Umtausch: Packung „beschädigt“ – Händler verlangt 20 Prozent – Als Kunde sollte man nicht „rumpimmeln“

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Es gibt für Kunden doch immer wieder überraschende Momente, die man nicht so schnell vergisst. So geschehen bei meinem Bloggercamp-Kollegen Hannes Schleeh. Er bekommt Ware geliefert, die nicht seinen Wünschen entspricht. Hannes fährt mit den bestellten Teilen in der Verpackung für den Umtausch zum Händler und erlebt ein echtes Service-Wunder:

So sagt der Chef des Ladens zu Hannes:

“Die Rücknahme geht nur zu den Bedingungen wie es Ihnen meine Frau bereits gesagt hat. Wir ziehen Ihnen die 20 Prozent vom bezahlten Preis ab, weil wir das beim Hersteller auch zahlen müssen. Ich kann nicht anders und es gibt da auch gesetzliche Regelungen und im Internet ist es genau das Gleiche. Sobald Sie die Verpackung aufgemacht haben, werden 20 Prozent in Form einer Warenrücknahmegebühr fällig. Da gibt es einen Paragrafen, das wollte ich Ihnen schreiben und das schicke ich Ihnen noch zu (bis gestern hat Hannes dieses Schreiben nicht bekommen).”

Mit dem Öffnen der Verpackung hätte Hannes einen Schaden angerichtet, fuhr er fort, für diesen Schaden müsse der Kunde aufkommen. Der Grund dafür sei, dass die Ware auf Beschädigungen kontrolliert und dann neu verpackt werden müsse, sonst könne man sie nicht mehr als neuwertig weiter verkaufen. Im Originalzustand und ungeöffnet zurück gebracht, wären diese Kosten nicht angefallen.

Hannes erwidert, dass der Händler auf seinem Grundstück genau diese Befestigung an der Veranda empfohlen habe. Hannes habe die Teile vorher weder im Bild noch im Original gesehen. Daher wäre er ja quasi gezwungen gewesen, die Verpackung zu öffnen, um überhaupt zu sehen, was drin ist. Hannes erinnerte ihn noch einmal daran, dass in dem “Beratungsgespräch” mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass nichts Gefährliches oberhalb der Holzveranda nach dem Entfernen der Leiter überstehen solle. Dies sei mit den auf das Holz aufzuschraubenden Edelstahlhülsen nicht möglich und der Händler als “Fachmann” hätte das bei der Planung berücksichtigen müssen.

Als Hannes es wagt, das Wort Kulanz in den Mund zu nehmen, schlägt der Händler ihm erbost die Berechnung einer Stunde für seine “Fachberatung” vor. Mit dieser “Beratung” sei er schließlich genügend kulant gewesen. Und es wird noch besser:

“Wenn Sie der Meinung sind, Sie können einfach Schachteln aufreißen und uns die dann wieder zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen und wir sollen dann die Kosten für das Ganze tragen. Wenn Sie das so sehen, Herr Schleeh, dann ist es besser, Sie kaufen ihre Sachen im Internet und lassen uns unsere Ruhe! Weil, Sie sind dann so ein spezieller Kunde, der an allem nur rumpimmelt und das brauchen wir nicht!”

Hannes: “Danke für die Belehrung, jetzt weiß ich Bescheid! Bei Ihnen werde ich nichts mehr kaufen. Ich werde Sie sicher nicht wieder belästigen.”

Dann gibt der Händler noch eine kleine Empfehlung mit auf den Weg:

“Aber tun Sie Bitteschön keine Sachen verbreiten, dass wir hier jemanden schlecht behandeln oder so etwas. Sondern wir arbeiten hier ganz ordentlich. Wir müssen das ja auch bezahlen.“

Wer ist denn schlecht behandelt worden? Dieser Händler bietet ein weltweit führendes Rundum-Service-Paket mit Wortkreationen, die es im Dialog mit Kunden so vorher noch nicht gegeben hat: „Sie sind dann so ein spezieller Kunde, der an allem nur rumpimmelt.“ Grandios. So ein Mann gehört in die Geschichtsbücher der Dienstleistungsökonomie.

Ein Fall für den Powerdienstleister.

Hier noch ein Logo-Vorschlag für den so liebenswürdigen und höflichen Händler:

Ausgeschnauzt

Siehe auch:

E-Plus (Base) und die Koberer der Reeperbahn: Wie man Herrengedecke vertickt und Vertragsänderungen blockiert.

Wer einen #Jura Kaffee-Vollautomaten über Amazon bestellt, hat wohl die Ar…karte gezogen #Service1.0

„Ihr Anruf ist uns wichtig“ und andere Plattitüden des Kundenalltags

Der Powerdienstleister an der Kundenfront

Plastikdeutsch, Plattitüden, Bürokratengefasel und Tschakka-Gequatsche dominieren den Alltag der Kommunikation, wenn Behörden und Unternehmen das Wort ergreifen. Besonders im Servicegeschäft. Jeder Anruf ist wichtig und der Kunde ist König. Und schon landet man in der Warteschleife, wird hingehalten, abgewimmelt, auf schriftliche Eingaben verwiesen oder irgendwann schlichtweg ignoriert – wie jüngst im T-Shop.

Ordnungsamt-Hausmeister sehen die Bürgerinnen und Bürger ohnehin weniger als Kunden, sondern eher als Untertanen, die man von oben herab abkanzeln und kujonieren muss. Waldemar Müller spürt diesen Begebenheiten des Service-Alltags nach, seziert fein die Erlebniswelt beim Konsumieren und begibt sich als Powerdienstleister in den Kampf für mehr Freude im Service.

Mit seinem Knöllchen-Warnservice markiert er für Autos, die im Halteverbot stehen, schon mal schnell eine neue Parkzone, wird von Ordnungshütern gestellt und ermahnt, künftig eine Genehmigung für seine „Parkzonen-Beschaffungsmaßnahmen“ einzuholen. Ohne Genehmigung geht in Deutschland nichts, aber wirklich gar nichts – noch nicht einmal Service-Anarchie.

