Dilettantische Politik als Beruf: Der Meldegesetz-Eiertanz geht weiter

Die umstrittene Änderung des Meldegesetzes war innerhalb der Koalition bereits mehr als zwei Monate vor der Verabschiedung Ende Juni beschlossene Sache – auch wenn sich viele Politiker der Regierungsfraktionen jetzt davon distanzieren. Das berichtet der Spiegel in einer Vorabmeldung. Anfang April legte das Bundesinnenministerium auf Wunsch der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP Formulierungshilfen für das Gesetz vor: Darin war erstmals die umstrittene Widerspruchslösung festgeschrieben, nach der Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen – im ursprünglichen Entwurf war eine Einwilligung noch nötig gewesen. Außerdem war in den Hilfen aus dem Innenministerium der neue Paragraf 44 Absatz 4 enthalten, der es Adresshändlern erlaubt, vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die Betroffenen widersprochen haben.

„Erstmals wurde diese klammheimliche Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April öffentlich. Damals redete der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt versehentlich über den Absatz 4, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand, sondern nur Teil der unter der Hand vereinbarten Änderungen war. Der entlarvende Lapsus fiel jedoch keinem so richtig auf, auch der Opposition nicht, womöglich weil die Reden zu Protokoll gegeben und nicht im Plenarsaal gehalten wurden“, schreibt der Spiegel.

Das Innenministerium betont nun, das Justizministerium sei mit den Änderungen einverstanden gewesen. Dieses will sich zum Abstimmungsprozess nicht äußern und erklärt nur, mit der jetzigen Gesetzesfassung „unglücklich“ zu sein. Hin und her und Zottelbär. Das Theater wird wohl das Sommerloch füllen. Denn auch der CSU-Staatstrojaner-Fan Uhl versucht wohl in Hintergrundgesprächen seinen Arsch seine Haut zu retten und schiebt jetzt Argumente für die Nacht-und-Nebel-Änderung des Meldegesetzes nach.

So habe der arme Mann doch nur die Ämter von bürokratischen Lasten befreien wollen. Den Fraktionskollegen schrieb Uhl nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, der erste Entwurf habe „völliger Abkehr vom bisherigen Recht“ das Opt-In vorgesehen. Hierzu gebe es „keinen zwingenden Grund“. Nach Rücksprache mit Münchner Beamten, die angeblich von 100.000 Anfragen an das Meldeamt ihrer Stadt sprachen, habe der liebe Uhl eben im Innenausschuss für eine Änderung des Meldegesetzes gesorgt.

Jetzt aber fängt die Widersprüchlichkeit erst richtig an: Demnach seien die Daten der Meldeämter für Andresshändler und Werber für satte 8 Euro pro Anfrage gar nicht interessant. Sie kämen mit anderen Methoden zu besseren und günstigeren Daten, etwa durch Preisausschreiben und Payback-Karten. Der Direktmarketing-Branche sei Opt-In oder Opt-Out ziemlich wurscht. Wo kommen denn nun die vielen Anfragen her? Und warum sollte dann eine Einwilligungsregel der Verbraucher aus dem Gesetz verschwinden? Dann schreibt doch bitte ins Gesetz, dass generell die Daten der Meldeämter für gewerbliche Zwecke nicht herausgegeben werden dürfen. Denn 95 Prozent der Bevölkerung würden wohl ihre Einwilligung nicht erteilen. Dann sollten die Werber ihre Finger von Daten der Meldeämter lassen. Staatliche Stellen sind doch kein Basar.

Wer ist nun verantwortlich für das Zottelbär-Theater in der Gesetzgebung des Bundestages? Der digitale Mob, wie ihn gestern Welt-Claussimaus beschrieben hat, oder die dilettantische Polit-Operette, die derzeitig Uhl und Co. inszenieren? Die Apparatschicks beherrschen einfach nicht mehr die Kunst der Gesetzestechnik. Thomas Rietzschel hat das so herrlich in seinem neuen Buch „Die Stunde der Dilettanten“ beschrieben:

„Dass die Dilettanten von dem, was sie tun, meist nichts und in jedem Fall zu wenig verstehen, weiß jeder Dilettant und hält es den anderen gern vor. Allein dieser Mangel, glaubt man, zeichne sie aus. Dilettant, reimte Paul Heyse Ende des 19. Jahrhunderts,

‚Dillettant heißt der kuriose Mann.
Der findet sein Vergnügen daran,
Etwas zu machen, was er nicht kann.'“

Na dann…

Das Meldegesetz und die Pöbeleien eines Welt-Redakteurs – Claussimaus rastet aus

Das Internet mache aus Politikern Vollstrecker des „Shitstorm“. Es gehe bei ACTA und dem Meldegesetz nicht mehr um Argumente, sondern nur noch um die Besänftigung von gesteuertem Furor, so einfach sieht die Internet-Logik von Welt-Redakteur Ulrich Clauss in seinem Leitartikel „In Netzgewittern“ aus. Die Ausflüsse dieser liquid democracy, die aus den Wutznetzen in die Politik sickern, riechen gar nicht gut. Wie gut der Clauss riecht, möchte ich gar nicht wissen. Sein Geschreibsel riecht jedenfalls nach digitalen Verschwörungstheorien.

Da haben die armen Parlamentarier ein halbe Jahrzehnt an dem neuen Meldegesetz herumlaboriert und nun versinkt es im digitalen Entrüstungssturm. Von einem virtuellen Fenstersturz ist gar die Rede beim werten Herrn Clauss. Im Netz herrsche Gossensprache vor, es keift, pöbelt und insinuiert, es regiert das mehr oder weniger kalkulierte Ressentiment.

