anwenden. Dann kommt ihnen vielleicht irgendwann mal ihr Finanzamt auf die Schliche und sagt, dass dürfen sie so nicht machen, zahlen sie nach oder sie haben ein etwas größeres Problem.
GUNNAR SOHN: Die Problematik wird ja dahingehend gesehen, sofern man unterschiedlichsten Verschwörungstheorien glaubt, die sich aber irgendwie immer gleichen, dass es früher die Selbstentsorger waren, die als Übel der dualen Systeme gesehen wurden. Diese hölen alles aus und arbeiten mit Scheinmodellen. Jetzt sind es die Branchenlösungen. Aber wirkliche Experten sagen, dass wir von Anfang an, seit 22 Jahren Totalverweigerer in bestimmten Branchen, in bestimmten Handelsstrukturen und vor allem in den Importen haben. In sofern ändert eine zentrale Stelle an dem Problem erstmal gar nichts. Sondern es ist ein Vollzugsproblem. Wo sehen Sie die Hauptprobleme?
SASCHA SCHUH: Letztendlich da, wo Sie sie gerade definiert haben. Sie bestehen im Import. Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Länder hervorheben, aber nehmen Sie Südeuropäische Statten, die nach Deutschland exportieren. Wer weist direkt nach, wer in welcher Sekunde Eigentümer der Materialen war. Um das noch einmal zu verdeutlichen, wenn ich als Italienischer Exporteur die Ware aus Italien über die deutsche Grenze bringe, in dem Moment der wirtschaftliche Eigentümer der Ware bin und bleibe, dann bin ich verpflichtet die Lizenzierung durchzuführen. Der Importeur, der letztendlich nur in Deutschland das Material entgegennimmt, muss die Lizenzierung gar nicht durchführen. Also muss sich der Verordnungsgeber und seine beauftragten Gremien damit auseinandersetzen, ob der italienische Exporteur aus Italien heraus auch tatsächlich die Materialen lizenziert hat. Dieser Vorgang funktioniert wirklich nicht. Schauen Sie nur einmal in der Vollständigkeitserklärung für Italien nach, ich wette mit Ihnen, dass sie in dem Jahr 2010 für das es ja zum Teil noch offen ist, nicht mehr als 30 italienische Unternehmen finden, die eine Vollständigkeitserklärung gemäß der deutschen Verpackungsverordnung abgegeben haben.
GUNNAR SOHN: Was ist Ihrer Einschätzung? Wird es jetzt zu einer 6. Novelle der Verpackungsverordnung kommen oder bekommen wir ein Wertstoffgesetz mit einer deutlich kommunaleren Orientierung. Was wird jetzt in den nächsten Jahren passieren?
SASCHA SCHUH: Im nächsten Jahr wird nach meiner Einschätzung gar nichts passieren. Wir werden weitere Definitionen bekommen, von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, wie mit gewissen Dingen umgegangen werden kann. Aber wir haben dieses Jahr Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen. Wir stehen im nächsten Jahr vor einer Neuwahl des deutschen Bundestages und wir werden mit Sicherheit nicht vorher eine Novelle der Verpackungsverordnung bzw. des Wertstoffgesetztes bekommen. Sie können sich heute vorstellen, dass Herr Röttgen und das Ministerium mit der Solarindustrie und anderen Themen sehr stark ausgelastet sind und auch er mit in den Nordrheinwestfälischen Wahlkampf mit eingreift. Deshalb rechne ich von meiner persönlichen Überzeugung her nicht mit einer Veränderung in dieser Legislaturperiode. Dann haben wir aller Voraussicht nach völlig andere politische Karten in Berlin. Danach dauert es wieder 3 Jahre, bis ein Wertstoffgesetz oder eine Novelle der Verpackungsverordnung umgesetzt wird, dann haben wir 2016 und wenn man dann noch hochrechnet, dass man ein Jahr braucht um sie umzusetzen haben wir 2017. Meine Prognose, den Status Quo den wir heute haben, werden wir auch in diesen 5 Jahren noch haben.
GUNNAR SOHN: Ja. Also ein guter Grund, dass sich vielleicht auch die Behörden, vor allen Dingen auch die Länder, mehr Gedanken machen wie sie den Vollzug sicherstellen können.
