Bomber der Nation: Wer schützt unsere Privatsphäre?

„Persönliche Daten werden immer mehr zu einer Handelsware, an der private Unternehmen mehr Interesse haben, als der Staat.“

Dieses Bekenntnis des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar im Vorfeld der Call Center World in Berlin sollte man dringend in die Märchensammlung der Gebrüder Grimm aufnehmen und einen Ehrenplatz einräumen. Warum? Es liegt an einer Zahl, die in den vergangenen Tagen durch Blogs geisterte und die Malte Welding ausgeschrieben hat, damit sie besser im Gedächtnis bleibt: „Siebenunddreißig Millionen Zweihundertzweiundneunzigtausend und Achthundertzweiundsechzig. So viele Mails haben deutsche Geheimdienste überprüft, weil in ihnen Schlüsselbegriffe wie ‚Bombe‘ aufgetaucht sind.“

Gerd Müller und seine Fans wären in seinen Glanzzeiten in arge Schwierigkeiten mit den Schlapphüten geraten: War er doch der Bomber der Nation. Was ist mit Publizisten, die eine Bombe zum Platzen bringen? Oder Liebhaber kalter Nachspeisen, die Rezepte für Eisbomben austauschen?

Egal. Die stehen alle unter Generalverdacht. Das zählt doch sowieso zu den Lieblingsbeschäftigungen deutscher Politiker und Überwachungsbeamte. Im Zweifel ist jeder ein Täter. Ob als Konsument von Kinderpornografie, Terrorist, Kiffer, Steuersünder oder, oder, oder.

Schade nur, dass so wenige Schwerstkriminelle ins Netz gehen. Wie soll man eigentlich die ganzen Investitionen in Überwachungstechnik rechtfertigen? Gut nur, dass es beim Einkauf des Staates eben Sonderformen des Vergaberechts gibt, die einer strengen Geheimhaltung unterliegen. Da können Aufträge freihändig vergeben werden und keine Sau schert sich darum. Es wird von Sicherheitsbehörden das Feinste vom Feinen an Überwachungstechnologie gekauft und Aufträge für Schnüffelsoftware vergeben, ohne sich in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu müssen. Die Etats kann man in den Haushaltsplänen nur erahnen – mehr nicht. Und was leisten die Schlapphüte mit den teuren Spy-Toys?

213 Schwerkriminelle geschnappt

„Unter den 37 Millionen abgefangenen Mails 2010 waren immerhin 213 Personen, die bei ihrer Steuererklärung gemogelt, Marihuana geraucht oder ihre Strafzettel nicht bezahlt haben. Soll noch einer sagen, Rasterfahndung liefere keine Ergebnisse. Bei so vielen Treffern können schon mal ein paar Neonazis durch die Lappen gehen. Haben vermutlich vergessen, das Wort ‚Bombe‘ in den Betreff ihrer Mails zu schreiben, diese alten Schlawiner! 😉 Vielleicht solltet Ihr einfach noch mehr Handys anzapfen, Wohnräume überwachen und E-Mails abfangen. Gut, dass Deutschland nur 80 Millionen Einwohner hat. Das schränkt den Kreis der Verdächtigen erheblich ein“, schreibt der Blogger Richard Gutjahr.

Und was kommt von den staatlichen Datenschützern? Sie machen eher Jagd auf Trackingsoftware und Cookies. Schwallen herum über den Ausverkauf von Daten, die für das Direktmarketing eingesetzt werden könnten. Wer weiß, nach welchen Schlüsselbegriffen die Web-Agenturen fahnden in meinem E-Mail-Verkehr, meinen Blogpostings, Gefällt mir-Bekenntnissen und sonstigen Vorlieben, die ich in meinem Profil preisgebe? Werde ich verdächtig, wenn ich in Foren über Schuco-Autos schreibe oder meine Vorlieben für die seelischen Abgründe bekunde, die von Autoren der phantastischen Literatur zu Papier gebracht wurden? Es könnte ja sein, dass irgendwelche Geheimorden von Facebook mir unsittliche Angebote machen, um beispielsweise das Gesamtwerk des leider viel zu unbekannten Schriftstellers Paul Scheerbart zu erwerben. Ein Blick in meine Bibliothek blieb allerdings Mark Zuckerberg bislang verwehrt, um erkennen zu können, welche Buchausgaben des kosmischen Schwadroneurs in meiner Sammlung noch fehlen. Sollte es ihm gelingen, in die Überwachungsprogramme der Staatstrojaner einzudringen, wäre hier sicherlich noch mehr möglich. Wer zerstört nun mehr die Privatsphäre? Zucki-Boy oder der Staat?

