Barcamp zur Streaming Revolution im Kölner Startplatz

Barcamp-Gesprächskultur

Gestern konnte ich zusammen mit dem Video-Blogger Ali Mokhtari im Gespräch mit Startplatz-Geschäftsführer Matthias Gräf den Veranstaltungsort für das geplante StreamCamp zu sehr fairen Konditionen klarmachen. Wir können die Räume, Infrastruktur und das Personal des Kölner Inkubators nutzen, um vom 16. bis 17. November (Samstag und Sonntag) alles zu bieten, was ein Barcamp ausmacht. Ich habe schon einige Barcamps besucht, zählte aber nie zu den Organisatoren. Gleiches gilt auch für die Mitstreiter Ali, Hannes Schleeh und den fast papierlosen Mark Kreuzer, die zum Kern des Orga-Teams zählen.

„Schuld“ für die Idee, die neuen Möglichkeiten der Streaming-Technologien zum Barcamp-Thema zu machen, war das TweetCamp im Startplatz. Super organisiert, tolle Sessions, viele Kontakte und neue Ideen für Projekte im Social Web. Oder wie ich es in meiner The European-Kolumne „Twitter schlägt Thunfischmousse“ in Abgrenzung zu den Hochglanz-Tagungen geschrieben habe:

Egal, ob es nun um soziale Netzwerke oder andere Themen geht: Es ist Fließband-Ware von einschlägigen Veranstaltern, die für schlappe 1.000 oder 2.000 Euro pro Teilnehmer über Hochglanz-Broschüren und Newsletter verkauft wird. In hoher Taktung präsentiert man die Propaganda wie Schweinebauch-Reklame in Anzeigenblättern.

Eine Kultur des offenen Austauschs und Dialogs sieht anders aus. Die liebwertesten Gichtlinge der Wirtschaft sollten sich mal an der Organisation von Barcamps versuchen, wo die Teilnehmer das Programm selbst bestimmen können. Hier gibt es keine Sprachregelungen, dümmlichen Verkäufersprüche von der Kanzel und versnobten Wichtigtuer-Gespräche beim Verzehr von Blätterteigtaschen mit Thunfisch-Füllung, Lachsmousse, Fleischpastetchen und Scampi-Mango–Spießen. Wer vom Social Web redet, sollte auch sein Handeln danach ausrichten.

Gute Konferenzen, so der Rheinklick-Blogger Thomas Riedel, bedienen sich mittlerweile aus dem Baukasten eines Barcamps: Eine gute Entwicklung!

Mobile HAO-Studio

Ähnliches erhoffen wir uns auch vom StreamCamp. Da wird es um Streaming-Dienste in allen Facetten gehen (von Musik bis Gaming) und natürlich um die Streaming Revolution für autodidaktische TV-Produzenten.

Selbst für bewegte Bilder steht das Handwerkszeug für den digitalen Autodidakten bereit, der heute ohne Ü-Wagen, ohne Ausbildung zum Kameramann oder zur Kamerafrau und ohne schweres technisches Gerät Fernsehen machen kann. Zu jeder Zeit, an jedem Ort.

Man kann internationale Runden übertragen, Veranstaltungen im Vollbildmodus, lokale Talkrunden, spontane Meinungsäußerungen zu einem aktuellen Thema, virtuelle Sportkurse, Pressegespräche nach dem Modell der australischen Tourismus-Industrie organisieren, Stammtische mit Kunden einrichten und, und, und.

Wir sind gespannt, welche Sessions in Köln angeboten werden. Wir könnten Technik vorstellen, ein kleines Greencreen-Studio aufbauen und das Heute Journal simulieren (Hannes bringt sein Equipment mit), über das richtige Mikrofon sinnieren, Kameras testen, mit Beleuchtungsexperten reden, unseren „Sieg“ gegen Kanzlerin Merkel medienrechtlich noch einmal beleuchten, Live-Formate entwickeln und direkt senden. Einige Ideen sind schon vorhanden und werden sicherlich auch für die Sessions vorgeschlagen.

Man hört und sieht sich hoffentlich am 16. und 17. November in Köln. Die offizielle Website wird jetzt gebastelt und geht hoffentlich in Kürze online. Wer noch bei der Organisation mitmachen oder gar als Sponsor das Projekt unterstützen möchte, sollte sich bei mir melden: gunnareriksohn@gmail.com.

Zur Barcamp-Kultur siehe auch das Interview mit Annette Schwindt.

Interessant auch der Auftritt von Gerhard Schröder.

Und natürlich das Hangout on Air-Handbuch von Andreas Graap.

Ein Hashtag für Twitter ist mir noch nicht eingefallen. #stk13 ist schon durch das Startcamp Köln belegt. Vorschläge?

Wer macht mit beim StreamCamp in Kölle?

StreamCamp-Vorarbeiten

In zwei Bloggercamp.tv-Sessions haben wir erste Ideen für ein Barcamp zum Thema Streaming diskutiert.

