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Ist Merkel-Hangout-TV nun Rundfunk? Die Antworten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Merkel-Hangout-Mashup 2

Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Sehr geehrter Herr Sohn,

bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Nein.

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Nein.

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.

Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?

Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.

Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?

Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.

Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.

Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.

Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

1 Kommentar zu "Ist Merkel-Hangout-TV nun Rundfunk? Die Antworten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg"

  1. coole Sache!

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