Im Comedy-Soloprogramm „Service ist sexy“ von Waldemar Müller wird die Servicewüste Deutschland herrlich zerlegt. Mit Sprachwitz, Artistik, Akrobatik und einer fulminanten Schlussoffensive im Rundum-Sorglos-Service-Paket für eine Kundin, die als Königin des Abends von Müller verwöhnt wird.

Hier ein Querschnitt des Abendprogramms:

Seiner freundlichen Einladung via Facebook bin ich gerne gefolgt 🙂

„Seit einiger Zeit erfreue ich mich via Internet an deinen Texten zur deutschen Servicewüste. In meinem Comedysolo ‚Service ist Sexy!‘ versuche ich als ‚Powerdienstleister‘ für Besserung zu sorgen…Vielleicht hast du ja Zeit und Lust vorbeizuschauen – als Gegenleistung für deine Texte hätte ich natürlich ne Freikarte anzubieten.“

Gewähren Sie ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden, Herr van Damme! #Drosselkom

Kundenprotest gegen die Telekom

Als Bestandskunde, für den noch die alten Geschäftsbedingungen der Telekom gelten, habe ich kein Sonderkündigungsrecht, um dem Magenta-Konzern den Rücken zuzuwenden. Das ist mir bewusst und das gilt wohl auch für die Mehrheit der Telekom-Kunden, die die Petition von Malte Goetz unterzeichnet haben. Bei der Übergabe der Protestnote in der Lobby der früheren T-Mobile-Zentrale in Bonn-Beuel an den Telekom-Deutschlandchef Niek Jan van Damme lag man noch bei über 130.000 Unterzeichnern – mittlerweile sind es knapp 165.000 (Stand: 3. Mai, 11:20 Uhr).

Kaum einer der Unterzeichner steht wohl schon unter dem Regime der Drosseltarife, die ab 2016 ihre Wirkung entfalten werden. So blöd bin ich auch nicht. Aber schon jetzt gibt es eine breite Bewegung, die die neue Strategie der Telekom massiv bekämpft. Der Konzern hat den Limes überschritten und versucht dennoch, durch rhetorische Leerformeln sich über Wasser zu halten. Wäre Malte Goetz nicht an der Telekom interessiert, so van Damme gegenüber den Medienvertretern, wäre er vielleicht direkt zum Wettbewerber gegangen:

„Darüber sind wir froh. Wir wollen die Kunden, denen das Internet so wichtig ist, auch richtig bedienen. Führt das dazu, dass wir jetzt die Maßnahmen zurücknehmen? Nein. Wir haben nur gesagt, dass wir die nächsten drei Jahre nutzen werden, um über Lösungen zu sprechen, die für alle auch wirklich akzeptabel sind. Ich bin mir sicher, wir werden diese Lösungen finden.“

Daraufhin fragte ich, ob denn Malte Goetz überhaupt direkt zur Konkurrenz wechseln könnte? Geben Sie den 24-Monatsvertrag jetzt frei? Eine Kündigungswelle ist nach Ihren Worten noch nicht eingetreten. Ich kann ja gar nicht kündigen.

„So lange wir bringen, was wir mit diesen Verträgen versprochen haben, behalten wir die Kunden gerne bei uns. In dem Moment, wo wir unsere Versprechen (im Video klingt das eher wie Verbrechen, gs) nicht mehr halten, können Kunden gehen. Es gibt aber doch kein Grund, um zu wechseln. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten ja nur für Neukunden und nicht für jene Kunden, die in den letzten Jahren einen Vertrag abgeschlossen haben“, sagt van Damme.

Dann folgt der wohl nach Sprachregelung festgelegte Hinweis auf die drei Prozent Vielnutzer, die man stärker zur Kasse bitten will, damit nicht der Otto-Normalverbraucher und die „kleine Maria Müller“ für die Leute bezahlen müssen, die den ganzen Tag HD-Filme herunterladen und Musik hören.

Nach dem Pressetermin redete dann noch eine kleine Entourage des Deutschlandchefs auf mich ein, dass ich eben kein Recht und keinen Grund habe, die Telekom zu verlassen. Ich sei von der Regelung als Bestandskunde nicht von der Drosselung betroffen. Auf meinen Hinweis, dass die Telekom mit dem Angriff auf die Netzneutralität über die Bevorzugung von eigenen Diensten und von Partnerdiensten ein geteiltes Internet schaffe und ich diese Linie nicht mehr mitfinanzieren wolle, folgte die arrogante Zurechtweisung eines aalglatten Telekom-Managers, ich könne ja auch einen laufenden Leasing-Vertrag nicht ohne Einhaltung der Fristen kündigen.

Zudem hätte jeder die Möglichkeit, Partner der Telekom zu werden, um vom bevorzugten Transport der Datenpakete zu profitieren. Dieses Managerlein grinste die ganze Zeit auf mich herab, wenn es denn die Körpergröße zulassen würde. Wohl ein Jurist wie aus dem Bilderbuch mit braunem Tweed-Sakko, brauner Hornbrille (Marke „Ich möchte aussehen wie ein Intellektueller“), Timberland-Boatshoe und Halstuch. Auf meine Anmerkung, dass die von den Telekomikern so häufig erwähnten drei Prozent Vielnutzer etwas nebulös dargestellt werden, zog man sich dann auf Geschäftsgeheimnisse zurück. Auch die Umsätze, die man sich von dieser Klientel verspricht, wurden von dem Hornbrillen-Manager nicht benannt. Man wolle der Konkurrenz nicht in die Karten spielen – ah ja.

