Wann lernen Social Web-Dienstleister liquide Demokratie? Lehren aus dem Instagram-Fall

Fertigmachen zum Ändern

Wie viel liquide Demokratie wagen die oligopolistischen Social Web-Dienstleister eigentlich? Etwa ein hochrangiger Marketing-Fuzzi von Google, der mich als akkreditierten Journalisten nach seinem Vortrag in der Pause anraunzt, meine Videoaufnahme seiner phrasenhaften und eintönigen Rede zu löschen, da er der öffentlichen Versammlung, die vorher öffentlich eingeladen wurde, irgendwelche Suchmaschinen-Staatsgeheimnisse auf langweiligen Bullshit-Bingo-Bullit-Points-Folien an die Wand geworfen hat. Schreiben dürfe ich über den Vortrag, aber bewegte Bilder müssen im elektronischen Papierkorb entsorgt werden – basta! Merkwürdig, so argumentieren eigentlich sonst nur die Generaldirektoren der Deutschland AG.

Gleiches gilt für die die Pressesprecherin von Facebook Deutschland, die sich nach Ausführungen von martONE-Blogger „zwar nicht selbst öffentlich zu Wort meldet und lieber in geschlossenen Gruppen kommuniziert, sowie nur einen ihr gefälligen Artikel der Computerwoche zitiert, der dann von zahlreichen Twitter-Vögeln (nicht despektierlich gemeint – wir sind doch alles Vögel) als ein Statement von ihr weitergeteilt wird“. Vielleicht hat die Kommunikationsdame einfach nur die falschen Vorbilder und orientiert sich mehr an der PR-Taktstock-Politik der Deutschen Bank oder an der geheimen Hinterzimmer-Kabinettspolitik von Fürst Metternich und Konsorten.

Wenn ich mir also über die neue Beteiligungskultur im Social Web die Finger wund schreibe, über die wachsende Macht der Kunden, über ein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen Produzent und Konsument beim Crowdfunding, über die Notwendigkeit von ePartizipation bei Stadtplanungen, über liquide Demokratie in der Wirtschaftswelt, über die Ökonomie nach dem Prinzip „Teilen statt Herrschen“, dann kann ich Gleiches auch von den Social Web-Dienstleistern verlangen.

Und das gilt besonders für Veränderungen der AGBs und Nutzungsbedingungen. Es reicht eben nicht aus, wenn sich die Facebook-Tochter Instagram in knappen Worten an die Netzöffentlichkeit wendet und veränderte Geschäftsbedingungen ankündigt. Wie wäre es denn mal mit einem aktiven Dialog? Mit der Möglichkeit der Beteiligung? Mit einem Diskurs auf Augenhöhe? Warum macht man nicht ein Pressegespräch im Netz – ohne Sprachregelungen und ohne gezielte Einladungspolitik? Warum wird nicht zumindest eine Opt Out-Regel eingeführt (also die Möglichkeit zum Widerspruch, ohne gleich meine komplette virtuelle Existenz bei einem Anbieter löschen zu müssen)?

Bei aller berechtigten Kritik an der medialen Hysterie über die Fehlinterpretation der künftigen Ausrichtung des Fotodienstes, schließe ich mich der Schlussfolgerung von Zeit-Redakteur Patrick Beuth an: Nutzungsbedingungen und Datenschutz-Richtlinien sind nicht länger unbeachtete, lästige Pop-ups zum reflexartigen Wegklicken sind.

„Sie werden gelesen und ernst genommen. Und das ist eine gute Nachricht.“

Und auch überarbeitet und geändert, wie im Instagram-Fall.

Hiermit bestätige ich Google, Facebook, Apple, Microsoft und Co. eben nicht mehr, was sie mir an AGB-Diktaten unterjubeln wollen. Das wollen wir in der zweiten Session des Blogger Camps am 30. Januar von 19,30 bis 20,00 Uhr debattieren. Thema: Über die AGB-Diktatoren des Netzes.

Wer an der Gesprächsrunde, die live ins Netz via Hangout On Air übertragen wird, mitmachen möchte, sollte sich bei mir melden.

Ich setze also die Akzente etwas anders als Thomas Knüwer:

Instagram und die traurige Realität des Journalismus.

„Klares Wording“ in der Kundenkommunikation: Ja dann fangt doch mal an, liebwerteste T-Gichtlinge

Techno-Bürokraten-Deutsch

Ich lese gerade eine Studie von T-Systems zum Thema „Customer Service der Zukunft“ – könnte man übrigens ohne große Schnörkel einfach „Kundenservice der Zukunft“ nennen. Und dann steht im fünften Kapitel folgendes:

„Angst vor neuer Technologie: Einige Kunden fühlen sich bei der Nutzung technischer Produkte und Dienstleistungen unwohl. Technische Begrifflichkeiten führen bei ihnen zu Verwirrung. Infolgedessen meiden sie technische Lösungen bzw. haben sogar Angst, durch deren Nutzung etwas irreparabel falsch zu machen. Herausforderung für Unternehmen: Unternehmen müssen ein klares Wording bei der Benennung und Beschreibung von Service Solutions sicherstellen sowie die technische Umsetzung so einfach wie möglich gestalten. Ansonsten kann die Angst vor neuen Technologien die Akzeptanz von Service Solutions negativ beeinflussen.“ Ach was….

