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Das Leistungsschutzrecht ist keese: Wie könnte man die parlamentarischen Beratungen begleiten?

Von Ole Reißmann kam der wichtige Hinweis, dass die erste Lesung über das umstrittene Springer-Keese-Döpfner-Lesitungsschutzrecht am Donnerstag – also morgen – zu später Stunde im Bundestag stattfindet und nicht am Freitag. Das läuft wohl so gegen 22.35 Uhr über die Bühne. Könnte aber auch früher oder später geschehen.

Und die erste Lesung sollte zwar beobachtet werden, ist aber nicht entscheidend. Einen entsprechenden Kommentar habe ich gerade auf dem neunetz-Blog losgelassen:

Ob nun die erste Lesung oder Beratung überflüssig ist oder nicht. Formal wird eben der Gesetzentwurf im Bundestag aufgerufen und es kommt zur Debatte über die Grundzüge des Entwurfs. Dann folgt in der Regel die Überweisung an den Fachausschuss – können auch mehrere Ausschüsse sein. Aber einer wird dann als federführend festgelegt. Dann kommt es zu den Detailberatungen in den Ausschüssen, zu Anhörungen etc. Dann gibt es irgendwann eine Beschlussempfehlung. Wir sollten also unsere Aufmerksamkeit jetzt auf die Beratungen der Ausschüsse richten.

Meine Position zum Leistungsschutzrecht ist ja hinlänglich bekannt, das muss ich hier nicht noch mal wiederholen. Zudem haben in den vergangenen Tagen und Stunden einige Blogger dazu Stellung bezogen.

Besonders lesenswert Stefan Niggemeier: Google ist nicht das Netz, und Verlage sind nicht der gute Journalismus.

Vielleicht sollten wir jetzt ein paar überraschende Ideen entwickeln, wie man die parlamentarischen Beratungen begleiten kann.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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