Das Ganze sei ja nicht so schlimm, wenn es nicht zu einem Umerziehungsprozess des Politikers führen würde. Eine Umkonditionierung auf niedrige Reflexe. Vor lauter Furcht, den Anschluss an die Netz-Moderne zu verlieren, verwechselt jetzt sogar der Brauchtums-Tribun Horst Seehofer die Netzattacken einer verschwindend kleinen, aber lautstarken Pressure-Group mit Volkes Stimme und übernimmt die schlechtesten Manieren eines digitalen Pöbels gleich mit.

Wenn ich jetzt auf Pöbelmodus umstellen würde, müsste ich mich fragen, wer dem Redakteur eigentlich ins Gehirn geschissen hat?

Aber ich bin ja ein wohlerzogener Sohn und würde dem Herrn Clauss so etwas nie an den Kopf knallen. Reflexartige Pöbeleien legt er ja in seiner Suada gegen den Netz-Diskurs schon selber an den Tag. Mit keinem Wort würdigt der Welt-Mann übrigens die Geschehnisse, die sich während der parlamentarischen Beratungen abgespielt haben.

Claussilein könnte sich doch fragen, warum Politiker wie der Starke-Staat-CSUler Uhl, der sich ansonsten als Hüter der Sicherheit aufspielt, einer Gesetzesänderung zustimmt, die die Rechte der Verbraucher schwächt.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf hieß es noch, die Weitergabe von Namen, akademischen Titeln und Anschriften sollte nur nach einem Opt-in möglich sein. Die Daten dürften nicht für Werbung oder den Adresshandel verwendet werden, „es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt“.

Über einen Änderungsantrag, der nach Aussagen von Uhl angeblich auf Bitten der Ämter eingebracht wurde, sei dieser Passus umformuliert worden in: „Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten […] zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung […] sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.“ Aus dem Opt-in, also der ausdrücklichen Zustimmung, wurde ein Opt-out. Uhl behauptet nun, dass es für die Behörden nicht machbar sei, bei jeder Anfrage erst die Betroffenen um Erlaubnis zu fragen. In einer Stadt wie München kämen pro Jahr rund 100.000 Fälle zusammen. Dann werden sich wohl die Anfragen an die Meldeämter verringern. Und genau diese Nacht-und-Nebel-Aktion hat zum Shitstorm beigetragen. Denn es ist an einer ganz entscheidenden Stellschraube gedreht worden, die den Ausverkauf von Daten erleichtert.

Und genau jene Politiker wie Uhl, die vor den Gefahren des Internets warnen und jede sich bietende Gelegenheit nutzen, um den Daten-Kraken Google und Facebook in die Parade fahren, machen sich zum Transmissions-Riemen der Direktmarketing-Industrie. Ich bin generell ein Fan von Opt-out-Regeln, wenn es um Daten geht, die beispielsweise in sozialen Netzwerken gehandelt werden. Bei Daten, die der Staat verwaltet, plädiere ich für die strengere Variante Opt-in, die übrigens die CSU auch im Umgang mit Daten bei Google und Facebook in schöner Regelmäßigkeit fordert. Also sollte der Uhl hier nicht unterschiedliche Maßstäbe anlegen.

Nacht-und-Nebel-Aktion nenne ich das auch, weil ja fast ein halbes Jahrzehnt über ein neues Meldegesetz gegrübelt wurde und erst elf Tage vor den abschließenden Lesungen der Innenausschuss einen Änderungsantrag beschließt. Konnten in dieser Zeit die Abgeordneten und die Öffentlichkeit über die Konsequenzen dieser kleinen aber entscheidenden Justierung des Gesetzes noch diskutieren? Da muss man schon sehr wachsam sein und tief in der Materie stecken. Es war eine Nacht-und-Nebel-Aktion von Staatstrojaner-Fan Uhl und Co. Sie haben sich den Shitstorm redlich verdient. Soweit die sachliche Analyse des Geschehens, die der Clauss einfach mal unter den Tisch fallen lässt.

Die Stimme der Vielen im Netz aber als Pöbelei einer kleinen Pressure-Group abzukanzeln, ist elitäres Geschwätz.

Hat Claussi die Tweets, Blogpostings und Facebook-Einträge über das Meldegestz-Debakel gezählt und geclustert? Ist er dabei auf einen kleinen und verschworenen Web-Stammtisch gestoßen, der auf Zuruf einen Shitstorm auslöst und Parlamentarier-Bashing als Volkssport betreibt? Alles Quatsch.

Es ist ein Jedermann-Netz und ich kann meine Meinung publizieren, ohne Claussi oder irgendwelche anderen Gatekeeper fragen zu müssen. Und genau das treibt wohl Claussi-Maus in den Wahnsinn.

Der Welt-Redakteur sollte sich mal fragen, warum in den Parlamenten so viele Dilettanten unterwegs sind, die im Gesetzgebungsverfahren so einen Murks produzieren. Am Beispiel der Umweltpolitik nachzulesen in meiner Kolumne: Ab in die Tonne: Deutschland ist Recyclingland – doch im Dschungel der Bürokratien und Rechtsnovellen haben selbst Experten den Überblick verloren. Dabei müsste das Rad nicht einmal neu erfunden werden.