SASCHA SCHUH: Das wäre sicherlich sinnvoller. Es wäre sinnvoller sich hinzustellen und zu schauen, welche Firmen habe ich bei mir in meinem Einzugsgebiet und kann ich überprüfen, ob diese Firmen tatsächlich ihren Lizenzierungspflichten nachgekommen sind. Dafür haben wir eine Vollständigkeitserklärung, das Register der Vollständigkeitserklärung. Dort kann man reinschauen und wenn Sie ein riesengroßes Unternehmen vor ihrer Haustüre haben und sehen, dass es nicht im Vollständigkeitsregister enthalten ist, dann besteht der begründete Verdacht, dass dieses Unternehmen auch nicht lizenziert. Es gibt klein Möglichkeiten wie man schon diese Dinge alleine Überprüfen kann.
GUNNAR SOHN: Die Verpackungsverordnung sieht auch Bußgelder vor. Schwarzfahrer begehen eine Ordnungswidrigkeit. Mit welchen Bußgeldern müssen Schwarzfahrer rechnen?
SASCHA SCHUH: Das weiß ich nicht auswendig, es ist aber glaube ich im Anhang der Verpackungsverordnung definiert. Soviel mir bekannt ist, werden Ordnungswidrigkeiten mit Ordnungsgeldern bis zu 50.000 Euro verhängt. Allerdings ist mir mit Bußgeldern in dieser Größenordnung nicht im geringsten etwas bekannt.
GUNNAR SOHN: Herr Schuh, ich bedanke mich für das Gespräch.
Irgendwann landet jedes Gebrauchsgut in einer Müllverbrennungsanlage, da Deutschland sich aus guten Gründen entschlossen hat, den Abfall nicht mehr direkt zu vergraben – im Entsorgerdeutsch auch Deponierung genannt. Es gibt allerdings Interessenvertreter auf kommunaler Seite (man könnte sie als Pyromanenfraktion bezeichnen), die den Abfall so schnell wie möglich in den Ofen schieben wollen. So etwas wird dann thermische Verwertung genannt, obwohl der energetische Wirkungsgrad der Anlagen eher bescheiden ist. Die meisten MVAs liegen in ihrem Heizwert deutlich unter 11.000 Kilojoule pro Kilogramm. Wir haben das mal vollständig recherchiert. Wer die Aufstellung haben möchte, kann unten im Kommentar seine E-Mail-Adresse angeben und bekommt die Tabelle zugeschickt.
Unstrittig ist das ökologische Prinzip, Produkte wieder aufzufrischen, zu erneuern und für eine Wiederverwendung zu sorgen. Am Beispiel von Handys gelingt das über die so genannte Refurbishing-Methode:
„Die Verlängerung der Lebensdauer von Handys ist nach meiner Ansicht ein wichtiger Punkt, der in der Recyclingdebatte nicht vernachlässigt werden sollte. Über eine ausgefeilte Wartung und Reparatur kann man eine Menge erreichen. Es geht um eine geordnete Aufbereitung der Geräte und deren Verkauf und wenn gar nichts mehr geht, um eine fachmännische Entsorgung für eine Wiedergewinnung der Rohstoffe. Zudem muss generell bei alten Handys darauf geachtet werden, die Restdaten zu bereinigen – das gilt für die Wiederverwendung als auch für das Recycling. Bilder, SMS, Kontakte und Programme müssen über ein Softwareupdate gelöscht werden“, erläutert Dirk Müller vom After Sales-Spezialisten Bitronic in Frankfurt am Main.
Gerade die Reparatur sei ein wirksames und ökologisches Instrument im Umweltschutz. „Die lateinische Herkunft des Wortes reparare meint ja nicht nur wiederherstellen und ausbessern, sondern auch erneuern. Im Reparieren steckt eben auch Innovationspotenzial. Das gelingt nur mit Einfallsreichtum und Ingenieurskunst“, so Müller.
