Recycling-Wettbewerb und das Ende der Müllbeseitigung

Recyclingideen von TerraCycle
Recyclingideen von TerraCycle

Seit zehn Jahren gibt es nun Wettbewerb beim Verpackungsrecycling. Vorher hatte der Grüne Punkt-Konzern eine Monopolstellung. Erst durch die Intervention des Bundeskartellamtes gibt es Konkurrenz bei der Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfall.

„Der Marktanteil des ehemaligen Monopolisten DSD liegt heute deutlich unter 50 Prozent, die Entsorgungskosten für die Verbraucher, die die Kosten letzten Endes als Teil der Produktpreise zahlen, sind ganz erheblich gesunken, wie die ausführliche Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes vom Dezember 2012 eindrucksvoll belegt. Während die Kosten ursprünglich bei etwa zwei Milliarden Euro lagen, betragen diese heute weniger als die Hälfte. Zugleich ist es zu erheblichen Qualitätsverbesserungen beim Recycling gekommen, vor allem durch Innovationen bei der Trenn- und Sortiertechnik“, bemerkt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission.

Dennoch fordern nun vor allem kommunale Entsorger eine Rückkehr zum Monopol und eine Abschaffung des Wettbewerbs dualer Systeme. Der Grund liegt nach Ansicht des Düsseldorfer Wettbewerbsexperten vor allem in unternehmerischen Interessen der Kommunen, die mit der Sammlung und Verwertung von Verpackungen gern Monopolgewinne realisieren möchten.

„Die geplante Ablösung der Verpackungsverordnung durch ein neues Wertstoffgesetz bietet für die Bestrebungen zur Re-Monopolisierung ein Einfallstor, wie bereits die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 in unrühmlicher Weise gezeigt hat“, moniert der Düsseldorfer Wissenschaftler.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz könne privaten Anbietern nur noch dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn sie „wesentlich leistungsfähiger“ als die kommunale Konkurrenz sind.

„Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist sowohl ordnungspolitisch als auch umweltpolitisch ein Rückschritt. Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren“, so Haucap.

In einer Sonderpublikation widmet sich der Mainzer Recyclingspezialist Landbell dem zehnjährigen Wettbewerbsjubiläum und blickt nicht nur auf die Auflösung des Grüne Punkt-Monopols zurück, sondern richtet den Blick auch in die Zukunft. Im Kapitel „Weiterdenken“ geht Professor Gunter Stephan vom Oeschger Center of Climate Change Research der Universität Bern der Frage nach, wie man die Abfallberge langfristig in den Griff bekommt. Ein wichtiger Punkt sei die Verbesserung der Recyclingfreundlichkeit der Produkte. Zudem sollte am Produktlebenszyklus gearbeitet werden. Auch die reine Müllbeseitigung könnte man verteuern. Zur Zeit werden die Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen zu Dumpingpreisen angeboten. Ein Tatbestand, den Tom Szaky von TerraCycle kritisiert.

„Mehrheitlich gehen Abfälle, die nicht über die Gelbe Tonne gesammelt werden, noch immer in die Verbrennung und werden somit stofflich verwertet. Genau diese Abfälle wollen wir nutzen. Außerdem möchten wir den aus dem Recycling hervorgegangenen Sekundärrohstoff als echte Alternative zu neuem Rohmaterial etablieren. Für die Herstellung vieler Plastikprodukte wird noch immer häufig hochwertiger reiner Kunststoff verwendet, obwohl auch Recyclingmaterial ausreichen würde.“

Das dürfte noch perfekter laufen, wenn alle Gegenstände des Alltags und damit auch alle Verbrauchsgüter im „Internet der Dinge“ digital vernetzt werden, heißt am Schluss der Landbell-Publikation. Produkte könne man mit „ökologischer Intelligenz“ aufladen.

„Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihre Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling. Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern signalisieren spezialisierten Logistikern, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metallen heben kann.“

Dann werde es spannend, wie der Gesetzgeber die hoheitlichen Aufgaben der Müllentsorgung gestaltet, wenn gar kein Müll zur archaischen Beseitigung mehr anfällt. So utopisch ist die Vision gar nicht mehr.

