Die doppelte Moral der Polit-Apparatschicks in der Netzpolitik

Wer hat die Macht?

Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und der Andienung an Klientelinteressen geht, errichtet man Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernt Barrieren, wie beim Merkel-Hangout oder schaltet auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste.

Richard Gutjahr hat es gestern beim Digitalen Quartett gut auf den Punkt gebracht. Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Apparatschicks mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten, so Richard. Das wird übrigens auch der Tenor meiner morgigen The European-Kolumne sein. Die Absurditäten bei der krampfhaften Suche nach einer medienrechtlichen Absegnung des Merkel-Hangouts sind dabei nur eine kleine Fußnote – aber symptomatisch für politische Entscheidungen. Und das gilt nicht nur für das Netz. Ich werde mich aber auf netzpolitische Beispiele konzentrieren. Meinungen zum Thema nehme ich gerne für meine Kolumne auf. Gerne auch spontan über Hangout-Interviews.

Um 15,30 Uhr führe ich morgen ein Telefoninterview mit Dr. Roman Friedrich von Booz & Co. über die neue „Geschäftsstrategie“ der Telekom. Um 16 Uhr ist wahrscheinlich der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier Gesprächsgast im Bloggercamp, um zu erklären warum der Merkel-Hangout nun doch kein Rundfunk ist und das Bloggercamp als Rundfunk eingestuft wird.

Um 18,30 Uhr geht die Bloggercamp-Runde dann weiter, um die netzpolitischen Untiefen des Medienrechts ausführlich zu würdigen. Und um 19,30 Uhr sprechen wir dann mit Anja C. Wagner ununit.tv zur geplanten prepublica, die via Live-Hangout Sessions präsentieren wollen, die es nicht in das offizielle Programm der republica geschafft haben.

Siehe auch:

Internet mit Geschmack…oder eher Geschmäckle.

Die Netzgemeinde und die verlorene Youtubegeneration.

Adé Internet-Flatrate und nimm die Netzneutralität gleich mit.

Digitales Quartett 27: Datensammelei, Netzneutralität, GenerationYouTube und die Netzpolitik.

Das Netz als Staatsfreund Nr.1

Statement eines Erklärbären der Telekom über die neuen „DSL-Spielregeln“.

Über die Ökonomie der Selbermacher #Makers

Wiwo Lunchtalk zu Crowdfunding

Der Anteil der Industrie an der Wertschöpfung des Bruttoinlandsproduktes liegt zwar stabil bei 20,7 Prozent. Das repräsentiert gerade einmal ein Fünftel der Wirtschaftsleistung, aber 100 Prozent des Theaters in der Öffentlichkeit, weil Politiker und Verbandsfunktionäre ihre Macht nicht aufgeben wollen und in dieser alten Welt ihre Erfüllung sehen.

Die Vorzeichen einer tiefgreifenden Veränderung der Ökonomie sind schon zu spüren. Die klassische Industrie produziert mit großen Stückzahlen, erfordert Fachwissen, Ausrüstung sowie Kapital und blieb daher die Domäne von großen Unternehmen und ausgebildeten Spezialisten. Das ändert sich jetzt. Warum?

„Weil heutzutage immer mehr digital produziert wird: Physische Objekte entstehen zunächst als Entwürfe auf Bildschirmen, und diese Entwürfe können als Dateien online verbreitet werden. In Fabriken und den Büros der Industriedesigner waren die Auswirkungen in den vergangenen Jahrzehnten bereits zu spüren, aber jetzt kommt die Entwicklung auch auf den heimischen Computern der Verbraucher und in den Kellerräumen an“, schreibt Chris Anderson in seinem neuen Buch „Makers“.