Im Faktencheck von Chip Online wird genau dieser Sachverhalt in Frage gestellt. Die Aussage, dass nur drei Prozent der Telekom-Kunden von der Drosselung betroffen seien, ist überhaupt nicht überprüfbar,

„da nicht gesagt wird, welcher Wert als Basis für die Prozentrechnung herangezogen wird. Handelt es sich bei den 100 Prozent nur um Kunden mit T-DSL-Vertrag, oder werden auch alle Telekom-Kunden mit reingerechnet, die nur über einen Festnetzanschluss, nicht aber über einen DSL-Anschluss verfügen? Und was ist mit Mobilfunk-Nutzern? Das sind genaugenommen ja auch Telekom-Kunden. Aber auch abseits dieser unklaren Berechnungsgrundlage kommen starke Zweifel an dieser Milchmädchenrechnung auf. So spricht die Telekom einerseits von nur drei Prozent der Kunden, die mehr als das ab sofort in Neuverträgen verankerte Inklusivvolumen benötigen. Andererseits schreibt sie in ihrer Pressemitteilung aber auch, dass sie davon ausgeht, dass sich das benötigte Datenvolumen bis 2016 vervierfachen wird. Selbst mit der simplen Rechnung der Telekom wären demnach 2016 nicht nur drei Prozent, sondern ein vielfaches davon von der Drosselung betroffen.“

Bleibt zu hoffen, dass jetzt zumindest die politischen Instanzen eingreifen, um die Netzneutralität zu wahren.

Die Netzinfrastruktur muss endlich als öffentliches Gut begriffen werden. Sind die Netzbetreiber dazu nicht bereit, sollte man einen gesetzlichen Riegel vorschieben oder den Telcos das Netz entziehen und ein öffentlich-rechtliches Betreibermodell wählen. Was nicht heißt, dass der Staat als Netzbetreiber auftreten sollte – das wäre genauso fragwürdig.

Weitere Fotos zum gestrigen Pressetermin auf Facebook.

Hier noch ein Formular, um zumindest fristgerecht zu kündigen!

Mit dem Sonderkündigungsrecht könnte der Telekom-Deutschlandchef hautnah erleben, was verschwindet.

Siehe auch:

#Drosselkom: Sterben, um zu wechseln.

Deutsche Telekom: Bis 2018 haben alle Kunden die neue AGB und Netzneutralität wird abgeschafft.

Drossillegal.

Die neuen AGBs der Telekom sind da.

Telekom drosselt fast alle Kunden.

#Drosselkom: Sterben, um zu wechseln

Telekomshop Bonn Duisdorf am 26. April 2013

Für Professor Justus Haucaup, Mitglied der Monopolkommission und Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Uni Düsseldorf, ist die neue Tarifpolitik der Drosselkom unter Wettbewerbsaspekten nicht weiter tragisch – also zumindest die neuen Tarife nicht, die eine Beschränkung des Datenvolumens vorsehen. Die Bevorzugung von eigenen und externen Diensten, die von der Drosselwirkung ausgenommen werden, sollte kartellrechtlich untersucht werden.

Wer mit den Tarifen nicht einverstanden ist, kann ja wechseln. O-Ton:

„Wenn die Telekom in ihren neuen Tarifen eine Chance sieht, Gewinn und Umsatz zu steigern, ist auch die Beschränkung von Datenvolumen und Priorisierung von bestimmten Diensten grundsätzlich nicht verboten. Wem das missfällt, der kann ziemlich problemlos den Anbieter wechseln und sollte das auch tun. Der Breitbandwettbewerb hat sich auch Dank der Kabelanbieter in den letzten Jahren deutlich intensiviert. Wer nicht wechselt, wenn ihm sein Anbieter missfällt, ist selbst schuld“, schreibt Haucap.

Und der Geschäftsführer von Telekom Deutschland gibt entspannt gegenüber der Welt zu Protokoll, dass die meisten Bestandskunden von der neuen Regelung betroffen sind, aber mit Sicherheit von dem Angebot überzeugt werden können.

Eine größere Abwanderungsbewegung sei wohl auch noch nicht zu verzeichnen: Trotz massiver Kritik gebe es keine Kündigungswelle bei der Telekom, sagte van Damme.

Ok. Ich möchte jetzt wechseln. Also ging ich heute Vormittag in den T-Shop von Bonn-Duisdorf, wo ich den Vertrag auch abgeschlossen habe.

Meine erste Frage: Ich bin bei Ihnen T-Home-Entertain-Kunde. Die Verträge haben ja eine Laufzeit von 24 Monaten? (zum Aufwärmen).

Antwort des T-Shop-Mitarbeiters: Richtig.

Frage: Kann ich da auch früher raus?

Antwort: Nein.

Frage: Auch wenn Sie so fundamental die Geschäftsbedingungen ändern mit den Drossel-Tarifen, die ab heute gelten? Da möchte ich wechseln.

Antwort: Nein, nein. Die Drosselung tritt zudem erst 2016 in Kraft.

Frage: Ich lehne das als Kunde aber ab, weil Sie ja auch gegen die Netzneutralität verstoßen (ok, da habe ich den T-Mann etwas überfordert). Sie bevorzugen bestimmte Dienste, die Sie von der Drossel ausnehmen. Ihr Geschäftsführer will das sogar ausweiten. So führen Sie ein Zwei-Klassen-Netz ein. Dann behauptet die Telekom, dass es bislang keine größere Abwanderungsbewegung gebe. Jetzt frage ich mich als Entertain-Kunde, welche Möglichkeit besteht denn, um jetzt zu wechseln?

Antwort: Da sollten Sie sich schriftlich an die Telekom wenden. Aber selbst der kleinste Tarif mit 75 Gigabyte ist doch vollkommen ausreichend.

Frage: Das behaupten Sie. Im Schnitt sollen es nur 20 Gigabyte sein. Wenn das so ist, warum führen Sie diesen Drosseltarif dann ein, wenn es nur um die drei Prozent Vielnutzer geht?

Antwort: Weil die halt einen gewissen Anteil ausmachen. Aber mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.

Frage: Als Kunde möchte ich jetzt aber aus dem Vertrag raus.