Morgen fahre ich zum Startplatz in Köln und werde den Termin festzurren, wenn die Konditionen vernünftig sind. Wunsch-Wochenende wäre der 16. und 17. November (also Samstag und Sonntag).

Thematisch wollen wir alles aufgreifen, was zum Thema Streaming aktuell ist. Natürlich auch über den Status von Hangout on Air, über neue Formate, Experimente, internationale Trends, alternative Dienste, Gaming-Szene, Einsatz für Kundendialoge, Netzwerk-Effekte, synchrone und asychrone Kommunikation und, und, und.

Als Barcamp-Organisatoren sind Hannes Schleeh und ich noch Anfänger. Deshalb wäre es schön, noch Mitstreiter zu finden.

Also bitte bei uns melden!

Crowd-Service: Kommunikation mit Abwesenden in der Kundenberatung #Streamcamp

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Man kann es so herrlich simpel erklären, warum viele Firmen viel stärker auf Service-Strategien im Social Web setzen sollten. Zur Vorbereitung eines Videoblogging-Workshops brachte es ein größerer Mittelständler aus der Industrie auf den Punkt.

Die Kundenanfrage über eine Hotline ist anonym und garantiert nicht, auf den richtigen Experten zu treffen. Läuft die gleiche Anfrage in schriftlicher Form über Twitter, Facebook oder über eine Online-Community, dann kann sie gesichtet und gezielt an den Spezialisten weitergegeben werden. Im technischen Service sind das Meister, Techniker und Ingenieure, die für das Social Web geschult wurden. Die beantworten auch Fragen auf Facebook und eben nicht das Marketingteam. Effekt: Viele Fragen werden gar nicht mehr gestellt, da die Antworten auf den Social Web-Präsenzen des Unternehmens schon abrufbar sind – andere Kunden hatten das gleiche Problem und eine Lösung liegt für die Crowd vor.

„Wenn man in einer telefonischen Beratung dem Kunden weiterhelfen kann, dann freut sich nur dieser eine Anrufer. Wenn es sich um einen Service-Fall handelt, der bei vielen anderen Kunden auch auftritt, dann bekommt es keiner mit“, so die Erfahrungen des Mittelständlers.

Den gleichen Effekt mit noch größerer Wirkung erzeugt man mit Dialogangeboten, die live über Dienste wie Hangout on Air übertragen werden.

Andreas Graap von Webvideo.com hat das in unserer Bloggercamp.tv-Sendung an Beispielen erläutert:

So verweist er auf den Anbieter E-Bike-World, der das schon praktiziert.

Auch hier gibt es Effekte, die wir in unseren Videoblogging-Workshops unter der Überschrift „Kommunikation mit Abwesenden“ aufgreifen, da die Live-Hangouts als Youtube-Aufzeichnung vorliegen und sich überall einbetten lassen – auch in den Service-Communities.

Bei erklärungsbedürftigen Produkten wie E-Bikes sind Videos besser als schriftliche Informationen. Auch wenn es um Installationen, Wartungen oder Hinweise zur Behebung eines Problems geht, sollten Videos die erste Wahl sein. Der Sohn vom Sohn greift nie zur Bedienungsanleitung, sondern sucht erst einmal nach Erklärvideo – also die How to-Schiene.

All das und noch mehr würden wir (also Hannes Schleeh und ich) gerne in einem StreamCamp auf die Agenda setzen – Videokommunikation in den verschiedensten Facetten.

Nach unserem Bloggercamp.tv Update-Interview mit Ali-Reza Mokhtari von zoomm.me wächst bei uns die Neigung, Köln als Standort für dieses Barcamp zu wählen.

Als Termin steht November zur Diskussion. Ist das noch zu schaffen?

Was meint Ihr? Interesse an einem StreamCamp? Sollten wir das in Köln machen? Und wann?

Meldet Euch 🙂

Um 13 Uhr 13:30 Uhr (sollte meine Termine besser lesen) werde ich den Aspekt „Kommunikation mit Abwesenden“ in einem ichsagmal-Interview mit Andreas Graap vertiefen. Natürlich live, natürlich über Hangout on Air. Man hört und sieht sich.

Siehe auch:

Loslassen und Zwitschern: Über die Vorteile der asynchronen Kundenkommunikation.

Meine Antworten zur Streaming-Revolution im Interview mit dem Video-Blogger Ali-Reza Mokhtari.

Es gilt generell das Motto: Unternehmen, die mit ihren vernetzt organisierten Kunden nicht mithalten können, verschwinden vom Markt. Auch Einzelhändler in Fußgängerzonen.

Krümelmonster, besiegte Kanzlerin und viele Tweets #tck13

Tweetcamp in Kölle

Drei Tage Technologiekonferenz in Wien – schon spannend. Dann zwei Tage Tweetcamp in Kölle – noch spannender. Tolle Sessions, interessante Gespräche und viele Ideen für neue Projekte mitgenommen.

