
Deutschland hat aus Verpackungen eine juristische Dauerbaustelle gemacht. Seit der ersten Verpackungsverordnung Anfang der neunziger Jahre folgten Novellen, Quoten, Registerpflichten, Pfanddebatten, Mehrwegappelle, Recyclingziele, Kampagnen gegen Trittbrettfahrer mit Testkäufen in Supermärkten zu nicht lizenzierten Verpackungen, Aufdeckungen von betrügerischen Re-Importen von Einweg-Getränken, Abfall-Aktionen von müffelnden Einkaufstüten aus Sortieranlagen vor einer Zentrale eines Discounters und ständige europäische Nachschärfungen.
Fast jede Novelle versprach weniger Abfall, bessere Verwertung, mehr Kostengerechtigkeit bei der Produktverantwortung der Hersteller und mehr Kreislauf. Die Statistik des Alltags erzählt eine härtere Geschichte: Regale füllen sich weiter mit Verbundmaterialien, Portionsverpackungen, Kunststoffschalen, Folien, Deckeln, Sleeves und Etiketten. Bei Mehrweg werden jedes ja neue Negativ-Rekorde erzielt. Die Quote für die Wiederbefüllung von Geränkeflaschen ist im freien Fall. Die Gelbe Tonne wurde zum Symbol einer Entlastungsphantasie. Viele Bürger trennen, viele Unternehmen lizenzieren, viele Systeme sortieren. Am Ende fehlt zu oft der industrielle Anschluss.
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen. Es setzt die europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht um und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben eine Verordnungsermächtigung zur Ökomodulation in § 26a verankert. Das Bundesumweltministerium kann nun festlegen, wie Beteiligungsentgelte ökologisch ausgerichtet werden. Ab 2027 sollen finanzielle Anreize für recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten greifen.
Das klingt nach Bewegung. Es bleibt aber erst dann Wirtschaftspolitik, sobald der Gesetzgeber den Preis in die Nähe der technischen Realität rückt. Verpackungsrecht darf kein pädagogisches Ritual bleiben. Es muss Materialkunde, Sortiertechnik, Lebensmittelrecht, Haftung, Datennachweise, Absatzmärkte und Investitionszyklen zusammenführen.
Was bedeutet Ökomodulation?
Ökomodulation meint die ökologische Spreizung der Entgelte, die Hersteller und Inverkehrbringer an duale Systeme zahlen. Wer Verpackungen nutzt, die sich sauber erfassen, sortieren und verwerten lassen, soll weniger zahlen. Wer Materialkombinationen, Störstoffe, Farbstoffe, Klebstoffe, Sleeves oder Verbunde in den Markt bringt, die den Stoffstrom entwerten, soll höhere Kosten tragen. Wer Rezyklat einsetzt, soll wirtschaftlich besser gestellt werden.
Der Kern ist ein Preissignal. Bisher wirkt das Beteiligungsentgelt zu oft wie eine Entsorgungsflat. Eine Verpackung, die theoretisch recyclingfähig klingt, aber im Sortierbetrieb aussortiert wird, belastet den Markt kaum spürbar. Eine Verpackung, die mit zusätzlichem Aufwand wirklich kreislauffähig konstruiert wurde, bekommt zu wenig wirtschaftliche Anerkennung. Genau dort muss § 26a ansetzen.
Ökomodulation darf deshalb keine hübsche Tabelle aus dem Ministerium werden. Sie braucht messbare Kriterien. Recyclingfähigkeit heißt, dass eine Verpackung in realen Anlagen erkannt, getrennt, sortiert, aufbereitet und als Sekundärrohstoff verkauft werden kann. Rezyklat heißt, dass aus Abfall wieder ein industriell nutzbarer Rohstoff entsteht, mit definierter Qualität, dokumentierter Herkunft und verlässlicher Freigabe für den jeweiligen Zweck. Zwischen beidem liegt der Unterschied zwischen gutem Willen und Marktfähigkeit. Soweit die Theorie. Man darf gespannt sein, wie sich das bei den Preis-Gesprächen zwischen Handel und Industrie auswirkt, die immer im Herbst für das folgende Geschäftsjahr stattfinden. Rund fünf Handelskonzerne, die rund 80 Prozent des Marktes beherrschen, stoßen dabei auf tausende von Anbietern auf der Produzentenseite – von der Molkerei aus der Region bis zu den Markenartiklern.