Vernetzung für neue Produktionsideen

Sobald etwas auf einem normalen Computer ausführbar sei, könne es jeder. Und genau das geschieht derzeit in der Fertigung: Jede Erfindung und jeder gute Entwurf könne heute als Datei bei einem Dienstleister hochgeladen werden, der das Produkt in jeder gewünschten Stückzahl herstellt. Ein Erfinder kann das Ganze mit digital gesteuerten Desktop-Werkzeugen wie 3D-Druckern in Eigenregie anfertigen ohne auf das Wohlwollen von Konzernen und ihrer Skalierungsideologie abhängig zu sein. Die Makers vernetzen sich autonom, finanzieren ihre Ideen über Crowdfunding-Plattformen und zeigen der maroden Bankenwelt eine lange Nase. Weltweit gibt bereits rund 1000 so genannte „Makerspaces“ – also gemeinsam genutzte Produktionsstätten. Und das Wachstum dieser Selbermacher-Netzwerke nimmt immer mehr zu. So gibt es Köln die Dingfabrik, einem sogenannten Fablab, wo gesägt, gefaltet, gelötet und gecoded wird.

„Aus der Dingfabrik kommen sowohl Möbel als auch Origami-Kunstwerke. Geräte, die kaputt hereingetragen werden, verlassen sie oft wieder heil“, so Spiegel Online.

Aus Hobbybastlern werden Unternehmer

Hier überträgt die digitale Sphäre ihre Ideen auf die reale Wirtschaftswelt und leitet einen Wandel der Volkswirtschaften ein.

„Durch die Maker-Bewegung verändert sich langsam das Gesicht der Industrie; der Unternehmerinstinkt erwacht und Hobbys werden zu kleinen Unternehmen. Tausende Maker-Projekte Crowdfunding-Websites wie Kickstarter finanziert, wo allein im Jahr 2011 fast 12.000 erfolgreiche Projekte, von Design und Technik bis Kunst, knapp 100 Millionen Dollar erzielten“, erläutert der ehemalige Wired-Chefredakteur Anderson, der mittlerweile Vorstandschef von 3DRobotics ist sowie Gründer von DIY Drones.

Aus für Outsourcing in Billiglohnländer

Er rechnet übrigens mit einer Umkehr der Outsourcing-Bewegung. Bei der Produktentwicklung sorgt die Maker-Bewegung für einen Wettbewerbsvorteil der Kulturen mit dem besten Innovationsmodell, nicht den niedrigsten Lohnkosten. Es gewinnen Länder, in denen die Co-Kreation also die gemeinschaftliche Entwicklung floriert. Beste Startbedingungen also für kleine Tüftler, die sich auf wissensbasierte und personalisierte Industrielösungen konzentrieren.

Es sind Abweichler und Spinner, die sich den schnellen Wandel und die Auflösung alter Kontexte zunutze machen.

Personalisierte Dartscheibe

Wie etwa der Hersteller von personalisierten Dartscheiben, der den angelsächsischen Markt aufmischen will. Unternehmensgründer Charles Rechberger hat solange mit dem Material der Scheiben experimentiert bis es ihm gelang, die Scheiben digital bedrucken zu können.

Er plant übrigens die Erweiterung seines Unternehmens über Crowdfunding. In einer der nächsten Bloggercamp-Sendungen werden wir das noch einmal aufgreifen: Unternehmen und Crowdsourcing: Dankeschön-Ökonomie statt Banken.

Siehe auch meinen Gastauftritt beim Wiwo-Lunchtalk:

Ausführlich nachzulesen in meiner The European-Kolumne: Wirtschaft zum Selbermachen.

Dennis Schenkel hat mal die wichtigsten 20 Plattformen für Crowdfunding-Projekte kompakt vorgestellt.

Was man bei einer Unternehmensgründung so alles falsch machen kann, behandelt die Gründerszene.

Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht? Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen

Merkel-Hangout-Mashup 2

Das neue Online-Format von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April zum ersten Mal über den Google-Dienst „Hangout on Air“ live ins Netz ausgestrahlt werden soll, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Am Donnerstag räumte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) noch Klärungsbedarf bei der Frage ein, ob der Merkel-Hangout nun Rundfunk sei oder nicht. Eine Einstufung als Rundfunk hätte zur Folge, dass die Bundeskanzlerin nicht auf Sendung gehen dürfte, da nach Paragraf 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können.

Eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin könne nur die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten vornehmen, die sich alle vier Wochen trifft. Bei diesem Gremium handelt es sich um die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

„Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist“, so Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb.

Die nächste turnusgemäße Sitzung ist am 16. April, also drei Tage vor dem Termin des Hangouts der Bundeskanzlerin.