Eindrucksvoll fand ich die Vorstellung des Startup-Unternehmens tame.it, gegründet von jungen Journalisten, die erkannt haben, welche Kraft Twitter für die redaktionelle Arbeit entfaltet und wie wichtig Recherchetools sind, um noch mehr aus dem Twitter-Strom herauszuziehen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass so ein Unterfangen nicht von großen Verlagen kommt, die immer noch an der Wirkung der 140-Zeichen-Maschinierie zweifeln. Torsten hat das mit der Tweet-Quote der Tagung von Netzwerk-Recherche verglichen.

Die haben weitaus weniger getwittert als die Tweetcamper, obwohl bei der journalistischen Fachtagung wesentlich mehr Teilnehmer waren. „Journalisten sollten auf diesem Feld viel aktiver sein“, so Tame-CCO Torsten Müller.

Aufschlussreich waren auch die Ausführungen @schnodderpepe über Filme im Netz. Nicht nur die Produktionen seiner eigenen Agentur, sondern die Möglichkeiten für Unternehmen und sonstige Organisationen, mit gut gemachten Videoproduktionen wesentlich mehr Resonanz zu erzielen als mit den weichgespülten Werbefilmchen fürs Fernsehen.

Die Resonanz kann via Youtube und Co. wesentlich präziser gemessen werden als mit den Schummel-Reichweitenquoten der so genannten werberelevanten Zielgruppe von Menschen zwischen 14 und 49 Jahren.

Erfrischend offen gingen die drei Online-Redakteurinnen des Kölner Stadt-Anzeigers mit den Tops und Flops ihres Hauses auf Twitter um.

Es entwickelte sich eine sehr kritisch-konstruktive Debatte mit dem Plenum über den Umgang der klassischen Medien mit Twitter.

https://twitter.com/timoschca/status/345868920349138944

Ich selbst hatte mich am ersten Tag spontan zu einem kleinen Vortrag entschlossen – ohne große Vorbereitungen: Ein (inzwischen gelöschter) Tweet eines CDU-Beraters und seine Folgen – Wie wir Merkel besiegten.

Wer den Fall noch einmal Revue passieren lassen möchte, hier die Chronologie der Ereignisse Anfang April:

Merkel-Hangout und Sendelizenz: Was als harmloser Tweet begann und in einer 007-Debatte eskalierte.

Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht? Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen.

Live-Hangouts sind eher Abrufdienste und kein Rundfunk #MerkelHangout.

Weitere Berichte zum Tweetcamp (ohne Garantie auf Vollständigkeit):

#nr13 und #tck13: Journalismus und Twitter

tweetCamp 2013: In den Herzen der Nerds

Tweetcamp Köln – Tag 1

#TCK13: RECAP VOM TWEETCAMP 2013 IN KÖLN

tweetCamp: Das Barcamp zum Thema Twitter war ein voller Erfolg.

Besonders aktiv war Thomas Riedel aka Droid Boy @boydroid, der einen Großteil der Sessions live ins Netz gestreamt hat via Hangout on Air.

Barcamp am Bodensee und BGH #bcbs13 #youtube #framing

Das passt ja wie die Faust aufs Auge. Mit Oliver Gassner, der das Barcamp am Bodensee organisiert, habe ich über mögliche Themen gesprochen, die man vom 31. Mai bis 2. Juni möglicherweise diskutieren wird. Und da fiel natürlich auch die Frage nach dem Urheberrecht beim Einbetten von Youtube-Videos und den Konsequenzen der heutigen BGH-Entscheidung. War allerdings nur eine Randbemerkung.

Und schwupp kam die Pressemitteilung des BGH:

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet.

Die Klägerin, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt, ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel „Die Realität“ herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war – nach dem Vorbringen der Klägerin ohne ihre Zustimmung – auf der Videoplattform „YouTube“ abrufbar.

Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für ein mit der Klägerin im Wettbewerb stehendes Unternehmen tätig. Sie unterhalten jeweils eigene Internetseiten, auf denen sie für die von ihnen vertriebenen Produkte werben. Im Sommer 2010 ermöglichten sie den Besuchern ihrer Internetseiten, das von der Klägerin in Auftrag gegebene Video im Wege des „Framing“ abzurufen. Bei einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform „YouTube“ abgerufen und in einem auf den Webseiten der Beklagten erscheinenden Rahmen („Frame“) abgespielt.

Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagten hätten das Video damit unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Sie hat die Beklagten daher auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1.000 € an die Klägerin verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

Das Berufungsgericht hat zwar – so der Bundesgerichtshof – mit Recht angenommen, dass die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG darstellt, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Eine solche Verknüpfung könnte jedoch bei einer im Blick auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 15 Abs. 2 UrhG ein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe verletzen.

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union daher die – auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht zweifelsfrei zu beantwortende – Frage vorgelegt, ob bei der hier in Rede stehenden Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliegt.

Diese höchst fragwürdige Problematik bleibt also noch in der Schwebe. Gute Gründe, sich auch auf dem Barcamp mit dieser Geschichte weiter zu beschäftigen – neben vielen anderen digitalen Themen, die in Konstanz besprochen werden.

Es wird beim Barcamp im Süden Deutschlands sicherlich sonnig und spaßig. Gute Gründe, um sich anzumelden 🙂