Knöllchenjagd, Verbrennung statt Recycling, Strom-Monopole: Lasset die kommunalen Kassen klingeln

Knöllchenjagd mit Wutbürgern als "Kontroll-Paten"
Knöllchenjagd mit Wutbürgern als „Kontroll-Paten“

Eigentlich ist die Finanzierung staatlicher Aufgaben recht einfach geregelt. Es sind in erster Linie Steuern, die im Haushalt als Stellgrößen für die Finanzplanung einkalkuliert werden. Das gilt für Bund, Länder und Kommunen. Aber besonders in der Kommunalpolitik wird man erfinderischer, um die marode Finanzierung und die hausgemachten Fehlplanungen wieder ins Lot zu bringen. So hat sich in fast allen Gebietskörperschaften die Unsitte ausgebreitet, Bußgelder als feste Einnahmegröße im voraus einzuplanen.

„Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert der Jurist und Verwaltungskenner Horst Mirbach.

Wie das in der Praxis aussieht, belegt eine „Knöllchen-Dienstanweisung“ der Polizeiinspektion in Bonn, die vor einigen Jahren unfreiwillig an die Öffentlichkeit gelangte und eine Welle der Empörung auslöste. Es sei skandalös, dass ein Inspektionsleiter den Polizeibeamten Kopfquoten bei der Verteilung von Knöllchen vorgibt und eine verstärkte repressive Überwachung „bestimmter Zielgruppen“ verlangt, so die Kritik von Gewerbetreibenden. Nach einem Bericht des General Anzeigers (GA) hatte die Polizei die Beamten der Inspektion Bonn Mitte angewiesen, verstärkt Knöllchen zu schreiben. Jeder sollte pro Jahr „mindestens 100 folgenlose Verkehrsverstöße“ ahnden.

„Verkehrsteilnehmer müssen das Gefühl haben, immer und überall kontrolliert werden zu können. Nur eine verstärkte repressive Überwachung bestimmter Zielgruppen führt zu einer dauerhaften Verhaltensänderung“, heißt es in dem siebenseitigen Werk, das dem GA vorliegt.

Kopfquoten und die feste Einplanung von Bagatell-Delikten, die über Bußgelder zu einem Geldsegen in den kommunalen Kassen führen sollen, seien verwaltungsrechtlich angreifbar, heißt es in juristischen Kreisen. Eine Organisation wie der ADAC könnte das über Musterklagen ins Wanken bringen.

Auf unsicherem Boden agieren die Kommunen auch auf dem Umwelt- und Energiesektor. So wird das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz instrumentalisiert, um private Recyclingbetriebe aus Tätigkeitsfeldern zu verdrängen, die schon seit Jahrzehnten zu den Leistungsmerkmalen von kleinen und mittelständischen Unternehmen zählen – etwa die Sammlung von Altmetall. Verwaltungsgerichte sind hier mittlerweile deutschlandweit tätig.

Dabei geht es nicht nur um weitere Einnahmequellen, sondern auch um die Auslastung von unwirtschaftlichen und überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen.

Ebenso fragwürdig agieren die Kommunen auf dem Energiesektor. Stadtwerke sind alles andere als ein Garant für Wirtschaftlichkeit und günstigen Strompreisen, wie ein Bericht der NZZ untermauert. So haben sich die Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrem Entscheid zum Rückkauf des Energienetzes auf ein schwer zu kalkulierendes Abenteuer eingelassen.

„Viele kommunale Versorger setzen monopolähnliche Preise, um andere öffentliche Leistungen zu finanzieren“, sagt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, gegenüber der NZZ.

Das sei aber fragwürdig, da Staatsleistungen über Steuern finanziert werden sollten.