Verwertungskaskade
Ähnlich viel Geistkapital ist vonnöten, um den Abfall in einer Verwertungskaskade so lange wie möglich als Rohstoffquelle zu nutzen bis er letztlich in einer Müllverbrennungsanlage landet – das ist das erklärte Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Es gebe in der Bundesregierung ein klares Bekenntnis für den Einstieg in die Recycling-Gesellschaft:
„Der Weg ist klar. An erster Stelle steht Vermeidung. Dann folgt Wiederverwendung, was man wiederverwenden könne. Denn dadurch sparen wir Energie. Bei aller Affinität zu mehr Recycling. Recycling bedeutet immer, dass ein Stoff noch einmal unter Einsatz von Energie in einen bestimmten Zustand zurückführt wird, um daraus wiederum unter Einsatz von Energie ein neues Produkt herzustellen. Wenn ich ein Produkt aber weiter nutzen kann, weil es noch gar nicht sein Lebensende erreicht hat, ist die weitere Nutzung ökologisch am effizientesten“, sagte Dr. Helge Wendenburg auf dem Abfall- und Bioenergieforum in Kassel.
An dritte Stelle komme Recycling.
„Wir müssen lernen, dass wir in der Zukunft immer mehr Stoffe recyceln können.“ Dieser Weg führe aber nicht über die graue Restmüll-Tonne. Hier setze man massiv auf energetische Brennstoffe und nur so nebenbei auf ein wenig Recycling.
Minderwertige Rohstoffe
„Aber das reicht nicht. Aus allen uns bekannten Untersuchungen geht hervor, dass Recycling nur über die Getrenntsammlung funktioniert. Nur dann bekommt man Sekundärrohstoffe, die im industriellen Fertigungsprozess wieder eingesetzt werden können. Sobald Reststoffe mit Wertstoffen kombiniert werden, bekommt man einen minderwertigen Rohstoff, der sich vielleicht noch für die Produktion von Parkbänken eignet“, so Wendenburg.
Die Erklärung sei relativ einfach, wenn man sich den Restabfall genauer anschaut. Abfallwirtschaftler bezeichnen das als Hygieneabfall – also Windeln oder sonstige Abfälle, die in der Küche oder im Badezimmer anfallen.
„Das stopfen wir in eine graue Tonne, packen noch gebrauchte Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen drauf, lassen das 14 Tage stehen, verdichten das Ganze noch ein wenig und anschließen geht der Abfall auf das Sortierband.“ Für Wendenburg keine geeignete Alternative. Als Ergebnis entstehe ein stinkendes Granulat, das aus Gründen des Arbeitsschutzes in keine Industrieanlage reinkommt. „Dieser Weg wird nie funktionieren“, schlussfolgert Wendenburg.
Hier die komplette Wendenburg-Rede:
Von dieser Auffassung sei er auch nicht bei seiner Rede auf den ASA-Recyclingtagen in Hannover abgerückt. Anderslautende Interpretationen von kommunalen Rechtsberatern seien schlichtweg falsch, betonte Wendenburg auf der Pressekonferenz des Kasseler Abfall- und Bioenergieforums (das antwortete Wendenburg auf meine Frage, die ich bereits im Vorfeld angekündigt hatte. Ich wollte wissen, ob die Einschätzung der kommunalen Rechtsberater stimmt, dass es im BMU mittlerweile ein Umdenken bei der Ausweitung der Getrenntsammlung und damit eine Abkehr vom Koalitionsvertrag gibt).
Ob das Recycling in Deutschland durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz gestärkt wird, bezweifeln Experten wie Sascha Schuh, Geschäftsführer des Bonner Beratungshauses Ascon (Interview auf Soundcloud):
Die Zugriffsrechte der Kommunen auf Abfälle seien ausgebaut worden:
„Die private Entsorgungswirtschaft ärgert sich zu recht über die Novelle, da sie über viele Jahre Innovationsleistungen und neue Ideen für die stoffliche Verwertung erbracht haben.“
Erst dadurch seien überhaupt Märkte für Sekundärrohstoffe mit positiven Preisen entstanden. Nunmehr werden diese Unternehmen ins zweite Glied gedrängt. Diese neuen Möglichkeiten für Verwertungserlöse führen nach Auffassung von Schuh zu Begehrlichkeiten der kommunalen Entsorger. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz biete dafür mit der Untersagung von gewerblichen Sammlungen ein geeignetes Instrument.
Begehrlichkeiten der Kommunen
Zudem gebe es ein Überangebot an Verbrennungskapazitäten in einigen Kommunen. Da sei die Motivation nicht sehr ausgeprägt, die Recyclingmengen auszuweiten.
