Schöner Hinweis von netzpolitik.org auf die fabulöse Filmproduktion von Farlion. Er hat Ausschnitte der Reden von Innenstaatssekretär Ole Schröder und dem Unionspolitiker Hans-Peter Uhl aus der Staatstrojaner-Debatte zusammen geschnitten, was streckenweise sehr lustig ist.
Das Filmchen beweist, wie sich die Regierungskoaliton in Widersprüche verstickt, nur die Wahrheit bleibt dabei auf der Strecke.
“Gerade ist meine Homepage gehackt worden.” Nachfrage der FAZ: “Und – was ist passiert?” Uhl: “Sie war einfach weg!”
Darüber hinaus wies er die “Chaoten-Piraten-Vorwürfe” zurück, dass die Behörden nicht wissen könnten, was man ihnen da an Software unterschiebt. Komisch, der BKA-Präsident sagte doch im Innenausschuss, dass seine Behörde keine Einsicht in den Quellecode hatte.
Ich glaube ja, der Uhl liegt richtig. Natürlich wussten die Sicherheitsbehörden und die Innenministerien, welche Leistungen sie bei der Firma DigiTask eingekauft haben, auch wenn sie nicht in der Lage waren, den Quellcode einzusehen. Den Leistungsumfang der Programmierarbeiten von DigiTask haben sie mit Sicherheit vorgegeben.
Und wenn das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geschehen ist, liegt ein Verfassungsbruch vor.
Denn es besagt doch der gesunde Menschenverstand, dass der Staat seine Etats nicht verwendet wie beim Kauf von Überraschungseiern, wo man nie weiß, was drinsteckt. Wer etwas bestellt, will es auch im vollen Umfang nutzen.
Aber selbst wenn sich die Schlapphut-Beamten auf die Quellen-TKÜ-Funktion beschränkt hätten, fehlt dafür die gesetzliche Grundlage, wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier im Interview mit der FAS klarstellte. “Ich halte es für sinnvoll, dass der Bundesgesetzgeber dies in der Strafprozessordnung regelt.”
Denn der Einsatz von Trojanern gehe “weit über eine herkömmliche Telefonüberwachung hinaus.” Papier, der an dem Urteil zur Online-Durchsuchung im Februar 2008 beteiligt war, widerprach damit Bundesinnenminister Friedrich. “Unsere Vorbehalte von damals wurden meines Erachtens in der Öffentlichkeit bislang nicht gebührend wahrgenommen”, so Papier.