„Haucap sieht Rekommunalisierungen denn auch sehr kritisch. So hat die Monopolkommission mit Blick auf den Strommarkt im Jahr 2011 festgestellt, dass die Stadtwerke kaum je zu den günstigsten Anbietern gehörten. Es sei auch nicht einsichtig, warum staatliche Anbieter auf diesen Markt drängen müssten, da der Wettbewerb im liberalisierten Markt für Endkunden relativ gut spiele“, so die NZZ.

Wenn das Engagement der Kommunen in die Hose geht, tragen die Steuerzahler das Risiko.

„Einige hoch verschuldete Ruhrgebietskommunen sind bei der Steag investiert, viele auch noch bei RWE. Die Re-Kommunalisierung wird oft mit der Hoffnung auf Renditen zur Sanierung der Kommunalfinanzen verbunden – oft zerschlägt sich diese Hoffnung aber auch, weil Risiken unterschätzt und falsch gemanagt werden und die Governance von öffentlichen Unternehmen oft Defizite hat, weil beispielsweise altgediente, aber inkompetente Parteifreunde mit Posten versorgt werden“, moniert Wettbewerbsökonom Haucap im Gespräch mit NeueNachricht.

In der Hansestadt dürfte es noch ein böses Erwachen geben. Anders als beim Planungsdebakel mit der Elbphilharmonie darf die Bürgerschaft allerdings nicht mit dem Finger auf die Stadtpolitik zeigen.

„Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“

Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.

„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.

Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:

„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“

Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.

„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“

Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken. „

Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

War gestern eine flotte Bloggercamp.tv-Sendung, trotz zwischenzeitlicher technischer Probleme 🙂

Ausführlich nachzulesen unter: Müllmoneten für Kitas: Professor Haucap (Monopolkommission) kritisiert undurchsichtige Finanzierung der Kommunen – Kollateralschäden in der Recyclingwirtschaft.

Jetzt live: Professor Haucap (Monopolkommission) über das kommunale Müll-Monopoly #Bloggercamp.tv

Gespräch startet um 18:30 Uhr! Hashtag für Twitter-Zwischenrufe

Kommunale Untersagungsflut gegen mittelständische Recycler

Kampf um den Abfall

Wie praktisch. Eine Akademie gibt jetzt Entscheidungsträgern der Kommunen auch noch juristisches Futter, um gewerbliche Abfallsammlungen zu untersagen:

„Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter in Behörden oder kommunalen Betrieben, die mit der Bearbeitung von Anzeigen gewerblicher Sammler befasst sind, sowie an Mitarbeiter der Rechtsabteilungen, der Stabsbereiche und der strategischen Unternehmensentwicklung kommunaler Unternehmen.“

Nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes laufen die Untersagungsverfügungen auf Hochtouren, obwohl das während der Gesetzes-Beratungen von den kommunalen Lobbyisten noch in Abrede gestellt wurde.

Dabei verkündete das Bundesumweltministerium noch fröhlich:

„Deutschland macht mit dem neuen KrWG einen weiteren großen Schritt hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Aus Abfall wird Wertstoff, Ökonomie und Ökologie gehen Hand in Hand.“

Auch der amtierende Bundesumweltminister würde es wohl nicht weniger blumig formulieren, so die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede:

„Dass allerdings dem Recycling immer mehr die Daumenschrauben angelegt werden, nun, das wollen die Minister – weder der damalige noch der nun amtierende – offenbar bis heute nicht wahrhaben.“

Versprochen wurde nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein fairer
zwischen den Interessen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft. „Was den „fairen Ausgleich“ betrifft, so bemüht sich zurzeit manch ein Gericht, diesen angesichts der gesetzlichen Vorgaben irgendwie noch zu retten“, meint Stede.
Hoffnung können die Mittelständler durch eine Entscheidung des OVG-Münster schöpfen.