Antwort: Das sagte ich ja gerade. Machen Sie das schriftlich an die Telekom.

Frage: Aber Sie sind doch die Telekom?

Antwort: Aber bei so einer Auskunft kann ich Ihnen nichts sagen.

Frage: Prinzipiell kann ich jetzt erst einmal nicht raus aus dem Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten?

Antwort: Es gibt zwei Möglichkeiten, also Sonderkündigungs-Fälle. Das ist ein Todesfall oder die Versetzung ins Ausland. Aber das ist hier beides nicht der Fall.

Frage: Aber Sie verändern die AGBs.

Antwort: Dann einfach mal schriftlich an die Telekom wenden. Da ich kann ich Ihnen echt nichts zu sagen.

Meine abschließende Empfehlung an den T-Mann in Bonn-Duisdorf: Dann schließen Sie am besten dieses Geschäft für Kunden!

Als Empfehlung zum Suizid werte ich jetzt die gestammelten Formulierungen des Mitarbeiters nicht. Aber bei der kartellrechtlichen und regulatorischen Überprüfung der neuen Verträge sollte man die Sperrwirkung der Vertragswerke der Telekom berücksichtigen.

Oder anders ausgedrückt: Wenn mir einer dieser nervigen Hotline-Werbeanrufe mit irgendwelchen Upgrade-Sonderaktion-Cross-Selling-alles-wird-jetzt-besser-schneller-und-preiswerter-Bundle-oder-sonstigen-Quatsch-Angebote ins Ohr geblökt wird, reicht ein profanes “Ja” und die gesamte Vertragsumstellung verläuft unsichtbar wie von Zauberhand dirigiert.

Bei profanen Änderungen der Kontonummer, einer Umstellung des Vertragspartners oder gar einer Kündigung, beginnt ein undurchsichtiger Marathonlauf mit fast unüberwindbaren Hürden.

Kündigung oder Vertragsänderung ohne Upgrade-Gedöns nur auf handgemeißelter Marmortafel in fünffacher Ausfertigung.

Aus dem Plug-and-Play-Juhu-ein-neuer-Kunde wird dann schnell ein Internetausdrucker-Imperium.

Mal schauen, ob mir der Telekom-Geschäftsführer Niek Jan van Damme einen Tipp geben kann, wie ich spontan aus dem Entertain-Vertrag rauskomme.

Um 14:30 ist presseöffentlich die Übergabe der Protest-Petition, die von Malte Götz initiiert wurde. Das Ganze findet in der Lobby der Telekom statt: Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Vielleicht sieht man sich dort 🙂

Siehe auch:

Wenn Youtube zahlt, wird es nicht gedrosselt.

Verstoßen die Drosselpläne der Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis des TKG?

Überraschung: Telekom-Drossel für alle Kunden und Traffic-Ausnahmen für „Partner“ bestätigt.

20 Jahre World Wide Web und Diskussionsbedarf zur Telekom.

Protest gegen die Drosselkom wohl doch kein Vorwahlkampf-Geplänkel

Als T-Kunde bin ich dann mal weg!

In weniger als einer Woche haben deutschlandweit über 100.000 Menschen die Deutsche Telekom aufgefordert, ihre Marktmacht nicht zu missbrauchen und die Netzneutralität zu wahren. Alles nur Vorwahlkampf-Geplänkel, wie es der Telekom-Sprecher etwas arrogant formulierte? Unter den 100.000 findet er mit Sicherheit auch Lieschen Müller.

„Heute morgen bekam ich einen Anruf von der Telekom: Schon diesen Donnerstag, 2. Mai, werde ich dem Telekom-Deutschlandchef Niek Jan van Damme in Bonn die ersten 100.000 Unterschriften vor nationaler Presse übergeben“, schreibt der Initiator der Petition Malte Götz.

Um 14:30 Uhr ist die Übergabe in Bonn presseöffentlich.

Malte Götz möchte dem Magenta-Topmanager mitteilen, dass dies nicht das Ende, sondern gerade erst der Anfang des Protests ist. Doch dafür benötigt Malte weitere Unterstützung.

Bitte nehmt Euch heute oder morgen beim Mai-Spaziergang drei Minuten für ein Foto Zeit, um mit einer Geste der Telekom zu signalisieren, dass sie mit ihrer Drossel-Politik nicht durchkommt.

Das Foto an folgende E-Mail-Adresse schicken: uoworuth0gn7e@tumblr.com.

„Damit geben wir unserem Protest ein Gesicht, denn die Bilder werden sofort hier erscheinen. Schreibt noch in den Betreff, warum man es wichtig findet, dass die Telekom ihre Drossel-Pläne zurücknimmt und Ihr Bild erscheint dann mit diesem Kommentar“, so Malte Götz.

Auf Twitter kann man die Fotos mit dem Hashtag #timeoutTkom posten. Obiges Foto habe ich schon mal losgeschickt 🙂

Anknüpfend an das Motto meiner morgigen The European-Kolumne „Erleben, was verschwindet.“ Die etwas andere Deutung des Werbeslogans der Telekom.

Morgen ist übrigens auch unser Drosselkom-Streitgespräch im Bloggercamp. Um 12 Uhr.

Vielleicht interessiert Ihr Euch auch für mein langes Opus auf NeueNachricht. Lektüre für den Feiertag: Über die Sehnsüchte der Controlling-Gichtlinge: Big Data und das Himmelreich der Planbarkeit.

Lesenswert auch: Für den Gewinn: Warum die Telekom drosseln will und was dagegen einzuwenden ist.

Vom Always-On zum Fasse-Dich-kurz-Internet: #Bloggercamp Streitgespräch zur #Drosselkom

Rückkehr zum Bundespost-Motto: Fasse Dich kurz!

Telekom-Vorstandschef René Obermann will die Gemüter im Streit um die Drossel-Tarife beruhigen und auch die Bundesregierung wieder auf Linie bekommen.