Wirklich tolle Empfehlung: Klares Wording….Da sind wir ja schon wieder mittendrin in der Laberrhabarber-Buchstabensuppe.

Das entspricht den Pressemitteilungen, die mir jeden Tag zugeschickt werden: Und das fängt in der Überschrift schon an:

“Durch Bündelung ihrer Kompetenzen können automatisierte Geschäftsprozesse bei den Kunden noch effizienter eingeführt werden.“

Jo. Zudem sind wir alle gut aufgestellt, besitzen ein weltweit führendes und fundiertes Portal-Know-how, schaffen Mehrwerte für Kunden – die natürlich im Mittelpunkt des Unternehmenskosmos stehen -, arbeiten effektiv an Solutions für das Ideen- und Innovationsmanagement, sorgen für einen zügigen Return on Investment, verschaffen den Marsmenschen einen unschlagbaren USP und unterdrücken unseren Brechreiz bei diesem unsäglichen Managementgefasel. Schreibt doch einfach mal die Studien und Pressemitteilungen wie spannende Romane. Arbeitet an einem erzählerischen Stil und verabschiedet Euch von der Techno-Bürokraten-Sprache.

Mein Neujahrswunsch an die Firmen-Schreiberlinge: Lest Karl Kraus und Kurt Tucholsky – erst danach wieder in die Tasten greifen.

Digitales Mittelmaß: Deutschland leidet wie eine Großbuchhandlung unter der neuen Zeit

Mehr Vernetzung bitte

Eine aktuelle Studie belegt erneut:

„Die Ablehnung von Facebook, Twitter & Co. ist in Deutschland höher als in allen anderen Industrienationen“, schreibt Michael Kroker in seinem Wiwo-Blog.

Die weltweite Nummer eins mit einem Online-Netzwerker-Anteil von 52 Prozent aller Erwachsenen sei Großbritannien – noch vor den USA und Russland, wo jeweils die Hälfte der Befragten soziale Netzwerke nutzen.

„Deutschland rangiert dagegen am unteren Ende der Skala. Zwar ist der Nutzungsgrad von 34 Prozent aller Erwachsener noch im unteren Mittelfeld. Doch der Anteil der Verweigerer von sozialen Netzwerken ist mit 46 Prozent der Befragten der höchste unter allen betrachteten Staaten. Damit erweist sich einmal mehr: Bei der Nutzung neuer Technologien ist Deutschland weiterhin ein Entwicklungsland, insbesondere im Vergleich mit anderen Industrienationen“, so Kroker.

Dann darf man sich natürlich auch nicht wundern, dass wir auch mit dem Breitbandausbau nicht vorankommen. Außer Lippenbekenntnissen der Deutschland AG und gegenseitiges Schulterklopfen auf den IT-Gipfeln gibt es kein entschlossenes Engagement für schnelles Internet. Auch wird die Notwendigkeit nicht gesehen, die vernetzte Ökonomie auf die Themen-Agenda zu setzen.

Darüber diskutierten wir ja am Montag in der ersten Session unseres Blogger Camps.

Das dürfte sich irgendwann rächen. Deutschland habe ein Problem mit der Neuerfindung, schreibt Gunter Dueck in seiner aktuellen Informatik Spektrum-Kolumne:

„Staaten wie Singapur oder Südkorea streben auf, China, Indien und Brasilien ebenfalls. Sie erfinden wie Neugründungen, aber wir hier müssen uns neuerfunden. Wir sind vermeintlich noch ‚Made in Germany‘, wir sind im Traum noch ’soziale Marktwirtschaft‘ und nach Ansicht anderer das ‚Land der Dichter und Denker‘. Das sind wir alles nicht mehr, aber wir erinnern uns noch daran, also scheint es noch so zu sein“, erklärt Dueck.

Und wir geben 163 000 Euro für sinnlose Gutachten aus, die von einer Renaissance der Industrie fabulieren – in Auftrag gegeben vom Bundeswirtschaftsministerium. Als digitale und vernetzte Ökonomie wird uns aber nur noch Mittelmäßigkeit bescheinigt. Das würden wir leider ignorieren, so Dueck, „solange der mehr süddeutsche Maschinenbau uns alle über Wasser hält“. Deutschland als Ganzes leide wie eine Großbuchhandlung oder ein Riesen-Elektronikmarkt unter der neuen Zeit – und wagt sich immer noch nicht wirklich hinein. Warum erklären wir uns nicht als Land der Innovationen für neue Technologien – Bio, Solar, Medizin, Nano, IT, Spezialmaschinen mit den entsprechenden Konsequenzen für den Ausbau der Vernetzung. Die Projekte müssen ehrgeiziger werden!

