Trittbrettfahrer-Novellen in der Recyclingwirtschaft – Maulschellen für den Verordnungsgeber

Novellen-Müdigkeit
Novellen-Müdigkeit

Die deutsche Justiz hat ein Sprachproblem, konstatiert mein The European-Kollege Heinrich Schmitz. Als Strafverteidiger wird er das gut beurteilen können. Aber nicht nur die Judikative leidet unter diesem Mangel – auch der Gesetzgeber erweist sich als semantischer Tiefflieger. Darauf verweist Clemens Stroetmann, ehemaliger Staatssekretär im Bundesumweltministerium:

„Es gibt Gesetze, die werden novelliert, bevor die Grundfassung im Gesetzblatt steht.“

Bei der Verpackungsverordnung, die er in seiner Amtszeit über lange Jahre begleitet hat, ist nicht nur das Regelwerk brüchig, sondern sogar die Grammatik. Man könnte als Experte noch so kluge Vorschläge machen und in Anhörungen vortragen, das würde alles ins Leere laufen. So war es bei der fünften Novelle und so wird es wohl auch bei der sechsten Novelle über die Bühne gehen. Die Tatsache, dass eine Verordnung der Bundesregierung es mittlerweile auf mindestens fünf Rechtskommentare gebracht habe – und wir reden hier nicht über das Grundgesetz, sondern nur über eine Rechtsverordnung – sei für sich genommen ein Alarmsignal, so Stroetmann in einer Rede, die er vor fünf Jahren hielt.

„Formulierung nicht geglückt“ tauche in den Kommentaren zur Verpackungsverordnung häufig auf. „Wer sich in den Rechtswissenschaften auskennt, weiß, dass das eine Maulschelle ist“, sagt der Ex-Staatssekretär.

Bislang sei es nicht gelungen, in fünf Novellen die Strukturprobleme beim Recycling von Verpackungsabfall zu lösen. Dazu zählt Stroetmann den freien Fall der Mehrwegquote und die Verweigerung von Unternehmen, sich an den Kosten des Recyclings zu beteiligen – also das Trittbrettfahrer-Problem. Von den Novellen hätte man eigentlich lernen können, was funktioniert und was funktioniert nicht. Bislang sei das nicht gelungen und werde wohl auch in Zukunft nicht gelingen, so Stroetmann im Jahr 2009. Seine Skepsis bewahrheitet sich. Jetzt wird erst einmal eine sechste Novelle vorgelegt und direkt eine siebte Novelle hinterher geschoben.

Im ersten Schritt wird die Richtlinie 2013/2/EU der EU-Kommission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Richtlinie wird die Beispielliste der Verpackungsrichtlinie für die Verpackungsdefinition geändert. Mit der Verordnung soll die Richtlinie 1:1 umgesetzt werden. Zugleich erfolgt mit der Verordnung eine von der Kommission gerügte fehlende Klarstellung zum Begriff der Transportverpackung in der Verpackungsverordnung. Danach will man dann auf die Vorschläge der NRW-Landesregierung eingehen und die Frage der Beteiligung an den Entsorgungssystemen für Verkaufsverpackungen auf die Tagesordnung der Umweltpolitik setzen. Eigenrücknahmen von Verpackungen sollen nicht mehr möglich sein und so genannte Branchenlösungen stärk eingeschränkt werden – also etwa die Rücknahmemöglichkeiten in Schnellrestaurants.

Trittbrettfahrer, die sich an den Kosten des Verpackungsrecyclings seit nunmehr zwei Jahrzehnten nicht beteiligen, wird es freuen. Sie werden auch künftig nicht zur Kasse gebeten. Bei den Direktimporteuren, den Winzern, Bäckern, Fleischern, dem Direktvertrieb und bei Großmärkten sind bislang alle Maßnahmen gescheitert, die Firmen ins Boot zu holen. Die machen bislang gar nichts, noch nicht einmal Eigenrücknahmen oder Branchenlösungen. Es sind Totalverweigerer und sie werden es bleiben, wenn man dem NRW-Modell folgt.