In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler knüpft der oberste Magenta-Manager dabei an die Saga des Bonner Konzerns an, dass einzig und allein darum gehe, die Kundinnen und Kunden fair zu behandeln und ihnen preiswerte Angebote zu machen:

„Deshalb kann es uns mit der für 2016 geplanten Vorgehensweise auch gelingen, für zirka 97 Prozent der Kunden die Preise stabil zu halten. Folglich wären nach heutigem Stand von dieser vorgesehenen Preisänderung nur zirka drei Prozent der Kunden betroffen. Diese drei Prozent nutzen in unserem Netz 10 bis 20 Mal größere Datenmengen als ein durchschnittlicher Kunde, der zirka 15 bis 20 Gigabyte pro Monat verbraucht. Die Alternative wäre eine Preiserhöhung für alle Kunden, die in unseren Augen weder klug noch gerecht wären.“

So also sieht die pharisäerhafte Linie der Telekom aus, um die breite Masse von den so genannten Vielnutzern abzugrenzen und für die Suche nach schnellem Umsatzwachstum auch noch das Argument der Gerechtigkeit in Anspruch zu nehmen – wo es schlichtweg um Shareholder Value-Interessen geht.

Mal davon abgesehen, dass die von Obermann und Co. genannten Durchschnittswerte beim Datenverbrauch reine Kosmetik sind, ist die Konsequenz doch eher für die Masse folgende Empfehlung: Haltet Euch zurück beim Datenverbrauch und alles wird gut oder an die Pionierzeiten der Bundespost anknüpfend „Fasse Dich kurz“ und ignoriere unsere Always On-Sprüche, die wir derzeitig in der Werbung rausballern – hat mit dem Durchschnittsnutzer nichts zu tun.

Beckedahl hat die Konsequenzen der neuen Mangelwirtschaft am Beispiel von zwei HD-Filmen bei einer vierköpfigen Familie mit Kindern im jugendlichen Alter plastisch dargestellt.

Und was passiert nicht noch alles in den nächsten drei Jahren, wenn die Kunden in die Drosselfalle tappen? Stichworte Industrie 4.0 und Internet der Dinge, die nicht nur die Wirtschaft erfassen:

„Hier rollt die nächste Welle von Datenvolumina auf das Netz zu, die wir dringend mit einer verbesserten Infrastruktur auffangen müssen. Das Problem ist die Kumulation der Datenmengen. Und da geht es auch um die letzte Meile der Netze, weil immer mehr der private Nutzer eingebunden wird. Das betrifft Angaben zum Energieverbrauch, die Vernetzung des kompletten Haushalts und dergleichen mehr. Hier brauchen wir dringend Lösungen. Ich nenne nur das Stichwort ‚Breitband auf der letzten Meile“, erläuertert Harvey Nash-Chef Udo Nadolski im ichsagmal.com-Interview.

Neues Outfit für die republica

All das wollen wir bei Bloggercamp.tv in einem Streitgespräch diskutieren am Mittwoch, den 1. Mai, um 12 Uhr.

Kontrahenten: Professor Dr. Justus Haucap (seit Juli 2006 Mitglied der Monopolkommission), der die Aufregung über die Telekom eher für einen Sturm im Wasserglas hält und bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk, der einen Angriff auf die Netzneutralität sieht und staatliches Eingreifen verlangt.

Vom Bloggercamp natürlich wie immer mit an Bord: Hannes Schleeh und icke als Moderator.

Siehe auch:

Warum Lieschen Müller von der Drosselpolitik der Drosselkom betroffen ist.

Stellungnahme eines Insiders: 2016 werden fast alle von der Drossel betroffen sein. Hat heute ein durchschnittlicher Kunde 20 GB, soll sich das Volumen bis 2016 vervierfachen. 20*4 = 80 GB und damit ist man schon über der Drosselgrenze. Es geht also ums Abkassieren.

Was wusste der Aufsichtsrat und was blüht den DSL-Altkunden? Fragen an die #Drosselkom

Telekomshop Bonn Duisdorf am 26. April 2013

Telefonisch war die Pressestelle der Telekom für Fragen gerade nicht erreichbar. Der dafür zuständige Sprecher, Herr Blank, sei im Meeting. Ich solle mein Anliegen per E-Mail an die Pressestelle schicken. Gesagt, getan.

Medienberichten zufolge nutzen laut Auskunft der Deutschen Telekom bereits eine Million der derzeit rund 12 Millionen Breitbandkunden die IP-Technologie. Die Telekom will nun aber alle anderen Kunden auch auf die IP-Technologie umstellen, siehe Heise oder auchTeltarif.

Dort heißt es unter anderem: “Die Telekom plant, alle Bestandskunden innerhalb der nächsten drei Jahre – also bis 2016 – auf IP-basierte Anschlüsse umzustellen.” Der Wechsel der Basistechnologie setzt nach jetzigem Kenntnisstand einen neuen Vertrag voraus, der dann natürlich auch auf die neuen AGB aufsetzt. Und eben diese sehen seit Mai 2013 ja eine Drosselung voraus, wenn ein bestimmtes Volumen überschritten wird – oder man greift noch einmal in die Tasche, um Zusatz-Volumen zu kaufen.

Treffen diese Informationen zu?

Sind die neuen DSL-Tarife, die eine Drosselung im Datenverbrauch vorsehen, dem Aufsichtsrat der DTAG vorgestellt worden?

Wenn ja, wann?

Gab es dazu eine Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat?

Wie hat der Aufsichtsrat – vor allem die Vertreter des Bundes – über die neuen DSL-Tarife votiert?

Über eine zügige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.