Mehr morgen in meiner Montagskolumne für das Debattenmagazin „The European“.

Siehe auch:

Polizei lässt stille SMS von privater Firma versenden.

Die Suche nach „Bombe“ wird zum Kampf mit Spam.

Elektronischer Staubsauger unterwandert Grundrecht.

Eine Bombennummer!

Update: Hier nun meine The European-Montagskolumne.

Der Gefällt mir-Zuckerberg-Timeline-Datenschutz-Stalking-Kulturschock in Deutschland

So fröhlich agieren die Datenschützer von Bund und Länder wohl nicht

Golem hat etwas ausführlicher den Beschluss der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verwendung von Social Plugins aufgegriffen:

Die Konferenz stellt insbesondere fest, dass die direkte Einbindung von SocialPlugins beispielsweise von Facebook, Google+, Twitter und anderen Plattformbetreibern in die Webseiten deutscher Anbieter ohne hinreichende Information der Internet-Nutzenden und ohne Einräumung eines Wahlrechtes nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang steht. Die aktuelle von SocialPlugin-Anbietern vorgesehene Funktionsweise ist unzulässig, wenn bereits durch den Besuch einer Webseite und auch ohne Klick auf beispielsweise den „Gefällt-mir“-Knopf eine Übermittlung von Nutzendendaten in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der entsprechenden Plattform registriert sind.

Die Obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben bereits 2008 und zuletzt 2010 in Beschlüssen Anforderungen an die datenschutzkonforme Gestaltung sozialer Netzwerke formuliert. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert die Anbieter sozialer Netzwerke auf, diese Beschlüsse
umzusetzen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Ja, liebwerteste Gichtlinge des Datenschutzes, es sind Beschlüsse und eben keine Gesetze, die als Legitimation für Euer Verwaltungshandeln herhalten müssen. Das Bedauern über die Untätigkeit der Bundesregierung, entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Profilbildung im Internet vorzuschlagen, keine Taten folgen lassen. Das bestätigt doch die rechtliche Grauzone, in der die Bußgeld-Aktionen vom Datenschützer in Schleswig-Holstein ablaufen. Siehe meinen gestrigen Bericht.

Hier hatte ich ja auch auf das Interview mit Felix Holzapfel hingewiesen. Das Gespräch dreht sich über die Stimmungslage in Deutschland unterhalten nach den Ankündigungen von Mark Zuckerberg über die das radikale Re-Design unter dem Stichwort „Timeline“. Auf dieser Grundlage schreibe ich für die nächste Woche ein oder zwei Storys. Expertenmeinungen zum Thema wie immer hoch willkommen. Am besten per Mail an gunnareriksohn@googlemail.com.

Hier geht es zur Audioaufzeichnung des Holzapfel-Interviews auf Soundcloud.

„Der Kontrollverlust darf nicht hingenommen werden“: Äh ja, was wollen Sie dagegen tun, Frau Leutheusser-Schnarrenberger?