Am Freitag überraschte dann der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier mit der Botschaft, dass der Merkel-Hangout wohl kein Rundfunk sei, weil es sich um eine einmalige Veranstaltung handeln würde. Eine Sitzung zu dieser Frage fand an diesem Tag allerdings nicht statt. Es ist eine Meinungsäußerung von Brautmeier.

„Der ZAK-Vorsitzende hat sich in die Debatte eingemischt, weil wir es für gut hielten, von unserer Seite eine klare Duftnote zu setzen“, sagt ZAK-Pressesprecher Peter Widlok im ichsagmal.com-Interview.

Er ist sich sicher, dass das Thema auf der ZAK-Sitzung am 16. April eine Rolle spielen wird. Eine endgültige Bewertung über den Hangout der Kanzlerin konnte es nicht geben.

„Wir haben in aller Deutlichkeit von einer ersten Einschätzung gesprochen“, erklärt Widlok.

Explizit ist dieser Punkt im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht geregelt. Selbst die von den Medienanstalten herausgegebene Checkliste über Web-TV formuliert den Rundfunkbegriff ungenau. Als Kriterium für die Einstufung als Rundfunk wird das Vorhandensein eines Sendeplans angeführt. Das ist der Fall, wenn eine Sendung zeitlich vorhersehbar sei. Beim neuen Online-Format der Kanzlerin stehen Datum und Uhrzeit fest. Es gibt ein Schwerpunktthema und einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein:

„Wir sind prinzipiell nicht glücklich mit den Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag stammt noch aus einer analogen Medienwelt. Wir müssen für Deutschland eine digitale Medienordnung schaffen“, fordert der ZAK-Sprecher.

Die Medienanstalten brauchen Instrumentarien, die alltagstauglich seien für neue Entwicklungen im Internet. An der Debatte, die über das Hangout-Projekt des Kanzleramtes geführt werde, erkennt man, wie schwierig eine Abgrenzung vorzunehmen ist.

„Ob nun die Sendung von Merkel einmalig ist oder nicht, bringt in der grundsätzlichen Betrachtung von neuen Kommunikationsformen im Netz keinen Fortschritt“, so Hannes Schleeh, Mitorganisator des Bloggercamps.

Der ZAK-Sprecher bestätigte, dass es am Donnerstag vergangener Woche eine Kontaktaufnahme des Kanzleramtes mit der ZAK gegeben habe.

Am Mittwoch, um 18,30 Uhr diskutieren wir den Streit über den Hangout der Kanzlerin in unserer Bloggercamp-Sendung weiter. Wer dabei sein möchte in der Gesprächsrunde, möge sich rechtzeitig bei uns melden.

Merkel-Hangout und Sendelizenz: Was als harmloser Tweet begann und in einer 007-Debatte eskalierte

Das Hangout-Lizenzgefecht

Ich bekenne mich schuldig. Am Mittwochnachmittag stellte ich über Twitter eine harmlose Frage, die eigentlich eher als kleine Scherzeinlage gedacht war:

Daraufhin kam ziemlich schnell die Antwort eines Politberaters, die ich Euch leider nicht mehr als Tweet darstellen kann. Sie wurde wohl gelöscht oder ist in der Unendlichkeit des virtuellen Universums verschwunden:

@gsohn sage nur: 007.

007 als Maßstab für die Bundeskanzlerin? Wie isses nur möglich? Reden doch die digital überforderten Politikerinnen und Politiker immer von der Notwendigkeit, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.

Auf die 007-Replik folgte dann die Ankündigung meiner Presseanfrage bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Was dann so alles folgte, dürfte ja bekannt sein.

Was das bedeutet, bekommt nun auch die Kanzlerin mit ihrem Hangout-Projekt zu spüren – sozusagen als Hüterin des medien- und netzpolitischen Dilettantismus in Deutschland. Wenn man mal die klassischen Fernsehanstalten ausnimmt, macht niemand Rundfunk beim Einsatz des Streaming-Dienstes von Google.