Gruß

Gunnar Sohn

Wenn man sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates anschaut, interessiert mich die Rolle von einzelnen Mitgliedern:

Anteilseignervertreter

Baldauf, Sari
Vorsitzende des Board of Directors der Fortum Oyj, Espoo, Finnland

Dr. Bernotat, Wulf H.,
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands E.ON AG, Düsseldorf

Dr. Beus, Hans Bernhard,
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Dr. von Grünberg, Hubertus,
Präsident des Verwaltungsrats, ABB Ltd., Zürich, Schweiz

Guffey, Lawrence H.,
Senior Managing Director The Blackstone Group International Partners Ltd., London

Prof. Dr. Lehner, Ulrich,
Mitglied des Gesellschafterausschusses Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf; Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG

Kollmann, Dagmar P.,
Unternehmerin, ehemalige Vorsitzende des Vorstands der Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main

Dr. Schröder, Ulrich,
Vorsitzender des Vorstands KfW, Frankfurt

Prof. h. c. (CHN), Dr.-Ing. E.h. Dr. Middelmann, Ulrich,
ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands ThyssenKrupp AG, Düsseldorf

Dr. h. c. Walter, Bernhard,
ehemaliger Sprecher des Vorstands Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main.

Arbeitnehmervertreter:

Brandl, Monika,
Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Deutschen Telekom AG, Bonn

Hanas, Klaus-Dieter
Vorsitzender des Betriebsrats der Deutsche Telekom Kundenservice GmbH Region Mitte-Ost, Bonn

Hauke, Sylvia,
Mitglied im Gesamtbetriebsratsausschuss des Gesamtbetriebsrats der Telekom Deutschland GmbH, Bonn

Holzwarth, Lothar,
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Telekom Deutschland GmbH, Bonn

Kallmeier, Hans-Jürgen,
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats T-Systems International GmbH, Frankfurt

Kreusel, Petra Steffi
Leiterin TC Steering Order & Complaints Management der T-Systems International GmbH, Frankfurt

Litzenberger, Waltraud,
Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der Deutschen Telekom AG, Bonn

Schröder, Lothar,
Mitglied des Bundesvorstands ver.di, Berlin; Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG

Sommer, Michael,
Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin

Spoo, Sibylle,
Rechtsanwältin, Gewerkschaftssekretärin bei der ver.di-Bundesverwaltung, Berlin

Siehe auch:

Deutsche Telekom: Wird bald nicht nur Neukunden, sondern auch 11 Millionen Altkunden das Breitband-Internet gedrosselt? #Drosselkom

Widerstand gegen die #Drosselkom hat nichts mit Vorwahlkampf zu tun, Mister Telekom-Sprecher

Telekom unter Druck

Die Telekom befindet sich mitten in einem Proteststurm und gibt sich dennoch betont gelassen. Zumindest nach außen, wie man an dem bemerkenswerten Deutschlandfunk-Interview mit Philipp Blank, Sprecher des Magenta-Konzerns, ablesen kann.

Blank: „Na ja, dass eine Preiserhöhung – und sei sie noch für so eine kleine Kundengruppe wie in unserem Fall – nicht besonders gut ankommt, hat uns nicht wirklich überrascht. Zudem befinden wir uns natürlich im Vorwahlkampf, in dem Politiker dankbar jedes Thema aufgreifen. Ich denke, für richtige Entscheidungen sollte man schon einige Tage Medienaufregung aushalten können.“

Klingt ein wenig arrogant und herablassend. Diese Worte könnte die Drosselkom noch bereuen. Genauso wie die rabulistische und durchsichtige Rechtfertigungsleier von Blank, dass es ja irgendwie um Gerechtigkeit geht:

„Auch ein Restaurantbesitzer wird sein ‚All you can eat‘-Angebot überdenken müssen, wenn einige Kunden daraus ‚You can eat it all‘ machen. Fakt bei uns ist: Drei Prozent der Kunden verursachen mehr als 30 Prozent des Datenvolumens. Das bedeutet für die Kunden: Lieschen Müller subventioniert bisher den Heavy User“, so Blank gegenüber dem Deutschlandfunk.

So stellt sich halt Klein-Fritzchen von der Telekom die Strategie in den nächsten Jahren vor, um ohne größere Blessuren einen Angriff auf die Netzneutralität vorzunehmen, dabei noch eigene Dienste zu bevorzugen und im gleichen Atemzug die Interessen der Shareholder zu bedienen.

In Wahrheit zeigt sich wohl die Telekom-Führungsspitze überrascht von der Breite des Widerstandes – so schilderte es jedenfalls ein Berater aus dem Umfeld des Bonner TK-Konzerns.

Die Welle der Empörung mit „Vorwahlkampf-Geplänkel“ abzutun, ist für all jene eine Provokation, die mit dem Vorwahlkampf rein gar nichts am Hut haben – wie die Initiative von Malte Götz, die immerhin schon von über 83.000 Menschen binnen weniger Tage unterzeichnet wurde. Von mir natürlich auch – es fehlen noch rund 16.000 Unterschriften. Also bitte weitersagen und die Petition unterstützen.

Und selbst Lieschen Müller wird sich vom Telekom-Schönredner nicht ins Boxhorn jagen lassen.

„75 Gigabyte, das sind acht HD-Filme im Monat und danach bekommt man ein Internet mit 90er-Jahre-Geschwindigkeit. Bei einer vierköpfigen Familie mit Kindern im jugendlichen Alter sind das dann eben nur zwei HD-Filme pro Kopf im Monat“, erläutert Netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl im Karlsdialog mit Patrick Breitenbach (das einstündige Gespräch sollte man sich anhören, um die Problematik der Netzneutralität im Detail zu verstehen).

Will man dann sein Netz in gewohnter Geschwindigkeit genießen, muss man Bandbreite nachkaufen. Ein Lieschen-Müller-Haushalt wird also geschröpft und nicht von der Last irgendwelcher Vielnutzer befreit, Mister Telekom-Sprecher.

Eigene Dienste und Partnerdienste sind bekanntlich von der Drosselung ausgenommen – aber mit welchem Effekt? Beckedahl nennt das den doppelten Markt. Die Telekom kassiert die normalen Nutzer mehr ab und verlangt noch Geld von externen Anbietern, um in den Genuss der Daten-Überholspur zu kommen.