In meiner Kolumne für den Fachdienst MarketingIT der absatzwirtschaft beschäftige ich mit dem Ausspruch: „Der Kontrollverlust darf nicht hingenommen werden. “ Das proklamierte trotzig Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. „Als Marshall McLuhan ‚Das Medium ist die Botschaft‘ schrieb, meinte er damit, dass in jeder Technologie zum Ausdruck komme, wie sie den Intellekt der Menschen anregt, welche Sinne sie anspricht und welche Erwartungen sie vernachlässigt. Der Glaube an einen ohnehin nicht mehr aufzuhaltenden Kontrollverlust ist Selbstaufgabe. Der Post-Privacy-Ansatz gibt die falsche Antwort auf die neuen Herausforderungen, denn er setzt auf Gleichgültigkeit und damit letztlich auf intellektuelle Kapitulation. Datenschützer und Verbraucherorganisationen führen auch keineswegs letzte Rückzugsgefechte, sondern bremsen die Datensammelwut von Staaten und Großkonzernen“, führt die FDP-Politikerin aus. Sie seien unverzichtbare Helfer beim Schutz der Bürgerrechte, auch gegen eine vermeintliche technische Übermacht. „Gegen innovative Geschäftsmodelle ist selbstverständlich überhaupt nichts einzuwenden. Wenn aber einige wenige Konzerne wie Google oder Facebook unüberschaubare Datenberge und Informationen über Millionen Menschen anhäufen, aus denen sich Persönlichkeitsprofile erstellen lassen und die tiefe Einblicke in Privates ermöglichen, dann ist das beunruhigend. Die damit verbundene Machtfülle droht sich auf wenige private Großunternehmen zu konzentrieren, die sich grenzüberschreitend betätigen, was eine demokratisch legitimierte Kontrolle immer schwieriger macht“, meint die Ministerin.

Mal abgesehen von den üblichen Plattitüden über vermeintliche Datenkraken aus Übersee, bewegt sich die trotzige Haltung der liberalen Dame zum Kontrollverlust auf Sandkastenniveau. Hinter diesem Wort stecken kein Ziel, keine Programmatik und auch keine Utopie. Es beschreibt schlichtweg die normative Kraft des Faktischen. Die Justizministerin sollte nicht nur Marshall McLuhan lesen, sondern auch die Werke der Systemtheoretiker um den Soziologen Niklas Luhmann. Morgen ab 9 Uhr weiterlesen unter: http://www.marketingit.de/content/news/datenschuetzer-sollten-luhmann-lesen-von-der-trotzigen-verweigerung-des-kontrollverlustes;73956

Ach Großmutter, was hast du so große Ohren?…..

Damit ich Dich für personalisierte Werbung missbrauchen kann!

Wer den Big Brother-Award für Datenschutz-Verstöße erhält, muss schon ein dubioser Imperator sein. Wenn Facebook, Google oder Apple perfide Pläne für die Gründung eines neuen Imperiums schmieden und dafür personalisierte Werbung als Baustein für ihre Welteroberungspläne einsetzen, ist das hausmeisterliche Vorgehen der staatlichen Datenschützer doch zu begrüßen. Sie kämpfen für das Gute im Menschen. Sie wollen uns vor dem sinnlosen Abstieg in eine digitale Welt bewahren, die uns ohne Halt und Kontrollmöglichkeiten ratlos zurücklässt.

Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Dahergelaufener meint, uns werbliche Botschaften zu übermitteln, die vielleicht irgendwie den persönlichen Interessen entsprechen und uns zu Einkäufen animieren könnten. Etwa zum Kauf der legendären ZDF-Vierteiler oder der kompletten Folgen von „Mit Schirm, Charme und Melone“, die mir von den konspirativen Matching-Maschinen von Amazon vorgeschlagen wurden…..

Da ist es doch besser, wenn wir auf Schritt und Tritt mit der klassischen Massenreklame malträtiert werden, die uns langweilt, zum Umschalten des Fernsehkanals animiert oder daran erinnert, schnell noch eine Pinkelpause einzulegen, das Bier kalt zu stellen und den Hamburger in die Mikrowelle zu schmeißen. Der pädagogische Wert der Einweg-Berieselung darf nicht unterschätzt werden. Sie schützt uns vor dem Tanz um das Goldene Kalb, sie bewahrt uns davor, dem schnöden Mammon zu verfallen. Es ist wie mit dem Anti-Raucher-Kaugummi, der nach Aschenbecher schmeckt. Wie die Story weiter geht, ist meiner heutigen The European-Kolumne zu entnehmen. Wer sich animiert fühlt, Retweets, Liken/Teilen oder sonstiges zu drücken, dem sollte klar sein, was ihm blüht – personalisierte Werbung! Pfui!