In einer Rede auf dem Würzburger Verpackungsforum wurde das schön zum Ausdruck gebracht:

Ein wenig erinnern die Metamorphosen der Verpackungsverordnung mit ihren fünf Novellen, getrieben von den Einflüsterungen schlauer Berater, ehrgeiziger Spin-Doktoren, spitzfindiger Juristen und mächtiger Interessengruppen, an den Bau der Maschine von Marly. Dieser Koloss an der Seine war das größte mechanische Bauwerk seiner Zeit, ein gigantischer Apparat, dessen einzige Aufgabe es war, Unmengen an Wasser für die spektakulären Springbrunnen, Kaskaden, und inszenierten Feste im Schlosspark von Versailles zu transportieren. Das Wasserhebewerk war ein Ergebnis der Prunksucht und Obsessionen des französischen Sonnenkönigs.

Überzeugte und selbstgefällige Konstrukteure versprachen dem Sonnenkönig das achte Weltwunder. In Wahrheit schufen sie ein Ungetüm mit einer Vielzahl von komplizierten Bewegungen, die das erforderliche Zusammenspiel der Bauteile verhinderte. Am Ende durchschaute wohl niemand mehr die Maschine in ihrer Gänze – wie beim Meldegesetz. Die Maschine von Marly wurde abgerissen. Das gleiche Schicksal ereilt nun dem Meldegesetz.

Mehr Bodennähe wäre vonnöten und auf die Weisheit der Vielen achten, liebwertester gegen das Netz pöbelnder Welt-Gichtling. Dann klappt es auch mit einer ordentlichen Gesetzgebung.

Die Gebrüder Grimm und der Daten-Schlussverkauf des Staates – Wer schützt denn nun die Privatsphäre?

Bei aller berechtigten Aufregung über den zweifelhaften Umgang von Facebook und Google mit unseren Daten, der Staat ist ein noch schlechterer Hüter der Privatsphäre. Gegen die Friss-oder-stirb-Geschäftspolitik der Web-Konzerne kann ich mich schon selbst zur Wehr setzen – da brauche ich auch die staatlichen Datenschützer nicht als Kindermädchen, um mich vor dem Ausverkauf meiner Daten zu retten, liebwertester Casper.

„Persönliche Daten werden immer mehr zu einer Handelsware, an der private Unternehmen mehr Interesse haben als der Staat“, so die Aussage des Hamburger Datenschützers.

Und ich schrieb in meiner The European-Kolumne:

Dieses Bekenntnis des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar im Vorfeld der Call Center World in Berlin sollte man dringend in die Märchensammlung der Gebrüder Grimm aufnehmen und ihm einen Ehrenplatz einräumen.

Aber was haben die Datenschützer denn nun im Vorfeld der Beratungen des neuen Meldegesetzes getan, wo sie doch sonst so gerne Jagd auf jeden Cookie und jede Trackingsoftware machen?

Welt Online hat das auf den Punkt gebracht:

Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden

Erst jetzt bequemt sich der oberste Staatsdatenschützer zu einer kritischen Bewertung, wie Spiegel Online berichtet:

„Direkt nach der Billigung des neuen Meldegesetzes durch den Bundestag blieb es seltsam ruhig, aber jetzt wird die Empörung bezüglich der Neuregelung immer größer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung Peter Schaar sagte der Bild-Zeitung: ‚Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden.‘ Schaar verlangte generell, zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs zurückzukehren, die eine Einwilligung des Bürgers zur Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten durch die Meldebehörde machte.“

Wo war Schaar eigentlich während der Beratungen im Parlament? Erinnert sei noch einmal an den Spackeria-Vortrag von Spiegel Online-Redakteur Ole Reißmann, der vorschlug, dem Staat beim Datenschutz mehr auf die Finger zu schauen.

Was bringt das inszenierte Datenschutz-Theater den Bürgern wirklich? Was haben die Datenschutz-Bürokraten erreicht? Wie viel kündigen sie an und am Ende kommt nichts heraus? Was wurde denn nun ermittelt beim Staatstrojaner-Skandal? Da ist uns der Bundesbeauftragte noch ein paar Antworten schuldig. Reißmann hat diesen Wunsch an die Spackeria ab der Sendeminute 10:40 ausgeführt.

Wer zerstört nun mehr die Privatsphäre? Zucki-Boy oder der Staat? Wie soll ich die Kontrollhybris eines Richters werten, der den Zugriff auf schon gelöschte Facebook-Daten eines Angeklagten begehrte, wo doch der amerikanische Konzern seit Monaten dafür geprügelt wird, dass Nutzer ihre Einträge nicht endgültig löschen können? Nicht nur die liebwertesten Gichtlinge mit Kontrollparanoia in den Sicherheitsbehörden unterminieren die Sphäre des Intimen und Privaten. Auch die Hüter des Rechts beteiligen sich am Rat Race der Indiskretion.

So haben die Staatsanwaltschaften kräftig bei ihrer „Pressearbeit“ aufgerüstet, wie die Juristen Christian Schertz und Dominik Höch in ihrem Buch „Privat war gestern“ dokumentieren.

„So wurde im Fall Kachelmann von der Staatsanwaltschaft nach der Verhaftung eine Pressemeldung herausgegeben, in der von der Festnahme eines Moderators gesprochen wurde. Es dauerte nur Minuten, bis die Boulevardpresse wusste, dass es sich um Jörg Kachelmann handelte.“

Es stehe außer Frage, dass der Wetter-Mann nicht nur Medienopfer ist, sondern selbst „seltsame Medienauftritte“ zelebrierte. Aber Schertz und Höch kritisieren zu Recht, dass hier fundamental Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, zumal ehemalige Freundinnen in den Zeugenstand treten mussten, die mit dem Tathergang nichts zu tun gehabt hatten.