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Nicht das Bloggercamp, nicht das digitale Quartett oder sonstige Formate, die live ins Netz gestreamt werden. Auch die Notwendigkeit einer Lizenzpflicht ist idiotisch. Das hatte in analogen Zeiten vielleicht noch eine Berechtigung, als die Sendeplätze technisch begrenzt waren und die Medienanstalten gehalten waren, ein Verfahren zur Zuteilung von Sendeplätzen zu organisieren. Im Internet macht das keinen Sinn. Deshalb sollte auch der Rundfunkstaatsvertrag noch nicht mal ansatzweise auf Aktivitäten im Netz angewendet werden.

Darum geht es bei dem Streit, den wir am Mittwoch im Vorfeld unserer Bloggercamp-Sendung angezettelt haben. Schlafende Hunde konnten wir dabei gar nicht wecken. Die waren auch vorher schon recht wachsam und kläfften munter über die Einordnung von Netz-Kommunikation in ein Regelwerk aus den Glanzzeiten von Wim Thoelke. Vielleicht bequemen sich jetzt Merkel und ihre Kollegen in den Bundesländern zu einer Reform des Medienrechts.

Ich werde das am Mittwoch in meiner Kolumne für das Debattenmagazin „The European“ aufgreifen. Eure Meinungen würde ich wieder gerne über Interviews einfangen. Ist bis Dienstag so gegen 14 Uhr möglich.

Lesenswert der Beitrag meines Bloggercamp-Kollegen Hannes Schleeh: Sendelizenz für die Kanzlerin? – Auf einmal hat es ZAK gemacht!

Offshore-Leaks: Wer sind die Hintermänner der Firmenjäger?

Steueroasen

Kein Angst. Ich will nicht auf die Tränendrüse drücken und irgendwelche Briefkastenfirmen in Schutz nehmen. Das Gegenteil ist der Fall. Kürzlich beschäftigte ich mich zum wiederholten Mal mit den Praktiken der so genannten “Schattenbanken” – vor allem Hedgefonds und die firmenfressenden Private Equity-Schmarotzer. Und die sind bislang in der Öffentlichkeit bislang relativ ungeschoren davon gekommen. Dabei könnte man das Heuschreckentum relativ gut recherchieren und an die Öffentlichkeit bringen. Wäre eine schöne Aufgabe für die Datenjournalisten, die jetzt auf das Offshore-Leaks-Material zugreifen können.

Hier noch einmal Erläuterungen zu den Geschäftspraktiken der Firmenjäger.

Zunächst gründen die „Käufer“ eine neue Gesellschaft. Die nimmt ein Darlehen auf und erwirbt damit ein bislang rentabel arbeitendes Unternehmen. Anschließend werden beide Gesellschaften miteinander verschmolzen. Die Darlehensschulden liegen nun beim aufgekauften Unternehmen. Dann wird das ganze Konglomerat in eine GmbH umgewandelt – wegen der geringeren Veröffentlichungspflichten.

Kleines Beispiel aus Deutschland mit dem amerikanischen Private Equity-Giganten KKR und dem Grünen Punkt als Hauptakteure: Der Kauf des Grünen Punktes war nach Berichten des Manager Magazins vor rund acht Jahren für KKR ein echtes Schnäppchen:

„Von den 260 Millionen Euro Kaufpreis stammen nur rund 100 Millionen tatsächlich aus dem Geld von KKR-Investoren. Bei den übrigen 160 Millionen handelt es sich um Bankkredite, die KKR über eine Tochter namens Deutsche Umwelt Investment AG (DUI) aufgenommen hat. Rückwirkend zum 1. Januar 2005 hat KKR die Deutsche Umwelt Investment AG mit der DSD AG verschmolzen. Auf diese Weise erbt das DSD die 160 Millionen Euro Bankschulden und KKR entledigt sich eine Großteils seines Investitionsrisikos – ein beliebter Kniff in der Private-Equity-Branche.“

Eine Tochterfirma der KKR, die Deutsche Umwelt Investment AG (DUI) habe nämlich Bankkredite über 160 Millionen Euro des Kaufpreises von 260 Millionen aufgenommen. Mit der Verschmelzung von DSD und DUI habe das DSD die 160 Millionen Bankschulden dann geerbt. Und Substanz war aber beim Grünen Punkt reichlich vorhanden: Der Müllsammler wies für das Geschäftsjahr 2003 einen Umsatz von 1,696 Milliarden Euro aus. Die Bilanzsumme betrug 1,146 Milliarden Euro. Auf der Aktiv-Seite standen finanzielle Mittel, Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige Wertpapiere, Kassenbestand und Guthaben bei Banken in Höhe von insgesamt 836 Millionen Euro.