„Mit gleich vier Entscheidungen vom 19. Juli 2013 hat das Oberverwaltungsgericht Münster jedenfalls im Eilverfahren gewerblichen Sammlern, die sich gegen Untersagungsverfügungen gewehrt haben, Recht gegeben. Zum einen sei die Europarechtskonformität der einschlägigen Bestimmungen des KrWG fraglich; dies könne aber nicht im Eilverfahren entschieden werden. Zum anderen beinhalten Untersagungsverfügungen einen Eingriff in Grundrechte – hier die Berufsfreiheit und das Eigentum. An solche Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter seien aber hohe Hürden aufzustellen, um deren Rechtmäßigkeit zu begründen“, schreibt Stede in ihrem Newsletter.

Köln als Tourismus-Magnet….für Müll: Verbrennung Alaaf

Müllpolitik der Kommunen ist Müll

Über die kommunalen Fehlplanungen beim Bau von Müllverbrennungsanlagen, die auf die Müllgebührenzahler abgewälzt werden, habe ich mich ja schon einige Male ausgelassen. Jetzt lese ich gerade im stets gut informierten Fachdienst Euwid folgende Nachricht:

„Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) Köln mbH darf erstmals Abfälle aus den Niederlanden in der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA) direkt annehmen und verbrennen. Das teilte das Unternehmen mit. Demnach liege bereits seit April eine entsprechende Notifizierung vor, in der festgelegt sei, dass innerhalb eines Jahres bis zu 4.000 Tonnen Gewerbeabfälle aus der Region Roermond nahe der deutschen Grenze verarbeitet werden können. Damit nutze die AVG Köln erstmals die durch eine Ratsentscheidung im Frühjahr 2012 eingeräumte Möglichkeit, Abfälle auch aus dem Ausland annehmen und verbrennen zu dürfen. Demnach dürfen in der RMVA Köln nunmehr auch Abfälle aus dem Ausland verbrannt werden, sofern die Entsorgungssicherheit in der Stadt Köln gewährleistet bleibt und die Auslastung der Anlage sichergestellt werden kann. Mit den Lieferungen aus den Niederlanden soll die Anlage, an der der Entsorgungskonzern Remondis fast 50 Prozent der Anteile hält, ökonomisch betrieben werden, hieß es weiter. Ziel sei es, die Verbrennungsentgelte möglichst stabil zu halten. Die AVG hatte bei der Beantragung zur Verbrennung ausländischer Abfälle im letzten Jahr argumentiert, dass der Stadt bis zu 17 Prozent höhere Verbrennungsentgelte drohen, wenn man die RMVA nicht auch für ausländische Mengen öffne.“

Das bestätigt meine Ausführungen, die ich in der Kolumne „Recyclingland bald abgebrannt“ gemacht habe:

Mit den Wolkenkuckucksheim-Planungen der Kommunen in der Abfallwirtschaft sind in Deutschland massive Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen entstanden, die nicht gerade als Wundermaschinen bei der Gewinnung von Wärme und Strom glänzen. Im Städte-Dreieck Bonn-Köln-Leverkusen kann man diesen milliardenschweren Irrsinn stellvertretend für viele andere Gebietskörperschaften bewundern.

Der Wirkungsgrad der meisten Verbrennungsöfen erreicht eher beschauliche Werte – kein Wunder, denn die MVAs wurden auf die Abfallbeseitigung ausgerichtet und nicht auf die Energiegewinnung. Umso mehr lasten die Betriebskosten, die über Müllgebühren verrechnet werden, auf den kommunalen Finanzhaushalten. Je weniger Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto höher sind die Kosten pro Tonnage. Umso aggressiver steigen die kommunalen Entscheider gegen die mittelständische Recyclingwirtschaft in den Ring, um von Textilien bis Altmetall alles unter ihre Fittiche zu bekommen. Immer mit dem Argument, man brauche neue Einnahmequellen, um die Müllgebühren nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Im Bloggercamp wollten wir eigentlich mit Professor Justus Haucap von der Monopolkommission ausführlich über diese Entwicklung reden. Sein Uni-Rechner hatte aber etwas dagegen.

Ein wenig konnten wir dennoch plaudern. Wir werden wir wiederholen, wenn sich der Rechner von Professor Haucap abgekühlt hat 😉

Kölle Alaaf, Müll Alaaf, Verbrennung – großer Mist.