Große Unternehmen können sich das leisten. Kleine und mittelständische Unternehmen aber nicht – auch hier fällt Lieschen Müller wieder durch den Rost der Drosselkom.

Bislang war ja der Begriff der Netzneutralität recht abstrakt und es fiel den Netzaktivisten schwer, diesen Punkt auf die politische Agenda zu bekommen. Dank der Telekom und Lieschen Müller, die schlauer ist als es der Telekom-Sprecher vermutet, sieht das nun anders aus. Jetzt wird klar, welche Tragweite der Abschied von der Netzneutralität für die Netzbewohner hat – mit Ausnahme der Provider und den großen Konzernen, die sich eine Sonderbehandlung im Internet erkaufen.

„Als Gesellschaft müssen wir uns jetzt klar positionieren und die Netzneutralität verteidigen. Sie hat uns Fortschritt und Innovation im Netz beschert. Als öffentliches Gut darf das Internet nicht den Profitinteressen der Provider geopfert werden“, fordert Beckedahl.

Hangout on Air-Operator Hannes Schleeh und bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk sehen das ähnlich. Jetzt sei die Zeit gekommen, gesetzliche Maßnahmen zur Bewahrung der Netzneutralität zu fordern, den Staat in die Pflicht zu nehmen bei der Etablierung eines schnellen Internets als Grundversorgungsauftrag und die zweifelhafte Rolle der Provider regulatorisch unter die Lupe zu nehmen.

Denn betroffen von der Drosselkom-Politik sind wir als Inhalte-Lieferanten von freien Software-Projekten, Podcasting- und Livestreaming-Formaten, Blogs und generell als Internet-Nutzer.

All das werden Lieschen Müller und viele andere dem Telekom-Vorstand um die Ohren hauen. An sein Deutschlandfunk-Interview wird Philipp Blank wohl noch lange zurückdenken müssen:

„Wie konnte ich mich nur so irren über den Protest, der uns nun schon seit Monaten und Jahren begleitet.“

Siehe auch:

Vergleich verschiedener Netzneutralitätsgesetze.

Best of #Drosselkom-Satire: Telekom im Skitstorm.

Youtube: Scheitert die Kultur des Teilens am Bundesgerichtshof? #Bloggercamp mit Rechtsanwalt Matthias Lachenmann um 19:30 Uhr!

Youtube-Szene gefährdet

Wir hatten ja schon angekündigt, uns mit der bevorstehenden BGH-Entscheidung zur Einbettung von Youtube-Videos zu beschäftigen.

Wir diskutieren das heute Abend, um 19:30 Uhr in unserer Bloggercamp-Livesendung mit Rechtsanwalt Matthias Lachenmann.

Unser Gesprächsgast hat freundlicherweise ein paar Fakten zusammengetragen, die bei diesem Fall relevant sein können. Wann haftet ein Nutzer für Urheberrechtsverletzungen bei der Verbreitung von Videos?

Ohne Einbettung:

Ein Nutzer lädt ein Video auf seinen eigenen Webspace hoch und veröffentlicht es auf seiner Homepage, ohne die nötigen Rechte zu haben. Der Nutzer begeht unproblematisch eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 16 UrhG, da eine Vervielfältigung des Videos vorliegt sowie gem. § 19a UrhG (Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung).

Ein Nutzer setzt einen Link auf die Homepage eines Dritten, auf der Urheberrechtsverletzungen begangen werden, ein Homepage-Besucher muss den Link anklicken, um zu dem rechtswidrig hochgeladenen Video zu gelangen → Keine Haftung des Linksetzers. So entschieden vom BGH im Urteil BGH GRUR 2003, 958, 962

Einbetten/Framing von Videos:

Ein Nutzer bindet ein auf Seiten wie YouTube oder Vimeo hochgeladenes Video mittels Embedding/Framing des Links in seine Seite ein (das Video bleibt also auf dem Server des Anbieters gespeichert) → Rechtslage unklar.

Es liegt kein Verstoß gegen §§ 16 und 17 UrhG vor, da keine Kopie des Videos hergestellt wird.

Liegt ein Verstoß gegen § 19 UrhG vor? Umstritten! BGH wird im aktuellen Fall hoffentlich dazu Stellung nehmen. Siehe dazu den Beitrag Lachenmann.

Eine Ansicht: Ja, es liegt ein Verstoß vor, da der Nutzer das Video bereitstelle und das Abspielen veranlasse. Für einen Homepage-Besucher sei nicht (sofort) erkennbar, dass das Video von einem anderen Server komme. Etwa LG München.

Andere (m.E. richtige) Ansicht: Nein, kein Verstoß. Denn es handelt sich um keine eigene Bereitstellung des Videos durch den Nutzer, dieser setzt nur einen Link und zeigt dem Besucher den Platz auf einem Server, an dem es abrufbar ist.

Gute ausführliche Darstellung dessen bei SocialMediaRecht.

Zudem: Wer sein Video bei YouTube hochlädt, kann in das Embedding einwilligen oder nicht, erteilt also jedenfalls seine Einwilligung. Wird das Video jedoch gegen den Willen des Urhebers hochgeladen, kann er nicht einwilligen. Dann besteht Haftungsgefahr. ABER in beiden Fällen gilt die:

Störerhaftung.

Der Störerhaftung ist grundsätzlich jeder ausgesetzt, der Embedded Links/Frames einsetzt oder Video-Links bei Facebook postet. Wieder gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Nutzer haften kann.

Es ist für den Linksetzer nicht zu erkennen, dass das Video Urheberrechte verletzt und es wird deutlich, dass es nicht von ihm stammt → Es gilt „notice and take down“, wenn der Nutzer informiert wird und daraufhin den Link entfernt, haftet er nicht, auch nicht auf Unterlassung. Wenn er jedoch auf den Hinweis nicht reagiert, haftet er.

Es ist zu erkennen, dass das Video Urheberrechte verletzt → Der Nutzer haftet auf Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten. Hier ist gesundes Augenmaß gefragt.