Ähnlich verlief die Festnahme der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa mit anschließender medialer Hexenjagd und den mittlerweile üblichen Vorverurteilungen – ausgelöst durch eine Pressemeldung der Staatsanwaltschaft. Die Vertreter der Judikative tragen hier kräftig dazu bei, dass alles Private zum vermarktbaren Gut wird. Der Schutz des Menschen, seiner Würde und seiner Privatsphäre fällt hinter dem Schauspiel der Anklage zurück.

Exekutive, Legislative und Judikative sind schlechte Partner beim Schutz des Privaten.

Die Empfehlung von Schertz und Höch ist eindeutig: Es bleibt nur der Ruf nach Selbstverantwortung beim Schutz der eigenen Privatsphäre. Da kann auch ein Datenschutz-Caspar nicht weiterhelfen. Es kann nur einer helfen, das wissen wir alle: Chuck Norris!

Siehe auch:
Das Laientheater Bundestag und das Meldegesetz.

Bananenrepublik Deutschland.

Die Reaktionen auf das Meldegesetz hat Hyperland sehr gut zusammengefasst: Deutschland, das “Schilda des Datenschutzes” Sehr schon die Frage von Felix Schwenzel:

Update: Dass der Datenschutz beim Staat in schlechten Händen liegt, habe ich auch auf der Marketingforum-Podiumsdiskussion deutlich gemacht, die während der Hannover Messe stattfand.

App-Economy: Marketinggeschwafel statt Kundendialog

Was ich hier nun schon einige Zeit dokumentiere, bestätigen auch Statistiken, die auf der Technologiekonferenz von Genesys in San Francisco präsentiert wurden: Die Relevanz von Service-Anrufen geht deutlich runter. Aber was folgt? Welche Dialogmöglichkeiten werden als Alternative angeboten? Social Media? Sieht noch düster aus. Apps? Fehlanzeige. In der Regel feuert die Wirtschaft mmer noch Milliarden Euro für klassische Werbung im Einweg-Modus raus.

Investitionen in echte Gespräche mit Kunden sind lächerlich niedrig. Das belegen Economist-Umfrageergebnisse, die die Softwarefirma Genesys auf einer Technologiekonferenz in San Francisco präsentierte. So sorgt sich fast jedes zweite Unternehmen über kritische Meinungsäußerungen, die unkontrolliert im Social Web über die eigene Organisation verbreitet werden können. Nur magere 22 Prozent sehen positive Effekte.

Wenn sich Unternehmen in das Abenteuer Social Media stürzen, haben sie in der Regel eine Marketing- oder Vertriebsbrille auf. Es geht nicht um die Konversation mit Kunden.

Auffällig besonders in der boomenden App-Economy. Dabei bieten Smartphone-Applikationen eine riesige Bandbreite an personalisierten, datenschutzkonformen und punktgenauen Services.

„Bei Unternehmen ist dieses Thema unterentwickelt, weil das Ganze nur unter Marketing- und Verkaufsaspekten vorangetrieben wurde. Es geht um Markenbekanntheit, Unterhaltung, Lifestyle, Transaktionen oder nette Produktvideos. Man will emotionalisieren und interessiert sich weniger für den Dialog mit Kunden. Und dann kommt der große Bruch. Es gibt fast keine Möglichkeiten, aus der App direkt Services zu nutzen. Service-Apps haben noch überhaupt keinen Stellenwert im Mobile Business. Sie tauchen auf der Landkarte gar nicht auf“, so Genesys-Manager Heinrich Welter.

Wenn man sich die Top-100-Apps anschaut, tauchen Spiele, Anti-Mücken-Töne oder irgendwelche Gags auf. Dabei liegen die Vorteile von Service-Apps auf der Hand. „Sie ermöglichen nicht nur die Identifikation des Kunden, sondern bieten sehr viele Möglichkeiten für die Datenanalyse und Vorqualifizierung, die der Anwender individuell steuern kann“, erläutert Welter. So könne man den Blindflug im Service beenden. Der Kunde entscheide die Kommunikationsform und der Anbieter stellt sich genau auf das ein, was in der App abgerufen wird. Man braucht nicht mehr in der Warteschleife zu verwesen oder ständig sein Anliegen wiederholen.

Zudem werde die Autarkie des Kunden gestärkt, so Welter: „Er gibt genau seine Präferenzen an und teilt dem Unternehmen mit, welche Daten analysiert werden dürfen und welche nicht.“ Und das könne sich auch von Fall zu Fall ändern, etwa bei der Übermittlung von Geopositionen bei einem Autounfall, die man dann nur in dem einzelnen Fall freigibt.

Für die liebwertesten Gichtlinge des Datenschutzes doch ein perfektes Szenario. Mehr am Mittwoch im Debattenmagazin „The European“ und im Fachdienst „Service Insiders“.