„Beispielsweise bei hochwertigen Folien, die aus der Landwirtschaft kommen. Sie werden von einigen Kommunen für die stoffliche Verwertung gar nicht freigegeben. Man nutzt sie lieber für die Auslastung von Müllverbrennungsanlagen und entzieht sie dem Verwertungskreislauf“, kritisiert Schuh.
Damit werde das werkstoffliche Recycling geschwächt und der Verbrauch von Primärenergie für die Herstellung von Produkten nach oben getrieben. „Das darf auf keinen Fall eintreten“, so der Abfallwirtschaftsexperte. Es gehe den Kommunen augenscheinlich nur darum, Löcher in ihren Finanzhaushalten zu stopfen. Vor diesem Hintergrund des Streites rechnet Schuh in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung, noch mit einem Wertstoffgesetz. In den nächsten fünf Jahren bleibe es beim Status quo. Bis 2017 werde es keine gesetzlichen Änderungen geben.
Ähnlich kritisch sieht das die mittelständische Recyclingwirtschaft. Siehe die Rede Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) in Kassel.
Es gibt also weiterhin genügend Zündstoff in der Abfallwirtschaft.
Justus Haucap von der Monopolkommission hat direkt auf meinen Tweet zum Müllkrieg der Kommunen reagiert.
Das Interview mit Sascha Schuh von der Bonner Beratungsgesellschaft Ascon ist auch sehr interessant und fast kompakt die neue Gefechtslage in der Abfallwirtschaft zusammen.
Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht auch ein neues Wertstoffgesetz auf der Agenda des Bundesumweltministeriums. Mit dem Erfolg des Vermittlungsausschusses im Rücken wollen auch hier die Kommunen ihre Interessen durchdrücken.
„Auf der kommunalen Seite gibt es verschiedene Überlegungen, eine Ausgestaltung einer einheitlichen Verpackungs- und Wertstoffentsorgung zu entwickeln, die auf den dauerhaften Fortbestand der dualen Systeme verzichtet“, heißt es in der Analyse einer Berliner Anwaltskanzlei.
Es gab nach Erkenntnissen des Bundes der Steuerzahler schon vor der Novelle einige Initiativen von Gebietskörperschaften, sich die Gelbe Tonne unter den Nagel zu reißen, um wie beim Altpapier die Wertstofferlöse zu kassieren. Das sei allerdings regelmäßig kläglich gescheitert. Denn es fehle an den nötigen Investitionen in moderne Sortier- und Recyclingtechnologien. Hier hätten die mittelständisch geprägten Unternehmen klar die Nase vorn – auch was die Vermarkung der Sekundärrohstoffe anbelangt. Es wäre schade, wenn die Kommunen jetzt einen funktionierenden Markt zerstören und den Mittelstand gefährden würden, kritisiert der Verwaltungsrechtsexperte Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler.
Die Rechtsberater der Kommunen wittern trotzdem Morgenluft, um auch beim Wertstoffgesetz die Positionen ihrer Mandantschaft maximal zu stärken. Eine Steilvorlage biete eine schwammige Formulierung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, so Rechtsanwältin Birgit Stede.
So könnten die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen.
„Was soll wesentlich leistungsfähiger sein? Wenn jetzt nicht zügig ein Eingreifen der EU-Kommission erfolgt, wird es eine Flut von Rechtsstreitigkeiten geben“, resümiert Stede.
Am 8. Februar gehen die Beratungen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in eine neue Runde:
„Erwartet wird seitens Beteiligten, dass ein Kompromiss im Streit um die Gleichwertigkeitsklausel für gewerbliche Sammlungen von Abfällen bei privaten Haushalten gefunden wird. Das Bundesumweltministerium hatte nach der Vertagung des Ausschusses im Dezember einen geänderten Formulierungsvorschlag zur Diskussion gestellt. Sinn und Zweck der Gleichwertigkeitsklausel ist, gewerbliche Sammlungen zuzulassen, wenn ihr Leistungsangebot wesentlich leistungsfähiger ist als das eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und des von diesem beauftragten Dritten. Besonders geschützt sein sollen zudem die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführten Ausschreibungen – auch dann, wenn das Serviceangebot des gewerblichen Sammlers wesentlich leistungsfähiger ist“, schreibt der Fachdienst Euwid.