Soweit der KKR-DSD-Deal. In der Regel wird beim Geschäft der Firmenjäger das liquide Vermögen bis zur Grenze des rechtlich Zulässigen an die neuen Gesellschafter ausgezahlt – so etwas nennt man in Branchenkreise “Recap”. Das übernommene Unternehmen wird also nach dem Wieselprinzip wie ein Ei ausgesaugt und danach an einen weiteren Finanzinvestor weitergereicht, der die Reste aufsammelt und verscherbelt. Neudeutsch bezeichnet man das als “secondary buyout”.

Und jetzt sollte die Recherche in der Offshore-Leaks-Datenbank beginnen.

Private Equity-Gesellschaften wie KKR beschaffen sich für die Firmenjagd Kapital von institutionellen Investoren, immer häufiger aber von sogenannten HNWI (High Net Worth Individuals), also vermögenden Individuen – Firmeninhaber, Firmenerben, Vermögensverwalter, Topmanager, Anwaltskanzleien mit verfügbaren Anlagesummen ab fünf Millionen US-Dollar aufwärts. Nach Auffassung des Kölner Journalisten Werner Rügemer brauche das radikale Vorgehen von KKR Verbündete innerhalb des übernommenen Unternehmens – oder im Umkreis. Die „Anleger“ sind also entweder Einzelpersonen – teilweise aus dem Dunstkreis des übernommenen Unternehmens – oder Institutionen.

Und die zeichnen die Private Equity-Fonds sehr häufig auf den Cayman Islands.

Für diese halbseidenen Geschäfte müssen die “Investoren” weniger Formulare ausfüllen als bei der Führerscheinprüfung in Deutschland. Die Namen der Aas-Geier werden natürlich nicht preisgegeben. Mit den Offshore-Leaks-Daten könnte sich das jetzt ändern 🙂

„Es darf nicht sein, dass Fonds, die auf den Cayman-Inseln registriert sind und so gut wie keine Informationen über ihre Eigentümer oder ihre Geschäftspraktiken herausrücken, zentralen Einfluss darauf nehmen können, wie große und größte Unternehmungen in Deutschland und in anderen Industriestaaten geführt werden”, kritisiert der ehemalige Deutsche-Börse-Chef Werner Seifert.

Am Beispiel des KKR-DSD-Deals endeten meine Recherchen in Luxemburg – auf den Cayman-Inseln hätte ich wohl nur an verschlossenen Türen der Fondsgesellschaften mit schönen Fantasie-Namen rütteln können. Mit den folgenden Informationen könnte man aber weitere Recherchen vornehmen.

Die KKR-Tochter Deutsche Umwelt Investment AG in Düsseldorf hatte zwar formal die Übernahme des DSD vollzogen. Hinter der DUI stand wiederum eine Beteiligungsgesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen hatte: die Blade Lux Holding Two S. mit Sitz in Luxemburg. Dahinter befand sich wiederum die Blade MEP Beteiligungs GmbH. Geschäftszweck:

„Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, an denen die Blade Lux Holding One S. .r.l mit Sitz in Luxemburg, und/oder die Blade Lux Holding Two S. .r.l, mit Sitz in Luxemburg, unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie an Personengesellschaften, die Beteiligungen an solchen Kapitalgesellschaften halten im Zusammenhang mit der Beteiligung von Organmitgliedern, Führungskräften und Mitarbeitern verschiedener Unternehmen der Blade-Gruppe an solchen Gesellschaften; die Blade-Gruppe umfasst die Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar von der Blade Lux Holding One S. .r.l mit Sitz in Luxemburg, abhängig sind. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, für die eine gesetzliche Erlaubnispflicht besteht“, so lautete der Eintrag im Handelsregister.