Ist die Facebook-Party jetzt vorbei? Basic Thinking über die Wahl zwischen Pest und Cholera

„Kehrt Facebook den Rücken!“. Kurz, trocken und ohne Schnörkel kommt Basic Thinking-Blogger Jürgen Vielmeier in seinem Aufruf zur Sache:

„Ganz ehrlich, ich habe mit den Schultern gezuckt. Noch bis Freitag könnt ihr über Facebooks neue Datenschutzrichtlinien abstimmen. Tun solltet ihr das nicht. Ganz einfach deswegen, weil es Zeitverschwendung ist: Ihr opfert Minuten eurer wertvollen Lebenszeit für eine Farce: 30 Prozent der Facebook-Mitglieder müssten an der Abstimmung teilnehmen, damit Facebook sich überhaupt damit befasst. Eine Abstimmung zwischen neuen und alten Regelungen, die der österreichischen Anti-Facebook-Aktivist Max Schrems als Wahl zwischen ‚Pest und Cholera‘ bezeichnet. Egal, wofür ihr abstimmen würdet: es wäre eine schlechte Wahl. Schon die Voraussetzungen stimmen nicht.“

Das Social Network habe in den vergangenen Monaten viele Sympathien verspielt.

„Die neue Chronik begeistert höchstens einen Bruchteil der Nutzer (ich finde sie gut, gs), die Aktivitäten der Freunde haben spürbar abgenommen (in meinem Freundeskreis nicht, gs), die Ladezeiten der mobilen Apps werden immer länger (werde ich noch einmal überprüfen, gs), Nutzerfreundlichkeit stimmt hier wie in der Weboberfläche schon lange nicht mehr (ist Geschmackssache). Facebook hält jetzt nur noch einen einzigen Trumpf in der Hand: Und das ist die Vernetzung“, schreibt Vielmeier.

Wenn ihr schon lange mit dem Gedanken gespielt habt, Facebook den Rücken zu kehren, dann wäre es nach seiner Auffassung jetzt der perfekte Zeitpunkt dazu.

Das Unternehmen habe wiederholt bewiesen, dass ihm eure Wünsche egal sind. Ist das bei Google anders?

„Es will über eure Köpfe hinweg ein neues Werbenetzwerk einführen“. Was für ein neues Werbenetzwerk? Es ist ein Werbenetzwerk – wie Google auch.

Es zeige eure Statusmeldungen nicht allen euren Freunden – es sei denn, ihr zahlt künftig dafür. Hm. Ist das jetzt eine Behauptung oder habe ich irgendetwas nicht bekommen? In meinem Alter kann das schon mal passieren.

Der Zuckerberg-Konzern sei durch seinen Börsengang angreifbar geworden – das ist Google auch.

„Wenn ihr nicht mehr mitspielt, dann kann bei dem Unternehmen der Ofen schneller erlöschen, als ihm lieb ist. Gäbe es ein Netzwerk, das besser ist als Facebook – die Nutzer würden schon heute flüchten, wie damals von StudiVZ.“

Dieser Rant kommt mir irgendwie bekannt vor. Stimmt. Ist noch gar nicht so lange her. Bei der Einführung der Timeline Ende des vergangenen Jahres. Facebook, Google Plus und das Wechselspiel der Social Web-Nerds.

Siehe auch: 80 Millionen Vollidioten.

Eine Abwanderungsbewegung hat damals nicht eingesetzt. Wird es diesmal anders? Eure Meinung interessiert mich. Werde das am Mittwoch noch einmal aufgreifen. Statements also bis morgen Abend hier als Kommentar posten oder per E-Mail an: gunnareriksohn@googlemail.com

Schon Post vom NRW-Datenschützer bekommen? Fragebogen richtig beantworten oder dickes Bußgeld zahlen

So fröhlich agieren die Datenschützer von Bund und Länder wohl nicht

Der NRW-Datenschützer hat sich wohl in den vergangenen Wochen durchs Netz gewühlt, um an Rhein und Ruhr oder sonstwo Verstöße beim Einsatz von Google Analytics aufzuspüren – die kleine Wühlmaus. Ein entsprechendes Schreiben an die Web-Bösewichte müsste in den vergangenen Tagen verschickt worden sein. Das kann man zumindest dem Brief entnehmen, der mir als pdf-Dokument von einem wütenden Netzbewohner per E-Mail übersendet wurde.

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Im schönsten Bürokratendeutsch pocht man auf die beanstandungsfreie Form des Einsatzes von Google Analytics und formuliert folgende Auflagen:

– Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google;

– Information der Nutzer der Seite über die Verarbeitung personenbezogener Daten (wobei diese Formulierung wohl eher eine Behauptung ist, liebwertester NRW-Datenschützer, gs) im Rahmen (Tucholsky hätte seine Freude, da rieselt der semantische Verwaltungskalk, gs) von Google Analytics in der Datenschutzerklärung sowie Aufklärung über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen diese Erfassung;

– Kürzung der IP-Adressen durch entsprechende Einstellungen im Google Analytics-Programmcode durch Ergänzung des Trackingcodes um die Funktion „_anonymzelp()“.

Wenig freundlich folgt am Schluss die hausmeisterliche Zurechtweisung: Wer eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Willkommen im Thilo Weichert-Club. Karneval war gestern, jetzt wird mit den Muskeln gespielt.

Aber wenn Interessengruppen wie der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) weiter nur mit Sandförmchen spielen und keine Musterklagen gegen die Datenschützer einleiten, bleiben die betroffenen Firmen auf sich allein gestellt.