Keine Macht den Datenschützern – Die Herrschaftssprache der Ministerialbürokratie

Wir müssen uns von der Idee privater Daten im Internet verabschieden, sagt Julia Schramm. In einem sehr interessanten Interview mit Spiegel Online erklärt die Mitgründerin der „datenschutzkritischen Spackeria“, warum der Datenschutz nicht mehr funktioniert und was es mit Post-Privacy auf sich hat: „Keine Macht den Datenschützern. Wir finden, dass die aktuelle Diskussion um den Schutz von Daten an der Realität vorbeigeht. Wir leben in einer vernetzten Welt, wo Privatsphäre durch das Internet nicht mehr möglich ist. Nun müssen wir sehen, wie wir damit umgehen“, so Schramm gegenüber Spiegel Online.

Im Internet sei es eben vorbei mit der Privatsphäre, darüber sollte man sich klar sein. „Schon der Begriff Datenschutz gaukelt eine falsche Sicherheit vor, die es praktisch nicht mehr gibt. Die einzige Alternative ist, anonym zu surfen“, rät Schramm. Als Beispiel für das höchst fragwürdige Vorgehen der staatlichen Datenschützer führt sie die Intervention des niedersächsischen Datenschützers an, der einem Website-Betreiber verboten habe, Google-Werbung auf seinen Seiten zu schalten. „Die Begründung war, dass die IP-Adressen der Nutzer ungefragt an einen weiteren Server übertragen werden. Dabei ist das im Internet die Regel, sehr viele Seiten nutzen solche Dienste – und die Nutzer wissen das auch. Die Entscheidung dagegen ist eine Form von Staatsgewalt“, kritisiert Schramm. Warum das Vorgehen der Datenschützer politisch und juristisch höchst fragwürdig ist, habe ich in einem längern Beitrag für MarketingIT dargelegt. Hier ein Auszug:

Das Vorgehen der Datenschützer, vor allem in den norddeutschen Bundesländern, sei nur die Spitze des Eisberges, sagt Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte im Interview mit dem Fachdienst MarketingIT. „Das Ganze hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für Firmen wie Google. Hier ist die Verwertung der IP-Adressen für den Geschäftsbetrieb unverzichtbar.“ Ob die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht, müsste höchstrichterlich entschieden werden. „Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten“, moniert Wüllrich, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.

Aktuell könne man mit gutem Gewissen die Wertung vornehmen, dass IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind – auch wenn der Düsseldorfer Kreis das Gegenteil behauptet. Dann sollten doch die Datenschützer Wahlbrink oder Kasper mit ihren Bußgeldandrohungen weitermachen. Eine endgültige Klärung bekomme man nur vom BGH oder Bundesverwaltungsgericht. Für die digitale Wirtschaft wäre es ratsam, es auf Klagen ankommen zu lassen. „Gegen die Verfügungen der Datenschützer sollten in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Hier muss die Internet-Branche einheitlich vorgehen und verhindern, dass es zu bestandskräftigen Entscheidungen kommt“, rät Wüllrich. Den ersten richtig guten Fall, wie in Niedersachsen, dürfe die digitale Wirtschaft nicht lapidar begleiten. Hier müssten die Interessen aller Unternehmen gebündelt werden. Die Nutzer der IP-Adressen sollten einen Gegenpol zum Düsseldorf Kreis organisieren.