Die IFAT-Lektion: Der Markt kauft keine Absichten
Auf der IFAT in München wurde sichtbar, woran die Kreislaufwirtschaft leidet. Die Technik entwickelt sich. Sortieranlagen werden präziser. Künstliche Intelligenz hilft bei Materialerkennung und Prozesssteuerung. Recyclingunternehmen können immer mehr aus heterogenen Stoffströmen herausholen. Trotzdem bleibt die Nachfrage nach vielen Rezyklaten fragil. Unternehmen greifen zu Neuware, weil sie Spezifikationen kennen, Lieferverträge eingespielt sind und Haftungsfragen geklärt erscheinen.

Professor Henning Wilts vom Wuppertal Institut hat diesen Punkt in der IFAT-Debatte auf den ökonomischen Begriff gebracht: Transaktionskosten. Ein Unternehmen, das Rezyklat einsetzen will, kauft kein Stück Moral. Es kauft Material, das funktionieren muss. Es muss wissen, welche Qualität geliefert wird, welche Schwankungen zulässig sind, welche Verunreinigungen ausgeschlossen werden, welche Prüfmethoden gelten, welche Norm den Vertrag trägt und welche Versicherung im Schadensfall greift. Um Verunreinigungen und Gerüche vollständig zu eliminieren, fahren Recycling-Anlagen (Vakuum-Extruder) oft im Bereich von knapp über 200 Grad. Entsprechend hoch ist der Energieaufwand.
Fehlen diese Standards, wird Rezyklat teuer, obwohl der Kilopreis wettbewerbsfähig aussieht. Dann entstehen Kosten für Prüfung, Rechtsberatung, Freigabe, Reklamationsrisiko und Produktionsunsicherheit. Genau diese Kosten treiben Unternehmen zurück zur Primärware. Der Staat kann Quoten beschließen. Der Markt verlangt technische Grammatik.
Technische Selbstverwaltung als Marktordnung
Thomas Beutel von Lutz-Jesco hat auf der IFAT am Beispiel Wasser gezeigt, wie technische Selbstverwaltung wirkt. Im Wassersektor regelt der Staat Schutzziele. Fachgremien übersetzen diese Ziele in technische Regeln. Behörden, Hersteller, Betreiber, Prüfer, Sachverständige und Arbeitsschutzvertreter bringen ihre Expertise ein. Normen werden überprüft und angepasst. Die DIN 19606 für Chlorgasanlagen beschreibt Vakuumanlagen, Sicherheitsventile, Überströmventile und weitere Komponenten so präzise, dass technische Sicherheit im Betrieb entsteht.
Das ist keine Bürokratieromantik. Es ist ein marktwirtschaftlicher Ordnungsmechanismus. Ein Gesetz kann festlegen, dass Trinkwasser sicher sein muss. Die technische Regel beschreibt, wie Anlagen gebaut, geprüft und betrieben werden. Übertragen auf Verpackungen heißt das: Der Gesetzgeber kann Recyclingfähigkeit verlangen. Fachliche Gremien müssen klären, wie Recyclingfähigkeit für Papierverbunde, Polyolefine, PET, Aluminium, Weißblech, Glas, flexible Folien, Schalen und kontaktsensible Anwendungen gemessen wird.