Ganz so prominente Namen wie Gunter Sachs werden bei der Datenbank-Suche vielleicht nicht auftauchen. Aber man könnte ja mal Namen eingeben aus dem Umfeld des mittlerweile verstorbenen Metro-Gründers. Und mir würden noch ein paar Personen einfallen…..

Oder einfach mal diesen ARD-Filmausschnitt so ab der fünften Minute anschauen:

Siehe auch:

Zwar keine Firmenjäger, aber auch recht prominent: Apple, Google & Co: Die Offshore-Tricks der Online-Giganten.

Wie Computer-Forensik das Offshore-System entschlüsselte.

Ist Merkel-Hangout-TV nun Rundfunk? Die Antworten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Merkel-Hangout-Mashup 2

Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Sehr geehrter Herr Sohn,

bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Nein.

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Nein.

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.

Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?

Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.

Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?

Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.

Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.

Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.

Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.

Parlamentsfernsehen im Netz unzulässig: Dann gilt das ja auch für das Merkel-Hangout-TV

Foto von Hannes Schleeh
Foto von Hannes Schleeh

Marco Modana machte mich auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam:

Meldung vom 24. März 2011.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht die gegenwärtige Ausgestaltung des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages als unzulässig an. Die ZAK hatte sich nach eigenen Angaben mit der Zulässigkeit des Parlamentsfernsehens befasst, da das Angebot seit Anfang diesen Jahres unverschlüsselt als Fernsehsender und als Webstream verbreitet wird und nach Auffassung der ZAK zudem der redaktionell gestaltete Teil des Angebots stark zugenommen hat. Es sei daher zu prüfen gewesen, ob das Parlamentsfernsehen einer Lizenz für ein Rundfunkangebot bedürfe. Eine solche Lizenz könne jedoch ohnehin grundsätzlich nicht erteilt werden, da nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können. Im Ergebnis sei das Parlamentsfernsehen daher schlicht illegal.

Nun, als Privatperson tritt ja die Bundeskanzlerin in ihrem neuen TV-Format via Hangout on Air nicht auf. Also dürfte auch das nicht legal sein.

Tja, soweit geht halt das Wiehern des deutschen Amtsschimmels mit einem Medienrecht, das den Stallgeruch aus dem Fernsehzeitalter von Dalli-Dalli hat. Vielleicht bequemen sich jetzt die werten Parlamentarier in Bund und Ländern zu einer Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Bislang sind ja unsere Initiativen gegen eine Gummiwand gelaufen.

Siehe auch:

Merkel-TV-Sendung über den Google-Dienst „Hangout on Air“: Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-TV via Hangout on Air: Google-Propaganda und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-TV via Hangout on Air: Google-Propaganda und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-Hangout-Mashup

Gestern verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel den Start eines neuen Sendeformats, der live über den Google-Dienst Hangout on Air ins Netz gestreamt wird.

Für Spiegel Online ist das ein perfektes Unterfangen für den Suchmaschinen-Konzern, da Google+ als Antwort auf Facebook nicht so richtig in die Gänge kommt. Und die bislang erreichte Nutzerzahl laufe nicht ganz freiwillig:

„Google bewirbt seine Facebook-Konkurrenz massiv und verknüpft sie mit anderen Diensten wie zum Beispiel YouTube.“

„Es überrascht also, dass sich Angela Merkel ausgerechnet dieses Medium ausgesucht hat, um die Menschen zu erreichen“, so Spiegel Online.

Nach dieser Logik wirbt also Merkel für Google+. Ähnlich wie US-Präsident Barack Obama und Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon. Nun möchte ich mich hier nicht zum Fürsprecher der neuen Live-Sendung von Frau Merkel aufschwingen. Was da am 19. April mit sechs handverlesenen Bürgerinnen und Bürgern über die Bühne gehen wird, ist wohl eher ein keimfreier Ringelpietz mit Anfassen.

Merkel-Hangout-Mashup 2

Fragen dürfen nur im Vorfeld gestellt werden, die dann wahrscheinlich wohldosiert von einem Moderator in die Diskussion eingeworfen werden – da hat man dann genügend Zeit, der Kanzlerin einen entsprechenden Waschzettel für die Antworten vorzubreiten. Mit Echtzeit-Interaktion und einem direkten Dialog mit der Bevölkerung hat das nichts zu tun. Es wirkt eher gekünstelt und lächerlich, wie auch das gestrige Ankündigungsvideo von Frau Merkel.