Hinter der Unklarheit von Gesetzestexten versteckt sich allerdings auch ein Mittel der Machtausübung, wie es Hans-Magnus Enzensberger treffend beschrieben hat: Die juristische Sprache sei in ihrem Wesen nach Herrschaftssprache. „Ministerialbürokratien, Parlamentsausschüsse, Richter, Staatsanwaltschaften und Advokatur teilen ein Interesse daran, dass die Sphäre des Rechts ein Arkanum bleibt. Unverständlichkeit gehört zum Nimbus des Gesetzes.“ Das geschehe absichtlich. Die Komplexität werde soweit gesteigert, dass selbst Experten zu keiner eindeutigen Interpretation mehr fähig sind.

Tweets: Verschmelzende Software, Informatikerkarrieren und übermütige Staatsaufseher im Datenschutz

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Alaaf an die staatlichen Datenschützer: Digitale Wirtschaft braucht Gegenpol!

Fragwürdige Interpretationen von unbestimmten Rechtsbegriffen, antizipierte Verwaltungspraxis im Hinterzimmer, Bußgeldandrohungen, selbstherrliches Auftreten, Profilierungsneurosen und Anmaßung: Die Staatsaufseher des Datenschutzes von Bund und Ländern machen sich bei Rechtsexperten, Marketingmanagern, Wirtschaftsverbänden und der digitalen Wirtschaft derzeit unbeliebt. Einen unrühmlichen Höhepunkt dokumentierte kürzlich Spiegel Online: „Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft – und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.“

Auslöser der Staatseingriffe ist in der Regel die These der Datenschützer, dass IP-Adressen bereits personenbezogene Daten darstellen. Daher müssten den Betroffenen Widerspruchsmöglichkeiten eingeräumt werden. Sollte sich diese Einschätzung auf breiter Front durchsetzen, wären weite Teile der deutschen Web-Landschaft unrechtmäßig, so die Wertung von Spiegel Online.

Das Vorgehen der Datenschützer, vor allem in den norddeutschen Bundesländern, sei nur die Spitze des Eisberges, sagt Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte im Interview mit dem Düsseldorfer Fachdienst MarketingIT. „Das Ganze hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für Firmen wie Google. Hier ist die Verwertung der IP-Adressen für den Geschäftsbetrieb unverzichtbar.“ Ob die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht, müsste höchstrichterlich entschieden werden. „Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten“, moniert Wüllrich, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.

Aktuell könne man mit gutem Gewissen die Wertung vornehmen, dass IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind – auch wenn der Düsseldorfer Kreis das Gegenteil behauptet. Dann sollten doch die Datenschützer Wahlbrink oder Kasper mit ihren Bußgeldandrohungen weitermachen. Eine endgültige Klärung bekomme man nur vom BGH oder Bundesverwaltungsgericht. Für die digitale Wirtschaft wäre es ratsam, es auf Klagen ankommen zu lassen. „Gegen die Verfügungen der Datenschützer sollten in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Hier muss die Internet-Branche einheitlich vorgehen und verhindern, dass es zu bestandskräftigen Entscheidungen kommt“, rät Wüllrich. Den ersten richtig guten Fall, wie in Niedersachsen, dürfe die digitale Wirtschaft nicht lapidar begleiten. Hier müssten die Interessen aller Unternehmen gebündelt werden. Die Nutzer der IP-Adressen sollten einen Gegenpol zum Düsseldorf Kreis organisieren.

Die Komplexität der heutigen Medienlandschaft, vor allem der digitalen, erfordert nach Auffassung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) ein tiefergehendes Verständnis für technische Prozesse und die Mediennutzungsanforderungen der Anwender. „Hier wünschen wir uns einen intensiveren Dialog, so dass ein beiderseitiges Verständnis besser möglich ist. Womit wir aber nicht einverstanden sind, ist, dass ein grundsätzliches Misstrauen gesät und eine staatliche Regelungsbedürftigkeit gegenüber grundlegenden Themen der Entwicklung des Internets gefordert wird. Industrie und Internetnutzer haben ein Recht auf ein innovatives Internet“, sagt Thomas Schauf, Projektleiter Selbstkontrolle Online-Datenschutz beim BVDW, gegenüber MarketingIT.

Link zur kompletten Story liefere ich nach. Danke an die Experten für die Unterstützung 🙂

Jetzt jet et uff jück, Alaaf!