Einen kleinen Anfang wollen wir bis zum Mai realisieren:

Masterplan für schnelles Internet: Kanzleramt, wir kommen! #BloggerCamp

Die kommunale Recycling-Gier: Am Ende blecht der Müllgebührenzahler

Recycling-Gier

Nur wenige Monate nach Inkrafttreten des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes sprechen die kommunalen Verbandsvertreter schon von „alten Debatten“, die nicht neu aufgerollt werden sollten. Man möchte jetzt ungestört zur Tagesordnung übergehen. Aber das wird wohl nicht gelingen. Denn die Zerschlagung des Mittelstandes in der Recyclingwirtschaft bringt einige Protagonisten dauerhaft auf die Palme.

„Gemeint ist die Wettbewerbsverzerrung, die mit der prinzipiellen Zuweisung des Hausmülls zu den Kommunen von den privaten Entsorgern beklagt wird“, kritisiert die Abfallrechts-Expertin Dr. Birgit Stede.

Da sei allerdings noch nichts entschieden. Und damit meint sie nicht nur die Beschwerden, die der Europäischen Kommission vorliegen.

„So mancher Schrottsammler fürchtet derweil um seine Existenz, da der Ausschuss für Abfallrecht der LAGA nun nochmals hervorgehoben hat, dass auch Bringsysteme unter den Begriff ‚gewerbliche Sammlung# fallen. Das heißt nichts anderes, als dass bestehenden Betrieben zur Sammlung, Lagerung und Sortierung von Schrott die Annahme von Altmetallen, die in Privathaushalten anfallen, untersagt werden kann“, weiß Stede.

Ein weiterer Beleg für die Strategie der Kommunen, in das lukrative Recyclinggeschäft der klein- und mittelständischen Betriebe einzusteigen:

„Mancher Politiker geht geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei. Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde“, kritisiert Stede.

Angesichts dieser grundlegend Differenz klingt die Aussage des Bundesumweltministers Peter Altmaier zum erhofften Kompromiss beim neuen Wertstoffgesetz merkwürdig: „Das wird eine muntere Debatte werden“, so das Zitat in der Fachpresse. Was ist daran munter?

Es ist eher bizarr, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorger sich für ausgediente Bratpfannen und sonstige verwertbare Abfälle, die über den Verpackungsabfall hinausgehen, so ins Zeug legen. Ohne Recyclingtechnologien, ohne Erfahrungen bei der Sortierung, ohne Kenntnisse über die Sekundär-Rohstoffmärkte.

Einsammeln kann jeder – beim Recycling muss man schon ein wenig mehr bieten. Ansonsten erweist sich das öffentlich-rechtliche Begehren als weiterer Rohrkrepierer für die kommunalen Kassen. Im Umland von Hannover kann man das schon jetzt beobachten:

Mit der Einführung der so genannten O-Tonne in den vergangenen zwei Jahren ein Verlust von 2,3 Millionen Euro “erwirtschaftet” worden. Das berichtet die HAZ.

Der Fehlbetrag geht zu Lasten der Müllgebührenzahler. Aus dem Erlös für die gesammelten Kleinelektrogeräte, Metalle und Bekleidung habe der regionale Zweckverband nur 100.000 Euro kassiert. Dem stehen die hohen Kosten für den Modellversuch gegenüber.

“Allein die Leerung der Tonnen, die alle vier Wochen vorgesehen ist, schlug mit 1,2 Millionen Euro zu Buch”, schreibt die HAZ.

Die Anschaffung der Tonnen habe knapp 750.000 Euro gekostet. Die Aufstellung der Tonnen und die Werbeaufwendungen werden mit 215.000 Euro beziffert.

“Hinzu kommt noch die Sortierung der Wertstoffe, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb in den vergangenen zwei Jahre 310.000 Euro ausgeben musste”, so die HAZ.

Angesichts dieser Negativbilanz fodert die CDU-Regionsfraktion, über das ganze Projekt O-Tonne gründlich nachzudenken. Man sei völlig überrascht von den verschwindend geringen Erlösen.

Abfallexperten, die Erfahrungen mit der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gemacht haben, halten das Ergebnis für weniger überraschend. Im Recyclinggeschäft würden sich Kommunen nicht sehr gut auskennen. Es reiche eben nicht aus, sich nur ins gemachte Nest zu setzen und auf höhere Erträge zu schielen. So einfach sei die Vermarktung von Wertstoffen nicht.

Siehe auch:

Zerschlagung des Grünen Punkt-Müllmonopols zeigt Wirkung: Recyclingkosten gesunken – Kartellamt warnt vor neuer Monopolisierung.

Das staatstrojanische Versteckspiel des Bundesinnenministeriums

Staatstrojaner-Unschuld

Dem Informationsfreiheitsgesetz sei Dank richtete ich eine Frage via www.fragdenstaat.de an das Bundesinnenministerium:

„Was wurde vom BMI nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben? Ist der Auftrag im Wege der freihändigen Vergabe in Auftrag gegeben worden?……“

Schon eine Woche später lag ein Schreiben des BMI in meinem Briefkasten, allerdings nicht in dem elektronischen, sondern dem an meiner Haustüre – das Ressort der Bundes-CIO scheint nicht in der Lage zu sein, elektronische Anfragen auch elektronisch zu beantworten.