Müll und die Monopolgewinne der Kommunen: Thema heute Abend bei #Bloggercamp.tv

Verbrennung statt Recycling?

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nach Ansicht von Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, ein Rückschritt:

„Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren“, schreibt Haucap, der heute Abend um 18:30 Uhr Gast bei Bloggercamp.tv ist.

Das Gesetz stärke vor allem die Position der kommunalen Entsorgungswirtschaft und schützt sie weitgehend vor privater Konkurrenz schützen.

„Privaten Unternehmen soll nach dem Gesetz nur dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn diese ‚wesentlich leistungsfähiger‘ als die kommunale Konkurrenz sind. Der Bundesrat hatte eine Regelung, die eine Lizenzvergabe an private Entsorgungsträger auch im Falle der Gleichwertigkeit der Sammelleistung ermöglicht hätte, leider blockiert“, so Haucap.

Faktisch wird jetzt quer durch die Bundesrepublik verhindert, dass ein privates Entsorgungsunternehmen gegen den Willen einer Kommune Wertstoffe sammeln und Recycling betreiben kann. Vielen Mittelständlern, die seit Jahrzehnten höchst leistungsfähige Infrastrukturen für die Verwertung von Altpapier, Metall, Glas, Textilien oder Plastik aufgebaut haben, geht es an den Kragen.

„Fairer Wettbewerb sieht anders aus. Dabei wäre chancengleicher Wettbewerb nicht nur notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und überhöhte Müllgebühren zu vermeiden, sondern auch um Innovationspotenziale freizusetzen und die Entwicklung eines privaten Wirtschaftszweiges zu ermöglichen, der auch international in diesem Wachstumsmarkt konkurrenzfähig sein könnte. Besonders innovativ sind nämlich vor allem private Unternehmen, nicht aber kommunale Betriebe ohne Wettbewerbsdruck. Für letztere besteht mangels Wettbewerbs kaum ein Anlass mehr, ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern“, kritisiert Haucap.

Recyclingland bald abgebrannt.

Wird also eine spannende Sendung. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe während der Live-Übertragung lautet

Schwarzbuch der Pyromanen: Wie Kommunen die Müllverbrennung aufhübschen

Verbrennung statt Recycling?

Mit den Wolkenkuckucksheim-Planungen der Kommunen in der Abfallwirtschaft sind in Deutschland massive Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen entstanden, die nicht gerade als Wundermaschinen bei der Gewinnung von Wärme und Strom glänzen. Der Wirkungsgrad der meisten Verbrennungsöfen erreicht eher beschauliche Werte – kein Wunder, denn die MVAs wurden eher auf die Abfallbeseitigung ausgerichtet und nicht auf die Energiegewinnung.

Umso mehr lasten die Betriebskosten auf die kommunalen Finanzhaushalte, die über Müllgebühren verrechnet werden. Je weniger Müll verbrannt werden kann, desto höher sind die Kosten pro Tonnage. Gebietskörperschaften mit überdimensionierten Öfen haben demzufolge höhere Müllgebühren als der Rest der Republik.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sich in einem „Schwarzbuch“ so kritisch zum Verpackungsrecycling äußert und so tut, als ob wir uns noch in den Anfangstagen des Grünen Punkt-Müllmonopols bewegen würden.

In den vergangenen 21 Jahren hat sich allerdings sehr viel bewegt. Selbst beim Kunststoffrecycling fordert mittlerweile die private Entsorgungswirtschaft eine Erhöhung der Verwertungsquote, die in der Verpackungsverordnung vorgeschrieben ist. Zur Zeit liegt die Mindestquote für die stoffliche Verwertung bei 36 Prozent. In der Öffentlichkeit wird schnell der Vorwurf erhoben, dass der größte Teil verbrannt werde und die Mülltrennung unsinnig sei. Eine Symbolhandlung zur Gewissensberuhigung, die Felix Schwenzel in seinem „Weltverbesserungsvortrag“ auf der republica in Berlin durch den Kakao gezogen hat.