Siehe auch:

UND EWIG GRÜSST DER TRITTBRETTFAHRER: VOLLZUGSPROBLEME BEIM VERPACKUNGSRECYCLING FEIERN BALD DEN 25. GEBURTSTAG – BUNDESREGIERUNG WILL WIEDER NOVELLIEREN.

NRW und die semantischen Leerstellen beim Verpackungsrecycling

Tonnen-Mysterium
Tonnen-Mysterium

Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? So beschrieb ich vor zwei Jahren die Hilflosigkeit von Politik und Wirtschaft bei den Überlegungen zur Novelle der Verpackungsverordnung.

Und schon damals gab es warnende Stimmen, über eine Inflation von Rechtsnovellen das Recycling-Himmelreich auf Erden herbeizusehnen:

Wollen wir weiter dem schönen Schein der perfekten Verordnungstechnik hinterherhecheln, uns von einer Novelle zur nächsten hangeln, um am Ende wieder über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Platzhirschgehabe und egoistische Finanzinteressen zu klagen?

Man sollte stattdessen die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechtsvollkommenheit zu machen.

Nun sind die in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung eingeführten Branchenlösungen und Eigenrücknahme durch Initiative von Lobbyisten ins Fadenkreuz geraten. In der NRW-Landesregierung ist man für diese Gesänge empfänglich. Was man mit der fünften Novelle politisch ins Leben gerufen hat, will man mit einer sechsten Novell wieder rückgängig machen und die Verpackungssammlung in Supermärkten als zusätzliche Variante zur Haushaltssammlung via Gelbe Tonne oder Gelber Sack einschränken. Juristische und politische Kompetenz sieht anders aus. Entsprechend erzürnt reagieren Handel und Konsumgüterindustrie auf die Zick-Zack-Linie von NRW, wie die Lebensmittel Zeitung (LZ) berichtet:

„Der Handelsverband HDE lehnt die Vorschläge rigoros ab und sieht darin eine Verunglimpfung der Einzelhandelsbranche.“

NRW-Umweltminister Johannes Remmel möchte möglichst schnell über eine Bundesratsinitiative zur Novelle der Verpackungsverordnung im Januar 2015 eine restriktive Linie durchsetzen. Branchenlösungen sollen dann nur noch bei nachgewiesenen Lieferberechnungen möglich sein, was Baumärkte, Discounter und Schnellrestaurants wie Burger King treffen würde.

In der mittelständischen Recyclingwirtschaft befürchtet man eine neue Monopolbildung bei der Verpackungsrücknahme und einen Rückfall in „alte Zeiten“. Über Gutachter, Prüfer, Studien und gut verdrahtete Lobbyisten erhoffe man sich einen Vorsprung bei der Abrechnung von Müllmengen über Branchenlösungen. Das dürfte bei den kleinen und mittelständischen Mittbewerbern nur schwer umsetzbar sein. Mit Trittbrettfahrern oder Schwarzfahrern, die sich weder an Branchenlösungen, Eigenrücknahmen oder Dualen Systemen beteiligen, habe das Ganze überhaupt nichts zu tun. Hier habe der Gesetzgeber in fünf Novellen versagt, nun drohe der sechste Reinfall.

Entscheidend seien Rechtsregeln zur vereinfachten Registrierung von Verpackungen, die in den Handel gelangen. Nur so könne man die Totalverweigerer in den Griff bekommen. Die NRW-Landesregierung sollte endlich ihre Hausaufgaben machen und die Daten der Clearingstelle der Dualen Systeme einer gründlichen Prüfung unterziehen. Dann dürften die beiden Änderungsanträge keine Bestandskraft mehr haben. Man darf gespannt sein, was die nächsten Monate im Bundesrat so bringen werden.

Siehe auch:

VERPACKUNGSRECYCLING: KRITIK AN NRW-LANDESREGIERUNG – RECHTSNOVELLE NICHT AN GESCHÄFTSINTERESSEN AUSRICHTEN.

