„Hier enden ich“. Das soll Cassius zu Florentus gesagt haben, bevor beiden in Bonn-Endenich hingerichtet wurden, so eine Lateinlehrer-Legende. „Gönnen wir das doch einfach unserer Müllverbrennungsanlage. Seit Inbetriebnahme 1992 hat sich der Bonner Müll auf ein Drittel der Verbrennungskapazität reduziert. Trotzdem soll die Müllverbrennungsanlage sogar noch erweitert werden, für 13,5 Millionen Euro. Zwei Millionen kämen für die Altbestandssanierung hinzu, mindestens. Das alles für den Mülltourismus, den kein Mensch braucht? Nein die überflüssigen zwei Drittel sparen wir besser durch Rückbau ein. Unsere Lungen und Nachfahren werden es uns danken“, nachhaltig“, schreibt der Bonner Rechtsanwalt Dr. Claus Recktenwald in einem Leserbrief, der im General Anzeiger erschienen ist. Auslöser des Empörungsschreibens war ein Artikel von Rolf Kleinfeld: „Mehr Platz für den Müll“.
An der Gesamtkapazität wird zwar nichts geändert. Die 13,5 Millionen Euro werden für einen Ersatzbunker ausgegeben, um den laufen Betriebs der MVA sicherzustellen. An der Idiotie der Überkapazitäten ändert das allerdings auch nichts. Wie das zustande kam, beschreibt Claus Recktenwald übrigens in seinem Handheld-Roman „Juckeldiduckel“ – Kapitel „TA-Siedlungsabfall“: Dort kann man einiges lesen, wie man der Kommune eine überdimensionierte MVA aufschwatzt, wie man die Müllmassen falsch kalkulierte, wie das Wertstoffrecycling als Störenfried wahrgenommen wird und warum es bislang keinen Rückbau der Anlage gab. Das packe nur keiner an, „zu viele haben noch vom Aufbau klebrige Finger“, so Recktenwald.
Und genau hier liegen die Schwachpunkte der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die kürzlich im Bundestag beschlossen und noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss. Die schwarz-gelbe Koalition hatte erklärt, möglichst rasch eine erweiterte Wertstoffsammlung in Deutschland einführen zu wollen. Wer denn Zugriff bekommen soll, regelt die das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht. Diese Frage soll in einem eigenen Wertstoffgesetz festgelegt werden – wahrscheinlich im nächsten Jahr.
Der Kampf um jede nur erdenkliche Tonne Müll ist also vorprogrammiert, da die Novelle an diesem Punkt schwammig formuliert ist: Demnach könnten gewerbliche Sammlungen eingeschränkt oder verboten werden, wenn sie die „Gebührenstabilität“ gefährden oder die Vergabe von Entsorgungsleistungen im Ausschreibungswettbewerb erschweren oder unterlaufen würden. Der Grundsatz laute zukünftig: Wenn die Kommune die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern.
Die kommunalen Gebietskörperschaften hatten schon im Vorfeld der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die negativen Konsequenzen einer erweiterten Wertstofferfassung für die Höhe der Müllgebühren hingewiesen. Die Logik der Müllgebühren-Kalkulation giert nach mehr Müll in der Restmülltonne, um die überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen der auszulasten. Wo das hinführt, kann man in den kommunalpolitischen Niederungen der rheinischen Tiefebene besichtigen mit teuren und zu großen MVAs in Bonn, Leverkusen und Köln. Aber wer redet heute noch über die Schmierenkomödie und die klebrigen Finger, die der Journalist Werner Rügemer so treffend als „Colonia Corrupta“ entlarvt hat? Die Zeche zahlen die Privathaushalte im Rheinland mit überhöhten Müllgebühren. Ökologische Faktoren wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Energiegewinnung oder die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien sucht man in der Restmüll-Kalkulation der Stadtkämmerer vergeblich. Die Betriebskosten orientieren sich an der Tonnage. Je mehr Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto geringer sind die Müllgebühren pro Tonne. Wird eine Müllverbrennungsanlage nicht ausgelastet, fallen „Leerkosten“ an, die zu einem Anstieg der Müllgebühren führen. „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler, auch wenn sie meist ‚ökologisch‘ begründet wurde“, kritisiert Ernst von Weizsäcker, Ko-Präsident des Internationalen Ressourcenpanels, gegenüber dem Debattenmagazin The European.
Wenn also das Ziel der Gebührenstabilität von den Kommunalpolitikern ins Feld geführt wird, könnte sehr schnell der hehre Grundsatz der Nachhaltigkeit auf der Strecke bleiben und dem Grundgedanken der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuwiderlaufen. Der Gesetzgeber sollte daher ähnlich vorgehen wie in der Telekommunikation. Klare Regeln für die Kreislaufwirtschaft formulieren und über die Bundesnetzagentur als neutrale Stelle überwachen lassen. Zudem sollten wir uns endgültig von den ineffizienten Müllverbrennungsanlagen verabschieden – mit denen ist kein Staat und schon gar keine Energiewende zu machen.