Der Nutzer macht sich die fremden Inhalte zu Eigen (z.B. indem er Hinweise entfernt, dass die Inhalte auf fremden Seiten gespeichert sind, von außen nicht zu erkennen ist (z.B. durch Einbindung von Bildern), dass er sich um ein Embedding handelt → Der Nutzer haftet voll

Interessante Links:

Bewertung, ob bei Embedding/Framing Rechtsverletzungen vorliegen:

http://www.telemedicus.info/article/2453-Die-Haftung-fuer-eingebundene-Youtube-Videos.html

http://www.internet-law.de/2012/10/haften-blogger-fur-embedded-content.html

http://www.rechtambild.de/2012/11/einbetten-von-youtube-videos-keine-urheberrechtsverletzung/

http://www.rechtzweinull.de/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html

http://netzrecht.org/zur-rechtlichen-einordnung-des-sog-streamings/

Inwieweit haften Seitenbetreiber wie YouTube für Urheberrechtsverletzende Inhalte?

Ein Dank gebührt Rechtsanwalt Tobias Kläner für seine hilfreichen Tipps und die Unterstützung!

Twitter-Zwischenrufe während der Liveübertragung bitte mit dem Hashtag posten.

Das Thema müsste besonders für die Youtube-Szene netzpolitisch von großem Interesse sein!

Neue Langsamkeit oder geistig-moralische Netzwende: Über die Drosselpolitik der Telekom

Telekom schreit nach Shitstorms

Die liebwertesten Gichtlinge der Telekommunikation kompensieren ihre digitale Einfallslosigkeit schon seit Jahren mit Barrieren, Blockaden und Hinhaltetaktiken. Etwa beim vergeblichen Kampf gegen Dienste wie Skype oder der Ausbreitung von Hotspots für den kabellosen Internetzugang. Und jetzt greifen Dino-Konzerne wie die Telekom in die Trickkiste der Drosselung von DSL-Anschlüssen, um Ladenhüter wie Home Entertain unter die Leute zu bringen, denn eigene Dienste werden auf den Datenverbrauch nicht angerechnet.

Mangelwirtschaft statt schnelles Internet

Mich erinnert dieses Szenario an die Zollschranken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Die Rivalität der einzelnen Landesfürsten und die zahlreichen Zollschranken beförderten die wirtschaftliche Rückständigkeit in den deutschen Kleinstaaten. Gleiches bewirkt die neue Langsamkeit der Deutschen Telekom.

Statt sich endlich in Richtung einer Gigabit-Gesellschaft zu bewegen, torpedieren uns die Magenta-Manager in die Niederungen einer Mangelwirtschaft auf dem Niveau von 384 Kilobit pro Sekunde:

„Also eine Geschwindigkeit, die dem Nutzer den Download eines handelsüblichen Films in DVD-Qualität in kaum mehr als 23 Stunden ermöglichen würde. Streaming, oft als digitale Zukunft der Unterhaltungsindustrie angesehen, ist mit dieser Geschwindigkeit selbstredend auch möglich“, moniert Sascha Lobo in seiner Spiegel Online-Kolumne.

Aber man sollte nicht nur mit dem Finger auf die innovationsfeindlichen Telcos zeigen. Wir sollten den Netzbetreibern die Infrastruktur-Aufgabe schlichtweg entziehen. Genau an diesem Punkt muss die Gemeingut-Debatte in der Netzpolitik ansetzen. Keine Steuergelder über politische Funktionäre verteilen lassen für irgendwelche Netzprojekte, sondern den Staat fordern bei der Bereitstellung einer Datenautobahn, die diesen Namen auch verdient. 80 Milliarden Euro müssen aufgebracht werden, um Deutschland mit Glasfaser-Anschlüssen flächendeckend zu versorgen.

Öffentlicher Wille für Breitbandausbau

Es fehlt bislang der öffentliche Wille, den Staat stärker in die Verantwortung zu nehmen, moniert der Branchenexperte Roman Friedrich vom Beratungshaus Booz & Co. im ichsagmal-Interview.

„In vielen asiatischen Ländern investiert der Staat und erlässt sogar verfassungsrechtliche Grundlagen für die Notwendigkeit eines schnellen Internets.“

Auch wirtschaftspolitisch sollte die öffentliche Hand ihrer Verantwortung nachkommen, denn es gebe eine positive Korrelation zwischen Digitalisierung, Netzausbau und Arbeitsplätzen, so Friedrich.

„Wenn man diese Auswirkungen sieht, muss sich der Staat die Frage stellen, ob er sich nicht stärker engagieren sollte.“

Allerdings nicht als Betreiber. Schwarzweiß-Denken helfe nicht weiter. Es seien viele Varianten für staatliche Initiativen möglich: Public-Private-Partnership, Konzessions- oder Lizenzmodelle, genossenschaftliche Initiativen.

Ob die Bundesnetzagentur die neuen DSL-Tarife der Telekom als Verstoß gegen die Netzneutralität einstuft und regulatorisch eingreift oder nicht, wir sind als Wählerinnen und Wähler gefordert, von den politischen Akteuren einen Masterplan für die Vernetzung von Gesellschaft und Wirtschaft zu verlangen.

„Im Land, dessen großer Buchbestseller 2012 ‚Digitale Demenz’ hieß, fehlt schmerzhaft das Klima pro Vernetzung, um eine geistig-moralische Netzwende hinzulegen“, meint Sascha Lobo.

Vielleicht reißt uns die Drossel-Politik der Telekom aus unserer Lethargie.

Ausführlich nachzulesen in meiner heutigen The European-Kolumne.

Siehe auch:

Was ist Netzneutralität? Oder: Warum das freie und offene Internet in Gefahr ist.

Telekom erbost Onlineszene durch Abschaffung der DSL-Flatrates.

Mit der Telekom zurück ins Modemzeitalter.

Telekom Zwangsdrosselung ist nur der Anfang.