In der gelben Tonne landet angeblich zu viel unbezahlter Müll.

Alte Machtelite verweigert die digitale Transformation: Wir schön war die Zeit ohne „Faxgeräte“

Sehnsucht nach der analogen Gemütlichkeit

Ich sehe den Erfolg der Gestern-Medien bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes (LSR) nicht als Niederlage der „Netzgemeinde“, wenn es diesen Einheitsbegriff überhaupt gibt.

Das „Ja“ der Hinterzimmer-Politfunktionäre zu einem Regelwerk, das die Alt-Verleger mit lebenserhaltendem Viagra versorgt, ist die Fortsetzung des Lamento über massive Veränderungen, die mit der Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenhängen.

Es befördert noch einige Jahre die Selbstzerfleischungs-Rituale, Abmahnorgien und Konservierung von überkommenen Geschäftsmodellen. Im digitalen Wettbewerb verlieren wir international immer mehr den Anschluss. Was soll man denn mit Spitzenpolitikern wie Plaudertasche Peer Steinbrück anfangen, denen man die Informatik-Aversionen in jeder Sekunde anmerkt, auch wenn sie rhetorische Attacken gegen die Netzwelt nach einer halben Minute wieder löschen?

Oder mit jovialen Altherren-Weisheiten des Ministerpräsidenten von BaWü, der sich einfach nicht vorstellen kann, über Twitter mit Menschen zu kommunizieren. Winfried Kretschmann sträuben sich die Haare bei dem Gedanken, seine Politik in 140 Zeichen erklären zu müssen. Eher sinniert er über die Epoche, als es noch keine Faxgeräte gab. Das war eine phantastische Zeit.

„Es dauerte, bevor ein Schriftsatz zurückkam. Ein herrlicher Zeitpuffer, um nachzudenken, sich zu besprechen“, so der schwäbische Federkiel-Denker im Interview mit der taz.

Von asynchroner Netzkommunikation, die man nach seinen Interessen auswählen und gestalten kann, hat der Mann noch nichts gehört. Die neuen Medien promovieren ja nur das allgemeine Geschwätz. O-Ton eines grünen Politikers, der Partizipation und Basisdemokratie scheinbar aus seinem Vokabular gestrichen hat.

Gleiches gilt für den parlamentarischen Staatssekretär von Wirtschaftsminister Rösler, der im Bloggercamp-Gespräch noch den großen Otto spielt und vor den negativen Folgen des Leistungsschutzrechts für die digitale Wirtschaft in Deutschland warnt und dann bei der Abstimmung im Bundestag brav sein Händchen zur Zustimmung des Springer-Burda-Lobbyisten-Gesetzes hebt.

Die Rechtfertigungssuada von Steinbrück zum Abstimmungsverhalten der SPD im Bundesrat, die er gegenüber der Zeit losgelassen hat, sollte man übrigens in Stein meißeln für künftige Gesetzesberatungen in der Länderkammer:

„Es wäre sinnlos, im Vermittlungsverfahren auf der Grundlage dieses schlechten Gesetzes deutlich zu machen, was wir alles ändern wollen, wenn wir ein vollständig neues Gesetz fordern.“ Es sei zwar möglicherweise nicht leicht zu vermitteln, aber wenn man im Ausschuss nur verzögern, nicht aber aufhalten könne, „dann ist es doch vernünftig, nicht weiter auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes zu debattieren, den man ablehnt“.

Das eröffnet der Regierungskoalition in Berlin ganz neue Perspektiven. Die Gesetze müssen richtig scheiße sein, dann passieren sie auch den Bundesrat.

Die Piraten sollten für diese neo-dadaistischen Kapriolen der Alt-Politiker nicht in Sippenhaft genommen werden. Ihr selbstverschuldeter Niedergang durch die Lust an der personellen Selbstzerfleischung ist nicht verantwortlich für das Abstimmungsverhalten der Altparteien. Es war schlichtweg Blödheit, nicht zu 100 Prozent auf Netzthemen zu setzen, die von den Etablierten nicht verstanden oder nur unzureichend thematisiert werden. Siehe auch: Plädoyer für Laienhaftigkeit.