In dem Brieflein teilte mir ein Oberamtsrat mit:

„Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen(…….)vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft für die Vergabe solcher Software vor.“

Sollte über Nacht das BMI nicht mehr oberster Hüter der Sicherheit auf Bundesebene sein? Gehören die Sicherheitsbehörden nicht zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums? Hat nicht der Bundesinnenminister nach der Hacking-Aktion des Chaos Computer Clubs Rede und Antwort stehen müssen über den verfassungswidrigen Leistungsumfang des Staatstrojaners, der weit über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung hinausgeht?

Ich fand über den Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutz-Beauftragten heraus, dass das Bundeskriminalamt den Auftrag vergeben hat, also eine Behörde des Bundesinnenministeriums. Und fragte bei dem rabulistischen Formulierkünstler nach:

Wieder flatterte eine analoges Schreiben in meinen Briefkasten, in dem hieß es:

„Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes besteht nur, soweit die Informationen der Bundesbehörde auch tatsächlich vorliegen.“

Soll wohl heißen, was nicht auf meinem Schreibtisch liegt, davon weiß ich auch nichts. Wie würden es Staatsbeamte einordnen, wenn bei mir zu Hause eine Durchsuchung stattfindet und ich leugne, etwas von der gesuchten Sache zu wissen. Und es im Zimmer nebenan gefunden würde. Ich könnte sagen: In das Zimmer gehe ich nie, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Ich tippe, dass ich Ärger bekommen und mir niemand glauben würde.

Liebwerteste Gichtlinge des Bundesinnenministeriums, ihr macht aus dem Informationsfreiheitsgesetz ein Informationsverhinderungsgesetz. Und verschaukelt auch noch Eure Bürgerinnen und Bürger. Die Auftragsvergabe erfolgte über die Geschäftsbereiche des Bundesinnenministeriums. Und was das politisch bedeutet, könnt Ihr morgen in meiner Kolumne für das Debattenmagazin „The European“ nachlesen.

Über die Facebook-Instagram-Google-Ignoranz im Umgang mit Nutzern: Digitale Kometen können auch verglühen

Aufregung über die AGB-Diktatoren des Netzes

Ein Aufschrei geht wieder durch das Social Web und Kerstin hat sich zu den geänderten Nutzungsbedingungen des Fotodienstes Instragram in ihrem Blog einige Gedanken gemacht:
Man vergisst ihn immer wieder, den Spruch, der letztlich für alle Social Networks gilt:

“Wenn du für etwas bezahlst, ist es die Ware. Wenn du dafür nichts bezahlst, bist du die Ware.”

Mit irgendetwas würden wir immer bezahlen.

„Wenn nicht mit Geld, dann eben mit etwas anderem. Mit Aufmerksamkeit. Mit Weiterempfehlungen. Oder eben mit unseren Daten. Selten bis nie bieten Wirtschaftsunternehmen ihre Ware oder ihre Dienstleistungen aus reinem Altruismus kostenfrei an. Wir müssen uns also überlegen, ob wir zu den Konditionen mitmachen oder nicht. Und wenn wir mitmachen, müssen wir halt die Kröte schlucken und uns auf den Deal einlassen. Oder eben nicht. Man kann ja protestieren. Aber ob es etwas nützt.“

Der Deal gehe ja nicht in eine Richtung:

„Wir handeln ja ebenfalls nicht altruistisch. Es ist ja nicht so, als ob wir Facebook oder Instagram unsere Daten oder Bilder ’spenden‘ würden, ohne selbst davon etwas zu haben. Wir profitieren von der Möglichkeit, uns dort auszutauschen und zu präsentieren. Wir bekommen, wenn wir professionell im Web unterwegs sind, hochwertige Links, Aufmerksamkeit, letztlich Werbung. Wir bekommen Speicherplatz, ein Forum, ein virtuelles Wohnzimmer, öffentlichen Plakatplatz. Der Deal ist also klar. Er gefällt uns nur nicht immer. Und immer, wenn wir daran erinnert werden, dass uns hier ein kommerzielles Unternehmen ein Angebot bereitstellt, schreien wir auf.“

Soweit der kleine Auszug aus dem Blogposting von Kerstin. Es ist ein Deal, sicherlich. Ein Social-Deal. Und ich verlange von den Tech-Giganten Google, Facebook und Co. die gleiche Behandlung, die ich in meinem eigenen Verhalten beim Geben und Nehmen an den Tag lege.

Es völlig in Ordnung, wenn mir personalisierte Werbung eingeblendet wird. Es ist nicht weiter problematisch, wenn meine Daten, die ich freiwillig zur Verfügung gestellt habe, für Analysen, Prognosen und Verfeinerungen von Diensten eingesetzt werden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Netzanbieter nach neuen Geschäftsmodellen, Sponsoring-Angboten und neuen Erlösmodellen umschauen. Aber es ist einfach eine Unverschämtheit, gravierende Änderungen der Nutzungsbedingungen wie eine geheime Kommandosache durchzudrücken. Ich bin nicht das Klickvieh von Facebook, Google und Co. Und wenn es nicht um eine indirekte Vermarktung meiner Daten geht, sondern direkt Umsätze generiert werden sollen, verlange ich nach Partizipation. Fotos zu verkaufen, ohne die Nutzer zu informieren oder an den Umsätzen zu beteiligen, ist dreist.