Es müssten ja nur 36 Prozent der Joghurtbecher recycelt werden. Der Rest wandere in die Müllverbrennung, da diese Anlagen ja Überkapazitäten hätten (ab der 25. Sendeminute). Falsch Felix. Das hätten die Kommunen gerne. Sie buhlen förmlich um diesen Abfall mit Dumpingpreisen von 60 Euro pro Tonne, um den wirtschaftlichen Anreiz für die stoffliche Verwertung zu minimieren.

Aber selbst beim Plastikrecycling hat sich der Wind gedreht. Man erkennt es an den gesunkenen Kosten für die Verwertung. Früher war das ein Angebotsmarkt mit negativen Preisen (es mussten kräftig Zuzahlungen geleistet werden, damit der Plastikabfall in die Recyclingsanlagen wandern konnte), jetzt mausert sich das Ganze zu einem Nachfragemarkt.

Nach Angaben der Mainzer Entsorgungsfirma Landbell liegt die Quote der insgesamt verwerteten Kunststoffe deutlich über 100 Prozent, da die gesammelten Mengen die am System beteiligten Mengen übertreffen. Die stoffliche Recyclingquote liegt bei 59 Prozent, der Rest geht in andere Verwertungsverfahren. Damit übertrifft man deutlich die vom Gesetzgeber geforderte Quote von 36 Prozent. Soweit meine kleine Replik auf die ansonsten sehr informative und amüsante Rede von Felix Schwenzel. Siehe dazu auch: Faktencheck zur Plastiktüte.

Richtig sind seine Sticheleien gegen das Jürgen Trittin-Dosenpfand (ab der 16. Sendeminute). Es hat definitiv zu einem Niedergang der Mehrweg-Getränke in Deutschland beigetragen. Es sollte aber genau das Gegenteil bewirken. So wurde es jedenfalls vom früheren Umweltminister Trittin in der Öffentlichkeit verkauft.

Warum die stoffliche Verwertung besser ist als die Verbrennung, kann am Beispiel von Mehrwegflaschen ganz gut erklären. Je mehr Umläufe Plastikmaterial erlebt, desto besser schneidet Recycling ökobilanziell ab.

„Studien belegen eindeutig die 3,5-fach so hohe Nutzungsdauer eines Kunststoffs beim Recycling im Vergleich zur Verbrennung“, erläutert Eric Rehbock, Hauptgeschäaftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in Bonn.

Im Müllofen macht es einmal puff und der Sekundärrohstoff löst sich in Rauch auf – mit schlechten Werten bei der Energiegewinnung. Zumindest gilt das für die klassischen MVAs.

Mein Kollege Walter Warnecke hat sich die Mühe gemacht, die Heizwerte aller Müllverbrennungsanlagen aufzulisten:

Im Schnitt liegt der Heizwert bei 10.000 Kilojoule pro Kilogramm – das ist mehr als dürftig. Steinkohle besitzt einen Heizwert von bis zu 32.000 Kilojoule pro Kilogramm. Holzpellets liegen bei 18.000, Braunkohlebriketts bei knapp 20.000 und Altreifen bei 32.000. Nur waldfrisches Holz schneidet mit knapp 7.000 Kilojoule pro Kilogramm schlechter als Hausmüll ab.

Man sollte eher der Empfehlung des Weltwirtschaftsinstituts in Hamburg folgen und MVAs abreißen. Denn auch zukünftig sei mit Unterauslastungen in den Verbrennungsöfen zu rechnen. Ansonsten drohen deutliche Mehrbelastungen für die Müllgebührenzahler.

Aber das hört der VKU nicht so gerne.

Übrigens: Brüssel will den zunehmenden Mülltourismus in Europa durch das „Prinzip der Nähe“ eindämmen. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) springt auf den Zug und plant 2014 schärfere Auflagen für Kommunen. Das dürfte den Druck auf die Müllgebühren deutlich erhöhen.

In Bonn könnte man die Müllverbrennungsanlage in ihrer Größe schlicht reduzieren und auf den tatsächlichen Bedarf ausrichten.