Es gab bei der Zustimmung zum Leistungsschutzgesetz schlichtweg eine machtpolitische Abwägung: Der Mehrheit der Bevölkerung geht diese Netzdebatte am Arsch vorbei. Und den Verlegern gibt man ein kleines Zuckerle, um im Jahr der Bundestagswahl von den Hütern der Massenmedien nicht abgestraft zu werden.

So bleibt die alte Machtelite noch ein Weilchen unter sich. Man kann Wunden lecken, über alte Zeiten reden und sich gegenseitig auf die Schenkel klopfen, weil die fetten Pensionsansprüche ein Leben ohne digitale Technik möglich machen. Warum sollte man sich da noch mit den Zumutungen der Netzgesellschaft herumschlagen.

Aber wir wollen ja konstruktiv bleiben. Deshalb möchte ich in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin The European darüber schreiben, was denn nun auf die Tagesordnung der Netzpolitik gehört? Im Bloggercamp-Gespräch mit Matthias Schwenk haben wir dazu ja ein paar Takte gesagt. Die netzpolitische Agenda sollte erweitert werden und sich nicht nur auf Datenschutz, Staatstrojaner, Netzneutralität oder Urheberrecht kaprizieren.

Netzpolitik werde noch sehr medienlastig gesehen, so Schwenk. Es gehe aber auch um vernetzte Ökonomie, neue Arbeitsformen, schnelles Internet, Digitalisierung von Unternehmen, personalisierter Service, digitale Geschäftsmodelle und, und, und. Es geht also um einen Internet-Masterplan. Da möchte ich am Mittwoch ein paar Denkanstöße geben.

Ein erster Vorschlag von mir. Wir brauchen einen Bundes-CIO mit Ministerrang. Dem Innenministerium sollte die Zuständigkeit für den Bundes-CIO entzogen werden.

Vorschläge erwünscht. Auch Interviews, die ich ganz gerne am Montag führen möchte. Am Dienstag, um 18 Uhr muss das Opus fertig sein.

Siehe auch:

#LSR: Mutlosigkeit.

I accidentally the Peer Steinbrück – Twitter-Account.

Das Leistungsschutzrecht ist kein Sieg, sondern Dokumentation einer Niederlage seiner Befürworter.

Deutschland – Abschied vom Technologiestandort.

Ein Herz für Wertvernichtungsanlagen? Die Müllverbrennung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Am 8. Februar gehen die Beratungen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in eine neue Runde:

„Erwartet wird seitens Beteiligten, dass ein Kompromiss im Streit um die Gleichwertigkeitsklausel für gewerbliche Sammlungen von Abfällen bei privaten Haushalten gefunden wird. Das Bundesumweltministerium hatte nach der Vertagung des Ausschusses im Dezember einen geänderten Formulierungsvorschlag zur Diskussion gestellt. Sinn und Zweck der Gleichwertigkeitsklausel ist, gewerbliche Sammlungen zuzulassen, wenn ihr Leistungsangebot wesentlich leistungsfähiger ist als das eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und des von diesem beauftragten Dritten. Besonders geschützt sein sollen zudem die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführten Ausschreibungen – auch dann, wenn das Serviceangebot des gewerblichen Sammlers wesentlich leistungsfähiger ist“, schreibt der Fachdienst Euwid.