Auslöser dieser Staatseingriffe ist immer wieder die These der Datenschützer, dass IP-Adressen bereits personenbezogene Daten darstellen. Daher müsste den „Betroffenen“ Widerspruchsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Das Vorgehen der Datenschützer, vor allem in den norddeutschen Bundesländern, sei nur die Spitze des Eisberges, sagte im vergangenen Jahr noch Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte:

„Das Ganze hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für Firmen wie Google. Hier ist die Verwertung der IP-Adressen für den Geschäftsbetrieb unverzichtbar.“

Ob die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht, müsste höchstrichterlich entschieden werden.

„Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten“, moniert Wüllrich, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.

Aktuell könne man mit gutem Gewissen die Wertung vornehmen, dass IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind – auch wenn der Düsseldorfer Kreis das Gegenteil behauptet. Dann sollten doch die Datenschützer mit ihren Bußgeldandrohungen weitermachen. Eine endgültige Klärung bekomme man nur vom BGH oder Bundesverwaltungsgericht.

Für die digitale Wirtschaft wäre es ratsam, es auf Klagen ankommen zu lassen.

„Gegen die Verfügungen der Datenschützer sollten in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Hier muss die Internet-Branche einheitlich vorgehen und verhindern, dass es zu bestandskräftigen Entscheidungen kommt“, sagt Wüllrich im Interview mit mir.

Die Nutzer der IP-Adressen sollten einen Gegenpol zum Düsseldorf Kreis organisieren.

Facebook dominiert Social Media Marketing: Da könnten die Sterbeglöcklein von Weichert und Co. zu früh läuten

Beim Social Media Marketing dominiert nach einem Bericht von t3n (E-Commerce-Studie 2012: Wie deutsche Onlineshops SEO, SEA und Social Media einsetzen) wenig überraschend weiterhin Facebook. „Mit großem Abstand folgen dann Twitter und Google+. Hier sind die Unterschiede in der Herangehensweise der einzelnen Shops aber auch noch sehr deutlich. Während beispielsweise Elektronikshops wie Apple oder TomTom sehr stark im Social Web präsent sind, ist die Sichtbarkeit in anderen Branchen wie Kosmetik, Arzneimittel oder Heimwerker noch sehr gering.“

t3n beruft sich auf die E-Commerce-Studie mit dem Titel „SEO, SEA und Social Media bei deutschen Online-Shops 2012“.

Warum kurz nach dem Börsenstart von Facebook schon die Sterbeglöcklein für den Zuckerberg-Konzern ertönen, ist nicht nachvollziehbar. Selbst die Kursrückgänge in den vergangenen Tagen sind kein Grund, in den Jammer-Chor von Bild und Co. einzustimmen. Mit was hat man denn gerechnet? Kurzfristige Rendite einheimsen in Daytrading-Zocker-Manier? Das ist doch in den vergangenen drei Jahren immer kritisiert worden.

Der Börsengang wird von Kritikern mit Spott und Häme bedacht, die schon vorher mit dem weltweit größten Social Network auf Kriegsfuß standen, wie der Datenschützer Thilo Weichert (Weichert, nicht Facebook hat ein Problem).

Kurz vor dem Niedergang der New Economy vor 12 Jahren schrieb übrigens die Bild-Zeitung noch, dass man Aktien kaufen solle.

„Wenn die eine ‚Kaufempfehlung‘ abgeben, sollte man das Gegenteil tun. Jetzt publiziert das Boulevardblatt das Gegenteil und wertet den Börsengang bereits als Flop. Das ist natürlich Unsinn. Genau das Gegenteil ist der Fall. Facebook konnte die Kassen füllen, was auch für die Aktionäre gut ist. Jetzt kann der Konzern nachhaltig seine Geschäftsstrategie entwickeln. Mark Zuckerberg hat von Anfang an gesagt, dass er den Börsengang umsetzen wolle, um die Weiterentwicklung seines Unternehmens als soziales Netzwerk sicherzustellen. Deshalb sind auch die eingereichten Aktionärsklagen wegen des Kursrückganges in den vergangenen Tagen nicht sachgemäß. Zuckerberg hat selbst vor dem Hype gewarnt und noch Tage vor dem Börsenstart klar auf die langfristige Ausrichtung seines Konzerns hingewiesen. Die Kurzfrist-Spekulanten fallen jetzt auf die Nase. Wer für die Aktie für 40 Dollar gekauft hat, erlebt ein böses Erwachen. Facebook ist kein Zockerpapier für schnelle Gewinne. Der Kursverlust ist eine gute Option, um Aktien zu kaufen für eine langfristige Perspektive“, sagt Karl-Heinz Land von Microstrategy.

Ähnliches konnte man auch beim Börsenstart von Google beobachten. Auch da hätten die Analysten von einem Kauf abgeraten und vor dem Google-Gaga-Effekt gewarnt. Mittlerweile habe sich der Wert der Google-Aktie verfünffacht. Das sei auch nicht über Nacht entstanden und brauchte seine Zeit. Im Konzert des Wehklagens habe ich die Gegenmeinung von Land etwas ausführlicher eingefangen.

Zu lesen unter: Facebook-Aktie nichts für Kurzfrist-Spekulanten: Aktionäre sollten auf die langfristigen Strategien des kalifornischen Konzerns setzen.

Weitsicht für Technikrevolutionen im Land der Korinthenzähler: Auf den Spuren von Heinrich von Stephan

Es fehlt den liebwertesten Gichtlingen in der Politik für wirklich wegweisende Zukunftsprojekte die geistig-kulturelle Beweglichkeit und schöpferische Arbeit des von mir mehrfach hoch gelobten Generalpostmeisters Heinrich von Stephan, der im Berlin des 19. Jahrhundert eine Flut von Technikrevolutionen auslöste. In meiner heutigen Kolumne für das Debattenmagazin „The European“ habe ich das noch einmal aufgegriffen.