Digitaler Zettelkasten: Burka für Fassaden, kleinbürgerliche Street View-Ängste und selektiver Datenschutz

Burka für Fassaden: Der Start des Street View-Projekts von Google führt zu „dramatischen“ Ausschlägen des Nörgel- und Erregungspegels der Hausmeisterrepublik Deutschland. „Selten sah ich die Rede von der ‚German Angst‘ so krass bestätigt wie beim Lesen der Kommentare zu den Streetview-Artikeln, die derzeit allüberall erscheinen. Da zeigt sich das sprichwörtliche ‚gesunde Volksempfinden‘ auf eine Art, die mich gruseln lässt: böses Google zeigt meine Hausfassade der Welt – und macht womöglich auch noch Geld damit. Was für eine Sauerei“, schreibt sehr treffend die Bloggerin Claudia Klinger. Noch vor 20 Jahren wäre ein “begehbarer Stadtplan” als eine tolle, äußerst wünschenswerte Utopie erschienen: „Wunderbar, dass man sich eine Gegend anschauen kann, bevor man hinfährt, dass man die Parkmöglichkeiten (und evtl. die Barrierefreiheit) checken und sich ein Bild von der Atmosphäre vieler Orte der Welt machen kann. Ungemein nützlich auch bei der Wohnungssuche: man spart sich Besichtigungen, wenn man bereits vom heimischen PC aus sehen kann, dass die Straße z.B. keine Bäume hat oder gegenüber ein belebter Supermarkt das Ruhebedürfnis stören würde“, so Klinger. Steigt etwa die Einbruchsgefahr? Da werden die 3-D-Ansichten nicht weiterhelfen. Jeder Einbrecher wird sich wohl am Ort des Geschehens einen Eindruck verschaffen. Street View wird nicht die Infos liefern, die für einen Einbruch nötig sind. Jeder Mensch kann an meinem Haus vorbeigehen und mir beim Unkrautzupfen zuschauen, wann immer das möchte. Ich kann es ihm nicht verbieten. Auf Street View zieht er die langweilige Fassade unseres Hauses in fotografierter Form und kann in einer 3-D-Variante durch unsere Straße spazieren. Das kann er physisch und virtuell tun und ich halte das für berechtigt.
„Wollen wir Burkas für Fassaden? Offenbar würde sowas vielen gefallen! Im Kampf um Google Streetview zeigt sich ein deutscher Wesenszug, der alles andere als weltoffen und Neuem aufgeschlossen, sondern provinziell, überängstlich und neidisch ist. Und wenn es dafür auch keinen Button gibt: Nein, das gefällt mir nicht“, resümiert die Bloggerin Klinger. „Die amtliche Aufregung verhilft einer provinziellen Ängstlichkeit vor dem bösen Blick des Nachbarn zum Durchbruch – in einer Welt, in der wir so stolz darauf sind, offen für alles, global vernetzt und unglaublich kommunikativ zu sein. Das ungute Gefühl, das manche Bürger haben, wenn sie daran denken, dass künftig in New York jeder sehen kann, wie ihr Reihenendhaus in Hamburg-Hoheluft von außen aussieht, muss man wohl respektieren. Aber sollte es zum Maßstab des deutschen Grundrechtsschutzes werden? Das wäre wirklich die Datenschutzhölle“, schreibt Verfassungsrechtler Thomas Darnstädt für Spiegel Online.