Eigentlich streiten die Parteien ja nur über Sinn und Unsinn einer Ausweitung der Wertstoffsammlung, die über Einwegverpackungen hinausgeht. Was ja sehr sinnvoll ist, die Betreiber von kommunalen Verbrennungsöfen aber nicht glücklich macht. Deshalb drohen Lobbyisten der Kommunen mit einer Erhöhung der Müllgebühren. Vielleicht sollten sich die Adepten der Müllverbrennungsanlagen die Frage stellen, wie lange sie ihre Kirchturmspolitik eigentlich noch fortsetzen wollen. Der energetische Wirkungsgrad der feurigen Wertvernichtungsanlagen ist lächerlich gering und passt ja nicht mehr so ganz zur angestrebten Energiewende. Um fossile Energieträger einzusparen, müssen die Anstrengungen bei der Gewinnung von Sekundärrohstoffen erhöht werden. Bei normalen Abfällen geht das über eine Wertstofftonne, für höherwertige Verfahren, die man beispielsweise für Handys benötigt, könnte es andere Rücknahmesysteme geben – etwa in den Büros von Firmen und Behörden. Siehe auch den Bitronic-Blogpost: Mehr Einfallsreichtum beim Recycling von Altgeräten.

Nur ein Prozent der Seltenen Erden werden über Recyclingverfahren wiedergewonnen. 99 Prozent gehen über die klassische Müllentsorgung verloren.

Vorbildlich ist das TerraCycle-Projekt des Jungunternehmers Tom Szaky. In seinem Blog schreibt er:

At TerraCycle, we’ve done similar things. My book, Revolution in a Bottle, about the company’s early days, generated almost six figures in income for the company, while also getting out the word about our products. I’m in the process of writing a second book, and our design team is working on one, too. We’re also producing a magazine that will discuss the science of garbage and suggest crafts projects that make use of garbage (and when readers are done, they will have instructions on how to turn the magazine into a fruit bowl). We are partnering on the magazine project with a publishing house. We oversee production of the content, and the publisher finds the advertisers. Of course, we get a cut of the advertising revenue.

We also recently introduced a Facebook game called Trash Tycoon. The idea is that a game player lands in a city covered in garbage and wins points for cleaning it up. The player can then build recycling facilities, trash cans, and other things that help clean up the city faster. After just one month, Trash Tycoon already has 360,000 active users. The game, which promotes the TerraCycle brand, was developed by Guerilla Apps at no cost to us. We are partners on all of the advertising revenue.

„Zwei Milliarden Verpackungen hat Terracycle bereits in 15 Ländern gesammelt und zu Flugdrachen, Toilettensitzen oder Lautsprechern weiterverarbeitet“, so die Wirtschaftswoche. Diese Idee, mit der er in den USA bekannt geworden ist, will Tom Szaky auch nach Deutschland bringen – er hat wohl auch schon Vertragspartner gewonnen (darüber berichte ich in den nächsten Wochen). Wäre doch eine prima Idee, wenn sich die Damen und Herrn des Vermittlungsausschusses mal Gedanken machen, ob es beim Kompromiss über das Kreislaufwirtschaftgesetz auch Raum für smarte Recyclingideen gibt, die mir bislang in der kommunalen Verwaltung noch nicht über den Weg gelaufen sind.

Mit der thermischen Müllgebühren-Logik der Kommunen sind solche Umweltprojekte sicherlich nicht umsetzbar.

„Falls der Ausschuss einen Kompromiss erzielt, können Bundestag und Bundesrat noch am 9. und 10. Februar das Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschieden. Es würde dann vollständig zum 1. Juni oder 1. Juli 2012 in Kraft treten“, so Euwid. Mal gucken, was dabei raus kommt.

Hier die deutsche Facebook-Präsenz von TerraCycle.

Müllgebühren-Politik der Kommunen ist nicht öko-logisch #Kreislaufwirtschaftsgesetz

Nach Informationen der FAZ legt die Koalition den Streit über die Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei. Die Einigung soll den Wettbewerb beleben und das Recycling verbessern.

Der Gesetzgeber hat sich über zwanzig Jahre Zeit gelassen, nicht nur die Rohstoffressourcen von Elektronikschrott, Altautos und Verpackungsmüll ökologisch sinnvoll zu nutzen, sondern auch die großen Potenziale des Hausmülls zu erschließen. Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll dazu dienen, noch mehr Abfälle zu verwerten, die bislang in der Restmülltonne landeten.