Er erkannte sofort die wirtschaftliche und gesellschaftliche Dimension der elektrischen Nachrichtenübertragung. Mitte Oktober 1877 wurde Stephan ein Bericht der Zeitschrift „Scientific American“ vom 6. Oktober 1877 über Bells Telefon vorgelegt. Schon am 24. Oktober hat er zwei Telefone in Händen. Es waren die ersten Apparate, die überhaupt nach Europa kamen. Schon am gleichen Tage beginnt der Generalpostmeister mit den ersten Versuchen in seinem Amtsgebäude. „Dann werden das Generalpostamt Berlin, Leipziger Straße und das Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße verbunden“, schreibt Hermann Heiden in seinem Buch „Rund um den Fernsprecher“, erschienen 1963 im Georg Westermann Verlag.

Am 26. Oktober erklärt Stephan: „Meine Herren! Diesen Tag müssen wir uns merken“. Es war die Geburtsstunde des Fernsprechers in Deutschland.

„Ende 1877 sind es 19 Orte, Ende 1880 bereits 1000 geworden, die über den Fernsprecher Anschluss an das Telegrafennetz erhielten. In Amerika war der Fernsprecher zur Errichtung von Fernsprechnetzen in Städten und zur Herstellung von Privattelegrafenlinien benutzt worden. Dass man ihn zur Erweiterung des staatlichen Telegrafennetzes benutzte, war etwas ganz Neues“, erläutert Heiden.

Die Widerstände in Deutschland gegen die Einführung des Telefons waren so groß, dass Stephan sich mit der Bitte an die Ältesten der Kaufmannschaft wendet, ihm geeignete Persönlichkeiten zu nennen, die bereit wären, gegen Vergütung die Werbung für den Fernsprecher in die Hand zu nehmen. Die Wahl fällt auf Emil Rathenau, den späteren Gründer der AEG. 1897, im letzten Lebensjahr des Generalpostmeisters, werden in Berlin von neun Fernsprechämtern 170 Millionen Gespräche vermittelt. Davon 20 Millionen Ferngespräche nach den von Berlin zu erreichenden Orten mit Fernsprechanschlüssen.

Drei Jahre später schreibt die „Berliner Illustrirte“ stolz, dass Berlin mehr Fernsprechanschlüsse habe als ganz Frankreich mit Paris und dass es sogar London und New York übertreffe. In den Haushaltsberatungen 1889/90 schildert Stephan seine Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Telefone. Seine Worte kommen mir irgendwie bekannt vor:

„Es ist kaum glaublich, wie ich über die Achsel angesehen wurde, wenn ich mit Begeisterung von dem Instrumente sprach, wie man hier in Berlin in den ersten Häusern und in den intelligentesten Kreisen vielfach meinte: ach das ist wohl amerikanischer Schwindel, ein neuer Humbug, das waren die Reden, die ich täglich zu hören bekam. Ich habe erst einige Agenten herumschicken müssen, um die ersten 100 Firmen, ich möchte sagen, zu überreden, dass die Einrichtung nur überhaupt ins Leben gesetzt wurde. Es war das ein neuer Beweis dafür, wie zurückhaltend, um nicht zu sagen misstrauisch, der Deutsche häufig neuen Unternehmungen, Gestaltungen und Entwicklungen gegenüber ist und wie schwerfällig er mitunter daran geht.“

„Die Beharrlichkeit, Weitsicht und Intuition des Generalpostmeisters könnten wir heute sehr gut gebrauchen, um für die vernetzte Ökonomie die modernste Infrastruktur zu schaffen. Nur so ist wirtschaftliche Prosperität möglich – von der Logistik bis zur Energiewende“, schlussfolgert der Technologieexperte Bernd Stahl von Nash Technologies.

Ich schließe mich dieser Einschätzung an und fordere auf dem nächsten IT-Gipfel in Essen wenigstens den Hauch eines Heinrich-von-Stephan-Geistes.

Es fehlt bislang eine wirklich wissenschaftliche Biografie über Leben und Werk des Generalpostmeisters. Eigentlich peinlich. Es gab mal vor Ewigkeiten eine interessante Ausstellung inklusive Katalog und einige kurze Abhandlungen in Fachbüchern. Das war es denn auch. Einiges habe ich in den vergangenen Wochen in Antiquariaten über zvab.com zusammengetragen. Vielleicht erbarmt sich mal ein Jungwissenschaftler, eine Doktorarbeit über Heinrich von Stephan zu schreiben. Da könnten die politischen Entscheider in Berlin noch einiges über zukunftsfähige Regierungskunst lernen. Übrigens auch der Datenschützer Thilo Weichert, der in einem Interview mit der FAZ in einem anmaßenden Analysten-Gequatsche den Börsengang von Facebook schlechtredet, weil dieser Laden wohl nicht in sein Weltbild passt:

„Wer als Aktionär spekuliert, muss damit rechnen, dass, wenn sich der Datenschutz in Deutschland und Europa mit seinen Belangen durchsetzt, das Geschäftsmodell von Facebook in sich zusammenbricht. Es ist zwar möglich, dass Facebook unseren Forderungen nachkommt, aber das ist vollkommen offen“, so die Einschätzung des Beamten Thilo Weichert.