Die Kreislaufwirtschaft braucht deshalb mehr Normung, mehr Prüfpraxis, mehr Datenstandards und mehr behördliche Fachrollen. Das Umweltbundesamt kann dabei eine Brückenfunktion übernehmen. Es sollte technische Selbstverwaltung mit Umweltzielen verbinden, Prüfmethoden begleiten, Vollzug erleichtern und europäische Anschlussfähigkeit sichern. Der Staat setzt das Ziel. Die Fachwelt übersetzt es in industrielle Praxis.
Was fehlt nach dem Bundestagsbeschluss?
Der Bundestagsbeschluss liefert einen Einstieg. Er löst aber drei Kernprobleme noch offen:
Erstens fehlt die verlässliche Finanzierung im Übergang. Der künftige europäische Herstellerbegriff verändert, wer Verpackungen lizenzieren muss und wer für Sammlung, Sortierung und Verwertung zahlt. Ohne nationale Brücke für das zweite Halbjahr 2026 droht ein Loch in der Verantwortungsordnung. Die Branche warnt genau vor diesem Punkt. Wer eine funktionierende Infrastruktur erwartet, muss ihre Finanzierung lückenlos sichern. In der mittelständisch geprägten Recyclingbranche kann man Lizenz-Unklarheiten nicht mehr ausgleichen. Da droht die Insolvenz.
Zweitens braucht das Gesetz Respekt vor funktionierenden B2B-Stoffströmen. Gewerbliche und industrielle Verpackungen werden oft sortenrein erfasst. Diese Stoffströme sind für die Kreislaufwirtschaft wertvoller als viele haushaltsnahe Mischfraktionen. Wer sie mit pauschalen Verwaltungsauflagen überzieht, beschädigt eine Praxis, die bereits liefert. Der Gesetzgeber sollte dort präzise sein, wo Marktversagen vorliegt, und zurückhaltend bleiben, wo Sortenreinheit, Vertragspraxis und Verwertung funktionieren.
Drittens verwischt die Regelung zu Brühhilfen Zuständigkeiten. Kaffee- und Teepads landen je nach kommunaler Struktur in der Biotonne oder im Restabfall. Sie nun über duale Systeme mit pauschalen Beträgen an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zu verrechnen, wirkt wie ein ordnungspolitischer Umweg. Produzentenverantwortung verlangt klare Kausalität. Wer bezahlt, muss dem Stoffstrom zugeordnet werden können.
Mehrweg braucht Infrastruktur
Die Grünen kritisieren, Abfallvermeidung und Mehrweg kämen zu kurz. Dieser Einwand trifft einen empfindlichen Punkt. Mehrweg entsteht aus Rücknahme, Reinigung, Poolung, Standardisierung und Logistik. Ein Mehrwegbecher ohne Rückgabeinfrastruktur ist Symbolpolitik. Eine Mehrwegschale ohne kompatible Poolsysteme bleibt Insellösung. Eine Mehrwegpflicht ohne digitale Bestandsführung erzeugt Aufwand, der kleine Anbieter überfordert.
Pfandautomaten zeigen, dass Verbraucher mit Rückgabewegen umgehen können, sobald der Prozess einfach ist und der Wert der Verpackung sichtbar wird. Tomra und andere Anbieter haben dafür eine technische Alltagsroutine geschaffen. Der nächste Schritt verlangt Standardisierung im To-go-Bereich, gemeinsame Pools, Reinigungskapazitäten, digitale Identifikation und faire Kostenverteilung.
Lebensmittelkontakt als Prüfstein
Besonders anspruchsvoll wird der Rezyklateinsatz bei Lebensmittelverpackungen. Hier reicht der politische Wunsch nach Sekundärrohstoffen aus nachvollziehbaren Gründen nicht aus. Lebensmittelkontakt verlangt migrationssichere Materialien, geprüfte Prozesse und klare Zulassungen. PET hat hier bessere Voraussetzungen als viele Polyolefine. Bei kontaktsensiblen Anwendungen entscheidet das Zusammenspiel aus Materialstrom, Aufbereitungsverfahren, Decontamination, Prüfstandard und europäischer Zulassung.