Der Bundestag will das Gesetz am Freitag beschließen. Doch könnte die SPD, die sich für die Interessen der kommunalen Betriebe eingesetzt hatte, das Gesetz im Bundesrat blockieren. Der Kern des Streites ist die Furcht der Kommunen, einen Teil des Abfallstromes zu verlieren.

Weizsäcker: „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler“

Die Logik der Müllgebühren-Kalkulation giert nach mehr Müll in der Restmülltonne, um die überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen der Kommunen auszulasten. Wo das hinführt, kann man in den kommunalpolitischen Niederungen der rheinischen Tiefebene besichtigen mit teuren und zu großen MVAs in Bonn, Leverkusen und Köln. Aber wer redet heute noch über die Schmierenkomödie, die der Journalist Werner Rügemer so treffend als „Colonia Corrupta“ entlarvt hat. Die Zeche zahlen die Privathaushalte im Rheinland mit überhöhten Müllgebühren. Ökologische Faktoren wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Energiegewinnung oder die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien sucht man in der Restmüll-Kalkulation der Stadtkämmerer vergeblich.

Die Betriebskosten orientieren sich an der Tonnage.<

Je mehr Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto geringer sind die Müllgebühren pro Tonne. Wird eine Müllverbrennungsanlage nicht ausgelastet, fallen „Leerkosten“ an, die zu einem Anstieg der Müllgebühren führen. „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler, auch wenn sie meist ‚ökologisch‘ begründet wurde“, kritisiert Ernst von Weizsäcker, Ko-Präsident des Internationalen Ressourcenpanels, gegenüber dem Debattenmagazin „The European“. Mein Müllepos ist dort heute erschienen.

Bei den ehrgeizigen Zielen, die sich die Bundesregierung in der Energiewende gesetzt hat, wäre es doch ein Treppenwitz, sich in der mehr als fragwürdigen Kameralistik der Gebietskörperschaften zu verheddern. MVAs sind Energiefresser mit beschämend schlechten Wirkungsgraden bei der Strom- und Wärmegewinnung – von der aufwändigen Rauchgasreinigung und der Entsorgung der MVA-Schlacke mal ganz abgesehen. Mit diesen technologischen Dinosauriern ist kein Staat zu machen. In der Umwelt- und Energiepolitik sollte man jetzt aufpassen, sich nicht in kleinkarierten Kämpfen um die Entsorgungshoheit von Plastikbechern zu verlieren. Daran sind leider auch die Herrscher über Gelbe Tonnen und Säcke nicht ganz unschuldig, die mit Phantasierechnungen die Entsorgungspreise nach unten mogeln (Siehe: Alles klar beim Clearing? Die buchhalterischen Wunder des Gelbe Tonnen-Systems http://ne-na.de/alles-klar-beim-clearing-die-buchhalterischen-wunder-des-gelbe-tonnen-systems-ein-fall-fuer-das-bundeskartellamt/001133)

Der Gesetzgeber sollte ähnlich vorgehen wie in der Telekommunikation. Klare Regeln für die Kreislaufwirtschaft formulieren und über die Bundesnetzagentur überwachen lassen – fernab von egoistischen Zielen von Kommunen und Entsorgungskonzernen.

Kleine hausmeisterliche Korrektur in Richtung des FAZ-Redakteurs.

So schreibt Andreas Mihm: „Bisher dürfen nur vorher durch den ‚grünen Punkt‘ lizenzierte Verpackungen in den Wertstofftonnen oder gelben Säcken entsorgt werden.“

Mensch Mihm. Auch die WAZ hat diesen Blödsinn schon geschrieben. Die Zeiten der Alleinherrschaft sind durch Interventionen des Bundeskartellamtes und der EU-Kommission schon lange vorbei. Mittlerweile muss sich der gewinnorientierte Grüne Punkt-Müllkonzern mit acht Konkurrenten um Marktanteile streiten. Da war es nur logisch, dass der Gesetzgeber in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung die Kennzeichnungspflicht für Hersteller und Vertreiber in Deutschland abschaffte. Die Beteiligung an einem „Dualen System“ erfolgt nicht mehr durch den Aufdruck des Grüne Punkt-Zeichens.