Warum räumen die Netz-Giganten nicht generell eine Opt out-Funktion ein (Opt in-Modelle, die der Datenschutz-Deichgraf in Kiel verlangt, sind nicht praktikabel). Wenn ich einer Sache widerspreche, muss das vom Anbieter respektiert werden und nicht mit Löschung oder Ignoranz bestraft werden. Auch der Spruch, „Du kannst ja Deinen Account kündigen“, ist keine Alternative. Vielleicht bin ich ja mittlerweile beruflich und privat auf diese Dienste angewiesen. Friss oder stirb – so kann man mit den Nutzern nicht umgehen. Besser wäre es, Abweichungen vom Standardprogramm einzuräumen. Das wäre sogar klug, denn der Anbieter begegnet mir auf Augenhöhe und respektiert mich.

Freunde der amerikanischen Internet-Imperien, Eure Ignoranz wird sich irgendwann rächen, wenn die Nutzer mit den Füßen abstimmen und Konkurrenten auf den Markt kommen, die diesen Mist nicht praktizieren und vielleicht sogar leistungsfähiger sind. Es sind schon einige Kometen am digitalen Himmel verglüht. Nichts ist für die Ewigkeit.

Auch wenn wir morgen wieder zur Tagesordnung übergehen und uns wieder abregen, ich speichere diese Unverschämtheiten und revanchiere mich zu gegebener Zeit.

Wäre ein schönes Thema für das nächste Blogger Camp am Mittwoch, den 30. Januar 2013. Werde mir noch einen schönen Titel ausdenken. Wie wäre es mit „Über die AGB-Diktatoren des Netzes“?

Wer mitmachen möchte in der Hangout On Air-Runde, sollte sich frühzeitig bei mir melden.

Siehe auch:

Die AGB-Dikatur.

Über Menschenrechte in der digitalen Öffentlichkeit und freiheitsbeschränkende AGBs #rp12

Instagram nimmt sich das Recht zum Verkauf aller Nutzerfotos.

Instagram will Fotos der Nutzer verkaufen – ohne zu fragen.

Ob nun die Änderungen der Nutzungsbedingungen bei Instagram nun halb so wild sind oder nicht, ich bleibe bei meiner Haltung, zumindest eine Möglichkeit zur Reaktion zu bekommen, ohne meinen Account komplett löschen zu müssen.

Masterplan für schnelles Internet: Kanzleramt, wir kommen! #BloggerCamp

In der ersten Session des Blogger Camps diskutierten wir mit dem bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk nicht nur den mittelmäßigen Status des Breitbandausbaus in Deutschland, der uns volkswirtschaftlich so langsam ins Hintertreffen bringen, sondern wir werden bis zur republica im Mai einen Masterplan für schnelles Internet entwerfen und einen Termin im Kanzleramt organisieren für die Übergabe dieses Papiers. Wie bei den Änderungsvorschlägen für die Legalisierung des Dienstes Hangout On Air für Liveübertragungen im Netz, die wir dem Bundeswirtschaftsminister auf dem IT-Gipfel überreicht haben.

Würde mich freuen, wenn das Papier kollaborativ entstehen könnte! Wir werden den Entwurf etappenweise kommunizieren und nehmen Vorschläge gerne auf. Mein erster Vorschlag. Der/die Bundes-CIO sollte aus dem Geschäftsbereich gelöst werden und einen Ministerstatus bekommen – allerdings müsste das Amt mit der erforderlichen technologischen Kompetenz ausgestattet sein – keine Verwaltungsjuristen, die meinen, bei jedem Thema mitreden zu können. War mein Vorschlag am Schluss der heutigen Blogger Camp-Runde.

BEE-Präsident kritisiert Stimmungsmache gegen Erneuerbare Energien – Der Industrielobbyismus und das Institut der deutschen Wirtschaft

Peter Becker Stromkonzerne

Zu den heute veröffentlichen Berechnungen des industrienahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln über die Verteilungswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt der Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Dietmar Schütz:

„Die Aussagen des Instituts der deutschen Wirtschaft zu den Verteilungs­wirkungen des EEG stellen den gezielten Versuch dar, die Erneuerbaren Energien für soziale Not in Deutschland verantwortlich zu machen. Das ist absurd und dient ausschließlich dazu, Stimmung gegen die Energie­wende zu machen. Es ist gerade das EEG, das erstmals Investitionen in regenerative Kraftwerke und entsprechende Gewinne für eine breite Schicht in der Bevölkerung ermöglicht hat. Früher erzielten die vier großen Stromkonzerne in monopolähnlichen Strukturen gigantische Gewinne, heute gehen deren Profite zurück. Im Gegenzug gibt es Millionen Bürger, die den Umbau unserer Energieversorgung durch ihre Investitionen ermöglichen.“

Natürlich schlage jede Kostenerhöhung bei Menschen mit schmalem Geldbeutel stärker zu Buche als bei Menschen mit hohem Einkommen. Das sage aber weder etwas über die absolute Belastung der Haushalte aus, noch nimmt es die mittel- und langfristigen Wirkungen der heutigen Investitionen in Erneuerbare Energien in den Blick.