Kommunale Altkleider-Sammlung zur Senkung der Müllgebühren? Alles nur ein Scherz

Recycling-Gier

Was denken sich die Kommunen nicht alles aus, um die Ausweitung beim Einsammeln von Wertstoffen zu rechtfertigen, die schon seit Jahrzehnten von privaten Unternehmen und Initiativen recht zuverlässig umgesetzt werden.

Und immer wieder wird von den kommunalen Gebietskörperschaften eine Senkung der Müllgebühren in Aussicht gestellt – häufig stellt sich das als Taschenspielertrick heraus. Entweder muss eine überdimensionierte Müllverbrennungsanlage finanziert werden oder die Kalkulationen über Wiederbeschaffungswerte so ausgelegt, dass von einer Reduktion der Abgabenlast wieder Abstand genommen wird.

Zudem fehlt es den kommunalen Entscheidungsträgern schlichtweg am Wissen und der Markterfahrung, mit den Sekundärrohstoffen auch ordentlich zu wirtschaften.

Jüngste Beispiel für die zweifelhafte Suche nach neuen Einnahmequellen ist der Streit um die Altkleider-Sammlung. Auch hier kommen wieder nach dem Gebetsmühlen-Prinzip die Müllgebühren ins Spiel:

„Bei diesen Altkleidersammlungen haben wir eine neue Rechtslage: Zunächst gehört Abfall jeder Art, auch wenn er gut verwertbar ist, der Kommune. Wenn wir das selbst in der Hand behalten, dann können wir unsere Müllgebühren senken, weil bei der Altkleiderverwertung ein sehr guter Markt gegeben ist,“ meint etwa Landrat Martin Wolf im Landkreis Pfaffenhofen.

Dass dabei auch gemeinnützige Organisationen über die Wupper gehen können, scheint die kommunale Gier nach neuen Einnahmequellen nicht zu stören. Zunächst, liebwerteste Gichtlinge der kommunalen Abfallwirtschaft, gehören Altmetall, Altkleider und sonstige verwertbare Abfälle nicht Euch, sondern den privaten Haushalten. Die sollten darüber entscheiden, wer in den Genuss der Wiederverwendung oder Verwertung kommt. Ansonsten würde ich halt mit meinem Abfall dorthin fahren, wo solcher Irrwitz nicht zur Tagesordnung gehört.

Schuld an diesem Schwachsinn ist übrigens das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, Herr Umweltminister Altmeier.

Siehe auch:

Mehr Müll für weniger Müllgebühren? Die Haltung der Kommunen ist nicht öko-logisch.

Müll, Monopole und Moneten: Wie Kommunen den Recycling-Mittelstand enteignen

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sorgt für Unruhe in der Abfallbranche. So können die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen. Und das ist auslegungsfähig. Unter dem Strich können Gebietskörperschaften ziemlich willkürlich langjährig gewachsene Entsorgungsstrukturen zerschlagen – zu Lasten des Mittelstandes.

Was während der Gesetzesberatung noch von kommunalen Spitzenverbänden in Abrede gestellt wurde, wird nun bittere Realität, wie der Fernsehbericht des NDR-Niedersachsen belegt (festgehalten in einem Bloggercamp-Mashup).

„Kleine und mittelständische Firmen sind jetzt vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger abhängig. Es gilt der Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf“, fordert die Rechtsexpertin Birgit Stede.

Mancher Politiker gehe geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei.

„Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde”, kritisiert Stede.

Und das teilweise über Jahrzehnte. Das Vorgehen der Kommunen wirkt wie eine doppelte Enteignung – es trifft die privaten Haushalte und den Mittelstand.

“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle – beispielsweise Altmetall oder Altpapier – an Privatfirmen zu übergeben oder zu verkaufen“, bemängelt Stede.

„Einen akuten Bedarf zur Korrektur des Gesetzes selbst erkennen wir nicht“, schreibt wenig überraschend der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium. Dabei wird es wohl nicht bleiben. Massive Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.