Es läuft wie bei den Goldbärchen in der Thomas Gottschalk-Werbung. Sie gelten ja auch nicht als Symbol für die Süßwaren-Industrie, sondern stehen für ein einziges Unternehmen: Haribo. Beim Grünen Punkt ist es die Duales System Deutschland GmbH in Köln – nicht mehr und nicht weniger.

Siehe auch:
Floskeln und Sonntagsberichte: Warum wir in Fragen der Nachhaltigkeit nicht vorwärts kommen.

Datenschutz als Populismus-Keule – Grundrechtsverstöße bei Maßnahmen gegen Street View

Die Bundesländer spielen Trittbrettfahrer und wollen den Datenschutz für die fotografische oder filmische Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten – wie zum Beispiel durch Google Street View – ausweiten und „verbessern“.

Da hierbei „vielfach“ auch Angaben über einzelne natürliche Personen erfasst würden, seien die geltenden Rechtsvorschriften zum wirksamen Schutz der Betroffenen nicht ausreichend. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es daher besonderer datenschutzrechtlicher Regelungen. Aus diesem Grund hat er gestern einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit der Erhebung solcher Daten vorsieht.

Der Entwurf begründet die Verpflichtung der verantwortlichen Stelle, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Eigentümer, Mieter, Fahrzeughalter und sonstige Betroffene sollen das Recht erhalten, der Nutzung ihrer Daten widersprechen zu können, die in diesem Fall zu löschen oder zu anonymisieren wären.

Um den Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, sehen die Länder eine Verpflichtung der verantwortlichen Stelle vor, die geplante Erfassung entsprechender Geodaten spätestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung im Internet und örtlichen Tageszeitungen bekanntzugeben. Das ist ein Witz. Wenn ich ereignisbezogen professionell Aufnahmen machen will, ist das schlicht nicht möglich.

Der Entwurf enthält auch eine Verpflichtung, das Vorhaben der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Der Beschluss des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.

Im Zusammenhang mit der Übermittlung des Gesetzentwurfs hat der Bundesrat im Rahmen einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung gebeten, umgehend einen intensiven Dialog mit den Ländern zu eröffnen, um baldmöglichst konkrete Vorschläge für notwendige Verbesserungen des Datenschutzrechts zu entwickeln. Hier der Gesetzentwurf.

Hierbei erinnerte er an einen von ihm im vergangenen Jahr gefassten Beschluss, mit dem er die Bundesregierung gebeten hatte, einen Diskussionsentwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen.

Nach Auffassung der Bitkom ist das ganze Spektakel vor allem eines: politischer Aktionismus. „Wir brauchen keine Einzelfallgesetzgebung zu populären Themen, sondern einen strategischen und in sich stimmigen Ansatz in der Netzpolitik. Hierzu gehört auch eine Reform des Datenschutzrechts. Dabei müssen wir uns an internationalen Maßstäben orientieren, nationale Alleingänge lehnen wir ab. Deutschland darf nicht zum Bedenkenträgerland für neue Technologien werden. Die Frage der bildlichen Erfassung des öffentlichen Raumes muss ganz grundlegend und unabhängig von einem speziellen Dienst eines einzelnen Unternehmens diskutiert werden. Wir können nicht für jede neue Technologie ein eigenes neues Gesetz machen“, kritisiert BITKOM-Präsident Professor August-Wilhelm Scheer.

Den Diskussionsverlauf müssen wir in den nächsten Wochen wohl intensiver verfolgen.