„Denn mit den Erneuerbaren Energien werden erstmals die Kosten für die nachfolgenden Generationen, die durch Umwelt- und Gesundheitsschäden oder die Einlagerung von Atommüll entstehen, real verringert. Mit der Energiewende schaffen wir also überhaupt erst die Voraussetzung, dass Energie auch für künftige Generationen bezahlbar bleibt“, kontert Schütz.

In diesem Jahr müsse ein Drei-Personen-Haushalt durchschnittlich 300 Euro für Energie aufbringen – das meiste davon für Kraftstoffe. Kaum weniger muss er für seine Heizwärme ausgeben, während die Stromkosten den geringsten Teil der gesamten Energierechnung ausmachen. Die EEG-Umlage, die zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien Teil der Stromkosten ist, macht 2012 nur 10 Euro oder 3,5 Prozent der gesamten Energiekosten aus. Außerdem zeigt die Entwicklung der Energiekosten, dass diese in den letzten zwölf Jahren in allen Bereich massiv gestiegen sind – mit über 100 Prozent Verteuerung aber vor allem die Kosten für Heizenergie.

„Was die einkommensschwächsten Haushalte betrifft, ist es schlicht und ergreifend eine sozialpolitisch gebotene Notwendigkeit, staatliche Transferleistungen den realen Lebenshaltungskosten anzupassen“, so BEE-Präsident Schütz abschließend.

Merkwürdig. Wie zurückhaltend das IW in der Vergangenheit zu den milliardenschweren Subventionen für die Energiekonzerne war. Auch das ging ja zu Lasten der Allgemeinheit. Jetzt kritisieren sie die ungerechte Verteilungswirkung: Bei den unteren Einkommen gebe es nur sehr wenige Solarhaushalte, während jeder fünfte Solarhaushalt zum reichsten Zehntel gehört, geht aus der Presseverlautbarung des IW hervor.

Mit der sehr einseitigen Industriepolitik des IW habe ich mich ja nun schon einige Male auseinandergesetzt. Siehe auch: Wolf Lotter und die Dampfmaschinen-Ideologie der liebwertesten Industrie-Gichtlinge. Dazu wichtig: DER STAAT UND DIE FREUNDE DES INDUSTRIELOBBYISMUS

Über das Portal fragdenstaat.de hatte ich ja ein paar Fragen zu dem von mir kritisierten Industriegutachten gestellt:

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) in Zusammenarbeit mit der IW Consult GmbH eine Studie zur „Messung der industriellen Standortqualität in Deutschland“ vorgelegt. Nach welchen Kriterien hat das Ministerium das Institut der deutschen Wirtschaft ausgewählt? Gab es eine öffentliche Ausschreibung? Und wenn ja, warum wurde das IW mit der Studie beauftragt? Was hat das Ministerium für diese Studie bezahlt?

Hier die zweite Antwort des BMWi (schaut mal auf den Preis!):

Sehr geehrter Herr Sohn,

nach der VOL/A ist eine freihändige Vergabe u.a. dann zulässig, wenn es sich um „Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung“ handelt, was bei diesem Auftrag zweifelsohne der Fall war. Darüber hinaus kann diese Vergabeart gewählt werden bei Leistungen, die nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können. Oft ergeben sich die zweckmäßigsten Fragestellungen und Vorgehensweisen bei Forschungsaufträgen erst im Zuge der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Angeboten. Dann ist es im Interesse einer wirtschaftlichen Beschaffung, die dem beabsichtigten Zweck auch wirklich dient, von großem Vorteil, wenn mit den Anbietern noch über Einzelheiten der Aufträge gesprochen werden kann, was bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht möglich ist. Die in dem Sie interessierenden Fall gewählte Vergabeart ist im Übrigen nicht weniger wettbewerblich als eine öffentliche Ausschreibung: Dem Teilnahmewettbewerb lag eine öffentliche Bekanntmachung zugrunde. Als geeignete Bewerber wurden dann die in meinem Schreiben vom 7. November 2012 unter 1.c) genannten sechs Institute zur Vorlage eines Angebots aufgefordert. Die öffentliche Bekanntmachung und die Leistungsbeschreibung sind beigefügt. Inzwischen liegt mir auch die Zustimmung des Auftragnehmers zur Nennung des Abgeltungsbetrags vor: Er belief sich auf 163T€ einschl. MWSt.

Dingdong: Also 163.000 Euro kostete der Spaß, den wir als Steuerzahler an das IW abdrücken musste. Stolzer Preis.

Und wenn man auf den Vorstandsliste des IW schaut, entdeckt man übrigens auch einige Atomfreunde…..

Update:

Meine kleine Twitter-Disputation mit den Metall-Arbeitgebern, die ja in den Gremien des IW gut vertreten sind:

Der etwas andere Bilbao-Effekt: Prunkbauten, Großmannssucht und leere Kassen #Elbphilharmonie #Festspielhaus

Liquide Demokratie in der Stadtplanung wagen

Wieder 200 Millionen Euro teurer, wieder ein Jahr Verzögerung – warum wollen die Hamburger ihre Elbphilharmonie eigentlich fertig bauen, fragt sich Spiegel-Kommentator Christoph Twickel.

