Bundesrat: Novelle des Vergaberechts muss mittelstandsfreundlicher werden – Experten sehen Nachbesserungsbedarf

Die Novelle der Vergaberechts, die jetzt im Bundesrat beraten wird, weise nach Auffassung von Wirtschaftsexperten immer noch Mängel auf. Die Schaffung von zentralen Vergabestellen beim Bund und die zunehmende Bündelung von Verträgen sind eine politische Erklärung, wie sich das Beschaffungswesen in Deutschland aufstellt. „Der Bund schließt Rahmenvereinbarungen im großen Stil ab, bei dem der Mittelstand oder gar kleine Unternehmen meist keine Chance haben. Die öffentliche Verwaltung kauft häufig Leistungen und Produkte zu einem Preis bei Großunternehmen ein, den kleine und mittlere Unternehmen einfach nicht bieten können. Und so wird die anstehende Novellierung wieder keine Stärkung des Mittelstandes in Deutschland bringen“, kritisiert Udo Nadolski, Geschäftsführer des Düsseldorfer Beratungshauses Harvey Nash.

Eine wirkliche Entbürokratisierung des Vergaberechts bleibe aus. „So sind juristisch höchst umstrittene Kriterien wie Ortsansässigkeit oder Tariftreue eindeutig vergabfremde Aspekte, es dürften nur bieterbezogenen Kriterien wie Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bei der Auftragsvergabe beachtet werden. Auch die Tatsache, dass die Vergaberichtlinien für das Konjunkturpaket II gelockert wurden, die Schwellenwerte angehoben und freihändige Vergaben leichter durchzuführen sind, ist ein Schnellschuss“, so Nadolski.

Das Gebot der Transparenz müsse auch oder gerade in konjunkturschwachen Zeiten oberste Priorität haben. Die Begründung, einen schnellen Abfluss des Geldes sicherstellen zu wollen, hätte auch dadurch erreicht werden können, das Fristen der Verfahren zu verkürzen. Das Vergaberecht werde auch nach Meinung von Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) durch die Novelle wahrscheinlich noch restriktiver: „Das bedeutet im Klartext, dass die Kosten für sich bewerbende Mittelständler eher noch steigen werden. Anstatt das Verfahren zu entbürokratisieren, werden die Anforderungen sowohl an die ausschreibenden Stellen als auch an die Bewerber strenger. Schon der kleinste inhaltliche oder formale Fehler kann den Ausschluss bedeuten“, führt Ohoven aus.

Das Bundesministerium für Wirtschaft sollte sich der wirklichen Probleme annehmen, die den Unternehmern in Deutschland Sorgen bereiten. „Schließlich ist der Staat der größte Einkäufer des Landes und garantiert auf dem Papier einen vermeintlich fairen Wettbewerb, den es in der Praxis nicht gibt und den leider auch die Novellierung des Vergaberechts nicht schaffen wird“, bemängelt Nadolski.

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