Aber ist das nun kostenlose Propaganda für Google? Wenn das so ist, dann zählt Spiegel Online zu den PR-Sturmgeschützen des Internet-Giganten. Kaum eine Online-Präsenz profitiert mehr von den Google-Diensten wie der Spiegel.

„Laut einer Aussage von Google-Sprecher Kay Oberbeck werden pro Minute rund 100.000 Klicks von Google auf Internet-Seiten von Verlagen weitergeleitet. Verlage strengen sich mit aberwitzigen redaktionellen Verrenkungen an, möglichst häufig und großflächig bei Google News gelistet zu sein, weil auch dies enorme Traffic-Zuwächse bringt“, schreibt Meedia.

Und Spiegel Online zählt zur ersten Garde, was die Zugriffsraten anbelangt. Und das wird ja auch kräftig befeuert über Suchmaschinen-Optimierung, Social Web-Präsenzen, Einbindung der Google+-Facebook-Twitter-Buttons zum Teilen im Netz und der Nutzung von allen Diensten, die die Internet-Konzere zur Verfügung stellen wie etwa Youtube.

Da sind wir dann wieder mitten in der netzpolitischen Debatte, die ich in der vergangenen Woche begonnen habe. Wer also in der Netzöffentlichkeit mitspielen will und auf Facebook oder Google+ aktiv ist, zählt wohl automatisch zu den willfährigen PR-Agenten der amerikanischen Internet-Konzerne. Das ist etwas zu simpel gedacht. Im Lunchtalk der Wirtschaftswoche habe ich mich zum Geschäftsgebaren von Google geäußert.

Auch meine kritischen Beiträge zu den AGB-Diktatoren des Netzes dürften bekannt sein. Soll man als Konsequenz in ein digitales Exil abwandern und sein Dasein in der Bedeutungslosigkeit einer netzpolitischen Filterblase fristen? Das sehe ich anders.
Wenn der Berg nicht zum Netzpropheten kommt, muss der Netzprophet zum Berg gehen.

Allerdings heißt das nicht, sich widerstandslos die Hände der AGB-Diktatoren zu begeben und die Notwendigkeit eines freien Netzes in den Wind zu schießen. Man müsse gegenüber Facebook und Co. für Plattformneutralität kämpfen, fordert beispielsweise Michael Seemann. Man kann sollte das eine tun, ohne das anderes zu lassen. Deshalb ist die Nutzung des Google-Dienstes für Live-Videostreaming immer noch eine fantastische Sache, die leider von anderen Anbietern so nicht bewerkstelltigt wird. Wir nutzen diesen Dienst, ohne uns den Mund verbieten zu lassen – schon gar nicht von Google.

Weit wichtiger finde ich die Frage, ob es beim neuen Live-Format der Bundeskanzlerin irgendwelche Sonderrechte gibt nach dem George Orwell-Motto:

Klar ist nur, nach dem Rundfunkstaaatsvertrag ist die Merkel-TV-Sendung „Rundfunk“. Ohne Sendelizenz wäre das ein Verstoß gegen das Amtsschimmel-Gesetz.

Und das wäre dann doch eine recht nette politische Komplikation, die von allen mit Interesse verfolgt wird, die zur Hangout on Air-Community zählen und sich teilweise nicht trauen, eigene Formate auf die Beine zu stellen.

Mal schauen, was die Pressestellen des Kanzleramtes und der Landesmedienanstalt Berlin zur Notwendigkeit einer Sendelizenz sagen werden. Unser Un-Buch-Projekt über die Streaming Revolution bekommt neue Nahrung 😉

Kanzlerin mit der Lizenz zum ….: Neues Hangout on Air-Format der Regierungschefin rechtswidrig? #bloggercamp

https://twitter.com/walli5/status/319443631985549314

Eine harmlose Frage zum neuen Jedermann-TV-Format der Kanzlerin und eine eindeutige Antwort des Beraters Axel Wallrabenstein haben mich auf die Idee gebracht, doch mal bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nachzufragen, ob die Regierungschefin eine Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag benötigt (dat werde ich wohl morgen machen).