Bei einem endgültigen Baustopp wäre die Stadt wieder flüssig und hätte zudem das weltweite erste Mahnmal gegen Image-Idiotie und politische Geltungssucht.

Die Elbphilharmonie sollte eine Ruine bleiben, so Twickel:

„Als unvollendetes Symbol für gescheiterte urbane Großmannssucht könnte sie um so vieles nützlicher und lehrreicher sein. Zumal das Konzept des ‚Landmark Building‘ ohnehin von gestern ist. Jede mittlere Kleinstadt leistet sich mittlerweile ihr Stararchitekten-Ufo, weil das angeblich ihre Internationalität befördert.“

Im Sommer 2016 soll das Honoratioren-Abo-Publikum-Prestigeobjekt in der Hansestadt fertig sein. In den Prognosen für die Baukosten liegt man jetzt bei 575 Millionen Euro und das dürfte wohl nicht die letzte Hiobsbotschaft sein. Zu Beginn der Planungen vor sieben Jahren ging Hamburg von mickrigen 77 Millionen Euro aus – ja, Ihr habt richtig gehört, liebe Festspielhausfreunde in Bonn. Da klingeln jetzt zu recht Eure Ohren. Denn der neue Beethoven-Tempel wird auch nur mit schlappen 80 Millionen Euro projektiert. Und auch die Argumente für das musische Millionen-Grab dürften den Bonnerinnen und Bonnern bekannt vorkommen. Da war von „Leuchtturmarchitektur“, von wirtschaftlichen Impulsen, neuen Arbeitsplätzen sowie von dem vielzitierten und vielbeschworenen „Bilbao-Effekt“ die Rede.

In seinem Buch ‚Triumph of the City‘ rechnet der US-Ökonom Edward Glaeser vor, dass der durch den Bau des Guggenheim Museums in Bilbao erhoffte ökonomische Boom weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist – und die geschaffenen 900 Arbeitsplätze die Investitionssumme von 250 Millionen Euro in keiner Weise rechtfertigen“, erläutert Twickel.

Und was sagt der selbst ernannte Beethoven-Kulturförderer Grießl zum Bau des Festspielhauses in Bonn (der Herr Grießl engagiert sich ja nur privat als Vorsitzender des Festspielhaus-Fördervereins für den Bau eines neuen Konzertsaales – mit seiner Funktion als IHK-Chef habe das Ganze nichts zu tun, bestätigte mir ein IHK-Mitarbeiter):

„Schauen Sie zum Beispiel nach Bilbao. Bis vor einigen Jahren stand die nordspanische Industriestadt nicht auf dem Reiseplan internationaler Städtetouristen. Seit dort das von dem berühmten Architekten Frank O. Gehry konzipierte, Aufsehen erregende Guggenheim-Museum entstanden ist, kommen immer mehr Besucher in die Stadt. Das spricht sich herum, immer mehr Leute werden darauf aufmerksam und reisen dorthin. Die Entwicklung hat die gesamte Stadt aufgewertet.“ In Bonn wäre er mit einem aufregenden, qualitätsvollem Festspielhaus genauso zu spüren, glaubt der Herr Grießl.

Aber selbst die kühnsten Optimisten gehen in der Elb-Metropole nicht mehr davon aus, dass die Investitionssumme von 575 Millionen wieder eingespielt werden kann. Der Hamburger Bürgermeister wäre schon froh, wenn die Vermietung der Konzertsäle die Betriebskosten deckt. Auch da gibt es wieder schöne Parallelen zur rheinischen Beethoven-Stadt.

Igitt, dieses schnöde Wort Betriebskosten möchte in Bonn niemand ernsthaft diskutieren: Was beim Betrieb des Festspielhauses jährlich auf die Bonner Bürgerschaft zukommt, will die Verwaltung noch nicht verraten. Ein Businessplan werde erst vorgelegt, wenn die Baufinanzierung steht, schreibt der General Anzeiger. Klingt irgendwie nach „Hauptmann von Köpenick“.

Aber selbst der Mythos „Landmark Buildings“ zerbröselt in Hamburg. So sollte die Elbphilharmonie als Monument der Stärke auf das globale Anlagekapital ausstrahlen und Investoren in die HafenCity anlocken.

„Die Rücksichtslosigkeit, mit der eine Stadt ihr Gemeinwesen für solche Protzbauten in Haftung nehmen kann, wird zur vertrauensbildenden Maßnahme für den Standort. Längst ist die HafenCity, in deren Mitte sich die Elbphilharmonie erhebt, für Hamburg ein massives Zuschussgeschäft geworden – wie sich Ende November einmal mehr gezeigt hat, als der Entwickler des südlichen Überseequartiers in der HafenCity in eine Finanzierungsklemme kam und absprang. Will heißen: Das Konzept ‚Hauptsache es wird teuer, sieht auch so aus und wir bauen es zu Ende‘ ist mit der anhaltenden Finanzkrise – die ja auch eine Krise der Baufinanzierung ist – noch ein bisschen abstruser geworden“, führt Twickel in seinem Spiegel-Kommentar weiter aus.