In einem Blogkommentar wertet Dr. Graf die Anti-Street-View-Kampagne noch düsterer: „Ich spreche den Gegnern von Google-StreetView die echte Sorge und die persönliche Betroffenheit nicht ab. Aber die weltweite Verfügbarkeit der Abbildung des von ihnen bewohnten Hauses ist kein Eingriff, der es gestattet, in massiver Weise Bürgerrechte einzuschränken. In der Liste Netlaw-L habe ich der dort vertretenen juristischen Meute mal aufgezählt, welche Grundrechte die geplante gesetzliche Regelung, die ja nie nur eine Lex Streetview sein darf, beeinträchtigt:
* die allgemeine Handlungsfreiheit (ich darf alles tun, was nicht verboten ist bzw. in Rechte anderer eingreift)
* die Pressefreiheit – wer das Straßenbild in Publikationen dokumentiert kann sich auf diese berufen
* die Meinungsfreiheit – es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch Dokumentationen darunter fallen
* eventuell auch die Informationsfreiheit, also das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten
* die Wissenschaftsfreiheit, denn auch die gewerbliche Forschung anhand von Hausabbildungen steht unter dem Schutz des GG
* die Berufsfreiheit der Unternehmen, die Geld mit der Erstellung und der Vermarktung von Straßenabbildungen machen“, so Graf.

Bundesrat: Novelle des Vergaberechts muss mittelstandsfreundlicher werden – Experten sehen Nachbesserungsbedarf

Die Novelle der Vergaberechts, die jetzt im Bundesrat beraten wird, weise nach Auffassung von Wirtschaftsexperten immer noch Mängel auf. Die Schaffung von zentralen Vergabestellen beim Bund und die zunehmende Bündelung von Verträgen sind eine politische Erklärung, wie sich das Beschaffungswesen in Deutschland aufstellt. „Der Bund schließt Rahmenvereinbarungen im großen Stil ab, bei dem der Mittelstand oder gar kleine Unternehmen meist keine Chance haben. Die öffentliche Verwaltung kauft häufig Leistungen und Produkte zu einem Preis bei Großunternehmen ein, den kleine und mittlere Unternehmen einfach nicht bieten können. Und so wird die anstehende Novellierung wieder keine Stärkung des Mittelstandes in Deutschland bringen“, kritisiert Udo Nadolski, Geschäftsführer des Düsseldorfer Beratungshauses Harvey Nash.

Eine wirkliche Entbürokratisierung des Vergaberechts bleibe aus. „So sind juristisch höchst umstrittene Kriterien wie Ortsansässigkeit oder Tariftreue eindeutig vergabfremde Aspekte, es dürften nur bieterbezogenen Kriterien wie Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bei der Auftragsvergabe beachtet werden. Auch die Tatsache, dass die Vergaberichtlinien für das Konjunkturpaket II gelockert wurden, die Schwellenwerte angehoben und freihändige Vergaben leichter durchzuführen sind, ist ein Schnellschuss“, so Nadolski.

Das Gebot der Transparenz müsse auch oder gerade in konjunkturschwachen Zeiten oberste Priorität haben. Die Begründung, einen schnellen Abfluss des Geldes sicherstellen zu wollen, hätte auch dadurch erreicht werden können, das Fristen der Verfahren zu verkürzen. Das Vergaberecht werde auch nach Meinung von Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) durch die Novelle wahrscheinlich noch restriktiver: „Das bedeutet im Klartext, dass die Kosten für sich bewerbende Mittelständler eher noch steigen werden. Anstatt das Verfahren zu entbürokratisieren, werden die Anforderungen sowohl an die ausschreibenden Stellen als auch an die Bewerber strenger. Schon der kleinste inhaltliche oder formale Fehler kann den Ausschluss bedeuten“, führt Ohoven aus.

Das Bundesministerium für Wirtschaft sollte sich der wirklichen Probleme annehmen, die den Unternehmern in Deutschland Sorgen bereiten. „Schließlich ist der Staat der größte Einkäufer des Landes und garantiert auf dem Papier einen vermeintlich fairen Wettbewerb, den es in der Praxis nicht gibt und den leider auch die Novellierung des Vergaberechts nicht schaffen wird“, bemängelt Nadolski.