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Keine Macht den Datenschützern – Die Herrschaftssprache der Ministerialbürokratie

Wir müssen uns von der Idee privater Daten im Internet verabschieden, sagt Julia Schramm. In einem sehr interessanten Interview mit Spiegel Online erklärt die Mitgründerin der “datenschutzkritischen Spackeria”, warum der Datenschutz nicht mehr funktioniert und was es mit Post-Privacy auf sich hat: “Keine Macht den Datenschützern. Wir finden, dass die aktuelle Diskussion um den Schutz von Daten an der Realität vorbeigeht. Wir leben in einer vernetzten Welt, wo Privatsphäre durch das Internet nicht mehr möglich ist. Nun müssen wir sehen, wie wir damit umgehen”, so Schramm gegenüber Spiegel Online.

Im Internet sei es eben vorbei mit der Privatsphäre, darüber sollte man sich klar sein. “Schon der Begriff Datenschutz gaukelt eine falsche Sicherheit vor, die es praktisch nicht mehr gibt. Die einzige Alternative ist, anonym zu surfen”, rät Schramm. Als Beispiel für das höchst fragwürdige Vorgehen der staatlichen Datenschützer führt sie die Intervention des niedersächsischen Datenschützers an, der einem Website-Betreiber verboten habe, Google-Werbung auf seinen Seiten zu schalten. “Die Begründung war, dass die IP-Adressen der Nutzer ungefragt an einen weiteren Server übertragen werden. Dabei ist das im Internet die Regel, sehr viele Seiten nutzen solche Dienste – und die Nutzer wissen das auch. Die Entscheidung dagegen ist eine Form von Staatsgewalt”, kritisiert Schramm. Warum das Vorgehen der Datenschützer politisch und juristisch höchst fragwürdig ist, habe ich in einem längern Beitrag für MarketingIT dargelegt. Hier ein Auszug:

Das Vorgehen der Datenschützer, vor allem in den norddeutschen Bundesländern, sei nur die Spitze des Eisberges, sagt Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte im Interview mit dem Fachdienst MarketingIT. „Das Ganze hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für Firmen wie Google. Hier ist die Verwertung der IP-Adressen für den Geschäftsbetrieb unverzichtbar.“ Ob die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht, müsste höchstrichterlich entschieden werden. „Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten“, moniert Wüllrich, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.

Aktuell könne man mit gutem Gewissen die Wertung vornehmen, dass IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind – auch wenn der Düsseldorfer Kreis das Gegenteil behauptet. Dann sollten doch die Datenschützer Wahlbrink oder Kasper mit ihren Bußgeldandrohungen weitermachen. Eine endgültige Klärung bekomme man nur vom BGH oder Bundesverwaltungsgericht. Für die digitale Wirtschaft wäre es ratsam, es auf Klagen ankommen zu lassen. „Gegen die Verfügungen der Datenschützer sollten in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Hier muss die Internet-Branche einheitlich vorgehen und verhindern, dass es zu bestandskräftigen Entscheidungen kommt“, rät Wüllrich. Den ersten richtig guten Fall, wie in Niedersachsen, dürfe die digitale Wirtschaft nicht lapidar begleiten. Hier müssten die Interessen aller Unternehmen gebündelt werden. Die Nutzer der IP-Adressen sollten einen Gegenpol zum Düsseldorf Kreis organisieren.

Hinter der Unklarheit von Gesetzestexten versteckt sich allerdings auch ein Mittel der Machtausübung, wie es Hans-Magnus Enzensberger treffend beschrieben hat: Die juristische Sprache sei in ihrem Wesen nach Herrschaftssprache. “Ministerialbürokratien, Parlamentsausschüsse, Richter, Staatsanwaltschaften und Advokatur teilen ein Interesse daran, dass die Sphäre des Rechts ein Arkanum bleibt. Unverständlichkeit gehört zum Nimbus des Gesetzes.” Das geschehe absichtlich. Die Komplexität werde soweit gesteigert, dass selbst Experten zu keiner eindeutigen Interpretation mehr fähig sind.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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