Eigentlich streiten die Parteien ja nur über Sinn und Unsinn einer Ausweitung der Wertstoffsammlung, die über Einwegverpackungen hinausgeht. Was ja sehr sinnvoll ist, die Betreiber von kommunalen Verbrennungsöfen aber nicht glücklich macht. Deshalb drohen Lobbyisten der Kommunen mit einer Erhöhung der Müllgebühren. Vielleicht sollten sich die Adepten der Müllverbrennungsanlagen die Frage stellen, wie lange sie ihre Kirchturmspolitik eigentlich noch fortsetzen wollen. Der energetische Wirkungsgrad der feurigen Wertvernichtungsanlagen ist lächerlich gering und passt ja nicht mehr so ganz zur angestrebten Energiewende. Um fossile Energieträger einzusparen, müssen die Anstrengungen bei der Gewinnung von Sekundärrohstoffen erhöht werden. Bei normalen Abfällen geht das über eine Wertstofftonne, für höherwertige Verfahren, die man beispielsweise für Handys benötigt, könnte es andere Rücknahmesysteme geben – etwa in den Büros von Firmen und Behörden. Siehe auch den Bitronic-Blogpost: Mehr Einfallsreichtum beim Recycling von Altgeräten.
Nur ein Prozent der Seltenen Erden werden über Recyclingverfahren wiedergewonnen. 99 Prozent gehen über die klassische Müllentsorgung verloren.
At TerraCycle, we’ve done similar things. My book, Revolution in a Bottle, about the company’s early days, generated almost six figures in income for the company, while also getting out the word about our products. I’m in the process of writing a second book, and our design team is working on one, too. We’re also producing a magazine that will discuss the science of garbage and suggest crafts projects that make use of garbage (and when readers are done, they will have instructions on how to turn the magazine into a fruit bowl). We are partnering on the magazine project with a publishing house. We oversee production of the content, and the publisher finds the advertisers. Of course, we get a cut of the advertising revenue.
We also recently introduced a Facebook game called Trash Tycoon. The idea is that a game player lands in a city covered in garbage and wins points for cleaning it up. The player can then build recycling facilities, trash cans, and other things that help clean up the city faster. After just one month, Trash Tycoon already has 360,000 active users. The game, which promotes the TerraCycle brand, was developed by Guerilla Apps at no cost to us. We are partners on all of the advertising revenue.
„Zwei Milliarden Verpackungen hat Terracycle bereits in 15 Ländern gesammelt und zu Flugdrachen, Toilettensitzen oder Lautsprechern weiterverarbeitet“, so die Wirtschaftswoche. Diese Idee, mit der er in den USA bekannt geworden ist, will Tom Szaky auch nach Deutschland bringen – er hat wohl auch schon Vertragspartner gewonnen (darüber berichte ich in den nächsten Wochen). Wäre doch eine prima Idee, wenn sich die Damen und Herrn des Vermittlungsausschusses mal Gedanken machen, ob es beim Kompromiss über das Kreislaufwirtschaftgesetz auch Raum für smarte Recyclingideen gibt, die mir bislang in der kommunalen Verwaltung noch nicht über den Weg gelaufen sind.
Mit der thermischen Müllgebühren-Logik der Kommunen sind solche Umweltprojekte sicherlich nicht umsetzbar.
„Falls der Ausschuss einen Kompromiss erzielt, können Bundestag und Bundesrat noch am 9. und 10. Februar das Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschieden. Es würde dann vollständig zum 1. Juni oder 1. Juli 2012 in Kraft treten“, so Euwid. Mal gucken, was dabei raus kommt.
„Hier enden ich“. Das soll Cassius zu Florentus gesagt haben, bevor beiden in Bonn-Endenich hingerichtet wurden, so eine Lateinlehrer-Legende. „Gönnen wir das doch einfach unserer Müllverbrennungsanlage. Seit Inbetriebnahme 1992 hat sich der Bonner Müll auf ein Drittel der Verbrennungskapazität reduziert. Trotzdem soll die Müllverbrennungsanlage sogar noch erweitert werden, für 13,5 Millionen Euro. Zwei Millionen kämen für die Altbestandssanierung hinzu, mindestens. Das alles für den Mülltourismus, den kein Mensch braucht? Nein die überflüssigen zwei Drittel sparen wir besser durch Rückbau ein. Unsere Lungen und Nachfahren werden es uns danken“, nachhaltig“, schreibt der Bonner Rechtsanwalt Dr. Claus Recktenwald in einem Leserbrief, der im General Anzeiger erschienen ist. Auslöser des Empörungsschreibens war ein Artikel von Rolf Kleinfeld: „Mehr Platz für den Müll“.