Börsen-Guru Weichert gibt auch eine Kursprognose ab:

„Ich denke, Facebook wird an der Börse überbewertet. Aber das wird erst die Geschichte zeigen.“

Woher weiß er das? Ich bin ja nun alles andere als unkritisch zu Facebook. Aber was sich hier eine Amtsperson kurz vor dem Börsengang des Zuckerberg-Konzerns herausgenommen hat, überschreitet die Kompetenzen eines staatlichen Datenschützer.

Die Rundumschläge von Weichert möchte ich im Laufe dieser Woche noch einmal aufgreifen. Wer dazu etwas sagen möchte, sollte mich kontaktieren. Entweder Handy: 0177 620 44 74 oder E-Mail: gunnareriksohn@googlemail.com

In den Nachmittagsstunden so gegen 15 Uhr bringe ich übrigens noch eine schöne Replik auf den FAZ-Gastbeitrag „Roboter müssen unsere Rente sichern“ von Chaos Computer Club-Sprecher Frank Rieger.

Update: Mit der Replik auf Frank Rieger werde ich erst im Laufe des Abends fertig – muss noch ein längeres Interview mit Christoph Kappes abhören und in den Beitrag einbauen. Morgen erscheint der Beitrag dann im Fachdienst Service Insiders.

Kontroll-Illusionen: Marketingforum auf der Hannover Messe

Klaus Stallbaum hat ein feines Programm auf der Hannover Messe realisiert. Nicht nur das Thema der Podiumsdiskussion am 25.04.2012: “Privatsphäre günstig abzugeben? Der Umgang mit dem Datenrohstoff des 21. Jahrhunderts”.

Heute diskutierten – nach ihren jeweiligen Vorträgen – Dr. Stefan Groß-Selbeck (CEO Xing AG, Hamburg), Tom Noeding (Community Manager evangelisch.de, Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik gGmbH, Frankfurt) , Dr. Carsten Ulbricht (Rechtsanwalt M.C.L., Diem & Partner Rechtsanwälte, Stuttgart) und der Wirtschaftspublizist und Blogger Gunnar Sohn (Bonn) – also ich.

Danach kam dann mein Vortrag: Außer Kontrolle: Die Macht ist nicht mehr mit Dir – Die Stimme der Vielen im Netz. Eine Videoaufzeichnung wird in den nächsten Tagen erscheinen.

Hier schon mal der Vortrag in Schriftform:

Außer Kontrolle

Oder:

Bis zum 27. April geht das Marketingforum weiter.

Privatsphäre günstig abzugeben? Disputation auf der Hannover Messe am 25. April #marketingforum

„Es wird hohe Zeit, dass wir ein neues, zeitgemäßes und europäisiertes Urheberrecht bekommen zwischen purer Anarchie (was hat er nur gegen Anarchie? gs) und den verschrobenen und zumeist lobbyistischen Positionen vieler staatlich bestellter Datenschützer“, meint Klaus Stallbaum in einem Kommentar zu meiner Montagskolumne: Die Rückzugsgefechte der Alt-Verleger. Das ist auch das Thema der Podiumsdiskussion am 25.04.2012 im marketing forum hannover zwischen 11 und 13 Uhr: „Privatsphäre günstig abzugeben? Der Umgang mit dem Datenrohstoff des 21. Jahrhunderts“.

Es diskutieren – nach ihren jeweiligen Vorträgen – Dr. Stefan Groß-Selbeck (CEO Xing AG, Hamburg), Tom Noeding (Community Manager evangelisch.de, Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik gGmbH, Frankfurt) , Dr. Carsten Ulbricht (Rechtsanwalt M.C.L., Diem & Partner Rechtsanwälte, Stuttgart) und der Wirtschaftspublizist und Blogger Gunnar Sohn (Bonn) – also ich. Moderation: Dr. Klaus Stallbaum, bei dem es auch Freikarten für die Veranstaltung gibt.

Einen kleinen Vortrag halte ich dort auch: Außer Kontrolle: Die Macht ist nicht mehr mit Dir – Die Stimme der Vielen im Netz. Und der dazu gehörige Text zur Ankündigung:

Es geht im Schwarm des Netzes nicht um Hierarchisierungen und Positionierungen im Machtgefüge, sondern um schnell vermittelte Informationen, die immer in der Ebene des Schwarms bleiben, um beispielsweise eine effektivere Abwehr größerer Feinde zu gewährleisten. Im Internet wird es für die Funktions- und Positionselite in Unternehmen, Parlamenten und Parteien immer schwerer, den Dirigentenstab zu schwingen, um Kunden, Bürger und Wähler zu orchestrieren.

Die Dialogformen der sozialen Medien seien nichts anderes als die demokratisierte Form der Salonkonversation, die früher nur in elitären Kreisen geführt wurde – heute ist es ein Jedermann-Phänomen, so Professor Peter Weibel vom Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in Karlsruhe. Das Internet habe das Gespräch als politische Kraft zu einem Instrument der gemeinsamen Lebensgestaltung gemacht. Diese Dialoge müsse man als Philosophie des Sprechaktes sehen.

„Hier werden Dinge mit Worten gemacht”, sagt Weibel.

Mal schauen, was so auf dem marketingforum gemacht wird.

Das ganze Programm unter http://www.stapag.com/marketingforum2012.pdf

Kommet in Scharen nach Hannover und befruchtet die Disputation 🙂