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Das staatstrojanische Versteckspiel des Bundesinnenministeriums

Staatstrojaner-Unschuld

Dem Informationsfreiheitsgesetz sei Dank richtete ich eine Frage via www.fragdenstaat.de an das Bundesinnenministerium:

„Was wurde vom BMI nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben? Ist der Auftrag im Wege der freihändigen Vergabe in Auftrag gegeben worden?……”

Schon eine Woche später lag ein Schreiben des BMI in meinem Briefkasten, allerdings nicht in dem elektronischen, sondern dem an meiner Haustüre – das Ressort der Bundes-CIO scheint nicht in der Lage zu sein, elektronische Anfragen auch elektronisch zu beantworten.

In dem Brieflein teilte mir ein Oberamtsrat mit:

„Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen(…….)vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft für die Vergabe solcher Software vor.”

Sollte über Nacht das BMI nicht mehr oberster Hüter der Sicherheit auf Bundesebene sein? Gehören die Sicherheitsbehörden nicht zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums? Hat nicht der Bundesinnenminister nach der Hacking-Aktion des Chaos Computer Clubs Rede und Antwort stehen müssen über den verfassungswidrigen Leistungsumfang des Staatstrojaners, der weit über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung hinausgeht?

Ich fand über den Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutz-Beauftragten heraus, dass das Bundeskriminalamt den Auftrag vergeben hat, also eine Behörde des Bundesinnenministeriums. Und fragte bei dem rabulistischen Formulierkünstler nach:

Wieder flatterte eine analoges Schreiben in meinen Briefkasten, in dem hieß es:

„Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes besteht nur, soweit die Informationen der Bundesbehörde auch tatsächlich vorliegen.”

Soll wohl heißen, was nicht auf meinem Schreibtisch liegt, davon weiß ich auch nichts. Wie würden es Staatsbeamte einordnen, wenn bei mir zu Hause eine Durchsuchung stattfindet und ich leugne, etwas von der gesuchten Sache zu wissen. Und es im Zimmer nebenan gefunden würde. Ich könnte sagen: In das Zimmer gehe ich nie, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Ich tippe, dass ich Ärger bekommen und mir niemand glauben würde.

Liebwerteste Gichtlinge des Bundesinnenministeriums, ihr macht aus dem Informationsfreiheitsgesetz ein Informationsverhinderungsgesetz. Und verschaukelt auch noch Eure Bürgerinnen und Bürger. Die Auftragsvergabe erfolgte über die Geschäftsbereiche des Bundesinnenministeriums. Und was das politisch bedeutet, könnt Ihr morgen in meiner Kolumne für das Debattenmagazin “The European” nachlesen.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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