An der Gesamtkapazität wird zwar nichts geändert. Die 13,5 Millionen Euro werden für einen Ersatzbunker ausgegeben, um den laufen Betriebs der MVA sicherzustellen. An der Idiotie der Überkapazitäten ändert das allerdings auch nichts. Wie das zustande kam, beschreibt Claus Recktenwald übrigens in seinem Handheld-Roman „Juckeldiduckel“ – Kapitel „TA-Siedlungsabfall“: Dort kann man einiges lesen, wie man der Kommune eine überdimensionierte MVA aufschwatzt, wie man die Müllmassen falsch kalkulierte, wie das Wertstoffrecycling als Störenfried wahrgenommen wird und warum es bislang keinen Rückbau der Anlage gab. Das packe nur keiner an, „zu viele haben noch vom Aufbau klebrige Finger“, so Recktenwald.
Und genau hier liegen die Schwachpunkte der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die kürzlich im Bundestag beschlossen und noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss. Die schwarz-gelbe Koalition hatte erklärt, möglichst rasch eine erweiterte Wertstoffsammlung in Deutschland einführen zu wollen. Wer denn Zugriff bekommen soll, regelt die das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht. Diese Frage soll in einem eigenen Wertstoffgesetz festgelegt werden – wahrscheinlich im nächsten Jahr.
Der Kampf um jede nur erdenkliche Tonne Müll ist also vorprogrammiert, da die Novelle an diesem Punkt schwammig formuliert ist: Demnach könnten gewerbliche Sammlungen eingeschränkt oder verboten werden, wenn sie die „Gebührenstabilität“ gefährden oder die Vergabe von Entsorgungsleistungen im Ausschreibungswettbewerb erschweren oder unterlaufen würden. Der Grundsatz laute zukünftig: Wenn die Kommune die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern.
Die kommunalen Gebietskörperschaften hatten schon im Vorfeld der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die negativen Konsequenzen einer erweiterten Wertstofferfassung für die Höhe der Müllgebühren hingewiesen. Die Logik der Müllgebühren-Kalkulation giert nach mehr Müll in der Restmülltonne, um die überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen der auszulasten. Wo das hinführt, kann man in den kommunalpolitischen Niederungen der rheinischen Tiefebene besichtigen mit teuren und zu großen MVAs in Bonn, Leverkusen und Köln. Aber wer redet heute noch über die Schmierenkomödie und die klebrigen Finger, die der Journalist Werner Rügemer so treffend als „Colonia Corrupta“ entlarvt hat? Die Zeche zahlen die Privathaushalte im Rheinland mit überhöhten Müllgebühren. Ökologische Faktoren wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Energiegewinnung oder die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien sucht man in der Restmüll-Kalkulation der Stadtkämmerer vergeblich. Die Betriebskosten orientieren sich an der Tonnage. Je mehr Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto geringer sind die Müllgebühren pro Tonne. Wird eine Müllverbrennungsanlage nicht ausgelastet, fallen „Leerkosten“ an, die zu einem Anstieg der Müllgebühren führen. „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler, auch wenn sie meist ‚ökologisch‘ begründet wurde“, kritisiert Ernst von Weizsäcker, Ko-Präsident des Internationalen Ressourcenpanels, gegenüber dem Debattenmagazin The European.
Wenn also das Ziel der Gebührenstabilität von den Kommunalpolitikern ins Feld geführt wird, könnte sehr schnell der hehre Grundsatz der Nachhaltigkeit auf der Strecke bleiben und dem Grundgedanken der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuwiderlaufen. Der Gesetzgeber sollte daher ähnlich vorgehen wie in der Telekommunikation. Klare Regeln für die Kreislaufwirtschaft formulieren und über die Bundesnetzagentur als neutrale Stelle überwachen lassen. Zudem sollten wir uns endgültig von den ineffizienten Müllverbrennungsanlagen verabschieden – mit denen ist kein Staat und schon gar keine Energiewende zu machen.