https://twitter.com/walli5/status/319443631985549314
Eine harmlose Frage zum neuen Jedermann-TV-Format der Kanzlerin und eine eindeutige Antwort des Beraters Axel Wallrabenstein haben mich auf die Idee gebracht, doch mal bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nachzufragen, ob die Regierungschefin eine Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag benötigt (dat werde ich wohl morgen machen).
Schließlich gibt es einen Sendeplan, ein Datum (19. April), potenziell mehr als 500 Zuschauer – also Rundfunk. Bin auf die Begründung für den 007-Sonderstatus gespannt, lieber walli5.
Wir kämpfen ja nun schon eine Weile für einen Ausnahmetatbestand für Video-Livestreaming im Netz, da ist die Sendung von Merkel eine Steilvorlage, um unsere Reformvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag, die wir Bundeswirtschaftsminister Rösler auf dem IT-Gipfel übergeben haben, mit etwas mehr Dynamik wieder ins Gespräch zu bringen.
Wir werden das heute um 18,30 Uhr in der unserer Bloggercamp-Sendung mit Sendelizenz der bayerischen Landesmedienanstalt vertiefen 🙂 Twitter-Zwischenrufe mit dem Hashtag #bloggercamp während unserer Sendung würden uns wieder sehr erfreuen.
Siehe auch:
Reblogged this on Vernetzt Euch!.
Bei der Erteilung der Sendelizenz für das Bloggercamp durch die Landesmedienanstalt in Bayern, die mittlerweile bis zum Ende des Jahres verlängert wurde, ist die Rechtsauslegung nach dem Rundfunkstaatsvertrag eindeutig:
Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Und was für eine „Erleichterung“ versüßte uns den Tag der Ausstrahlung, dass uns die Medienanstalt mitteilte, ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit neuen Technologien, Programmen und Telemedien durchführen zu können.
Bin gespannt, wie die Landesmedienanstalt in Berlin antwortet. Das Kanzleramt werde ich natürlich auch befragen 🙂