Das ist der Punkt, an dem technischer Sachverstand unverzichtbar wird. Wer Rezyklatquoten fordert, muss zugleich klären, welche Rezyklate für welche Anwendungen zugelassen werden können. Wer europäische Rezyklate fördern will, muss Nachweise so gestalten, dass Herkunft, Qualität und Verarbeitung transparent werden. Wer Investitionen in Recyclinganlagen erwartet, muss den Betreibern Absatzmärkte geben, die länger tragen als eine Legislaturperiode.
Rohstoffsicherheit beginnt bei Standards
Die Debatte über Verpackungen wirkt klein, solange man sie auf Joghurtdeckel und Kaffeepads reduziert. Sie wird groß, sobald Sekundärrohstoffe als Teil ökonomischer Sicherheit verstanden werden. Europa importiert Primärrohstoffe, Energie und Vorprodukte in erheblichem Umfang. Jede Tonne Kunststoffrezyklat, jedes sortenreine Metall, jeder wiederverwertbare Faserstrom und jeder stabile Glas- oder Papierkreislauf verringert Abhängigkeit.
Dafür reicht die moralische Sprache der Ressourcenschonung nicht aus. Die Industrie investiert, sobald sie Absatz, Qualität und Regulierung kalkulieren kann. Recyclinganlagen brauchen Auslastung. Sortiertechnik braucht Stoffströme. Rezyklathersteller brauchen Kunden, die Abnahmeverträge schließen. Verpackungsentwickler brauchen Kriterien, die bei Designentscheidungen greifen. Händler brauchen Nachweisverfahren, die europaweit anerkannt werden.
Die Verordnung zu § 26a muss deshalb drei Dinge leisten. Sie muss Beteiligungsentgelte deutlich genug spreizen, damit gutes Design wirtschaftlich spürbar wird. Sie muss Rezyklatanteile belastbar nachweisen, ohne Unternehmen in Formulararbeit zu ersticken. Sie muss Recyclingfähigkeit nach realen Anlagen, realen Märkten und realen Qualitätsanforderungen bewerten.
Aus der Gelben Tonne wird kein Kreislauf durch Appell
Die Verpackungspolitik hat lange auf die Erzählung gesetzt, der Kreislauf beginne beim Verbraucher. Trennen hilft. Doch der entscheidende Teil geschieht vorher. Er liegt im Design der Verpackung, in der Materialwahl, in der Maschinenfähigkeit, im Etikett, im Klebstoff, im Pigment, im Verschluss, im Füllgut, in der Logistik und im Vertrag zwischen Hersteller, Händler und dualem System.
Nach drei Jahrzehnten Reparaturbetrieb muss Deutschland den Maßstab wechseln. Weniger moralische Überhöhung, mehr Ingenieurverstand. Weniger Symbolgesetzgebung, mehr technische Selbstverwaltung. Weniger Quotenrhetorik, mehr Absatzmärkte. Weniger Mischfinanzierung, mehr verursachergerechte Preise. Weniger nationale Sonderwege, mehr europäische Normung mit industrieller Tiefe.
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz kann ein Wendepunkt werden, falls § 26a jetzt präzise ausgefüllt wird. Bleibt die Verordnung allgemein, verpufft der Effekt. Wird sie technisch sauber, marktnah und bürokratiearm, kann sie den Verpackungsmarkt verändern. Dann zahlt eine Verpackung endlich nach dem Schaden, den sie im Stoffstrom anrichtet, und nach dem Nutzen, den sie als Sekundärrohstoff stiftet.
Die Kreislaufwirtschaft braucht keine weitere Glaubensprüfung. Sie braucht Preise, Normen, Prüfmethoden, Daten und Anlagen, die zusammenpassen. Verpackungsrecht muss endlich lernen, dass ein Stoffstrom keine Absichtserklärung liest. Er folgt Physik, Chemie, Sortierlogik und Marktpreis.