Kleinbürger hinter dem Jägerzaun: Warum laufen die Angstdebatten in Deutschland so reibungslos? Warum setzen die Abgesandten des Kindermädchen-Staates auf Verbotsschilder, Netzsperren, Muster-Widersprüche und Warnhinweise? Tagesordnung, Gartenkodex und Ordnungsämter stoßen auf einen kleinbürgerlichen Humus. Es ist die deutsche Sehnsucht nach Ordnung und Normen. „Diese Ordnungen, kanonisiert in Gesetzestafeln, Kodices und Konstitutionen, manifest gemacht im Großlettrigen wie im Kleingedruckten, oktroyieren Macht, regeln Interessen“, schreibt Professor Heinz Schilling in seinem Buch „Kleinbürger – Mentalität und Lebensstil“. Es dominiere das Strebsame und Planvolle; das sich Sichern und sich Rückversichern; jene Fürsorglichkeit und Ängstlichkeit; das Egoistische und Neidische; Zufriedenheit und Knauserigkeit bis zum Geiz; eine gewisse Hasenfüßigkeit und Kleinmäusigkeit; die pedantische Sorge um Ordnung und Schicklichkeit; die Angst vor dem anderen; das Enge und Ortsbezogene; das Beharrende und Antimoderne – das Credo des kleinbürgerlichen Angsthasen: Ordentlichkeit! „Bürger, schützt Eure Anlagen“! – das Stadtparkgebot: Ihr habt sie ja auch bezahlt. „Rasen betreten verboten!“ – das Stadtparkverbot. „Hunde an die Leine!“ – die Stadtpark-Scheißvermeidung. „Mein Haus und meine Hecke sind unantastbar!“ – ein Eldorado für kommunalpolitische Verbotsorgien.

Datenschutz für alle? Staatliche Datenschützer haben ein höchst selektives Verständnis von Datenschutz. Das schreibt die Zeit und zitiert Nils Zurawski, Kulturantrophologe an der Universität Hamburg und Blogger von Surveillance-Studies: „Es gibt einige wenige Themen, die Prominenz besitzen, und die ich für überbewertet halte.“ Ein Beispiel sei die Debatte um Googles Street View. „Wie nachhaltig ist hier der Datenschutz dadurch wirklich betroffen, und: für wen ist das wichtig – für Hausbesitzer?“ fragt er. Dass der Internetkonzern sich nun daran macht, die Straßenzüge der Welt zu fotografieren, gereichte in den USA lediglich Swimming-Pool-Besitzern zum Nachteil. Diese hatten das Loch für ihr Schwimmbad ohne Baugenehmigung gegraben. (Entdeckt wurden sie auch nicht von Googles Street View, sondern von Google Earth.) „Ähnliches gilt für die Vorratsdatenspeicherung“, sagt Zurwaski. „Die existierenden Probleme sind alltagspraktisch nicht greifbar und bleiben wohl ohne Konsequenzen für die meisten von uns.“ (Wird Google Earth nicht auch von kommunalen Ordnungsämtern eingesetzt? Könnten mir mal die Bonner Stadthäuptlinge beantworten). Warum müssten Hartz-IV-Empfänger bestimmte Kontrollen über sich ergehen lassen, fragt Zurwaski. Und antwortet selbst: „Aus Angst vor Leistungsbetrug – ja sicher. Aber auch, weil die Härte, mit der Arbeitslose und die Sozialschwachen angefasst werden, inzwischen gesellschaftsfähig ist.“ Behörden würden immer öfter Konten von Hartz-IV-Empfängern überprüfen. „Seit dem Jahr 2005 haben sich die Kontoanfragen allein in Mecklenburg-Vorpommern mehr als verfünffacht, brachte zuletzt eine Anfrage der FDP ans Licht. Vor fünf Jahren überprüften Ämter noch lediglich ein Konto. 2008 waren es schon 55, im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der überprüften Konten auf 72. Eine Sprecherin der Bundesagentur formulierte dazu in der Ostsee-Zeitung: ‚Langzeitarbeitslose haben weniger Potenzial, ein Konto zu verschweigen'“, so der Zeit-Bericht. In der Bremer Hartz-IV-Verwaltung drohte man den Antragsstellern gar mit finanziellen Einbußen, sollten sie nicht einwilligen, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Inzwischen sei es zudem üblich, private Inkassobüros damit zu beauftragen, Außenstände bei Hartz-IV-Empfängern einzutreiben. Für die würden jedoch nicht die gleichen Regeln der Verschwiegenheit wie für einen staatlichen Gerichtsvollzieher gelten.