Solche Erfahrungen sind uns ja in Bonn bislang erspart geblieben – kicher. Ja, das ist natürlich nur ein Scherz, denn sonst würden ja im Verfahren um den Bau des World Conference Center Bonn (WCCB) nicht so viele Protagonisten auf der Anklagebank sitzen.

Die Elbphilharmonie ist nach Auffassung von Twickel ein Lehrstück für eine Kostenermittlung, die einzig von politischen Interessen geleitet ist (ja, ja, die 80 Millionen Euro für das Festspielhaus sind wohl ähnlich zustände gekommen – einfache Logik: Festspielhaus günstig, Sanierung der Beethovenhalle teuer – also ein neues Spielzeug kaufen).

„Hamburgs Politiker – der schwarz-grüne Senat übrigens gemeinsam mit der seinerzeit oppositionellen SPD – haben 2006 ein offensichtlich nicht mal halbfertig geplantes Gebäude in Auftrag gegeben. Diese Täuschungsoperation hat bis heute Erfolg – und wird ihn weiterhin haben, wenn die Elbphilharmonie so zu Ende gebaut wird, wie es die Vereinbarung zwischen dem Scholz-Senat und Hochtief derzeit vorsieht.“

Jetzt werden die Festspielhaus-Ultras im Fanclub von Herrn Grießl sofort „Ja aber“ rufen. Die 80 Millionen Euro kommen doch von Privatinvestoren – ähnlich wie beim WCBB – kicher…..Vor kurzem hat ja wieder eine tolle Aktion stattgefunden, die die Geld-Sammelaktion von Herrn Grießl entscheidend beflügelt: Wein-Saufen für Beethoven. Bildungsbürgerlich wird das natürlich anders umschrieben:

„Vom 1998er Château Trotanoy (Pomerol, Bordeaux) und einem Château Margaux aus dem Médoc über den 1996er Supertoskaner Sassicaia aus Bolgheri bis zum australischen Kultwein Grange von Penfolds der Jahrgänge 1995 und 1996 (97 Parker-Punkte)“ kam am 11. Dezember „wahre Schätze aus dem Weinkeller eines ungenannten Beethoven-Freundes und weiteren Privatspendern zu Gunsten des Beethoven-Festspielhauses unter den Hammer.“

Man gönnt sich ja sonst nichts.

Gehen wir mal optimistisch davon aus, dass die Festspielhaus-Ultras in ihrer Fankurve noch einige Beethoven-Taler zusammenkratzen:

Wer muss denn eigentlich haften, wenn die privaten Spender nicht auf 80 Millionen Euro kommen? Und noch viel wichtiger. Wer muss einspringen, wenn wir uns in Bonn auf den Spuren von Hamburg bewegen und sich die Kosten deutlich erhöhen? Haftet dann der Herr Grießl mit seinen Festspielhaus-Ultras? Haftet die Post, die 30 Millionen Euro „in Aussicht stellt“? Wie belastbar sind denn die Finanzzusagen von Post und anonymen Spendern wirklich? Ist die Sanierung und Modernisierung der Beethovenhalle nicht wesentlich günstiger und weniger risikoreich?

Das gesamte Verfahren könnte doch in einem Beethoven 2.0-Projekt von der Bonner Bürgerschaft beurteilt werden. Herr Grießl und sein Verein sind nicht repräsentativ für die Stadt – ich natürlich auch nicht. Also liquide Demokratie zulassen und die Menschen einbeziehen.

Der arme Revolutionär Beethoven hätte zu seinem 250. Geburtstag im Jahr 2020 eine Beteiligung 2.0 verdient. Eine Beteiligungslogik, die nicht von oben aus dem Hinterstübchen der Festspielhaus-Ultras und des Oberbürgermeisters gedacht wird, sondern von unten erfolgt. Wie das geht, demonstrierte eine Gesprächsrunde vom Haus der Architektur. Natürlich live übertragen via Hangout On Air – also schön social!

Update: Die rot-grüne Ratsmehrheit hat übrigens in Bonn durchgesetzt, für die überfällige Sanierung der Beethovenhalle Geld freizuschaufeln. Sehr löblich. Entsprechend positiv reagierte die Werkstatt Baukultur Bonn:

„Die Werkstatt Baukultur Bonn begrüßt zwei wichtige Entscheidungen des Bonner Stadtrates: Das Stadthaus soll als städtische Verwaltungszentrale beibehalten und schrittweise renoviert werden, die denkmalgeschützte Beethovenhalle wird als Konzerthalle und Veranstaltungsort denkmalgerecht saniert. Beide Beschlüsse sind Bekenntnisse zu Gebäuden, die bedeutende Vertreter der Nachkriegsarchitektur sind, untrennbar mit der Bonner Stadtgeschichte verbunden sind und für das Bonner Stadtbild einen hohen Identitäts- und Wiedererkennungswert besitzen. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist der Beschluss des Stadtrates als überaus positiv zu werten. Die 1959 eingeweihte Beethovenhalle ist eines der Hauptwerke des organischen Bauens, einer wichtigen Architekturströmung der Nachkriegsmoderne in Deutschland. Mit ihren Außenanlagen stellt sie ein wichtiges Denkmal für den offenen Geist der jungen Bonner Republik dar.