Schließlich gibt es einen Sendeplan, ein Datum (19. April), potenziell mehr als 500 Zuschauer – also Rundfunk. Bin auf die Begründung für den 007-Sonderstatus gespannt, lieber walli5.

Rösler und Schleeh auf dem IT-Gipfel

Wir kämpfen ja nun schon eine Weile für einen Ausnahmetatbestand für Video-Livestreaming im Netz, da ist die Sendung von Merkel eine Steilvorlage, um unsere Reformvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag, die wir Bundeswirtschaftsminister Rösler auf dem IT-Gipfel übergeben haben, mit etwas mehr Dynamik wieder ins Gespräch zu bringen.

Wir werden das heute um 18,30 Uhr in der unserer Bloggercamp-Sendung mit Sendelizenz der bayerischen Landesmedienanstalt vertiefen 🙂 Twitter-Zwischenrufe mit dem Hashtag während unserer Sendung würden uns wieder sehr erfreuen.

Siehe auch:

Bundeskanzlerin nutzt Google-Hangout zum Dialog.

Netzwerke für Live-Streaming: Für Youtube interessant? #breitband #bloggercamp

Startnext Foto

Bram Cohen von BitTorrent will das klassische Fernsehen töten. Eine wohl eher scherzhafte und provokante Bemerkung. Mit Peer-to-Peer-Live-Streaming will er zumindest die technischen Voraussetzungen schaffen, um Videoübertragungen im Netz ohne zentrale Infrastruktur über Millionen von Computern in hoher Qualität zu ermöglichen. Er denkt dabei an die Ausstrahlung von Computerspiel-Turnieren, Sportereignissen, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen, die sich für Live-Übertragungen eignen.

„Millionen zeitgleiche Abrufe auf Videodateien oder Millionen Zuschauer eines Livestreams, das bedeutet hohe Kosten und Belastung der Infrastruktur. Genau das will BitTorrent Live ändern. Mit der Technik wird jeder Zuschauer Teil des Streaming-Netzwerks. Die Last wird auf alle Zuschauer verteilt“, so die Breitband-Redaktion des Deutschlandradios.

Hört man sich Radiosendungen über einen Livestream an, dann empfängt der Nutzer pro Sekunde einen Datenstrom von bis zu 128 Kilobit pro Sekunde. Ein Live-Video in HD-Qualität produziert locker das Zwanzigfache an Daten. Und der Videostreaming-Markt ist noch gar nicht so richtig zur Entfaltung gekommen. Was wir jede Woche bei unseren Bloggercamp-Sendungen merken, die über den Google-Streamingdienst Hangout on Air übertragen werden. Kaum einer der Interviewgäste, die wir in die Diskussionsrunden holen, hat vorher Erfahrungen mit Hangout on Air gemacht. Insofern könnten Netzwerke für Live-Streaming zu einer Entlastung des Netzes beitragen und die Jedermann-TV massentauglich machen.

Alexander McWilliam, der das Videostreaming-Angebot der Berliner Philharmonie mitentwickelt hat, sieht das skeptisch:

„Ob der Ansatz von BitTorrent funktioniert, ist noch nicht klar. Ich würde erwarten, dass etwa Youtube oder Netflix auf so eine Technologie anspringen würden. Aber sie tun es noch nicht“, so McWilliam im Breitband-Interview.

Wenn das Netz vor dem Kollaps stünde, würde Peer-to-Peer das Problem nur verschieben.

Ist das so? Wandelt Bram Cohen auf dem Holzweg? Und interessiert sich Google/Youtube für den Ansatz von BitTorrent, um beispielsweise über Hangout on Air Übertragungen in einer besseren Qualität zu ermöglichen? Bislang sind ja die Übertragungsmöglichkeiten über den Streaming-Dienst von Google technisch limitiert. Diese Fragen würde ich gerne in einer unserer nächsten Bloggercamp-Sendungen aufgreifen und natürlich auch in unserem Un-Buch-Projekt über die Streaming Revolution einfließen lassen.

Siehe auch:

How to Vastly Improve Your Video Delivery by Getting Rid of Your CDN.